Dirk Panter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag befasst sich mit den zwei Aspekten, von denen wir eben schon gehört haben, einerseits mit dem Digital Services Act, dem DSA und andererseits mit den Regionalfenstern. Ich will zu beiden kurz etwas sagen, natürlich auch als Einordnung für die Koalitionsfraktionen, weil wir mit dem DSA die Anpassung an europäisches Recht vornehmen wollen und das damit in Verbindung stehende Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes ansprechen. Es ist attraktiv für digitale Plattformen, polarisierende Inhalte zu verbreiten. Dadurch können sie leicht ihre Reichweite steigern. Man kann höhere Einnahmen generieren, weil die Werbekunden sich freuen. Dafür, dass Hassrede und digitale Gewalt künftig weniger die Algorithmen und das Geschehen auf den großen Internetplattformen bestimmen, hat die Europäische Union den DSA ins Leben gerufen. Der gilt seit Februar 2024 und ist jetzt von den Mitgliedstaaten der Union umzusetzen. Der DSA gibt Internetnutzerinnen und -nutzern allgemein mehr Rechte gegenüber den Digitalunternehmen. Kurz gesagt: Er schützt ihre Grundrechte im Netz. Er nimmt darüber hinaus auch die großen Plattformanbieter in die Verantwortung, reguliert und hat Hebel, um die Entfernung von Inhalten durchzusetzen. Plattformen können künftig mit Bußgeldern belegt werden, wenn sie antisemitische Hetzvideos oder Videos mit Gewaltdarstellungen verbreiten, auch Videos, die die Menschenwürde verletzen. Das darf in Zukunft nicht mehr ausgespielt werden. Die Höhe der Bußgelder von bis zu 6 % des Jahresumsatzes ist durchaus schmerzhaft. Bei Untätigkeit kann das in die Höhe gehen. Da sollten selbst die Tec-Konzerne ihrer Verpflichtung nachkommen. Kurzum: Die Europäische Union setzt hier starke Leitplanken für einen sicheren und guten Aufenthalt im Internet. Wie es von Kollegen von der AfD-Fraktion dargestellt wurde, dass hier möglichweise Grundrechte eingeschränkt werden, so sind wir der Meinung, dass das nicht der Fall ist. Ganz im Gegenteil, was offline verboten ist, muss in Zukunft auch online verboten sein. Wir stärken also durch den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum. In der Praxis werden Landesmedienanstalten dabei auch eine wichtigere Rolle spielen, weil sie in der Umsetzung gefragt sind. Sie tragen also mehr Verantwortung, wenn es um Netzkultur und das gesellschaftliche Miteinander geht, den Schutz der Jugend und die Einhaltung unserer Grundrechte. Daher ist es in unser aller Interesse die Landesmedienanstalten weiter zu stärken, damit sie ihren Auftrag angemessen erfüllen können. Wir haben kürzlich erst das Privatrundfunkgesetz geändert. Ein zweiter Aspekt in diesem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag ist das Thema Regionalfenster; auch das klang gerade schon an. Regionalfenster gibt es bei uns für die privaten Sender leider nicht. Wir wollen trotzdem in der Zukunft weiter daran arbeiten, dass das auch möglich wird; denn wir halten es für wichtig, dass auch die großen privaten Sendergruppen diese Regionalfenster nicht nur erhalten, sondern deutschlandweit ausstrahlen können, damit in Zukunft auch die führenden Privatsender zum Beispiel über die Eröffnung des Neiße-Filmfestivals oder das DOK Festival in Leipzig berichten. Wir sind der Meinung, die Chance für die Anpassung wird sich bieten. Wir werden weiter hinterher sein. Bisher haben wir es nicht geschafft; das ist richtig. Aber der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist schon in Verhandlung und ein siebenter wird mit Sicherheit folgen. Das sind Naturgesetze. Insofern sei zusammenfassend gesagt: Wir begrüßen die Regelungen des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages, und die Koalitionsfraktionen werden dem auch zustimmen. Danke. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Möchte jemand von der Staatsregierung sprechen? – Der Staatssekretär möchte sprechen. Bitte schön. