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Torsten Gahler

AfD 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im vorliegenden Tagesordnungspunkt soll über das Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag abgestimmt werden. Dabei werden Anpassungen des Medienstaatsvertrages infolge des European Digital Services Acts und der Umsetzung des Bundesrechts durch das Digitale-Dienste-Gesetz vorgenommen. Dieser harmlose Vorgang beinhaltet jedoch einige sehr kritische Punkte, welche ich nun ausführen möchte. Es ist wichtig, die tiefgreifenden Auswirkungen dieses Gesetzes und des DSA kritisch zu beleuchten. Der DSA behauptet, die Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu schützen. Doch dieses Versprechen ist trügerisch. Hinter der Fassade des Schutzes der Grundrechte wird ein System geschaffen, das fundamentale Prinzipien unserer Demokratie untergräbt. Artikel 34 des DSA verpflichtet Plattformen nicht zur Löschung rechtswidriger Inhalte, sondern sie fordert auf, besondere Aufmerksamkeit auf „kritische“ und „nachteilige“ Einträge zu richten. Dies bedeutet, dass Informationen, die zwar legal, aber als schädlich angesehen werden, entfernt werden könnten. Diese vagen Begriffe wie „kritisch“ oder „nachteilig“ lassen viel Raum für Interpretation und Missbrauch, was letztlich zu einer Form der Zensur führt. Die sogenannten Erwägungsgründe zum DSA verschärfen diese Probleme weiter. Plattformen sollen auch anderweitig schädliche Informationen löschen und Desinformationen verhindern. Der Begriff „Desinformation“ ist jedoch nicht klar definiert, was die Gefahr birgt, dass jede unbequeme Meinung als solche klassifiziert und entfernt wird. Dies wird die demokratische Auseinandersetzung erheblich einschränken und ein Klima der Unsicherheit und Selbstzensur schaffen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir kommen nun zu des Entwurfs Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Ein weiteres gravierendes Problem ist die Einführung präventiver Informationskontrollen. Plattformen und Suchmaschinen sollen vorausschauend Inhalte entfernen, die potenziell schädlich sein könnten. Solche präventiven Maßnahmen werden in demokratischen Gesellschaften grundsätzlich abgelehnt, weil sie die Meinungsfreiheit einschränken und die öffentliche Debatte über bestimmte Themen verhindern. Der DSA, der hier umgesetzt werden soll, wird auch zu einem Phänomen namens Overblocking führen, bei dem Plattformen aus Angst vor Sanktionen Inhalte vorsichtshalber entfernen. Sanktionen nach dem DSA können bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen, was einen enormen wirtschaftlichen Druck erzeugt, Inhalte zu löschen, auch wenn diese nicht eindeutig rechtswidrig sind. Die Automatisierung der Inhaltsüberprüfung verschärft dieses Problem zusätzlich. Automatische Erkennungstechnologien sind oft ungenau und führen zu Fehlentscheidungen. Das sehen wir bereits bei KIVI. Dies wird zu einer Vielzahl ungerechtfertigter Löschungen führen und die Meinungs- und Informationsfreiheit weiter einschränken. Die zentrale Kontrolle digitaler Medien durch die EUKommission und die Verlagerung der Medienaufsicht von den Bundesländern auf die Bundesebene stellt einen weiteren demokratischen Rückschritt dar. Die föderale Struktur unserer Medienaufsicht wird dadurch untergraben. Die Kontrolle wird zunehmend zentralisiert und bürokratisiert. Schließlich ist die Komplexität des DSA, der hier umgesetzt werden soll, für den Bürger schwer durchschaubar. Die Bedrohung demokratischer Grundrechte manifestiert sich schleichend hinter einer rechtsstaatlichen Fassade. Diese Maßnahmen greifen wissentlich die durch Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Rechte an. Zusammengefasst bedroht der hier umzusetzende DSA durch dieses Digitale-Dienste-Gesetz und das hier vorliegende Gesetz die Meinungsäußerung, schafft ein Klima der Angst und Unsicherheit und untergräbt die demokratische Debatte. Es liegt an uns, diese Risiken ernst zu nehmen und für den Schutz unserer demokratischen Werte einzutreten. Ohne Filter würden die Bürger in der internationalen Presse und auf Twitter zum Beispiel über Angriffe auf meinen geschätzten Kollegen Hans-Jürgen Zickler informiert. Hans-Jürgen Zickler wurde angegriffen. Während die internationale Presse darüber berichtete, war in den Sendungen „ZDF heute“ und „Tagesschau“ dazu nichts zu hören. Auf Twitter bzw. auf X wurde ungefiltert über den islamistischen Mordanschlag auf Rouven Laur und Michael Stürzenberger berichtet, während die „Tagesschau“ von einem Mann berichtet, der in Mannheim mehrere Personen verletzt habe. Während die grüne Bundesaußenministerin kurz nach diesem Mordanschlag den Import afghanischer Migranten auf monatlich 10 000 Personen erhöhen will, erfährt man davon in ARD und ZDF nichts. Durch dieses Gesetz würde den Bürgern auch die letzte freie Informationsmöglichkeit genommen. Deshalb steht die AfD-Fraktion für die Grundrechte der Bürger ein. (Lachen bei der SPD) Deswegen will die AfD-Fraktion keine Zensur. Deshalb will die AfD-Fraktion Freiheit in der Berichterstattung. Deshalb will die AfD-Fraktion Meinungsfreiheit. Freiheit gibt es nur mit der AfD-Fraktion. – Wir lehnen dieses Gesetz ab. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD –

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