Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der sächsische Verfassungsschutz war in den vergangenen Wochen für meinen Geschmack zu oft und vor allem mit zu vielen Fragezeichen Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung; und das ist keine Kritik an kritischer Berichterstattung. Wenn wir also über die zwei Gesetzentwürfe – das Verfassungsschutzgesetz inklusive der Errichtung einer Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission – abstimmen, dann erwarte ich von der Behörde und dem Innenministerium als Fachaufsicht, dass dieses „Affärchen“ – wie es in der Presse hieß – geklärt wird und kein weiterer Schaden entsteht. Ich möchte als sozialdemokratischer Innenpolitiker nicht umsonst um die schwierigen und gewichtigen Detailfragen in diesem Gesetz gerungen haben, weil Innenminister und LfV-Präsident den Laden nicht in den Griff bekommen. Doch ich bin zuversichtlich, dass sie es hinbekommen werden. (Lachen des Abg. Carsten Hütter, AfD) Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der als Teil der wehrhaften Demokratie gegen diejenigen kämpft, die sie abschaffen wollen, und rechtsstaatlich sowie vorausschauend agiert. Ich muss an dieser Stelle kurz auf Herrn Hütter reagieren, der wenig, aber doch etwas gesagt hat. Es geht schon darum, die Feinde der Demokratie zu beobachten, um Schlüsse daraus zu ziehen, und nicht um politische Gegnerschaft. Ich glaube, dabei haben Sie etwas grundsätzlich missverstanden. (Carsten Hütter, AfD: Nee, habe ich nicht!) Vor allem müssen alle wirksamen verfassungsfeindlichen Bestrebungen in den Blick der wehrhaften Demokratie genommen werden. Mit Blick auf Ihren Änderungsantrag, in dem es Ihnen nur um Militanz geht, kann man nur entgegenhalten, dass wir alle bereits wissen, dass Zersetzung auch viel subtiler geht. Die Beispiele haben wir in Sachsen Tag für Tag. Zum Gesetz: Es waren monatelange und harte Verhandlungen in der Koalition, aber das Bundesverfassungsgericht hatte uns vorher klare Leitplanken eingezogen, um die man nicht herumkommen kann. So haben wir die Voraussetzungen für das Tätigwerden des Verfassungsschutzes entlang dieser Vorgaben klar nachgezeichnet und dessen Befugnisse entsprechend angepasst. Die Details sind etwas für Kenner der Materie. Klar ist aber: Das Frühwarnsystem der freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss funktionieren. Als SPD sagen wir zugleich aber nicht um den Preis jeden Mittels. So wird es keine Online-Durchsuchung, keine Quellentelekommunikationsüberwachung, und keinen Staatstrojaner für den sächsischen Verfassungsschutz geben. Der Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Personen ist nun klar reglementiert. Insbesondere aber im Bereich der Aufklärung von rechtsextremen Finanzstrukturen blieb der Verfassungsschutz bislang weitestgehend blind. Das muss sich ändern, wenn wir dem Rechtsextremismus in Sachsen wirkungsvoll entgegentreten und seine Strukturen erkennen und bekämpfen wollen. Neben den vielen Änderungen und Konkretisierungen war es uns auch wichtig, dass wir die Balance halten zwischen dem, was der Verfassungsschutz weiß, und dem, was er in den wichtigen Ausnahmefällen anderen Behörden, der Polizei, Privaten oder auch Stellen im Ausland mitteilen darf. Ich halte daher besonders die Vorschriften zur Datenabfrage, -weiternutzung und -übermittlung für wirklich ausgewogen. Wir sichern so die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes, aber wir stellen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nicht in die zweite Reihe. Künftig wird eine unabhängige Vorabkontrolle durch einen Richter oder eine Richterin am Amtsgericht Dresden entscheiden, ob der Verfassungsschutz besondere nachrichtendienstliche Mittel überhaupt einsetzen oder beispielsweise V-Personen längerfristig führen darf. Schließlich setzen wir auch eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, nämlich die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes zu stärken. Mit einer hauptamtlichen Fachstelle unterstützen wir die parlamentarische Aufsicht über den Verfassungsschutz künftig durch Beratung und Organisation noch besser. Die SPD wird diesem Gesetz zustimmen und ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Vielen Dank (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann Herr Staatsminister Schuster; bitte schön.