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Europarecht, Bundes- und Landesrecht. Seine Normen betreffen Anpassungen an den Digital Services Act sowie an das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes, mit dem der nationale Rechtsrahmen an EU-Recht angepasst wurde. Der Digital Services Act bildet zusammen mit dem Digital Markets Act ein einheitliches Regelwert, das in der gesamten EU gilt. Er verfolgt mehrere Ziele. Erstens soll ein sicherer digitaler Raum geschaffen werden, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt werden. Zweitens sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden, die Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt und weltweit fördern. Die Regelungskomplexe berühren massiv die medienpolitischen Interessen der Länder. Deshalb hat sich hier die Länderseite stark in den gesetzgeberischen Prozess eingebracht und mit dem Bund die Ausgestaltung des Digitale-DiensteGesetzes umfangreich erörtert. Dabei konnten die Länder wichtige Veränderungen zu ihren Gunsten durchsetzen. Dabei ging es einerseits um die Abgrenzung zum Rundfunk, der jetzt ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Digitale-Dienste-Gesetzes ausgenommen ist. Andererseits ging es um die Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Onlineregulierung, und hier wiederum besonders um den Jugendschutz. Im Einzelnen: Im Digitale-Dienste-Gesetz wurde den Ländern das Recht eingeräumt, die Landesmedienanstalten als weitere zuständige Behörde für die Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Minderjährigen bei der Nutzung von Onlineplattformen zu benennen. Die Länder haben im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag von diesem Recht Gebrauch gemacht. Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Digital Services Act verlangt von den Mitgliedsstaaten, eine unabhängige Stelle zu benennen, welche die Bestimmungen des Digital Services Act umsetzt. Die Länder haben sich darauf geeinigt, dass die 14 Landesmedienanstalten einen gemeinsamen Beauftragten für die Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen und Behörden nach dem Digitale-DiensteGesetz und dem Digital Services Act benennen. Das stellt eine einheitliche stringente Kommunikation der Landesmedienanstalten gegenüber dem Bund und der EU bei der Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben sicher. Vor allem stärkt diese Regelung die staatsferne Wahrnehmung medienaufsichtsrechtlicher Funktionen, die für das deutsche Medienrecht von prägender Bedeutung ist. Schließlich werden die Landesmedienanstalten als Folge des Zusammenspiels von Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz bei der Aufsicht über die Onlineangebote deutlich gestärkt. Sie können nun gegenüber Dritten, namentlich Plattformbetreibern, neben der Sperrung auch eine Entfernung von Angeboten anordnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die kurze Auflistung zeigt, wie der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag zur Verbesserung des Schutzes vor unzulässigen Onlineinhalten beiträgt. Wir alle wissen, dass Hass und Hetze im Netz zunehmen und dass die sozialen Netzwerke oft Ausgangspunkt dieser gefährlichen, uns alle betreffenden Entwicklungen sind. Umso wichtiger ist es jetzt, dass der regulatorische Schritt unternommen wird. Ein weiteres Element medienpolitischer Gestaltung ist es, ein vielfältiges Medienangebot zu sichern. Auch hier gibt es eine wichtige positive Veränderung. Durch eine klarstellende Formulierung wird abgesichert, dass die Regionalfensterverpflichtung für die zwei bundesweiten TVProgramme mit der höchsten Reichweite immer die beiden großen privaten Fernsehveranstaltergruppen RTL und Pro 7/SAT 1 gemeinsam trifft und nicht etwa nur eine Mediengruppe. Meine Damen und Herren! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag ist deshalb von hoher medienpolitischer Bedeutung. Er leistet einen wichtigen Beitrag, die Medienlandschaft in Deutschland sicherer und vielfältiger zu gestalten. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
