Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen macht das Sächsische Versammlungsgesetz einen gewaltigen Schritt nach vorn. Es zeichnet quasi evolutionär die zahlreichen Entwicklungen der Rechtsprechung und der Versammlungspraxis seit weit über zehn Jahren nach. Dieses Gesetz ist gut geworden, denn es macht die Ausübung des Versammlungsrechts für die vielen engagierten Demokratinnen und Demokraten in diesem Land einfacher. Deshalb muss ich Ihnen, Frau Kollegin Köditz, ganz grundsätzlich widersprechen. Sie haben zweimal in Ihrer Rede Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes zitiert. Was Sie nicht zitiert haben, will ich gerne nachtragen, denn das spielt eine wichtige Rolle – Artikel 8 Abs. 2 GG –: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Und genau darum geht es. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Kann, nicht muss!) Wir haben als SPD-Fraktion intensiv für mehr Versammlungsfreiheit gekämpft. Zugleich haben wir dort Leitplanken gelassen, wo wir Handlungsfähigkeit gegen verfassungsfeindliche, vor allem rechtsextreme Vereinnahmungen und Angriffe dringend brauchen. Was genau wird besser werden und warum betrifft das einen großen Teil der Gesellschaft? Versammlungsrecht darf keine Raketenwissenschaft sein, deshalb steht jetzt mehr im Gesetz als vorher, damit alle wissen, woran sie sind. Das heißt aber nicht, dass die Behörden mehr dürfen als vorher, denn das Gegenteil ist der Fall. Oftmals werden Versammlungsaufrufe in sozialen Medien weiterverbreitet. Das wird zukünftig möglich sein, ohne gleich als Veranstalter zu gelten oder in der Gefahr dessen zu sein. Menschen versammeln sich spontan, ohne Versammlungsleitung, und es findet sich keine, aus welchen Gründen auch immer, oder erst später eine. Das lässt die Rechtsprechung bereits zu und wir schreiben es nun auch explizit ins sächsische Gesetz. Versammlungen dürfen künftig nur noch aufgrund einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten werden. Die öffentliche Ordnung reicht nicht. Versammlungsrechtliche Verbote und Sanktionen bedürfen künftig stärker einer behördlichen Anordnung, zum Beispiel beim Verbot der Vermummung oder der Schutzausrüstung. Diese Verwaltungsaktakzessorietät schafft mehr Transparenz für die Versammlungsteilnehmenden. Die Anzeigefrist für Versammlungen bleibt bei den 48 Stunden, egal ob Wochenende oder Feiertag ist. Wir stärken zudem das demokratische Engagement von Jugendlichen, denn künftig muss man nicht mehr 18, sondern 16 Jahre alt sein, um Ordner(in) auf einer Demo zu sein, in Ausnahmefällen geht es sogar schon mit 14 Jahren. Ein schwieriger Punkt bei den Verhandlungen und auch in der Anhörung war die Vorschrift zur Übermittlung der Daten von Ordner(inne)n. Das hörten wir bereits in zwei Redebeiträgen. Es geht um Übermittlung der Daten von Ordner(inne)n bei Versammlungen mit einer besonderen Gefahrenprognose. Und es gibt gute Argumente, diese Vorschrift gänzlich sein zu lassen. Nur an einem Punkt muss ich Frau Kollegin Köditz korrigieren. Es gibt ein anderes Bundesland mit dieser Regelung, das ist NRW. Da lohnt es sich noch einmal hineinzuschauen. Wir haben von mehreren Sachverständigen in der Anhörung gehört, dass man es auch weglassen könnte. Die Probleme damit haben wir gerade von Herrn Kollegen Lippmann gehört. In der Koalition konnten wir uns nicht darauf einigen, dass man ganz darauf verzichtet. Wir halten diesen Gesetzentwurf aber ehrlich gesagt für zu gut, um deshalb das gesamte Gesetz scheitern zu lassen. Es wäre sehr schade gewesen, diesen Schritt jetzt nicht zu vollziehen. Man muss nämlich in Bezug auf diese Vorschrift wissen, dass es bei Versammlungen bereits Praxis seitens der Versammlungsbehörden und der Polizei ist, dass die Daten der Order(innen) abgefragt werden – nur ohne explizite Rechtsgrundlage im Gesetz. Diese Praxis werden wir mit dieser Regelung beenden und wir haben sie im Vergleich zum Entwurf deutlich, wirklich deutlich nachgeschärft. Jetzt braucht es eine Versammlung mit einer unmittelbaren Gefährdungslage und Anhaltspunkte dafür, dass diese Gefahrenlage durch Ordner(innen) beeinflusst wird. Um den zweiten Punkt konkreter beurteilen zu können, haben wir den Katalog der dafür relevanten Vorverurteilungen sehr stark eingeschränkt. Und wir haben die Datenspeicherung inhaltlich und zeitlich deutlich grundrechtsfreundlicher ausgestaltet. Mit dieser Regelung ist klar: Das Abfragen der Daten von Ordner(inne)n ist und bleibt eine Ausnahmesituation und darf nicht zur Befriedigung behördlicher Sammelleidenschaft dienen, egal aus welchen Gründen. Eine Sache möchte ich nicht verhehlen: Für die SPD-Fraktion hätte es den neuen § 31 a des Sächsischen Polizeibehördengesetzes nicht gebraucht. Ich sehe entgegen den Kollegen der CDU-Fraktion auch aufgrund der Voraussetzungen faktisch keinen Anwendungsbereich dieser Normen, weil bei dieser Gefahrenprognose die Veranstaltung untersagt wird oder die Handlungen durch andere Straftatbestände bereits erfasst sind. Es gibt keine Strafbarkeitslücke, die wir schließen müssten. Wichtig: Es geht hier um öffentliche Veranstaltungen, nicht um Versammlungen, mit einem hohen Gewaltpotenzial für gewichtige Rechtsgüter. Sachverhalte dieser Art treten, wenn überhaupt, im Bereich des Fußballs und gegebenenfalls noch bei Rechtsrockkonzerten auf. Im Sinne eines Kompromisses haben wir uns dennoch auf den Vorschlag eingelassen. Ich bin gespannt, welche praktische Relevanz die neue Regelung überhaupt entfalten wird. Schlussendlich lebt das Versammlungsrecht aber von zweierlei, von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, von Demokratinnen und Demokraten, die es nutzen, und von kompetenten Versammlungsbehörden, die die Demokratie durch rechtsstaatliche Ermöglichung und Beschränkung stärken. Für Letzteres erwarte ich nun eine schnelle Schulung des Versammlungsrechts für die Kommunen und die Polizei, koordiniert vom Sächsischen Innenministerium. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen; denn es ist im bundesweiten Vergleich sehr fortschrittlich und – mit Verlaub – das beste Versammlungsgesetz, das wir in Sachsen jemals hatten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Wenn es seitens der Fraktionen und der fraktionslosen MdL keinen Redebedarf mehr gibt, würde ich an die Staatsregierung übergeben. – Für die Staatsregierung spricht Herr Staatsminister Schuster. Bitte schön.
