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Plenarprotokoll 18/133

15.10.2026 · 331 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (40)GRÜNE (37)FDP (32)CDU (31)AfD (22)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle sehr herzlich zu unserer heutigen, 133. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Willkommensgruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 21 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir in das Protokoll aufnehmen. Geburtstag hat heute von der Fraktion der SPD die Abgeordnete und Kollegin Nadja Lüders. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! (Beifall von allen Fraktionen) Vor Eintritt in die Tagesordnung komme ich noch einmal auf die Geschäftsordnungsdebatte der gestrigen Plenarsitzung zu Tagesordnungspunkt 23 zurück. Frau Vizepräsidentin Aymaz hat in der Sitzungsleitung im Rahmen ihres Ermessens auf eine unverzügliche Bitte des Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion der AfD, der auf ein Versehen seiner Fraktion bei der unmittelbar davor erfolgten Abstimmung hingewiesen hat, die Abstimmung wiederholt. Dies steht im Einklang mit der seit Wahlperioden guten Übung in unserem Haus und ist damit nicht zu beanstanden. Im Übrigen bestanden zu keinem Zeitpunkt Zweifel hinsichtlich des Gesamtergebnisses der Abstimmung. Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Abstimmung ist der Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18827 mehrheitlich angenommen worden. – Dies vorab zur Klarstellung. Nun rufe ich auf: 1 Bundesweiter Aufschwung, Stillstand in NRW: Wo bleiben die Wachstumsimpulse von Schwarz-Grün? Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21742 Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2026 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat für die FDP ihr Fraktionsvorsitzender Henning Höne das Wort.

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Henning Höne FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat letzte Woche ihre Herbstprojektion zur wirtschaftlichen Entwicklung vorgelegt. Danach soll die Wirtschaft in 15.10.2026 diesem Jahr um 1,3 % wachsen. Das klingt nach einer leichten Entspannung im Vergleich zu den letzten Jahren. Die nicht so gute Nachricht darin ist: Dieses Wachstum ist vor allem durch staatliche Schulden getrieben. Die privaten Investitionen tragen leider wenig dazu bei. NRW fällt weiter zurück. Im ersten Halbjahr wuchs die deutsche Wirtschaft um 0,9 %, die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen nur um 0,3 % – Platz 13 von 16 Ländern. Es ist gar nicht so lange her, dass der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalen zum Wachstumsmotor für ganz Deutschland erklärt hat. Bei ihren Ankündigungen klingt die Landesregierung nach Champions League, aber auf dem Platz findet Abstiegsabstiegskampf statt. (Beifall von der FDP) Wirtschaftswachstum ist nicht abstrakt – diese Zahlen sind ja nicht nur etwas für die Volkswirte –, sondern ganz konkret. An dem Wirtschaftswachstum hängt die Frage, ob Unternehmen Raum für Lohnerhöhungen haben, ob die Arbeitsplätze sicher sind, ob Investitionen hier am Standort auch wirklich getätigt werden können. Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg müssen mit denselben internationalen Krisen und Herausforderungen zurechtkommen. Gleichzeitig wachsen sie aber deutlich stärker. Nach mehr als viereinhalb Jahren Schwarz-Grün reicht der Verweis auf andere nicht mehr, reicht der Verweis auf vermeintlich schwierige internationale Lagen nicht mehr. Sie tragen in der Landesregierung Verantwortung für diesen Standort. Und da ist festzustellen: Viereinhalb Jahre Schwarz-Grün heißt, dass dieses Land viereinhalb Jahre wirtschaftlich den Anschluss verloren hat. (Beifall von der FDP und Ina Blumenthal [SPD]) Andere Länder ziehen uns davon. Wir stehen auf den Abstiegsplätzen. Eine der Antworten dieser Landesregierung haben wir gestern Abend gesehen: Tarifentgeltsicherungsgesetz. Neue Bürokratie mitten in der Wirtschaftskrise! Es ist ein Lehrstück, wie man den Wirtschaftsstandort weiter schwächt, und neue Bürokratie zur Unzeit. Beim Wachstum kommt diese Landesregierung nicht voran. Aber Sie sind sofort zur Stelle, wenn es darum geht, mit neuen Vorschriften und neuer Bürokratie den Staat noch fetter zu machen und es der Wirtschaft noch schwerer zu machen. Das ist ein Irrweg, auf den Sie sich hier begeben haben. (Beifall von der FDP) Gleichzeitig ist die Landesregierung auch auf dem Mittelstandsauge blind. Das zeigt das Tarifentgeltsicherungsgesetz, das es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen schwerer machen wird. Das zeigte Landtag sich aber auch im vorvergangenen Jahr, als Sie nach Brüssel gefahren sind. Mit einer großen Wirtschaftsdelegation sollte in Brüssel über Bürokratie gesprochen werden. Das ist grundsätzlich richtig. Aber Handwerk und Familienunternehmen wurden zu dieser Delegation gar nicht eingeladen. Das zeigt sich auch beim Förderstopp für das Gründerstipendium. Ich freue mich über jeden Arbeitsplatz und über jede Investition, natürlich auch bei den großen Konzernen. Aber klar ist: Das Rückgrat des Wohlstands sind Mittelstand und Handwerk, und unsere Zukunft wird auch in Start-ups gestaltet. Hören Sie auf, auf dem Mittelstandsauge blind zu sein. Machen Sie sich für den Mittelstand stark. (Beifall von der FDP) Die Debatte gestern über Evonik hat in vielerlei Hinsicht noch einmal gezeigt, dass wir mehr über die Rahmenbedingungen sprechen müssen. Wer Industriearbeitsplätze erhalten will, der muss nicht über Verstaatlichung, über neue Subventionen und über Ähnliches sprechen. (Frank Sundermann [SPD]: Doch!) – Doch, sagt die SPD. Das wundert mich nicht. Sie ist immerhin konsequent auf dem falschen Weg. (Frederick Cordes [SPD]: Das werden wir noch sehen!) Herzlichen Glückwunsch dazu! (Beifall von der FDP) Wer Industriearbeitsplätze sichern will, der muss dafür sorgen, dass industrielle Produktion auch bezahlbar bleibt. Damit sind wir bei der Energiepolitik dieser Landesregierung. Frau Ministerin Neubaur, der Kohleausstieg zeigt, wie teuer politische Wunschtermine werden können. Für die Stilllegung der Braunkohlekraftwerke erhält RWE 2,6 Milliarden Euro Entschädigung. Milliarden an Förderung werden bereitgestellt, damit gesicherte Kraftwerksleistung danach verfügbar bleibt und neue Anlagen entstehen. Wenn diese Kraftwerke nach 2030 doch noch als Reserve gebraucht werden – und vieles deutet ja darauf hin, dass es genau so kommen wird –, kostet diese Bereithaltung noch einmal Geld. Bezahlt wird für das Abschalten, für den Ersatz, also für den Neubau, und wahrscheinlich auch noch dafür, dass dann die alten Kraftwerke verfügbar bleiben. Diese Rechnung landet bei den Bürgern und bei den Unternehmen. Erst nehmen wir Kraftwerke vom Markt, dann bezahlen wir dafür, dass sie trotzdem irgendwie doch noch Leistung bereitstellen, und anschließend wundern wir uns, dass hier in Nordrhein-Westfalen weniger investiert wird. Die Energiepolitik dieser Landesregierung ist und bleibt ein Albtraum. (Beifall von der FDP) 15.10.2026 Nicht einmal bei der Versorgungssicherheit schauen Sie richtig hin. Zum 15. August dieses Jahres hätte eigentlich die Überprüfung aus Berlin da sein müssen, hätten wir eigentlich überprüfen müssen: Schaffen wir das, oder muss an den Daten noch etwas geändert werden? – Wir haben nachgefragt, was Sie eigentlich getan haben. Denn die Bundesregierung hat dieses gesetzlich vorgegebene Datum einfach ignoriert und es einfach laufen lassen. Das ist ein offener Rechtsbruch der Bundesregierung in diesem Fall. Wir haben also nachgefragt, was Sie eigentlich gemacht haben. Das Ergebnis ist: nichts. Sie nehmen das einfach so hin, und zwar nicht nur den Rechtsbruch, sondern auch, dass hier eine sachliche Überprüfung bezüglich der Frage fehlt, ob ab 2030 eigentlich noch genug Energie in diesem Industrieland vorhanden ist. Sie schieben das Ganze und verzögern, weil Sie in Wahrheit wollen, dass dieses ganze Thema hinter die Landtagswahl rückt. Sie stellen die parteipolitischen Interessen dieses Wunschtermins über die Interessen der Menschen und der Unternehmen in diesem Land. (Beifall von der FDP) Dabei könnten Sie auch auf Landesebene so viel machen, nämlich zunächst Unternehmen, wann immer es geht, entlasten. Das geht, indem man erst einmal keine neue Bürokratie auf den Weg bringt und das Tarifentgeltsicherungsgesetz zurückzieht; ich habe es gerade schon gesagt. Das geht, indem man nicht Rohstoffe noch teurer macht. Weiterhin gibt es keinen Grund für irgendjemanden in der Rohstoffindustrie, hier auch nur einen Euro zu investieren, solange die Einführung der Kiessteuer droht. Wachstum braucht übrigens auch Raum im wahrsten Sinne des Wortes. Der Landesentwicklungsplan legt der Wirtschaft neue Fesseln an. Korrigieren Sie das. (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Das stimmt doch gar nicht!) Sie müssten Investitionen ermöglichen; notwendig sind 100 % digitale Anträge und Genehmigungen. Senken Sie die Grunderwerbsteuer; das ist ein Hemmnis für neue Ansiedlungen. Beenden Sie das Grundsteuerchaos; auch das macht es für die Wirtschaft teurer. (Beifall von der FDP) Energie muss wieder bezahlbar werden. Das heißt: Kehren Sie zum bundesweiten Kohleausstieg wie vereinbart 2038 zurück, und setzen Sie auf das Prinzip „entlasten statt fördern“. Wir brauchen keine landesseitige Förderung für marktfähige Technologien wie Freiflächen-PV. Entlasten Sie stattdessen die Unternehmen. Sie wollen investieren; sie wollen etwas tun. Sorgen Sie endlich dafür, dass die Unternehmen auch wieder gelassen werden. (Beifall von der FDP) Landtag

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André Kuper

Danke, Herr Höne. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Dr. Heinisch.

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Dr. Jan Heinisch CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon wieder haben wir uns sieben Minuten am Stück in perfekter Schwarzmalerei anhören dürfen, (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) dass in diesem Bundesland nichts läuft und sich aus Sicht der FDP alles in den Abgrund bewegt – (Marcel Hafke [FDP]: Haben Sie mal eine neue Platte? – Zuruf von Franziska Müller- Rech [FDP]) ohne jede Differenzierung. Lieber Herr Kollege Höne, ich habe den Antrag gelesen, sogar mehrmals. (Henning Höne [FDP]: Das ist ja schon mal was!) Ich habe mir große Mühe gegeben, zu finden, was denn das Land betrifft. Darin wird ganz viel an die Bundesregierung adressiert und ausgeführt, was der Bund tun müsste. Eine Sache bemerkt man aber erst beim mehrmaligen Lesen, nämlich was in diesem Antrag alles fehlt. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) In diesem Antrag fehlt komplett ein einziger zuversichtlicher Satz zu unserer wirtschaftlichen Lage, sei es in Deutschland oder in NRW. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Es gab ja mal eine Zeit, da war die FDP eine Partei, die den Unternehmern mehr zutraute als dem Staat. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das ist noch so!) Heute lesen Sie wahrscheinlich dieselben Zahlen wie wir: steigendes Geschäftsklima den dritten Monat in Folge, die besten Erwartungen seit mehr als vier Jahren. Ihr einziger Kommentar dazu ist – inhaltlich zusammengefasst –: Vorsicht, das könnte täuschen; wahrscheinlich kommt es noch viel schlimmer. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land ist nicht in schlechter Verfassung, sondern das Selbstbild und die Wahrnehmung der FDP. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das spricht aus jedem Satz dieses Papiers. Wer selbst aus guten Nachrichten noch ein Warnsignal konstruiert, hat absolut den Kompass verloren – eine Partei, die einstmals „German Mut“ predigte und heute nur noch Probleme und Abgründe sieht. Schauen wir doch einmal genauer hin. Schon die Überschrift – ich darf zitieren: „Bundesweiter Auf-15.10.2026 schwung, Stillstand in NRW: […]“ – ist falsch. Dahinter hätte zumindest ein Fragezeichen gehört, wenn man denn ehrlich gewesen wäre. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Wir sind gerne bereit, über alles zu streiten, auch darüber, ob sich hier in Nordrhein-Westfalen genug bewegt. Aber Stillstand ist bei plus 0,3 % nun wirklich nicht der Fall. (Widerspruch von der SPD und der FDP) – Genau. Darauf habe ich gewartet, gerade auch von der SPD. 0,3 %! Wie waren denn eigentlich die Zahlen in Deutschland? 2023 waren es bundesweit minus 0,9 %, 2024 minus 0,5 % und 2025 deutschlandweit plus 0,2 %. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie waren da im Bund an der Regierung. Was hat der Wähler daraus gemacht? Das haben wir gesehen. Er hat gesagt: Das brauchen wir definitiv im Deutschen Bundestag so nicht. – Diese Regierung mit ihrer Finanzpolitik und ihrer Konjunkturpolitik ist abgewählt worden. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Denn Konjunkturpolitik wird zuerst einmal in Berlin und wird zuerst einmal in Brüssel gemacht. (Henning Höne [FDP]: Wer regiert denn in Berlin? – Zuruf von der SPD: Ah! – Weitere Zurufe von der FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss uns dazu aufrufen, dass wir bei den Themenfeldern, zu denen wir als Landesregierung etwas beitragen können, alles geben. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Ich bin auch gerne bereit, an dieser Stelle nicht das Narrativ vom versinkenden Deutschland und versinkenden Nordrhein-Westfalen zu bedienen, (Jochen Ott [SPD]: Darum geht es doch gar nicht!) sondern genau zu sagen, was wir an dieser Stelle tun können. Lieber Herr Kollege Höne, diese Wachstumslücke zwischen dem Bund und Nordrhein-Westfalen ist ja kein Phänomen dieses Jahres und dieser Legislaturperiode, sondern besteht seit 2010 ständig. Sie hat Gründe. Sie hat auch jetzt Gründe. Denn natürlich hat die globale Lage, auf die Sie hingewiesen haben, (Henning Höne [FDP]: Die besteht nicht!) etwas mit Energiepreisen zu tun. Genauso ist es richtig. (Henning Höne [FDP]: Nein!) Wir haben ein Geschäftsmodell, wir haben eine Chemieindustrie, (Zurufe von der FDP – Glocke) Landtag wir haben eine energieintensive Industrie, die mehr als alle anderen von günstigen Gaslieferungen abhängig waren. Wenn sich das jetzt ändert und wenn diese Energiepreise durch die Decke gehen, dann ist es kein Wunder, dass das industrielle Herz Deutschlands hier in Nordrhein-Westfalen natürlich deutlich größere Probleme hat als andere Teile dieser Republik. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Das muss für uns ein Aufruf sein, damit wir als das Industrieland in dieser globalen Lage mit dem Ukraine-Krieg, aber auch mit dem Iran-Krieg, der sich bei uns besonders niederschlägt, alles geben, was wir tun können, um die Industrie, um die Wirtschaft in diesem Bundesland zu unterstützen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dass sich diese allgemeine Lage hier besonders niederschlägt, versteht ja jeder. Sie nehmen jetzt eine Halbjahreszahl. Das ist übrigens auch interessant. Dazu möchte ich nur mal sagen: 2025 … (Henning Höne [FDP]: Ja, weil das Jahr noch nicht zu Ende ist!) – Lassen Sie mich ruhig mal ausreden. Sie nehmen eine Halbjahreszahl. Das ist ja so, als würde jemand von einem zweistündigen Film einen Screenshot machen und sagen: Damit habe ich alles gesehen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Wir hatten 2025 minus 0,2 % im ersten Halbjahr – das wäre der Vergleich – und haben das Jahr am Ende besser beendet als der Bund. 2024 war es dasselbe Bild. Zweimal hintereinander hat das zweite Halbjahr das Ganze gedreht. Das wüssten Sie, wenn Sie Ihren Antrag um die Vorjahresdaten ergänzt hätten. Aber dann hätte die Überschrift nicht mehr funktioniert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Viele Dinge, viele Einflüsse, die uns hier in Deutschland, aber auch in Nordrhein-Westfalen rund um die Energiepreise und die globale Lage bewegen, verstehen alle Bürgerinnen und Bürger. Man fühlt sich dann von solchen Anträgen wirklich hinters Licht geführt. Gerade haben wir ja gehört, was wir angeblich alles abschaffen bzw. nicht tun würden. Wir entbürokratisieren. Da haben wir genug auf dem Weg, sowohl im kommunalen Bereich als auch auf Landesebene. Wir digitalisieren. Wir arbeiten an unserem Bildungssystem und an den Aufstiegschancen im Land. Das ist übrigens auch etwas, was eng mit Wirtschaftspolitik verbunden ist. Wir bauen erneuerbare Energien massiv aus. Die Aussage zum LEP war schlicht falsch. Wir haben sehr wohl, und zwar gerade für wachsende Unternehmen, sehr viel mehr Möglichkeiten geschaffen, sich entsprechend zu entwickeln. Da können wir jede Klausel durchgehen. Ich habe fleißig daran mitgearbeitet. 15.10.2026 (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Wir machen das alles im Sinne stabiler Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft. Denn Vertrauen ist das, worauf es in einem Land ankommt. Microsoft investiert 3 Milliarden Euro in Nordrhein-Westfalen, weil man unserem Bundesland zutraut, dass hier künftig die wirtschaftliche Musik spielt. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das hat Pink- wart gemacht!) Ich nenne nur Blackstone und JUPITER, den ersten Exascale-Rechner der Welt außerhalb von USA und China. Das Institut der deutschen Wirtschaft sieht in uns das Aufsteigerland. Die Wirtschaft erkennt das an. Sie erkennt, was die FDP an dieser Stelle mit diesem Antrag einmal mehr komplett verkennt. So kann man es nicht anpacken, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Heinisch. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Stinka.

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André Stinka SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einmal zur FDP: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Höne, wer noch nicht verstanden hat, dass Ihr Wettbewerbsmantra in Zeiten von Donald Trump und China kaputt ist, der ist auf dem falschen Dampfer. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Wer hier erzählt, wir hätten noch eine freie Weltmarktwirtschaft, der hat die Zölle nicht verstanden, der hat Chinas Politik nicht verstanden, und der muss den Leuten vor dem Hintergrund brechender Lieferketten erklären, warum wir im nächsten Jahr keinen Hustensaft haben werden. Deswegen müssen wir eine Politik organisieren, durch die auch der Staat den Menschen Sicherheit garantiert. Das kapiert die FDP bis heute nicht. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Henning Höne [FDP]) Zweiter Punkt: Herr Heinisch hat ja von Zuversicht gesprochen. Meine Zuversicht speist sich daraus, dass wir am 25. April 2027 Landtagswahlen haben und dass Jochen Ott hier Ministerpräsident wird. Das ist die einzige Zuversicht, die ich an dieser Stelle habe. (Beifall von der SPD – Lachen von der CDU und den GRÜNEN) Herr Heinisch, es ist ja geradezu peinlich. (Unruhe – Glocke) Landtag Ich erinnere mich noch an Zeiten, in denen Herr Wüst wirtschaftspolitischer Sprecher und Garrelt Duin Wirtschaftsminister waren. Wenn wir da mit 0,3 % gekommen wären, wäre Herr Wüst vom Stuhl gesprungen. Was ist heute? Er bleibt in Ruhe sitzen. Das ist das Bild des Ministerpräsidenten, das wir hier haben. (Beifall von der SPD) Natürlich gibt es weltweite Krisen, klar. Das Mantra hören wir jetzt schon vier oder fünf Jahre. Nur schaffen – das hat Herr Höne angesprochen – Hessen und Niedersachsen das ja anders. Was ist denn hier in Nordrhein-Westfalen falsch? Wir werden unter Wert regiert. Das muss man ganz deutlich sagen. Wir haben hervorragende Voraussetzungen hier im Land. Wir haben starke mittelständische Unternehmen. Wir haben eine starke Industrie. Aber erklären Sie mir doch mal, warum bei 700.000 Studenten, 78 Hochschulen und 58 Forschungseinrichtungen die Zahl der Patente immer auf dem niedrigsten Stand ist. Warum? Wo ist denn Ihre Innovation? Die ist gar nicht da. (Beifall von der SPD) Dann höre ich hier, Herr Heinisch – das ist wirklich der Witz in Tüten –: Genehmigungsverfahren dauern zu lange; wir haben digitalisiert. – Die Digitalisierungsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen haben Sie Herrn Pinkwart zu verdanken. Danach ist nie wieder was gekommen. Wenn ich bei der Stadt Dülmen nachfrage, wie die Genehmigungen denn digitalisiert werden, höre ich, dass es gar keine digitalisierten Genehmigungen gibt. Sie tragen den Leuten ein Mantra vor, das es nicht gibt. Gucken Sie einmal nach. Digitalisierungsstrategie 2021! Wir sind aber in 2026. Sie schaffen es nicht, zu digitalisieren, und Sie nehmen die Kommunen nicht mit. Das ist doch Fakt. (Beifall von der SPD) Ich höre auch: Die Planungsverfahren dauern zu lange; wir müssen Infrastrukturprojekte schneller organisieren. – Der Kollege Matzoll und ich waren diesen Dienstag bei einer Podiumsdiskussion des VCI. (Dietmar Brockes [FDP]: Ich auch!) – Herr Brockes auch. – In Hürth-Knapsack beschwert sich der Geschäftsführer darüber, dass seine CO -Pipeline 2035 kommt, also nach neun Jahren. Und dann reden Sie hier von Beschleunigung. Das finde ich schon drollig. Meine Oma hätte sich im Grab umgedreht. Das ist doch peinlich. (Beifall von der SPD und der FDP) Wir sehen heute bei den Deutschen Edelstahlwerken, dass 1.100 Stellen in Siegen, Hagen und Krefeld gefährdet sind. Das ist ein großes Problem in dieser Region. Wo bleibt da Ihre Antwort? Wie oft hat die SPD-Fraktion in diesem Haus über die Schrottstrategie und darüber, dass Netzanschlüsse priorisiert 15.10.2026 werden müssen, gesprochen? Das ist ein Edelstahlwerk, das CO -frei Stahl produzieren könnte. Wo ist der Anschluss? Wo ist die Schrottstrategie? Ich wurde hier belächelt, als ich von einer NRW-Schrottstrategie gesprochen habe. Aber das ist unsere Aufgabe. Wir sind das Land mit Stahl. Wir müssen uns darum kümmern. Hier müssen wir nicht auf den Bund warten, worauf Herr Heinisch immer wieder verweist. (Beifall von der SPD) Das Problem ist, dass gerade in Siegen und in Hagen doch die ganze Region betroffen ist. Wie lange reden wir dort über Kreisstraßen, die nicht ausgebaut sind? Wie lange reden wir über Brückenprobleme, die es da gibt? Es trifft eine ganze Region. Neben Zahlen geht es auch um Menschen, Familien und Perspektiven, Herr Heinisch. Das müssen wir den Leuten doch sagen. Es geht darum, dass wir Sicherheit schaffen müssen. Das hat auch eine Wirtschaftspolitik zu leisten. Wir müssen die Rahmenbedingungen für die Unternehmen immer gut organisieren. Das hat die Landesregierung ja mantraartig in den letzten Jahren vor sich hergetragen – Stichwort „Bürokratieabbau“. Jetzt kündigen Sie groß an – man höre und staune! –, ab 1. Januar 2027 könnte sich etwas ändern. Für wie dumm halten Sie die Unternehmer? Sie stimmen vier Monate vor der Landtagswahl eine große Bürokratieabbauoffensive an, der die Ministerien noch zustimmen müssen. Nach den Jahren Ihrer Regierungszeit ist das doch peinlich. Das ist doch keine Hilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer. (Beifall von der SPD) Kommen Sie nicht gleich in Ihren Reden damit. Kein Unternehmer mit ehrlichem Verstand nimmt Ihnen vier Monate vor der Landtagswahl ab, dass das Bürokratieabbau ist. Das weiß doch jeder. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ich höre da anderes! Tut mir leid, Herr Kollege!) Kommen wir zum Thema „Transformation“. Sie wollen Nordrhein-Westfalen als klimaneutrale Industrieregion aufstellen. Das ist gut und richtig. Es muss aber insgesamt gedacht werden. Wir haben in Nordrhein-Westfalen momentan eine schwierige Debatte. Denn wir brauchen dazu – das wissen wir alle – eine CO -Infrastruktur. Deswegen sage ich ganz klar: Wer Carbon Management fordert, wer CCS und CCU für unvermeidbare industrielle Emissionen und für die Zukunft der Stahl-, Chemieund Grundstoffindustrie befürwortet, der muss auch einer CO -Pipeline zustimmen. Wir wissen, wie schwer die Antwort vor Ort ist; wir haben ja schwierige Debatten. Ich erwarte aber von Landtag der Wirtschaftsministerin eine klare Aussage zu CCS in Nordrhein-Westfalen. (Jule Wenzel [GRÜNE]: Das macht sie doch! – Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Wir können uns da nicht wegducken. Wir brauchen hier Klarheit. (Beifall von der SPD) Jetzt eine Kreislaufwirtschaftsstrategie vorzulegen, ist eine wunderbare Sache. Wir sind auch alle dafür. Ich will Sie aber nur kurz daran erinnern – ich habe gerade auch beim Thema „Schrott“ darauf hingewiesen –, dass das wenige Monate vor der Landtagswahl geschieht. Die Probleme von Rohstoffknappheit und gestörten Lieferketten hatten wir bereits vor 2022, und Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag den hohen Anspruch formuliert, dass Sie hier ganz klare Prioritäten setzen. Wer das dann acht Monate vor der Landtagswahl macht, der verhöhnt die Stahlindustrie in Siegen und auch die Menschen, die darauf gehofft haben, dass die schwarz-grüne Landesregierung hier einen Punkt setzt. Sie haben das nicht gemacht. Wir werden wie gesagt unter Wert regiert. Wir könnten es besser. Aber es muss zusammengedacht werden. Das ist bei Ihnen völlige Fehlanzeige. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wie Berlin!)

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André Kuper

Danke, Herr Stinka. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Matzoll.

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Jan Matzoll GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP will in dieser Aktuellen Stunde wissen, wo die Wachstumsimpulse für NRW sind. Auf den ersten Blick ist das eine griffige Frage, die eine einfache Antwort suggeriert. Aber, liebe FDP, Sie wissen selbst: Einfache Antworten gibt es hier nicht. Allerdings kann ich versichern: Es gibt die entscheidenden Wachstumsimpulse. Dazu komme ich gleich mit ganz konkreten Punkten. Vorab aber: Ja, auch wir sind mit der wirtschaftlichen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen nicht zufrieden, (Zuruf von Henning Höne [FDP]) natürlich nicht, und ja, unsere Industrie steht unter erheblichem Druck. (Zuruf von der FDP: Herr Heinisch fand das super!) – Ich glaube, Sie haben nicht zugehört. – Wer gerade um seinen Job fürchtet oder Investitionen im Betrieb auf Eis legt, hat ein Recht auf mehr als den Verweis auf eine schwierige Weltlage. 15.10.2026 Fakt ist aber auch, dass wir in NRW besondere strukturelle Bedingungen haben. Wir haben eine besonders energieintensive Industrie, einen hohen Transformationsbedarf insbesondere in der Chemie- und Stahlindustrie und eine Infrastruktur, die über Jahrzehnte zu wenig modernisiert wurde. Energieintensive Branchen sind in Nordrhein-Westfalen deutlich stärker vertreten als im Bundesdurchschnitt. Chemie, Stahl, Glas, Papier: Diese Industrien müssen ihre Produktion modernisieren und gleichzeitig im internationalen Wettbewerb bestehen. Der Konjunkturbericht des RWI beschreibt ausdrücklich, dass genau diese Struktur unsere Wirtschaft zusätzlich unter Druck setzt; erst gestern haben wir ausführlich am Beispiel Evonik darüber mit großer Leidenschaft debattiert. Daher bin ich wirklich froh, dass die Landesregierung die Bundesratsinitiative zur Stärkung der chemischen Industrie mit ganz konkreten Plänen und Zielsetzungen auf den Weg gebracht hat. Aber natürlich geht es nicht nur um die Chemie. Denn an einem großen Werk hängt viel mehr. Da ist die Wartungsfirma, da ist der Anlagenbauer, da ist das Logistikunternehmen. Fehlen dort Aufträge, bleibt das nicht hinter dem Werkstor. Das schlägt in der ganzen Region durch. Das erklärt einen Teil unserer besonderen Lage. Aber es entlastet uns nicht. Im Gegenteil! Gerade deshalb müssen wir hier mehr erreichen, und genau das passiert: nicht nur in Bezug auf Forderungen an den Bund oder Europa, sondern auch bei den Punkten, die wir konkret in NRW umsetzen können. Nehmen wir die Energieversorgung. 2025 sind in Nordrhein-Westfalen Windenergieanlagen mit über 1.300 Megawatt neu ans Netz gegangen – ein Rekordjahr. Das sind Anlagen, die wirklich gebaut und nicht nur angekündigt wurden. Dazu kamen Genehmigungen für gut 6.000 Megawatt. Natürlich löst ein einzelnes Windrad nicht das Energieproblem eines Chemiewerks. Es braucht Netze, es braucht Speicher, es braucht gesicherte Leistung, und das alles bezahlbar. Gerade deswegen gilt: Jedes Megawatt zählt. (Beifall von den GRÜNEN) Zu den privaten Investitionen: Liebe FDP, Sie schreiben völlig richtig, dass Unternehmen wieder stärker investieren müssten. Genau dafür gibt es zum Beispiel NRW.BANK.Invest Zukunft. Dieses Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovationen investieren. Bis Juli 2026 ist über dieses Programm bereits mehr als 1 Milliarde Euro in die Wirtschaft geflossen. Rund 85 % des Fördervolumens gingen an kleine und mittlere Unternehmen. Den größten Anteil der zugesagten Darlehen bekam das verarbeitende Gewerbe. Landtag Das sind keine abstrakten Zahlen. Dahinter stehen Betriebe, die Maschinen ersetzen, Abläufe effizienter machen und digitale Prozesse einführen. Das ist Wirtschaftspolitik, die an der Realität der Unternehmen ansetzt. (Beifall von den GRÜNEN) Wenn wir darüber sprechen, dass Unternehmen die richtigen Innovationsbedingungen brauchen, dann reden wir auch über die Weiterentwicklung des ETS-Systems. Ich möchte behaupten, Sie finden in der aktuellen politischen Landschaft in Deutschland keine Stimme, die lauter und unmissverständlicher als Mona Neubaur für eine Anpassung des ETS streitet, um Unternehmen in der Transformation wieder Luft zum Atmen zu verschaffen. (Beifall von den GRÜNEN) Wer gerade keine Luft bekommt, wer ums Überleben kämpft, der denkt nicht über Investitionen nach. Daher ist das Engagement in dieser Sache so wichtig. Ich bin Mona Neubaur sehr dankbar, dass sie nicht nachlässt und eine zuverlässige Anwältin der NRW-Wirtschaft ist. Reden wir doch bitte auch über die Erfolgsmeldungen. Bei Kreislaufwirtschaft haben wir hervorragende Bedingungen, um auf diesem Zukunftsmarkt ganz vorne mitzuspielen. Die Kreislaufwirtschaftsstrategie ist nicht irgendein abstraktes Papier, das, einmal erarbeitet, in den Archiven verschwindet, sondern ein Papier, das ganz konkrete Handlungsfelder und Potenziale entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufzeigt. Auf dem großen Feld der Umweltwirtschaft bietet der gerade erschienene Umweltwirtschaftsbericht ebenfalls gute Neuigkeiten. Die Umweltwirtschaft in NRW wächst auf 650.000 Beschäftigte. Das ist auch eine Folge unserer Innovationspolitik. Statt bei Start-ups mit der Gießkanne zu fördern, haben wir einen klaren Schwerpunkt auf sozial-ökologische Gründungen gelegt. Ein Start-up ersetzt keinen Industriebetrieb, der abwandert, aber wir haben in NRW eine starke Gründungsdynamik, auch dank der exzellenten Hochschulen in unserem Land. Dabei macht uns europaweit niemand etwas vor. Bei den Ausgründungen der Universitäten müssen wir unbürokratischer und risikoaffiner werden; keine Frage, aber auch da sind wir dran. Auch beim Bürokratieabbau liegt Konkretes auf dem Tisch. Die Landesregierung hat Gesetzentwürfe eingebracht zur Aussetzung von Berichts- und Dokumentationspflichten, zur Abschaffung von Schriftformerfordernissen und zur Genehmigungsfiktion für mehr Spielraum der Kommunen, um einfache Verfahren zu testen. 15.10.2026 Im Konkreten heißt das: Vereinfachung von Genehmigungs- und Planungsverfahren, mehr Digitalisierung in der Verwaltung, Praxischecks für neue Regelungen und Überprüfung bestehender Vorschriften und Berichtspflichten, und das mit einer Beweislastumkehr, die deutlich mehr Berichtspflichten abschaffen wird, als es jeder Regierung vor uns gelungen ist. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Entscheidend ist am Ende, was davon im Alltag der Betriebe tatsächlich ankommt. Daran lassen wir uns messen. Dafür sind die Rückmeldungen sehr eindeutig und nicht so, wie sie hier von SPD und FDP geschildert werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So ist das!) Besonders auffällig ist, wie Sie, liebe FDP, über öffentliche Investitionen sprechen. Einerseits halten Sie selbst fest, dass sie die Konjunktur stützen. Nur wenige Absätze später ist andererseits wieder vom immer fetter werdenden Staat die Rede. Was heißt das denn konkret? Die Brücke, über die ein Zulieferer endlich wieder fahren kann, ist das der fette Staat? Das Berufskolleg, das Fachkräfte ausbildet, ist das der fette Staat? Die digitale Verwaltung, ist das der fette Staat? Öffentliche Investitionen sind doch kein Selbstzweck. Wenn wir Brücken sanieren und digitale Infrastruktur ausbauen, dann verbessern wir doch die Rahmenbedingungen, von denen private Unternehmen profitieren. Wenn wir in Schulen und Hochschulen, in Forschung, Innovation und Qualifizierung investieren, dann schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass wir die gut ausgebildeten Fachkräfte bekommen, die wir so dringend benötigen, dass neue Märkte erschlossen, neue Produkte entwickelt und damit nicht zuletzt Arbeitsplätze erhalten und neu geschaffen werden. Auf NRW ist Verlass. Wir beschleunigen Verfahren und erneuern Infrastruktur. Wir bauen Brücken, sanieren Straßen und investieren in die Schiene. Das alles passiert in NRW. Ich will, dass auch in Zukunft in Marl, Leverkusen, Bestwig, Gladbeck und an tausend anderen Standorten in NRW produziert wird, dass junge Menschen hier ihre Ausbildung beginnen und eine echte Perspektive finden, dass Menschen hier Unternehmen gründen wollen, in Handwerksbetriebe einsteigen und die Lust am Unternehmertum entdecken. Dann haben wir auch eine Chance auf Aufschwung und Wachstum, die bei allen Menschen ankommt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Matzoll. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Loose. Landtag

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 170 Länder wachsen stärker als Deutschland. Aber immerhin, Deutschland liegt noch vor den Weltstaaten Lesotho und Haiti. Deshalb gibt es jetzt eine Feierlaune: „Besser als Lesotho!“. Das ist doch ein wunderbarer Hammer, den wir hier erleben können. Die FDP ist ganz aus dem Häuschen und beklagt nur, dass es in NRW nicht auch so ein tolles Wachstum wie es deutschlandweit gibt, also besser als Lesotho und Haiti. Liebe FDP, im nächsten Jahr soll das deutsche Wachstum 1,3 % betragen – nach Regierungsannahmen – und im Jahr danach 0,6 %; die Kontrollgruppe kommt auf nur 0,4 %. Das ist das von Ihnen angepriesene tolle Wirtschaftswachstum auf Bundesebene. Das ist wahrlich kein Grund zum Feiern, sondern ein absolutes Desaster. Die Gründe für diese wirtschaftliche Situation Deutschlands und auch NRWs sind hausgemacht. Die Regierung würgt unsere Industrie mit hohen Energiepreisen ab. Die Regierung würgt unsere Industrie mit den höchsten Arbeits- und Sozialkosten ab. Die Regierung würgt unsere Industrie mit aberwitzigen Sonderlasten wie Klimasteuern und mit EU-Verordnungen ab. Immer mehr Industriebetriebe gehen in die Knie. Gestern kam die Meldung zum Edelstahlwerk in Siegen, wobei es um Hunderte Arbeitsplätze geht. Die Gewerkschaft aber will sich das nicht gefallen lassen und greift jetzt die Vorstände in diesen Betrieben an. Was die Gewerkschaft aber nicht kritisiert, weil sie zum größten Teil aus der SPD rekrutiert worden ist: Sie kritisiert nicht die hohen Energiepreise aufgrund der Wetterabhängigkeit des Stroms. Die Gewerkschaft kritisiert nicht die hohen Gaspreise aufgrund der Abhängigkeit vom LNG-Gas, übrigens auch vom russischen LNG-Gas, das immer noch in die EU transportiert wird. Der aktuelle Gaspreis liegt etwa viermal so hoch wie vor acht Jahren – alles kein Problem für die Gewerkschaften. Hohe Bürokratiekosten durch Klimasteuern, Lieferkettensorgfalts-Richtlinie, Entwaldungsrichtlinie, Verpackungsverordnungen etc., hohe Steuern und neue Steuerfantasien der Regierung, all das ist der Gewerkschaft egal. Übrigens ist das auch alles der SPD egal; denn in den letzten Jahren kam kein einziger Vorschlag von der SPD zur Entlastung unserer Industrie. Stattdessen marschiert sie jetzt durch Berlin – ich weiß nicht, ob mit oder ohne Fackeln – und stellt einen kleinen Mann auf eine Getränkekiste, der sich dann lautstark über demokratische Wahlen in einem Bundesland beschwert. Das sind die Prioritäten einer SPD. (Beifall von der AfD – Widerspruch von der SPD – Inge Blask [SPD]: Lächerlich!) Diese antidemokratische Haltung von Ihnen sehen wir jeden Tag bei der SPD im Kampf gegen die Oppo-15.10.2026 sition. Hier in NRW rief gestern Herr Baran von der SPD in einer Debatte: „AfD-Verbot!“. In einer Debatte ging es um ein Sachthema, um ein Behördenversagen bei der Prüfung von Sprachzertifikaten. Statt zum Thema zu sprechen, forderte Herr Baran ein AfD-Verbot. (Zuruf von der SPD: Sprechen Sie einmal zum Thema!) Keinerlei Reformwillen von Ihnen, aber stattdessen die Forderung, die Konkurrenz zu verbieten. (Zuruf Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Das alles passiert in einer Zeit, in der unsere Industrie zugrunde geht, liebe Grüne. Das ist der SPD und auch Ihnen egal. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Jeden Tag verlieren in NRW 100 Menschen in der Industrie ihren Arbeitsplatz. Jeden Tag bekommen 100 Menschen in NRW ihre Kündigung überreicht, suchen einen neuen Arbeitsplatz und finden keinen, weil die Industrie schlicht nicht mehr einstellt. Das sind Mitarbeiter von thyssenkrupp, von Bayer, von Ford, von Evonik. Sie alle leiden, und auch viele kleinere Firmen in NRW leiden. Diese Woche waren die Wirtschaftsjunioren der IHK bei uns im Landtag. Ich habe viele Gespräche geführt. Einige Wirtschaftsjunioren berichteten von Freunden, die ihr Geschäft komplett ins Ausland verlagern. Andere berichteten davon, dass ihre eigene Firma jetzt nur noch im Ausland investieren würde, vor allen Dingen in Marokko, in der Türkei. In Deutschland hingegen gibt es nur noch zwei Arten von Investitionen. Erstens gibt es Ersatz- und Reparaturinvestitionen. Das heißt: Es wird noch genau so viel investiert, dass die Fabriken und Maschinen nicht kaputtgehen. Zweitens gibt es Investitionen in staatlich subventionierten oder regulierten Bereichen. Das sind zum Beispiel die staatlich subventionierten Windindustrieanlagen oder die staatlich regulierten Anlagen wie Netze, die ausgebaut werden, weil die entsprechenden Konzerne 7 bis 8 % Rendite versprochen bekommen, die sie dann den Kunden abknöpfen können. Die einzigen beiden sonstigen Bereiche, die noch wachsen und in denen noch investiert wird, sind zum einen der öffentliche Dienst – Einstellungen, Einstellungen, Einstellungen! – und zum anderen die Kriegsindustrie. Beides ist nicht gesund, zumal vom Staat in massiver Höhe Schulden für die Kriegsindustrie aufgenommen werden. Ein Panzer ist allerdings ein Konsumgut, kein Investitionsgut. Im besten Fall steht der nur rum. Mit dem Panzer werden aber keine anderen Güter hergestellt, keine Waren transportiert. Rechnerisch lassen diese Konsumgüter unser Bruttoinlandsprodukt zwar steigen, aber bei diesen Konsumgütern handelt es sich Landtag um kein nachhaltiges Wachstum. Dieser schuldenfinanzierte Konsum geht damit am Ende zulasten unserer Kinder und Enkelkinder, die diese Schulden abbezahlen müssen. Auch die Einstellungen im Staatssektor bringen keinen nachhaltigen Produktivitätsschub. Gerade die massive Staatsquote führt zu einem Wettbewerbsproblem. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU schreibt mit Verweis auf Helmut Kohl: „Bei einer Staatsquote von 50 % beginnt der Sozialismus.“ Deutschlands Staatsquote liegt nach der Machtübernahme durch CDU und SPD nun bereits bei über 50 %; (Thorsten Klute [SPD]: Nach der was? – Kirs- ten Stich [SPD]: Der hat was gesagt?) 50,2 % waren es schon im letzten Jahr. Damit hat Merz Deutschland in den Sozialismus geführt. (Beifall von der AfD) Statt diesen Irrweg zu erkennen und den Staat endlich abzubauen, sollen allerdings noch mehr Beamte eingestellt werden. Für die neue Zuckersteuer sollen 1.000 Beamte her. Der Staat wurde unter der CDU-Führung immer gieriger. Die Tabaksteuer wird erhöht. Die Alkoholsteuer wird erhöht. Eine Kryptosteuer wurde eingeführt, und eine neue Plastiksteuer soll auch noch kommen. Steuern, Steuern und nochmals Steuern! Dazu kommt die höchste Verschuldung, die wir jemals hatten. Mehr Schulden und mehr Steuern – das ist eine Politik des Sozialismus, eine Politik, die uns jeden Tag Richtung DDR bringt. (Beifall von der AfD – Lachen von Tim Achter- meyer [GRÜNE] – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Echt?) Dazu kommt die Generalverdächtigung unserer Bürger mit Meldestellen und dem Ausspionieren von Chats. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Es ist einfach nur ekelhaft, was die Regierungen in Berlin und NRW machen. Deutschland ist einfach nur fertig. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Was? In wel- chem Land leben Sie denn?) Aber wir als Alternative für Deutschland werden uns wehren. Wir kommen, wie Präsident Milei, mit der Kettensäge. (Lachen von Christina Osei [GRÜNE] und Marc Zimmermann [GRÜNE]) Wir werden diese verstaubte Bürokratie zerstören. Weg mit den überflüssigen Vorschriften, weg mit der Überwachung unserer Bürger, weg mit dem Erwürgen unserer Demokratie, Freiheit für eine günstige 15.10.2026 und zuverlässige Stromversorgung – auch mit Kernund Kohlekraft –, Freiheit mit einer Steuerreform 2025, durch die gerade die Geringverdiener entlastet würden, (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Freiheit für die Wirtschaft ohne die bürokratischen Vorschriften der EU! Damit führen wir Deutschland in eine Zukunft für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU] – Christian Loose [AfD]: Sie haben die Kohlekraftwerke abgeschaltet und uns in die Abhängigkeit von Russland gebracht! Das ist Ihre Politik!) Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe – Glocke) Endlich diskutieren wir hier nicht mehr darüber, wann es wieder aufwärts geht, sondern darüber, wie stark wir wachsen. Die Wirtschaft in NRW stabilisiert sich. Das ist erst einmal eine erfreuliche Nachricht. Natürlich bleibt die Dynamik noch verhalten, und selbstverständlich fällt in einer Welt hoher Energiepreise der Schwung schwächer aus in einem Land, das traditionell stark und im Vergleich zu den anderen Bundesländern noch immer deutlich stärker von einer energieintensiven Industrie geprägt ist. Das alles ist hinlänglich bekannt. Wir reden die Herausforderungen nicht klein, aber wir lassen uns auch nicht einreden, dass in Nordrhein-Westfalen nichts vorangeht. Diese Landesregierung hat als erste überhaupt Resilienz in einem umfassenden Sinne zum Programm gemacht. Resilienz ist für uns kein Schlagwort. Das heißt: Abhängigkeiten abbauen, Wertschöpfung im Land sichern und am Ende des Tages NRW wirtschaftlich stärker machen. Wirtschaftspolitik wird nicht besser, wenn man die Lage schlechter redet. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Sie wird besser, wenn man die Bedingungen verbessert, unter denen Unternehmen investieren, Beschäftigte arbeiten und neue Ideen zu neuen Produkten werden. Landtag Leider wird in dem Antrag nicht erwähnt, dass wir im letzten Jahr etwas stärker gewachsen sind als der Bund. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Haben sie verges- sen!) Auch in der NRW-Wirtschaft hat sich die Stimmung zuletzt spürbar verbessert, gerade in unserer Industrie. Die Beschäftigung nimmt in NRW allmählich wieder zu, während sie im Bund noch zurückgeht. Das zeigt, dass unsere Unternehmen trotz schwieriger Rahmenbedingungen wieder Vertrauen fassen. Dieses ewige Gerede vom kranken Mann Deutschland in Europa – ich stelle auch da einfach ein paar Fakten gegen Behauptungen. Der deutsche Wachstumskurs liegt über dem Eurozonendurchschnitt. (Christian Loose [AfD]: Da freuen sich die ent- lassenen Mitarbeiter!) Wir liegen vor Italien, vor Belgien, vor Frankreich. Liegen wir da, wo ich finde, wo wir liegen sollten? Nein, noch nicht. Arbeiten wir konstruktiv in Richtung Bundesregierung, dass das so schnell wie möglich passiert? Ja. Aber hören Sie auf, Deutschland schlechtzureden! Deutschland muss stark sein, damit Europa weiter in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Liebe Kollegen von der FDP, wer aus jeder schwierigen Zahl eine Untergangserzählung für unser Nordrhein-Westfalen macht, der hilft keinem Betrieb, keiner Beschäftigten und keinem Standort. (Marcel Hafke [FDP]: Man muss die Wahrheit schon aussprechen!) Ich kann es ganz gut ertragen, dass Sie Ihre Oppositionsarbeit über Negativstimmung betreiben – es ist Ihre Entscheidung, das so zu machen –, (Henning Höne [FDP]: Endlich wieder Hal- tungsnoten!) aber Sie treffen doch nicht mich, Sie treffen doch nicht diese Landesregierung. Sie treffen die Menschen im Land, die jeden Tag ranklotzen, die Unternehmen, die anpacken und die Transformation gestalten. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Sie treffen die Forscherinnen und Forscher, die Vielen in den Start-ups, die an den Lösungen der Zukunft tüfteln. Die, liebe Kollegen von der FDP, treffen Sie mit Ihrer Negativkampagne. (Beifall von den GRÜNEN, Dr. Jan Heinisch [CDU] und Wilhelm Korth [CDU] – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) 15.10.2026 Es gibt von dieser Landesregierung positive Nachrichten für das Land Nordrhein-Westfalen, und die haben ganz viel mit Zukunft zu tun. Ich erwähne gerne voller Stolz, dass Nordrhein-Westfalen das Land ist, wo sich die WHU entscheidet: Da will ich hin; hier sehe ich die größten Potenziale für zukünftige Start-ups, weil das meine Spezialisierung ist und weil NRW das Umfeld in Deutschland ist, wo das am besten erfüllt werden wird. Wir freuen uns über fünf Exzellenzuniversitäten und über 15 Exzellenzcluster in NRW im Rahmen der bundesweiten Exzellenzstrategie. Tolle Arbeit, was wir in Nordrhein-Westfalen aus dem Wissenschaftsministerium heraus zusammen mit den Hochschulen Schritt für Schritt erarbeiten. Also sagen Sie doch nicht, dass der Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zum Scheitern verurteilt sei, weil sowieso alles vor die Wand gefahren werde. (Henning Höne [FDP]: Unterstellung!) Erkennen Sie an, dass diese Landesregierung Exzellenz unterstützt und Exzellenz einen Rahmen gibt. Das ist anzuerkennen, und darüber müssen wir mit den Leuten in Nordrhein-Westfalen reden. Wir bauen die Zukunft für Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich muss noch zwei Sachen ansprechen. Insgesamt haben wir seit Beginn der Legislatur 614 erfolgreiche Ansiedlungen mit über 16.000 Arbeitsplätzen. Uns allen ist die Ansiedlung von Microsoft bekannt. Der Onlinesupermarkt Picnic investiert in Oberhausen 150 Millionen Euro und schafft bis zu 1.000 neue Arbeitsplätze. Das japanische Unternehmen TRICOR schafft über 200 neue Arbeitsplätze im Gewerbepark Weeze-Goch. Das Lebensmittelunternehmen CHEFS CULINAR eröffnet am Flughafen Paderborn/Lippstadt mit einer Investition von über 100 Millionen Euro einen Produktions- und Logistikstandort. Das britische Unternehmen Doncasters hat eine Investition von 52 Millionen Dollar in seinen Standort in Bochum angekündigt. (Marcel Hafke [FDP]: Also ist alles okay?) Weidmüller hat letztes Jahr in Detmold sein neues Elektronikwerk eröffnet und investiert 60 Millionen Euro. Bis 2030 wird die Belegschaft auf 300 Mitarbeitende anwachsen. Das ist ein kleiner Ausschnitt von dem, was in Nordrhein-Westfalen passiert. Das sind Investitionen in NRW. Sie behaupten, es herrsche Stillstand, und ich frage: Echt jetzt? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Unternehmen investieren nicht hier, weil wir Ihnen erzählen, dass alles supergut ist. (Marcel Hafke [FDP]: 0,3 % Wachstum!) Landtag Sie investieren, weil sie Chancen sehen, weil sie anerkennen, dass diese Landesregierung daran arbeitet, Chancen in NRW nutzbar zu machen. Die Zahlen zu den Start-ups kennen Sie. Hören Sie auf zu behaupten, diese Landesregierung hätte das Gründungsstipendium abgewickelt und gestoppt. Sie wissen es doch besser. Ich beantworte es im Wirtschaftsausschuss, und Sie kriegen die Antworten auf die Kleinen Anfragen. Ihre Politik wird nicht besser, wenn Sie das behaupten; das ist nur Ausdruck Ihrer Verzweiflung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Marcel Hafke [FDP]) Wir wollen in Nordrhein-Westfalen nicht die Industrie von gestern erhalten, sondern wir wollen in Nordrhein-Westfalen die Industrie von morgen haben. Dafür braucht es ein klares Bekenntnis zu öffentlichen Investitionen. In der letzten Legislatur lag der Investitionsanteil am Landeshaushalt von Nordrhein-Westfalen bei 8,9 %. Wir, diese Landesregierung von CDU und Grünen, haben das Schritt für Schritt hochgesetzt, weil wir wissen, dass die öffentliche Hand in den vergangenen Jahrzehnten zu wenig investiert hat. Wir sehen das ja an den Brücken, die nicht mehr gut in Schuss sind. Deswegen fokussieren wir uns auf die Sanierung. (Marcel Hafke [FDP]: Mit Schulden und Bun- desgeld!) Diese Landesregierung hat den Investitionsanteil am Gesamthaushalt auf 11,6 % erhöht. (Marcel Hafke [FDP]: Schulden und Bundes- geld!) Auch weil öffentliche Investitionen private Investitionen anlocken: In der letzten Legislatur lag der Investitionsanteil meines Ministeriums, verantwortet von einem Kollegen aus Ihrer Partei, bei 27,4 %. In diesem Haushalt und im nächsten liegen wir bei einem Investitionsanteil von 56 %. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Hören Sie also auf, so zu tun, als hätte die FDP in Regierungsverantwortung nicht nur die großen Bilder in die Zeitung gestellt. Sie hat aber faktisch wenig bewirkt. Hören Sie auf zu behaupten, (Marcel Hafke [FDP]: Nein!) dass das, was wir konzentriert vorantreiben, nicht mehr für die Entbürokratisierung, die Vereinfachung, die Modernisierung unseres staatlichen Handels ist als jedes aufgeblasene Entfesselungspaket, das Sie in der letzten Legislatur zu verantworten hatten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Marcel Hafke [FDP]) 15.10.2026 Ich komme zum Schluss. Wir wollen nicht, dass unsere Industrie ihre Zukunft woanders (Marcel Hafke [FDP]: Geht gerade richtig ab in hier NRW!) suchen muss. Wir wollen, dass diese Industrie, dass eine moderne Industrie (Marcel Hafke [FDP]: Ist ja keiner mehr da!) bei uns in Nordrhein-Westfalen (Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Franziska Müller-Rech [FDP]) auch zukünftig ein Zuhause hat. Ihrem Antrag fehlt eigentlich nur noch, dass Sie unseren Verkehrsminister für die Sperrung der Straße von Hormus verantwortlich machen. Damit ist zu Ihrem Antrag alles gesagt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von Marcel Hafke [FDP] und Franziska Müller-Rech [FDP])

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Vogt.

