Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ganz schön bedenklich, wie verhalten, zögerlich, ängstlich, ja fast ablehnend sich die CDU gegenüber Mitbestimmung äußert. Dabei nehmen Mitglieder Ihrer Fraktion durchaus in Anspruch, Väter der Sächsischen Verfassung zu sein. Da will ich Ihnen einmal Artikel 26 der Sächsischen Verfassung ins Bewusstsein rufen. Darin ist zu lesen: „Artikel 26, Mitbestimmung in Betrieben und Dienststellen: In Betrieben, Dienststellen und Einrichtungen des Landes sind Vertretungsorgane der Beschäftigten zu bilden. Diese haben nach Maßgabe der Gesetze das Recht auf Mitbestimmung.“ Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1976 gesagt – der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat das vor 24 Jahren bestätigt –: „Das Recht auf Mitbestimmung ist Ausdruck des in der Verfassung normierten Sozialstaatsprinzips sowie Instrument zum Schutz und zur Verwirklichung der Grundrechte der Beschäftigten im Arbeitsleben.“ Auf die Novellierung des Sächsischen Personalvertretungsrechts haben wir uns in diesem Geiste im Koalitionsvertrag vereinbart. Für uns sind die sächsischen Bediensteten ein Rückgrat der Demokratie in diesem Freistaat – dann müssen sie unsere Demokratie auch innerhalb des öffentlichen Dienstes im Rahmen der Mitbestimmung erfahren. Mitbestimmung bedeutet für uns als SPD, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, die es in diesen herausfordernden Zeiten braucht, damit Beschäftigte motiviert sind und gute Arbeit leisten, egal, ob in den Behörden, in Schulen, Hochschulen oder Kitas, egal, ob in den Kommunen oder in der Verwaltung des Freistaates Sachsen. Wir stehen als Sozialdemokratie für die vorgelegte Novelle, auch wenn sich nicht alle der guten und richtigen gewerkschaftlichen Forderungen darin wiederfinden. Diese Reform des Personalvertretungsgesetzes stärkt aber die Mitbestimmung des öffentlichen Dienstes in Sachsen, vor allem in der Breite des öffentlichen Dienstes in Land und Kommunen. So wird die Ausübung von Mitbestimmung konkret erleichtert, zum Beispiel durch das Nachzeichnen beruflicher Entwicklungen bei freigestellten Personalvertretern und Personalratsmitgliedern, die Stärkung von Personalräten wiederum durch Vorstände in größeren Dienststellen und Zwei-Personen-Personalräte in kleinen Dienststellen. Wir zeichnen auch die Entwicklung der Digitalisierung nach und erleichtern die Arbeit der Personalräte, indem Sitzungen und Sprechstunden nun auch virtuell stattfinden können und Personalräte bei der Ausgestaltung von Homeoffice beteiligt werden müssen. Die Novelle umfasst viele Verbesserungen, aber sie werden mittelfristig nicht reichen. Wir sind mitten in enormen Wandlungsprozessen, auch im öffentlichen Dienst. Die Verwaltung dieses Freistaates wird sich Herausforderungen des Fachkräftemangels, großer altersbedingter Personalabgänge, Krisen, schwierigen Haushaltsentwicklungen und vielem anderen stellen müssen. Als Sozialdemokratie wollen wir diese Aufgaben mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen meistern oder, wie die frühere Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Andrea Nahles es sagte: „Nur gemeinsam können wir den Wandel gestalten, ohne Mitbestimmung wird es nicht funktionieren.“ Leider – so muss ich konstatieren – war am Ende dieser Legislaturperiode mit der CDU-Fraktion kein Weg zu finden, weitere wichtige und notwendige Änderungen vorzunehmen, wie wir sie unter anderem in der Anhörung im Innenausschuss gehört hatten. Der Gestaltungswille unseres Koalitionspartners hatte sich gefühlt bereits ins Negative verkehrt. Glücklicherweise konnten die SPDVertreterinnen und –Vertreter in der Staatsregierung schon erreichen, dass zahlreiche Forderungen der Beschäftigten und der Gewerkschaften in den Gesetzentwurf aufgenommen werden konnten. Aber gerade im Schulbereich und bei studentischer Mitbestimmung sind aus SPD-Sicht noch Lücken zu schließen. Bei diesen Themen kamen wir trotz Alternativ- und Kompromissvorschlägen unsererseits aus den genannten Gründen leider nicht voran. Sehr geehrter Kollege Schultze, Sie hatten vorhin zu Recht auf die Anhörung hingewiesen. Ich finde auch Ihren Vorschlag, dass wir doch einmal plötzlich unser Abstimmungsverhalten in anderen Strukturen zeigen könnten, ganz charmant. Nur: Rechnen können wir, glaube ich, beide. Ich glaube nicht, dass wir, wenn GRÜNE und SPD Ihrem Änderungsantrag zustimmen würden, eine Mehrheit dafür bekommen würden. Mit Verlaub, diese Art von Symbolpolitik bringt uns hier auch nicht weiter. Aber wenn Sie es so wollen: Als SPD sind wir dafür, die studentische Mitbestimmung zu verbessern. Wir sind dafür, im Schulbereich Verbesserungen herbeizuführen. Nur müssen wir auch mit konkreten Mehrheiten arbeiten. Ich danke für Ihr Verständnis. Die fehlende Umsetzung von mehr studentischer Mitbestimmung ist für die Gewerkschaftsjugenden, aber auch für die SPD-Fraktion eine besonders schmerzhafte Fehlstelle dieser Novelle. Das heißt für uns ganz klar: Die nächste Novelle des Personalvertretungsgesetzes wird und muss kommen. Als SPD werden wir dann den Fokus auf die Gruppen legen, die bei der Mitbestimmung bislang weitgehend eingeschränkt sind. Das betrifft insbesondere den Schul-, den Hochschulbereich, aber auch die Polizei. Ein ganz besonderes Projekt wird dabei die Einführung einer studentischen Mitbestimmung sein. Unterm Strich ist diese Novelle des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes eine ordentliche, aber moderate Fortentwicklung und vor allem ein Bekenntnis zur Mitbestimmung, hinter das dann niemand zurückkann, der diesem Gesetz zugestimmt hat. Mein besonderer Dank für das Engagement und den kollegialen Austausch geht an den Deutschen Gewerkschaftsbund, den Sächsischen Beamtenbund, die GEW, Verdi, die DGB- sowie GEW-Jugenden und die Gewerkschaft der Polizei, aber auch an die vielen anderen gewerkschaftlichen Vertreter(innen), Personalrät(inn)e(n) und Beschäftigte, mit denen wir zu diesem Gesetz in Kontakt stehen. Als SPD-Fraktion werden wir dem Personalvertretungsgesetz selbstverständlich zustimmen. Ich hoffe auch auf Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Schuster, bitte schön.
