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Rico Gebhardt

Die Linke 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zitat: „Wir legen Ihnen einen Gesetzentwurf vor, damit Sie nicht erst kurz vor Ende der Legislaturperiode damit um die Ecke kommen.“ Zitat Ende. Das Zitat stammt aus einer Rede in der Plenardebatte vom 20.12.2020 zum Karenzzeitgesetz der Linksfraktion. Sie werden sich sicherlich denken können, dass ich Ihnen das damals ins Stammbuch geschrieben habe. Wie recht ich doch mal wieder hatte. Oder anders: Sie sind so berechenbar, liebe Koalitionsfraktionen. Ganz überraschend wurde unser Gesetzentwurf damals abgelehnt. Aber nicht nur das, es gab vonseiten der Koalitionsredner(innen) warme Worte. Dann das Haar in der Suppe, das der Herr Lippmann gefunden hatte. Er hat zum Schluss gesagt, das darf ich bestimmt zitieren, Herr Lippmann: „Wir haben aber den Anspruch, es noch ein Stückchen besser zu machen, als im Gesetzentwurf der LINKEN geschrieben ist.“ Das ist nun also das Ergebnis des Bessermachens, nicht nur, dass es jetzt recht spät kommt, aber die gesamte Koalition scheint ja ein richtiger Spätzünder zu sein. Zum Beispiel bei der Mietpreisbremse oder auch beim Zweckentfremdungsverbot habt ihr ja relativ lange gebraucht. Nein, ein richtig guter Gesetzentwurf ist es auch nicht, zumindest, wenn man die Einschätzung der Sachverständigen zur Grundlage nimmt. Eine Karenzzeitregelung soll nun also eingeführt werden. So weit, so gut. Wir alle erinnern uns noch an den ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten Stanislav Tillich und seinen Wechsel zur MIBRAG, von der Spitze der Kohlekommission, als er noch Ministerpräsident war, an die Spitze des Kohlekonzerns. Der Schaden, den ein solches Fehlverhalten Einzelner für das Ansehen der Politik der Staatsregierung und letztendlich der Demokratie als solcher nimmt, ist enorm. Die Regelungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf sind sehr dünn. Weitere Tillichs werden also kein Problem haben. Die Dauer der Karenzzeit ist kurz, 12 Monate zwischen dem Ende des Regierungsamtes und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit unter Genehmigungsvorbehalt. Bundesweit ist das die absolute Untergrenze. Um es noch einmal klarzustellen: Es geht bei den Regelungen eines Karenzzeitgesetzes um wenige Ausnahmen für wenige Einzelpersonen. Geltende Karenzzeitregelungen kommen in den seltensten Fällen überhaupt zum Tragen. Für diese sehr wenigen Fälle müsste es dann aber wenigstens handfest sein und nicht so wischiwaschi, wie Sie es aufgeschrieben haben. Dabei haben wir die Mängel in Ihrem Gesetzentwurf in einem Änderungsantrag ausgebessert, indem wir die Zeiten deutlich verlängern, auf 24 Monate. Außerdem wollen wir ein abgestuftes Verfahren einführen, in dem Vertrauen, dass die Kontrollgremien weise und überlegt abwägen, ob ein Fall von Vermischung öffentlicher und privater Interessen vorliegt, und wenn ja, welche Schwere dieser Fall innehat und welche Dauer entsprechend verordnet werden muss. Das Gremium soll vom Landtag vorgeschlagen werden und neben den regierungstragenden Fraktionen auch Oppositionsfraktionen wiederspiegeln. Damit habe ich unseren Änderungsantrag eingebracht, Herr Präsident. Es gibt viele mögliche Berufe, die Spitzenpolitiker(innen) nach einem politischen Amt ausüben können. Von diesen sind praktisch fast alle völlig problemlos. Es geht nun wirklich nur um einen ganz kleinen Teil an möglichen Folgebeschäftigungen, aus denen sich dann ein öffentlicher Interessenkonflikt oder ein Schaden für die Legitimität des politischen Systems ergeben. Um es einmal für alle plastisch zu machen: Wenn der gerade nicht anwesende Innenminister aktuell danach ein Pflegeheim übernehmen würde, dann könnte er das ohne Einschränkungen tun. Wenn er aber anstreben würde, die Feuerwehrschule in Nardt zu übernehmen, dann würde das Gesetz greifen, und das Gremium müsste zumindest eine Entscheidung darüber treffen. (Zuruf des Abg. Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist trotzdem in der Regelung enthalten. Jeder fragwürdige Wechsel erzeugt also einen Schaden für das demokratische System. Das Problem ist ja, dass die Bürgerinnen und Bürger einen merkwürdigen Eindruck gewinnen könnten, die es mit klaren Regelungen auszuräumen gilt. Deswegen lassen wir das Gesetz nicht so dünn, wie es ist, sondern stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, der die Regelungen verschärft und die Legitimation des Kontrollgremiums steigert! Da ich einige Erfahrungen habe, was Ihr Abstimmungsverhalten betrifft – Sie sind berechenbar, ich erwähnte es schon –, will ich für meine Fraktion erklären, dass wir dennoch Ihrem Antrag und Ihrem Gesetzentwurf zustimmen. Zum Schluss ist es doch besser, eine Regelung als gar keine Regelung zu haben, auch wenn ich sie kritisiere. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute noch über den Gesetzentwurf der AfD. Der Abg. Wendt hat ihn gerade vorgestellt. Sie schlagen vor, die Vergütung von Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu verringern. Das klingt im ersten Moment nach einem Slogan, den man gut auf den Marktplätzen ausrufen kann, um schnellen Zuspruch zu ernten. Es reiht sich ein in eine Stimmungsmache und eine Neiddebatte, die Sie immer wieder lostreten. Sie als AfD lassen keine Gelegenheit aus, Aussagen zu tätigen, die den Eindruck erwecken, eine Gruppe bekäme unverdient zu viel und komme zu gut weg auf Kosten von anderen. Welche Gruppe gerade mal wieder im Fokus steht, ist dabei fast zweitrangig, seien es Geflüchtete, Arbeitslose oder, wie im vorliegenden Gesetzentwurf, Politikerinnen und Politiker. Es geht Ihnen darum, Missgunst zu schüren, Gruppen gegeneinander auszuspielen. Im Übrigen, Herr Wendt, keine Rentnerin und kein Rentner würde durch den Beschluss Ihres Gesetzentwurfs auch nur einen Cent mehr bekommen. Dazu müssten Sie schon ganz andere Regelungen einführen und tatsächlich auch notwendige Maßnahmen ergreifen. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den LINKEN)

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