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Alexander Vogt SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den FDP-Antrag zu sprechen komme, sage ich noch zwei Sätze zur AfD. Dass Sie sich hier hinstellen und lächerlich machen, dass sich Menschen für die Demokratie engagieren, finde ich schon ein starkes Stück. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Christian Loose [AfD]: Also, ein Verbot ist nicht für die Demokratie, sondern gegen die Demokratie!) Sie haben sich hierhin gestellt und Ihr wahres Gesicht gezeigt. Wir führen ja eine wirtschaftspolitische Debatte: Gerade Sie kooperieren doch mit Staaten, die dafür gesorgt haben, dass wir in der wirtschaftlichen Situation sind, die in Deutschland im Moment herrscht. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie sind diejenigen, die dafür sorgen, dass Staaten außerhalb von Europa verursachen, dass die Energiepreise hier so sind, wie sie sind. (Christian Loose [AfD]: Frau Schwesig war für Nord Stream verantwortlich! Ihre Kollegin!) Sie sind diejenigen, die Staaten unterstützen, die Cyberangriffe auf die deutsche Industrie starten. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Sie aber sagen hier kein Wort zur Wirtschaftspolitik, sondern machen sich darüber lustig, wenn Menschen Landtag sich für die Demokratie engagieren und Angst um die Demokratie haben. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Draußen steht ein Denkmal, das diejenigen würdigt, die im ersten Parlament saßen und von den Nazis verfolgt und gefoltert wurden. Kurz nach Eröffnung dieses Denkmals haben Sie sich gerade hierhin gestellt und darüber lustig gemacht, wenn sich Leute für die Demokratie engagieren. Ich kann Ihnen eins sagen, Herr Loose: (Christian Loose [AfD]: Sie verhöhnen die De- mokratie!) Die SPD steht jetzt und wird in Zukunft dafür einstehen, diese Demokratie zu verteidigen. Und wenn Sie noch so oft dagegenhalten, wir werden das weiterhin gegen Sie durchsetzen! (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Kommen wir zur Wirtschaftspolitik. Die Situation wird halt durch die äußeren Umstände beeinflusst. Es gibt aber natürlich die eine oder andere Sache, die man tun kann. Wir sehen: Die wirtschaftlichen Zahlen zeigen bundesweit nach oben. Es gab ein großes Investitionspaket. Man kann sehen, dass Investitionspakete durchaus Wirkung zeigen können. Schauen wir auf Nordrhein-Westfalen: Sie hatten gerade über die 0,3 % geredet. Das ist wesentlich weniger als im Bund und weniger als in anderen Bundesländern. Jetzt zu sagen, es liege nur daran, dass wir schlechtere Bedingungen hätten, ist etwas zu einfach. Wenn wir uns die Jobs, die Jobverluste seit Regierungsantritt ansehen, stellen wir fest, dass 100.000 Jobs verloren gegangen sind. Die werden durch das, was Frau Neubaur gerade skizziert hat, eben nicht komplett kompensiert. Beim Wirtschaftswachstum steht NRW auf Platz 13 von 16. Die Produktionszahlen in NRW sind deutlich unter dem Bundesschnitt. Natürlich können wir die Zahlen jetzt hin und her schieben. Jeder hat irgendwelche Zahlen gebracht. Aber letztendlich geht es darum, dass hinter diesen Zahlen reale Unternehmen sowie das Schicksal von Menschen und vielen Familien in diesem Land stehen. Deshalb muss man, wenn hier von Schwarz-Grün alles beschönigt wird, schon erwähnen: 1.100 Beschäftigte der Deutschen Edelstahlwerke in Siegen, Hagen und Krefeld merken im Moment, wie schlimm es ist, wenn die Arbeitsplätze in Gefahr sind. Das ist kein Einzelfall. So hat thyssenkrupp in den letzten Jahren angekündigt, 11.000 Jobs abzubauen. Bei Ford sind es 3.000 Jobs, bei Vallourec rund 2.000 Jobs. Man könnte weitere Beispiele nennen. Das ist natürlich auch das Resultat der Wirtschaftspolitik, die wir hier in Nordrhein-Westfalen sehen. Sie von CDU und Grünen stellen sich hier hin und loben 15.10.2026 sich dafür, wie es im Moment läuft. Das wundert mich. Wir sollten uns mal anschauen, wer hier eigentlich welche Anträge eingebracht hat, über die diskutiert werden sollte. (Zuruf von Dr. Christian Untrieser [CDU]) Man kann sehen – André Stinka ist gerade schon darauf eingegangen –, dass hier zum Thema „Chemieindustrie“ eine ganze Reihe von Anträgen eingebracht wurde, zu Raffinerien, zu Evonik, auch zu thyssenkrupp. All diese Anträge wurden von Ihnen mit großen Worten abgelehnt. (Zuruf von der SPD: So sieht es aus!) Das kann man so machen als regierungstragende Fraktionen. Letztendlich vermissen wir aber gerade, was das Thema „Industriepolitik“ angeht, Ihre Konzepte, meine Damen und Herren. Es gibt auch bestimmte Punkte, bei denen sich die Regierung wegduckt. (Zwiegespräch zwischen Wibke Brems [GRÜNE] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – La- chen von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) – Sie lachen, Herr Mostofizadeh. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie müs- sen nicht immer alles auf sich beziehen!) Was mich echt wundert: Die Themen „thyssenkrupp“ und „Wasserstoff“ wurden noch vor anderthalb Jahren, auch schon davor, vom Ministerpräsidenten, von der Wirtschaftsministerin, auch von Ihnen in fast jedem Plenum präsentiert; es gab auch Hochglanzbroschüren. Heute gibt es dazu kein Wort mehr. (Beifall von der SPD) 700 Millionen Euro fließen nach Duisburg zu thyssenkrupp für die Direktreduktionsanlage. Die Entscheidung haben wir unterstützt. Aber es ist überhaupt kein Thema mehr, was da jetzt passiert. Es ist auch kein Thema mehr, welche Verantwortung dieses Land eigentlich hat. Warum ist der Ministerpräsident nicht in der Krupp-Stiftung? Warum haben Sie kein Aufsichtsratsmandat gefordert, wie wir es gemacht haben, wie es die Gewerkschaften gemacht haben, um dort Einfluss zu nehmen, wenn es mal nicht so gut läuft? Hier wird dazu einfach geschwiegen. Es wird überhaupt nichts zum Thema „Wasserstoffstrategie“ und anderen Dingen gesagt. Das verwundert dann schon. Man muss es ansprechen: Es gibt eine Förderung von 700 Millionen Euro, aber hier wird überhaupt nichts dazu gesagt, wie dort eigentlich der Stand ist und was mit den Industriearbeitsplätzen im Stahlbereich passieren soll. (Beifall von der SPD) Ein weiteres Thema, über das nicht gesprochen wird, ist der Braunkohleausstieg. Es gab einen Deal zwischen RWE, Herrn Habeck und Frau Neubaur am Landtag Parlament vorbei. Ich glaube, es hat Sie auch geärgert, dass dort kurz vor einem Grünen-Parteitag, etwas beschlossen wurde, um zu zeigen, dass man aussteigt, ohne dass hier darüber diskutiert wurde, welche Konsequenzen das hat. Was das den Steuerzahler möglicherweise kosten wird, werden wir im nächsten Jahr sehen. Es gibt also eine ganze Reihe von Punkten, über die man in diesem Parlament reden muss. Es ist halt nicht alles nur schön und zeigt nach oben. Wir müssen darüber diskutieren, wie wir zu einer guten Industriepolitik kommen, die insbesondere die Chemiebranche und die Stahlbranche in den Mittelpunkt stellt. Ein letzter Punkt noch: Wir haben hier gestern das Thema „Evonik“ diskutiert. Daran kann man sehen, dass Opposition wirken kann. Jochen Ott hatte das Thema der Eigenständigkeit von Evonik in den letzten Wochen massiv nach außen getragen. Die erste Reaktion der Landesregierung: Wir halten uns da raus. Es war also wie bei vielen anderen Punkten. Zum Glück ist gestern die Landesregierung in Person der Wirtschaftsministerin eingeschritten und hat sich dazu bekannt, dass Evonik eigenständig sein muss. (Lachen und Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]: Die Kausalität ist bestätigt!) Nur auf Druck, nur auf Antrag der SPD hin wurde hier im Parlament überhaupt darüber gesprochen. Sie versuchen, alle unangenehmen Themen, die es gibt, auszublenden. Ich garantiere aber: Die werden wir auch weiterhin hier einbringen, weil es letztendlich darum geht, gemeinsam dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen erhalten werden, neue Arbeitsplätze entstehen und insbesondere Industriejobs gesichert werden. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Vogt. – Für die CDU spricht Herr Dr. Untrieser.

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Dr. Christian Untrieser CDU

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Vogt, hier redet niemand etwas schön. Ich habe nicht gehört, dass die Landesregierung oder Vertreter von CDU und Grünen etwas schöngeredet hätten. (Lachen von der SPD – Kirsten Stich [SPD]: Da müssen wir uns verhört haben!) Wir sehen die Lage. Wir sehen, dass wir in den letzten Jahren ein unterdurchschnittliches Wirtschaftswachstum hatten und dass Industriearbeitsplätze in Gefahr sind. Das leugnen wir in einer schwierigen weltpolitischen Lage nicht. Was mir in dieser Debatte bisher viel zu kurz kam, ist, dass wir nicht nur in Berlin, sondern vor allem hier in Düsseldorf gerade in den letzten Monaten ganz 15.10.2026 viele Steine umgedreht haben und dass wir dabei sind, diesen Staat zu modernisieren und bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen zu schaffen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Deswegen möchte ich Ihnen ein paar dieser Dinge noch einmal ins Gedächtnis rufen. Wir haben zum Beispiel eine neue Landesbauordnung seit dem 01.09. dieses Jahres, in der anerkannte Regeln der Technik neu ausgerichtet wurden. Das sorgt dafür, dass 90 % dieser anerkannten Regeln der Technik nicht mehr angewendet werden müssen – eine große Reform im Bereich der Landesbauordnung. Am 01.01. dieses Jahres sind im Vergaberecht alle landesrechtlichen kommunalen Wertgrenzen weggefallen. Daraus folgen viel mehr Freiheit, viel mehr Effizienz und Digitalisierung – alles harte Arbeit, und das ist hier beschlossen worden. Wir haben gestern in erster Lesung über ein Gaststättengesetz debattiert. Das Genehmigungsverfahren wird abgeschafft, Anzeigeverfahren kommen. Das Ziel ist, in Deutschland etwas schneller zu machen. Wir haben vor einiger Zeit ein Landesplanungsgesetz vorgelegt. Die IHK bescheinigt uns, dass wir Planungs- und Genehmigungsverfahren damit um ein Jahr beschleunigt haben. „Landesplanungsgesetz“ klingt langweilig, aber Sie sehen daran – ein Jahr beschleunigt! –: Wir gehen konkrete Schritte. Wir haben das Verwaltungsverfahrensgesetz in Nordrhein-Westfalen geändert. Darin ist das Widerspruchsverfahren für emissionsschutzrechtliche Genehmigungen abgeschafft worden. Auch dadurch entstehen mehr Effizienz und mehr Geschwindigkeit. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Jan Matzoll [GRÜNE]) Wir sind dabei, ein Landesnaturschutzgesetz zu entwickeln, und haben Beteiligungsrechte gestrafft. Es kommt noch ein großer Block dazu. Wir erstellen gerade – das wissen Sie alle – das Berichts- und Dokumentationspflichtenaufhebungsgesetz; auch so ein ganz komplizierter Name. Wir müssen vielleicht überlegen, wie wir es hinbekommen, das leichter zu kommunizieren. Aber der Kern der Botschaft ist doch: Ab dem 01.01.2027 entfallen grundsätzlich alle landesrechtlichen Berichts- und Dokumentationspflichten zulasten der Wirtschaft – es sei denn, es wird besonders begründet, dass diese Dinge noch weiter gelten. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Es handelt sich also um eine Beweislastumkehr, und das ist ein Riesenschritt im Bereich „Bürokratieabbau“. Kein anderes Bundesland tut das gerade genauso schnell. Das Land Baden-Württemberg schickt sich Landtag auch an, wird das aber später tun. Auch der Bund wird es hoffentlich mit Unterstützung der Sozialdemokraten auch tun; dafür bitte ein bisschen Verve. Das ist eine Riesenreform. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter bei dieser Entbürokratisierung. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Jan Matzoll [GRÜNE] und Mehrdad Mostofiz- adeh [GRÜNE]) Dazu kommt noch – auch das wissen Sie – das Schriftformaufhebungsgesetz. Ich sage es einmal ganz pauschal: E-Mail statt Formular. Damit werden zum 01.01.2027 landesrechtliche Schriftformerfordernisse abgeschafft. Dazu kommt noch das Kommunale Regelbefreiungsgesetz. Städte und Gemeinden erhalten neue Spielräume. Sie können befristet von landesrechtlichen Vorschriften abweichen. In den nächsten Monaten haben wir noch den Landesentwicklungsplan vor der Brust. Auch er ist ein wichtiger Baustein, der mehr Freiheit, mehr Effektivität und mehr Digitalisierung für uns alle bringen wird. Sie sehen, dass wir an ganz vielen Stellen sehr hart daran arbeiten, unseren Staat, unsere Verwaltung, besser zu machen. Wir sehen doch auch die Erfolge – es wurde schon angesprochen –: Microsoft mit dem 3-Milliarden-Euro-Invest im Rheinischen Revier und Blackstone mit einem fast ebenso großen Milliarden-Invest. Wir haben in Nordrhein-Westfalen JUPITER, den weltweit schnellsten Rechner außerhalb der USA. Wir sorgen übrigens nicht nur für mehr Polizisten und mehr Lehrer, sondern wir stellen auch mehr Ingenieure bei Straßen.NRW ein. Wir haben seit dem Jahr 2023 bei Straßen.NRW zusätzlich 300 Ingenieure eingestellt. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Ein Erfolg ist zum Beispiel, dass wir – es wurde jüngst bekannt – am Autobahnkreuz Herne vier Brücken nicht in viereinhalb Jahren gebaut haben, die man normalerweise dafür braucht, sondern in anderthalb Jahren. Auch dort sieht man: Wenn man in diesem Staat an den richtigen Stellen mit vernünftigen Verfahren, aber auch mit mehr und gut geschultem Personal ansetzt, dann bekommt man manche Dinge einfach schneller auf die Straße. Das Autobahnkreuz Herne ist ein wunderbares Beispiel dafür. Nordrhein-Westfalen ist übrigens das Land mit den meisten Start-up-Gründungen nach Bayern. Stichwort „Exzellenzstrategie“: Wir haben seit dieser Woche vier oder – wenn man Bochum und Dortmund getrennt zählt – fünf Exzellenzuniversitäten. Kein anderes Bundesland hat mehr als Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 15.10.2026 Daran sehen Sie – die Redezeit endet jetzt langsam; ich könnte noch viele weitere Beispiele nennen –: Wir arbeiten ganz konkret an einem modernen Staat mit schnellen, einfachen und effizienten Verfahren. Wir werden das auch in den nächsten Monaten tun. Danach hört es nicht auf, sondern wir müssen den Staat weiter modernisieren, auch in der nächsten Legislaturperiode. Natürlich müssen auch in Berlin noch viele Reformen folgen. An die Sozialdemokraten: Reden Sie die Erfolge der Bundesregierung der letzten Monate doch nicht schlecht. Gerade im Bereich „Energie“ ist sehr viel passiert, was gerade für unser Bundesland, für unsere energieintensive Industrie, sehr wichtig ist. Ich sage aber auch: Wir brauchen in den nächsten Monaten weitere Reformen in Berlin. Setzen Sie sich bitte gemeinsam dafür ein. Wir sind der Überzeugung: Wir können, auch wenn die Stürme in der Weltwirtschaft schwer und hart sind, ein Land schaffen, das da besteht. Die Menschen hier sind gut ausgebildet. Sie sind willens und fähig, hier zu arbeiten. Wenn wir als Staat gute Rahmenbedingungen setzen, dann können wir unseren Kindern und Enkeln eine gute Zukunft versprechen. Daran werden wir weiter arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Untrieser. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Untrieser, da Sie gerade gesagt haben, aus Ihrer Sicht rede niemand hier die Lage schön, glaube ich, dass Sie leider nicht zugehört haben, als Ministerin Neubaur und insbesondere Ihr Kollege Dr. Heinisch gesprochen haben. Denn sie haben die Lage in diesem Land sehr wohl wieder schöngeredet. (Beifall von der FDP) Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir dies heute ansprechen. Herr Dr. Heinisch – Sie gehören ja nicht erst seit gestern dem Landtag an –, wir diskutieren heute nicht über einen Antrag der FDP, sondern wir haben eine Aktuelle Stunde beantragt. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Doch! An- trag auf Aktuelle Stunde!) Die Notwendigkeit und Aktualität werden nicht von der FDP festgelegt, sondern vom Präsidium. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: 25 Jahre im Landtag!) Wenn Sie der Auffassung sind, wir müssten diese Diskussion hier nicht führen, dann beklagen Sie sich bitte beim Präsidium, aber nicht bei der FDP-Fraktion. Landtag (Beifall von der FDP) Im Übrigen wurde außer in Ihrem Redebeitrag in allen Redebeiträgen deutlich gemacht, dass es richtig und notwendig ist, über die wirtschaftliche Lage zu sprechen. Sie und auch die Ministerin bezeichnen 0,3 % Wachstum als toll und sagen, es gehe aufwärts. Frau Ministerin, dabei wissen wir genau: Seit vier Jahren sprechen wir im Vorfeld immer über diese 0,3 %, aber am Ende kam dann immer deutlich weniger dabei rum. (Thorsten Schick [CDU]: Andersherum!) Diese 0,3 % Wirtschaftswachstum, mit denen Nordrhein-Westfalen wieder einmal deutlich hinter dem Bund zurückfällt – wir sind die Bremser in der Bundesrepublik –, (Thorsten Schick [CDU]: Nein! Schauen Sie doch auf die Zahlen vom letzten Jahr! Wahr- heitswidrig nennen Sie die falschen Zahlen!) sind rein auf die Staatswirtschaft zurückzuführen, Herr Kollege. Das ist kein Wachstum der Privatwirtschaft. Nein, ihr geht es nach wie vor schlecht. Wir verlieren jeden Monat Tausende Industriearbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen, und Sie unternehmen nichts dagegen. Vor allen Dingen der Mittelstand leidet extrem unter Ihrer schlechten Wirtschaftspolitik. Im ersten Halbjahr dieses Jahres haben 3.428 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen Insolvenz angemeldet. Das, Frau Ministerin, ist Ihre Bilanz. Hier geht es um wirtschaftliche Existenzen, aber vor allen Dingen um Menschen, um Familien, die dahinterstehen, und die sind Ihnen anscheinend egal. Das sind die Fakten. Leider geht es nach wie vor den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen mit dieser Regierung schlecht. (Beifall von der FDP) Herr Kollege Heinisch, Sie haben die hohen Gaspreise angesprochen. Unter den hohen Gaspreisen leiden global alle. Aber was unternehmen Sie denn dagegen, und warum geht es uns schlechter? Was unternehmen Sie denn konkret in Nordrhein-Westfalen dagegen? Ich kann es Ihnen sagen: nichts. (Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) Wir, die FDP-Fraktion, haben allein in dieser Legislaturperiode zweimal den Antrag gestellt, endlich zu überprüfen, welche heimischen Gasquellen wir haben, um endlich die Lagerstätten zu erkunden. Alle anderen Fraktionen haben das immer verweigert. Stattdessen wird Fracking-Gas aus den USA teuer hierhin transportiert, und Sie beklagen dann die hohen Energiepreise, statt endlich die vorhandenen heimischen Vorkommen zu nutzen. (Beifall von der FDP) 15.10.2026 Frau Ministerin, es kommt ja immer das Argument, Nordrhein-Westfalen gehe es so schlecht, weil wir eben energieintensive Industrie hätten, und die stehe schlechter da. Warum steht die denn schlechter da? Weil Sie, meine Damen und Herren von CDU und Grünen, den Kohleausstieg vorgezogen haben. Statt dafür zu sorgen, dass wir gesicherte Leistungen haben, verknappen Sie diese und sorgen selbst dafür, dass die Energiepreise in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen viel zu hoch sind. Das ist Ihre Verantwortung, Frau Ministerin. (Beifall von der FDP) Die Unternehmen wissen heute nicht, woher sie in drei Jahren gesicherte Leistungen bekommen sollen. Sie stellen die Braunkohlekraftwerke ab. Es gibt bisher keinen Ersatz, und die jetzt in der Ausschreibung befindlichen Gaskraftwerke, die nicht ausreichen werden, um das zu ersetzen, werden bis 2030 nicht gebaut sein. Deshalb gehen bereits heute die Preise hoch, weil sich eben keiner absichern kann, um in Zukunft bezahlbare Preise zu haben. Das ist Ihre Verantwortung. Sie könnten die Lage im Land verbessern, wenn Sie endlich diesen unsinnigen vorgezogenen Kohleausstieg zurückziehen würden. (Beifall von der FDP) Frau Ministerin, Sie haben gesagt, das Gründerstipendium laufe super. Nein, Sie haben es ein halbes Jahr ausgesetzt. Es hat keine Vergaben gegeben, weil Sie kein Geld in der Kasse haben. Und auch mit dem neuen Haushalt streichen Sie die Mittel für die Gründerstipendien deutlich zusammen. In 2025 standen 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Nun kürzen Sie die Mittel um ein Drittel auf 4,5 Millionen Euro. Das zeigt, dass Sie die Gründer in unserem Land nicht so fördern, wie es eigentlich notwendig wäre. (Beifall von der FDP) Es gäbe viele Punkte, mit denen wir Nordrhein-Westfalen wirklich entfesseln könnten. Wir haben das über Jahre erfolgreich gemacht. Aber seitdem CDU und Grüne im Land regieren, liegt Nordrhein-Westfalen hinter dem Bundesdurchschnitt. Wir brauchen dringend weniger Bürokratie, mehr unternehmerische Freiheit, endlich wieder Wachstum. Befreien wir endlich die Wirtschaft von den Fesseln, die Sie ihr auferlegen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Brockes. – Für die AfD spricht noch einmal der Abgeordnete Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Brockes, Sie beschweren sich über den vorgezogenen Kohleausstieg, aber Sie selber haben in NRW einen vorgezogenen Kohleausstieg vorgenommen. Landtag Und Sie haben nichts in der Bundesregierung getan, um gesicherte Stromversorgung zur Verfügung zu stellen. Sie hätten es in der Ampelregierung in der Hand gehabt, die Kernkraftwerke zu retten. Doch Sie haben sie abgeschaltet. Herr Stinka, Sie sagten, NRW sei das Land mit Stahl. Aber Sie wollen nicht einfach Stahl, Sie wollen einen sogenannten grünen Stahl, koste es, was es wolle. Genau das ist das Problem. Der Staat, also der Steuerzahler, presst jetzt 2 Milliarden Euro in einen einzigen Kesselumbau bei thyssenkrupp, um Stahl mit Wasserstoffmethode herstellen zu können. Damit steigen die Herstellungskosten von aktuell 300 Euro auf über 650 Euro pro Tonne Stahl. Aber Achtung: Die Inder stellen weiter für 300 Euro pro Tonne Stahl her. Die Chinesen stellen weiter für 300 Euro pro Tonne Stahl her. – Sie werden damit thyssenkrupp in eine geplante Insolvenz führen, es sei denn, Sie subventionieren thyssenkrupp auf Dauer, damit diese ihre tatsächlichen Kosten auf einen Weltmarktpreis reduzieren kann. Diese Dauersubvention, dieser Sozialismus funktioniert aber nur so lange, bis Ihnen das Geld der Steuerzahler, das Geld unserer Bürger, ausgeht. Natürlich können Sie alternativ deutsche Bürger zwingen, diesen überteuerten sogenannten grünen Stahl zu kaufen. Genau das fordern die Sozialisten hier im Haus. Im Bundestagswahlprogramm 2025 der SPD fordert diese sogenannte Leitmärkte für grünen Stahl. Es heißt dort – Zitat –: Dafür wollen wir beispielsweise bei öffentlichen Aufträgen eine Mindestquote von grünem Stahl einführen, die stetig ansteigt. – Zitat Ende. Also: Subventionen und danach staatlichen Kaufzwang. Unsere deutschen Bürger werden damit gezwungen, Produkte zu kaufen, die Politiker vorschreiben. Das, liebe SPD, ist ein Angriff auf unsere soziale Marktwirtschaft, das ist ein Angriff auf unsere Demokratie. (Beifall von der AfD) Dass Sie das nicht hören wollen und die Menschen, die das ansprechen, am liebsten durch ein Verbot aus den Parlamenten schmeißen wollen, sagt viel über Ihr Demokratieverständnis aus. Sie, Herr Stinka, sprachen zudem davon, dass Sie eine CO -Pipeline zur Nordsee haben wollen, um dort CO in alte Gaskavernen zu pressen. Sie wollen also das Lebenselixier für unsere Bäume, für unsere Pflanzen wegsperren. In den Niederlanden wird das CO – liebe Grüne, aufpassen – in die Gewächshäuser hineingeblasen, um den Wert auf 1.200 ppm zu erhöhen, weil die 400 ppm, die sich aktuell in der natürlichen Luft befinden, nicht ausreichen, damit die Pflanzen besser wachsen. Wir haben das größte Pflanzenwachstum in den letzten Jahrzehnten. Das 15.10.2026 kann man anhand der NASA-Bilder von der Welt sehen. Sie alle wollen aber dieses Lebenselixier wegsperren und dafür Hunderte Kilometer von Leitungen durch Deutschland und die Niederlande bauen. Was für ein Irrsinn! (Zuruf von Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Dieser Irrsinn ist aber anscheinend das Erfolgsmodell der SPD. Und übrigens: Als die Kohlekraftwerke – wir vom Wirtschaftsausschuss haben ja eines besichtigt – ein Verfahren zur Absonderung und Speicherung von CO entwickelt haben, wurde das für Kohlekraftwerke in Deutschland verboten. Gleichzeitig wollen Sie es nun der Industrie vorschreiben. Frau Neubaur, Zementwerke sollen jetzt gezwungen werden, das CO abzusondern und dort zu speichern. Damit retten Sie nicht unsere Industrie, sondern zerstören sie in Ihrem Klimawahn. (Beifall von der AfD) Natürlich machen Sie das nicht alleine. CDU und Grüne gehen den gleichen Weg, liebe SPD. Diesen Weg des Klimawahns gehen Sie, betrachtet man die gesamte Welt, aber alleine. Außerhalb der EU macht da keiner mit. Die USA sind raus. (Zuruf von Antje Grothus [GRÜNE]) Indien und China machen als Entwicklungsland überhaupt nicht mit. Nur, damit die Menschen mitkriegen, um was es wirklich geht: Sie mit Ihrem Klimawahnsinn sind der Geisterfahrer in der Welt. Damit sich die Bürger vorstellen können, um was es dabei geht: Was heißt das denn? Wenn Sie jetzt ein Auto, einen Kleinwagen, zum Beispiel den Dacia Sandero, neu kaufen wollen, bekommen Sie ihn nur für knapp 15.000 Euro. Vor ein paar Jahren kostete er 7.000 Euro. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Warum? Weil allein die CO -Steuern der EU 3.000 Euro ausmachen und Sie in Ihrem Wahn auch noch erzwungen haben, dass alle möglichen technischen Systeme in diese Autos eingebaut werden müssen: Bremswarnsystem etc., Tempowarner, damit keiner zu schnell fährt, alles. All das muss nun in so einen Kleinwagen hineingepresst werden. Damit kann sich die Krankenschwester ein solches Auto, das sie morgens braucht, um zur Arbeit zu fahren, nicht mehr leisten. Oder werfen Sie einmal einen Blick auf Kaffeebohnen. Als Importeur von Kaffeebohnen müssen Sie jetzt die Lieferkettensorgfaltsrichtlinie und die Entwaldungsrichtlinie einhalten. Das bedeutet: Sie müssen auf jeder Plantage in Kenia, von der Sie den Kaffee importieren, die Sozialstandards einhalten, etwa dass der Mindestlohn eingehalten wird etc. Sie müssen natürlich auch die Entwaldungsrichtlinie einhalten. Landtag Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass dort in den letzten vier Jahren kein Baum gefällt wurde und Sie Bohnen von dieser Plantage bekommen. Damit das auch alles nachgewiesen wird, müssen Sie es natürlich dokumentieren. Kommen wir zu Schrauben und dem CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism oder Klimazoll. Wenn Sie als OBI 1 Million Schrauben aus China importieren wollen, dann müssen Sie den CO - Fußabdruck der Herstellung dieser Schrauben, beim Import legierter Schrauben getrennt davon auch den der Legierung ermitteln. Das müssen Sie aktuell dokumentieren, demnächst müssen Sie einen Strafzoll zahlen, wenn der CO -Preis in China geringer ist als in Deutschland. Glauben Sie, dass das funktioniert? Glauben Sie, die kaufen dann von deutschen Herstellern? Nein, die Chinesen werden ein Zertifikat ausstellen, dass diese Schrauben mit Strom aus Kernkraft oder Wasserkraft hergestellt werden. Dann ist der CO - Fußabdruck null, die Strafe ist null, und die Chinesen und Inder und wer auch immer werden die Schrauben nach Deutschland exportieren. In Deutschland sehen wir auch, dass ein Flughafenbau 14 Jahre dauert. Wir haben gestern über die Türkei gesprochen. Dort waren es dreieinhalb Jahre. Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Wir brauchen hier eine Kettensäge. Wir brauchen Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Loose. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Stinka.

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André Stinka SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss doch noch mal nach vorne gehen, weil die Ausführungen von Herrn Loose gerade, der auch das Wort „Machtübernahme“ genutzt hat, für mich als Sozialdemokrat schwerst erträglich sind. Das sage ich Ihnen ganz deutlich. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Ich weiß ja, dass Sie Ihre Tiraden dann alle auf Social Media einstellen. Aber jeder, der vorhin zugehört hat, jeder … (Christian Loose [AfD]: Könne Sie sich gerne angucken!) – Nein, ich gucke mir so einen Scheiß nicht an. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Jeder, der zugehört hat, hat es genau gehört. Sie tun so, als wollten Sie etwas für die sogenannten kleinen 15.10.2026 Leute tun und sagen: Dann senken wir die Steuern mal auf 25 %. – Sie müssen dann aber auch sagen, dass das die Steuersenkungen für Frau Weidel und Co. und nicht für die kleinen Leute sind. Das ist nämlich Ihr Prinzip. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Sie haben gerade gesagt, dass das Auto für die Krankenschwester so teuer wird. Ich möchte, dass die Krankenschwester den gleichen Schutz im Auto hat wie der S-Klasse-Fahrer. Dafür bin ich Sozialdemokrat geworden, nicht für solche Unterschiede. (Beifall von der SPD, Jan Matzoll [GRÜNE] und Katrin Lögering [GRÜNE]) Ich spreche auch dafür: Herr Loose, wer sich in Nordrhein-Westfalen nicht auskennt, kann alles nachsehen. Ich weiß ja nicht, wo Sie gelebt haben. Wer die Geschichte Nordrhein-Westfalens kennt, der weiß, dass wir hier auch ohne Klimaschutzgesetzgebung, ohne strenge Umweltauflagen immer einen Wandel in der Industrie hatten. Ich lese Ihnen das mal vor: 1958 hat die Kleinzeche Lieselotte geschlossen, 1960 die Schachtanlage Prinz Regent in Bochum; da wohnen Sie. Vielleicht gucken Sie einmal ein bisschen in die Geschichte, aber die ist bei Ihnen ja ein bisschen eingegrenzt. (Heiterkeit und Beifall von der SPD – Verein- zelt Beifall von den GRÜNEN) 1966 schloss die Zeche Graf Bismarck, und 1973 – auch das liegt in Ihrem Wahlkreis, Herr Loose; gut zuhören – wurde die Zeche Hannover in Bochum geschlossen. Das hatte eine Stellenstreichung für 45.000 Menschen zur Folge. Politik besteht darin, dass man, wenn diese Dinge passieren … Diese Dinge sind damals aufgrund von Weltmarktpreisen passiert. Den Weltmarkt wollen Sie wie Donald Trump mit irgendwelchen Zöllen oder irgendwelchen kruden Ideen aushebeln. (Christian Loose [AfD]: Das machen doch Sie!) Deutschland ist immer durch Handel, durch europäische Öffnung groß geworden. Die Ministerin hat zum Glück noch einmal gesagt, dass wir in Europa bleiben wollen. Denn wer globale Geschichte kennt und sich mit Wirtschaft auskennt, weiß, dass die Ministerin recht hat: Wir als Europäer können nur gemeinsam arbeiten. Dann sagen Sie allen Zuschauern, dass Sie aus der EU austreten wollen. Dann sagen Sie den mittelständischen Unternehmen im Kreis Coesfeld, die eine sechzigprozentige Exportquote in das europäische Nachbarland haben, dass Sie das nicht wollen, weil Sie den falschen Eindruck haben und wie England den falschen Weg gehen. Landtag (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dort sind die Leute mit Lügen in den Brexit getrieben worden – mit dem Erfolg, dass die Leute, die Farage und Co. unterstützt haben, heute mehr leiden als vorher. Wir werden nicht müde, den Leuten das zu sagen. (Markus Wagner [AfD]: Das werden wir einmal ablösen!) Die EU ist für uns ein Garant für Frieden und Wohlstand, und das bleibt sie auch. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Das ist für uns Sozialdemokraten ganz wichtig. Da können Sie dazwischen schreien, wie Sie wollen. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Wer in einer globalisierten Welt glaubt, er könne sich abschotten und in eine Bunkermentalität gehen, der macht den Leuten etwas vor. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Wir werden den Leuten deutlich sagen, dass Sie für wohlhabende Leute Politik machen, dass Sie Rentenkürzungen vorhaben und Fortschritt nur für wohlhabende Leute wollen. Wir wollen ihn für Krankenschwestern und für Hausmeister. Da können Sie noch so dagegenbrüllen, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Christian Loose [AfD]: Die Witwenrente schaf- fen Sie ab!)

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André Kuper

Danke, Herr Stinka. – Herr Stinka, Sie haben im ersten Teil Ihrer Rede ein unparlamentarisches Wort verwendet. Dafür muss ich Sie rügen. (André Stinka [SPD]: Ich weiß! Entschuldi- gung!) – Danke schön für die Entschuldigung. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aktuelle Stunde. Wir kommen zu: 2 Bundesratsinitiative für die solidarische Bürgerversicherung starten! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21599 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erstes ihr Fraktionsvorsitzender Jochen Ott. 15.10.2026

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Jochen Ott SPD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war sicherlich kein einfacher Tag für Friedrich Merz. Es war auch nicht sein bester Auftritt. Und doch hätte der 21. September 2026, der Tag nach den Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, zu einem Schlüsselmoment seiner Kanzlerschaft werden können. Als er anerkannte, dass das bisherige Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu massiven Gerechtigkeitsproblemen führt, gab es einen Moment der Hoffnung – der Hoffnung, dass es doch noch zu echten Reformen im Gesundheitssystem kommen könnte und dass Friedrich Merz doch noch zu einem echten Reformkanzler werden könnte. Denn das ist es ja, was die Deutschen wollen. Sie wollen einen Reformkanzler und keinen Kürzungskanzler. (Beifall von der SPD) „Reform“ war mal ein mächtiges Wort. Es stand für Verbesserung, für Innovation, für Fortschritt. Heute steht es oft nur für Kürzung, Sozialabbau, Verschlechterung. Das ist falsch. Mehr Effizienz, mehr Qualität und mehr Gerechtigkeit schließen sich nämlich nicht aus. Aber dann muss man eben den Mut haben, echte Strukturreformen anzugehen. Eine Bürgerversicherung wäre eine echte Reform für mehr Effizienz und mehr Gerechtigkeit. (Beifall von der SPD) Herr Minister Laumann, der Bundeskanzler hat sich bei seinem Vorstoß auf Sie berufen. Sie hatten aber nichts Besseres zu tun, als am selben Tag den eigenen Kanzler zurechtzuweisen und dann noch die Zweiklassenmedizin zu verteidigen. Das war sehr enttäuschend. Das ist eine verpasste Chance, denn Sie wissen genau, dass die Gerechtigkeitsprobleme des dualen Systems ohne Veränderung nicht zu lösen sind. Das deutsche Gesundheitssystem ist im europäischen Vergleich sicher nicht das schlechteste. Aber es ist auch nicht das beste. Es ist nur das teuerste. Kein europäisches Land leistet sich ein Zweiklassensystem wie das unsere. Viele andere bieten mehr Qualität zu geringeren Kosten. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland nicht vorn. Wir liegen hinter Schweden und Norwegen, deutlich hinter Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Frankreich. Das sind Länder mit einem Gesundheitssystem für alle, für den Konzernchef genauso wie für den Koch, die Putzkraft und den Politiker. Alle sind solidarisch finanziert, mit guter Qualität und geringen Kosten. Deshalb sollte Europa für uns Vorbild sein. Wir bezahlen sehr viel für ein ungerechtes System. Millionen Menschen erleben täglich, was eine Zweiklassenmedizin bedeutet. Wer privat versichert ist, bekommt häufig schneller einen Facharzttermin. Wer gesetzlich versichert ist, wartet oft Wochen und Monate. Landtag (Zuruf von Susanne Schneider [FDP]) Das System macht Privatversicherte attraktiver als gesetzlich Versicherte. Manche Ärzte bieten sogar zwei Wartezimmer an: eines für die Kassenpatienten und eines mit Cappuccino. Wo viele Privatpatienten wohnen, ballen sich die Arztpraxen, wo überwiegend gesetzlich Versicherte leben, herrschen Ärztemangel und Versorgungslücken. Das Zweiklassensystem bevorzugt Münster und Steinfurt und benachteiligt Duisburg und Gelsenkirchen. Das ist die Realität in unserem Land. Lieber Herr Minister, Sie wissen genau, dass das Zweiklassensystem auch wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt. Wenn Beschäftigte wochenoder monatelang auf eine MRT-Untersuchung warten müssen, dann bleiben sie länger arbeitsunfähig. Wenn Krankheiten später erkannt werden, werden Behandlungen komplizierter und teurer. Die Ungerechtigkeit unseres Systems schadet nicht nur der Gesundheit, sondern sie kostet uns alle viel Geld. Auch deshalb brauchen wir die Bürgerversicherung. Gesundheit darf nicht davon abhängen, ob jemand ein höheres Einkommen hat oder verbeamtet ist. Eine Bürgerversicherung würde die Finanzierungsbasis verbreitern. Auch Beamte, Politiker und Spitzenverdiener würden sich stärker an der Finanzierung beteiligen. Vor allem aber würde die Bürgerversicherung das zentrale Gerechtigkeitsproblem unseres Gesundheitswesens lösen: die Trennung in Patientinnen erster und zweiter Klasse. (Beifall von der SPD) Um es deutlich zu sagen: Es geht uns nicht darum, die private Krankenversicherung abzuschaffen. Schon gar nicht soll der Wettbewerb zwischen Krankenkassen abgeschafft werden. Aber es geht darum, endlich einen Pfad zum Ende des Zweiklassensystems und zu einer solidarischen Finanzierung zu beschreiten, wie es in anderen Ländern auch getan wird. (Beifall von der SPD) Das Zweiklassensystem untergräbt das Vertrauen der Menschen und die Fairness unseres Staates. Das hatte Friedrich Merz in einem hellen Moment verstanden. Leider scheint dieser helle Moment wieder erloschen zu sein. (Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD]) Jetzt ist er wieder nur der Kürzungskanzler. Leider hat der Arbeits- und Sozialminister NRWs mitgeholfen, diesen Moment zu ersticken. Sie sind ja nicht einmal willens, jungen Beamten den Einstieg in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen, wie es Hamburg und andere Bundesländer getan haben. (Thorsten Klute [SPD]: Ja! Genau so!) 15.10.2026 Sie begreifen nicht, welche Chance für das Vertrauen der Menschen in die Gerechtigkeit unseres Staates, für die Unterstützung von Reformpolitik im ganzen Land in diesem Systemwechsel liegt. Endlich würde das Wort „Reform“ wieder einen anderen Klang bekommen. Die Bereitschaft zur Veränderung würde wachsen. Denn faire Veränderung wäre endlich wieder ein Grund, Vertrauen und Zuversicht in unserem Land zu entwickeln. Es ist Zeit für die Einführung der Bürgerversicherung. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Ott. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Schmitz. (Rodion Bakum [SPD]: Einfach zustimmen!)

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Marco Schmitz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Ott, das ist nicht der einzige helle Moment, den Friedrich Merz hatte. Es gibt ganz viele davon. (Rodion Bakum [SPD]: Sag mal einen zwei- ten! – Heiterkeit von der SPD) Deswegen ist er auch der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. (Jochen Ott [SPD]: Da muss selbst das Publi- kum lachen!) Ich muss Ihnen heute tatsächlich ein Kompliment machen, denn Sie sind unglaublich zuverlässig. Das darf man sagen. Es ist egal, welches Problem wir im Gesundheitswesen diskutieren: Am Ende ist die Lösung der SPD die Bürgerversicherung, und das seit über 20 Jahren. Ich habe langsam den Eindruck: (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD] – Karl- Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesund- heit und Soziales: Ihr hattet jahrzehntelang Zeit und habt sie nicht eingeführt!) Selbst wenn wir morgen alle Probleme, die es unbestritten im Gesundheitssystem gibt, gelöst haben. würden Sie wahrscheinlich immer noch die Bürgerversicherung fordern. Aber schauen wir mal, worum es eigentlich geht. Friedrich Merz hat ein Problem erkannt, und Sie glauben, er hätte Ihr Parteiprogramm unterschrieben. Das ist aber nicht der Fall. Bekommt ein gesetzlich Versicherter jetzt schneller einen Arzttermin, nur weil es die Bürgerversicherung gibt? Nein, das passiert nicht. Kein einziger zusätzlicher Arzt sitzt in der Praxis. Die Wartezimmer werden dadurch nicht leerer. Das eigentliche Problem bleibt nach wie vor bestehen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber das finanzi- elle Interesse ist anders! Der Arzt hat dann kein Interesse mehr, die Privaten zu bevorzugen!) Landtag Aber genau an diesem Problem arbeiten wir. Unser Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat bereits im März das 15-Punkte-Papier zur ambulanten Versorgung vorgestellt, um diese besser und auch produktiver zu machen. Auch in Berlin geht Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann diese Frage an. Er arbeitet genauso wie wir hier vor Ort daran, die Versorgung zu verbessern und gleichzeitig aber auch unsere Krankenkassenbeiträge stabil zu halten. Die Finanzkommission Gesundheit hat dazu bereits erste Vorschläge vorgelegt und arbeitet an weiteren Reformen. Auch die Frage, wie Patienten künftig besser zum richtigen Arzt kommen, gehören zu diesen Überlegungen. Friedrich Merz hat mit seiner Aussage doch genau dieser Idee Rückenwind gegeben: Wie schaffen wir es, dass Menschen besser versorgt sind? Dass es ein Gerechtigkeitsgefühl gibt, ist doch gar keine Frage. Wenn der eine ewig lang wartet und der andere nach zwei Tagen einen Termin bekommt, dann sagt einem doch das eigene Gerechtigkeitsempfinden: Das ist falsch. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber ändern wol- len wir das nicht?) Aber mit den Reformen, die wir auf Bundesebene jetzt gestartet haben und hier mit der ambulanten Versorgung, die wir genauso wie die Krankenhausreform durchführen werden, wo wir alle Beteiligten, die Ärztekammern, die KVs, die Pflege mit dazunehmen, (Thorsten Klute [SPD]: Auch mit Unterfinan- zierung?) werden wir doch genau das angehen, um diese Termine zeitnah machen zu können. Wie schon gesagt, die Menschen warten auf einen Arzttermin und erwarten von uns, dass wir ihre Probleme lösen. Die SPD fordert seit über 20 Jahren die Bürgerversicherung. Ich finde, die Menschen haben lange genug auf ihren Arzttermin (Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) und auch auf bessere Antworten von der SPD gewartet. – In diesem Sinne herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ich dachte, jetzt kommt noch was Inhaltliches!)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat Meral Thoms das Wort. Bitte sehr.

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Meral Thoms GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gleich zu Beginn ausdrücklich betonen: Wir Grüne sind seit vielen Jahren überzeugte Verfechter*innen einer solidarischen Bürgerversicherung. 15.10.2026 (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Dann stimmt doch gleich zu!) Das dürfte hier im Haus auch kein Geheimnis für keine Fraktion sein. Für uns ist klar: Gesundheit darf nicht vom Geldbeutel, vom Gesundheitszustand, davon, ob ich verbeamtet bin oder nicht, oder vom Versicherungsstatus abhängen. In der Sache, liebe SPD, sind wir uns einig. Aber, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber wir dürfen halt nicht! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) wenn ich mir diesen Antrag genau anschaue, dann drängt sich doch die Frage auf: Warum stellen Sie diese berechtigte Forderung ausgerechnet hier im Land? Die SPD war seit 1998 für ein Vierteljahrhundert an der Bundesregierung beteiligt. (Beifall von den GRÜNEN und Dr. Günther Bergmann [CDU]) Davon haben Sie zwölf Jahre lang selbst den Bundesgesundheitsminister gestellt, zuletzt bis 2025 Karl Lauterbach. (Thorsten Klute [SPD]: Hatten aber keine Mehrheit im Bundesrat! – Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE]: Daran ist es gescheitert! Aha!) Die Bürgerversicherung steht seit 20 Jahren immer noch in Ihrem Wahlprogramm. Was Sie in all diesen Jahren im Bund nicht durchgesetzt haben, das soll jetzt die NRW-Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative erledigen. Dieser Antrag ist schon bemerkenswert. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Klar, man muss Kompromisse schließen. Das müssen wir hier im Land tun. Das müssen Sie in der Bundesregierung tun. Das ist klar. Aber Sie als SPD sitzen doch heute wieder am Kabinettstisch in der Bundesregierung. Sie sitzen wieder mit am Hebel. Haben Sie doch da bitte den Mut, für die Bürgerversicherung zu kämpfen. (Beifall von den GRÜNEN – Jochen Ott [SPD]: Haben wir doch!) Da sind Sie an der richtigen Stelle. (Thorsten Klute [SPD]: Haben Sie den Mut, der Bundesratsinitiative zuzustimmen?) Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihren Antrag, den Sie in den Landtag von NRW eingebracht haben, werfen. Dieser Blick geht auch wirklich schnell. Auf zwei Seiten fordern Sie einen grundlegenden Umbau unseres Krankenversicherungssystems. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag Das kann man fordern. Ja, wir brauchen Reformen. Aber wie genau soll das denn aussehen? Das sind komplexe Fragen, die man nicht mit anderthalb Seiten beantworten kann. Wie genau soll der Übergang von privater und gesetzlicher Krankenversicherung sein? Wie soll das zeitlich passieren? Was passiert mit Altersrückstellungen? Wie gehen wir eigentlich mit der Beihilfe um? Welche Einkommensarten sollen zukünftig berücksichtigt werden? Auf diese entscheidenden Fragen – wenn man wirklich diese Reform umsetzen will, wenn man wirklich die Bürgerversicherung umsetzen will – geben Sie keine Antworten. (Beifall von den GRÜNEN) Zwei Seiten Antrag, 250 Wörter und null Antworten auf Umsetzungsfragen. (Jochen Ott [SPD]: Lächerlich!) So einfach kann man sich das natürlich machen. So einfach machen Sie sich das. Ein Punkt noch: Die Bürgerversicherung – das hat auch mein Kollege Herr Schmitz gesagt – würde auch nicht über Nacht alle Probleme lösen, die wir haben. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das sagt auch nie- mand!) Die würde nicht über Nacht die finanziellen Probleme lösen. Die würde auch nicht die Probleme des Fachkräftemangels lösen. Daran arbeiten wir auch hier in NRW. (Zuruf von der SPD: Wie denn?) Gerade heute Nachmittag werden wir einen Antrag zur Erleichterung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse einbringen. Im Übrigen brauchen wir ganz dringend echte Strukturreformen, auch auf der Bundesebene. Nehmen Sie das doch auch mal mit, statt immer wieder diese Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzips vorzubringen.

