Franz Sodann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mir wird ein wenig bange für die Gedenk- und Erinnerungskultur, wenn ich an die Ergebnisse der Europawahl denke. Ich, meine Fraktion, viele Vereine, Verbände, Gedenkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter schauen mit großer Sorge auf September und das, was danach folgt. (Sebastian Wippel, AfD: Mitarbeitende!) Umso wichtiger hätten wir gefunden, dass vielleicht die eine oder andere Anmerkung aus der Anhörung zum Gesetz in selbiges noch Einzug gefunden hätte. Vor allen Dingen, wie von mehreren Sachverständigen gewünscht, ob der politischen Lage eine Demokratieklausel, welche den Stiftungsrat und die Gremien der Stiftung Sächsische Gedenkstätten vor antidemokratischen Akteurinnen und Akteuren schützt. Als Vorbild hätte hierfür das im Februar dieses Jahres angepasste Thüringer Gesetz über die Stiftungen Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora dienen können. Leider wurde dies jedoch verpasst. Das Wahlergebnis ist auch Ausdruck einer Gedenk- und Erinnerungskultur der letzten 30 Jahre in Sachsen; der von mir immer wieder bemängelten Schieflage in der Wertigkeit und im Umgang mit den Geschichtsepochen bei der Projekt- und institutionellen Förderung zwischen sowjetischer Besatzungszone DDR und der NS-Zeit. Über Jahrzehnte lag hierbei die Verteilung bei 80 zu 20 – kein Wunder. Hier gab es erst in den letzten Jahren ein wenig Besserung dank des Geschäftsführers der Stiftung und der Arbeit der sLAG, der Sächsischen Landesarbeitsgemeinschaft Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Diese fordert schon jetzt in einem Positionspapier – ich zitiere daraus Daniela Schmohl, eine Sprecherin der sLAG – „[…] ein erinnerungspolitisches Konzept für Sachsen und eine Stärkung von Vernetzung und Forschung. Die Erinnerungsarbeit muss auskömmlich finanziert werden! Dazu gehört eine sukzessive Verdreifachung der Mittel in den kommenden Jahren, um die personelle Unterfinanzierung zu beenden, in die Struktur der Erinnerungsorte zu investieren, eine Weiterentwicklung der bestehenden Gedenkstätten zu ermöglichen und innovative Verbundprojekte in Forschung, Vernetzung, Bildung und Digitalisierung […]“ umsetzen zu können. Diese Aussage korrespondiert mit Aussagen aus der Anhörung, dass die Stiftung Sächsische Gedenkstätten in der allgemeinen Öffentlichkeit nach wie vor oftmals gar nicht bekannt bzw. spürbar ist. Die Stiftung wird meist nur dann wahrgenommen, wenn zum Beispiel Schülerinnen und Schüler Gedenkstätten besuchen. Selbst unter Geschichtsund Gemeinschaftskundelehrern und -lehrerinnen ist die Stiftung eindeutig zu wenig bekannt. In dem nun endlich vorliegenden Entwicklungskonzept der Stiftung ist ebenso die Rede von der erforderlichen Verdreifachung der Mittel, um die Stiftung für die bestehenden und in Zukunft anstehenden Aufgaben in Richtung digitale Transformation der Bildungsarbeit und deren Weiterentwicklung zu ertüchtigen. Auch besteht ein immenser Investitionsstau im Gebäudeerhalt und der Renovierung der stiftungseigenen Gedenkstätten. In Anbetracht der politischen Entwicklung bedarf es erheblicher Anstrengungen in der politisch-historischen Bildung. Hierzu müssen die erforderlichen Gelder zur Verfügung gestellt und eine mögliche Kürzung unbedingt verhindert werden. Dennoch sehen wir den uns vorliegenden Gesetzentwurf positiv. Die Aufnahme der Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung, die Aufnahme und die Festschreibung der institutionellen Förderung des Gedenkortes Kaßberg ist zu begrüßen, ebenso die nun geschaffenen Möglichkeiten der beratenden Teilnahme des Geschäftsführers an den Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirats und dass sich die Mitglieder des Stiftungsrates vertreten lassen können. Daher werden wir ihm zustimmen. Lassen Sie mich mit Kästner enden, der geschrieben hat: „Die Erinnerung ist eine mysteriöse Macht und bildet den Menschen um. Wer das, was schön war, vergisst, wird böse. Wer das, was schlimm war, vergisst, wird dumm.“ Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher, bitte.
