landtag.sachsen.de ↗

Thomas Schmidt

12.06.2024 Sitzungen 7/89

Mit diesem geänderten Landesjugendhilfegesetz setzen wird die inklusive Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe um – ein von der Jugendhilfepraxis schon lange geforderter Schritt. Ziel ist, die Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stufenweise unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Aktuell sind Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen in den Sozialleistungssystemen des Neunten und des Achten Buches Sozialgesetzbuches geregelt. Das führt in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen. Mit dem Kinderund Jugendstärkungsgesetz ist der Bundesgesetzgeber den ersten Schritt zur inklusiven Lösung gegangen. Gleichzeitig bestimmte er damit auch den Fahrplan für weiter notwendige Schritte. Das jetzt zu beschließende geänderte Landesjugendhilfegesetz berücksichtigt diese Entwicklung. Inhaltlich geht es darum, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Zwar ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch im Grundsatz bereits inklusiv, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz konkretisiert dies jedoch weiter. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Landesjugendhilfegesetzes, Artikel 2 Änderung des Landesjugendhilfegesetzes zur Einrichtung und Finanzierung von Ombudsstellen, Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 4 Inkrafttreten Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige. Damit ist den Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes, Drucksache 7/15755 in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Damit müssen wir auch unser Landesrecht anpassen: Die Jugendhilfeausschüsse sind um beratende Mitglieder aus dem Bereich der selbstorganisierten Zusammenschlüsse zu erweitern. Die Erlaubnisformen der Kindertagespflege und der Vollzeitpflege sind entsprechend den neuen bundesrechtlichen Vorgaben abzugrenzen. Der Einrichtungsbegriff ist für familienähnliche Betreuungsformen landesrechtlich näher auszugestalten, um bestehende Einrichtungsstrukturen möglichst zu erhalten. Dazu ist wegen der Vormundschaftsrechtsreform die bisherige Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften durch ein Verfahren der Anerkennung als Vormundschaftsverein zu ersetzen. Und der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ombudsstellen zu schaffen ist. Ombudsstellen sollen bei Konflikten im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden. Sie beraten und vermitteln. In Sachsen ist das nicht neu. Wir haben hier in der Vergangenheit eine Vorreiterrolle eingenommen und damit zur aktuellen bundesrechtlichen Entwicklung beigetragen. Jetzt geht es jedoch darum, die Errichtung von Ombudsstellen gesetzlich sicherzustellen und auf alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe auszuweiten. Das geänderte Landesjugendhilfegesetz legt den Grundstein für die inklusive Lösung. Es ist die Basis für den weiteren fachlichen Diskurs. Wir kommen damit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, ein deutliches Stück Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz zur Finanzierung Staatshaushalt (Sächsisches Drucksache 7/15801, Drucksache 7/16563, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Wähner, ob er das Wort wünscht. Das wünscht er nicht. Dann haben jetzt die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache das Wort. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Wähner.

Protokoll ↗