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Christof Rasche

Frau Kollegin, darf ich einmal kurz unterbrechen?

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Meral Thoms GRÜNE

Ich bin gleich fertig.

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Christof Rasche

Aber der Kollege Maelzer würde gerne eine Zwischenfrage stellen.

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Meral Thoms GRÜNE

Die kann er gleich stellen. Ich bin sofort fertig. (Zurufe von der SPD) Ich komme zum Schluss, dann können wir gerne über Ihre Frage sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, reden Sie ganz einfach – Sie 15.10.2026 haben da sicherlich kurze Wege – mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Berlin. Legen Sie doch ein konkretes Konzept vor und kämpfen Sie in Berlin für Mehrheiten. Die Bürgerversicherung hätte das wirklich verdient. Dieser Antrag, diese zwei Seiten, 250 Wörter ungefähr, ist doch erstaunlich unterkomplex und angesichts Ihrer eigenen Regierungsverantwortung im Bund auch politisch unglaubwürdig. Die Bürgerversicherung verdient mehr als einen solchen Schaufensterantrag. Wir lehnen diesen ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Wo ist denn Ihr Mut?)

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Christof Rasche

Dann kommen wir jetzt zu der Zwischenfrage. Bitte sehr.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Nachfrage zulassen. Ich hätte eigentlich so viele Fragen, aber ich bleibe vielleicht einfach bei der Frage des Mutes. Sie haben gesagt, auf Bundesebene bräuchte es mehr Mut. Warum hat denn Ihre Koalition nicht den Mut – wenn Sie schon nicht die Bereitschaft haben, die Zweiteilung des Systems zu überwinden –, Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen wenigstens ein Wahlrecht zu lassen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern lassen? (Beifall von der SPD) Wo ist da eigentlich der Mut der Grünen, das in dieser Koalition einzufordern? (Zuruf von Marcel Hafke [FDP])

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Christof Rasche

Jetzt kommen wir zur Antwort, bitte sehr.

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Meral Thoms GRÜNE

Sie haben völlig recht. Das ist ein Problem, an dem wir noch arbeiten. (Thorsten Klute [SPD]: Ah, gut! – Zuruf von der SPD: Noch acht Monate!) Es ist ein Punkt – das ist richtig –, dass auch Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung kommen. Nichtsdestotrotz reden wir hier über eine große Frage. Wir reden über die Bürgerversicherung. (Thorsten Klute [SPD]: Sie arbeiten noch am Mut!) Noch einmal das Thema „Mut“ aufgegriffen: Adressieren Sie das an Ihre Bundestagsfraktion. Fassen Sie da den Mut, und suchen Sie da die Mehrheiten – Sie sind an der Regierung –, um für die Bürgerversicherung zu kämpfen. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Weil Sie das hier in Nordrhein-Westfalen nicht machen, müssen wir das machen? – Thorsten Klute [SPD]: Sie arbeiten noch am Mut!)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susanne Schneider das Wort. Bitte sehr. (Rodion Bakum [SPD]: Jetzt gibt es volle Zu- stimmung! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wir müssen einfach mehr Kapitalismus wagen, dann klappt das auch! – Marcel Hafke [FDP]: So! – Susanne Schneider [FDP]: Genau so!)

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sozialdemokraten sind ja doch lernfähig; das hätte ich nie gedacht. – Bei der Bürgerversicherung haben Sie so richtig Morgenluft gewittert, als Bundeskanzler Merz die Tür zur Bürgerversicherung aufgestoßen hat. (Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Ich erinnere mich gut, wie Sie sofort die Pressemitteilung herausgegeben und das so richtig gefeiert haben. (Thorsten Klute [SPD]: Ja, stimmt!) Das unterscheidet uns, weil die FDP-Landtagsfraktion generell keinen Wortbruch feiert. Nach dem Schock der letzten Landtagswahlen hat der Kanzler offensichtlich total die Orientierung verloren. (Heiterkeit von der SPD) Noch im vergangenen Jahr hat er öffentlich erklärt, dass die private Krankenversicherung überproportional zur Stabilisierung des Systems beitragen würde. Jetzt liebäugelt er mit der Systemfrage. Friedrich Merz ist und bleibt daher für mich der absolute Großmeister des politischen Wortbruchs. (Beifall von der FDP) Beim Bundeskanzler hatte ich auch nichts anderes erwartet, aber was mich dann doch überrascht hat, war der Hinweis auf ein Gespräch mit Karl-Josef Laumann. Das hat mich dann doch irritiert. Merz hatte sich da inspirieren lassen. Ich kann mich gut daran erinnern, wie Laumann beim Abend der privaten Krankenversicherung noch gesagt hatte: Wir haben schon eine Bundesagentur für Arbeit, wir brauchen keine Bundesagentur für Gesundheit. – Ich fand diesen Satz sehr sympathisch. Erst den Applaus bei der PKV einsammeln, (Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] – Karl- Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesund- heit und Soziales: Nein, nein, nein!) aber dann dem Bundeskanzler wieder einen Floh ins Ohr setzen – das fand ich schon krass. 15.10.2026 (Beifall von der FDP – Lachen von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Marco Schmitz [CDU]) Im Nachhinein hat der Landesgesundheitsminister aber eine wirklich sportliche Spitzenleistung erbracht, und zwar im Zurückrudern: (Dietmar Brockes [FDP]: Das hätten wir gar nicht erwartet!) So sei das mit der Abschaffung der PKV gar nicht gemeint gewesen. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Es gehe nur um eine bessere Patientensteuerung. (Thorsten Klute [SPD]: Noch nicht einmal die will die FDP!) Wer es glaubt, wird selig, und wer es nicht glaubt – Sie kennen das. Was würde eine Bürgerversicherung denn verbessern? (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Ja, ja, ja!) Würden dadurch mehr Ärzte ausgebildet? Nein. Würden neue Pflegekräfte gewonnen? Nein. Würden sich die Wartezeiten verkürzen? (Zurufe von der SPD: Ja!) Definitiv nein. Eine Einheitsversicherung schafft keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten. (Beifall von der FDP) Stattdessen gefährdet sie ein bewährtes System, denn die private Krankenversicherung ist ein Innovationsmotor. (Widerspruch von der SPD) Sie finanziert neue Behandlungsmethoden häufig früher, und davon profitieren letztendlich alle Patienten. Wer diesen Motor abwürgt, bremst den medizinischen Fortschritt aus. (Widerspruch von der SPD) Andere staatliche Gesundheitssysteme zeigen doch die Risiken einer Einheitsversicherung: lange Wartezeiten, eingeschränkte Arztwahl und rationierte Leistungen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie meinen die USA?) Ist das Ihr Vorbild, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD, gleiche Versicherung, aber schlechtere Versorgung für alle? Das ist mit der FDP definitiv nicht zu machen. (Beifall von der FDP – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie machen beste Versorgung nur für Einzelne!) Landtag Auch für Nordrhein-Westfalen steht viel auf dem Spiel. Als bedeutender Versicherungsstandort hängen bei uns Zehntausende Arbeitsplätze an der PKV. Ihre Abschaffung gefährdet unseren Wirtschaftsstandort noch mehr (Thorsten Klute [SPD]: Jochen Ott hat aus- drücklich gesagt, das nicht machen zu wollen!) mit den Firmen in Dortmund, in Wuppertal, in Köln und in Münster. Werte Kollegen von der SPD, ich habe wirklich das Gefühl, Sie unterscheiden hier ständig zwischen Arbeitsplätzen erster und zweiter Klasse. Natürlich braucht unser Gesundheitswesen Reformen. Die Kassen stehen finanziell unter Druck, Beiträge und Bürokratie wachsen, doch die Bürgerversicherung ist keine Antwort. Wir brauchen weniger Bürokratie und mehr Wettbewerb in unserem Gesundheitswesen. (Beifall von der FDP – Thorsten Klute [SPD]: Wo steht denn die private Krankenversiche- rung für Wettbewerb? Das ist doch wirklich hanebüchen!) Wir Freie Demokraten wollen bessere Versorgung und effizientere Kassenstrukturen statt bloßer Umverteilung. Unser Ziel ist die bestmögliche medizinische Versorgung für alle, unabhängig von der Versicherung. Die private Krankenversicherung ist ein eigenständiger und unverzichtbarer Bestandteil eines wettbewerblichen Gesundheitssystems. Bürgerinnen und Bürger sollen doch selbst entscheiden können, welches System und welcher Versicherungsschutz zu ihrer persönlichen Lebenssituation passen. Sie sprechen immer wieder die Wartezeiten an: Ich bin selbst GKV-versichert, sehr geehrte Kollegen von der SPD. Ich habe es noch niemals erlebt, dass ein Patient zu seinem Hausarzt geht, der Hausarzt sagt „ein Facharzttermin ist nötig“ und der Patient diesen nicht bekommen hat. (Zuruf von der SPD: In anderthalb Jahren oder wann?) Über den Hausarzt, über die Hausärztin klappt das in der Regel immer. Ich glaube, Sie wollen Gleichmacherei. Sie wollen an die Rücklagen der privaten Krankenversicherung. (Zuruf von der SPD) Das ist Ihr primäres Ziel, aber dafür ist die FDP-Landtagsfraktion nicht zu haben. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr. 15.10.2026

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Problem von Friedrich Merz beginnt immer dann, wenn er vom Manuskript abweicht. Nicht umsonst sind die Berufe mit dem höchsten Stresslevel Tiefseetaucher, Bergretter und Presseteam von unserem Bundeskanzler. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Der hat auch rich- tig gezündet!) Das Problem von Jochen Ott ist seine eigene Bundespartei, der er offensichtlich schon aus dem Landtag von Nordrhein-Westfalen heraus Dinge ins Gebetbuch oder vielleicht in den Regierungsauftrag schreiben muss. Ich bin gespannt, ob nächstes Jahr im Landtagswahlkampf noch irgendwo „SPD“ auf Ihren Plakaten zu lesen ist oder ob Sie mit denen in Berlin eigentlich nichts mehr zu tun haben wollen. (Beifall von der AfD – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Bei uns wird auch noch „NRW“ drauf- stehen!) Das Problem der SPD wiederum ist, dass irgendwann das Geld der anderen Leute ausgeht. Das ist ein altbekannter Spruch, der auch dieser Tage wieder seine Anwendung findet. Das Problem von allen anderen, also von uns und den Bürgern, ist, dass Sie sich das Geld allerdings an anderer Stelle wiederholen wollen, egal, ob es durch die Plastiksteuer, die Zuckersteuer, die Reichensteuer oder die Erbschaftssteuer ist. Sie erfinden zur Not immer neue Steuern, um Ihre Ideen umsetzen zu können. Jetzt ist es wieder so. Die Krankenkassen sind nachweislich pleite, vor allem auch, weil sie Ihre Sozialfantasien ausbaden müssen, weil viel zu viele Menschen mitgetragen werden, für die eigentlich die Politik bezahlen müsste. Das sind Menschen, die gar nicht einzahlen, für die Sie sich aber seit Jahren weigern, die nötigen Abgaben zu erbringen. Somit haben die Krankenkassen nicht das Geld dafür, auch diejenigen zu versorgen, die mitversichert werden sollen. Was ist Ihre Antwort? Absehbar: Neiddebatte. Guckt zu denen, die ein bisschen mehr haben. – Was ist heute die Antwort darauf? Die Einheitsversicherung. Dabei sind die Argumente seit Jahren ausgetauscht, und wir haben immer wieder darüber gesprochen. (Thorsten Klute [SPD]: Das steht nirgendwo! Das ist bewusst falsch gesagt!) Sie können aber nicht erklären, warum 10 % der Versicherten in den privaten Krankenkassen 20 % der Leistungen im ambulanten Bereich bezahlen und was es bedeuten würde, wenn Sie das auf die Allgemeinheit umschichteten. Dann müssten gerade die Ärmsten in diesem Land nämlich viel mehr für ihre Krankenversicherung zahlen. Das ist das, was Sie den Menschen an dieser Stelle verschweigen. Landtag (Beifall von der AfD) Es geht Ihnen doch gar nicht darum, dass auch der Normalversicherte schneller einen Arzttermin bekommt, weil Sie so weit rechnen können, dass das Ganze dann einfach heißt: Armut für alle. – Schauen Sie doch zum NHS. Da warten eben alle Ewigkeiten auf einen Behandlungstermin. Nein, Ihnen geht es um genau eine Sache: Sie wollen an die Rücklagen der privaten Krankenversicherungen. Dabei muss Ihnen eines doch bewusst sein: Die demografische Klippe kommt auf die Privaten nur mit einem zeitlichen Versatz zu. Sie können denen vielleicht jetzt das Geld nehmen, können das System vielleicht über ein paar Monate, ein paar Jahre stabilisieren. Aber am Ende des Tages tragen die privaten Kassen das demografische Risiko genauso, und zwar alle privaten Kassen, sei es die Pflegeversicherung, sei es die Krankenversicherung. Dann kommen Zahlungen auf die nächsten Generationen, auf die nächsten Politiker zu, die Sie mit so einer Änderung zu verantworten hätten. Das verschweigen Sie aber ganz bewusst in der heutigen Debatte. (Beifall von der AfD) Ein letzter Punkt. Wie oft streiten wir darüber, dass der öffentliche Dienst wirklich die besten Köpfe braucht, dass der Staat viel zu oft den Nachteil hat, wenn es gegen die Privatwirtschaft geht, dass der Staat viel zu wenig leisten kann, um wirklich die klügsten Köpfe an sich zu binden, damit wir wieder eine Chance haben – in Ihrem Sprech –, gegen die großen Konzerne etwas machen zu können, um Legal-Teams zu haben, um mal eine Klage zu gewinnen, um die Rechtsstreitigkeiten durchzubekommen? Was müssten wir dafür tun? Wesentliche Punkte, die im öffentlichen Dienst immer angeboten wurden, sind, dass man im Ruhestand ein bisschen mehr bekommt und die private Krankenversicherung. An beides wollen Sie ran. Sie wollen also beide wesentlichen Tragpfeiler, die den öffentlichen Dienst in der Vergangenheit immer attraktiv gehalten haben, abschaffen. Das, liebe Damen und Herren, ist SPD-Politik im Jahre 2026. Das sollten Sie sinngemäß auch allen so sagen. – Vielen lieben Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass es mir gelingt, etwas Objektivität in diese Debatte zu bringen, die immer mit sehr vielen Emotionen verbunden ist, weil das Thema auch bei den Menschen mit Emotionen verbunden ist. 15.10.2026 (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Oh ja, das wird be- stimmt kommen!) Wir haben auf der einen Seite im Gesundheitssystem – und dafür, glaube ich, sind wir alle sehr dankbar – kein staatliches Gesundheitssystem, sondern ein selbstverwaltetes. (Zuruf von der SPD: Das würden die Dänen anders sehen! Es ist ein großer Unterschied in Deutschland, dass wir vom Staat nicht alles bestimmen. Wir bestimmen in SGB V die Leistungen der Krankenkassen. Die Strukturen bestimmt die Selbstverwaltung. Zweiter Punkt. Wir können sehr überzeugend sagen, dass wir, wo es medizinisch darauf ankommt – wenn wir an den Rettungsdienst denken, wenn wir an die Intensivstationen denken, wenn wir an die medizinischen Behandlungen denken – und egal, wo man versichert ist, für alle Menschen die gleich gute medizinische Versorgung auf einem Spitzenniveau haben. Ja, wir haben ein duales Versicherungssystem. Das ist in Deutschland historisch gewachsen. Es gibt Privatversicherungen, die älter sind als gesetzliche Krankenkassen. Aber wenn man genau hinschaut, dann ist auch die Wahrheit, dass nur 8 % der Bevölkerung in Deutschland zu 100 % privat versichert sind. Dann kommt der Teil dazu, der verbeamtet ist und eine Zusatzversicherung hat. Fürs Krankenhaus haben ungefähr 30 % der Bevölkerung in Deutschland zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse eine private Zusatzversicherung. Das sind erst einmal die Zahlen. Ich würde heute die steile These wagen, dass wir in der Krankenhausversorgung – auch in den Wartezeiten – keine Unterschiede zwischen Beihilfe, PKV und gesetzlicher Krankenkasse in großem Umfang haben, weil es da sehr nach medizinischen Notwendigkeiten geht. Aber wer leugnet, dass es in der Frage der Facharzttermine gravierende Unterschiede gibt, der ist, finde ich, ziemlich blind, was die Realität angeht. (Thorsten Klute [SPD]: Das ist ja schon mal eine gute gemeinsame Grundlage!) Ich habe in meiner Zeit als Patientenbeauftragter ein sehr gutes Gefühl entwickelt. Und wenn man als Minister viele Briefe zu immer dem gleichen Problem bekommt, dann gibt es ein Problem. Glauben Sie mir: In den letzten Monaten gab es viele Briefe an das MAGS, die sich mit dem Thema „Ich kriege keinen Facharzttermin“ beschäftigen oder besagen: Ich muss monatelang oder wochenlang warten, und dann rufe ich die Nummer für PKV-Versicherte an oder zahle zu und habe noch in der gleichen Woche einen Termin. – Das ist eine Entwicklung, die nicht okay ist. Die ist einfach nicht okay. (Beifall von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Dann lassen Sie uns das gemeinsam ändern!) Landtag Es gibt Menschen in der GKV, die jeden Monat weit über 1.000 Euro an Krankenkassenbeiträgen bezahlen, weil sie mehr als die Versicherungsfreigrenze verdienen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Hier sitzen viele davon!) Diese Menschen haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass es diese Unterschiede gibt. Deswegen gibt es in meinem politischen Leben in dieser Frage eine Grundüberzeugung: Erstens. Wenn wir Veränderungen bei der gesetzlichen Rente oder bei den gesetzlichen Krankenkassen machen, müssen diese unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme auch in der Beihilfe und in der Pension umgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass die Schere zwischen den Niveaus der gesetzlichen Versicherungen und der Beihilfe immer weiter auseinandergeht. Das ist ein Grundsatz, den ich habe. Den vertrete ich überall, wo ich bin, und deswegen auch heute im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Im Übrigen haben das viele Regierungen in der Vergangenheit gemacht, Veränderungen bei der Beihilfe und bei den Pensionen umzusetzen. Da ist überhaupt kein Vertun, dass das meine Meinung ist. Zweitens. Ich bin der Meinung, dass wir für die Patientensteuerung zwischen Allgemeinmedizin und Fachärzten ein neues System brauchen. Mein Ministerium hat sich als einziges Ministerium in Deutschland mit Teilen der Ärzteschaft abgesprochen bzw. es hat mitgearbeitet – so will ich es besser sagen – und einen Vorschlag vorgelegt, wie man eine solche Patientensteuerung machen kann. Eine solche Patientensteuerung muss vom System her natürlich breit angelegt sein, und es muss um die medizinischen Notwendigkeiten gehen. Nicht jeder Facharzttermin muss morgen sein, aber wenn es medizinisch darauf ankommt, muss er eben relativ schnell kommen. Deswegen will ich Ihnen zum Schluss sagen: Wenn bei einem Seniorennachmittag ein 75-jähriger Mann auf einen zukommt, der in seinem Leben viel geleistet hat und der sagt: „Mein Hausarzt hat mir gesagt, dass ich dringend einen Termin beim Kardiologen brauche, und jetzt habe ich zwar einen Termin, aber erst in zwei Monaten“, (Thorsten Klute [SPD]: Ja, das ist Alltag!) dann wird jeder verstehen, dass diese Debatte viele Menschen interessiert. Deswegen sollte sie auch den Landtag von Nordrhein-Westfalen interessieren. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 15.10.2026

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21599. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von CDU, Grünen, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. (Jochen Ott [SPD]: Und das trotz der schönen Rede von Herrn Laumann! Das ist traurig!) Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Bevor ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, begrüße ich mit besonderer Freude einen Ehrengast, der soeben auf der Tribüne Platz genommen hat. Es ist die Generalkonsulin von Kanada, Ladan Amirazizi. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Ich rufe jetzt auf: 3 Kanada und Nordrhein-Westfalen: Partnerschaft strategisch vertiefen, Zukunftskooperationen ausbauen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21606 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Dr. Günther Bergmann das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Günther Bergmann CDU

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Welcome to the Parliament of North Rhine-Westphalia! Ich möchte mich am Anfang ganz herzlich bei der SPD bedanken, weil sie den Impuls gesetzt hat, diesen Antrag einzubringen und auf die Schiene zu setzen. Es ist auch richtig, dass wir das anlässlich des 75. Jubiläums der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Kanada tun. Das war im Bundestag, und es steht uns gut zu, dass wir das hier in der bedeutendsten Region Europas und im größten Bundesland, in Nordrhein-Westfalen, auch tun. Das steht aber nicht nur heute im Fokus, sondern die Beziehungen zu Kanada stehen schon seit Langem im Fokus, alleine schon wegen des Faktums, dass ungefähr 8 bis 9 % Kanadier eine deutsche Abstammung haben. Es sind ungefähr dreieinhalb Millionen, die dort leben. Landtag Ich darf daran erinnern, dass in Manitoba über 150.000 ursprünglich aus Deutschland kommende Mennoniten leben. Sie haben weit verbreitet in den USA, aber auch in Südamerika und in Kanada in der Provinz Manitoba ihre Kolonien. Ich möchte daran erinnern, welche wichtige Rolle die Kanadier bei der Befreiung Deutschlands gespielt haben, als 1945 die Brücke von Arnheim nicht eingenommen werden konnte und die Alliierten – unter ihnen viele Kanadier – nach Deutschland kamen und im Kreis Kleve den Rheinübergang mit vorbereiteten. An der deutsch-niederländischen Grenze zeugt davon ein riesiger Friedhof mit 1.500 kanadischen Opfern dieser Kämpfe, und im größten Commonwealth-Friedhof im Reichswald in Kleve sind von 7.650 Beerdigten über 700 Kanadier, die im Rahmen der Commonwealth-Streitkräfte hier hingekommen waren. Ich möchte daran erinnern, dass die Kanadier innerhalb der NATO mit der Bundesrepublik Deutschland auch in Nordrhein-Westfalen sehr eng zusammenarbeiten. Ich hatte selbst einen kanadischen Offizier als Nachbarn, der am Doppelstandort Kalkar/Uedem bei der Weltraumüberwachung und der Luftraumüberwachung seinen Job macht. Also: Deutschland und Kanada Hand in Hand für die Sicherheit der NATO und – ohne es zu übertreiben – der Welt. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Dabei steht Kanada wie NRW für Werte, die uns ganz zentral sind. Ich glaube, wenn ich sage, diese Werte sind in der heutigen Zeit sehr zentral und wichtig, dann versteht jeder, was ich meine. Das Handelsabkommen CETA führte 2017 dazu, dass sich der Warenhandel zwischen unseren Nationen explosionsartig entwickelt hat – plus 76 % in den letzten zehn Jahren. Das bedeutet, dass auch die Verflechtung auf der wirtschaftlichen Ebene in einer heutigen Welt auf der Basis von Werten funktioniert. Ich glaube, dass das eine wichtige Information für Nordamerika ist. Wir lernen, wenn jemand sagt: „Make America great again“, dass wir nachfragen müssen: „Which America? North America, South America, Latin America?“ (Zuruf von den GRÜNEN) Kanada zeigt deutlich, dass es einen sehr guten Weg gibt, dass wir mit Basis, mit wertebasiertem Wirtschaften zu guten Ergebnissen auf beiden Seiten kommen. Die Idee der Kanadier, nämlich auf der einen Seite dieser Ansatz der Toleranz im Gegensatz zur Melting-Pot-Ideologie und auf der anderen Seite diesen Versuch der US-Dominanz, der gerade ausgelebt wird, ganz klar zu konterkarieren, finde ich wunderbar. 15.10.2026 NRW profitiert davon. Wir haben 250 kanadische Firmen in unserem wunderbaren Bundesland. Viele, viele Tausend Menschen arbeiten in diesen Firmen. Wir haben 60 Hochschulkooperationen. Außerdem haben wir mit Blick auf die Rohstoffe – die seltenen Erden, Lithium, Kupfer und was sie alle haben und wir nicht, aber was wir für unsere Kernbranchen in Deutschland brauchen – einen Partner, der sicher ist. Deswegen will ich auch noch einmal die Bedeutung der Defense Cooperations hervorheben, die in der heutigen Zeit leider eine immer wichtigere Rolle spielen, wie wir das erleben müssen. Sie sehen: Es sind alles wichtige Gründe dafür, warum wir uns heute mit diesem Thema beschäftigen und als das größte Bundesland ein deutliches Signal an eine befreundete Nation in Nordamerika senden, die von unseren Werten nicht abrückt, sondern zu ihnen steht. – Dementsprechend bitte ich um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Josef Neumann das Wort. Bitte sehr.

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Josef Neumann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Generalkonsulin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kein Mensch ist eine Insel“ schrieb der englische Dichter John Donne vor 400 Jahren. Was damals eine philosophische Erkenntnis war, ist heute zu einer geopolitischen Realität geworden; denn kein Industrieland, keine Demokratie und keine Gesellschaft kann die Herausforderungen unserer Zeit noch allein bewältigen. Wir erleben, wie sich internationale Beziehungen neu ordnen. Wirtschaftliche Abhängigkeiten werden zu diplomatischen und politischen Druckmitteln. Rohstoffe, Energie und technologische Kompetenzen entscheiden zunehmend über staatliche Handlungsfähigkeit. Die Annäherung Kanadas an Europa ist deshalb kein Zufall, sondern Ausdruck einer veränderten Weltlage. Im Juli dieses Jahres haben Kanada und Deutschland Verhandlungen über ein strategisches Partnerschaftsabkommen aufgenommen. Es geht um Sicherheit, Künstliche Intelligenz, kritische Rohstoffe, Energie und Investitionen. Diese Themen zeigen: Internationale Partnerschaften sind längst nicht mehr nur als diplomatische Beziehungen zu sehen. Sie sind eine Voraussetzung dafür, unsere wirtschaftliche und politische Handlungsfähigkeit zu sichern. Es reicht nicht mehr aus, gute diplomatische Beziehungen zu pflegen und auf gewachsene wirtschaftliche Verbindungen zu setzen. Eine strategische Partnerschaft muss mehr leisten. Sie muss noch mehr Vertrauen schaffen, Handlungsspielräume erweitern Landtag und gemeinsame Antworten auf Herausforderungen ermöglichen, die kein Land allein bewältigen kann. Auch Kanada erweitert seine internationalen Beziehungen und sucht eine engere Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern. Dabei geht es nicht darum, bestehende Bündnisse aufzugeben. Es geht darum, zusätzliche Verbindungen zu schaffen, die Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität stärken. Die existierenden, bestehenden NRW-Beziehungen zu British Columbia, Ontario und Quebec, die Zusammenarbeit zwischen Düsseldorf und Montreal, aber auch die vielen Austausche zwischen dem Landtag und Kanada zeigen, wie eng die Verbindungen zwischen unseren Ländern sind. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das: Wir müssen unsere strategischen Partnerschaften nicht nur pflegen, sondern weiterentwickeln; denn unsere Zukunft entscheidet sich auch daran, mit wem wir Wissen teilen, Technologien entwickeln und Verantwortung übernehmen. Ein zweiter Bereich verdeutlicht diese Notwendigkeit umso mehr: die Sicherheit. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat gezeigt, dass die Verletzung des Völkerrechts nicht allein ein regionales Problem bleibt. Auch deshalb brauchen wir belastbare Partnerschaften. Mit Kanada verbinden uns die Zusammenarbeit innerhalb der NATO und das gemeinsame Interesse an einer demokratischen, regelbasierten internationalen Ordnung. Zugleich liegt es in unserem eigenen Interesse, Europas Handlungsfähigkeit zu stärken und unsere Beziehungen breiter aufzustellen. Eine zukunftsfähige Partnerschaft muss deshalb über wirtschaftliche Interessen hinausgehen. Sie muss den politischen Dialog, den gesellschaftlichen Austausch, die technische Verantwortung und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen miteinander verbinden. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das, dass wir die Erfahrungen, die wir haben – im industriellen Sektor, mit kultureller Vielfalt, in der Frage von Bildung und Hochschulen –, als Kompetenzen einsetzen können. Kanada bietet eigene Kompetenzen, Ressourcen und internationale Verbindungen und schafft damit Handlungsmöglichkeiten, die wir auch gemeinsam entwickeln können. Wir sollten die Partnerschaft mit Kanada nicht allein aus der Vergangenheit heraus begründen. Wir sollten sie vor den Herausforderungen der Gegenwart und mit den Möglichkeiten der Zukunft entwickeln; denn die entscheidende Frage lautet nicht mehr, ob unsere Gesellschaften miteinander verflochten sind – das sind sie längst –, sondern, ob wir dies passiv hinnehmen oder sie gemeinsam verantwortlich zukunftsgerecht gestalten. Eine strategische Partnerschaft mit Kanada bedeutet heute, in einer vernetzten, konfliktreichen und ökologisch verletzlichen Welt gemeinsam handlungsfähig zu bleiben. Eine strategische Partnerschaft mit Kanada 15.10.2026 bietet Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, genau diese Fähigkeiten aufzubauen. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN, Dr. Gün- ther Bergmann [CDU] und Matthias Kerkhoff [CDU])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Berivan Aymaz das Wort. Bitte sehr.

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Berivan Aymaz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Generalkonsulin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sie wissen es alle: Internationale Beziehungen sind gerade wirklich nicht sehr kuschelig. Autoritäre Kräfte gewinnen an Einfluss. Internationale Regeln werden immer mehr infrage gestellt. Wenn wir auf die USA unter Donald Trump blicken, dann sehen wir, dass selbst bei langjährigen Partnern das Wertegerüst ins Wanken gerät: zunehmende Abschottung, teilweise Abbau von Rechtsstaatlichkeit und Strafzölle als Druckinstrument in der internationalen Zusammenarbeit. Gerade deshalb ist es wichtiger denn je, die Beziehungen zu denjenigen Partnerinnen und Partnern zu stärken, mit denen wir demokratische Grundwerte teilen. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Kanada ist ein solcher verlässlicher Wertepartner. In diesem Sinne noch einmal herzlich willkommen, Frau Generalkonsulin! (Beifall von den GRÜNEN, Dr. Günther Berg- mann [CDU] und Matthias Kerkhoff [CDU]) In diesem Jahr feiern Deutschland und Kanada 75 Jahre diplomatische Beziehungen. Erst im Juli haben beide Staaten die Verhandlungen für ein umfassendes strategisches Partnerschaftsabkommen aufgenommen. Denn in Zeiten geopolitischer Unsicherheit müssen demokratische Staaten enger zusammenrücken, um gemeinsam Freiheit, Wohlstand und Sicherheit zu sichern. Dabei spielt Nordrhein-Westfalen eine ganz besondere Rolle. Unser Land ist innerhalb Deutschlands nämlich der wichtigste Handelspartner Kanadas. Mehr als 250 nordrhein-westfälische Unternehmen sind dort aktiv. Zugleich haben rund 250 kanadische Unternehmen einen Standort bei uns in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören eine der weltweit größten Lebensversicherungsgesellschaften, Canada Life, in meiner Heimatstadt Köln und der kanadische IT- und Beratungskonzern CGI in Bochum, die mehreren Hundert Menschen in NRW Arbeitsplätze sichern. Was einst vor allem eine Partnerschaft über den Atlantik hinweg war, entwickelt sich heute zu einer Landtag gemeinsamen Zukunftserklärung. Während in Kanada grüner Wasserstoff, kritische Rohstoffe und neue KI-Innovationen entstehen, bringt Nordrhein-Westfalen seine industrielle Stärke, seine Forschungslandschaft und seine wirtschaftliche Dynamik ein. Lassen Sie mich aber eines betonen: Längst verbindet uns weit mehr als nur der Handel. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Zivilgesellschaften aus Kunst und Kultur arbeiten eng zusammen. Sei es bei der klimaneutralen Modernisierung der Wirtschaft, bei der Digitalisierung, bei der Fachkräftesicherung oder beim Aufbau widerstandsfähiger Lieferketten – Nordrhein-Westfalen und Provinzen wie Ontario oder Quebec stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Wir arbeiten gemeinsam daran, aus diesen Herausforderungen Chancen zu machen – Chancen für die Menschen auf beiden Seiten des Atlantiks. (Beifall von den GRÜNEN und Josef Neumann [SPD] – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wenn ich mich mit der kanadischen Generalkonsulin Ladan Amirazizi, die übrigens selbst Tochter iranischer Einwanderer ist, über die Gestaltung von Einwanderungsgesellschaften in Kanada wie auch hier in Nordrhein-Westfalen austausche, dann ist das für uns beide nichts Abstraktes, sondern gelebte Realität. Das sind unsere Biografien. Kanada und Nordrhein-Westfalen sind Einwanderungsgesellschaften. Völkische Remigrationsfantasien haben bei uns keine Chance. (Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Matthias Kerkhoff [CDU]) Deshalb bietet der Austausch über Integration, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe auch unfassbar große Potenziale. Es kommt dabei auf die Zivilgesellschaft an. Denn sie schafft Vertrauen und baut Brücken über Grenzen hinweg. Mit diesem Antrag wird ein klares Signal gesendet. Nordrhein-Westfalen investiert in Partnerschaften mit Demokratien, die unsere Werte teilen. Wir stärken nicht nur die wirtschaftliche Zusammenarbeit, sondern zugleich auch Frieden und Freiheit. Erfolgreiche Partnerschaften leben aber nicht allein von Handelszahlen und Investitionen. Sie leben von Menschen. Dafür steht auch die Geschichte einer jungen Frau, die in den 1960er-Jahren aus Kanada nach Deutschland kam. Der Liebe wegen blieb sie im Ruhrgebiet. Ihre Tochter kam dort auf die Welt. Heute sitzt diese Tochter als Abgeordnete in unseren Reihen. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Ich finde, dass das eine wunderschöne, herzerwärmende deutsch-kanadische Familiengeschichte aus 15.10.2026 NRW ist. In diesem Sinne freue ich mich über Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dr. Werner Pfeil das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Frau Generalkonsulin! Kanada passt zu Europa, zu Deutschland und zu Nordrhein-Westfalen. In Kanada gilt das Prinzip der Mehrsprachigkeit mit den zwei Amtssprachen Englisch und Französisch. Kanada fördert eine multikulturelle Gesellschaft. Außerdem ist Kanada eine demokratische Gesellschaft, in der die Grundrechte anerkannt werden. Deutschland und Kanada haben eine lange transatlantische Prägung. Auch Nordrhein-Westfalen hat eine enge, historisch gewachsene Partnerschaft zu Kanada. Diese Partnerschaft bietet große Chancen für unsere Wirtschaft, für unsere Forschung und für die internationale Vernetzung unseres Landes. Es wurde vorhin bereits gesagt: Mehr als 250 nordrhein-westfälische Unternehmen sind in Kanada angesiedelt und rund 250 kanadische Unternehmen hier in Nordrhein-Westfalen. Zudem gibt es mehr als 60 Hochschulkooperationen, durch die der wissenschaftliche Austausch gefördert wird. Gerade in aktuell geopolitisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten sind diese Kooperationen wichtiger denn je. Der Vorschlag von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, Kanada könnte zum ersten assoziierten Mitglied der Europäischen Union werden, ist eine sehr große Ankündigung und ein starkes Zeichen. Wir betreten damit auch rechtliches Neuland. Denn das gibt es bisher in dieser Form noch nicht. Jetzt kommt es allerdings auf die konkrete Ausgestaltung und auf einen klaren Fahrplan der EU an. Denn am Ende muss daraus mehr als nur ein politisches Signal werden. Nordrhein-Westfalen ist mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Nach Jahren der Rezession und der Stagnation gibt es zwar erste Anzeichen einer Erholung. Aber wir dürfen uns nichts vormachen: Die strukturellen Probleme bestehen weiterhin. Unsere Unternehmen leiden weiterhin unter hohen Energiekosten, hohen Arbeitskosten und einer insgesamt hohen Steuer- und Abgabenbelastung. Deshalb braucht Nordrhein-Westfalen neue Wachstumsimpulse, und genau deshalb sind starke internationale Partnerschaften so wichtig. Kanada passt zu uns und ist ein hervorragender Partner. Denn Kanada verfügt über wichtige Rohstoffe, Landtag investiert in Zukunftstechnologien, teilt mit Europa das Interesse an offenen Märkten sowie wirtschaftlicher Zusammenarbeit und hat dieselben politischen Ziele. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen sind die in dem Antrag formulierten Forderungen, die Zusammenarbeit in den Bereichen „Wirtschaft“, „Forschung“ und „Innovation“ auszubauen, richtig und wichtig. Wir unterstützen den Antrag vollständig. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD und Matthias Kerkhoff [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die AfD hat nun Herr Tritschler das Wort. Bitte sehr.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Generalkonsulin! Zusammenarbeit zwischen NRW und Kanada wie auch mit dem Rest der Welt ist zum Glück nicht auf mehr oder weniger gehaltvolle Anträge aus einer Plenarsitzung dieses Landtags angewiesen. Tatsächlich sind wechselseitig bereits 250 Unternehmen im jeweiligen Partnerland aktiv, und es gibt über 60 Hochschulpartnerschaften. Das ist schön und hat bisher auch ganz wunderbar ohne Sie, meine Damen und Herren, funktioniert. Man kann sich schon denken, wie dieser Antrag zustande gekommen ist. Ursula von der Leyen träumte in Brüssel neulich öffentlich davon, ihren EU-Zuständigkeitsbereich über den Atlantik hinaus zu erweitern, was man in Kanada zwar höflich, aber eher lauwarm aufgenommen hat. In Düsseldorf allerdings saß man begeistert vor den Empfängern und hat sich gedacht: Da müssen wir doch gleich irgendwas mit Kanada machen. – Dass die Kanadier klugerweise sofort signalisiert haben, keinerlei Souveränität an Brüssel abtreten zu wollen und damit auch kein Teil der EU – denn das entspricht ihrem Wesen –, sondern allenfalls wie so viele andere ein privilegierter Partner werden zu wollen, überhörte man dabei geflissentlich. Dass in dieser Sache weder der Landtag noch die Landesregierung irgendetwas zu melden haben, hat Sie in Ihrem Eifer auch nicht weiter gestört. Hauptsache ein Antrag, Hauptsache irgendwas mit Kanada, Hauptsache mal wieder ein paar salbungsvolle Worte! Sie träumen von allerlei schönen Sachen, etwa von einer Partnerschaft im Energiebereich. Eigentlich ist das wirklich eine gute Idee. Kanada ist reich an fossilen Energieträgern und setzt überdies auf Kernenergie, meine Damen und Herren, Frau Aymaz. 17 Werke sind in Betrieb und vier weitere im Bau. Davon könnten Sie etwas lernen. Aber davon wollen Sie 15.10.2026 nichts wissen. Lieber wollen Sie irgendwas mit Wasserstoff. Das ist teuer, unwirtschaftlich und unpraktikabel – wie die deutsche Energiepolitik. Daran sieht man auch, wie wenig ernst es Ihnen mit einem wirklichen Austausch ist. Von der pragmatischen Energiepolitik der Kanadier könnten Sie sich wirklich eine Scheibe abschneiden. Das wollen Sie aber ausdrücklich nicht. Versuchen Sie ruhig mal, den Kanadiern Ihre Energiepolitik, Ihre Ideen aus Deutschland zu verkaufen. Das könnte für den einen oder anderen wirklich ein heilsames Erlebnis werden. Dann muss natürlich auch noch ein bisschen was Gutmenschelndes rein: Der Austausch über Multikulturalismus, Migration und koloniales Erbe soll gefördert werden. Großartig! Wenn wir bald gar nichts mehr zu exportieren haben, dann haben wir wenigstens noch unser schlechtes Gewissen. Vielleicht zeigen wir den Kanadiern auch mal, wie Migration nicht geht. Dafür gibt es hier im Land reichlich gute Beispiele. Umgekehrt dürfen Sie sich gerne mal was von der kanadischen Einwanderungspolitik abschauen. Dort wird nämlich in jedem Einzelfall sehr genau darauf geachtet, ob der potenzielle Migrant tatsächlich gebraucht wird oder ob er am Ende den Sozialversicherungssystemen zur Last fällt. Für manche hier wäre das ein wahrhaft revolutionärer Gedanke. Er hat sich übrigens auch schon im AfD-Programm befunden. Zusammenfassend bleibt festzustellen: Natürlich sind Handel und Austausch mit nahezu jedem Land der Erde und gerade mit einem rohstoffreichen und wirtschaftlich starken Land wie Kanada mehr als begrüßenswert. Ihren Antrag braucht es dazu aber genauso wenig wie peinliche Anwerbeversuche von Frau von der Leyen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Diese Rede hat es auch nicht ge- braucht, Herr Tritschler!)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kollege Tritschler, ich muss schon sagen: Es ist bemerkenswert. Sie sagen zu diesem Antrag: Warum berät das Hohe Haus darüber? Da hat der Landtag doch nichts zu melden. – Es wäre schön gewesen, wenn Sie an diesem Rednerpult das Gleiche über die peinliche Friedensinitiative der AfD und des BSW aus dem Landtag von Sachsen-Anhalt gesagt hätten. Dazu habe ich von Ihnen aber nichts gehört. Landtag (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Während ein Landtag bei Fragen von Krieg und Frieden tatsächlich nichts zu melden hat, sind der Austausch mit Hochschulen, der Austausch mit der Wirtschaft, der Austausch mit der Gesellschaft aus einem wichtigen Partner in der Welt sehr wohl Fragen, mit denen sich ein Landtag befassen muss. Deshalb bin ich als zuständiger Minister für diese überfraktionelle Initiative sehr dankbar. Ich schließe mich dem Dank des Kollegen Bergmann an die SPD für die Initiative zu diesem Antrag und für die Bereitschaft, ihn anschließend gemeinsam auf den Weg zu bringen, an. Das macht das Signal umso glaubwürdiger. Wir verbinden mit Kanada nicht nur gemeinsame Werte, sondern auch handfeste Interessen. Das liegt daran, dass Kanada in sehr vielen Bereichen mittlerweile eine internationale Schlüsselrolle einnimmt. Der kanadische Premierminister Mark Carney hat das beim Weltwirtschaftsforum in Davos Anfang dieses Jahres sehr treffend auf den Punkt gebracht, als er sagte: Es ist an der Zeit, dass Mittelmächte pragmatische Bündnisse eingehen und ihre Zusammenarbeit stärken. – Der Wille dazu ist auf beiden Seiten des Atlantiks groß. Wir müssen diese Chance jetzt auch ergreifen. Den Rahmen dafür setzt die Europäische Union. Deshalb begrüßen wir die Initiative der Kommissionspräsidentin für eine assoziierte Mitgliedschaft. Ich hatte in dieser Woche in Brüssel die Gelegenheit, mich dazu mit dem ehemaligen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker auszutauschen. Er begrüßt das auch, hat aber richtigerweise darauf hingewiesen, dass man jetzt sehr konkret ausbuchstabieren muss, was das heißt, damit wir schnell zu Klarheit kommen. Danach müssen wir die Gelegenheiten zur konkreten Zusammenarbeit, ob nun in den Bereichen „Freihandel“, „Forschung“, „Innovation“ oder anderen, nutzen. Dass vieles schon unterwegs ist, belegen die Zahlen schwarz auf weiß. Das Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA ist seit neun Jahren in Kraft. Der Handel zwischen Kanada und Nordrhein-Westfalen ist seither um über 80 % gestiegen. Zwischenzeitlich sind wir im Ländervergleich zum wichtigsten Handelspartner Kanadas geworden. Wir wollen die Chance weiterhin nutzen. Deshalb ist es gut, dass es auf verschiedensten Ebenen Initiativen gibt. Unser Ministerpräsident hat zu Beginn dieses Jahres mit der kanadischen Botschafterin über zentrale Zukunftsthemen von Rohstoffen, Energie, Künstlicher Intelligenz, Quantentechnologie bis hin zu Sicherheit und Verteidigung gesprochen. Im Februar traf ich den kanadischen Senator Peter Boehm am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz, um dieses Potenzial weiter auszuloten. Ebenso haben wir das in einem ausführlichen Austausch mit der 15.10.2026 Deutsch-Kanadischen Gesellschaft vertieft. NRW.Global Business hat Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen vor zwei Wochen nach Kanada begleitet – mit dem Ziel, Marktpotenziale und Kooperationsansätze für grünen Wasserstoff zu erschließen. Im Frühjahr habe ich das Unternehmen CAE bei Stolberg besucht, das hier in Nordrhein-Westfalen bereits seit 65 Jahren im Bereich der Luft- und Verteidigungsindustrie produziert. Wir sehen also: Es ist nicht alles ganz neu. Viele Partner aus Kanada sind längst da und auch schon länger da. Eine Erfahrung haben wir mit ihnen allen gemacht: Es sind verlässliche Partner und gleichzeitig sehr innovative Partner. Deswegen lohnt die Zusammenarbeit. Daher sollten wir mehr daraus machen. Das tun wir im Weiteren auch. Noch im Sommer hat unser Staatssekretär Paul Höller Vertreter kanadischer Unternehmen hier in Nordrhein-Westfalen begrüßt. Wir werden diesen Dialog nun vertiefen. Sie sehen also: Vieles läuft bereits, und zwar immer mit dem Fokus darauf – und das verbindet uns mit den kanadischen Partnern –, schnell zum Punkt zu kommen, schnell konkret zu werden. Die Zeit drängt. Deswegen ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle zu Ergebnissen in beiderseitigem Interesse kommen. Wichtig ist dafür aber auch die politische Unterstützung. Sie kommt in diesem Antrag zum Ausdruck. Vielleicht gibt es im Rahmen der weiteren Beratungen auch noch die eine oder andere neue Idee, den einen oder anderen neuen Impuls. Wir als Landesregierung wären offen dafür. In diesem Sinne freue ich mich auf die gemeinsamen Beratungen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21606. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag angenommen. Ich rufe auf: 4 Pendlerpauschale rückwirkend ab Jahresbeginn 2026 auf 45 Cent anheben: Leistung muss sich auch auf dem Weg zur Arbeit lohnen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21623 Landtag Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Ralf Witzel das Wort. Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Energiepreise haben leider einen historischen Negativrekord erreicht. Der Preis für Benzin liegt heute und in dieser Woche insgesamt mittags bei durchschnittlich 2,35 Euro, für Diesel noch darüber. Ohne Tankrabatt wären es mehr als 2,50 Euro gewesen. Das ist dann der langjährige grüne Traum vom Benzinpreis über 5 D-Mark pro Liter. Für die Mitte der Bevölkerung sind diese Spritpreise keine Beglückung, sondern ein purer Albtraum. Führende Ökonomen bestätigen indes ihre Kritik am Tankrabatt. Er ist zwar eine schnelle und wichtige Hilfe gewesen, die in unterschiedlichen Regierungskonstellationen von so ziemlich allen Parteien, auch dieses Parlaments, auf Bundesebene umgesetzt worden ist, kann aber dauerhaft nicht als Instrument für eine zielgenaue Steuerung dienen. Bei hohen Weltmarktpreisen ist es eben nicht der beste Weg, gegen eine Marktpreisexplosion pauschal mit Subventionen für alle und für alles anzugehen. Damit unterdrückt man das Preissignal des Marktes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns ehrlich machen, wissen wir doch, dass Tankrabatt oder 12:00-Uhr-Regel ausdrücklich keine nachhaltigen Lösungen sind. Wir brauchen bessere Instrumente – und darüber müssen wir heute reden. (Beifall von der FDP) Richtig und notwendig ist es, vor allem diejenigen gezielt zu entlasten, die für berufliche Zwecke auf Mobilität angewiesen sind, und nicht die Freizeitposer. Die heutige Pendlerpauschale spiegelt nicht ansatzweise die realen Kosten wider. Das ist ein tatsächliches Gerechtigkeitsproblem, um das wir uns alle hier im Parlament kümmern müssen. Wer fleißig ist und seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit bestreitet und nicht durch Sozialeinkommen, hat auch eine faire Behandlung durch den Staat verdient. Wir sollten dankbar sein, dass es in diesem Land noch Menschen gibt, die jeden Morgen früh aufstehen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Wir sollten sie vonseiten der Politik fair behandeln und endlich entlasten. (Beifall von der FDP) Diese fleißigen berufstätigen Menschen tragen zu Wohlstand und Wachstum bei und reduzieren den Sozialaufwand. Die Pendlerpauschale ist daher ausdrücklich keine staatliche Subvention. Sie ist die steuerliche Berücksichtigung von realen, beruflich bedingten Aufwendungen. Diese muss angemessen und fair in der Höhe sein. Das ist unsere Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren. 15.10.2026 (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Herr Kollege Witzel, es gibt vom Kollegen Rock den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

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Ralf Witzel FDP

Darüber freue ich mich. Das gibt uns die Gelegenheit, die guten Argumente noch einmal zu vertiefen.

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Christof Rasche

Das habe ich mir gedacht. – Bitte sehr.

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Simon Rock GRÜNE

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich freue mich tatsächlich auch darüber. Ich hatte mich zu Beginn Ihrer Rede gemeldet, weil Sie interessanterweise darauf hingewiesen hatten, dass Sie den Tankrabatt dauerhaft ablehnen. Ich habe Sympathie für diese Argumentation. Aber ich frage Sie vor diesem Hintergrund: Warum haben Sie gestern einen Antrag der FDP-Fraktion debattieren lassen, in dem Sie eine dauerhafte Senkung der Energiesteuer – was ja nichts anderes als ein dauerhafter Tankrabatt ist – gefordert haben? (Marcel Hafke [FDP]: Das ist schon ein Unter- schied!)

