Markus Scholz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zahl der Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden, hat zugenommen. Die Folgen für die Betroffenen, für ihre soziale und berufliche Teilhabe sind enorm und stellen auch uns als Gesellschaft vor Herausforderungen. Aus diesem Grund hatten wir innerhalb der Koalition die Evaluierung des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes vereinbart. Die Evaluierung und vier Workshops des SMS mit breiter Beteiligung von Fachverbänden, Mediziner(inne)n, Betroffenen- und Angehörigenverbänden der kommunalen Ebenen und weiteren Expert(inn)en haben die Grundlage für diesen Gesetzentwurf geschaffen. Das geltende Gesetz stammt ursprünglich aus dem Jahr 1994, auch hier wieder ein Gesetz, das Reformbedarf aufweist. In der Zwischenzeit stellen neue und vor allem moderne Instrumente und Formen der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung den fachlich anerkannten derzeitigen Standard dar. Diese sind in die Novellierung eingeflossen. Das Ziel des Gesetzes ist es, bereits frühzeitig mit ambulanten psychiatrischen und psychosozialen Hilfsangeboten Erkrankte zu unterstützen, damit stationäre psychiatrische Behandlungen vermieden werden können. Dazu können Krisendienste, die sektorübergreifende Koordination oder der Einsatz von Genesenenbegleiter(inne)n genutzt werden. In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten haben sich bereits gute Hilfsangebote bedarfsabhängig etabliert. Es bestehen auch schon gemeindepsychiatrische Verbünde, zum Beispiel in Görlitz. Hier schließen sich unterschiedliche Leistungserbringer einer Versorgungsregion zusammen und verpflichten sich zur Kooperation und zur Organisation umfassender psychiatrischer Hilfen vor allem für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und einem komplexen Hilfebedarf. Diese Verbünde verbessern die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen, da eine nahtlose Versorgung von stationär zu ambulant angestrebt wird. Damit fallen erkrankte Personen nach einem stationären Aufenthalt nicht in ein Behandlungsloch. Außerdem stärken wir die Beteiligung und Mitbestimmung von Betroffenen und deren Angehörigen; auch Patientenfürsprecher(innen) in stationären Einrichtungen sind zu bestellen. Diese nehmen sich der Wünsche und Beschwerden der Patient(inn)en und ihrer Angehörigen an, beraten und vermitteln zwischen dem Krankenhauspersonal und den erkrankten Personen. Erkrankte sind besonders schutzbedürftig. Deshalb wurde der Gewaltschutzgrundsatz im Gesetz berücksichtigt. Das möchte ich hier besonders positiv hervorheben. Damit wir entscheiden können, in welcher Region welche Hilfsangebote benötigt werden, damit eine wohnortnahe Behandlung möglich ist, ist die Psychiatrieberichterstattung ins Gesetz aufgenommen worden. Im Rahmen der Anhörung im Landtag wurde zum Gesetzesentwurf von Sachverständigen Stellung genommen. Dabei wurden besonders die Regelungen zum Krisendienst, zur Beschwerdestelle und zu den Verbünden der Leistungserbringer thematisiert. Hier gab es Kritik, dass die Regelungen im Gesetzesentwurf nicht verbindlich sind. Die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte haben aber bereits jeweils einen eigenen Weg zur Versorgung psychisch Erkrankter und den damit verbundenen Hilfsstrukturen aufgebaut. Mit einer gesetzlichen Regelung, dass Krisendienste, Beschwerdestellen und Leistungsverbünde verpflichtend eingerichtet werden müssen, würde das Land starre Strukturen vorgeben, die im besten Fall bereits genauso oder ähnlich existieren und ihre Berechtigung haben. Aber genauso gut kann es passieren, dass diese Strukturen nicht benötigt werden, da sich der Hilfebedarf zwischen den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten stark unterscheidet. Um kreisfreien Städten und Landkreisen bei Beratungsund Unterstützungsangeboten behilflich zu sein, die Bildung von Verbünden und den Einsatz von Genesenenbegleiter(inne)n zu stärken, möchte ich im Namen der Koalition unseren Entschließungsantrag hiermit einbringen. In diesem ist der Auftrag an die Staatsregierung, den Landespsychiatrieplan bis Ende 2026 vorzuschreiben, enthalten. Ebenso sollen die Beschwerdemöglichkeiten für Erkrankte und Angehörige transparenter gemacht werden. Beschwerdemöglichkeiten sind bereits heute bei Krankenhäusern, Krankenkassen oder der Sächsischen Landesärztekammer möglich. Wir wollen daher, dass die Staatsregierung diese Möglichkeiten aufzeigt und öffentlich darüber informiert. Weil psychische Erkrankungen für Betroffene, Angehörige und die Gesellschaft eine hohe Belastung mit großen Auswirkungen und Herausforderungen darstellen und wir das sächsische Hilfssystem zukunftsfähig gestalten und als Unterstützung für Betroffene weiterentwickeln wollen, bitten wir um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Scholz sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Frau Staatsministerin Klepsch. Bitte schön.
