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Daniela Kuge

CDU 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Ich freue mich, zu diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE Stellung zu nehmen und die Position der CDU-Fraktion zu den beantragten Punkten deutlich machen zu dürfen. Zunächst vorab: Die gesetzliche Rente steht vor immensen Herausforderungen: Auf der einen Seite steht ein zu kleiner Anteil an Beitragszahlern und auf der anderen Seite stehen immer mehr Rentenbezieher mit gestiegener Lebenserwartung. Die Situation verschärft sich ab 2025, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und die Zahl der Bezieher bis circa 2045 sehr hoch bleibt. Herausfordernd ist die Situation auch für den individuellen Rentner: Die durchschnittliche Rente der Neurentner sinkt im Vergleich zu den Bestandsrentnern. Bestandsrentner erhielten im letzten Jahr durchschnittlich 1 373 Euro Rente. Bei den Neurentnern war der Mittelwert rund 100 Euro geringer. Dieses Absinken liegt vor allem an unterbrochenen Erwerbsbiografien. Im Hinterkopf behalten müssen wir dabei, dass die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Dazu gehören besonders die hohen Mieten in den Metropolregionen. Bevor ich zu den beantragten Details komme, möchte ich den vorliegenden Antrag der LINKEN grundsätzlich kommentieren: Er ist als Antwort auf diese staatliche Mammutaufgabe konzeptionell unausgereift. Hier werden massive strukturelle Eingriffe in das gesetzliche Rentensystem gefordert. Allerdings gibt es keinerlei Überlegungen zur praktischen Umsetzung. Die Begründung des Antrags fällt ebenfalls wesentlich zu kurz aus – insbesondere wenn man bedenkt, wie bedeutsam das Thema ist. Vollkommen ausgespart wird hier die Finanzierung. Diese ist neben der Vermeidung von Altersarmut das drängendste Problem in der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem sind die Forderungen an vielen Stellen zu ungenau oder nicht eindeutig genug. Es werden mehr Fragen gestellt als beantwortet. Der Antrag möchte zwar die Altersarmut senken, doch einzelne Punkte, die hierin gefordert werden, führen sogar zum Gegenteil. Die Vermutung liegt nahe, dass hier populäre Forderungen unter dem Thema Altersarmut zusammengefasst wurden. Es steht uns ja ein Wahlkampf bevor. Ein echter Lösungsansatz wird in diesem Antrag jedenfalls nicht aufgezeigt. Nun zu den beantragten Punkten: Ich gehe nicht auf jede einzelne Forderung ein, da für eine detaillierte Befassung die Redezeit nicht ausreicht. Kommentieren möchte ich aber die folgenden Abschnitte: dem Antrag nicht stattgegeben. Er ist nicht beschlossen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. zu Protokoll Der Antrag fordert unter Punkt 2 die Absenkung der Regelaltersgrenze. Das wäre aus mehreren Gründen kontraproduktiv: Diese Maßnahme senkt erstens die individuelle Zahl der Beitragsjahre und vermindert damit die Rente des Versicherten. Sie schmälert zweitens auch die Beitragszahlungen in die immer älter werdende Versichertengemeinschaft. Drittens verlängert sie außerdem die Rentenbezugszeiten. Es wird außerdem unter Punkt 3 eine Mindestrente gefordert: Eine solche ist aus psychosozialer Sicht vorteilhaft. Denn viele Senioren beantragen aus Scham oder aus Unwissenheit keine Grundsicherung beim Sozialamt. Man könnte also zunächst vermuten, dass es sich hier um eine sinnvolle Forderung handelt. Allerdings berücksichtigt eine Mindestrente nicht, dass die Kaufkraft der individuellen Rente regional unterschiedlich ist. Darüber hinaus reicht sie in Städten mit hohen Mieten nicht zwingend für einen angemessenen Lebensstandard aus. Diverse Rechenbeispiele zeigen zudem, dass viele Bezieher einer Grundsicherung ein Einkommen von mehr als 1 200 Euro haben, und das schließt schon die Kosten für Miete und Heizung ein. Für viele Rentner mit Grundsicherung bedeutet die Mindestrente also eine Verschlechterung. Im Gegensatz zur Grundsicherung im Alter ist die Mindestrente kein bedarfsorientiertes und damit gerechtes Mittel zur Senkung von Altersarmut. Darüber hinaus bleibt offen, ob die Mindestrente nur langjährigen Versicherten zusteht. Das ist in anderen Ländern mit Mindestrente der Fall. Weiter fordert der Antrag unter Punkt 4 einen erleichterten Zugang zur Erwerbsminderungsrente. Allerdings fehlt es an einer Konkretisierung, was genau mit einem „erleichterten Zugang“ gemeint ist. Es ist doch richtig, dass eine Erwerbsminderungsrente nur dann ausgezahlt werden kann, wenn der Nachweis über eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Und das setzt ein umfangreiches Prüfverfahren voraus. So kann sichergestellt werden, dass wirklich nur Anspruchsberechtigte die Leistung erhalten. Der Antrag fordert außerdem unter Punkt 5 eine Bürgerversicherung. Selbstständige und Freiberufler sind im Alter überproportional häufig in der Grundsicherung. Eine fehlende Pflicht führt wohl dazu, dass sie sich nicht versichern. Daher wäre hier eine Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung sogar sinnvoll. Komplexer ist aber die Situation bei den Beamten: Zunächst gäbe es zwar ein Einnahmeplus in der Versicherung. Doch langfristig würden die Ausgaben ebenfalls steigen. Hinzu kommt, dass Beamte – wie alle Gutverdiener – länger leben als Menschen mit Niedriglohn. Dementsprechend würden sie auch länger Renten beziehen. Daher würden die Ausgaben langfristig steigen. Es bleibt hier auch offen, ob nur neu eingestellte Beamte in die Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Denn werden auch alle aktiven und pensionierten Beamten einbezogen, steigen die Ausgaben massiv. Punkt 6 fordert die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Dann erhalten Gutverdiener eine höhere Altersrente. Denn sie zahlen ja höhere Beiträge. Daher würden die Einnahmen nur kurzfristig erhöht. Langfristig steigen auch die Ausgaben. Daher erfüllt diese Maßnahme ihren Zweck nicht. Punkt 7 des Antrags fordert einen Solidarausgleich zur Altersrente bei Niedriglohn. Diese Forderung ist redundant, da unter Punkt 3 bereits eine Mindestrente von 1 200 Euro gefordert wird. Es lässt sich zusammenfassend sagen, dass sehr viele Gründe gegen diesen Antrag sprechen. Der Antrag ist nicht nur unausgereift und wirkt zusammengewürfelt. Vielmehr führen beantragte Maßnahmen nicht einmal zum gewünschten Erfolg. Deshalb lehnen wir als CDU-Fraktion diesen Antrag ab.

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