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Christof Rasche

Wir kommen zur Antwort. Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Herr Kollege Rock, ich antworte Ihnen sehr gerne darauf. Ich glaube, wir müssen zwei Dinge auseinanderhalten. Das eine ist die Frage, wie wettbewerbsfähig die Energiekosten sind, die wir in Deutschland haben, auch im Vergleich zu europäischen Nachbarländern. Wenn wir in Deutschland Energie und Sprit mit einer höheren steuerlichen Belastung versehen, als es europäische Nachbarländer tun, ist das ein guter Anlass, darüber nachzudenken, ob uns das dauerhaft wettbewerbsfähig macht. Wir sind der Auffassung, dass Deutschland im europäischen Vergleich nicht an der Spitze liegen sollte. Vielmehr sollten wir das Haupthemmnis für die Wirtschaft, das bei der hohen Inflationsproblematik auch unsere Bevölkerung besonders belastet, reduzieren. Das ist die besondere steuerliche Belastung, die wir im Energiebereich haben, und zwar bei Energiekosten, die in Deutschland international mit am höchsten sind. Die zweite Frage ist, ob man in dieser ganz speziellen Situation, die wegen der Krisen in der Welt in diesen Monaten vorherrscht, zielgerichtet entlastet oder pauschal alle entlastet. Gerade wir als marktwirtschaftliche Partei sagen: Wenn nun einmal der Welt-Landtag marktpreis momentan besonders hoch ist, dann ist es doch vernünftig, dass der Staat nicht für jede Aktivität dagegen ansubventioniert – sonst finanzierte man damit ja auch die Autoposer, die die 20. Runde durch die Innenstadt drehen –, sondern er gezielt schaut, wer vielleicht einmal auf eine Freizeitfahrt verzichten kann und wer umgekehrt sein Auto für berufliche Zwecke braucht, was unser Land doch stärker macht. Aus diesem Grund sagen wir: Die Pendlerpauschale muss fair den jeweiligen realen Preisen entsprechend nachempfunden sein. Wenn es Anpassungsbedarf gibt, dann muss der Staat dem nachkommen, damit diese Umstände im Steuerrecht fair und korrekt berücksichtigt werden können. Ich finde schon, dass das zwei unterschiedliche Aspekte sind. Wir können das bilateral gerne vertiefen. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Wir sagen auch: Die Anhebung auf 38 Cent zu Jahresbeginn war ein erster richtiger Schritt, aber seitdem haben massive weitere Preissteigerungen stattgefunden, sodass die 38 Cent heute eben nicht mehr ausreichen. Der Satz von 45 Cent berücksichtigt den seither eingetretenen Spritpreisanstieg. Wir als FDP-Landtagsfraktion fordern daher eine rückwirkende Erhöhung der Pendlerpauschale auf 45 Cent ab Jahresbeginn und natürlich ab dem ersten Kilometer. Nachdem selbst der Bundeskanzler und die Bundeswirtschaftsministerin in den letzten Wochen eine gewisse Offenheit für diese Vorschläge gezeigt haben, wird es Zeit, dass jetzt gehandelt wird. Wir erleben aber das Phänomen, was wir bei der Bundesregierung so oft sehen: Man debattiert über viele interessante Ideen, aber ganz wenig von dem, was Friedrich Merz in Aussicht stellt, wird nachher tatsächlich umgesetzt. Deshalb ist es unser aller Aufgabe, weil uns alle das Thema betrifft, Druck zu machen. Der Bund muss sich bewegen, aber natürlich muss auch die Landesregierung des bevölkerungsreichsten Bundeslandes jetzt ihre Stimme erheben, Farbe bekennen, Druck aufbauen und deutlich machen: Wir müssen im Steuerrecht zu einer fairen Regelung kommen. (Beifall von der FDP) Eine fair ausgestaltete Entfernungspauschale war bislang immer ein politisches Anliegen auch von Unionsseite. Dafür haben Sie in der Vergangenheit doch viele Jahre gekämpft. Sie wissen: Es ist keine falsch verstandene Bequemlichkeit, wenn hart arbeitende Menschen beruflich auf das Auto angewiesen sind. Die Benutzung des eigenen Verkehrsmittels ist, abhängig von Wegstrecke, Uhrzeit, Witterung und Sicherheitsaspekten, oft die einzig naheliegende Entscheidung. Bestimmte Entfernungen lassen sich in zumutbarer Weise nicht beliebig mit alternativen Verkehrsmitteln der Nahmobilität abdecken. 15.10.2026 Sehen wir uns die Belastungen der Bevölkerung durch die historisch hohe Inflation, die höchste der letzten Jahre jedenfalls, insgesamt an. Wir müssen an jeder Stellschraube drehen, damit das Leben für die hart arbeitende Mitte der Bevölkerung in unserem Land und berufliche Mobilität wieder finanzierbar werden. Dies ist dies nicht alles an Lösungen, aber ein wichtiger Baustein einer Lösung. Helfen Sie mit. Erheben Sie nun im Land Nordrhein-Westfalen mit uns die Stimme für eine faire Pendlerpauschale ab dem Jahr 2026! – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Olaf Lehne das Wort. Bitte sehr.

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Olaf Lehne CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Leben könnte so einfach sein, wenn wir unendliche Mengen an Geld hätten. Unser Land lebt von Menschen, die täglich Verantwortung übernehmen und dafür nicht selten lange Arbeitswege in Kauf nehmen. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) Gerade in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen wäre unsere Wirtschaft ohne sie nicht denkbar. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Umso wichtiger ist es, dass politische Entlastungen nicht nur versprochen werden, sondern bei den Menschen tatsächlich ankommen. Darin sind wir uns einig. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es! Sie stimmen un- serem Antrag also zu! – Beifall und Heiterkeit von Ralf Witzel [FDP]) Sie werden aber gleich sehen, dass es mit der Einigkeit nicht so weit her ist. Die FDP verspricht schnelle Hilfe bei hohen Spritpreisen. Tatsächlich würde ihre rückwirkende Steuerentlastung bei der regulären Veranlagung allerdings erst 2027 ankommen. Währenddessen sorgt die seit Oktober geltende Energiesteuersenkung bereits heute für eine Entlastung von rund 17 Cent je Liter. Die entscheidende Frage an die FDP lautet also: Wie hilft den Pendlern eine Steuererstattung im nächsten Jahr bei den Tankrechnungen von heute? Seit Januar 2026 gelten zudem einheitlich 38 Cent Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer. Davon profitieren gerade auch Beschäftigte mit kürzeren Arbeitswegen. Die FDP fordert nun im nächsten Schritt 45 Cent. Warum es 45 Cent sind, weiß niemand. Es hätten auch 50 oder 40 Cent sein können; das hat er uns nicht erläutert. Eine seriöse Steuerpolitik braucht aber mehr als die nächstmögliche hohe Zahl im Antrag. Landtag Hinzu kommt: Bereits eine Erhöhung auf 45 Cent würde bundesweit zu jährlichen Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe führen. Diese Einnahmen fehlten nicht nur dem Bund, sondern auch Ländern und Kommunen bei wichtigen Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung und innere Sicherheit. Wer zusätzlich Milliardenentlastungen fordert, muss auch erklären, wie er diese finanzieren und wo er kürzen will. Die FDP begründet ihren Vorstoß im Wesentlichen mit hohen Kraftstoffpreisen. Die Entfernungspauschale ist aber keine direkte Spritpreishilfe, sondern die steuerliche Anerkennung beruflich veranlasster Fahrtkosten unabhängig vom Verkehrsmittel. Sie wirkt zeitversetzt über die Steuererklärung. Selbst wenn die Kraftstoffpreise im kommenden Jahr wieder sinken sollten, was wir alle hoffen, bliebe die veranlagte Erhöhung dauerhaft im System und belastete die öffentlichen Haushalte Jahr für Jahr weiter. Auch hierbei bleibt die FDP eine Erklärung schuldig, weshalb kurzfristige Preisspitzen eine dauerhafte steuerliche Mehrbelastung des Staates rechtfertigen sollen. Wir sagen: Ja, Pendler entlasten, aber zielgerichtet. Neben der hohen Entfernungspauschale gibt es mit der Mobilitätsprämie bereits heute Unterstützung für Beschäftigte mit geringeren Einkünften. Weitere steuerliche Entlastungen für Familien sowie Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen sind für 2027 vorgesehen. Der Unterschied der Ansätze liegt damit weniger im Ziel der Entlastung als in ihrer Wirkung, ihrem Zeitpunkt und ihrer Finanzierbarkeit. Entscheidend ist nicht, wer die höchste Pendlerpauschale fordert, sondern welche Maßnahmen bei den Menschen tatsächlich ankommen, wann sie wirken und ob sie auf Dauer finanzierbar bleiben. Für uns ist klar: Pendlerpolitik ist mehr als eine Zahl im Einkommensteuergesetz. Dazu gehören gute Straßen und Brücken, ein verlässlicher ÖPNV, Parkand-Ride-Angebote, digitale Infrastruktur und eine Homeoffice-Möglichkeit. Die Entfernungspauschale ist dabei nur ein Baustein. Die CDU-Fraktion steht für eine Politik, die Leistung anerkennt und Pendler entlastet, aber Haushaltsstabilität und Gerechtigkeit nicht aus dem Blick verliert. Wir werden uns weiter für Pendlerinnen und Pendler einsetzen, und zwar mit Maßnahmen, die wirken, rechtssicher sind und dem Staat nicht dauerhaft die Luft zum Atmen nehmen. Den Antrag der FDP lehnen wir ab. Zum Schluss: Als Student habe ich mal blöde Sprüche gehört: Freibier statt Sozialismus! – So scheint das hier bei Ihnen auch ein bisschen zu sein: Wir machen mal Wunschpolitik, wir tragen mal was Neues vor und fordern, aber dazu, wie man es finanziert, sagen Sie kein Wort. 15.10.2026 (Thorsten Klute [SPD]: Freibier und Sozialis- mus!) – Das wollen wir eben nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Stefan Zimkeit das Wort.

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Stefan Zimkeit SPD

Der Kollege Klute hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass es „Freibier und Sozialismus“ heißt, nur damit das klar ist. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben hier wieder den Schrei der FDP nach Aufmerksamkeit, die sie sonst nicht mehr bekommt. Wie immer fällt der FDP da nur eins ein: „Steuersenkungen, Steuersenkungen, Steuersenkungen“, ohne das mal tiefer zu hinterfragen. Ich stimme dem Kollegen Witzel ausdrücklich zu: Es ist ein Problem, das er richtig beschrieben hat, wofür es faire und gezielte Lösungen geben muss. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) Aber schauen wir doch mal, ob Ihre vorgeschlagene Lösung denn wirklich fair und gezielt ist. Wir wissen genau: Eine Förderung über Steuersenkungen nutzt vor allen Dingen hohen Einkommen. Es gibt schlicht und einfach Menschen, die fleißig sind, die arbeiten, die Leistung bringen, Alleinerziehende mit drei Kindern, die von mir aus in der Gastronomie arbeiten, die nicht genug Geld verdienen, um von einer solchen Erhöhung überhaupt profitieren zu können, weil sie eh unter dem Steuerfreibetrag liegen. Die finden bei Ihnen gar nicht statt. Erstattung wird nur nach der Höhe des Einkommens gewährt. Das ist äußerst unfair diesen Menschen gegenüber. (Beifall von der SPD und Simon Rock [GRÜNE]) Es ist wieder typisch: Die FDP legt einen Antrag mit ganz vielen Zahlen vor, wie hoch die Belastungen sind und was man tun kann. Ich habe den ganzen Text gerade noch mal durchgelesen und mich gefragt: Wo steht denn eigentlich, welche Einnahmeausfälle das in den öffentlichen Haushalten auslöst? Nirgendwo. Das interessiert Sie überhaupt nicht. In Ihrem steuerpolitischen Populismus fordern Sie – das hatten wir bei anderen Themen wie bei der Grunderwerbsteuer, bei der kalten Progression auch schon – nur: Steuern senken, Steuern senken, Steuern senken. Was dann mit den öffentlichen Haushalten passiert, ist Ihnen vollkommen egal. Sie haben ein magisches Dreieck der FDP-Steuerpolitik. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Landtag – Hören Sie doch mal zu, Herr Witzel. Sie können noch so viel erzählen – das, was Sie hier vorschlagen, führt erstens zum Kollaps der öffentlichen Haushalte und zweitens dazu, dass das zugunsten der Besserverdienenden in diesem Land passiert. Das ist das Einzige, was Sie inhaltlich zu bieten haben, und sonst nichts. Da können Sie noch so viel reinschreien. (Beifall von der SPD) Lassen Sie uns das wirklich einmal angucken. Ihr magisches Dreieck der Finanzpolitik, das Sie hier immer wieder aufführen, ist: Wir sorgen dafür, dass die Länder weniger Einnahmen haben. Dann fordern Sie in ganz vielen Bereichen höhere Ausgaben. Und dann verbinden Sie das in Ihrer Pressemitteilung damit, dass keine Schulden gemacht werden dürfen. Es bedarf keines Genies; auch für Sie wäre es möglich, zu erkennen, dass das mathematisch nicht funktionieren kann. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Insofern hilft das nicht weiter. Was brauchen wir wirklich? Wir brauchen zwei Dinge in diesem Bereich. Das eine ist: Wir brauchen endlich eine Preisregulierung, die dafür sorgt, dass keine Übergewinne bei den Konzernen entstehen. Dann haben wir das Problem von Anfang an an der Wurzel gepackt und müssten überhaupt nicht darüber reden, wie wir das nachher angehen können. Zweitens braucht es eine gezielte Unterstützung derjenigen, die es benötigen. Das sind gerade sehr niedrige Einkommen, die durch diese Energiepreise besonders belastet sind. Deswegen darf es nicht um Steuersenkungen, sondern es muss um direkte Unterstützung der Betroffenen gehen. Das muss endlich auf den Weg gebracht werden, um wirklich gezielt zu helfen, und zwar in einem Maße, den sich dieser Staat leisten kann. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab und werden uns dazu jetzt nicht mehr allzu groß in Social Media oder sonst wo äußern, weil wir dann nur dafür sorgen würden, dass Ihr populistischer Schrei nach Aufmerksamkeit unterstützt wird. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Simon Rock das Wort. Bitte sehr.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns mit der FDP an einer Stelle durchaus einig. Die Themen „Bezahlbarkeit von Leben“ und „Bezahlbarkeit von Mobilität“ sind wichtige Themen, die man nicht 15.10.2026 kleinreden sollte. Deshalb ist es gut, dass wir die Debatte dazu führen, und auch vollkommen richtig, zu überlegen, was geeignete Entlastungsschritte an der Stelle sind. Das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Es ist völlig legitim, dass Sie an der Stelle die Debatte eröffnen. Zur Wahrheit gehört aber auch, zu überlegen: Ist die Pendlerpauschale ein Instrument, um wirklich die Mitte der Gesellschaft, die Mitte der Bevölkerung zielgenau zu entlasten? Dazu sage ich Ihnen: Ja, Leistung muss sich lohnen, auf jeden Fall, aber derjenige, der als Altenpfleger, als Friseur, als Paketzusteller ein Durchschnittseinkommen hat, leistet nicht unbedingt weniger als derjenige, der etwa als Unternehmensberater dem Spitzensteuersatz unterfällt. Das muss man an der Stelle auch erwähnen, und das ist der Ausgangspunkt für diese Debatte. Die Pendlerpauschale wirkt so: Sie wollen sie ja auf 45 Cent pro Kilometer erhöhen. Es ist aber nicht so, dass man dann 45 Cent pro Kilometer erstattet bekommt, sondern das zu versteuernde Einkommen sinkt um 45 Cent pro Kilometer. Wenn Sie als Spitzenverdiener einen Spitzensteuersatz oder einen Grenzsteuersatz von 42 % bezahlen, dann werden Sie durch den Antrag um 19 Cent pro Kilometer entlastet. Wenn Sie aber nur ein Durchschnittseinkommen mit beispielsweise 20 % Grenzsteuersatz haben, dann werden Sie durch diesen Antrag nur um 9 Cent pro Kilometer entlastet. Mit anderen Worten: Sie wollen durch diesen Antrag gezielt Spitzenverdiener entlasten. – Man könnte auch sagen: Spitzenverdiener sind Ihnen doppelt so viel wert wie Durchschnittsverdiener. (Beifall von den GRÜNEN) Zur Redlichkeit in dieser Debatte gehört, dass die Erhöhung der Pendlerpauschale, die Sie fordern, überhaupt nicht zielgenau ist und dazu führen würde, dass nur diejenigen mit dem dickeren Geldbeutel, mit dem dickeren Auto überproportional entlastet würden. Deshalb halten wir das nicht für fair. Es gibt aber andere gute Instrumente, auch auf der steuerlichen Seite, die dazu führen könnten, dass es eben nicht vom Geldbeutel abhängt, um wie viel jemand entlastet wird. Man könnte beispielsweise ein Mobilitätsgeld einführen, wofür wir uns beispielsweise auf Bundesebene einsetzen, was die Steuerschuld absenken würde, und zwar unabhängig von dem Einkommen, nur in Abhängigkeit davon, wie lang der Arbeitsweg ist. Das würde dazu führen, dass Durchschnittsverdiener genauso entlastet werden wie Spitzenverdiener. Da Ihre Zielgruppe – zumindest ausweislich der Vorwahlkampagne – auch ausdrücklich AMG-Fahrer sind, ist das wenig überraschend. Wenig überraschend ist dann aber genauso, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können, weil wir diese Verteilungswirkung für absolut unfair halten. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Dr. Beucker das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale, aus Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Einkommensteuergesetz ist eine Steuerregel, mit der Arbeitnehmer die Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und ihrer Tätigkeitsstätte als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Werbungskosten sind in § 9 Einkommensteuergesetz geregelt. In Abs. 1 Sätze 1 und 2 sind diese Kosten definiert als „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkommensart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.“ Der tiefere Sinn hinter Werbungskosten ist das sogenannte Nettoprinzip im deutschen Steuerrecht. Besteuert werden soll nur das Geld, das dem Bürger nach Abzug aller berufsbedingten Kosten tatsächlich zum Leben übrig bleibt. Und dabei – mit dem Antrag wird es mustergültig vorgeführt – müssen wir leider feststellen, dass wegen der gestiegenen Kraftstoffkosten Pendlern, die ein Kraftfahrzeug vor allen Dingen mit Verbrennungsmotor für die Fahrt zur Arbeitsstätte verwenden, immer weniger zum Leben übrig bleibt. Diese Tatsache festzustellen, bedeutet für die Politik den Auftrag, über Lösungen nachzudenken und die besten davon auch umzusetzen. Der Ansatz über die Pendlerpauschale ist naheliegend. Nicht umsonst ist der Betrag, den man je Entfernungskilometer in der Steuererklärung ansetzen kann, gerade erhöht worden. Ich möchte aber die Frage in den Raum stellen, ob es nicht bessere Wege gibt, die Pendler spürbar zu entlasten. Eine Schwäche der Pendlerpauschale ist nämlich, dass sie mit einer anderen Pauschale zusammentrifft, nämlich der Werbungskostenpauschale. Egal, ob Werbungskosten anfallen bzw. nachgewiesen werden oder nicht, das Finanzamt berücksichtigt in jedem Fall 1.230 Euro als Werbungskosten. Sollte also ein Pendler außer der Fahrt zum Arbeitsplatz keine oder wenig Werbungskosten haben, wirkt es sich erst bei einer ziemlich hohen Kilometerzahl aus. Bei ca. 220 Arbeitstagen und 38 Cent je Entfernungskilometer sind die 1.230 Euro als Grenze der Spürbarkeit erst bei ca. 30 gefahrenen Kilometern erreicht. Für wichtiger halte ich aber, dass die zu berechnende Summe nicht an die Pendler ausgezahlt wird. Viel-15.10.2026 mehr mindert der Betrag lediglich das zu versteuernde Einkommen. Die Steuer wird also geringer. Zweifellos sind nun die Pendler, die wenig verdienen, von der Verteuerung des Kraftstoffs besonders betroffen. Hilfe haben sie besonders nötig. Allerdings zahlen sie womöglich auch nur wenig Steuern. Der Entlastungshebel über die Steuerlast ist also nicht besonders lang, weil sie an der Verpflichtung zur Steuerzahlung ansetzt, also indirekt bei der Steuerbelastung, nicht bei der Preiserhöhungsbelastung. Besser erscheint mir, direkt bei der Zahlung an der Tankstelle anzusetzen. Der FDP-Antrag will entlasten, indem der Staat bei der Einkommensteuer auf Steuergeld verzichten soll. Direkter als im Antrag vorgeschlagen wäre der Weg, nicht auf Einkommensteuer zu verzichten, sondern auf die Steuerbestandteile, die den Kraftstoffpreis belasten. Das hat eine entlastende Wirkung direkt an der Tankstellenkasse. Die Kraftstoffsteuer in Deutschland heißt offiziell Energiesteuer und setzt sich aus der Energiesteuer, der CO -Abgabe sowie der Umsatzsteuer zusammen. Der Staat profitiert über die Steuer von steigenden Kraftstoffpreisen sehr. Diesen steuerlichen Übergewinn braucht der Staat nicht. Er ist zusätzlich und nicht eingeplant. Die Steuersätze – die Umsatzsteuer nehmen wir einmal aus – zeitweilig zurückzunehmen, wäre eine unmittelbare Entlastung der Pendler. Zwar würde es auch für andere billiger; das ist aber erstens bei der Pendlerpauschale auch so und zweitens vermag ich in einer allgemeineren Senkung der Mobilitätskosten keinen Schaden sehen. Wir erkennen an, dass es der FDP wirklich um das Wohl der Bürger geht. Wir würden dem Antrag zustimmen, wenn es nicht einen noch besseren Weg gäbe. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Marcus Optendrenk das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! NRW – das ist mehrfach gesagt worden – ist ein Pendlerland. Ob vom Ruhrgebiet ins Rheinland oder von Westfalen ins Revier oder umgekehrt: Täglich pendeln viele Menschen zur Arbeit, und zwar sowohl mit dem Auto als auch mit der Bahn, manche auch mit dem Fahrrad, wenige gehen auch zu Fuß. Die hohen Spritpreise infolge der globalen Konflikte, die hohen Energiekosten treffen daher auch Pendlerinnen und Pendler in unserem Land. Darüber haben wir gestern bereits intensiv diskutiert. Deshalb bleibe Landtag ich dabei, dass die befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel ein richtiger Schritt ist. Die Entlastung muss auch eins zu eins bei den Menschen ankommen. Auch darüber haben wir gestern schon gesprochen. Wir haben auch schon über die finanzielle Belastung des Landeshaushaltes von etwa 270 Millionen Euro in 2026 und 2027 gesprochen, die wir aber für verkraftbar halten, weil wir außerdem sicherstellen wollen, dass wir uns nicht über die Umsatzsteuer an den hohen Tankkosten bereichern. Auch das habe ich gestern schon gesagt. Zum 1. Januar 2026 – darauf haben mehrere hingewiesen – ist die Entfernungspauschale steuerlich entsprechend geändert worden, nämlich ab dem ersten Kilometer von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Davon profitieren in der Tat gerade Beschäftigte mit kurzen und mittleren Arbeitswegen. Dabei errechnet sich diese Pauschale, anders als vom Antragsteller im Wesentlichen wohl unterstellt, aus mehreren Faktoren. Das bedeutet: Es ist nicht einfach der Spritpreis, der sich darauf niederschlägt, wie diese Pauschale ermittelt wird, (Ralf Witzel [FDP]: Das habe ich nicht gesagt!) sondern es sind zum Beispiel auch allgemeine Unterhaltungskosten eines Fahrzeugs oder der Mobilität ganz wesentlich. (Ralf Witzel [FDP]: Ja!) Insofern ist die Erhöhung von 35 auf 38 Cent möglicherweise aus Ihrer Wahrnehmung geringer als das, was man sich denken würde, wenn man sich die Spritpreisentwicklung anguckt. Da sie aber nur ein Faktor der Berechnung dieser Entfernungspauschale ist, ist das in der Tat schon zu einem erheblichen Teil berücksichtigt. Für Pendlerinnen und Pendler gibt es, weil auch das an der einen oder anderen Stelle nicht ausreicht, deshalb eine entfristete Regelung, dass bei geringem Einkommen eine zusätzliche Mobilitätsprämie geltend gemacht werden kann. Auch das ist gestern schon diskutiert worden. Sie erreicht gerade diejenigen, bei denen sich die Pauschale steuerlich aufgrund der schon angesprochenen Werbungskostenpauschale nicht auswirkt. Die Mobilitätsprämie für Geringverdienende ist auch über 2026 hinaus entfristet worden. Insofern gehört die Entfernungspauschale zwar zu einem wichtigen und verlässlichen Bestandteil eines gerechten Steuerrechts, aber auf der anderen Seite gilt auch, dass wir uns mal die Frage stellen sollten, ob das das Mittel der Wahl ist angesichts dessen, was es den Fiskus kostet. „Fiskus“ bedeutet nicht nur allgemein „Haushalt“, sondern es geht darum, was wir für Aufgaben anderer Art zur Verfügung haben – für die öffentliche 15.10.2026 Hand, für die Bürgerinnen und Bürger – und was wir möglicherweise an Schulden aufnehmen müssen, wenn wir es finanzieren wollen. Ich bin einigermaßen erstaunt, dass die FDP hier keine Quantifizierung und keinen Gegenfinanzierungsvorschlag macht. Sie glauben offensichtlich nach dieser Debatte selbst nicht mehr daran, dass Ihr altes Mantra der Gegenfinanzierung aus Selbstfinanzierungseffekten an der Stelle tragen würde, wie man es sonst bei wachstumsinduzierenden Steuersenkungsmaßnahmen durchaus mal denkt. Hier ist es aber nicht so. Ich hätte erwartet, dass Sie als seriöser Haushälter einen Gegenfinanzierungsvorschlag vorlegen oder zumindest beziffern, was es denn kosten würde. Ich glaube, Sie werden gut beraten sein, dass Sie vielleicht demnächst bei Anträgen anderer Fraktionen hier im Haus ein wenig nachsichtiger sind, wenn es um steuerliche Vergünstigungen geht, da Sie selbst an der Stelle entsprechend aktiv sind.

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Christof Rasche

Es gibt eine Zwischenfrage des Kollegen Witzel, Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Witzel hat Redebedarf. Bitte schön.

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Minister. Wie Sie wissen, sind die Spritpreise in den letzten Monaten um 70 bis 80 Cent gestiegen. Auf all das wird, wie Sie selbst eingeräumt haben, Umsatzsteuer fällig. Der Staat nimmt also beim Tanken mehr Geld ein als bei niedrigen Spritpreisen und kommt insgesamt, wie Ihnen bekannt ist, auf rund 60 % Staatsanteil beim Spritpreis. Das ist mehr als in vielen anderen europäischen Ländern. Wieso ist das Zurückführen auf die Einnahmen, die der Staat vor einem halben Jahr hatte, für Sie eine unvertretbare Entlastung der Menschen zulasten des Haushalts?

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Christof Rasche

Herr Minister, bitte sehr.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sie vergleichen nun Äpfel mit Birnen. Wir haben zum zweiten Mal in diesem Jahr einen Tankrabatt. Ich habe dargestellt, dass wir der Auffassung sind, dass wir die aufgrund des von Ihnen geschilderten Effekts zusätzlichen Umsatzsteuereinnahmen jetzt zur Gegenfinanzierung dieses Tankrabatts einsetzen können und werden. Das betrifft zur Hälfte 2026 und zur anderen Hälfte 2027. Damit ist es aber verfrühstückt. Landtag Zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen aus dem Jahr 2026 – Sie wollen es ja rückwirkend machen – gibt es aufgrund dieses Effekts nicht mehr. Insofern hätte ich gerne mal gesehen, welche Gegenfinanzierung aus der Umsatzsteuer Sie dann noch haben wollen. Das ist aufgebraucht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21623 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe auf: 5 Informationsaustausch zwischen psychiatrischer Versorgung und Sicherheitsbehörden bei konkreter Fremdgefährdung verbessern – Bevölkerung und Betroffene schützen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21608 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie einmal mit dem abholen, was gerade im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales passiert. Wir beraten über das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten – kurz: PsychKG. Über Jahre wurde immer wieder neu gestritten, inwieweit Behandlungen gegen den Willen stattfinden können bzw. inwieweit vielleicht das Patienteninteresse stärker in den Fokus genommen werden muss. Es ist immer wieder ein Abwägungsprozess, und bisher hat man, wie ich finde, einen sehr salomonischen Weg gefunden. Aber es sind natürlich sehr traumatisierende, sehr schwerwiegende Eingriffe, wenn jemand gegen seinen Willen fremdmediziert oder ans Bett gebunden wird oder andere Zwangsmaßnahmen erfolgen, die in jedem Fall gut miteinander besprochen werden müssen. In diesem Zusammenhang wird allerdings auch immer wieder darauf hingewiesen, dass es in der Ver-15.10.2026 gangenheit zu Fällen gekommen ist, in denen Personen aus Einrichtungen entlassen wurden, die dann Straftaten begangen haben. Das sind absolute Einzelfälle, aber in der Öffentlichkeit erfahren sie große Aufmerksamkeit und sind extrem wahrnehmbar. Es sind Amokfahrten, es sind Messerangriffe, also Dinge, die die Bevölkerung extrem verunsichern. Es gab dazu auch einen SPD-Antrag, der zumindest bei einigen den Eindruck erweckt hat, man wolle psychisch Kranke stigmatisieren. Das muss man – wir hatten zwei Anhörungen zu dem Thema – eindeutig zurückweisen. Es ist überhaupt nicht so, dass von psychisch kranken Menschen mehr Gefahr ausginge. Überhaupt nicht! Aber die wenigen Einzelfälle, die es gibt, sind so frappant und so extrem, dass sie die Bevölkerung verunsichern. Natürlich gibt es deswegen bei der Verhandlung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen gerade wieder eine Diskussion zwischen Sicherheitsbehörden und Medizinern darüber, inwieweit ein Austausch stattfinden muss. Die medizinischen Kollegen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die ärztliche Schweigepflicht ein sehr hohes Gut ist und nur in absoluten Ausnahmen gebrochen werden kann. Da muss man zustimmen. Auf der anderen Seite gibt es aber das öffentliche Interesse, dass die Menschen geschützt werden. Jedes Mal nach schweren Anschlägen, wenn hinterher herauskommt, dass der Täter psychisch krank ist und vielleicht schon aufgefallen oder auch schon mehrfach in Behandlung war, kommt immer wieder die Frage auf: Hätten die Behörden mehr miteinander kommunizieren können? Aus Sicht der Sicherheitsbehörden ist das der Fall. Sicherheitsbehörden wünschen sich seit langer Zeit, dass mehr mit ihnen gesprochen wird. Genau jetzt, da das PsychKG neu verhandelt wird, muss man darüber sprechen – nicht, um Menschen zu diskriminieren, nicht, um sie zu stigmatisieren, sondern um ganz im Gegenteil Betroffene zu schützen. Denn wenn eine Eskalation im öffentlichen Raum stattfindet, dann folgt daraus oftmals am Ende ein schwerer Schaden für diejenigen, die selbst betroffen sind, die selbst krank sind, denen man vorher hätte helfen müssen, denen man hätte helfen können, wenn mehr miteinander gesprochen worden wäre. So gab es in Deutschland in den letzten Jahren genau diese Fälle, über die wir reden müssen. Natürlich sind das absolute Ausnahmen. Zum Glück ist es eine absolute Ausnahme, wenn ein psychisch kranker Mensch eine Amokfahrt begeht. Aber es sind eben diese Fälle, die dann spektakulär in den Medien landen und Menschen verunsichern. Wir als Politik haben die Aufgabe, genau dort hinzuschauen, auch bei den schwierigen Fällen, auch bei den Fällen, bei denen es schwer ist, miteinander zu Landtag verhandeln, ohne in irgendeiner Art und Weise ins Fettnäpfchen zu treten. Wir sind es den Bürgern schuldig, genau das zu tun, nämlich immer wieder auszuhandeln, inwieweit der Staat eingreifen kann, inwieweit Patientenrechte geschützt werden müssen, um dann eine Lösung zu finden, die allen Seiten gerecht wird. Aus der Vergangenheit gibt es offene Fragen. Es gibt die Sicherheitsbehörden, die immer wieder bemängeln, dass sie zu wenig mitbekommen haben, dass es keine einheitliche Systematik gibt, dass man zu oft auf engagierte Einzelne angewiesen ist, um die notwendigen Informationen zu bekommen, und das in der Vergangenheit einmal zu oft auch danebengegangen ist. Es ist unsere Aufgabe, all das abzuwägen: die medizinischen Interessen, die Interessen der Patienten, aber eben auch die Interessen der Sicherheitsbehörden. Das ist heute unser Antrag. Den legen wir Ihnen vor. Wir wollen an dieser Stelle genau das noch einmal debattieren, weil wir aus zwei Anhörungen den Eindruck gewonnen haben, dass es vielleicht ein bisschen zu sehr mehr darum geht, das eine oder andere zu beschönigen, als auch dahin zu schauen, wo es wirklich wehtut. Sicherheitsbehörden haben in dieser Diskussion oftmals einen schweren Stand, weil man ihnen unterstellt – der Polizei und anderen –, sie würden stigmatisieren. Das ist – noch einmal – überhaupt nicht Sinn und Zweck der Debatte. Sinn und Zweck der Debatte muss es für eine gute Politik aber sein, die Öffentlichkeit umfangreich vor den wenigen schweren Einzelfällen zu schützen. Deswegen kann ich Sie nur aufrufen, unserem Antrag heute zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Sebastian Haug das Wort. Bitte sehr.

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Sebastian Haug CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD trägt einen Titel, bei dem es zunächst kaum Grund gäbe, zu widersprechen. Es geht um Informationsaustausch zwischen psychiatrischer Versorgung und Sicherheitsbehörden bei konkreter Fremdgefährdung und um den Schutz der Bevölkerung und der Betroffenen. Das Anliegen ist berechtigt. Entscheidend ist aber nicht allein die Überschrift. Entscheidend ist nicht nur das, was man erreichen will, sondern wie man ein berechtigtes Ziel rechtssicher, verhältnismäßig und fachlich sinnvoll erreicht. Und aus genau diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab. 15.10.2026 Denn der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neufassung des PsychKG greift die angesprochenen Probleme bereits auf, und zwar umfassender und differenzierter als der Antrag der AfD. Sicherheit und bessere psychiatrische Versorgung werden dabei ausdrücklich nicht als Gegensätze verstanden, sondern zusammengedacht und geregelt, zum Beispiel beim Informationsaustausch. Der Gesetzentwurf sieht hinsichtlich der Unterbringung von psychisch Erkrankten aufgrund einer Fremdgefährdung bereits vor, dass die zuständigen Ordnungsbehörden über jede Unterbrechung und Beendigung informiert werden. Damit erhalten die Behörden, die für die Gefahrenabwehr verantwortlich sind, rechtzeitig die notwendigen Informationen. Das Gleiche gilt für die Polizei, und zwar dort, wo sie schon im Zuge der Unterbringung befasst war und wo eine weitere Beteiligung bei der präventiven Gefahrenabwehr erforderlich sein kann. Die Kreispolizeibehörde prüft selbst, ob sie aufgrund ihrer Erkenntnisse weiter einbezogen werden muss. Mit dem AfD-Antrag möchte man die Verantwortung für die Entscheidung über die Einbeziehung der Polizei wesentlich in die psychiatrische Versorgung verlagern. Aber die Frage, ob eine polizeiliche Beteiligung zur Verhinderung schwerer Gewalttaten geboten ist, ist keine rein medizinische Frage.

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Berivan Aymaz

Herr Haug, ich unterbreche kurz, weil es eine Zwischenfrage von dem Abgeordneten Herr Dr. Vincentz gibt. Möchten Sie die gestatten?

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Sebastian Haug CDU

Bitte.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich glaube, Sie waren in der Anhörung zum PsychKG nicht zugegen. Dort stand genau der Gesetzentwurf mit genau diesen Passagen mehrfach schwer in der Kritik. Deswegen ist meine Frage an Sie, ob Sie denn dann die Einwände unter anderem der Ärztekammern ernst nehmen, dass man das an dieser Stelle so explizit nicht gut geregelt sieht.

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Sebastian Haug CDU

Selbstverständlich nehmen wir Einwände von Fachleuten ernst und auch die Einwände der Ärztekammer. Es bleibt aber dabei, dass die Frage, ob eine polizeiliche Beteiligung zur Verhinderung schwerer Gewalttaten geboten ist, keine rein medizinisch zu beantwortende Frage ist, sondern dass es da wesentlich auf die Expertise der Polizei als Sicherheitsbehörde ankommt. Landtag Eine psychiatrische Klinik – ich hatte es eben ausgeführt – hat einen rein medizinischen Auftrag. Sie beurteilt den Gesundheitszustand und die Behandlung der Patientinnen und Patienten. Die Polizei hat demgegenüber einen gesetzlichen Auftrag zur Gefahrenabwehr und verfügt über Informationen, die außerhalb des medizinischen Blickwinkels liegen können. Deshalb darf die Verantwortung für die polizeiliche Gefahrenabwehr nicht einfach in die Allgemeinpsychiatrie verschoben werden. Genau diese Trennung der Verantwortlichkeiten stellt der Gesetzentwurf sicher. Auch bei Beurlaubungen und bei Belastungserprobungen wird der Informationsfluss durch den Gesetzentwurf der Landesregierung verbessert. Die Krankenhäuser sind bei entsprechenden Unterbringungen dazu verpflichtet, den Sozialpsychiatrischen Dienst, die zuständige Ordnungsbehörde und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch die Kreispolizeibehörde zu informieren. Ziel ist ausdrücklich, dass notwendige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen, aber auch zum Schutz anderer Menschen und der Allgemeinheit frühzeitig eingeleitet werden können. Die Entlassplanung wird ausdrücklich gestärkt und bei Fremdgefährdung um ein Risikomanagement ergänzt. Auch die geforderten Fallkonferenzen sind bereits vorgesehen. Gleiches gilt hinsichtlich der Schnittstellen zum polizeilichen Handlungs- und Prüffallkonzept PeRiskoP. Das zeigt: Die Forderung der AfD nach einem besseren Informationsaustausch wird in wesentlichen Teilen bereits von dem Gesetzentwurf der Landesregierung aufgegriffen. Aber anders als der Antrag der AfD ordnet der Gesetzentwurf die Verantwortlichkeiten sinnvoll. Die Polizei soll nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden, und die psychiatrische Klinik soll nicht zu einer Art vorgeschalteter Sicherheitsbehörde gemacht werden. Bei all diesen Maßnahmen muss aber immer gelten, dass psychische Erkrankungen niemals pauschal mit Gewalt oder Fremdgefährdung gleichgesetzt werden dürfen. Der überwiegende Teil der Menschen mit psychischen Erkrankungen stellt selbstverständlich keine Gefahr für andere dar. Deshalb brauchen wir keine Stigmatisierung und kein allgemeines Register psychisch erkrankter Menschen. Deshalb ist im Gesetzentwurf die Führung eines solchen allgemeinen Registers mit dem vorgesehenen Informationsaustausch ausdrücklich nicht verbunden. Für die Speicherung gelten die Vorgaben des Polizeigesetzes. Die Antwort des Landes auf die im Antrag thematisierten Herausforderungen lautet also: klare Zuständigkeiten, verlässlicher Informationsaustausch, frühzeitige Gefahrenbewertung, funktionierendes Entlassmanagement und eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Stellen. Gleichzeitig gilt: Der Schutz der 15.10.2026 Allgemeinheit darf nicht auf Kosten der Menschenwürde und der Rechte psychisch Erkrankter gehen. Den eingeschlagenen Weg sollten wir konsequent weitergehen – für einen starken Schutz der Bevölkerung, für eine gute psychiatrische Versorgung und für einen Rechtsstaat, der beides miteinander verbindet. Inhaltlich lehnen wir den Antrag deshalb ab. Einer Überweisung an den Fachausschuss stimmen wir aber selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Bakum das Wort.

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Rodion Bakum SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Was ich bei der Behandlung und auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen.“ Das steht im Hippokratischen Eid. 2.400 Jahren ärztliche Ethik – und im Jahr 2026 kommt ein Arzt von der AfD und will diesen Grundsatz faktisch abschaffen. (Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Herr Dr. Vincentz, dass ich einem ärztlichen Kollegen – ich betone: ärztlichem, nicht politischem Kollegen – erklären muss, wofür die Schweigepflicht da ist, (Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD]) hätte ich im Jahr 2026 wirklich nicht gedacht. (Beifall von der SPD und der FDP) Am 30. September saßen wir gemeinsam in der Sachverständigenanhörung; ich war dabei. (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Zu Ihrem Antrag!) Die Ärztekammern, die Psychotherapeutenkammern warnten eindringlich: Wer die Schweigepflicht aufweicht, zerstört Vertrauen und gefährdet Behandlungen. – Und nur sechs Tage später unterschreiben Sie diesen Antrag. Wer zum Beispiel im Publikum nur Ihre Rede heute gehört hat, der könnte auf die Idee kommen, wir seien uns fast einig oder nicht auseinander. (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Mit Ihnen sind wir uns nicht einig!) Ihre Rede hat aber überhaupt nichts mit dem Antrag, den Sie hier eingereicht haben, zu tun. Nicht nur das – Sie beklagen auch die Stigmatisierung insbe-Landtag sondere von Einzelfällen, die dann auf alle Menschen übertragen wird. Welche Partei – nicht nur hier im Haus, sondern in anderen Landtagen und im Bundestag – zieht sich immer an diesen Beispielen hoch, beispielsweise bezüglich Magdeburg, wo ja wieder alle Geflüchteten und seelisch Erkrankten schuld waren? Im Übrigen war es nicht nur ein Psychiater, sondern ein AfD-Anhänger, der dort den Anschlag begangen hat. Und das sind Sie und Ihre Verantwortung. (Beifall von der SPD) Als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sage ich Ihnen: Die Schweigepflicht ist und bleibt die Grundlage unserer Arbeit. Menschen vertrauen uns Dinge an, die sie sonst niemandem erzählen. Wenn sie polizeiliche Vermerke fürchten, dann werden sie schweigen, und wir können ihnen dann schlechter helfen. Das macht unsere Gesellschaft nicht sicherer. Bei konkreten akuten Gefahren dürfen Ärztinnen und Ärzte schon heute Informationen an Sicherheitsbehörden weitergeben – rechtlich abgesichert und im Einzelfall, beispielsweise um künftige Gewaltereignisse oder Mord zu vermeiden und zu verhindern. Ich nehme an, in Ihrem Berufsalltag war das ähnlich wie in meinem. Neue Meldepflichten brauchen wir dafür nicht. Was fällt eigentlich unter „akute Fremdgefährdung“, wie es hier steht? Ich glaube, die Vorstellung deckt sich nicht mit der Praxis. Nur ein paar Beispiele von Menschen, die gemäß PsychKG eingewiesen wurden, wie ich sie selbst erlebt habe: eine Großmutter mit Demenz, die im Altenheim ihre Schnabeltasse geworfen hat, ein alter Herr, der um sich schlägt, weil er nicht essen möchte, oder – relativ alltäglich – ein alkoholisierter Mensch, der aggressiv wird und sich am nächsten Morgen entschuldigt. Nicht jedes aggressive Verhalten ist eine Prognose künftiger schwerer Gewalt. Sonst müssten wir ja – verzeihen Sie mir den leicht humorvollen Einwand – bei jedem Heimspiel auf Schalke 60.000 Meldeformulare verteilen. Da wären die Krankenhäuser ziemlich voll. Ich betone: Ich habe große Sympathie für den FC Schalke. – Ich habe aber mal in Gelsenkirchen gearbeitet und weiß, wie es am Heimspieltag dort aussieht. Ihnen genügt bei der Entlassung schon die konkrete Möglichkeit einer erheblichen Gefahr, damit die Klinik die Polizei informieren darf bzw. muss; so steht es in Ihrem Antrag. Damit höhlen Sie die Schweigepflicht faktisch aus. Herr Vincentz, eine Möglichkeit ist noch keine gegenwärtige Gefahr, und eine Gefahrenprognose ist keine Glaskugel. Da hilft auch nicht, dass Sie behaupten, Sie seien gegen ein allgemeines Register. Da fällt mir der Satz „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“ ein. Die Ziegelsteine, der Mörtel und die Maurerkelle liegen bei Ihnen schon bereit. Ein Register durch die Hintertür wird nicht harmloser, bloß weil man es anders nennt. Bei dem PsychKG-15.10.2026 Entwurf der Landesregierung haben die Fachgesellschaften schon davor gewarnt. Deswegen sollten wir diese Risiken abbauen und nicht noch politisch befeuern. Wir brauchen verlässliche Behandlungen, Gemeindepsychiatrische Verbünde und rund um die Uhr erreichbare Krisendienste und keine Ärztinnen und Ärzte als Hilfspolizisten. (Beifall von der SPD und von Arndt Klocke [GRÜNE]) Zum Schluss stellen wir uns einmal vor, das, was die AfD hier beantragt, würde Realität werden. Mal angenommen, eine Gruppe trifft sich, sagen wir zu einem selbstorganisierten Oktoberfest – nicht in Bayern, sondern mitten in Nordrhein-Westfalen. Es wird ordentlich Bier getrunken, gepöbelt, geschrien, gegen die Obrigkeit und Ausländer geschimpft. Irgendwann gehen die Leute aufeinander los. Einer brüllt sogar: Du hast versucht, mich existenziell zu vernichten. – Ein anderer beschimpft seinen Freund mit Worten, die ich hier lieber nicht wiederhole. Dann gibt es sogar eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Stuhl. Es hagelt Strafanzeigen, Strafanträge und einstweilige Verfügungen. Als Facharzt habe ich durchaus vergleichbare Eskalationen erlebt, bei denen wir auch akute Fremdgefährdung prüfen mussten. Aber war das jetzt die Beschreibung einer geschlossenen psychiatrischen Station? Nein, das waren Schlagzeilen vom Landesparteitag der AfD in Marl in diesem Jahr. (Beifall von der SPD) Herr Dr. Vincentz, stellen Sie sich mal vor – ich komme zum Ende, Herr Präsident –, wir würden daraus eine pauschale Gefährdungsprognose für Ihre Parteifreunde ableiten. (Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Das wäre doch absurd. Nicht jedes aggressive Verhalten ist eine seelische Erkrankung, und die wenigsten seelischen Erkrankungen sind eine Gefahr für andere. Das sollten wir als Ärzte wissen. Der Überweisung stimmen wir pflichtbewusst zu, um ihn dann inhaltlich abzulehnen. – Bleiben Sie gesund. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Klocke.

