Christin Melcher
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Berufsanerkennung, das wir heute beschließen wollen, knüpfen wir nahtlos an die Debatte zu unserem Koalitionsantrag aus dem letzten Plenum an. Ich zitiere einmal: „Ausländische Fachkräfte für den Freistaat Sachsen gewinnen, Berufsanerkennungsprozesse optimieren, Integration in Arbeit und Gesellschaft erleichtern“, so lautete der Antrag. Damit sind zugleich die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfes umrissen. Das Anliegen ist es, Anerkennungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wir harmonisieren Landes- und Bundesrecht insbesondere mit Blick auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Onlinezugangsgesetz. Was bedeutet das konkret in der Praxis? Erstens. Wir senken den Aufwand für die Antragstellerinnen und Antragsteller. Künftig soll das Anerkennungsverfahren auch auf digitalem Wege möglich sein. Außerdem genügen in der Regel einfache Kopien als Nachweis für die Qualifikation. Beglaubigungen oder Originale sind nur noch in Ausnahmefällen vorzulegen. Zweitens: Wir erweitern die Option zum Ausgleich sogenannter wesentlicher Unterschiede zum deutschen Referenzberuf auch bei den nicht reglementierten Berufen. Wir wollen, dass zugewanderte Menschen hier in Sachsen wieder in ihrem erlernten Beruf arbeiten können. Wenn im Rahmen des Anerkennungsverfahrens Unterschiede festgestellt werden, brauchen die Antragstellenden die faire Chance, diese durch eine passgenaue Qualifikation ausgleichen zu können. Drittens: Künftig wird die Bundesagentur für Arbeit die Beratung der zugewanderten Fach- und Arbeitskräfte innerhalb ihrer Regelstrukturen übernehmen. Inwieweit die vorhandenen Beratungs- und Förderinstrumente ausreichend und zielgruppengerecht sind, ist dann auch Gegenstand der Evaluation, die Ende 2026 vorzulegen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine professionelle Berufsanerkennung ist ein Schlüssel zur Integration. Zugleich leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels. Schließlich verlieren wir auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten zehn Jahren viele Menschen im erwerbsfähigen Alter. Wir können und wir wollen auf niemanden verzichten – nicht auf die Ingenieurin mit dem Fachkräftevisum, nicht auf den asylsuchenden Lehrer und erst recht nicht auf die Frau mit Duldung, die eigentlich Altenpflegerin ist, aber hier nicht arbeiten darf. Wir brauchen diese Menschen. Ich sage ganz klar und deutlich: Wir wollen diese Menschen auch hier im Freistaat Sachsen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN – Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU) Deshalb sollten wir ihnen zeigen, dass sie hier willkommen sind. Das ist eine Frage der Wertschätzung und des Respekts. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf wird nicht alle Hürden beseitigen. Die Verfahren bleiben komplex. Angesichts der weltweiten Migrationsbewegungen und der vielfältigen Möglichkeiten der Zuwanderung wird die Berufsanerkennung absehbar nicht an Komplexität verlieren, eher im Gegenteil. Zudem werden künftig auch rein quantitativ mehr Verfahren zu bescheiden sein. Das Gesetz soll aber helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen und Steine aus dem Weg zu räumen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich noch auf unseren Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen eingehen und ihn damit einbringen. Dabei möchte ich vor allem zwei Aspekte noch einmal hervorheben: Erstens. Ich hatte auf die hohe Zahl und die Komplexität der Anerkennungsverfahren hingewiesen. Betroffene sind dabei mit einer Vielzahl an Regelungen und unterschiedlichen Zuständigkeiten konfrontiert. Gute Beratung ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Uns ist es wichtig, dass alle Menschen einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und einen Job finden, der ihrer Qualifikation entspricht. Das beginnt auch mit einem gesicherten Zugang zu Beratung. Sollte die Evaluation zeigen, dass die Regelstrukturen nicht ausreichend sind und nicht alle erreichen, werden wir einen gesetzlichen Anspruch prüfen müssen. Der zweite Aspekt, den ich hervorheben möchte: Viele der zugewanderten Fachkräfte sind Lehrkräfte – laut Aussagen der Beratungsstelle IBAS jede und jeder Fünfte, der hier eine Beratung zur Anerkennung in Anspruch nimmt. Gleichzeitig liegt der Anteil von Lehrkräften mit Migrationshintergrund weit unter dem Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung. Insbesondere die Anforderung, eine Qualifikation in zwei Unterrichtsfächern nachzuweisen, erweist sich doch zunehmend als Hürde. Es ist ein Spezifikum im deutschsprachigen Raum, dass ein Lehramtsstudium in aller Regel zwei Fächer umfasst. In der Folge kommen ausgebildete Lehrkräfte zu uns – Lehrkräfte, die wir dringend brauchen – und werden hier nicht eingestellt, weil ihre Ausbildung hier nicht als solche anerkannt wird. Es gibt bereits Bundesländer, die die Möglichkeit zur Anerkennung einer sogenannten Ein-Fach-Lehrkraft gefunden haben. Wir wollen dies auch in Sachsen prüfen. Daneben sind die sprachlichen Hürden für eine Tätigkeit im Schuldienst hoch. Hier wollen wir den Antragstellenden zumindest mehr Zeit einräumen, die erforderlichen Sprachnachweise zu erbringen. Das bedeutet konkret, dass der Nachweis zum geforderten Sprachniveau C1 nicht bereits mit der Antragstellung vorliegen muss, sondern noch im Verfahrensgang beigebracht werden kann. Auch dies dient letztlich dem Ziel, eine Willkommenskultur zu schaffen. Lassen Sie uns die Verfahren so gestalten, dass sie ermutigen und einladen, aber nicht abschrecken. Ich bitte daher auch um Zustimmung zum Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Melcher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Die SPDFraktion hat keinen Redebedarf angemeldet. Wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) an Herrn Staatsminister Piwarz. Bitte schön.