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Arndt Klocke GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Lektüre des Antrags, den ich mir Anfang der Woche in Ruhe angeguckt habe, habe ich mich gefragt: warum dieser Landtag Antrag in dieser Woche? Natürlich kann jede Fraktion Anträge stellen, wie sie das für richtig hält. Ich würde dem Antrag auch zubilligen, dass er in vielen Formulierungen durchaus konziliant ist und nicht eine Schärfe reinbringt, wie man das sonst von vielen AfD-Anträgen hier im Haus kennt; auch Ihr Redebeitrag grade war nicht so. Wir haben – das hat Kollege Bakum angesprochen – nicht nur am 30. September, sondern auch einen Tag danach insgesamt fünf Stunden in Anhörungen zusammengesessen. Es wurden fast 30 Sachverständige gehört. Ich bin seit 2010 Abgeordneter dieses Hauses und habe verschiedene Themenbereiche bearbeitet. Ich habe noch nie an einer Anhörung teilgenommen, bei der Anzuhörende in den Aussagen so klar, eindeutig kritisch einem Gesetzentwurf gegenüber waren. Das habe ich in diesen 16 Jahren noch nicht erlebt. (Zuruf von Susanne Schneider [FDP]) – Bitte, Frau Schneider? (Susanne Schneider [FDP]: Ihr Gesetzent- wurf!) – Das ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, und ich bin Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen. Ich sage in meiner Rede heute, dass ich es in diesen 16 Jahren noch nicht erlebt habe. Das ist keine allgemeine Ablehnung eines Gesetzentwurfs, sondern es hat an deutlich formulierten Stellen eine sehr klare Kritik gegeben. Ob es die Vertreter der Ärzteschaft, der Psychotherapeutenkammer oder der verschiedenen Verbände – Fachverbände etc. – waren: Es war sehr klar und eindeutig. Die Aufgabe, die für uns Abgeordnete nach einer solchen Anhörung bzw. den beiden Anhörungen, nämlich auch nach der zum SPD-Antrag, doch jetzt ansteht, ist, sie gemeinsam auszuwerten und zu schauen, was wir aus den dort vorgetragenen Kritikpunkten und auch unterstützenden Punkten machen, um diesen Gesetzentwurf noch zu verbessern. Deswegen verstehe ich den Antrag der AfD an der Stelle nicht – vor allem, weil er überwiesen werden soll. (Thorsten Klute [SPD]: Das ist ein Punkt! Da hat er recht!) Wenn wir einen Antrag hätten, über den wir direkt abstimmen würden und mit dem versucht würde, für diesen Prozess noch etwas auf den Weg zu bringen, wäre es anders. Wir sind relativ am Ende der Legislaturperiode. Ich frage mich: Wann werten wir das aus? Wann würden wir zu einer Beschlussfassung kommen? – Das zum Formalen. Zur inhaltlichen Kritik. Neben allen Formulierungen und Wolkigkeiten in diesem Antrag kommt doch an einer Stelle etwas heraus, was eben auch vom SPD-Kollegen und vom Kollegen Haug der CDU vorgetragen worden ist: Wer ist für sicherheitsrelevante Maß-15.10.2026 nahmen zuständig? Lassen wir das an die Kliniken, an die Ärzteschaft gehen, oder ist die Polizei zuständig? Die Aussagen bei dieser Anhörung waren glasklar: Das kann keine Klinik übernehmen, das kann nicht die Ärzteschaft übernehmen, sondern dafür sind die Sicherheitsbehörden zuständig. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Das steht doch auch so drin!) – Exakt, aber das darf ich doch vortragen, Herr Minister Laumann, ja? (Thorsten Klute [SPD]: Ui, ui, ui!) Das ist der Unterschied zwischen meiner Auffassung und dem, was in dem AfD-Antrag formuliert ist. Das wäre auch, wenn es heute um eine Abstimmung gehen würde, von unserer Seite der zentrale Punkt, diesen Antrag abzulehnen. Ansonsten wurde uns noch Folgendes mit auf den Weg gegeben; das gilt auch für mich als Abgeordneten, der sich schon lange mit dem Thema beschäftigt und in der Enquetekommission war, die Sie damals geleitet haben: Zentrale Aufgabe von Politik ist es, dieses Thema ernst zu nehmen, gute Angebote zu machen, zur Entstigmatisierung beizutragen und Menschen überhaupt den Mut zu geben, in eine Behandlung zu gehen. Jegliche Form von Sorge bei einer Verschärfung polizeilicher Maßnahmen, also die Sorge, dass ich, wenn ich mir Hilfe suche, möglicherweise – das gibt das Gesetz nicht her – in einem Behördenregister lande, ist nicht hilfreich. Trotzdem steckt in dieser Debatte auch: Wir brauchen eine Verschärfung der Strafmaßnahmen, um Gewalttaten abzuwenden. – Jede Gewalttat – das ist für mich ganz klar – ist eine zu viel. Sie haben eben auch formuliert, dass es absolute Einzelfälle sind. Trotzdem darf es nicht dazu kommen, dass Menschen keine psychiatrische oder psychologische Hilfe aufsuchen, weil sie glauben, in irgendeinem Register zu landen und polizeilich behandelt zu werden. Gut finde ich am Gesetzentwurf: Wir stärken die Sozialpsychiatrischen Dienste, die Krisendienste und die Gemeindepsychiatrie. Das ist ein zentraler Punkt; das sollte dieses Gesetz leisten. Über alles andere sollten wir reden, wenn wir gemeinsam die beiden Anhörungen auswerten; da haben wir einiges zu besprechen. Auf diese Diskussion freue ich mich. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Schneider das Wort. Landtag

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Susanne Schneider FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Blick doch auch einmal auf die Menschen lenken, für die wir hier jeden Tag Politik machen. Psychische Erkrankungen können jeden treffen – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft. Sie sind auch viel verbreiteter, als man vor Jahrzehnten noch gedacht hat. Die Menschen trauten sich bisher selten, offen über solche Erkrankungen zu sprechen. An einem Stammtisch „Ich habe mir das Bein gebrochen“ oder „Ich habe einen Herzinfarkt“ zu sagen, galt noch irgendwie als cool, aber dass jemand „Ich habe eine Depression“ oder „Ich habe eine psychische Störung“ sagt, war doch eher nicht vorzufinden. Die Betroffenen hatten einfach Angst vor Diskriminierung – sei es im Freundeskreis, im Verein oder auch am Arbeitsplatz. Mittlerweile hat Gott sei Dank ein Umdenken eingesetzt. Psychische Erkrankungen werden immer weniger stigmatisiert. Ich kann daher nur jedem, dessen mentale Gesundheit angegriffen ist, raten, sich professionelle Hilfe zu holen, denn Scham wäre da definitiv unangebracht. Bei anderen Erkrankungen suchen wir schließlich auch selbstverständlich Hilfe beim Hausarzt und bei der Fachärzteschaft. Die Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen ist aber längst nicht abgeschlossen. Das merken wir leider auch im politischen Raum – jetzt mit diesem Antrag oder beim aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung zum sogenannten PsychKG. Selbst Kollege Klocke von den regierungstragenden Fraktionen hat es gerade gesagt: Alle Sachverständigen in dieser Anhörung – die Ärzteschaft, die Betroffenenvertretungen, die Psychotherapeuten – haben gesagt: Das geht so nicht, das könnt ihr so nicht machen. – Da müssen Sie also noch richtig nacharbeiten. Die Ausrichtung dieses Gesetzes verschiebt sich von Prävention und Hilfe weg ausschließlich hin zur Gefahrenabwehr. Beim vorliegenden Antrag ist das noch viel ausgeprägter. Menschen mit psychischen Erkrankungen werden da nicht vorrangig als Menschen mit Hilfebedarf gesehen. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen generell gefährlich sind. (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Es steht explizit drin, dass sie es nicht sind!) Das können wir nicht zulassen. Das ist nichts anderes als ein Generalverdacht, der empirisch schlichtweg nicht zu belegen ist. (Beifall von der FDP und der SPD – Markus Wagner [AfD]: Lesen Sie doch mal nach!) Wer aufgrund einzelner Fälle schwerer Gewalttaten psychische Erkrankungen pauschal mit Gefährlichkeit 15.10.2026 verknüpft, tut nichts für die Gefahrenabwehr. Er verstärkt hingegen die gesellschaftliche Stigmatisierung.

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Berivan Aymaz

Frau Schneider, ich unterbreche kurz, weil nämlich der Abgeordnete Dr. Vincentz von der AfD eine Zwischenfrage hat. Möchten Sie die gestatten? (Susanne Schneider [FDP] nickt.) Sie haben das Wort.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin, danke, dass Sie die Zwischenfrage zugelassen haben. Sie haben gerade davon gesprochen, dass wir in unserem Antrag den Eindruck erwecken, psychisch Kranke wären im Allgemeinen gefährlich oder von Ihnen gehe eine Gefahr aus. Wie bewerten Sie denn dann die Passage aus dem Antrag, direkt auf Seite 1: „Gleichzeitig ist festzustellen, dass psychische Erkrankungen keineswegs mit Gewaltbereitschaft oder Fremdgefährdung gleichzusetzen sind. Die absolut überwiegende Mehrheit der psychisch erkrankten Menschen stellt keine Gefahr für andere dar.“ (Rodion Bakum [SPD]: Das ist Heuchelei!) Wo lesen Sie da bitte schön, dass wir das den psychisch Kranken allgemein unterstellen wollen?

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Susanne Schneider FDP

Das ist doch ganz typisch für Ihre Fraktion, Herr Dr. Vincentz. Das ist so ein Weichspülsatz, so ein „Wir nehmen die Menschen mal kurz in den Arm, denn so böse sind wir eigentlich gar nicht“. Das Bösere oder der eigentliche Kern dieses Antrags kommt zum Schluss. (Rodion Bakum [SPD]: Ja, genau!) Ich fahre fort. Gefährlich wird es doch, wenn psychisch erkrankte Menschen aus Angst vor der Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten auf eine notwendige Behandlung verzichten. Wenn sie erst Hilfe bekommen, wenn die Krise bereits eskaliert ist, dann haben wir ein Problem. Damit wird mit dem vorliegenden Antrag das Gegenteil von Gefahrenprävention erreicht. Das Land wird nicht sicherer, sondern gefährlicher gemacht. Auch, wenn der Antrag etwas anderes vorgaukelt, kann bereits heute bei konkret begründeten Gefahren wirksam gehandelt werden. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht nur zur Abwehr schwerer Straftaten wie Mord oder Totschlag Sicherheitsbehörden informieren, nach § 138 StGB sind sie sogar dazu verpflichtet. Hingegen sind eine generelle Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht und Einschnitte in das Grund-Landtag recht auf informationelle Selbstbestimmung mit den Freien Demokraten definitiv nicht zu machen. (Beifall von der FDP) Dem Wunsch nach Überweisung kommen wir natürlich nach. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Fraktion der AfD eine Anpassung des sich derzeit in Beratung befindlichen Gesetzentwurfs zur Neufassung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten. Man findet in diesem Antrag einen Punkt, Herr Dr. Vincentz, zu dem Sie keine konkrete Formulierung vorschlagen, wie wir es regeln sollen. Aber gut, wir sind ja mit dem Antrag in der parlamentarischen Beratung. Die Anhörungen haben stattgefunden. Jede Fraktion hat auch das gute Recht – was ich für eine Selbstverständlichkeit halte –,konkrete Formulierungsvorschläge zu machen, wie wir das regeln sollen. Wie Ihnen bekannt ist, ist nun mal die Wahrheit, dass mehrere Gewalttaten einzelner Menschen mit psychischen Erkrankungen dazu geführt haben, dass ressortübergreifend von einem erhöhten Schutzbedarf der allgemeinen Bevölkerung ausgegangen wird. Weil das so ist, wurde das PsychKG hinsichtlich des Informationsaustausches mit den Sicherheitsbehörden von uns natürlich überprüft. Dabei haben wir aus unserer Sicht festgestellt, dass Informationspflichten und -wege derzeit nicht ausreichend geregelt sind. Es ist beispielsweise besonders wichtig, dass die Ordnungsbehörden – auch die Polizei – in bestimmten Fällen wissen, wann eine Person, die sich fremdgefährdend verhalten hat, aus der Klinik entlassen wurde. Im Gesetzentwurf ist daher vorgesehen, dass die Ordnungsbehörden bei jeder Beendigung einer Unterbringung und bei Unterbringung aufgrund einer Fremdgefährdung – auch bei jeder Unterbrechung – durch die Klinik informiert werden, denn die Ordnungsbehörden sind Antragsteller der Unterbringung. Sie sind auf eine sachgerechte, zeitnahe Information angewiesen, um Herr des Verfahrens bleiben zu können. Die Polizei wird ebenfalls entsprechend informiert, jedoch nur insoweit die Unterbringung aufgrund einer 15.10.2026 Fremdgefährdung erfolgt, sie bei der Unterbringung bewilligt war und im Rahmen der Verhütung schwerer Gewalttaten im weiteren Verfahren einbezogen werden muss. Die Prüfung des Einbezugs soll dabei explizit im Aufgabenbereich der Polizei liegen, denn dort liegen die erforderlichen Erkenntnisse und die Expertise im Bereich der Verhütung von Gewalttaten vor. Kliniken haben hingegen einen medizinischen Blickwinkel auf untergebrachte Personen. Dieser ist in vielen Fällen auf die Unterbringungszeit und somit einen kurzen Zeitraum begrenzt. Die AfD fordert in dem Antrag jedoch genau das Gegenteil. Die unterbringenden Kliniken sollen verantwortlich prüfen, ob weiterhin Gefahrenmomente bestehen. Wie die AfD zutreffend feststellt, kann dies jedoch nur eine fachärztliche Einschätzung umfassen. Die erforderlichen Kompetenzen und Informationen über eine gelingende Verhütung von Gewalttaten liegen in der Klinik jedoch nicht vor. Ich fordere ausdrücklich, die Verantwortlichkeit für die Gefahrenabwehr bei den Sicherheitsbehörden zu belassen und den Kliniken keine zusätzlichen Aufgaben aufzubürden, für die sie weder ausgestattet noch finanziert werden. Die Entscheidung, ob insbesondere die Polizei Informationen über die Unterbringung erhalten muss, kann nur die Polizei selber treffen. Es ist mir wichtig, zu sagen, dass dabei natürlich sensibel mit den Informationen über die erkrankten Menschen umgegangen wird. Es werden keine Informationswege und -inhalte beschrieben. Gleichzeitig lehnt die Landesregierung ausdrücklich die Bildung eines allgemeinen Registers von psychisch erkrankten Personen mit Gewaltpotenzial ab. Eine Registrierung ist mit dem Informationsaustausch explizit nicht verbunden und somit auch nicht erlaubt. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen psychischen Einrichtungen, Sozialpsychiatrischen Diensten und zuständigen Ordnungsbehörden der Polizei auch im Rahmen einer Fallkonferenz ist im Entwurf zur Neufassung des PsychKG bereits berücksichtigt. Hinsichtlich der Schnittstellen zum Handlungs- und Prüfungskonzept stehen das Ministerium des Inneren und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie das Landeskriminalamt bereits in regelmäßigem Austausch. Die darin gewonnenen Erkenntnisse sind in den Gesetzentwurf bereits eingeflossen. Auch wenn der Antrag der Fraktion der AfD die Ziele der Landesregierung zur Neufassung des PsychKG, wie ich finde, grundsätzlich inhaltlich untermauert, würden die skizzierten Lösungswege zu einer nicht vertretbaren Verschiebung von Verantwortlichkeiten führen. Deswegen würde die Landesregierung den Antrag ablehnen. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/21608 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 6 Kommunen stärken, in Nordrhein-Westfalen und bundesweit Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21617 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Lucke das Wort.

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Martin Lucke CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden ist eine Voraussetzung dafür, dass der Staat vor Ort funktioniert. In den Kommunen entscheidet sich ganz konkret, ob Kitas und Schulen verlässlich arbeiten, Straßen in Ordnung sind und soziale Angebote bestehen. Hier bewährt sich staatliche Leistungsfähigkeit im Alltag. Deshalb müssen wir die angespannte Finanzlage unserer Kommunen sehr ernst nehmen. Die kommunale Finanzlage hat sich bundesweit deutlich zugespitzt. Das ist kein nordrhein-westfälisches Einzelproblem. Auch in Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg geraten die Städte und Gemeinden zunehmend an die Grenze ihrer finanziellen Spielräume. Diese Krise hat strukturelle Ursachen. Inflation, fehlendes Wachstum und ausbleibende Gewerbesteuereinnahmen schwächen die Einnahmen. Zugleich steigen die Ausgaben für bundesgesetzlich vorgegebene Aufgaben insbesondere im Sozialbereich. Die Haushaltsumfrage der kommunalen Spitzenverbände vom 22. September zeigt das Ausmaß: 334 der 396 nordrhein-westfälischen Kommunen erwarten auch in den kommenden fünf Jahren eine mangelhafte Finanzlage. Das Defizit der kommunalen Kernhaushalte lag 2025 in Nordrhein-Westfalen bei 15.10.2026 9,3 Milliarden Euro und bundesweit bei rund 32 Milliarden Euro. Diese Zahlen zeigen: Bund, Länder und Kommunen sind gemeinsam gefordert. Jede Ebene muss ihren Beitrag leisten und die eigenen Strukturen kritisch prüfen. Unsere schwarz-grüne Landesregierung hat bereits gehandelt. Mit dem Altschuldenentlastungsgesetz hat das Land fast 9 Milliarden Euro an übermäßigen kommunalen Liquiditätskrediten übernommen und damit 167 Kommunen dauerhaft entlastet. Mit dem GFG 2027 steigt der kommunale Verbundsatz erstmals seit Jahrzehnten auf 23,5 %. Der Nordrhein-Westfalen-Plan umfasst 31,2 Milliarden Euro für Investitionen, davon 21,3 Milliarden Euro für die Kommunen. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie die Absicherung der GFG-Investitionspauschale. Diese Maßnahmen zeigen: Das Land übernimmt Verantwortung und handelt. Das ist ein klar kommunalfreundlicher Kurs. Finanzielle Unterstützung muss mit der Bereitschaft einhergehen, Strukturen weiterzuentwickeln. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Modernisierungsagenda soll Verfahren vereinfachen, die Digitalisierung voranbringen und Bürokratie abbauen. Auch die Kommunen müssen weiter Abläufe prüfen, Einsparpotenzial nutzen und die interkommunale Zusammenarbeit ausbauen. So lassen sich Mittel wirksamer einsetzen und die Handlungsspielräume zurückgewinnen. Für eine dauerhafte Neuordnung von Aufgaben und Finanzierung trägt der Bund besondere Verantwortung. Die den Kommunen durch Bundesgesetze übertragenen Aufgaben sind vielerorts in ihrer heutigen Ausgestaltung nicht mehr aus eigener Kraft zu finanzieren. Über Jahre wurden Ansprüche ausgeweitet und Standards angehoben, ohne die finanziellen und administrativen Folgen für die Kommunen ausreichend zu berücksichtigen. Der Bund hat erste wichtige Schritte unternommen. Es gibt eine erste Beteiligung bei den Altschulden. Auch die im Juni vereinbarte Veranlassungskonnexität für künftige Leistungsgesetze ist ein wichtiges Signal. Jetzt muss diese Vereinbarung konsequent umgesetzt werden. Die Belastungen aus der bisherigen Bundesgesetzgebung wirken jedoch fort. Wie stark Sie die Kommunen beanspruchen, zeigen die Zahlen in NRW: 7,7 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe, 1,3 Milliarden Euro für die Hilfe zur Pflege. Auch bei der Kinder- und Jugendhilfe brauchen die Kommunen eine dauerhafte Entlastung. Es gilt weiterhin: Wer bestellt, muss bezahlen – vollständig und verlässlich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Sozialstaatskommission schlägt vor, Leistungen zu vereinheitlichen, zu digitalisieren und zentraler zu Landtag organisieren. Die Bundesregierung sollte diese Vorschläge zügig umsetzen. Von Alexander Schweitzer, der als ehemaliger Ministerpräsident die kommunale Ebene aus eigener Verantwortung kennt, erwarte ich, dass er die Belastungen der Kommunen auch als Bundesminister im Blick behält. Genau hier setzt unser Antrag an. Er fordert eine Entlastung bei bestehenden Sozialkosten, eine dauerhafte Altschuldenhilfe und eine Reform der Finanzbeziehungen. Die Konnexitätsvereinbarung muss konsequent angewandt und die Modernisierungsagenda gemeinsam mit den Kommunen in konkrete, spürbar entlastende Schritte überführt werden. Wenn 334 von 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen sagen: „Unsere Finanzlage ist mangelhaft“, dann spüren die Menschen das ganz konkret bei Kitas, Schulen, Straßen und sozialen Angeboten vor Ort. Unsere schwarz-grüne Landesregierung hat wichtige Weichen gestellt, damit die Städte und Gemeinden handlungsfähig bleiben. Die größten Belastungen kommen aber aus Bundesgesetzen im Sozialbereich. Deshalb muss der Bund jetzt dafür sorgen, dass die Kommunen bei Sozialkosten, bei Altschulden, bei Finanzbeziehungen insgesamt dauerhaft entlastet werden. Starke Kommunen sind kein Luxus. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass unser Staat für die Menschen funktioniert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Stimmen Sie unserem Antrag deshalb zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnetenkollege Dr. Korte das Wort.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die kommunale Finanzlage zählt sicherlich zu den größten Herausforderungen oder, um es deutlicher zu sagen, zu den realsten Problemen, mit denen unser Land derzeit zu tun hat. Das Defizit der Kommunen betrug deutschlandweit im vergangenen Jahr fast 32 Milliarden Euro und allein in Nordrhein-Westfalen fast 9 Milliarden Euro. Erholung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Prognosen der kommunalen Spitzenverbände rechnen mit immer noch größeren Defiziten. Nur noch vier von 396 Städten und Gemeinden in unserem Land – also 1 % – bewerten ihre finanzielle Lage derzeit als gut. Nicht anders sieht es in anderen Bundesländern aus. Die kommunale Finanzkrise verfestigt sich deutschlandweit. Da nützt es wenig, 15.10.2026 wenn die Bundesregierung zwar mantraartig den Reformbedarf in den Sozialkassen beschwört, aber zugleich die wichtigste Säule unserer Daseinsvorsorge, nämlich unsere Kommunen, bei diesen Aufgaben vollkommen übersieht und ignoriert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Viele der Vorschläge, auf die man sich in Berlin manchmal einigen und manchmal dann wieder nicht einigen kann, werden am Ende auch zulasten der Kommunen gehen. Ich komme gleich noch einmal darauf zu sprechen. Dass es aber auch in schwierigsten Zeiten anders geht, beweisen wir in Nordrhein-Westfalen sowohl im Stil als auch im Ergebnis. Aus meiner Sicht ist es nach wie vor einer der größten Verdienste dieser Landesregierung aus CDU und Grünen, dass sie anders als die Bundesregierung eben nicht tatenlos zusieht, wie unsere Kommunen vor die Hunde gehen. Wir in Nordrhein-Westfalen haben in den vergangenen Monaten fast 9 Milliarden Euro kommunale Altschulden übernommen, und zwar endgültig und ohne Rückfahrtkarte. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Bundesregierung bleibt trotz anderslautender Versprechungen eine angemessene Beteiligung daran schuldig – 164 Millionen Euro für die Altschulden, bei uns 9 Milliarden Euro. Für gerade einmal vier Jahre ist das. Das reicht bei Weitem nicht aus. Es wird der Anstrengung unseres Landes und auch den Anstrengungen anderer Bundesländer in keiner Weise gerecht. Anders wiederum ist es hier in Nordrhein-Westfalen. Hier erhöhen CDU und Grüne nach mehr als 50 Jahren erstmals den Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes, und auch das tun wir dauerhaft. Bereits ab kommendem Jahr steigt der Verbundsatz des Gemeindefinanzierungsgesetzes auf 23,5 %. Das mag vielleicht nur ein erster notwendiger Schritt sein, aber angesichts der finanziellen Nöte und Herausforderungen auch im Landeshaushalt ist es ein sehr gewichtiger Schritt. Nachdem in den 80er-Jahren dieser Verbundsatz unter einer SPD-Regierung mehrfach gesenkt und seitdem auch nicht mehr verändert wurde, bedeutet die Erhöhung ab dem nächsten Jahr einen echten Paradigmenwechsel. Dafür gehen wir, meine Damen und Herren, mit dem Landeshaushalt bis an den Rand der verfassungsgemäß möglichen Verschuldung. Wir verhindern so, auch in konjunkturell sehr schwierigen Zeiten, dass die Verbundmasse im kommunalen Finanzausgleich sinkt. Wir sorgen dafür, dass sie künftig immer stärker mitwachsen wird. Wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Parallel dazu haben Landesregierung und Kommunen eine gemeinsame Modernisierungsagenda beschlossen, die neben finanziellen Verbesserungen auch in der Zukunft zusätzliche Entlastungen vorsieht, durch weniger Bürokratie, durch andere Aufgabenverteilungen und durch neuen Schwung bei der Digitalisierung der Verwaltung. Als Grüne unterstützen wir diesen Weg ausdrücklich und begleiten ihn aktiv mit. Auch hierbei muss der Bund endlich seinen Teil der Arbeit erledigen. Die Vorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Sozialstaatskommission zur Vereinfachung und Digitalisierung unseres Sozialstaats liegen seit Monaten auf dem Tisch. In der Umsetzung hat sich nichts getan. Doch neben diesen Strukturreformen braucht es noch viel wichtiger, explizit die stärkere Verantwortungsübernahme des Bundes bei den Aufgaben, deren Standards er festlegt. Die Vereinbarung, dass der Bund ab jetzt 80 % zusätzlicher Leistungen übernimmt, ist ein Anfang. Sie ist ein wichtiger Anfang, aber auch nicht mehr als das. Zugleich wird damit die falsche Verteilung der Kosten unseres Sozialstaats, die wir beobachten, überhaupt nicht gelöst. Insbesondere im Bereich der Sozialgesetzgebung besteht ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen der Last des Bundes als Gesetzgeber und der Last der Kommunen als ausführendes Organ. Es darf nicht sein, dass die Kosten in diesem Bereich seit Jahren rasant anwachsen und einseitig bei den Kommunen hängen bleiben, weil die Bundesregierung nicht dazu bereit ist, ihren Anteil an diesen Kosten zu dynamisieren und sie anderweitig angemessen zu finanzieren. (Beifall von den GRÜNEN, Matthias Kerkhoff [CDU] und Martin Lucke [CDU]) Statt soziale Leistungen zu verteidigen, indem man sie auskömmlich finanziert, bringt diese Bundesregierung sogar noch eine Wohngeldreform und eine Pflegereform auf den Weg, die die Situation weiter verschärfen werden für Leistungsempfängerinnen und für die Kommunen, die sie auch hierbei zum Ausfallbürgen macht. Vor diesem Hintergrund bestärken wir in Nordrhein-Westfalen unsere Landesregierung mit diesem vorliegenden Antrag erneut darin, sich in Berlin auch weiterhin laut und deutlich für eine faire Lastenverteilung einzusetzen; denn wer bestellt, der muss auch bezahlen. Das darf keine leere Phrase bleiben. Das muss endlich fair und vollumfänglich umgesetzt werden. (Beifall von den GRÜNEN) Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag, damit deutlich wird: Nordrhein-Westfalen steht an der Seite der Kommunen, und Nordrhein-Westfalen erwartet von der Bundesregierung, dass sie ihre Ver-15.10.2026 antwortung für handlungsfähige Kommunen endlich wieder übernimmt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollege Herr Moor das Wort.

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Justus Moor SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich sehr beeindruckend: Ich hätte mitzählen müssen, wie oft das Wort „Bund“ in Ihren beiden Reden vorkam. Wir hätten, glaube ich, einen neuen Rekord geschafft. Vielleicht zählen wir nachher noch einmal nach. Es ist ziemlich peinlich, was Sie als Antrag einbringen, nicht, weil der Inhalt, die Forderungen an den Bund, nicht richtig wären, sondern, jedes Mal, wenn Sie mit dem Finger auf den Bund zeigen, dann zeigen drei Finger auf Sie zurück. Als wir im Juni hier im Plenum über einen ähnlichen Antrag gesprochen haben, was nämlich die kommunale Finanzlage, die dramatische Finanzlage in den Kommunen, anbelangt, und die strukturellen Probleme benannt und die konkreten Maßnahmen eingefordert haben, was haben Sie damals gesagt? Das ist jetzt ein paar Monate her: Alles übertrieben, alles schlechtgeredet. Die Landesregierung tue doch schon so viel für ihre Kommunen. (Zuruf von Dr. Robin Korte [GRÜNE]) Jetzt, gerade einmal vier Monate später, legen Sie uns einen Antrag vor, der unsere Problembeschreibung nahezu vollständig übernimmt. Herzlichen Glückwunsch zu dieser späten Einsicht! Nur eines haben Sie verändert: Während wir die Verantwortung des Landes eingefordert haben, zeigen Sie, wie immer, mit dem Finger nach Berlin. Dieser bemerkenswerte Richtungswechsel kommt nicht ganz freiwillig; denn inzwischen lässt sich die Wirklichkeit schlicht nicht mehr schönreden. Jahrelang hat Frau Ministerin Scharrenbach erklärt, die kommunale Finanzlage sei doch bunt. Noch in der letzten Plenarsitzung musste sie von dieser Darstellung abrücken, kein Wunder; denn die jüngste Haushaltsumfrage der kommunalen Spitzverbände spricht eine eindeutige Sprache. Nur noch sieben von 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können im Jahr 2026 ihren Haushalt strukturell ausgleichen. 89 Kommunen befinden sich bereits in der Haushaltssicherung. Bis zum Jahr 2029 könnten es 219 Kommunen werden. Im Jahr 2025 – Kollege Korte, Sie haben es angesprochen – haben unsere Kommunen ein Rekorddefizit in Höhe von 9,3 Milliarden eingefahren. Das sind keine Zahlen, die wir uns ausgedacht haben, sondern das ist die bittere Realität schwarz-grüner Kommunalpolitik. Landtag Schauen Sie doch einmal in unsere Städte und Gemeinden. In Duisburg muss nach jahrelangem Konsolidierungserfolg wieder ein Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahr 2037 aufgestellt werden. In Münster, lieber Kollege Korte, fehlen nach den aktuellen GFG-Berechnungen gegenüber der Haushaltsplanung 92 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen. Die Konsequenz: Haushaltssperre in Münster. Das sind keine Einzelfälle. Wir könnten die ganzen Kommunen durchgehen. Überall müssen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker erklären, warum die Sanierung einer Schule warten muss, warum für das Schwimmbad kein Geld da ist und warum die Grundsteuer erneut steigen soll. Das ist die kommunale Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen. Gut, dass Sie sie erkannt haben. Sie schreiben jetzt einen sechsseitigen Antrag und erklären, jetzt müsse der Bund endlich einmal handeln. Ja, völlig zu Recht. Selbstverständlich muss der Bund seinen Beitrag leisten. Gerade bei den Sozialkosten brauchen wir die strukturellen Veränderungen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, verfassungsrechtlich sind Sie für die Finanzausstattung der eigenen Kommunen verantwortlich. Das Land ist zuständig, Artikel 79 unserer Landesverfassung. Diese Verantwortung können Sie nicht einfach nach Berlin abschieben. Die Eingliederungshilfe haben Sie hier mehrfach erwähnt. Schauen wir uns das an. Nordrhein-Westfalens ist in der Unterzahl. Die meisten der Flächenländer in Deutschland finanzieren die Eingliederungshilfe als Land mit. Nordrhein-Westfalen? – Null Euro. Die Landschaftsumlage steigt weiter. Die Kreise werden belastet. Am Ende zahlen die Städte und Gemeinden. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Allein die Landschaftsumlage steigt um rund 750 Millionen Euro. Die Anhebung des GFG-Verbundsatzes, die Sie ansprechen, bringt 289 Millionen Euro. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Das ist relativ leicht auszurechnen. Wenn Sie sich nur ernsthaft, wie viele andere Länder auch, an der Eingliederungshilfe beteiligen würden, dann wäre das nicht so ein Problem für unsere Städte und Gemeinden. Das wäre ein echter, historischer Paradigmenwechsel. Wenn wir schon bei solchen Themen sind, können wir auch viele andere Themen durchgehen. Was ist denn mit dem Thema „OGS“? Da zieht sich das Land zurück. Was ist denn mit dem Thema „Kita“, das immer mehr auf den Kommunen lastet? Da zieht sich das Land zurück. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Nein! Wir geben noch mehr Geld da rein! Wir geben mehr Geld! – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) – Wir hatten gestern das Thema „Rettungsfahrten“, Kollege Achtermeyer. Bei Rettungsfahrten schieben 15.10.2026 Sie es auch den Kommunen zu. Sie können es nicht immer weiterschieben und dann sagen: Der Bund soll es lösen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Nein, bleiben Sie mal beim Thema! Wir geben mehr Geld!) – Kollege Achtermeyer, strengen Sie sich ein bisschen an. Dann könnten Sie auch mal Probleme hier in Nordrhein-Westfalen lösen und müssten nicht immer woanders hinzeigen. (Beifall von der SPD – Tim Achtermeyer [GRÜNE] meldet eine Zwischenfrage an.) Unsere Kommunen stehen finanziell – ich versuche, so lange zu reden, bis die Karte aufliegt und da noch was kommt – mit dem Rücken zur Wand. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Karte ist da!)

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Berivan Aymaz

Herr Moor, ich unterbreche kurz, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Achtermeyer gibt. Möchten Sie die gestatten?

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Justus Moor SPD

Sehr gerne. Das kommt völlig unerwartet. (Heiterkeit von Tim Achtermeyer [GRÜNE])

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Tim Achtermeyer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade gesagt, das Land würde sich aus der Kita zurückziehen, und sind dann relativ schnell auf ein anderes Thema gekommen, als ich Ihnen widersprochen habe. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es für den Bereich „Kita“, für die frühkindliche Entwicklung und für den Bereich „Bildung“ von dieser Landesregierung so viel Geld gab, wie noch nie im System war? Es brauchte eine schwarz-grüne Landesregierung, um diesen Rekord aufzustellen. Nehmen Sie das zur Kenntnis, oder behaupten Sie wider besseres Wissen permanent anderes, weil es besser in das Narrativ der Sozialdemokratie im Vorwahlkampf passt? (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die Kindpauscha- len sind schon mal gesunken!)

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Justus Moor SPD

Nein, aber das ist ja das Schöne, wenn Sie Zahlen nehmen und dass dann hochrechnen, sodass die Summen steigen, weil die Kita-Anzahl und die Anzahl der Kinder in den Kitas steigen. Dass das ein Automatismus ist, dass dann mehr Geld reinfließt, kann man als großes Lob für sich selbst einstreichen. Das ändert aber nichts daran, dass die Träger der Kitas selbst immer weiter ins Landtag Minus rutschen oder bei den Trägeranteilen aussteigen. Das ist der Faktor. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) – Herr Kollege Achtermeyer, das Entscheidende ist doch, was am Ende bei den Kommunen ankommt. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Aha! Okay!) Das Problem ist, dass bei den Trägeranteilen immer mehr aussteigen müssen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ja!) Bei mir in Hamm ist für den gesamten Kirchenkreis die evangelische Kirche aus dem Trägeranteil ausgestiegen. Den trägt die Kommune. Tragen Sie das mit Ihrem Geld? Nein, das tun Sie eben nicht. Sie helfen da nicht weiter. (Zuruf von den GRÜNEN: Das stimmt nicht!) Sie beschreiben hier die größte Kommunalfinanzkrise der Geschichte. Sie beklagen die Milliardenlöcher. (Zuruf von Michael Röls [GRÜNE] – Weitere Zurufe von den GRÜNEN) Das ist kein Rettungsplan für die Kommunen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie umge- hen nicht nur die Antwort, sondern sind in ei- nem ganz anderen Bereich unterwegs!) Alles, was Sie hier tun, ist, politische Nebelkerzen zu zünden. Und wohin Sie zeigen ... (Beifall von der SPD – Lachen von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das sind Nebelkerzen von Ihnen!) – Erkennen Sie es doch endlich selbst. Sie brauchen keine weiteren Sonntagsreden. (Martin Metz [GRÜNE]: Sie haben nichts ge- tan!) Sie brauchen ... (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So viel Wachs können wir gar nicht produzieren, wie Sie Nebelkerzen haben!) – Es provoziert, hier länger zu sprechen, aber ich darf nicht länger. Aber im Ernst: Die Nervosität, die in Ihren Reihen entsteht, wenn man Ihnen das vorhält, das ist schon sehr bezeichnend. Das wissen auch die Kommunen. (Widerspruch von den GRÜNEN) Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht – bei der Eingliederungshilfe, bei der Kita, bei der OGS, bei den Rettungsfahrten. Tun Sie endlich was für die Kommunen und zeigen Sie nicht nach Berlin. Das würde Probleme lösen. Dann helfen wir auch alle gemeinsam dabei, dass auch in Berlin richtige Entscheidungen getroffen werden. – Vielen Dank. 15.10.2026 (Beifall von der SPD – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Wir haben unseren Anteil getan!)

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Berivan Aymaz

Herr Moor, während Sie noch sprachen, ist hier der Wunsch nach einer Zwischenfrage eingegangen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nee, Kurz- intervention!)

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Justus Moor SPD

Gerne.

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Berivan Aymaz

Sie gestatten sie. – Sie kommt von dem Abgeordnetenkollegen Dr. Korte.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, sehr geehrter Herr Moor, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe extra bis zum Ende Ihrer Rede gewartet, weil ich gehofft hatte, dass Sie uns vielleicht doch noch gute Argumente liefern, warum wir an manchen Stellen vielleicht nicht zu Recht auf den Bund als Verursacher der kommunalen Finanzkrise hinweisen. Deshalb möchte ich Sie mit Blick auf die Bewertung unseres Antrags, die Sie gerade vorgenommen haben, fragen: Können Sie anerkennen, dass diese Landesregierung ihre Versprechungen an die Kommunen mit der Altschuldenlösung, mit der Erhöhung des Verbundsatzes alle gehalten hat? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Versprechungen der Bundesregierung hinsichtlich der auch dort versprochenen Altschuldenlösung, des dort versprochenen Zukunftspakts und der dort versprochenen Veranlassungskonnexität? Wie bewerten Sie aktuelle Vorhaben aus Berlin, zum Beispiel die von Ihrer Ministerin verantwortete Wohngeldreform, bei der die Kommunen zu Recht darauf hinweisen, dass infolge der Kürzung des Wohngelds ihre Belastung wieder steigt? (Beifall von den GRÜNEN und Martin Lucke [CDU] – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ist das jetzt eine Frage oder eine Kurzintervention? – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die Präsidentin sitzt da vorne! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

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Justus Moor SPD

Das waren jetzt, glaube ich, 14 Fragen in einer. Ich hoffe, dass ich auch so viel Zeit für jede Frage habe.

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Berivan Aymaz

Ob es 14 waren, kann ich hier oben ehrlich gesagt nicht bestätigen, aber es war mehr als eine Frage. Sie können sich auf eine Frage konzentrieren. Landtag (Dr. Robin Korte [GRÜNE]: Du kannst alle be- antworten!)

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Justus Moor SPD

Ich beantworte Sie gerne alle. (Dr. Hartmut Beucker [AfD]: Ist ja genug Zeit!)

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Berivan Aymaz

Nein, müssen Sie nicht. Konzentrieren Sie sich auf die Beantwortung einer Frage.

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Justus Moor SPD

Ich erkenne an – das haben wir hier im Plenum ganz häufig gemacht; ich sage das, damit Sie das vielleicht mitnehmen –, was Sie an Altschuldenlösung getan haben. Ich erkenne aber auch an – und das müssten Sie auch anerkennen, und zwar nicht, weil wir das wollen –, dass diese Altschuldenlösung leider schon längst wieder durch das aktuelle Defizit aufgefressen ist. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ja, warum denn? – Jule Wenzel [GRÜNE]: Und warum? – Gegen- ruf von Alexander Baer [SPD]: Ja, warum?) Um jetzt wenigstens eine Frage zu beantworten: Selbstverständlich muss der Bund beispielsweise bei der Eingliederungshilfe – Sie haben andere … (Zurufe von den GRÜNEN) – Jetzt hören Sie doch auch mal zu!

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Berivan Aymaz

Lassen Sie bitte den Abgeordneten aussprechen und die Frage beantworten. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Das tut er ja nicht!)

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Justus Moor SPD

Sie können doch nicht immer mehr Fragen stellen und dann nicht die Antworten abwarten. Manchmal könnte das aber erhellend sein. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Wir sind gespannt! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN – Dr. Den- nis Maelzer [SPD]: Grünes Demokratieverständnis!) Wir können da gerne weiter durchgehen.

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Berivan Aymaz

Ich bitte jetzt alle Kolleginnen und Kollegen um Ruhe, damit der Abgeordnete Herr Moor, der das Wort hat, auf die Frage antworten kann. – Herr Abgeordneter Moor, Sie haben das Wort. Bitte schön.

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Justus Moor SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir können natürlich viele Punkte bei der Bundesregierung durchgehen, auch bei ehemaligen Bundesregierungen. Bei der aktuellen Bundesregierung können wir das Thema „Eingliederungshilfe“ 15.10.2026 nehmen, die Frage der Kosten der Unterbringung etc., wo es selbstverständlich eine Dynamisierung braucht. Selbstverständlich sind die Forderungen richtig. Die haben wir übrigens in unserem Antrag und auch sonst regelmäßig hier eingebracht. Wir bringen sie natürlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen in Berlin wieder ein. Aber anzuerkennen, dass auch der Bund liefern muss, und dann selbst so einen Antrag vorzulegen, in dem nur der Bund und das eigene Versagen gar nicht angesprochen wird – das ist es halt. (Widerspruch von den GRÜNEN) Wenn Sie auf einem Auge blind sind, lohnt sich das nicht. Deswegen hätte es sich gelohnt, etwas zuzuhören. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Wir haben unsere Hausaufgaben doch schon gemacht!) Dann hätte man nämlich mit beiden Augen gesehen. Es ist das eine, auf den Bund zu zeigen, und das andere, auch selbst Sachen zu lösen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der SPD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnete Herr Steffen das Wort. (Justus Moor [SPD]: Macht ja richtig Spaß mit euch heute! – Heiterkeit und Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ja, stimmt! Dynamisch hier! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber nur heute!)

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Alexander Steffen FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wer bestellt, bezahlt“ ist die zentrale Botschaft in Ihrem Antrag. Sie hat nur einen Haken: Wer im Bundesrat ständig zustimmt, der haftet auch. Das wird von Ihnen aber zu gerne vergessen. Wenn ein Bundesgesetz die Länder und Kommunen Geld kostet, müssen die Länder in aller Regel im Bundesrat zustimmen. Und was wollen CDU und Grüne heute beschließen? Sie wollen ihrer Landesregierung bescheinigen, dass diese sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt hat und in der Zukunft weiter dafür einsetzen wird, die Interessen der Kommunen zu vertreten. Ich frage mich, was das für ein Selbstverständnis ist, denn ich kann mich an keine Gesetze erinnern, die Sie, liebe Damen und Herren in der Landesregierung, (Zuruf von Martin Metz [GRÜNE]) gestoppt haben, um die Belastung der Kommunen auszubremsen. Landtag (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Da sind Sie aber schlecht informiert!) Ich will Ihnen das anhand einiger Beispiele verdeutlichen. Wir fangen mit dem Bürgergeld an. Miet- und Heizungsausgaben bei Bürgergeldbezug zahlen die Kommunen im Schnitt zu rund einem Drittel. Die Arbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen liegt bei 7,9 % und damit deutlich höher als der Bundesschnitt. Das ist übrigens wieder eine Kennzahl, bei der Nordrhein-Westfalen deutlich schlechter dasteht. Angesichts dessen ist doch völlig klar: Die beste Entlastung für unsere Kommunen ist kein Förderprogramm oder irgendein Antrag, den niemand braucht, sondern ein neuer Arbeitsplatz, und diesen schafft eine Wirtschaftspolitik, die Jobs nicht vertreibt, sondern neue Jobs anlockt. (Beifall von der FDP) Ich erinnere die Union gerne daran, dass sie das Bürgergeld abschaffen wollte. Friedrich Merz wollte so 10 Milliarden Euro sparen. Gespart worden sind am Ende 86 Millionen Euro bei über 50 Milliarden Euro Ausgaben. Der Kanzler hat selbst gesagt, dass dieser Sozialstaat nicht mehr finanzierbar sei. Am Ende gab es für das Bürgergeld aber nur einen neuen Namen. Hierfür wäre eine echte Reform notwendig; hierfür wäre eine Landesregierung notwendig, die sich dafür einsetzt, dass wir eine Sozialstaatsreform bekommen. Stattdessen haben wir Herrn Laumann, der sich für gar nichts einsetzt. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Boah! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Da traut sich nicht mal die FDP, zu klatschen! – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Selbst die FDP nicht!) Jetzt zu Ihrer Glaubwürdigkeit. In Ihrem Antrag loben Sie, dass Nordrhein-Westfalen die Konnexität gesetzlich regelt. Seit August hat jeder Erstklässler Anspruch auf einen Ganztagsplatz, und schaffen müssen diesen die Kommunen. Ein Gesetz dazu stand sogar in Ihrem Koalitionsvertrag. Im März 2024 gab es vonseiten der Landesregierung allerdings nur still und leise einen Erlass. Viele Städte wie Krefeld und Düsseldorf klagen deshalb gegen das Land. In Berlin sagen Sie: Wer bestellt, bezahlt. – In Düsseldorf sagen Sie: Wer bestellt, schreibt einen Erlass. – Man kann nicht in Berlin Konnexität einfordern und sie zu Hause umgehen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das ist doch al- les falsch!) Sie halten sich an ihre eigenen Prinzipien genau so lange, bis sie etwas kosten. (Beifall von der FDP – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Der OGS-Rechtsanspruch war doch auf Bundesebene, nicht auf Landesebene! Das wissen sie doch selbst, Herr Steffen! Warum erzählen Sie so was? Klickt sich das besser?) 15.10.2026 Zu den Steuern. Im Februar hat der Kanzler gesagt, die Zitrone sei ausgequetscht. Im Juli hat seine Koalition trotzdem Steuererhöhungen beschlossen. Die Union presst in Berlin genauso wie in Düsseldorf weiter. Gestern ging es hier um die Grunderwerbsteuer. Nordrhein-Westfalen hat mit 6,5 % deutschlandweit den höchsten Steuersatz. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wieso hat die FDP den denn nicht gesenkt?) Gegen eine Senkung kam ernsthaft das Argument, dass davon auch Unternehmen profitieren könnten. Ist es ein Skandal, wenn ein Betrieb, der hier investiert, weniger Steuern zahlt? Nein, selbstverständlich nicht, denn genau darum geht es. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ihr Populismus ist echt so unangenehm!) Die frühere britische Premierministerin Margaret Thatcher hat gesagt, das Problem am Sozialismus sei, dass einem irgendwann das Geld anderer Leute ausgehe. Für nächstes Jahr plant Berlin mit über 100 Milliarden Euro neuen Schulden und Düsseldorf mit 5 Milliarden Euro neuen Schulden. Trotzdem reicht es nicht, also holt man sich den Rest bei den Leistungsträgern, bei den Häuslebauern und am Ende auch bei den Kommunen. Margaret Thatcher hat das als Warnung gemeint, aber in Berlin und Düsseldorf ist das derzeit leider Regierungsprogramm. (Beifall von der FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie: Wenn Sie die Interessen der Kommunen berücksichtigen wollen, dann sparen Sie sich solche gut gemeinten Anträge und setzen Sie diese Floskeln – ich kann sie nicht mehr hören – (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ich kann auch so einiges nicht mehr hören!) endlich in der politischen Praxis und vor allem im Bundesrat um. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Super unangenehm! – Zuruf von Martin Metz [GRÜNE])

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Berivan Aymaz

Für die AfD spricht nun Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist wieder mal ein Antrag der Regierungskoalition aus der Reihe „Schad’s nix, nutzt’s nix“. Immerhin ist er eine saubere Symptombeschreibung für die Bürger draußen. Die müssen aber wissen: Wir sind mitten in den Haushaltsberatungen. Morgen wird der zuständige Ausschuss Experten zur Gemeindefinanzierung anhören. Es werden also genau die Stellschrauben gedreht, die von Landesseite aus maßgeblich über die Landtag Finanzausstattung von Städten, Gemeinden und Kreisen entscheiden. Wir alle wissen auch schon, wie das ablaufen wird. Allerlei Vertreter der Kommunen werden uns mal wieder ihr Leid klagen: Wir haben kein Geld, und diesmal ist es wirklich schlimm. – Das stimmt. Alle werden betroffen gucken, und am Ende werden CDU und Grüne etwa genau das beschließen, was sie in den Landtag eingebracht haben, und sich dabei dafür feiern, dass sie den Kommunen in absoluten Zahlen etwas mehr Geld zugestehen. Verschweigen werden sie dabei aber, dass das in realen Zahlen aufgrund der Inflation kaum ein Plus ist. Dieser Zwischenantrag ist ein neues dramaturgisches Element in dieser ansonsten sehr festgefahrenen Aufführung – freilich ohne irgendwelche echten Konsequenzen. CDU und Grüne fangen ein bisschen früher damit an, sich für ihre Wohltaten zu feiern, und beklagen den bösen Bund, der die Kommunen einfach im Stich lasse. Unter dem wohlklingenden Titel „Kommunen stärken, in Nordrhein-Westfalen und bundesweit“ kommt nichts Konkretes und vor allem nicht ein einziger Euro mehr für die Kommunen heraus. Es gibt auch kaum Ideen dafür, wie man vielleicht sparen könnte, wie man die Verwaltung effizienter oder besser gestalten könnte. Das alles ist sehr dünn. Als einziges haben Sie mal wieder nur den erhobenen Zeigefinger in Richtung Berlin anzubieten. Dabei tun sie so, als läge Berlin auf einem fernen Planeten. Aber wer regiert da, meine Damen und Herren, insbesondere von der CDU? Und wer hat da kürzlich noch regiert, meine Damen und Herren von den Grünen? Das ist doch lächerlich. Da sitzen die Vertreter der größten und mächtigsten Landesverbände Ihrer Parteien und schreiben Bettelanträge für das Plenum. Rufen Sie doch mal die Kollegen im Bundestag oder direkt in den Ministerien an, liebe Kollegen von der CDU. Und was haben Sie eigentlich im Bundesrat dafür getan, dass die Lage besser wird? Vor ein paar Jahren haben wir mit dem Kommunalausschuss die Schweiz besucht. Ich fand das durchaus beeindruckend. Der eine oder andere, der dabei war, ist noch hier. Solide Gemeinden, solide Kantone und ein solider Bund – es funktioniert, weil jeder klar abgesteckte Kompetenzen hat und weil jeder selbst für die Finanzierung sorgen muss. Die Bürger können, soweit sie nicht ohnehin selbst entscheiden, klar erkennen, wer wofür die Verantwortung trägt, und davon eine Wahlentscheidung abhängig machen. Die anderen Reiseteilnehmer haben sich offenbar nur die Berge angeschaut. Jedenfalls nehme ich nicht wahr, dass irgendjemand sonst etwas mitgenommen hat. Es ist bei diesem Antrag mit Händen zu greifen, dass der Verantwortungsverschiebebahnhof, den Sie hier unterhalten und „Föderalismus“ nennen, über kurz 15.10.2026 oder lang nur in eine Richtung führen kann: in den Ruin. Das hat schon in wirtschaftlich guten Zeiten bestenfalls leidlich funktioniert. In der größtenteils selbst verschuldeten Rezession funktioniert es nun aber gar nicht mehr. Sie haben nicht einmal eine Idee, wie sich das nachhaltig verändern soll. Der Bund soll ein bisschen mehr geben, dann geht es vielleicht noch ein paar Jahre, und dann sehen wir schon irgendwie weiter, oder vielleicht sind wir ja auch schon in Pension, bis es so weit ist. Diese Art der Politik führt bei immer mehr Bürgern dazu, dass sie sich angewidert abwenden. Sie resignieren, sie wandern aus, oder sie entscheiden sich für neue Parteien. Deshalb werden Sie wahrscheinlich bald versuchen, die eine oder andere Option davon zu verbieten. Aber das wird Sie auch nicht mehr retten, meine Damen und Herren – versprochen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin den regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen für diesen Antrag dankbar, und zwar aus bestimmten Gründen. (Justus Moor [SPD]: Das überrascht uns!) Dieser Antrag hätte eine sachgerechte Debatte über die Wirkung von Bundesleistungsgesetzen auf die Kommunen ermöglicht. Sie haben im Plenarsaal (Justus Moor [SPD]: … über das Land gespro- chen!) diese Chance bedauerlicherweise weitaus überwiegend nicht genutzt, lieber Justus Moor. Ich hatte natürlich schon die Hoffnung, dass in Ihrer Rede eine Neuigkeit, eine heiße Nachricht aus Berlin, aus dem Bundesfinanzministerium kommt, die uns alle hier erfreut. Aber diese heiße Neuigkeit ist bei Ihrer Rede leider ausgeblieben. Bedauerlicherweise haben Sie eben auch nicht die Chance genutzt, sich inhaltlich mit diesem Antrag auseinanderzusetzen, dessen Grundanalyse – und dabei ist es ganz egal, welche Farbe er hat, ob er von Schwarz oder Grün, von der FDP oder möglicherweise auch von Ihnen als SPD kommt – doch richtig ist und bleibt. Schauen Sie in die kommunalen Haushalte, vor allem in die Ergebnisse des Jahres 2025 und davor. Wir hatten im Jahr 2025 fast 17 Milliarden Euro Gewerbesteuereinnahmen. Das ist auf der kommunalen Landtag Ebene eine Seitwärtsbewegung und sogar ein leichtes Plus von 0,3 % gegenüber 2024. Die jeweilige Situation ist natürlich sehr unterschiedlich; das ist klar. In Kommunen, die sehr viele energieintensive Betriebe haben oder Betriebe, die derzeit wirtschaftlich unter Druck stehen, weil möglicherweise Absatzmärkte wegbrechen oder sich deutlich verändern – Stichwort „alles rund ums Auto“ –, gibt es Gewerbesteuermindereinnahmen. In Kommunen hingegen, die beispielsweise in Sachen „Digitalisierung“, „Information und Technik“ oder „Dienstleistungen“ aufgestellt sind, gibt es durchaus ein Gewerbesteuerplus. Bei den Grundsteuern gab es 2025 sogar einen leichten Rückgang auf 4 Milliarden Euro. Das verwundert offen gesagt etwas angesichts der Debatten, die hier häufig von der FDP angezettelt worden sind. Wir haben bei der Grundsteuer in der Summe de facto einen Rückgang auf 4 Milliarden Euro, wovon die Hälfte der Kommunen betroffen ist. Allein das würde eine Analysenotwendigkeit ergeben. Nimmt man allein diese beiden zentralen Ertragspunkte in den kommunalen Haushalten, merkt man, dass die Einnahmenseite stagniert, während die Ausgabenseite explodiert. Das tut die Ausgabenseite nicht erst seit 2025, sondern schon seit 2024 und sogar 2023, nämlich mit dem Wirken der Großreformen der Ampel-Bundesregierung. An den Abgeordneten der FDP gerichtet: Sie wissen, dass damals Christian Lindner Bundesfinanzminister war. Ich werde nicht müde, zu sagen, dass der Kollege Lindner in der Bundesregierung den Raubzug durch die kommunalen Kassen losgetreten hat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Ich kann Ihnen auch sagen, dass mit dem Kollegen Lindner eine Altschuldenlösung nicht umsetzbar war. Wir waren oft genug in Berlin, um mit dem damaligen Bundesfinanzminister Lindner über genau diese Altschuldenlösung zu verhandeln. Diese Landesregierung aus CDU und Grünen hatte den Mut, die Kraft, die Fähigkeit und den Willen, das für Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Wir haben gesagt: Wir warten nicht auf den FDP-Bundesfinanzminister, und wir warten auch nicht auf irgendeinen Bundesfinanzminister, der möglicherweise danach kommt. Vielmehr vertrauen wir auf unsere Stärke, reduzieren uns selbst und nehmen jedes Jahr 250 Millionen Euro aus unserem Haushalt, um am Ende in diesem Frühjahr 9 Milliarden Euro kommunale Schulden aus den Kommunalbilanzen herauszunehmen. Ich danke CDU und Grünen – dabei bleibe ich; das haben Sie von mir schon häufiger gehört – für den Mut, das zu tun und an dieser Stelle auf Worte Taten folgen zu lassen. Das gehört zu guter Regierungspolitik nun einmal dazu. 15.10.2026 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es hätte auch die Chance gegeben, sich über den Sozialleistungsbereich zu unterhalten. Wir haben insbesondere bei der Eingliederungshilfe, also bei den Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigungen von klein bis alt, einen weiterhin exorbitanten Aufwuchs; das bekommen Sie alle mit. Die 5 Milliarden Euro, die wir irgendwann mal mit der Bundesregierung verhandelt haben, sind heute schlichtweg keine 5 Milliarden Euro mehr wert. Das ist ja klar. Sie sind inflationiert. Insofern reichen diese 5 Milliarden Euro Bundesentlastung für die Kommunen bzw. die Länder in Deutschland nicht aus, um den Kostenaufwuchs zu tragen. Deswegen setzen wir uns dafür ein und kämpfen wir dafür, dass diese Bundesentlastung erhöht wird, dass sie dynamisiert wird. Wer kann aber diese Dynamisierung im Bundeshaushalt vortragen? Das kann in dem Fall das Bundesfinanzministerium tun. Mit Alexander Schweitzer als neuem Bundesminister für Arbeit und Soziales haben Sie jetzt eine neue Chance. Vielen Dank also für den Antrag. Lieber Abgeordneter Moor, insofern sind wir sehr gespannt, ob irgendwann doch heiße Nachrichten aus dem Bundesfinanzministerium kommen, sodass sich die SPD auf der Bundesseite entsprechend bewegt und die richtigen Entlastungswirkungen setzt, die den Kommunen helfen, nämlich mehr Geld für die Bundesteilhabe. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/21617. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD und AfD. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP enthält sich. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nein, an- genommen! – Justus Moor [SPD]: Sehr gut! – Heiterkeit und Beifall von der SPD – Weiterer Zuruf) – Entschuldigung. Somit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Koalition angenommen. Vielen Dank. Pardon. (Justus Moor [SPD]: Schade!) Wir kommen zu: Landtag 7 Landeskommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt würdigen und ihre Empfehlungen gemeinsam umsetzen Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/21605 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21754 Ich darf die Aussprache eröffnen. Für die SPD hat Dr. Dennis Maelzer das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bekämpfung von Gewalt und Missbrauch wird von den demokratischen Fraktionen im Landtag seit Jahren vorangetrieben. Wir wollen auch die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt voranbringen. Denjenigen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, soll nicht nur eine Stimme, sondern Selbstwirksamkeit gegeben werden. Mit dieser Haltung haben CDU, SPD, Grüne und FDP gemeinsam die Bildung der Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen. Vorausgegangen war eine Initiative der SPD, welche die als unzureichend empfundene Aufarbeitung der Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche thematisierte. Von Anfang an ging es um Verantwortung. Das Recht auf Aufarbeitung darf nicht vom guten Willen einzelner Institutionen abhängen. Das Land ist in der Pflicht, Betroffenen zur Seite zu stehen und dafür einen Rahmen zu schaffen. Die Landeskommission mit ihren Sprechern Professorin Karin Böllert und Karl Haucke verfügte über wissenschaftliche Expertise, juristische Kompetenz und die Perspektive von Betroffenen. Mit der ehemaligen Opferschutzbeauftragten Elisabeth Auchter-Mainz und der Kinderschutzbeauftragten Petra Ladenburger waren herausgehobene Vertreterinnen des Landes dabei. In sieben Plenar- und zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen hat die Kommission nicht nur intensiv gearbeitet, sondern auch ein Gesamtkonzept für gelingende Aufarbeitung entwickelt. Dafür gebührt der Kommission und ihren Mitgliedern unser aufrichtiger Dank. (Beifall von der SPD und Yvonne Gebauer [FDP]) Es geht aber um mehr als Fleißkärtchen. Denn die Kommission hat unseren Auftrag erfüllt, Standards 15.10.2026 für die Aufarbeitung, Vorschläge zur Umsetzung und Qualitätskontrolle, Themen für Dunkelfeldstudien sowie Vorschläge für die Betroffenenarbeit zu entwickeln. Die Frage ist, ob wir bereit sind, die Ergebnisse in konkretes Handeln zu übersetzen. Konkretes Handeln bedeutet: Erstens. Wir wollen, dass der Landtag ein Aufarbeitungsgesetz beschließt, das den Betroffenen ein Recht auf Aufarbeitung zubilligt. Dazu gehören auch verbindliche Beteiligungsrechte und der Anspruch auf Beratung. Zweitens. Aufarbeitung ist eine dauernde Aufgabe. Deshalb folgen wir der Empfehlung, eine ständige und unabhängige Landesaufarbeitungskommission einzusetzen. Drittens. Nordrhein-Westfalen braucht einen eigenständigen Landesbetroffenenrat. In den ersten Anhörungen der Kinderschutzkommission waren immer Vertreter des Betroffenenrats auf Bundesebene dabei, bis das klare Signal kam, dass sie personell überfordert sind, immer wieder Beratung für NRW zu leisten. Schon allein aufgrund dieser Erfahrung unterstützen wir das Votum der Landeskommission ausdrücklich. (Beifall von Andreas Bialas [SPD]) Viertens. Sexuelle Gewalt passiert nicht nur in Institutionen. Im Gegenteil: Missbrauch findet am häufigsten im familiären Kontext statt. Darum muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die Aufarbeitung von Gewalt in Familien ermöglicht. Die Vorschläge der Landeskommission umzusetzen, ist unsere Aufgabe. Um nichts übers Knie zu brechen, bitten wir die Landesregierung in unserem Antrag daher nicht sofort um einen Gesetzentwurf, sondern nur um Eckpunkte. Daran könnte eine neue Landesregierung, wie auch immer sie zusammengesetzt sein mag, anknüpfen und die Kommissionsempfehlungen umsetzen, ohne Zeit zu verlieren. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und FDP hätten sich gewünscht, diese Positionierung erneut gemeinsam mit CDU und Grünen beschließen zu können. Der Entschließungsantrag lässt mich zu dem Schluss kommen, dass es nicht nur um das Wie und Wann geht, sondern zumindest bei manchen Beschlussempfehlungen auch um das Ob. Wir sind überrascht, dass beim Thema „Aufarbeitung“ nun gar von verfassungsrechtlichen Bedenken die Rede ist, die erst per Gutachten behandelt werden müssten. Wir sind ebenso überrascht, dass nun ein runder Tisch mit dem Auftrag kommen soll, die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt weiterzuentwickeln. Genau das war die Aufgabe der Landeskommission. Wir finden: Sie hat diese Aufgabe erfüllt. (Beifall von der SPD und Yvonne Gebauer [FDP]) Landtag Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Begriff „Betroffenenrat“ in Ihrem Entschließungsantrag nicht einmal zur Prüfung vorkommt. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie in Ihrem Entschließungsantrag lediglich Standards für Vereine und Institutionen einfordern, die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Familien aber nicht benennen. Wir sind davon überzeugt, dass der Abschlussbericht der Landeskommission eine ausgezeichnete Grundlage liefert. Darum werben wir für unseren weitergehenden Antrag und werden uns bei dem Entschließungsantrag enthalten. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Yvonne Gebauer das Wort. Bitte sehr.

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Yvonne Gebauer FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die amerikanische Psychiaterin Judith Lewis Herman hat einmal sinngemäß gesagt: Gräueltaten lassen sich nicht einfach begraben. – Dieser Gedanke trifft besonders auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu. Das erlittene Unrecht verschwindet nicht durch Schweigen, durch Verdrängen oder Wegsehen. Für viele Betroffene bleiben die Folgen ein Leben lang spürbar. Deshalb darf sich unsere staatliche Verantwortung nicht allein darauf beschränken, solche Taten künftig zu verhindern. Wir müssen auch dafür sorgen, dass geschehenes Unrecht aufgearbeitet, Verantwortung übernommen und den Betroffenen Gehör verschafft wird. Sexualisierte Gewalt hinterlässt häufig tiefe seelische Verletzungen, erschüttert das Vertrauen in andere Menschen und beeinträchtigt die Betroffenen oft jahrzehntelang, manchmal ein Leben lang. Umso wichtiger ist es, dass der Staat seiner Verantwortung gerecht wird. Er muss wirksam vor sexualisierter Gewalt schützen sowie Unterstützung und die Möglichkeit zur Aufarbeitung des erlittenen Unrechts geben. Gleichzeitig müssen selbstverständlich Verantwortlichkeiten aufgeklärt, strukturelle Versäumnisse erkannt und Konsequenzen gezogen werden. Denn Aufarbeitung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für besseren Kinderschutz, für besseren Schutz unserer Jugendlichen in der Zukunft. (Beifall von der FDP und der SPD) Dieser Gedanke war der Ausgang für den vor zwei Jahren gefassten Beschluss der demokratischen Fraktionen, eine Landeskommission einzusetzen, die die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei uns in 15.10.2026 Nordrhein-Westfalen verbessert und auf eine verlässliche Grundlage stellt. Die Landeskommission sollte konkrete Standards und Handlungsempfehlungen entwickeln, die der Politik als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen. Gerade deshalb – Kollege Dennis Maelzer hat es schon angesprochen – wäre es ein starkes Zeichen gewesen, wenn heute alle Fraktionen, die den Einsetzungsbeschluss damals mitgetragen haben, auch hier einen gemeinsamen Antrag beschlossen hätten. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben sich aber anders entschieden und einen Entschließungsantrag vorgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der entscheidende Unterschied beider Anträge liegt weniger im Inhaltlichen als vielmehr im Grad der politischen Verbindlichkeit und im Tempo der Umsetzung. Während wir Freie Demokraten gemeinsam mit der SPD der Auffassung sind, dass die Empfehlungen der Landeskommission nun auch in die Umsetzung kommen müssen, sehen CDU und Grüne sie lediglich als Grundlage für weitere Beratungen. Wer nach Abschluss der zweijährigen Arbeit der Landeskommission zunächst ein weiteres Gutachten und einen weiteren runden Tisch fordert, muss erklären, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn er erwartet und warum die Betroffenen weiter auf verbindliche Rechte und unabhängige Aufarbeitungsstrukturen warten müssen. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich bin davon überzeugt, dass jetzt, nachdem die Landeskommission ihren Auftrag erfüllt und konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt hat, die Politik – sprich: wir – am Zug ist. Der gemeinsame Antrag von SPD und FDP greift nicht nur die Empfehlungen eines Betroffenenrates auf, sondern setzt mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt innerhalb von Familien einen weiteren Schwerpunkt, der im Entschließungsantrag von CDU und Grünen fehlt. Wir müssen die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt als staatliche und gesellschaftliche Daueraufgabe verstehen. Unsere Aufgabe muss es sein, die Betroffenen stärker zu beteiligen und verlässliche Standards und Strukturen zu schaffen. (Beifall von der FDP) Das ist im Auftrag der Landeskommission geregelt bzw. vorgeschlagen. Dieser Auftrag sollte nun auch in politische Entscheidungen münden. Schließen möchte ich mit einem Zitat der Schweizer Psychoanalytikerin Alice Miller, die im Hinblick auf psychische und gesellschaftliche Folgen von Kindesmisshandlungen einmal festgestellt hat: „Das Kind ist immer unschuldig.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Charlotte Quik das Wort. Bitte sehr.

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Charlotte Quik CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer als Kind sexualisierte Gewalt erfahren hat, darf mit der Aufarbeitung dieses Unrechts nicht alleine bleiben. Betroffene müssen gehört werden und erfahren können, was geschehen ist, wer dafür Verantwortung trägt und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Dafür trägt auch die Politik Verantwortung. Deshalb haben CDU, Grüne, SPD und FDP die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gemeinsam eingesetzt. Der Schutz von Kindern und die Aufarbeitung erlittenen Unrechts sind eine gemeinsame Verpflichtung. Diese Gemeinsamkeit sollte auch die heutige Debatte tragen. Unser ausdrücklicher Dank gilt allen Mitgliedern der Landeskommission. Sie haben unterschiedliche Perspektiven zusammengeführt, komplexe Sachverhalte bearbeitet und einen umfassenden Bericht vorgelegt. Unser besonderer Dank gilt darüber hinaus den Betroffenen, die über das erlittene Leid gesprochen und ihre Erfahrungen mit uns geteilt haben. Ihre Schilderungen machen deutlich, welche Folgen es hat, wenn Schutz ausbleibt und Verantwortliche schweigen. Diese Erfahrungen wachzuhalten und daraus Konsequenzen für unser politisches Handeln zu ziehen, ist unsere Verantwortung. (Andreas Bialas [SPD]: Ja, und?) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits unser gemeinsamer Einsetzungsantrag enthält einen klaren Satz: „Die betroffenen Institutionen haben eine Bringschuld.“ Dieser Satz gilt. Wer Verantwortung für Kinder übernimmt, muss sich ihr auch stellen, wenn Kinder Gewalt erfahren haben. Das gilt beispielsweise für Kirchen, Vereine und Einrichtungen ebenso wie für staatliche Stellen. Der Schutz einer Institution darf niemals schwerer wiegen als die Würde der Betroffenen. Aufarbeitung muss Verantwortung sichtbar machen: Wer hat gehandelt? Wer hat weggesehen? Welche Strukturen haben Gewalt ermöglicht? Und was muss sich ändern? Auch sexualisierte Gewalt in Familien verlangt unsere Aufmerksamkeit. Familiäre Nähe darf kein Schutzschild für Täter sein. Betroffene brauchen verlässliche Unterstützung. Nordrhein-Westfalen hat wichtige Voraussetzungen geschaffen: Das Landeskinderschutzgesetz stärkt Zusammenarbeit, Qualitätsentwicklung und Schutzkonzepte. Ombudsstellen bieten unabhängige Beratung. Die Kinderschutzkommission gibt dem Thema dauerhaft parlamentarisches Gewicht. Die unabhängige 15.10.2026 Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte stärkt den Kinderschutz sowie die Rechte junger Menschen. Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept bündelt Prävention, Intervention und Hilfen. Die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte verbindet Wissenschaft und Praxis. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter. Der Abschlussbericht der Aufarbeitungskommission gibt uns wichtige Impulse. Seine Empfehlungen betreffen Rechte, Verfahren, Zuständigkeiten und institutionelle Strukturen. Daraus müssen wirksame Entscheidungen abgeleitet werden. Betroffene müssen sich auf die Strukturen und Verfahren, die wir schaffen, verlassen können. Beteiligung muss tatsächlich Einfluss ermöglichen. Unabhängigkeit muss institutionell gesichert sein. Sorgfalt ist eine Verpflichtung gegenüber den Betroffenen. Das möchte ich an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP noch einmal zurufen. Der gemeinsame Weg, den wir im Kinderschutz bis dahin immer beschritten haben, ist die Grundlage für den Erfolg des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Es ist sehr schade, dass dies für den Moment offensichtlich nicht mehr so zum Tragen kommt. Ich würde mir wünschen, dass uns das in Zukunft wieder anders gelingt. Ich möchte an dieser Stelle bitten, zu überdenken, ob gerade die Verpflichtung gegenüber den Betroffenen nicht bedeutet: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Andreas Bialas [SPD]) Unser Entschließungsantrag benennt dafür konkrete Schritte. Wir beauftragen die Landesregierung, den Bericht und seine Empfehlungen umfassend rechtlich, fachlich und hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit auszuwerten. Ein mögliches rechtswissenschaftliches Gutachten soll die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen staatlich verantworteter Aufarbeitung untersuchen: die mögliche rechtliche Stellung und die Rechte Betroffener, die Rechte weiterer Beteiligter sowie die Handlungsmöglichkeiten des Landes, aber auch die Grenzen. Dabei wollen wir bestehende Strukturen nutzen und weiterentwickeln, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Wir wollen einen runden Tisch unter angemessener Beteiligung Betroffener einrichten. Auf Grundlage des Abschlussberichts, des Gutachtens und der Ergebnisse des runden Tisches soll die Landesregierung dem Landtag Vorschläge zur Umsetzung eines Handlungskonzepts „Aufarbeitung“ Landtag vorlegen. Dabei muss deutlich werden, welche gesetzlichen, institutionellen und finanziellen Maßnahmen erforderlich und rechtlich tragfähig sind. Wir greifen die Empfehlungen zur Dunkelfeldforschung auf und prüfen konkrete Forschungsschwerpunkte für Nordrhein-Westfalen. Zugleich wollen wir Aufarbeitungsstandards entwickeln, an denen sich Vereine und Institutionen bereits heute orientieren können, wenn ein Verdacht besteht oder sexualisierte Gewalt stattgefunden hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele warten seit Jahren …

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Christof Rasche

Darf ich kurz unterbrechen? Herr Dr. Maelzer hat den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

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Charlotte Quik CDU

Ja, sehr gerne.

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Charlotte Quik, vielen Dank, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. Unser Antrag war ja im Vorfeld bekannt. Der Entschließungsantrag kam ein bisschen kurzfristiger. Deswegen hatten wir noch keine Gelegenheit, uns darüber auszutauschen. Mein Erkenntnisinteresse bezieht sich auf den runden Tisch. Inwiefern unterscheidet sich denn der runde Tisch von den Aufgaben, die die Landeskommission hatte und zu denen sie uns ihren Bericht vorgelegt hat? Inwiefern ist also der Arbeitsauftrag unterschiedlich, und warum erwartet man sich andere Ergebnisse als von der Landeskommission?

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Christof Rasche

Jetzt kommen wir zur Antwort. Bitte.

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Charlotte Quik CDU

Vielen Dank. – Vielen Dank, Herr Kollege Maelzer, für die Zwischenfrage. Es geht am Ende darum, nun sehr schnell, sehr kurzfristig ein sehr niederschwelliges Angebot zur Betroffenenbeteiligung zu machen. Das kann über einen runden Tisch am schnellsten abgebildet werden. Parallel hat man die Möglichkeit – so hat es Frau Ministerin Schäffer bereits im Rahmen der Abschlussveranstaltung, die Sie leider nicht persönlich erleben konnten, dargestellt –, die übrigen Erkenntnisse aus der Aufarbeitungskommission kleinzuarbeiten und zu überlegen, was in welcher Reihenfolge wie umgesetzt werden kann. Daher gilt an der Stelle: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Nichtsdestotrotz sollte eine sehr kurzfristige Betroffenenbeteiligung abgebildet werden. 15.10.2026 Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele warten seit Jahren auf Anerkennung und Aufklärung. Wir sind es ihnen schuldig, wirksame und gut durchdachte Entscheidungen zu treffen. Es ist angemessen, der Landesregierung die notwendige Zeit für eine sorgfältige Prüfung und Arbeit einzuräumen. Zugleich erwarten wir, dass sie den Prozess entschlossen voranbringt und Fortschritt sichtbar macht. Die Verantwortung der Institutionen besteht schon heute. Niemand darf sich ihr entziehen. Wir haben die Kommission gemeinsam eingesetzt. Wir würdigen ihre Arbeit und übernehmen Verantwortung für die nächsten Schritte.

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Christof Rasche

„Angemessene Zeit“ ist ein gutes Stichwort.

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Charlotte Quik CDU

Betroffene müssen erfahren können: Wir hören zu und übernehmen Verantwortung. – Die Verantwortung für geschehenes Unrecht endet nicht mit dem Vergehen der Zeit. Dafür stehen wir. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollegin Woestmann hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte sehr.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ein bis zwei Kinder pro Schulklasse sind von sexueller Gewalt betroffen. Diese Zahl zeigt, dass wir bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht über ein Randthema, nicht über ein Nischenthema sprechen, sondern über etwas, das uns ganz nah ist. Wir alle – das müssen wir uns klarmachen – kennen jemanden, der oder die betroffen ist oder war. Wir alle kennen Überlebende, die sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Um es einmal sehr plakativ zu machen: Von uns 195 Abgeordneten sind rein statistisch gesehen mindestens zehn Überlebende, die sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit erlebt haben. Jeder Einzelne davon ist einer und eine zu viel. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein Verbrechen. Das müssen wir stoppen. Dabei gilt es, auf der einen Seite dafür zu sorgen, dass wir alles in unserer Macht Stehende dafür tun, dass Kinder heute geschützt werden, dass sie kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden, die handlungsfähig sind und Sicherheit bieten. Dazu gehört aber auch, dass wir erwachsenen Überlebenden, die als Kinder sexuelle Gewalt erfahren Landtag haben, heute zuhören. Genau dafür hat der Landtag eine Kommission eingesetzt, die Standards zur Aufarbeitung von sexueller Gewalt erarbeiten sollte. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Mitgliedern der Kommission für ihren Einsatz und das Einbringen ihres Wissens und ihrer Erfahrung bedanken. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Bei der Abschlussveranstaltung wurde sehr deutlich, wie wertvoll diese Arbeit für Sie alle gewesen ist. Nun stehen wir als Politik in der Verantwortung, uns Ihrer Forderungen anzunehmen und sie in die Realität umzusetzen, weil es bei der Frage der Aufarbeitung nicht nur darum geht, zurückzuschauen, sondern vor allem darum, für die Zukunft zu lernen. Dafür braucht es Zeit. Darum hat Ministerin Schäffer bereits bei der Vorstellung des Abschlussberichts gebeten, und zwar nicht, weil wir das Thema auf die lange Bank schieben wollen – ganz und gar nicht –, sondern weil wir dieser großen Verantwortung gerecht werden müssen. Die Landeskommission hat Empfehlungen vorgelegt, die weit über einzelne Maßnahmen hinausgehen. Sie betreffen grundlegende Fragen unseres Rechtssystems und die Verantwortung des Staats. Wenn wir dauerhafte Strukturen entwickeln wollen, müssen wir zunächst wissen, was rechtlich möglich ist und wie diese Strukturen in der Praxis funktionieren können. Ich verstehe sehr gut, dass viele Betroffene nicht noch länger warten wollen und dass sie erwarten, dass wir endlich handeln. Aber genau deswegen dürfen wir keine Hoffnungen wecken, die wir am Ende möglicherweise nicht erfüllen können. Genau aus dem Grund beauftragen wir mit unserem Entschließungsantrag die Landesregierung, dass sie die komplexen rechtlichen Fragestellungen durch ein Gutachten klären lässt. Gleichzeitig wollen wir mit der Einrichtung eines Runden Tisches dafür sorgen, dass wir im Dialog mit Expertinnen das Thema „Aufarbeitung“ weiterhin wissenschaftlich, juristisch und aus der Praxis heraus bearbeiten. Wir sollten bei allem, was wir neu entwickeln, nicht vergessen, dass wir in NRW bereits wichtige Strukturen im Kinderschutz haben. Wir haben ein Landeskinderschutzgesetz. Wir haben eine Kinderschutzkommission. Wir haben die unabhängige Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte. All das stellt eine Grundlage dar, auf der wir weiterarbeiten können. Dabei muss das Ziel sein, dass wir bestehende Konzepte und Kompetenzen miteinander weiterentwickeln und verzahnen und keine Parallelsysteme aufbauen, die nicht ineinandergreifen. Entscheidend ist am Ende nicht, wie viele Gremien oder Stellen wir 15.10.2026 haben. Entscheidend ist, dass sie funktionieren und den Betroffenen tatsächlich geholfen werden kann. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auf einen Punkt in unserem Antrag möchte ich besonders eingehen. Wir sprechen häufig über die Aufarbeitung auf Landesebene. Aber die Frage stellt sich auch ganz konkret vor Ort. Was passiert, wenn in einem Sportverein, einem Jugendverband oder einer Einrichtung sexualisierte Gewalt bekannt wird, die vielleicht schon Jahre zurückliegt? Erst letzte Woche gab es einen großen Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger, und ein Satz ist mir sehr in Erinnerung geblieben: Die Vereine sind überfordert, wenn es den Verdacht eines sexuellen Übergriffs gibt. Genau das ist doch noch immer das Problem. Wir sind als Gesellschaft sprachlos und überfordert, wenn es darum geht, wie wir mit diesem Thema richtig umgehen. Wie übernimmt man Verantwortung? Was muss dabei bedacht werden? Wie kann man Kinder und Jugendliche einbeziehen, ohne sie erneut zu traumatisieren und ohne über sie hinweg zu entscheiden? Ich finde, wir müssen den Einrichtungen mehr Orientierung geben. Deshalb wollen wir Standards für die Aufarbeitung entwickeln, die schon heute in der Praxis helfen. Denn wir brauchen beides. Wir brauchen den Blick zurück und müssen den Betroffenen Gehör schenken, aber wir brauchen auch den Blick ins Heute: Wie können wir Kinder und Jugendliche besser schützen und Erwachsene handlungssicher machen, damit sie wissen, wie sie mit Verdachtsfällen umgehen können? Deswegen lehnen wir den Antrag von SPD und FDP ab und stimmen dem Antrag der Koalition zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Frau Kollegin Woestmann, es gibt noch einen Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Ach so, okay.

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Nina Andrieshen SPD

Vielen Dank, Frau Kollegin Woestmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Beim Lesen des Entschließungsantrags ist mir aufgefallen, dass der ganze Bereich der Aufarbeitung im Kontext „Familie“ ausgeschlossen wurde. Es ist nur noch von Institutionen und Vereinen die Rede. Dennis Maelzer sagte es schon: Wir hatten noch nicht die Möglichkeit des Austauschs, weil es alles Landtag sehr kurzfristig kam. Mich interessiert, warum der Bereich der Familie komplett ausgeschlossen wurde.

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Christof Rasche

Jetzt kommen wir gerne zur Antwort.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Andrieshen, für die Frage, die sehr berechtigt ist. Ich gehe davon aus, dass das die größte Herausforderung in Bezug auf die Arbeit der Kommission ist. Es ist nicht so, dass die Aufarbeitung in der Familie nicht wichtig ist. Die ist total wichtig. Als ich studiert habe, hat mein Hochschulprofessor Aufarbeitungsarbeit mit Familien geleistet, in denen es Erfahrungen mit sexueller Gewalt in ihrem Umfeld gab. Er hat geschildert, dass es eine sehr große Bereitschaft dafür braucht, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Das ist nichts, was man pauschal mit einem Rechtsanspruch sicherstellen kann, sondern es kommt sehr stark auf die individuelle Beschaffenheit von Familien an. Ich würde sagen, dass es total wichtig ist, dass es die Möglichkeit gibt, dass Familien begleitet werden, um Aufarbeitung leisten zu können, und dann auch professionelle Begleitung haben. Ich finde es aber schwierig, ein Recht darauf zu schaffen, weil das etwas ist, in das wir nicht reinentscheiden können. Die Familie ist ein sehr geschützter Bereich in unserem Land, auch über das Grundgesetz. Das kann man kritisieren oder gut finden. Nichtsdestotrotz ist es schwierig, zu sagen: Dafür schaffen wir eine Pflicht. Jeder, der schon mal versucht hat, mit den Eltern über etwas in der Kindheit zu sprechen, das vielleicht nicht das monströse Ausmaß von sexueller Gewalt hatte, sondern zum Beispiel die Frage betraf, weshalb so viel Druck in Bezug auf die Schule gemacht wurde, kann sich, wenn die Eltern darauf nicht entsprechend reagiert haben, vorstellen, wie schwierig es ist, diese Frage der Aufarbeitung sexueller Gewalt in der Familie rechtlich zu normieren. Ich möchte, dass wir dafür einen guten Weg finden. Es ist mir ein großes Anliegen, dass es diesen Weg gibt und wir Familien Aufarbeitung möglich machen können. Ich sehe aber trotzdem eine Herausforderung dabei gegeben, dies rechtlich umzusetzen. Deswegen möchten wir, dass geschaut wird, wie man damit umgeht und was auch die Verfassung dazu sagt, wie es normiert werden kann. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Herr Röckemann das Wort. Bitte sehr. 15.10.2026

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Thomas Röckemann AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gehört zu den schlimmsten Verbrechen überhaupt. Solche Taten müssen aufgearbeitet und die Täter hart bestraft werden. Die Opfer verdienen Unterstützung, und sie verdienen vor allem einen Staat, der seine Verantwortung ernst nimmt. Genau deshalb überzeugt uns dieser Antrag noch nicht. FDP und SPD wollen die Empfehlungen der Landeskommission sozusagen im Hauruckverfahren umsetzen. Gefordert werden ein neues Gesetz, eine dauerhafte Landeskommission mit eigener Geschäftsstelle, ein Betroffenenrat mit eigenem Etat, zusätzliche Beratungsangebote und weitere Strukturen für die Aufarbeitung im familiären Bereich. Das Ergebnis wäre ein zusätzlicher Verwaltungsapparat. Dieser Apparat braucht Personal und Geld, und vor allem bindet er Kapazitäten, die wir schon heute nicht haben. Schauen wir uns doch die Realität an: Unsere Jugendämter arbeiten vielerorts am Limit, mancherorts auch darüber hinaus. Fachkräfte fehlen. Der bestehende Kinderschutz stößt immer wieder an seine Grenzen. Auch bei der Strafverfolgung sehen wir erhebliche Vollzugsprobleme. Ihre Antwort darauf lautet: neue Kommissionen, neue Geschäftsstellen und neue Gremien. Da stellt sich uns allerdings die Frage: Was kommt am Ende dabei raus? Schauen wir mal etwas weiter über den Tellerrand hinaus. Schauen wir mal auf den Umgang mit weiblicher Genitalverstümmelung. Seit Jahren gibt es dieses schwere Verbrechen; es gehört auch bekämpft und wird auch seit Jahren bekämpft. Es gibt einen eigenen Straftatbestand. Es gibt Aufklärung, Modellprojekte und Beratungsstellen. Auch öffentliche Mittel stehen bereit. Trotzdem wurden seit Einführung des Straftatbestandes im Jahr 2013 bis einschließlich 2025 bundesweit lediglich 15 Fälle polizeilich registriert – 15 Fälle in zwölf Jahren. Gleichzeitig wird von Zehntausenden betroffenen Frauen und Tausenden gefährdeten Mädchen ausgegangen. Die Täterinnen kommen ungestraft davon. Opferkinder verbleiben in den Tatortfamilien. Das zeigt ein grundlegendes Problem: Gesetze auf dem Papier reichen eben nicht. Entscheidend ist, was in der Praxis dabei herauskommt. Genau diese Sorge haben wir bei Ihrem Antrag. Neue Kommissionen brauchen Geschäftsstellen. Neue Gremien brauchen Verwaltungen. Neue Zuständigkeiten erzeugen Abstimmungsbedarfe. Und irgendwann beschäftigt sich dieser Apparat nur noch mit sich selbst. Was wir brauchen, ist aber keine zusätzliche Verwaltung, die sich mit sich selbst beschäftigt. Landtag Besonders kritisch sehen wir die Erwartungen, die Sie bei den Betroffenen wecken. Sie versprechen neue Rechte, neue Anlaufstellen und bessere Unterstützung. Aber eine zusätzliche Institution hilft wenig, wenn am Ende das Personal für die konkrete Beratung, Aufklärung und Unterstützung fehlt. Das wäre keine Verbesserung. Das wäre Augenwischerei. Genau das haben die Betroffenen, haben die Opfer nicht verdient. Auch der Entschließungsantrag von CDU und Grünen ist hauptsächlich heißer Dampf in Tüten. Richtig ist, staatliche Aufarbeitung zunächst verfassungsrechtlich zu prüfen. Ich denke da insbesondere an die Probleme mit dem Datenschutz; davon haben wir gerade schon viel gehört. Aber Sie machen den Fehler und wollen statt konkreter Lösungen weitere Runde Tische einrichten. Der neue Runde Tisch soll jetzt die Umsetzbarkeit der Empfehlungen prüfen. Ich denke, es ist jetzt Aufgabe der Landesregierung, die Umsetzbarkeit zu prüfen. Ich sage deshalb ausdrücklich, wir stellen die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt nicht infrage. Aber Aufarbeitung braucht Wirkung und keine institutionelle Selbstbeschäftigung. (Beifall von der AfD) Bevor der Staat neue Apparate schafft, muss er sicherstellen, dass bestehende Strukturen funktionieren und konkrete Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Beide Anträge setzen aus unserer Sicht die falschen Prioritäten. Wir werden uns daher enthalten, bis wir im nächsten Jahr den Wählerauftrag erhalten, es besser zu machen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Verena Schäffer das Wort. Bitte sehr. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon interessant, dass die AfD hier diese Kommunikationsstrategie verwendet und bei diesem so wichtigen Thema dann den Schlenker macht zu den Verbrechen der Genitalverstümmelung, weil Sie damit ja ein Bild zeichnen wollen. (Christian Loose [AfD]: Es geht um sexuali- sierte Gewalt!) Sie wollen wieder ein Bild zeichnen gegen Familien aus bestimmten Herkunftsländern. Ich finde das widerlich, ehrlich gesagt, wie Sie auch wieder hier versuchen, (Christian Loose [AfD]: Wollen Sie das ignorie- ren?) 15.10.2026 diese Debatte zu nutzen. Denn eins muss doch klar sein – das ist in der Debatte deutlich geworden –, nämlich dass sich sexualisierte Gewalt gegen Kinder durch alle Bevölkerungsschichten unabhängig von der Herkunft, unabhängig von Einkommen usw. durchzieht und es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche immer entgegenzutreten und sich dafür starkzumachen, dass Kinderrechte gewahrt sind und dass die Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen gewahrt bleibt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Der Titel des Antrags lautet „Landeskommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt würdigen und ihre Empfehlungen gemeinsam umsetzen“. Das ist ein Anspruch, den ich absolut teile. „Würdigen“ heißt für mich, die Arbeit der Landeskommission ernst zu nehmen. Und das tun wir. Selbstverständlich haben wir im Ministerium den Bericht sehr intensiv gelesen und sind längst in die Prüfung der Maßnahmen eingestiegen. Wir haben uns bei der Abschlussveranstaltung sehr intensiv mit dem Bericht beschäftigt. Wir haben mit den Mitgliedern der Kommission und mit weiteren Expertinnen und Experten diskutiert. Diejenigen, die dabei waren, können das, denke ich, bestätigen: Das war eine sehr bewegende Tagung, die uns alle berührt hat, weil dort auch Betroffene von ihren Gewalterfahrungen berichtet und diese Erlebnisse eingebracht haben. Dazu gehören viel Mut und viel Kraft. Ich habe großen Respekt davor, dass Betroffene diese Kraft aufgebracht haben, sich so einzubringen und davon zu berichten. (Beifall von Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Der Wert des Berichts liegt aus meiner Sicht darin, dass Mitglieder der Kommission die Erfahrungen von Betroffenen sexualisierter Gewalt, wissenschaftliche Erkenntnisse und unterschiedliche fachliche Perspektiven zusammengeführt haben. Ich will mich auch noch einmal sehr herzlich bei der Kommission für die intensive Arbeit bedanken. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Kommission hat uns ja einen sehr klaren Arbeitsauftrag mitgegeben. Ich finde, beim Thema „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ darf Geschwindigkeit nicht mit Entschlossenheit verwechselt werden. Betroffene haben einen Anspruch darauf, dass wir Maßnahmen ergreifen, die rechtssicher sind, wirksam sind und nachhaltig sind. Dafür braucht es Sorgfalt. Und diese Sorgfalt ist kein Aufschub, sondern aus meiner Sicht Ausdruck des Respekts gegenüber den Betroffenen und gegenüber der Arbeit der Landeskommission. Landtag Damit komme ich zum Stichwort der Gemeinsamkeit. Wir haben hier im Parlament viel gemeinsam geschafft. Das kann ich auch in meinen früheren Rollen als Parlamentarische Geschäftsführerin und als Fraktionsvorsitzende sagen. Mit dem Untersuchungsausschuss Lügde, mit der Kinderschutzkommission und mit dem Kinderschutzgesetz haben wir wirklich den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen vorangetrieben und haben eine Vorreiterrolle bundesweit eingenommen. Ich finde es wichtig, dass es diese Gemeinsamkeit beim Thema „Kinderschutz“ hier im Hohen Hause weiterhin gibt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Handlungsempfehlungen der Kommission sind wirklich sehr umfassend. Ich habe sowohl bei der Veranstaltung als auch bei der Diskussion im Ausschuss dafür geworben und habe durchaus positive Rückmeldungen auch von den Teilnehmenden der Veranstaltung dazu bekommen. Ich habe dafür geworben, dass wir uns die Empfehlungen wirklich gründlich ansehen, dass wir nicht Erwartungen gegenüber Menschen, die schlimmste Gewalt in ihrer Kindheit erfahren haben, wecken, Erwartungen, die wir nachher aus rechtlichen Gründen nicht erfüllen können oder die wir nicht so schnell erfüllen können. Das gilt insbesondere für die Forderung nach einem Landesaufarbeitungsgesetz. Ein solches Gesetz hätte weitreichende Regelungen. Der Kommissionsbericht enthält Vorschläge, die verfassungsrechtlich geprüft werden müssen. Hier ist gerade schon darüber diskutiert worden, wie man das Recht auf Aufarbeitung in der Familie rechtlich ausgestalten kann. Das ist überhaupt nicht trivial. Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten keine Versprechungen machen, die wir nachher nicht halten können. Nicht weil wir es nicht wollen, sondern weil wir auf verfassungsrechtliche Hürden stoßen. Das ist genau die Schwierigkeit, die schon bei der Veranstaltung bestand. Es ist so ein unglaublich wichtiges und hochemotionales Thema. Dann mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu kommen, ist schwierig. Umso wichtiger ist es, dafür zu werben, dass eine sorgfältige Prüfung erfolgt. Unser gemeinsames Ziel muss doch sein, Betroffene wirksam zu unterstützen, dass wir ihre Beteiligung stärken und die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und auch den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen nachhaltig weiterentwickeln. Aus meiner Sicht braucht es dafür keine Schnellschüsse, sondern es braucht Lösungen, die wirklich tragfähig sind. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen jetzt zu zwei Abstimmungen. Erstens stimmen wir über den Antrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 18/21605 ab. Die 15.10.2026 antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21605 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von SPD und FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/21754. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer lehnt diesen Entschließungsantrag ab? – Niemand. Wer enthält sich bei diesem Entschließungsantrag? – Die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen. Ich rufe auf: 8 Unternehmensnachfolge sichern – wirtschaftliche Substanz in Nordrhein-Westfalen erhalten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21627 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Dietmar Brockes das Wort. Bitte sehr.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn in Nordrhein-Westfalen ein Familienbetrieb keinen Nachfolger findet, verschwindet nicht einfach nur der Firmenname. Dann stehen Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze, gewachsene Kundenbeziehungen und oft jahrzehntelang aufgebautes Wissen auf dem Spiel. Genau darum geht es heute. Wir müssen Unternehmensnachfolgen sichern, um wirtschaftliche Substanz in unserem Land zu erhalten. Familienunternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Bundesweit zählen 88 % der privaten Unternehmen dazu. Sie beschäftigen 18,3 Millionen Menschen. Doch der Generationswechsel wird zur Herkulesaufgabe. 57 % der Inhaber sind inzwischen mindestens 55 Jahre alt. In Nordrhein-Westfalen stehen bis 2030 über 38.000 Übergaben an. Das Problem ist längst nicht nur demografisch. Bei den Industrie- und Handelskammern stehen 2024 knapp 10.000 nachfolgesuchenden Unternehmen lediglich rund 4.000 Übernahmeinteressierte gegenüber. Also ein Verhältnis von fünf Abzugebenden zu zwei Interessenten. Das ist viel zu wenig. (Beifall von der FDP) Mehr als jedes vierte beratende Unternehmen erwägt bereits die Schließung. Wo die Nachfolge ungeklärt ist, bleiben Investitionen aus. Das kann sich Landtag Nordrhein-Westfalen nicht leisten. Denn jede vermeidbare Schließung trifft nicht nur die Belegschaft, sondern auch Zulieferer, Vereine und Kommunen. Gerade in ländlichen Regionen und im Handwerk sind solche Betriebe oft unverzichtbar. Wer einen Betrieb übernimmt, fängt nicht bei null an. Er übernimmt Verantwortung für Mitarbeiter, für Kunden, für die Region. Trotzdem behandeln wir die Übernahme häufig komplizierter, als sie sein müsste. Bürokratie, schwierige Bewertungen und Finanzierungslücken bremsen. Fast 40 % der Übernahmeinteressierten berichten von Finanzierungsproblemen. Hinzu kommen hohe Energie- und Arbeitskosten sowie ein Dickicht an Vorschriften. Deshalb gehören auch bezahlbare Energie, verlässliche Infrastruktur, weniger Dokumentationspflichten und praxistauglicher Datenschutz zu einer ernsthaften Nachfolgepolitik. Deshalb fordern wir: Unternehmensnachfolgen müssen wirtschaftspolitisch denselben Stellenwert erhalten wie Neugründungen. Gemeinsam mit Kammern und Verbänden brauchen wir eine landesweite Nachfolgeinitiative. Nachfolge-Scouts, Unternehmensbörsen und regionale Wirtschaftsförderungen müssen besser zusammenarbeiten, damit passende Menschen und Betriebe rechtzeitig zueinander finden. (Beifall von der FDP) Zweitens müssen wir Übernahmen einfacher und finanzierbar machen, mit einem digitalen One-Stop-Shop, grundsätzlich fortgeltende Genehmigungen und einem ersten Jahr ohne zusätzliche bürokratische Belastungen. NRW.BANK, Bürgschaftsbank und Beteiligungskapital sollen Übernahmen wirksamer unterstützen. Wir Freien Demokraten stehen für eine Unternehmensbesteuerung, die Investitionen ermöglicht, statt Substanz zu entziehen. Dazu zählen für uns die Abschaffung der Erbschaftsteuer und eine Begrenzung der Steuerbelastung unternehmerischer Einkünfte auf höchstens 20 %. (Beifall von der FDP) Drittens brauchen wir mehr Lust zum Unternehmertum. Wirtschaftswissen gehört in die Schulen, ebenso Schülerfirmen, Gründungswettbewerbe und Begegnungen von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Schülerinnen und Schülern. Frauen müssen als Nachfolgerinnen gezielter angesprochen und sichtbare Vorbilder stärker ausgearbeitet werden. Das zeigt, ein erfolgreicher Generationswechsel beginnt lange vor der Vertragsunterzeichnung. Wer Nachfolge ermöglicht, schützt nicht nur bestehende Betriebe; er schafft Zukunftschancen für Beschäftigte, Auszubildende und ganze Regionen. Lassen Sie uns deshalb die Hürden gemeinsam konkret angehen, statt weiteren Betriebsschließungen einfach nur zuzusehen. Daher freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank. 15.10.2026 (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Kollege Matthias Goeken das Wort. Bitte sehr.

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Matthias Goeken CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Unternehmensnachfolge“ beschäftigt uns hier im Parlament schon seit vielen Jahren. Die FDP benennt den demografisch bedingten Generationswechsel als eine reale wirtschaftspolitische Herausforderung. Ihr Antrag erweckt jedoch an mehreren Stellen den Eindruck, Nordrhein-Westfalen müsse erst Beratungs-, Matching- und Finanzierungsstrukturen neu aufbauen und schaffen, obwohl gerade diese Instrumente bereits vorhanden und teilweise in dieser Legislaturperiode gezielt ausgebaut worden sind. Im Übrigen möchte ich erwähnen, lieber Kollege Brockes, dass wir einen ähnlichen Antrag bereits im Jahr 2018 gemeinsam eingebracht haben. Der nun vorliegende Antrag wirkt, so muss man es sagen, wie eine aktualisierte Form, jedoch nicht inhaltlich, sondern nur im Antragsdatum. Wir haben seitdem die Förderangebote kontinuierlich auf diversen Ebenen gestärkt und verfügen inzwischen über ein leistungsfähiges System aus Beratung, Vernetzung, Förderung und Risikoabsicherung. Genau diese Risikoabsicherung ist ein sehr wichtiges Förderinstrument, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, denn die Nachfolgebürgschaft der Bürgschaftsbank NRW, welche seit April 2024 in Anspruch genommen werden kann, ist ein richtiges Mittel. Durch die Nachfolgebürgschaft wird das persönliche finanzielle Risiko gesenkt, indem die persönliche Haftung auf 20 % der verbürgten Kreditsumme begrenzt wird. Darüber hinaus bietet die NRW.BANK Unterstützungsmöglichkeiten. Neben diversen Finanzierungsangeboten gibt es unter anderem das Instrument „Finanzierungsbegleitung“. Hier werden Übernehmende auf Finanzierungsgespräche vorbereitet. Jedoch ist entscheidend: Nicht jede Betriebsaufgabe ist Folge einer gescheiterten Nachfolgesuche; Betriebe können auch aufgrund fehlender Rentabilität, veränderter Nachfrage oder einer bewussten unternehmerischen Entscheidung geschlossen werden. Politik kann und soll nicht jede Geschäftsaufgabe verhindern. Sie muss aber dafür sorgen, dass wirtschaftlich tragfähige Unternehmen nicht an einer zu spät – Sie haben es gerade aufgeführt – begonnenen Planung, fehlenden Kontakten oder einer vermeidbaren Finanzierungshürde scheitern. Neben der finanziellen Unterstützung gibt es auch andere Hilfsangebote. Die Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam mit den Handwerks-Landtag kammern die Plattform „Unternehmensnachfolge NRW“ entwickelt. Dort werden Informationen, Checklisten und Ansprechpartner zum Thema „Unternehmensnachfolge“ bereitgestellt. Dies wird bei uns in den nächsten Jahren begleitet, aber wie Sie gerade gehört haben, starten wir eben nicht bei null. Genauso sieht es auch bei der Förderung von Frauen aus. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern bieten spezielle Beratungsprogramme sowie Plattformen für Mentoring, Erfahrungsaustausch und Vernetzung für Frauen an. Zudem wurden erst letztens sechs Frauen vom Land NRW mit dem Innovationspreis ausgezeichnet. Hiermit soll die wertvolle und innovative Arbeit von Wissenschaftlerinnen, Gründerinnen und Unternehmerinnen sichtbar gemacht werden. Die mit dem Innovationspreis ausgezeichneten Frauen sollen als Vorbild und Leuchtturm andere Frauen ermutigen, ebenfalls diesen Weg einzuschlagen. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass Frauen die gleiche Chance wie Männer haben. Dennoch wird der Anteil an Unternehmerinnen auch immer davon abhängen, wie viele Frauen sich eine Unternehmensübernahme überhaupt vorstellen können oder in dem Bereich arbeiten. 22 % der Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen werden von Frauen geleitet. Diese Zahl ist in den vergangenen Jahren nur leicht gestiegen. Auch die Zahl von weiblichen Azubis oder Meisterinnen liegt im Handwerk leider noch bei unter 20 %. Sie haben es angesprochen: Ich muss früh damit anfangen, schon in Schulen und Kindergärten, damit auch in diesem Bereich mehr Frauen eine berufliche Perspektive sehen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es häufig eben nicht der Fall ist. Meine Tochter hat damals auch kein Interesse gehabt, im Bäckerhandwerk zu arbeiten, sich die Zukunft vorzustellen und unseren Familienbetrieb weiterzuführen. Wäre es anders gewesen, hätte sie selbstverständlich auch eine Chance bekommen, genauso wie mein Sohn. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, in Ihrem Antrag sprechen Sie auch Probleme an, die auf Bundesebene und im Energiebereich auf europäischer Ebene geklärt werden können. Gerade die Erbschaftsteuer sorgt immer wieder für Diskussionen. Aufgrund des aktuellen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ist hier sogar mit einer Verschärfung zu rechnen. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass ein Generationswechsel nicht dazu führen darf, dass produktives Betriebsvermögen entzogen wird, Investitionen zurückgestellt werden oder dass Unternehmensanteile allein zur Finanzierung der Steuerlast verkauft werden müssen. Die Unternehmensnachfolge ist für unser Land ein wichtiges Thema. Wir wollen auch weiterhin eine starke Wirtschaft mit einer großen Anzahl an mittelständischen Unternehmen. Ein erheblicher Teil dessen, 15.10.2026 was die FDP-Fraktion fordert, trifft in Nordrhein-Westfalen eben nicht auf eine strukturelle Leerstelle. Beratung, Matching und Finanzierung sind bereits institutionell verankert und werden insbesondere bei der Risikoabsicherung von Nachfolgen in dieser Legislaturperiode gezielt weiterentwickelt. Ich komme zum Schluss. Es kommt jetzt darauf an, diese Angebote konsequent zu nutzen, weiterzuentwickeln und zugleich für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen, wobei die entscheidenden Hebel – wie Sie schon gesagt haben – bei Bürokratie, Wettbewerbsfähigkeit und einem verlässlichen bundesgesetzlichen Steuer- und Wirtschaftsrecht liegen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Frank Sundermann das Wort. Bitte sehr.

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Frank Sundermann SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten in den letzten Tagen einige wirtschaftspolitische Debatten. Ich finde es ganz gut, dass wir jetzt mal eine wirtschaftspolitische Debatte zu einem Thema führen, bei dem wir direkten Einfluss haben, denn gegen den Krieg von Wladimir Putin, gegen die Zölle von Donald Trump und auch gegen den Protektionismus und die subventionierten Exporte von China können wir hier nicht ganz so viel tun. Darüber können wir uns beschweren, aber wollen wir doch mal gucken, was man hier in Nordrhein-Westfalen tun kann. Es gibt aus meiner Sicht zwei wichtige Einfallstore. Das eine ist: Wie bekommen wir es hin, nachhaltig Fachkräfte zu gewinnen? – Die zweite Frage ist: Wie regeln wir, wie konstruieren wir Unternehmensnachfolge? – Da können wir, glaube ich, auf Landesebene politisch gestalten. Beides ist aus unserer Sicht entscheidend für Wachstum, Arbeitsplätze und auch die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Die FDP hat, indem sie die Problemstellung aufgemacht hat, schon deutlich identifiziert, dass in den nächsten fünf Jahren circa 40.000 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen davon betroffen sind. Wenn die Nachfolge scheitert, dann droht mehr als nur das Ende eines Betriebes. Es gehen Arbeitsplätze und auch Ausbildungsplätze verloren. Es verschwindet Wissen, es verschwindet Wertschöpfung, und es verschwinden dann auch wirtschaftliche Substanz und Know-how, das über viele Generationen aufgebaut wurde. Wir können also feststellen: Die Organisation, die Strukturierung und die Förderung einer geregelten Nachfolge ist keine Randfrage wirtschaftspolitischer Landespolitik, sondern eine Zukunftsfrage wirtschaftspolitischer Landespolitik. Landtag Im FDP-Antrag sind viele Probleme richtig erkannt. Die Nachfolge ist für viele Betriebe heute eine echte Herausforderung. Finanzierung, Bürokratie und passende Nachfolgerinnen und Nachfolger sind wichtige Themen. Die thematisierten Fragen sind bekannt – das ist hier, glaube ich, in den Wortbeiträgen deutlich geworden – und werden an verschiedenen Stellen politisch bearbeitet. Ich bin Herrn Goeken sehr dankbar, dass er nicht in diese klassische Spiegelstrichsystematik gefallen ist und aufgelistet hat, was alles schon getan wurde, sondern aufgemetert hat, welche Dinge wirklich greifen. Das finde ich wirklich sehr wichtig. Die Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Was machen wir, um Lösungen zu finden? Was machen wir jetzt schon? Was machen wir vielleicht noch zu wenig, und was machen wir vielleicht zu langsam? Die weitere Beratung im Ausschuss ist eine gute Möglichkeit, um darüber zu entscheiden. Der entscheidende Faktor rund um die Unternehmensnachfolge ist der Mensch, der übernehmen soll. Eine Unternehmensnachfolge gelingt nicht allein dadurch, dass wir eine vernünftige steuerliche Rahmensetzung machen und bürokratische Hemmnisse abbauen. Nein, die Menschen, die eine Unternehmensnachfolge antreten, müssen bereit sein, Verantwortung für Beschäftigte und Familien, für Investitionen und den Betrieb und für die Zukunft eines Unternehmens zu übernehmen. Dafür braucht es gute Rahmenbedingungen, Finanzierung, Qualifikation und Perspektiven. Es braucht aber auch Unternehmergeist. Den Unternehmergeist müssen wir fördern. Ich sage Ihnen auch: Ich habe manchmal den Eindruck, dass wir in diesem Land zu wenig Unternehmergeist haben. (Vereinzelt Beifall von der SPD und der FDP) Darüber würde ich gerne mal mit Ihnen diskutieren. Es mag an Bürokratie liegen, es mag aber auch daran liegen, dass man heutzutage auf dem Kapitalmarkt einfacher und schneller Rendite erzielen kann als mit ehrlicher Arbeit. Deswegen müssen wir auch darüber diskutieren, warum die Steuern da so hoch und warum sie zum Beispiel auf Kapitalerträge so niedrig sind. Darüber müssen wir auch diskutieren, um Motivation zu schaffen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Nur so können wir mehr Menschen für die Übernahme gewinnen – auch junge Menschen, Männer und Frauen. Ich hatte eben gesagt, der FDP-Antrag biete viele gute Punkte für interessante Diskussionen. Ich möchte mich als Sozialdemokrat aber von einer Forderung in diesem Papier sehr deutlich abgrenzen. Das ist die Abschaffung der Erbschaftsteuer. Herr Brockes, da sind Sie überrascht. Ich will Ihnen das 15.10.2026 ganz ehrlich sagen. Ihre Partei sagt immer, es gebe in diesem Land zu viel leistungsloses Einkommen. Das stimmt. Erbschaft ist leistungsloses Einkommen. (Christian Loose [AfD]: Das war die Leistung der Eltern, Herr Sundermann!) Deswegen muss es in vernünftiger Art und Weise besteuert werden. Das ist leistungsloses Einkommen, was da übergeht, und dieses muss besteuert werden. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Wir brauchen zum einen die Einnahmen. Das ist richtig, keine Frage. Aber wir brauchen es auch aus Gerechtigkeitsgründen. Wenn Sie das nicht verstehen wollen, dann kann ich Ihnen an dieser Stelle auch nicht helfen. (Beifall von der SPD) Die entscheidende Frage in Bezug auf diesen Antrag ist doch, wie wir mehr Menschen in die Lage versetzen und dafür gewinnen, Verantwortung für Unternehmen und ihre Beschäftigten zu übernehmen. Dafür liefert dieser Antrag eine gute Ausgangsposition. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Glück auf! (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Sundermann. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Zimmermann.

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Marc Zimmermann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Brockes hat es mit der Problembeschreibung sehr gut getroffen, und wir sind uns in diesem Punkt auch komplett einig. Die Sicherung der Unternehmensnachfolge ist eine der zentralen Aufgaben für die wirtschaftliche Substanz und die Arbeitsplätze hier in Nordrhein-Westfalen. Tausende Betriebe stehen vor dem Generationenwechsel. Doch während wir als schwarz-grüne Koalition an echten, modernen und rechtssicheren Lösungen für den Mittelstand arbeiten – der Kollege Goeken hat einige davon aufgezählt –, legt uns die FDP hier ein Papier vor, das man mit zwei Worten zusammenfassen kann: rückwärtsgewandte Klientelpolitik. Schauen wir uns an, was Sie fordern. Erstens verlangen Sie eine Bundesratsinitiative zur vollständigen Abschaffung der Erbschaftsteuer. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Dabei schützt schon heute das Erbschaftsteuerrecht produktives Betriebsvermögen massiv, wenn Arbeitsplätze erhalten bleiben. Was Sie hier fordern, ist kein Schutz für den Bäckermeister um die Ecke. Sie fordern steuerfreie Erbschaften in Millionen- und Milliardenhöhe für eine verschwindend kleine Elite – Landtag und das auf Kosten der Allgemeinheit, denn auch die Erbschaftsteuer sichert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und finanziert genau die Infrastruktur, die Unternehmer brauchen. (Beifall von den GRÜNEN) Wer sie abschafft, reißt Milliardenlöcher in die Haushalte. Vielmehr sollte der Bund zusehen, Erbschaften in Millionen- und Milliardenhöhe zur Finanzierung der Haushaltslöcher stärker in die Verantwortung zu nehmen, anstatt weiter bei den Schwächsten der Gesellschaft zu kürzen. Als wäre das nicht genug Steuerdumping, fordern Sie zweitens, die Steuerlast für unternehmerische Einkünfte pauschal auf maximal 20 % zu deckeln. Das müssen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land mal erklären, denn jeder Krankenpfleger, jeder Polizist, jede Polizistin und jede und jeder Angestellte im Mittelstand zahlt auf sein hart erarbeitetes Einkommen einen deutlich höheren Steuersatz. Was das außerdem für unsere Kommunen bedeuten würde, können Sie gerne einmal mit Ihrem Bürgermeister oder Kämmerer besprechen. Sie wollen unternehmerisches Einkommen von der gesellschaftlichen Verantwortung völlig abkoppeln. Da muss ich Sie fragen: Wie wollen Sie zum Beispiel die Brücken sanieren, die Digitalisierung vorantreiben und die Kitas finanzieren, wenn Sie dem Staat mit solchen Anträgen systematisch die Einnahmen entziehen wollen? (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Was Nachfolgerinnen und Nachfolger in NRW wirklich brauchen, sind keine theoretischen Steuerrabatte, sondern eine intakte Infrastruktur und gut ausgebildete Fachkräfte. Das bringt mich zum dritten Punkt. Sie wollen das Unternehmertum per Brechstange in der Schule verankern. Natürlich ist ökonomische Bildung wichtig. Schule hat aber den staatlichen Auftrag, junge Menschen zu mündigen, kritischen und ganzheitlich gebildeten Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen. Wir brauchen keine Ökonomisierung der Klassenzimmer und keine einseitigen Werbekampagnen für Gründermentalität. Zu Wirtschaftswissen gehören für uns Grüne auch Verbraucherschutz, Arbeitnehmerrechte und das Verständnis für sozial-ökologische Zusammenhänge. Unsere Schulen kämpfen mit dem Lehrkräftemangel und mit strukturellen Aufgaben. Sie mit ideologischen Lehrplanvorgaben zu belasten, geht völlig an der Realität vorbei. Viertens. Ihr sogenanntes bürokratiefreies erstes Jahr klingt nett. Es ist aber rechtlich unhaltbar und brandgefährlich. Wichtige Standards – sei es beim Arbeitsschutz, bei Umweltauflagen oder beim Verbraucherschutz – können und dürfen nicht einfach zwölf Monate Urlaub machen, nur weil der Chef 15.10.2026 wechselt, denn das würde eine massive Rechtsunsicherheit für Beschäftigte und Betriebe schaffen. Was wir brauchen, sind digitale, schlanke Verwaltungsprozesse. Daran arbeitet unsere Wirtschaftsministerin Mona Neubaur jeden Tag. (Beifall von den GRÜNEN) Was wir nicht brauchen, sind regulierungsfreie Zonen, wie sie sich die FDP vorstellt. Wir Grüne wollen den Mittelstand stärken. Das tun wir modern und nachhaltig. Wir unterstützen mit passgenauen Instrumenten die NRW.BANK. Wir bringen zeitgleich zu Ihrem Antrag mit unserem Koalitionspartner eigene Initiativen wie die Mitarbeiterbeteiligung im Mittelstand oder das Landesgaststättengesetz ein. Wir wollen Nachfolge breiter denken – auch über Modelle wie das Verantwortungseigentum, damit Unternehmen unabhängig von familiärer Herkunft fortgeführt werden können. Ihr Antrag bietet keine Lösungen für die Zukunft. Er bietet Steuersenkungen für wenige und leere Versprechungen für viele. Das bringt uns bei der dringenden Lösung für mehr Unternehmensnachfolge leider nicht weiter. Der Überweisung des Antrags an den Ausschuss stimmen wir dennoch zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Zimmermann. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Zimmermann, „unternehmerisches Denken in der Schule zu vermitteln“ als Ideologie zu bezeichnen: Es ist wirklich ein hartes Stück, was Sie uns da gesagt haben. Das war einer der stärksten Punkte des Antrags der FDP hier. Gruselig! Früher war der Unternehmer eine respektierte Person, die Arbeitsplätze geschaffen hat, Verantwortung übernahm und Wohlstand erwirtschaftet hat. Was müssen wir heute erleben? In Tatorten von sozialistischen Parteien wird der Unternehmer immer wieder als Krimineller gebrandmarkt. Da heißt es: Wer Porsche fährt oder eine Rolex besitzt, kann das Geld – aus Sicht von Sozialisten – nur aus dunklen Quellen bekommen haben und muss natürlich mit Extrasteuern bestraft werden. – Das ist die Idee der Sozialisten. Interessant ist vor allem, dass solche Kommentare meist von Politikern kommen, die in ihrem Leben keine relevante Zeitspanne in der freien Wirtschaft verbracht haben. Gerne wird auch vergessen, was Unternehmer tatsächlich leisten. Unternehmer investieren ihr eigenes, privates Geld. Sie arbeiten, wenn andere längst Feier-Landtag abend haben. Sie übernehmen Verantwortung für ihre Mitarbeiter und deren Familien. Wenn die Geschäfte schlecht laufen, dann gibt es kein Kurzarbeitergeld. Nein, dann verliert der Unternehmer sehr häufig sein eigenes Vermögen. Klar, wenn man dann etwas verdient hat, wenn die Eltern etwas verdient haben, dann muss man, wie es die SPD fordert, den Kindern mit der Erbschaftssteuer das Geld nehmen, weil die Eltern aus Sicht der SPD nicht genug geleistet haben. Herr Sundermann, die Leistung wurde von den Eltern erbracht, und die Eltern haben vor dem Vererben entschieden, welchen Teil sie selbst ausgeben, konsumieren, investieren und welchen Teil ihres Vermögens sie an die Kinder weitergeben wollen. Sie sagen, das sei ungerecht. Nein, es ist ungerecht, dass wir im Land Leute haben, die auf der sozialen Hängematte liegen und nichts beitragen, während Sie die Unternehmer angehen. Das ist wirklich unverantwortlich. Die FDP spricht mit dem Thema „Nachfolgesuche bei Unternehmern“ ein wichtiges Thema an. Hunderttausende Arbeitsplätze hängen daran, ob sich Menschen finden, die bereit sind, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen. Aber warum sinkt die Bereitschaft dazu in Deutschland? Sie sinkt, weil sich viele Junge fragen: Warum soll ich mir die Sorgen eines Unternehmers überhaupt aufbürden, wenn ich als Angestellter oder im Beamtentum beim Staat besser abgesichert bin? Warum soll ich die hohen Energiekosten, ständig neue Vorschriften, Dokumentationspflichten ein immer komplizierteres Steuerrecht und ein Arbeitsrecht, bei dem ich als Arbeitgeber grundsätzlich den Kürzeren ziehe, auf mich nehmen? An diesem Punkt wird der Antrag der FDP allerdings widersprüchlich. Sie beschreiben diese Probleme völlig richtig. Sie fordern dann aber nicht, sich genau um diese hauptsächlichen Probleme zu kümmern. Sie haben Umfragen benannt, aber sie kümmern sich um den Teil, bei dem die wenigsten das Problem gesehen haben. Nur 14 % der Befragten haben da das Problem gesehen. Und jetzt kommen Sie mit neuen Beratungsinitiativen, Nachfolge-Scouts, Moderatoren und zusätzlichen Netzwerken. Lieber Herr Brockes, das brauchen die Unternehmer wirklich nicht. Die Unternehmer brauchen Rahmenbedingungen, unter denen sich Unternehmertum wieder lohnt. Für Ihre geforderte Nachfolgeberatung gibt es die IHK, andere Kammern und die Unternehmensverbände. Das reicht aus. Der Staat muss nicht ständig neue Strukturen schaffen, wo am Ende irgendein Politiker der Geschäftsführer bei der BeratungsGmbH wird. Nein, das brauchen wir nicht. Einige wollen in Deutschland die Erbschaftssteuer am liebsten noch erhöhen. Wir aber fordern die Ab-15.10.2026 schaffung der Erbschaftssteuer. Familienunternehmen werden über Generationen von Großeltern, Eltern und Kindern aufgebaut. Es gibt keinen Grund, warum man dieses über Jahrzehnte geschaffene und bereits versteuerte Vermögen beim Generationswechsel erneut belasten sollte – außer natürlich den Sozialneid, den Neid derjenigen, die konsumieren statt zu investieren. Der Unternehmer muss den Erfolg seiner Arbeit auch merken. Wer ein Unternehmen aufbaut, Arbeitsplätze schafft und wirtschaftlich erfolgreich ist, der darf auch überdurchschnittlich gut verdienen. So ein überdurchschnittlicher Verdienst, liebe SPD, ist dann kein gesellschaftliches Problem, nein, er ist ein Anreiz für all die Personen, die das ebenfalls wollen, dafür in die Leistung zu gehen. Deshalb lassen Sie uns darauf konzentrieren, die Rahmenbedingungen für Unternehmer zu verbessern. Dafür kämpfen wir als Alternative für Deutschland an vorderster Front. Wir haben Lösungen für günstigen und zuverlässigen Strom mit einem breiten Energiemix, auch aus Kern- und Kohlekraft. Wir gehen mit der Kettensäge durch die überflüssigen Vorschriften. Wir setzen uns für eine Reduktion der Steuern und Abgaben ein. Am Ende findet man nur Nachfolgeunternehmer, wenn die Leistung auch bezahlt wird, wenn sich Leistung wieder lohnt. Lassen Sie uns eine Politik machen für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Krischer in Vertretung für Frau Ministerin Neubaur. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unternehmensnachfolgen sind in der Wirtschaft ein großes Thema. Sie sind eine große Herausforderung. Wenn wir darauf schauen, dass Unternehmensgründerinnen und -gründer aus der Babyboomergeneration jetzt zunehmend ins Ruhestandsalter kommen, dann wird daran deutlich, dass die hohe Zahl der Unternehmensnachfolgen in den nächsten Jahren noch weiter steigen wird. Selbstverständlich ist es völlig richtig, jede Landesregierung, jede verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik muss sich darum kümmern, Unternehmen zu erhalten, sie an die nächste Generation weiterzugeben, um Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und Know-how zu sichern. Man muss aber auch betrachten, dass grundsätzlich gilt, dass Unternehmensnachfolgen eine Chance sein können. Der Übergang eines Unternehmens kann neue Perspektiven eröffnen und den sprich-Landtag wörtlichen frischen Wind in die Unternehmenskultur bringen. Jüngere Führungspersönlichkeiten bringen oft innovative Ansätze und Lösungen mit, die dabei helfen, das Unternehmen zukunftssicher zu machen. Nicht nur Start-ups, sondern auch Nachfolgeunternehmen leisten somit einen wichtigen Beitrag für die notwendige Transformation unserer Wirtschaft. Es ist richtig und eben vielfach angesprochen worden, Nachfolgeprozesse sind oft komplex – sowohl aus finanzieller als auch organisatorischer Perspektive – und erfordern eine frühzeitige Planung, rechtliche Absicherung und klare Strategie. Damit der Generationenübergang bei möglichst vielen Unternehmen gelingt, ist es wichtig, dass wir den Übergeberinnen und Übergebern genauso wie den Nachfolgerinnen und Nachfolgern die bestmögliche Hilfestellung geben. Das Wirtschaftsministerium vernetzt die wesentlichen Akteure und Akteurinnen im Netzwerk „Unternehmensnachfolge“ miteinander – nicht nur um eine landeseinheitliche Informationsbasis zu schaffen, sondern auch um Abgebende und Suchende landesweit besser zueinander zu bringen. Die Wirtschaftskammern mit ihren vielfältigen Angeboten spielen dabei eine zentrale Rolle. Der Relevanz des Themas ist man sich dort bewusst und das Engagement ist überall hoch. Als Landesregierung unterstützen wir Nachfolgerinnen und Nachfolger mit Programmen der NRW.BANK – es wurde eben schon angesprochen –, über die Kredite, Risikoteilung und Beratung angeboten und finanzielle Hürden abgemildert werden. Auch die Bürgschaftsbank NRW macht als zuverlässige Partnerin durch die Absicherung von Krediten eine Nachfolge in vielen Fällen erst möglich. Duch diesen Schulterschluss können wir in Nordrhein-Westfalen angesichts der Herausforderungen für die Unternehmensnachfolge gute Bedingungen schaffen und so die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen. Im vorliegenden Antrag werden weitere Facetten des Themas wie Bürokratie, Rechtsfragen, Ausbildung, Rahmenbedingungen und anderes mehr adressiert. Auch diese Themen haben wir fest im Blick und arbeiten daran. Wir messen auch der ökonomischen Bildung hohe Bedeutung zu. Nordrhein-Westfalen hat das Fach Wirtschaft bzw. Wirtschaftspolitik schon im Schuljahr 2021 verpflichtend in der Sekundarstufe I aller weiterführenden allgemeinbildenden Schulen verankert. Ziel ist es, die ökonomische und politische Mündigkeit zu entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen in Bereichen wie „Finanzen“, „Arbeitswelt“, „globale Zusammenhänge“ und „nachhaltiges Wirtschaften“. Es gehört auch dazu, dass wir mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes mehr Verlässlichkeit in der Betreuung schaffen und die Bedingungen für 15.10.2026 frühkindliche Bildung verbessern – ein Fortschritt für Kinder und ihre Familien. Abschließend möchte ich noch einen Aspekt erwähnen, der, wie Sie wissen, Frau Ministerin Neubaur ganz besonders am Herzen liegt. Das ist die Förderung von Unternehmerinnen. Das spielt natürlich auch bei der Nachfolge eine große Rolle. Als Landesregierung unterstützen wir dies im Handwerk, zum Beispiel durch einen zusätzlichen Bonus bei der Meistergründungsprämie bei der Übernahme durch eine Frau in einem Handwerksberuf, gerade dort, wo Frauen deutlich unterrepräsentiert sind. Meisterinnen in einem sogenannten Männerberuf, die einen Betrieb übernehmen, können bis zu 16.000 Euro Zuschuss vom Land NRW erhalten. Ein Thema, das Ministerin Neubaur aus Nordrhein-Westfalen heraus anschiebt und gerade in dem Bereich wichtig ist, ist auch der Mutterschutz für Selbstständige. Das MWIKE hat hierfür eine Machbarkeitsstudie des Handwerks gefördert, über die im Sommer ein in der Wirtschaft akzeptiertes und bürokratiearmes Modell zur Umsetzung des Mutterschutzes für alle selbstständigen Frauen entwickelt wurde. Wir wirken nun in Richtung Bundesregierung auf eine bundesweite Umsetzung. Die in dem vorliegenden Antrag adressierten Herausforderungen müssen im Blick behalten werden – das ist keine Frage –, aber der Antrag verkennt völlig, dass in den entscheidenden Punkten längst gehandelt worden ist, dass Strukturen geschaffen worden sind und dass Maßnahmen vorangetrieben werden. Selbstverständlich ist es aber gut und richtig, darüber im Ausschuss zu diskutieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/21627 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 9 Sicherung des Wohngeldes in Zeiten enorm gestiegener Wohnkosten: Massenhafte Anspruchsverluste, Leistungskürzungen und Folgekosten für NRW-Kommunen verhindern – automatische Anpassung retten und Heizkostenkomponente dynamisieren Landtag Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21607 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die AfD ihr Abgeordneter Herr Clemens.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wohnen wird für immer mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen zur finanziellen Belastungsprobe. Schon 2022 mussten Mieterhaushalte im Schnitt 29,1 % ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufbringen. Gleichzeitig lagen die Wohnnebenkosten 2024 rund 47 % höher als noch im Jahr 2018. Die Angebotsmieten steigen Jahr für Jahr weiter an. Wer angesichts dieser Entwicklung beim Wohngeld kürzt, verschärft die Sorgen der Menschen, die Unterstützung bei den Wohnkosten brauchen, zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Die Bundesregierung plant jedoch genau das. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Wohngeldnovelle setzt die automatische Anpassung des Wohngeldes zum Jahreswechsel aus, halbiert pauschal die Heizkostenkomponente und verschärft die Wohngeldformel so drastisch, dass nach eigener Rechnung der Bundesregierung rund 381.000 Haushalte ganz aus dem Bezug fallen sollen. Die geplante Wohngeldnovelle droht, die soziale Absicherung zu schwächen, statt bezahlbares Wohnen zu sichern. Besonders kritikwürdig ist dabei die Rolle der SPD. Dieselbe Partei, die das Wohngeld-Plus 2022 als große sozialpolitische Antwort auf die steigenden Wohn- und Heizkosten gefeiert hat, sammelt diese Reform nun wieder ein. Erst hat die SPD den Menschen versprochen, niemand müsse wegen hoher Energiepreise in einer kalten Wohnung sitzen, und jetzt verantwortet erneut eine SPD-Bauministerin einen Gesetzentwurf, mit dem ihnen der Schutz wieder genommen wird. Das ist ein Wortbruch und ein Vertrauensbruch gegenüber den betroffenen Familien, Rentnern und Geringverdienern. Ende des letzten Jahres bezogen rund 348.000 Haushalte in Nordrhein-Westfalen Wohngeld in Höhe von im Durchschnitt 322 Euro im Monat. Wie dringend diese Unterstützung gebraucht wird, zeigt der Blick auf die finanzielle Situation der Betroffenen. Bei Haushalten, die Wohngeld beziehen und keine weiteren, den Wohngeldbezug ausschließenden Sozialleistungen erhalten, lag das durchschnittliche wohngeldrechtliche Gesamteinkommen bei rund 1.500 Euro im Monat. Dem standen Wohnkosten von ca. 600 Euro gegenüber. Damit entfiel bereits ein erheblicher Teil des Einkommens auf das Wohnen, noch bevor Ausgaben für Lebensmittel, Strom, Mobilität, Internet und andere Dinge des täglichen Lebens bezahlt waren. 15.10.2026 Besonders bitter ist, dass Familien mit dem Wohngeld oft weit mehr verlieren als nur den Zuschuss zur Miete. Der Bundesrat warnt ausdrücklich vor einem regelrechten Schneeballeffekt. Viele Unterstützungsleistungen sind je nach Ort an den Wohngeldanspruch gekoppelt, etwa die Befreiung von Kita-Beiträgen oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dann fällt womöglich nicht nur Geld für die Miete weg, sondern auch für das Mittagessen in der OGS, für die nächste Klassenfahrt oder für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein. So kann eine Änderung beim Wohngeld eine ganze Kette von Nachteilen auslösen und gerade Kinder und Familien treffen, die zwischen die Sozialsysteme geraten. Auch finanziell ist dieser Kurs kurzsichtig und wenig nachhaltig. Mehr als jeder dritte Haushalt, der seinen Wohngeldanspruch verliert, wird in das SGB II oder SGB XII wechseln. Das räumt die Bundesregierung auch selbst ein. Die vermeintlichen Einsparungen sind damit zu einem erheblichen Teil nichts anderes als eine Verschiebung der Kosten. Statt beim Wohngeld fallen sie künftig in anderen Sozialleistungssystemen an. Gleichzeitig drohen den Kommunen zusätzliche Ausgaben für die Unterkunft und ein höherer Verwaltungsaufwand. Am Ende spart der Bund womöglich noch auf Kosten der Städte und Gemeinden und damit auf Kosten derjenigen, die schon heute kaum noch wissen, wie sie ihre Pflichtaufgaben finanzieren sollen. So werden soziale Lasten nicht beseitigt, sondern nach unten an die Kommunen durchgereicht, die finanziell längst am Limit sind. Genau deshalb legt die AfD-Fraktion diesen Antrag vor. Wir verlangen, dass die automatische Anpassung des Wohngeldes zum 1. Januar 2027 regulär erfolgt. Wir verlangen, dass die Heizkostenkomponente nicht halbiert, sondern sachgerecht dynamisiert wird, und zwar angepasst an die tatsächliche Entwicklung der Energiepreise. Wir verlangen außerdem, dass die Wohngeldformel allenfalls behutsam geändert wird, statt Hunderttausende bedürftige Haushalte aus dem Bezug zu drängen. Die Novelle ist noch nicht beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Die Zustimmung des Bundesrats ist erforderlich. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch hier im Landtag über dieses Thema sprechen. Es ist kein reines Bundesthema. Das Wohngeld ist eine treffsichere Sozialleistung, bei der die individuelle Einkommenssituation, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die örtlichen Mietkosten berücksichtigt werden. NRW muss im Bundesrat klar Position beziehen – gegen maßlose Kürzungen, die Familien zusätzlich belasten, und für eine verlässliche Unterstützung für diejenigen, deren Einkommen für die Wohnkosten nicht ausreicht. Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Clemens. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Brüntrup.

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Tom Brüntrup CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wohngeld ist unbestritten eine wichtige Unterstützung für die Menschen in unserem Land. In der letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung den Empfängerkreis deutlich ausgeweitet; sie hat ihn fast verdoppelt. Heute profitieren rund 1,3 Millionen Haushalte bundesweit. Am 8. Oktober, also vor genau einer Woche, wurden erstmals das Gesetz zur Vereinfachung und Weiterentwicklung des Wohngeldgesetzes und damit verbunden die angesprochenen Kürzungen im Bundestag diskutiert. Sehr geehrter Herr Clemens, wir können die Sache abkürzen. Das Gesetz wurde in Berlin an die Fachausschüsse zur Beratung überwiesen. Die Beratung und insbesondere deren Ergebnisse werden wir auf Landesebene abwarten. Ich möchte die Gelegenheit aber nutzen, um auf etwas anderes einzugehen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, bei den Wohngeldempfängern zu sparen, ohne den Wohnungsmangel und die Ursachen steigender Bau- und Mietkosten wirksam zu bekämpfen, sei eine falsche Prioritätensetzung. Geht es Ihnen um die Menschen, die Wohngeld beziehen? Vielleicht. Geht es Ihnen darum, Probleme in diesem Land zu lösen? Definitiv nicht. Blicken wir auf Ihren Beitrag zur Problemlösung hier, wo wir heute sind, nämlich im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sie beklagen die Bauauflagen, die Bürokratie und die mangelnde Bekämpfung der Ursachen steigender Bau- und Mietpreise. Gleichzeitig sind Sie es, die den sozialen Wohnungsbau in unserem Land infrage stellen. Noch vor den Sommerferien haben Sie unsere Landesbauordnung abgelehnt. Ja, die Baukosten sind zu hoch, und ja, wir brauchen mehr Wohnraum. Aber hier zeigt sich der Unterschied zwischen Ihrer Politik und unserer: Im Gegensatz zu Ihnen belassen wir es nicht bei der Problembeschreibung und wohlfeiler Kritik, verweisen nicht auf andere Ebenen, sondern schaffen bei uns, also dort, wo wir es können, die Voraussetzungen dafür, dass wieder mehr gebaut wird. (Beifall von der CDU – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Von 2023 bis 2027 investieren wir 12 Milliarden Euro in die öffentliche Wohnraumförderung. Wer die Mietpreise wieder in den Griff bekommen und dem Wohnraummangel begegnen möchte, muss bauen. Genau das passiert in unseren Kommunen. Sie als 15.10.2026 AfD hier im Land bezeichnen das aber als überteuertes Placebo. Gleiches gilt für die Bürokratie. Mit der neuen Landesbauordnung haben wir die Anforderungen, die wir senken können, nämlich unsere, abgebaut. 90 % der DIN-Normen finden, wenn es nach uns geht, beim aktuellen Stand der Technik keine Anwendung mehr. Wir haben die Genehmigungsfiktion eingeführt und mit der Oldtimer-Regelung die Sanierung im Bestand vereinfacht. Und was machen Sie als AfD? Sie haben hier im Landtag dagegengestimmt. Warum? Weil es der AfD nichts nutzen würde, wenn die Probleme in diesem Land gelöst würden. Der Gesetzentwurf zum Wohngeld auf Bundesebene wird unbestritten auf viele Menschen in unserem Land Auswirkungen haben. Auch wenn der Konsolidierungsbedarf grundsätzlich nachvollziehbar ist, müssen die Folgen für die betroffenen Menschen und mögliche Verschiebungen bei den Sozialleistungen zulasten der Kommunen natürlich berücksichtigt werden.

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André Kuper

Herr Kollege, ich muss Sie einmal unterbrechen. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der AfD. Lassen Sie diese zu?

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Tom Brüntrup CDU

Bitte.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Kollege, für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben mehrfach darauf verwiesen, dass die AfD die letzte Novelle der Landesbauordnung abgelehnt habe. Sie müssen dafür natürlich den Kontext herstellen. Deswegen frage ich Sie: Ist es zutreffend, dass die letzte Novelle der Landesbauordnung in einem Mantelgesetz stand, im Rahmen dessen unter anderem auch massive Änderungen im Denkmalschutzgesetz und ein Abbau von Denkmalschutz beschlossen worden sind? Ist es zutreffend, dass ich als Vertreter der AfD-Fraktion mehrfach darauf hingewiesen habe, dass wir über die Landesbauordnung und das Denkmalschutzgesetz doch bitte getrennt voneinander abstimmen sollten? Wir haben einige der in der Landesbauordnung vorgenommenen Änderungen natürlich begrüßt.

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Tom Brüntrup CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Kollege Clemens, danke für die Nachfrage. Ich habe extra im Plenarprotokoll zur Verabschiedung der Landesbauordnung nachgeguckt. Auf Antrag der Opposition – korrigieren Landtag Sie mich dahin gehend, welcher Partei – haben wir über die Artikel zur unter anderem Änderung der Landesbauordnung getrennt voneinander abgestimmt. Unter Art. 1 wurde über die Landesbauordnung abgestimmt, und zu Art. 1 stimmte die AfD mit Nein. Das Denkmalschutzgesetz wurde, glaube ich, nicht unter Art. 1 behandelt, sondern in einem der anderen vier. Vielen Dank für Ihre Eingabe, aber meines Kenntnisstandes haben Sie die Landesbauordnung (Zuruf von Carlo Clemens [AfD]) unabhängig vom Denkmalschutzgesetz abgelehnt. (Carlo Clemens [AfD]: Aber die Änderungsan- träge!) Kommen wir wieder zu meiner Rede. Es war auch nur noch ein Satz übrig. (Zuruf von Wibke Brems [GRÜNE]) Liebe AfD, statt sich an einer Lösung der Probleme auf Landesebene zu beteiligen, leben Sie davon, Sorgen und Ängste zu schüren. Ihren Antrag lehnen wir ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Brüntrup. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Watermeier.

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Sebastian Watermeier SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Clemens, die geplanten Kürzungen beim Wohngeld, die derzeit in Berlin diskutiert werden, sind kein Ausdruck kluger Politik. Die SPD in Nordrhein-Westfalen hat diese Einschnitte beim Wohngeld deshalb schon frühzeitig kritisch bewertet. Die Kollegin Philipp hat sich diesbezüglich erst vergangenes Wochenende noch einmal sehr deutlich geäußert. Ich sage Ihnen offen: Auch meine 15 Sprecherkollegen aus den anderen Bundesländern teilen die kritische Position zur Wohngeldnovelle. Wir bleiben dabei, dass die automatische Anpassung des Wohngeldes grundsätzlich ein sinnvolles Instrument ist und dass Einschnitte sehr sorgfältig geprüft werden müssen. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist in der Tat für viele Menschen dramatisch. Die Mieten steigen, die Nebenkosten belasten die Haushalte erheblich und gerade Familien, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen spüren jeden Euro, der am Monatsende fehlt. Die hier übrigens nicht zum ersten Mal vorgelegten Zahlen zeigen dies nachdrücklich. Die SPD-Landtagsfraktion hat das in vielen Debatten hier im Haus angesprochen und konkrete Vorschläge dafür unterbreitet, wie in NRW gute Wohnungsbaupolitik aussehen müsste. 15.10.2026 Das Wohngeld ist für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen und in der ganzen Republik eine wichtige, notwendige Unterstützung. Ich kann mich im Übrigen aber nicht daran erinnern, dass die AfD bei der Einführung des Wohngeld-Plus Beifall geklatscht hätte. Tatsächlich war eher das Gegenteil der Fall. (Beifall von André Stinka [SPD] und Angela Freimuth [FDP]) Die Tatsache, dass man einzelne Kritikpunkte teilt, macht einen AfD-Antrag noch lange nicht zustimmungsfähig. Sie verfolgen nicht das Ziel, eine nachhaltige soziale Wohnungspolitik zu gestalten, sonst hätten Sie das in den vergangenen Jahren zeigen können. Sie verfolgen mit diesem Antrag wie gewohnt nur das Ziel, politisch Stimmung zu machen. Die AfD tut so, als sei das Wohngeld die zentrale Ursache der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Tatsächlich ist das Gegenteil richtig: Wohngeld ist die notwendige Folge davon, dass bezahlbarer Wohnraum fehlt. Wer über Wohnkosten spricht, muss darüber sprechen, warum zu wenig gebaut wird. Wer über Wohngeld spricht, muss darüber sprechen, warum Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung fallen. Wer über steigende Mieten spricht, muss darüber sprechen, wie mehr Wohnungen entstehen können. Genau bei diesen Fragen wird es bei der AfD regelmäßig sehr dünn. Wir verfolgen einen anderen Ansatz. Wir wollen nicht nur Symptome abfedern, sondern Ursachen bekämpfen. Deshalb investieren wir in den sozialen Wohnungsbau, deshalb unterstützen wir die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen, und deshalb setzen wir uns für mehr Baulandmobilisierung, schnellere Planungsverfahren und den Erhalt preisgebundener Wohnungen ein. Denn das eigentliche Problem ist der Wohnungsmangel. In dem Antrag wird zudem suggeriert, die Landesregierung könne den Bund per Landtagsbeschluss zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingen. So einfach sind die föderalen Realitäten aber nicht. Selbstverständlich wird Nordrhein-Westfalen seine Position in die Beratungen des Bundesrates einbringen. Ich gehe davon aus, dass die NRW-Landesregierung von der Wohngeldnovelle nicht begeistert sein wird. Die SPD in Nordrhein-Westfalen hat die geplanten Kürzungen von Beginn an kritisch bewertet. Unabhängig davon werden die Vorschläge nun im üblichen Verfahren geprüft und beraten. Dafür brauchen wir keine populistischen Schaufensteranträge der AfD. Wenn die AfD plötzlich die soziale Schutzmacht kleiner Einkommen sein will, darf man schon fragen: Wo war denn diese soziale Empörung, als es um Mindestlohn, Tarifbindung, Arbeitnehmerrechte oder öffentliche Investitionen in bezahlbaren Wohnraum ging? Landtag (Beifall von der SPD und Wibke Brems [GRÜNE]) Die Wahrheit ist doch: Sie entdecken die Sozialpolitik immer dann für sich, wenn Sie sie gegen andere politische Ebenen instrumentalisieren können. So macht man keine verlässliche Sozialpolitik. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen zu dem Grundsatz, dass Wohnen bezahlbar bleiben muss. Wir stehen zu einem starken sozialen Netz. Wir stehen auch dazu, geplante Änderungen kritisch zu hinterfragen, aber wir stehen ebenso für seriöse Politik und nicht für populistische Inszenierungen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Watermeier. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Dr. Korte.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD und das Wohngeld – das ist eine Geschichte von Doppelmoral und Scheinheiligkeit, nicht erst seit dieser Debatte. Das Wahlprogramm der AfD stimmt nämlich überhaupt nicht mit der hier vorgetragenen Linie überein. Wer wie die AfD den sozialen Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen beenden will und wer möchte, dass Kommunen draufzahlen, wenn dann die Gelder des Bundes nicht mehr reichen, kann sich doch selbst nicht mehr ernst nehmen, wenn er sich jetzt als großen Retter des Sozialstaats und des Wohngelds inszeniert. Ihre Lobhudelei in Sachen Wohngeld-Plus-Reform der Ampelkoalition – die Sie hier gerade auch noch einmal vorgetragen haben, Herr Clemens – ist schlicht unglaubwürdig. Das meint nicht, dass die Reform nicht gut gewesen wäre; im Gegenteil: Die Ausweitung der Leistungen beim Wohngeld war richtig, und sie war wichtig. Auch für mich ist es unverständlich, dass man sie nun wieder rückgängig machen will. Die AfD hat aber damals im Bundestag gesagt, dass man keine andere Wahl habe, als dieses Wohngeld-Plus-Gesetz – Zitat – trotz enormer Mängel irgendwie mitzutragen. Es gibt nicht den Hauch einer inhaltlichen Linie, wenn jetzt hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen große Begeisterung geheuchelt wird. Es passt Ihnen, es passt der AfD einfach gerade strategisch in den Kram, diesen Fehler der Bundesregierung zu nutzen, um sich bei Menschen mit kleinen Einkommen als große Retter zu inszenieren. Die Menschen sind aber nicht blöd, sondern wissen, dass die AfD wie keine andere Partei für den Abbau unseres Sozialstaates steht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) 15.10.2026 Ganz sicher brauchen wir in Nordrhein-Westfalen keine Nachhilfe dazu, wie sich dieses Land im weiteren Verfahren des Bundesrats zu verhalten hat. Unsere Landesregierung ist bestens in der Lage, sich ihre eigene Meinung zu bilden. Zahlreiche Stellungnahmen zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs sowohl für die Empfänger*innen als auch für die Kommunen liegen vor. Auch der Bundesrat hat bereits umfangreiche Kritik an dem Gesetz geäußert. Es braucht hier also sicherlich keinen Antrag der AfD. Für das weitere Verfahren ist diese opportunistische Entdeckung einer vermeintlich sozialen Ader bei der AfD völlig unerheblich. Deshalb lehnen wir diesen Antrag heute ab. (Beifall von den GRÜNEN und Tom Brüntrup [CDU])

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André Kuper

Danke, Herr Korte. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Freimuth.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wohngeld hilft Menschen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, aber bei den Wohnkosten an bzw. über ihre finanziellen Grenzen hinaus geraten. Damit stärkt das Wohngeld insbesondere Familien, Alleinerziehende, Rentner oder Beschäftigte mit geringerem Einkommen. Die im Augenblick im Deutschen Bundestag in der Diskussion befindliche Wohngeldreform – wer wollte das bestreiten? – überzeugt insgesamt nicht – verschiedene Punkte sind hier schon angesprochen worden –, auch wenn einzelne Komponenten, die dort vorgesehen sind, zum Beispiel die Vereinfachungen bei Antragstellung und Verwaltung, aus unserer Sicht richtig sind. Unser Gemeinwesen hat dadurch aber letztlich nichts gewonnen. Vom Kollegen Watermeier wurde gerade schon darauf hingewiesen: Wenn zwar der Anspruch auf Wohngeld verloren geht, aber letztlich andere Ansprüche entstehen, zum Beispiel auf Grundsicherung, ist das vielleicht für das Land, aber im Ergebnis nicht für die Kommunen von Vorteil. Für uns Freie Demokraten ist entscheidend, dass der Bund über diesen Umweg mit den Kosten nicht die Kommunen überlasten darf. Wenn eine solche Wohngeldreform tatsächlich umgesetzt wird, müssen etwaige bei den Kommunen entstehende Mehrbelastungen nach dem Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ vollständig und transparent ausgeglichen werden. Aber eine ernsthafte Prüfung der Folgen der Reform ist natürlich etwas grundsätzlich anderes als der vorliegende Antrag der AfD. Darauf ist von dem Kollegen gerade auch schon hingewiesen worden. Ich Landtag habe zuerst gedacht, ich gucke nicht richtig. Ich kann mich noch gut entsinnen, wie in der letzten Legislaturperiode die damalige Bundestagsmehrheit die Wohngeldreform auf den Weg gebracht hat, übrigens auch – wenn ich das richtig nachgeschaut habe – mit Zustimmung der CDU, also nicht nur der Ampelpartner. Von der AfD wurde eben diese Wohngeldreform damals als Symbolhandlung bezeichnet, und insbesondere die Heizkostenkomponente wurde massiv verteufelt. Das wundert einen dann schon. Aber natürlich – Stichwort „lebenslanges Lernen“ – ist niemand davor gefeit, dazuzulernen. Insofern lassen wir das einfach mal so stehen. Sozialpolitik muss für die Leistungsberechtigten zielgenau und verlässlich und für die Leistenden finanzierbar sein. Natürlich braucht es dazu stets eine belastbare Folgenabschätzung und eine regelmäßige politische Überprüfung. Das Wohngeld vermag zwar hohe Wohnkosten für die Leistungsberechtigten abfedern, aber das hat nichts damit zu tun, dass die eigentlichen Ursachen hoher Mieten und Nebenkosten, nämlich fehlende Wohnungen und Nichtinvestitionen in den Wohnungsbau, auch mit einer noch so guten Wohngeldregelung nicht angegangen werden. Bezahlbares Wohnen braucht beides: eine treffsichere Unterstützung von Haushalten, die allein die Kosten des Wohnens nicht finanzieren können, und bessere Bedingungen sowie mehr Wohnraum. Der Kollege Brüntrup hat gerade schon darauf hingewiesen, dass mit der Landesbauordnung einige Voraussetzungen geschaffen worden seien. Wir haben das im Gesetzgebungsverfahren auch immer anerkannt. Ich würde mir wünschen, dass auch der Bund seinerseits mit der gleichen Leidenschaft zum Beispiel durch Erleichterungen im Werkvertragsrecht – also weg mit den überflüssigen Standards – endlich die Voraussetzungen für günstigeres und schnelleres Bauen und mehr Bauland schaffen würde, damit dieser Weg für mehr bezahlbaren Wohnraum tatsächlich fortgesetzt werden kann. Auch beim Wohngeld selbst sollten wir einige Punkte in den Blick nehmen. Beim digitalen Wohngeldantrag hier in Nordrhein-Westfalen haben wir zwar einen Teil in die richtige Richtung geschoben, aber es wäre wirklich wichtig, wenn wir zukünftig bei erneuten Antragstellungen und Datenabfragen im Zuge von Folgeanträgen darauf verzichten würden, die sowieso schon vorhandenen Daten ständig neu abzufragen. Eine Änderungsanzeige beispielsweise würde als Voraussetzung völlig ausreichen. Deswegen brauchen wir perspektivisch ein digitales Bürgerkonto auf Basis der BundID und der Onlineausweisfunktion. Der Staat darf die Menschen nicht durch einen Antragsdschungel schicken, sondern 15.10.2026 Leistungen müssen verständlich gebündelt, Ansprüche zuverlässig geprüft und Hilfen schnell ausgezahlt werden. Wir wollen ein Gemeinwesen, das eigene Leistungen und Eigenverantwortung der Bürger stärkt, das Solidarität leistet, wo sie nötig ist, und das Kostenlasten für die notwendige soziale Solidarität nicht auf die Kommunen abstellt. Deswegen wollen wir ein Wohngeldverfahren – damit komme ich zum Schluss, Herr Präsident –, …

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André Kuper

Frau Kollegin, die Redezeit.

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Angela Freimuth FDP

… das einfach, digital und rechtssicher funktioniert. Der Antrag der AfD leistet dazu keinen Beitrag, deshalb werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Frau Freimuth. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohngeld bewegt – das ist nachvollziehbar. Denn in Nordrhein-Westfalen bezogen im Jahr 2025 rund 348.000 Haushalte das Wohngeld. Insofern ist ein intendierter Teil der Reform, nämlich die Ausweitung der Empfängerkreise, gelungen. Das war ja ein Teil. Jetzt muss man natürlich auch einmal einen Blick auf die Zahlen werfen: Was kostet dem Land Nordrhein-Westfalen und den nordrhein-westfälischen Haushalten, in dem Fall auch dem Bund, das Wohngeld? Im Jahr 2022, vor der großen Wohngeldreform, haben wir im Landeshaushalt 218 Millionen Euro für das Wohngeld bereitgestellt. Die Länder und der Bund zahlen jeweils 50 %. Das heißt: Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2022 218 Millionen Euro gezahlt, die Bundesebene genauso. Jetzt, im Jahr 2026, sind wir bei 725 Millionen Euro im Landeshaushalt und damit auch auf der Bundesebene. Das heißt: Wenn Sie die zwei Zahlen vergleichen, dann stellen Sie fest, dass sich das Ganze innerhalb weniger Jahre, von 2022 bis 2026, mehr als verdreifacht hat. Durch die Reform ist es also eine relevante Größe im Landeshaushalt. Die Reform hatte einerseits die Ausweitung der Empfängerkreise zum Gegenstand. Mehr Menschen sollten Wohngeld bekommen. Sie kennen meine grundsätzliche Haltung dazu, dass ich das schwierig finde, weil – Abgeordnete Freimuth hat es richtigerweise gesagt – Menschen zu Leistungsempfängern gemacht Landtag werden, die ihren Lebensalltag im Übrigen mit eigener Hände Arbeit bestreiten. Ich habe damals schon davor gewarnt und gesagt: Wir werden an einen Punkt kommen, an dem man das vielleicht korrigieren muss. – Menschen etwas wieder wegzunehmen, was sie jeden Monat auf ihr Konto bekommen, ist schwierig. Eine Komponente ist also die Ausweitung des Empfängerkreises. Die andere Komponente war die Einfügung der Heizkomponente, was natürlich – wenn Sie die Nachrichten verfolgen, dann wissen Sie, dass Heizöl und Gas teurer werden; wir steuern jetzt auf die kalten Monate zu – ein relevanter Diskussionspunkt ist. Herr Abgeordneter Watermeier, ich würde Ihnen in der Analyse ein wenig widersprechen. Das Wohngeld hat das Thema der Nebenkosten inzwischen im Wesentlichen verinnerlicht. Die Nebenkosten, nicht nur im Land Nordrhein-Westfalen, sondern auch in den anderen Bundesländern, sind zum Teil erheblich stärker gestiegen als die Netto-Kaltmiete; das kommt auch noch dazu. Im Besonderen gestiegen – das war damals der Grund für die Änderung bei der Heizkomponente – sind die Kosten für das Heizen und Wärmen; auch logisch. An dieser Stelle stehen wir jetzt in der Diskussion. Deswegen bin ich dem Abgeordneten Brüntrup dankbar, der es auf den Punkt gebracht und gesagt hat, dass das Gesetzgebungsverfahren laufe. Alle kennen das Struck’sche Gesetz: Ein Gesetz kommt aus dem Deutschen Bundestag nicht so raus, wie es reingegangen ist. – Insofern sind wir in intensiven Debatten sowohl zwischen den Ländern und mit den Kommunen als auch zwischen den Ländern und der Bundesregierung bezüglich der Frage, wie man das macht. Eins ist klar – das habe ich vor dem Sommer gesagt, als die ersten Ankündigungen kamen, wie viel der Bundesfinanzminister beim Wohngeld sparen möchte –: Macht das nicht so kurzfristig wie bei der großen Reform, in der es geändert wurde, weil es die Kommunen schlicht an den Rand der Überforderung getrieben hat und so kurzfristig kam, dass Personal erheblich aufgebaut werden musste und Menschen sehr lange auf den Bescheid gewartet haben. Bei der damaligen Reform sind die Vereinfachungen im Wohngeld trotz Zusagen nämlich nicht gekommen. Wir werben unverändert dafür, dass man das Wohngeld entbürokratisieren muss, sowohl im Interesse der Bürgerinnen und Bürger als auch der bearbeitenden Behörden. Aus meiner Sicht ist immer noch Luft nach oben, denn allein für Druck, Porto und Versand der Wohngeldbescheide zahlen wir im Land Nordrhein-Westfalen rund 2 Millionen Euro. Ich sage Ihnen immer: Dieses Geld ist eigentlich unnötig. Die Kosten entstehen nur, weil ein Schriftformerfordernis im Wohngeldgesetz steht. Das kann weg, wir sind weiter. 15.10.2026 Es gibt also an vielen Stellen noch Handlungsmöglichkeiten, um Dinge zu verbessern, aber das Entscheidende an dieser Stelle – und das möchte ich Ihnen mitgeben – ist: Wir sind bei der Wohngeldreform wirklich in ernsthaften Entscheidungsfindungen, und ich möchte nicht, dass diese ernsthaften Entscheidungsfindungen als mangelnde Handlungsfähigkeit wahrgenommen werden. Das haben wir ja häufiger, denn eine Demokratie ist Rede, Gegenrede, Argument, Gegenargument, man wägt ab, man findet Lösungen. Wir wissen natürlich, dass eine Partei kein Interesse an diesen ernsthaften Entscheidungsbemühungen hat, sondern es gerne so darstellt, als sei der Staat, die Politik handlungsunfähig. Das sind wir nicht. Wir ringen um die Lösung, und ich hoffe, es kommt eine gute Lösung für alle beteiligten Seiten dabei heraus. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin Scharrenbach. – Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21607. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es damit nicht. Somit ist der Antrag Drucksache 18/21607 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 10 Gesetz zur strukturellen Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/21744 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat als Erstes der Finanzminister Dr. Optendrenk das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt Nordrhein-Westfalen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 um. Diese Entscheidung betrifft zwar formal nur das Land Berlin, die vom Gericht aufgestellte neue Prüfsystematik gilt aber für Bund und Länder insgesamt. Landtag Das Gericht gibt eine ausgefeilte, mehrstufige eigene Prüfsystematik auf, die erst 2020 in einem Grundsatzurteil entwickelt worden ist. NRW hat dieses Urteil schon im April 2022 umgesetzt, und das hat damals bereits Mehraufwand in Milliardenhöhe ausgelöst. Um jetzt die neue Rechtsprechung in NRW umzusetzen, nehmen wir wieder 464 Millionen Euro an Haushaltsmitteln zusätzlich in die Hand. Schon mit der Übertragung des Tarifvertrags auf die Beamtinnen und Beamten haben wir einen ersten Schritt dazu gesetzt. Trotz der völlig neuen Bewertungskriterien aus Karlsruhe gilt: Kein Beamter, keine Beamtin bekommt 2027 und danach weniger Geld. Die Grundgehälter steigen, die Tariferhöhungen laufen parallel weiter, die Ausgleichszulage sichert den Übergang in die neue Besoldungsstruktur. 2020 hat Karlsruhe entschieden, dass eine dem Grundgesetz entsprechende Mindestbesoldung mindestens 15 % über dem Bedarf der Grundsicherung liegen müsse. Darauf bauten dann die weiteren Besoldungsstufen mit den entsprechenden Mindestabständen auf. Dies zieht sich dann bis in die höchsten Besoldungsstufen durch. Da bei der Grundsicherung gerade auch die individuellen familiären Verhältnisse, zum Beispiel auch die Kosten des Wohnens – gerade in der Debatte war das Thema –, eine besondere Rolle spielen, sind daraus Familienzuschläge nach Mietenstufen entwickelt worden. Diese sind seit 2022 Teil der Besoldung. Mit dem Urteil aus 2025 verwirft Karlsruhe nun die Anknüpfung an die Grundsicherung wieder: Die Besoldung von Beamten sei dem Wesen nach etwas grundlegend anderes als eine Grundsicherung. – Neuer Ausgangspunkt ist jetzt das sogenannte Median-Äquivalenzeinkommen. Dieses wird durch Bund und Länder von den Statistikämtern ermittelt. Eine Mindestbesoldung muss nun mindestens 80 % dieses Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Auch hier spielt die Anzahl der Familienmitglieder eine Rolle, wobei zwischen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern unterschieden werden kann. Pro Haushaltsmitglied ist dabei ein gewisser Zuschlag zum Mindesteinkommen vorzunehmen. Dagegen fallen die Kosten des Wohnens, die sich bisher im regional sehr unterschiedlichen Familienzuschlag abbilden, nach der neuen Karlsruher Systematik weg. Nordrhein-Westfalen hat zügig reagiert und gehört zu den ersten Ländern, die einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Bereits bei der Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich hatten wir die Umsetzung der Entscheidung dieses Bundesverfassungsgerichtsurteils im Blick. Deshalb haben wir damals vorgeschlagen – und das Parlament ist dem gefolgt –, die Grundgehälter um 3,36 % anstatt um 2,8 % zu erhöhen. 15.10.2026 In Umsetzung des Urteils steigen die Grundgehälter nach unserem Vorschlag zum 1. Januar 2027 nun um weitere 1,68 %. Die Erhöhung entsteht durch die Überführung des Ehegattenzuschlags in die Grundgehälter, ist dauerhaft und ruhegehaltsfähig. Auch die Tariferhöhungen laufen parallel weiter, sie werden nicht verrechnet: plus 2 % zum 1. März 2027, plus 1 % zum 1. Januar 2028. Das finanzielle Gesamtvolumen der Familienzuschläge bleibt erhalten. Die Regionalisierung nach Mietenstufen entsprechend der Systematik aus Karlsruhe entfällt, weil ihr verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt ebenfalls weggefallen ist. An ihre Stelle tritt ein einheitlicher wohnortunabhängiger Familienzuschlag. Für die Übergangszeit schaffen wir eine freiwillige Ausgleichszulage für diejenigen Beamtinnen und Beamten, bei denen die Umstellung zu einer Differenz führt. Deshalb bekommt auch in Zukunft niemand weniger als nach der alten Rechtslage. Das ist verfassungsrechtlich nicht zwingend, aber für uns als Landesregierung ganz klar ein Gebot der Fairness. Vielfach profitieren Beamtinnen und Beamte von der Systemumstellung. Etwa 75 % der Beamten leben nämlich bisher in den Mietenstufen 1 bis 3. Entsprechende Familien mit zwei Kindern erhalten mit dem neuen einheitlichen Zuschlag mehr als bisher. Auch nach dem Beginn der Abschmelzung der Ausgleichszulage ab 2028 liegt das Gehalt über dem Ausgangsniveau. Das ist dadurch sichergestellt, dass das Abschmelzen in zehn gleichen Schritten erfolgt. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleichzeitig stärken wir mit Verbesserungen bei den Lehrkräftebesoldungen die Leiterinnen und Leiter unserer Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen. So machen wir den Lehrerberuf attraktiver und stärken unser Schulsystem. Denn für uns ist klar: Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben einen verlässlichen Staat verdient, und sie bekommen ihn in Nordrhein-Westfalen auch. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt das Land seiner Verantwortung für eine sichere, faire Besoldung und Versorgung nach. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Minister Optendrenk. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Blöming.

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Jörg Blöming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der für die Beamtinnen und Landtag Beamten in Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung ist. Mit diesen Änderungen erledigen wir die Hausaufgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat. Das Gericht hat im September 2025 den Maßstab für die Beamtenbesoldung grundlegend geändert. Vorher war das Abstandsgebot zur Grundsicherung entscheidend. Jetzt gilt die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens als neuer Maßstab. Diese Rechengröße orientiert sich daran, welches Einkommen Personen im Mittel zur Verfügung steht. Das ist eine Änderung von erheblicher Tragweite. Sie stellt alle Bundesländer und auch den Bund vor nicht unerhebliche Herausforderungen. Nordrhein-Westfalen ist im Vorteil. Wir haben bereits im Vorgriff auf die Reform die Besoldung im Frühjahr stärker angehoben, als es das Tarifergebnis vorgesehen hat. Damit haben wir bereits wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die neue Rechtsprechung konsequent umzusetzen. Das zeigt: Wir handeln, wir schaffen Rechtssicherheit, und wir sorgen für Verlässlichkeit. Das ist ein starkes Signal an die Beschäftigten unseres öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts um. Wir nutzen aber auch die Chance, das Besoldungsrecht zu modernisieren. Ab dem 1. Januar 2027 werden die Familienzuschläge neu geordnet und zugleich die Grundgehälter um weitere 1,68 % angehoben. Diese Erhöhung ist ruhegehaltsfähig. Sie kommt allen Beamtinnen und Beamten zugute. Gerade die Situation für Alleinerziehende wird dadurch verbessert. Außerdem entfällt die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach Mietstufen. An ihre Stelle tritt ein einheitlicher Familienzuschlag für alle. Das schafft Transparenz, reduziert Bürokratie und sorgt dafür, dass gleiche Familienkonstellationen zukünftig auch gleichbehandelt werden. Hinzu kommt die bereits beschlossenen Besoldungsanpassung aus der Tarifübertragung: plus 2 % zum 1. März 2027 und plus 1 % zum 1. Januar 2028. Dabei ist für uns entscheidend, dass niemand durch diese Reform schlechtergestellt wird. Denn für die Fälle, bei denen die Umstellung zu geringeren Ansprüchen führen würde, ist eine Ausgleichszulage geplant. Damit erhält im Jahr 2027 niemand weniger Geld als zuvor. Das war uns wichtig, und das ist auch eine Frage des Vertrauensschutzes. Eine wichtige Verbesserung wurde im Rahmen der Verbändeanhörung eingebaut. Ursprünglich sollte 15.10.2026 diese Ausgleichszulage ab 2028 jährlich um 15 % abgeschmolzen werden. Die Abschmelzung wird nun von sieben Jahren auf zehn Jahre gestreckt. Damit verringert sich die Ausgleichszulage jährlich um lediglich 10 %. Die Besoldungserhöhungen laufen parallel weiter. Es gibt außerdem ein weiteres Thema, das nicht vergessen werden sollte. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält auch weitere Verbesserungen im Schulbereich. Mit der vollständigen Umsetzung von A13 für die Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I haben wir einen wichtigen Schritt bereits getan. Jetzt folgt der nächste: Wir stärken gezielt die Leitungs- und Beförderungsstrukturen an unseren Schulen. Unser Ziel ist ein Besoldungssystem, das gerecht, verlässlich und zukunftsfest ist. Dafür wollen wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam beraten, sorgfältig prüfen und natürlich auch konstruktiv weiterentwickeln. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollege Herr Baer das Wort.

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Alexander Baer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich kritisch anmerken, dass dieser Gesetzentwurf ungebührlich kurzfristig bei allen Betroffenen gelandet ist. Noch bis Dienstagmorgen lag in der Tagesordnung zur heutigen Sitzung nur eine Platzhalternummer und keine offizielle Drucksache vor. Hinzu kommt, dass die Zeiten der Verbändeanhörung im Vorfeld beim Ministerium äußerst knapp bemessen waren. Ja, ich weiß, das ist alt, weil es ein Verfassungsurteil umzusetzen gilt. Dieses ist aber seit September 2025 bekannt. Es war also genug Zeit, den Entwurf vorzubereiten. Eine ausführlichere Beteiligung der Verbände im Vorfeld wäre gerade bei so einer tiefgreifenden Veränderung des Besoldungsrechts unbedingt notwendig gewesen. Nun, ich bin ein schneller Leser und habe meine Hausaufgaben schnell gemacht. Deshalb weiß ich auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Wer einen starken Staat fordert, muss bei der Bezahlung seiner Beschäftigten mehr bieten als das verfassungsrechtliche Pflichtprogramm. Denn die Personalprobleme im öffentlichen Dienst beim Land oder bei den Kommunen sind immens. Haben Sie in den vergangenen Wochen einmal versucht, bei einem Amt einen Termin zu bekommen oder einen Antrag beim Bauamt durchzubekommen? Landtag Oder ist bei Ihrem Kind auch ständig Unterrichtsausfall? Dann stehen Sie damit nicht alleine da. Allein beim Land NRW sind derzeit rund 21.000 Stellen unbesetzt. Das hemmt die Abläufe in den Behörden des Landes immens. Besonders betroffen sind bekanntermaßen die Schulen, die unter dem Lehrermangel massiv zu leiden haben. Wir können daran sehen, wie groß die Herausforderung ist, genügend qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und zu halten. Die Gründe für den Mangel sind vielfältig. Die wichtigsten seien hier kurz genannt. Der demografische Wandel: Beschäftigte gehen in den Ruhestand, während kaum Nachwuchskräfte da sind. Lange Nachbesetzungsverfahren: Zwischen Ausscheiden, Ausschreibung, Auswahl und tatsächlichem Dienstantritt vergeht viel Zeit. Nicht zuletzt der Fachkräftemangel und die Konkurrenz aus der freien Wirtschaft: Private Arbeitgeber sind bei bestimmten Qualifikationen eben attraktivere Arbeitgeber – nicht zuletzt, weil sie besser bezahlen. Vor diesem Hintergrund darf bei der Überarbeitung des Gesetzes die Attraktivitätssteigerung nicht aus den Augen gelassen werden. Mit Blick auf die Attraktivität des öffentlichen Dienstes müssen wir auch über die Besoldung sprechen. Denn eines kann ich schon vorab verraten: Die große Chance zur Verbesserung der Attraktivität wurde leider nicht genutzt. Eine verfassungsmäßige Besoldung ist eben nur eine Untergrenze. Ich denke, dass man noch die Eingangsbesoldung und die Entwicklungsmöglichkeiten in den Blick nehmen sollte. Denn da ist noch viel Luft nach oben, um die Arbeit im öffentlichen Dienst auch für junge Fachkräfte spannend zu machen. Es gibt noch weitere Stellen, auf die wir ein ganz besonderes Augenmerk haben müssen. Mit der Abschmelzung der Ausgleichszulage besteht die große Gefahr, dass Familien trotz der Übergangsregelung dauerhaft Nachteile haben. Der Ausgleich nutzt nichts, wenn planmäßig hinterher am Monatsende weniger herauskommt. Die Beibehaltung des verfassungsrechtlich umstrittenen Partnereinkommens stellt einen weiteren wichtigen Punkt dar, der optimiert werden muss. Wer Anspruch auf eine verfassungsgemäße Besoldung hat, sollte auch nicht erst selbst herausfinden müssen, dass er einen Antrag stellen muss, um das gesetzlich garantierte Mindestniveau zu erreichen. Ich bin der Ansicht, dass diesbezüglich ebenfalls nachgebessert werden sollte. Was mir an der Herangehensweise in Bezug auf den Gesetzentwurf auffällt, ist, dass offensichtlich mit der inneren Einstellung gearbeitet wurde, minimale 15.10.2026 Anforderungen zu erfüllen. Der dbb nennt es „Besoldungsminimalismus“. Diese Bezeichnung mag zutreffend sein. Aber das Prinzip wird sicher nicht dabei helfen, mehr Fachkräfte von einer Laufbahn im öffentlichen Dienst zu überzeugen. Nein, ich habe vielmehr das Gefühl, dass der Gesetzentwurf mit der heißen Nadel gestrickt wurde, um die notwendige verfassungsrechtliche Reparatur zu gewährleisten. Alle Chancen, die sich darüber hinaus geboten hätten, eine zeitgemäße, gerechte, dauerhaft attraktive Besoldungsstruktur zu entwickeln, wurden leider vertan. Etwas mehr Zeit und vor allem die ernsthafte Einbeziehung der betroffenen Verbände hätten an vielen Punkten Abhilfe schaffen können. Ich hoffe, dass sich diese Verbesserungen im weiteren Diskurs ergeben können. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist völlig klar und unumstritten: Beamtinnen und Beamte haben selbstverständlich einen Anspruch auf eine verfassungsgemäße Alimentation. Deshalb hilft es, sich noch einmal an den Ausgangspunkt dieses Gesetzgebungsverfahrens zu erinnern. Im September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht völlig überraschend die Bewertungsmaßstäbe für die amtsangemessene Alimentation neu festgesetzt; fünf Jahre nach dem letzten Urteil in der Sache. Lag die Mindestbesoldung in der niedrigsten Besoldungsstufe bislang 15 % über dem Grundsicherungsniveau, wird jetzt das Medianeinkommen herangezogen. Es müssen mindestens 80 % des gewichteten Medianeinkommens als Mindestbesoldung sein. Man kann pauschal weder das eine oder das andere als das bessere System einschätzen. Klar ist aber, dass das Ganze Verteilungseffekte hat. Je nachdem, wo man wohnt, ist entweder der eine oder der andere Bewertungsmaßstab für den einzelnen Beamten und die einzelne Beamtin besser. Das liegt unter anderem daran, dass die Kosten der Unterkunft, die ein wichtiger Teil des Grundsicherungsniveaus sind, in einer Großstadt wie Köln nun einmal höher sind als im ländlichen Raum, beispielsweise in Höxter oder in Warendorf. Aus diesem Grund wurden in Umsetzung des Urteils von 2020 die Familienzuschläge regionalisiert. Durch den Rückgriff auf das Medianeinkommen – das Medianeinkommen unterscheidet sich im länd-Landtag lichen Raum nicht sehr von dem in der Stadt, anders als die Kosten der Unterkunft – fällt die Regionalisierung weg. Dementsprechend ist es völlig folgerichtig, dass mit dem Wegfall der Regionalisierung auch die Regionalisierung der Familienzuschläge wegfällt. Was die Landesregierung vorschlägt und wir hier tun, ist nicht mehr und nicht weniger als eine konsequente Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es ist auch folgerichtig, dass in Zeiten, in denen Doppelverdiener der Normalfall sind und nicht mehr die absolute Ausnahme, der Familienzuschlag für kinderlose Ehepaare abgeschafft wird und im Gegenzug die Grundgehälter erhöht werden, und zwar um zusätzliche 1,68 %. Das stärkt die Leistungskomponente der Besoldung zulasten der Familienzuschläge, die unabhängig von der Besoldungsstufe sind. Wir sind uns völlig einig, dass die Lebensrealität der Beamtinnen und Beamten sich auch im Besoldungsrecht widerspiegeln muss. Deshalb ist die Abschaffung der Familienzuschläge für kinderlose Ehepaare absolut folgerichtig. Klar ist auch, dass der höhere Ausgabebedarf bei Kindern unbestritten ist. Deshalb bleiben die Familienzuschläge für Beamte mit Kindern selbstverständlich erhalten. Mit all diesen Reformen geht dieser Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorschlägt, nicht zulasten der Beamtinnen und Beamten; denn kein Beamter wird durch diese Reform weniger Geld in der Tasche haben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Durch die Ausgleichszulage stärken wir den Vertrauensschutz. Ich will betonen: Das ist verfassungsrechtlich nicht notwendig. Aber wir halten diese Regelung für fair und politisch geboten. Sie gilt ausdrücklich auch nicht nur für 2027. Da auch in Zukunft mit Besoldungsanpassungen zu rechnen ist, ist es ebenso fair, dass die Ausgleichszulage mit der Zeit abschmelzen kann. Angesichts der zu erwartenden Besoldungserhöhungen kann man stark davon ausgehen, dass auch nach 2027 kein Beamter und keine Beamtin netto weniger Geld in der Tasche haben wird. Wenn Sie mir das nicht glauben, können wir das im Ausschuss und im Rahmen der Anhörung gerne gemeinsam mit dem Taschenrechner nachrechnen und vertiefen. Allein deshalb freue ich mich schon auf die Überweisung an den Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Witzel das Wort. 15.10.2026

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Ralf Witzel FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Tagen sehr viel über den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen und seine verdienstvolle Tätigkeit in den letzten 80 Jahren gesprochen, zuletzt gestern Abend beim dbb-Treff. So unterschiedlich wir auch unter den Fraktionen über den Umfang von Bürokratie und Staatsaufgabenfülle diskutieren, sollte uns eines einen, und zwar das Bewusstsein, dass wir für das, was wir für die Kernaufgaben des Staates halten, Handlungsfähigkeit benötigen – und dafür auch einen motivierten und leistungsbereiten öffentlichen Dienst. (Beifall von der FDP) Es muss also unser Ehrgeiz sein, die klügsten und besten Köpfe für die zuverlässige und schnelle Erledigung hoheitlicher Aufgaben zu gewinnen. Die aktuellen Bewerber- und Abbrecherzahlen zeigen in puncto Quantität und Qualität aber, dass das Land Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber diesem Anspruch aktuell leider nicht wirklich gerecht wird. Die Vorgeschichte der heutigen Debatte liegt elf Monate zurück. Mitte November 2025 hat es nämlich zwei wichtige Ereignisse gegeben. Erstens hat das Bundesverfassungsgericht neue Leitsätze zur amtsangemessenen Alimentation verabschiedet. Zweitens hat in derselben Woche hier im Landtag eine Expertenanhörung zum Besoldungsgutachten von Professor Udo Di Fabio stattgefunden. Sie hat ergeben, dass sämtliche Sachverständigen die Einführung des fiktiven Partnereinkommens in Nordrhein-Westfalen als unzulässig erachten. Ausdrücklich auch die Koalitionsfraktionen konnten keinen Sachverständigen benennen, der dies aktuell im Besoldungsrecht des Landes verteidigt hätte. In Reaktion auf diese beiden Umstände macht die Landesregierung nun zweierlei: Sie hält erstens an ihrem fiktiven Partnereinkommen fest und nimmt zweitens zwar eine Anhebung der Grundgehälter vor, schafft dabei aber die regionalisierten Familienzuschläge ab. Letztere sind von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen eingeführt worden und sorgen für einen Ausgleich der deutlich höheren Lebenshaltungskosten von kinderreichen Beamtenfamilien in boomenden Metropolregionen mit weit überdurchschnittlich hohen Mietkosten. Damit sich der Ärger der Betroffenen in Grenzen hält, gilt ein Bestandsschutz – natürlich rein zufällig – bis zur Landtagswahl. Die Abschmelzung erfolgt erst danach, ab dem 1. Januar 2028. Aber sie erfolgt sicher und im Ergebnis bis auf null. Wenn Sie, Herr Finanzminister, das mit zukünftig zu erwartenden Besoldungserhöhungen gegenrechnen, dann mag es natürlich sein, dass der absolute Betrag, der zur Auszahlung kommt, nicht geringer ist. Landtag Das ist eine Wette auf zukünftige Besoldungsanpassungen. Aber natürlich ist es netto und preisbereinigt für die Betroffenen weniger, wenn Komponenten wegfallen. Wir haben das mit Betroffenen einmal durchgerechnet und uns für verschiedene Konstellationen angeschaut. Wir reden immerhin über einen mittleren dreistelligen monatlichen Betrag, der sich für viele zukünftig als Ausgleichsbetrag ergibt und dann perspektivisch ausläuft, auch wenn aufgrund der aktuell hohen Inflation sicherlich auch in Folgejahren mit Gehaltsanpassungen zu rechnen ist. Aber das entspricht dann keinem entsprechenden Kaufkraftgegenwert. Deshalb wird in den Beamtenfamilien momentan schon sehr viel über Vertrauensschutz und über Planungssicherheit diskutiert, weil es natürlich Menschen gibt, die bestimmte Lebensentscheidungen getroffen haben. Sie haben eine Wohnung angemietet, einen Mietvertrag unterschrieben, einen Leasingvertrag für ihr Auto abgeschlossen oder sich vielleicht persönlich in ihrer Familienplanung bewusst für ein weiteres Kind entschieden – natürlich unter der Annahme, dass das jetzige System weiterhin gilt. Nun beschweren sie sich bei uns und sicherlich auch bei Ihnen zu Recht über eine mangelnde Verlässlichkeit. Denn der Deal im öffentlichen Dienst lautet: Man erhält geringere Aktivbezüge, als die Leistungsträger in der Wirtschaft bekommen würden. Dafür gibt es aber ein hohes Maß an Beschäftigungssicherheit und die Zusage des Dienstherrn der amtsangemessenen Alimentation. Die Landesregierung hat mit dem von ihr vor zwei Tagen vorgelegten 200-seitigen Gesetzentwurf viele Fragen aufgeworfen, die wir sicherlich im Anhörungsverfahren näher erörtern werden. Da gibt es Fragen, die wir miteinander besprechen müssen. Wie rechtfertigt es die Landesregierung, dass Kinder, die bis zum 31. Dezember 2026 geboren werden, in der Alimentation anders bewertet werden als diejenigen, die ab dem 1. Januar 2027 zur Welt kommen? In den Fällen, in denen zukünftig die Ausgleichszulage mit erhöhten Familienzuschlägen bei der Geburt eines neuen Kindes verrechnet wird, kann es nämlich ganz schnell passieren, dass die gesamte Ausgleichszulage sofort wegfällt, obwohl sich rein faktisch für die Betroffenen die Lebenssituation geändert hat. Sie haben ein Kind mehr, das aber nicht in der Besoldung zu einer Verbesserung führt. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) All diese Fragen werden wir im Anhörungsverfahren mit Experten besprechen. Wir freuen uns auf die Debatte. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) 15.10.2026

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die AfD spricht nun der Abgeordnete Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamten- und Richterbesoldung umgesetzt werden, um eine grundgesetzkonforme Besoldung in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Das ist notwendig. Unsere Beamten haben schließlich einen Anspruch darauf, dass wir uns darum korrekt kümmern. Nur so können wir dem besonderen Vertrauens- und Dienstverhältnis zwischen einem Beamten und seinem Dienstherrn gerecht werden. Jetzt kommt jedoch das Aber von meiner Seite. Der vorliegende Gesetzentwurf geht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt einher. Nur für das Jahr 2027 fallen an: Erstens. Neustrukturierung der Familienzuschläge: 232,74 Millionen Euro. Zweitens. Schaffung Ausgleichszulage: 225,76 Millionen Euro. Drittens. Schaffung einer nicht ruhegehaltsfähigen Einmalzahlung zur finanziellen Abgeltung des Wegfalls der Ausgleichszulage zum Familienzuschlag – sehr viele Substantive –: 5 Millionen Euro. Viertens. Maßnahmen im Bereich der Lehrkräftebesoldung: 9,2 Millionen Euro. Das sind fast 500 Millionen Euro – fast ein Zehntel der geplanten Neuverschuldung im kommenden Jahr. Dies zeigt: Wir müssen einen Teil der Kredite aufnehmen, um Konsumwünsche zu finanzieren. Deshalb bleibt für die AfD weiterhin folgende Forderung essenziell bestehen: Wir brauchen endlich eine rigide und kompromisslose Ausgaben- und Aufgabenkritik für das Land NRW. Wir sehen dabei den Landesrechnungshof an unserer Seite. Er fordert das nämlich in den Haushaltsberatungen immer wieder. Vielleicht ist das auch einer der Gründe, warum der Landesrechnungshof neuerdings und unüblicherweise von einer der regierungstragenden Fraktionen angegangen wird. Aktuell läuft auch der Gesetzgebungsprozess zum Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen mit weiteren Maßnahmen. Auch dieses Gesetz beschert uns einen Mehrbedarf. Es wird allein kurzfristig mit gut 45 Millionen Euro verbunden sein. Bei allen genannten zusätzlichen Ausgaben sind übrigens nur die des Landes mit Zahlen spezifiziert. Die Belastungen für die Kommunen kommen noch hinzu und sind in den Gesetzentwürfen noch nicht mit Zahlen bewertet. Landtag Die öffentliche Hand gibt also mehr für ihr Personal aus. Das muss wohl auch sein. Trotzdem sollten wir aber den Blick auf die aktuelle Lage im Land nicht unterlassen. Wir sind im x-ten Jahr einer Stagnation oder Rezession mit Blick auf das Wirtschaftswachstum und können gerade live miterleben, wie die internationalen Kapitalmärkte andere Staaten, zum Beispiel Frankreich, brutal mit höheren Zinsen anzählen. Das passiert völlig zu Recht. Davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Vielleicht droht uns das nämlich auch irgendwann. Deshalb gilt es, jetzt zu handeln und maßzuhalten. Immer mehr Ausgaben für den Staatsapparat können wir dem Bürger nämlich sonst nicht mehr erklären. Schlussendlich leidet die Demokratie darunter, wenn der Eindruck entsteht, dass für den Staat selbst immer mehr Geld da ist, beim Bürger aber die Abgaben- und Steuerlast deutlich steigt. Nichtsdestotrotz mache ich die Vorhersage, dass über diesen Gesetzentwurf nicht der Landtag das letzte Wort haben wird, sondern die Gerichte. Diese werden beurteilen, ob die Gesetzesänderung im Bereich der Besoldung von Beamten verfassungsgemäß ist – Stichwort „Partnereinkommen“. Die Beamten halten das, wenig überraschend, für einen Taschenspielertrick. Ob der Trick gerichtsfest ist, wird die Zeit zeigen. Wir wissen aber, dass es nicht reichen wird. Die Regierung wird nicht darum herumkommen, die Aufgaben zukünftig zu beschränken und sich selbst stark einzuschränken. Insofern bringt der Trick, selbst wenn er gelingt, nur einen Aufschub. Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung in den Fachausschuss gerne zu und sehen den weiteren Beratungen wirklich mit großem Interesse entgegen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich erneut der Abgeordnetenkollege Herr Rock zu Wort gemeldet.

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Simon Rock GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf zwei Dinge eingehen, die gerade von Herrn Witzel gesagt wurden. Erster Punkt: Wir haben uns in den vergangenen Tagen über mehrere Steuersenkungsanträge der FDP unterhalten. Da fiel so gut wie in jeder Rede das Schlagwort „der fette Staat muss endlich auf Diät“. Jetzt reden wir über die Beamtenbesoldung, und dann ist es der FDP nicht hoch genug. Merken Sie eigentlich, dass Ihre Argumentation vielleicht nicht so ganz stimmen könnte? (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Zweiter Punkt: Sie kritisieren jetzt, dass die Familienzuschläge für unverheiratete Ehepaare abgeschafft 15.10.2026 werden und stattdessen die Grundbesoldung um 1,68 % erhöht wird. Ich kann mich noch sehr gut an Debatten aus den vergangenen Jahren erinnern, in denen Sie sich über die angeblich aufgeblähten Familienzuschläge beschwert haben, die zulasten des Leistungsprinzips gingen; stattdessen solle man die Grundbesoldung erhöhen. Jetzt machen wir genau das, und jetzt kritisieren Sie das auch wieder. Ich würde mir einfach wünschen: Bleiben Sie doch wenigstens ein bisschen stringent bei Ihrer Argumentation. Dann würde es auch ein bisschen mehr Spaß machen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Herr Kollege Rock, während Sie noch sprachen, hat sich der Abgeordnetenkollege Herr Witzel zu einer Zwischenfrage zu Wort gemeldet. Möchten Sie sie zulassen?

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Simon Rock GRÜNE

Ja, bitte schön.

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Berivan Aymaz

Bitte schön, Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Kollege Rock, weil das die einzige Gelegenheit für mich ist, Ihre Fragen auch zu beantworten, stelle ich Ihnen die folgende Zwischenfrage: Haben Sie meine Rede dahin gehend zur Kenntnis genommen, dass ich zu Beginn gesagt habe, wir müssten uns hier politisch über den Umfang staatlicher Tätigkeit unterhalten und dann in Bezug auf diejenigen, die wir für hoheitliche Aufgaben für notwendig halten, schauen, dass wir attraktives Personal bekommen? Haben Sie das in der Einordnung so weit wahrgenommen, wie auch die weiteren Ausführungen im Verlauf meiner Rede zu realen Fragen von Betroffenen, die das, was Sie hier dargestellt haben, für sich anders bewerten, als Sie es nach außen verkaufen?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Herr Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. Selbstverständlich habe ich das wahrgenommen. Ich finde es gut, dass wir darüber sprechen. Vielen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit geben, einmal ein paar Dinge geradezurücken. Bei der Diskussion um Beamtinnen und Beamte und um die Frage, wie groß staatliches Handeln sein soll, wird immer so getan, als würden die allermeisten Beamtinnen und Beamten irgendwo in der Ministerialbürokratie arbeiten. Das ist ja das öffentliche Bild, das dabei vermittelt wird. Ich will Ihnen sagen: Wir haben in Nordrhein-Westfalen rund 270.000 Landes-Landtag beamtinnen und Landesbeamte. Davon arbeiten 80 %, also der allergrößte Teil, bei Polizei, Justiz, Schule und Finanzverwaltung. Von den 270.000 Beamtinnen und Beamten arbeiten rund 7.500 in den Ministerien, also nur ein Bruchteil. Das heißt, wenn Sie sagen, wir müssten die Beamtinnen und Beamten, die wir haben, gut und ausreichend besolden, und zwar noch besser besolden, als die Landesregierung das will, müssten aber insgesamt beim Beamtenapparat sparen, kommen Sie nicht umhin, zu sagen, wo Sie denn, bitte schön, bei diesen vier großen Punkten sparen wollen, also wo Sie im Justizbereich sparen wollen, wo Sie im Bildungsbereich sparen wollen, wo Sie bei der Finanzverwaltung sparen wollen und wo Sie bei der inneren Sicherheit, also bei der Polizei, sparen wollen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Vor dieser Debatte drücken Sie sich regelmäßig, weil Sie immer so tun, als würde das gar nicht den Großteil des Beamtenapparates ausmachen, als würde der Großteil des Beamtenapparates irgendwo in Büros sitzen und nichts Besseres zu tun haben, als Kleine Anfragen zu beantworten oder Gesetzentwürfe zu schreiben. Das ist nicht der Fall. Der allergrößte Teil arbeitet an der Front, arbeitet zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Ich fände es fair, wenn Sie diesen Aspekt in Ihre Erwägungen und in Ihre Diskussion auch einmal etwas stärker einbeziehen würden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21744 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales, an den Innenausschuss sowie an den Rechtsausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 11 Nur Reaktion oder echte strategische Prävention: Was ist der Plan der Landesregierung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)? Große Anfrage 41 der Fraktion der SPD Drucksache 18/18355 15.10.2026 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/20549 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD der Abgeordnetenkollegin Frau Kahle-Hausmann das Wort.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Seit mehr als einem Jahr haben wir die Afrikanische Schweinepest in NRW. Seitdem kämpfen Menschen in Südwestfalen darum, die Seuche einzudämmen und unsere schweinehaltenden Betriebe zu schützen. Für die Landwirtschaft steht enorm viel auf dem Spiel: Tiere, die bei einem Ausbruch getötet werden müssen, wirtschaftliche Existenzen und die Zukunft ganzer Höfe. Schon die jetzigen Einschränkungen in den betroffenen Gebieten belasten Betriebe erheblich. Deshalb müssen wir die ASP entschieden bekämpfen. Wir danken allen, die diese Arbeit vor Ort leisten: den Veterinärämtern, der Jägerschaft, den Beschäftigten von Wald und Holz, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft und den vielen Einsatzkräften. Sie suchen, bergen und entsorgen Kadaver, errichten und kontrollieren Zäune und entnehmen Schwarzwild oft unter schwierigen Bedingungen und mit großer persönlicher Belastung. (Beifall von der SPD) Dieser Dank schließt ausdrücklich die Suchhunde und ihre Hundeführerinnen und Hundeführer ein. Was diese Gespanne im Gelände leisten, ist unverzichtbar. Gerade weil draußen so viel geleistet wird, müssen wir fragen, ob die Landesregierung ihren Beitrag leistet. Hat Ministerin Gorißen den Kampf gegen die ASP von Anfang an ernst genommen, reicht die Unterstützung aus, und gibt das Land klare Ziele in der Bekämpfung vor? Die Menschen vor Ort können vieles leisten. Politische Führung können sie der Landesregierung nicht abnehmen. Frau Ministerin, Sie bewerten Ihre Strategie als absolut erfolgreich. Sie scheinen oft völlig entgeistert zu sein, wenn das jemand auch nur einen Hauch anders sieht. Dabei ist es Ihre Antwort auf die Große Anfrage von uns, die manche Nachfrage bestärkt und im Kontrast zu Ihrer demonstrativen Selbstzufriedenheit steht. Zunächst zum Tempo Ihres Handelns. Der Ausbruch war im Juni 2025. Erst im Dezember wurde ein Konzept zur systematischen Bestandsschätzung mittels Drohnen angefordert. Die Befliegung begann im Februar; ausgewertet wurde im April. Also waren wir Landtag monatelang im Blindflug unterwegs. Natürlich begrenzen Laub, Wetter und Gelände die Möglichkeit einer Befliegung. Aber das erklärt nicht, warum der Auftrag erst knapp sechs Monate nach dem Ausbruch erteilt wurde. Die laubfreie Jahreszeit ist ja keine Überraschung – gerade für eine erfahrene Landwirtschaftspolitikerin. Diese Verzögerung hat die Seuchenbekämpfung gebremst; denn damit fehlt eine zentrale Grundlage. Wer Schwarzwildbestände reduzieren will, muss erst einmal abschätzen können, wie groß sie sind, wie sie sich entwickeln und ob die Entnahmen ausreichen. Doch auf unsere Frage nach konkreten Entnahmezielen je Zone nennen Sie eine deutliche Erhöhung und eine spürbare Reduktion. Zahlen und Fristen fehlen. Stattdessen peilen Sie lieber über den dicken Daumen. Damit bleibt offen, woran Sie den Erfolg Ihrer Maßnahmen tatsächlich messen. Ich mache es mal betriebswirtschaftlich: Gebaute Zaunkilometer und erlegte Stücke dokumentieren Aufwand. Ob dieser Aufwand den erforderlichen Ertrag, also Wirkung, erzielt, ist eine andere Rechnung, und die fehlt bei ihnen leider. Genau deshalb sind die Rückmeldungen der Fachleute so wichtig. Betroffene Landwirte berichteten uns von erheblichen Wildschäden in den jeweiligen Zonen. Jäger, die bereits in den östlichen Bundesländern die ASP bekämpft haben, fragen sich, warum NRW die dort gemachten Fehler wiederholt. Ihre Ausführungen liefern dafür keine Erklärung. Dabei und daher haben wir immer wieder ein hartes Urteil gehört: Das ist nichtssagend. Das führt uns nicht weiter. Wie entwickeln sich denn die Bestände und Schäden in den jeweiligen Gebieten? Wo reichen die Maßnahmen aus? Wo muss nachgesteuert werden? Eine zusammengeführte Statistik nach ASP-Zonen und Wildschäden liegt uns immer noch nicht vor. Auch zusätzliche Schutzmaßnahmen brauchen Zeit. Die Entscheidung zur Einzäunung der gesamten Sperrzone II fiel im März 2026. Weiße Zonen befanden sich laut Ihrer Juli-Antwort noch immer in Planung und Einrichtung. Das ging uns viel zu zögerlich. Dieses Muster zieht sich leider durch, Frau Ministerin. Wenn es brennt, kommen Sie mit dem Eimerchen, nicht mit dem Löschschlauch. Dass eine größere Katastrophe für die Schweinehaltung in NRW bislang ausgeblieben ist, ist wirklich eine gute Nachricht. Die Fachleute haben uns gegenüber gesagt: mehr Glück als Verstand. – Deuten Sie daher manch glücklichen Zufall und den Einsatz vor Ort nicht zu Ihrer politischen Großleistung um, Frau Gorißen; denn es gibt keine Garantie, dass das immer gut geht. Liefern Sie konkret nach. Wir erwarten verbindliche Maßnahmen, aktuelle Bestandsschätzungen, überprüfbare Ziele und eine regelmäßige Bilanz der 15.10.2026 Ergebnisse. Unsere Landwirtschaft braucht einen Schutz, der auch unter ungünstigeren Bedingungen trägt. Wenn man wirklich liefert, Frau Ministerin, und sich richtig reinhängt, dann kann man sich auch mal zufrieden auf die eigene Schulter klopfen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Höner.

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Markus Höner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kahle-Hausmann, liebe SPD, ich sage Ihnen ganz ehrlich, wir sind dankbar für diese Große Anfrage, die Sie gestellt haben, nicht, weil wir diese Geschichtserzählung, die wir gerade gehört haben, weiter betreiben wollen, sondern weil wir die Chance nutzen wollen, uns einmal zu bedanken: beim Ministerium, bei den Verantwortlichen vor Ort, aber erst einmal ganz besonders bei der Ministerin persönlich, bei dem Landesbetrieb Wald und Holz, bei den Regionalforstämtern, bei der Vorsorge-Gesellschaft, bei der Jägerschaft, bei den Kreisen und natürlich bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, weil die am meisten leisten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Den Erstnachweis der ASP hat es am 14. Juni 2025 gegeben. Seit 16 Monaten bekämpfen wir dort die Seuche unter schwierigsten Voraussetzungen. In den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis haben wir eine ganz besondere Herausforderung. Das ist eine Mittelgebirgsregion; jeder, der schon mal vor Ort war, weiß, was das bedeutet. Das Wichtige ist aber – es hat nur ganze vier Tage gebraucht –: Bereits am 18. Juni 2025 hatten wir ein landesweites Monitoring aufgebaut. Wir müssen so ehrlich sein, zu sagen, dass am ersten Tag die Kadaversuche und der Zaunbau losgegangen sind. Es brauchte keine Ausschreibung, es brauchte keine Verhandlungen, und es brauchte keinen Personalaufbau, weil die Vorsorgestrukturen bereits geschaffen waren, weil wir vorher schon klug geplant hatten, weil das Ministerium vorher schon klug geplant hatte. Rahmenverträge mit der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft waren geschlossen. Die Einsatzzentrale, Zaunbau und Zaunkontrolle waren geregelt. Die Kadaverbeprobung und die Begehung waren sofort verfügbar. Drohnen waren von Beginn an vor Ort. Das zeichnet doch eine Krisenprävention aus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben in den drei Kreisen Veterinärämter, die wirklich am Anschlag arbeiten. Man kann sagen, dass wir dort einen Ausnahmezustand haben, der Landtag zur täglichen Arbeit hinzukommt, und dafür gilt unser großes Dankeschön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben 24 Kadaversuchhundeteams; wir haben sechs weitere in Ausbildung. Es ist Unterstützung aus Rheinland-Pfalz mit acht bis zehn Gespannen da. Aus Bayern ist eine Truppe da, die unterstützt. Pro Suchtag werden vier Hundeteams plus vier bis sechs Helfer eingesetzt. Es sind über 632 km2 mit Drohnen und Suchhundeteams abgesucht worden. 103 Personen sind mit der Fallenjagd beschäftigt und dort im Grunde weiter ausgebildet worden, darunter 27 weitere Revierjäger. Über 733 km Festzaun wurden gebaut. 52 Fallen und 130 Wildkameras sind im Einsatz. An dieser Stelle sagen Sie, dass wir diese Krise nicht in der Hand gehabt hätten, dass die Ministerin es nicht in der Hand hätte? Ich meine, das zeigt doch, wie gut wir hier aufgestellt sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der CDU: So ist es!) Aber es geht weiter. Mehr als 71.000 untersuchte Tiere waren es im ASP-Monitoring NRW-weit. 71.000! Davon gab es alleine 22.423 negative Befunde in diesen drei betroffenen Kreisen. So könnten wir jetzt weitermachen; es gibt noch ganz viele gute Argumente. Dies zeigt einfach, dass NRW an dieser Stelle funktioniert und liefert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das eine ist NRW; ich habe es gerade gesagt. Gleichwohl haben wir natürlich auch unsere Jägerinnen und Jäger, und hier alleine ein Plus von 40 % an der Vorjahresstrecke. Nur so geht es, denn wird das Schwein in diesen Krisenregionen nicht geschossen, dann haben wir keine Lösung. Ehrlich gesagt bin ich auch ein Stück weit stolz darauf, dass wir mit dem Kollegen Jochen Ritter die Initiativen aus dem Kreis mit aufgenommen haben und die Abschussprämie erhöht wurde. Wir sind auch sehr dankbar, dass das Ganze im Haus umgesetzt worden ist. Denn nur so kann es funktionieren, nur so können wir dieses Gebiet ASP-frei bekommen. (Beifall von der CDU) Dann haben wir jetzt gerade wieder die Mär gehört, dass die Drohnenbefliegung zu spät losgegangen sei. Wir müssen doch einmal so ehrlich sein und fragen: Wo bewegen wir uns da? Wir bewegen uns in einem undurchsichtigen Gelände. Es geht um Wald, Regen, Schnee, Sturm, schlechte Sichtverhältnisse. Sie markern aber an, dass die Befliegung nicht früh genug stattgefunden habe. Ich frage mich: Was bringt die Befliegung, die Kartierung? Es ist sicherlich wichtig zu wissen, wie viele Tiere dort noch sind. 15.10.2026 (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Ah!) Das hilft uns aber nichts. Letztendlich zählt nur jedes Tier, das dort weg ist. Das ist im Moment viel wichtiger, als die Kartierung zu haben. (Beifall von der CDU) Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich bin dem MLV mit der Ministerin an der Spitze sehr dankbar dafür, dass es den Kampf so konsequent angegangen ist. Ich bin auch sehr froh, dass wir vom Zaunbauer vor Ort über die Kreise bis hin zum Ministerium so viele fähige Menschen haben, die diese Krise letztendlich mit uns bewerkstelligen. Bevor ich zum Schluss komme: Mein letzter Dank gilt den Jägerinnen und den Jägern. Denn sie leisten im Moment (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Das war ge- doppelt!) die größte Aufgabe vor Ort. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der Grünen hat nun Abgeordnetenkollege Herr Rüße das Wort.

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Norwich Rüße GRÜNE

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon ein bisschen länger im Landtag. Daher habe ich schon viele Große Anfragen erlebt und auch selbst Große Anfragen gestellt. Es gibt Große Anfragen mit einem erheblichen Erkenntniszugewinn. Es gibt aber auch Große Anfragen, bei denen man sich manchmal fragt, worin der tiefere Sinn liegt. Bei mancher Frage habe ich mich gefragt, ob man sie stellen muss. Muss man wirklich die Frage stellen: Wie viele Entsorgungstonnen sind in den ASP-Zonen vorhanden? Denn eine Antwort darauf können wir als Politikerinnen und Politiker überhaupt nicht bewerten. Wir beide wissen es nicht! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Im Ausschuss habt ihr, die SPD, die Anfragen auch gestellt, und wir alle haben die Berichte vom Ministerium bekommen. Ich habe mich in den letzten Jahren bei wenigen Themen so gut informiert gefühlt wie gerade beim Thema „ASP“. Das hat das Ministerium sehr gut gemacht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch die Aufstellung – ich habe das mitverfolgt –: 2014 haben wir zum ersten Mal darüber diskutiert. Da kam aus Osteuropa der Druck herüber. Dann kam der Fall Belgien, und wir haben überlegt, wie wir damit umgehen. Am Anfang waren es Hinweis-Landtag schilder an den Autobahnen, und im Weiteren ist wirklich eine Menge passiert. Insbesondere die Gründung der WSVG will ich noch einmal ausdrücklich loben. Es war so ein wichtiger, so ein guter Schritt, das zu tun. Es ist genau, wie der Kollege es gerade gesagt hat: Wir waren vom ersten Tag an in Nordrhein-Westfalen handlungsfähig. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das war an dieser Stelle ein Mehrwert, den man auch als Opposition einmal ausdrücklich loben könnte. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Das habe ich ja gemacht!) Es fällt einem kein Zacken aus der Krone, wenn man das einmal tun würde. Ich will mich auch dem Dank ausdrücklich anschließen, und ich will ihn noch ein bisschen erweitern. Er richtet sich an die Bevölkerung, die das tatsächlich mitmacht, die im Kreis Olpe akzeptiert, dass sie das irgendwo ein Stück weit aushalten muss, ein Tor wieder schließen zu müssen, wenn eines geöffnet wurde. Er richtet sich an diejenigen, die die ganze Arbeit vor Ort machen. Wir haben vor Ort auch gesehen, mit welchem Engagement da zur Sache gegangen wird. Das ist nicht selbstverständlich. Ich fand das total beeindruckend! Ich will das auch auf die Regionen erweitern, in denen zwar die ASP im Moment gar nicht ist, aber in denen die schweinehaltenden Betriebe, die Tierärztinnen und Tierärzte, der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer, der gerade die Beratung macht und die Biosicherheit auf den Betrieben erhöht, sind. Das alles ist so gut miteinander verzahnt und abgestimmt. Deshalb habe ich heute auch ein bisschen das Problem, mich mit dieser Großen Anfrage zu beschäftigen. Wir wurden im Ausschuss sehr gut über den Istzustand informiert, und wenn man genau überlegt, ist die Große Anfrage ein bisschen eine Zusammenfassung der Berichte, die wir längst vorher hatten. Insofern haben Sie an dieser Stelle gar nicht so viel Mehrarbeit erzeugt. Das konnte alles gemacht werden. (Heiterkeit von den GRÜNEN und der CDU) Was mich aber wirklich ein bisschen ärgert: Ich finde, die Politik ist dafür da, den Blick nach vorne zu richten und zu gucken, was wir in den nächsten Jahren machen. Das Land hat jetzt 35 Millionen ausgegeben. Das ist eine Hausnummer, und wir alle wissen, dass wir das nicht zehn Jahre lang so machen 15.10.2026 können; das wird schwierig werden. Wir müssen also schon einmal nach vorne gerichtet überlegen – das hat mir gerade ein bisschen gefehlt –: Wie gehen wir perspektivisch damit um? Ich habe bereits vor zehn Jahren gefragt, was mit einer Impfung ist. Am Ende muss es auf eine Impfung hinauslaufen. Dann gibt es die Frage der ASP als solche: Wie gehen wir weiter damit um? Welchen Status soll das künftig haben? Bei der Impfung muss man mal darüber nachdenken, wie schnell wir bei Corona waren und wie langsam wir bei der ASP sind. Nun kann man die Dinge nicht einfach vergleichen. Ich frage mich aber manchmal bzw. ich möchte es einmal so formulieren: Die Exportinteressen waren dem Fortschritt da nicht wirklich dienlich. Wir haben im Kreis Olpe den Zaunbau und – auch das muss man erwähnen – in diesem Zusammenhang mittlerweile die Rückmeldung, dass auch andere Tiere in ihren Lebensräumen schon beschnitten würden. Das ist natürlich etwas, das man gegeneinander abwägen muss. Deshalb noch einmal das Plädoyer für eine Impfung, dass wir dahin kommen müssen. Das hat mir wirklich ein bisschen gefehlt. Der letzte Punkt ist für mich natürlich – ich habe die Kosten angesprochen –: Man muss auch darüber nachdenken, ob eine Tierseuchenkasse tatsächlich nur dann eintritt, wenn der Schadensfall passiert ist, oder ob man nicht auch auf den Bereich der Prävention gucken muss. Wen muss man dabei einbinden? Wer hat dafür eine Mitverantwortung? Ich sage einmal, Firmen wie Westfleisch, Tönnies usw. verdienen alle ganz gutes Geld damit. Insofern kann man sich zumindest Gedanken darüber machen. Das hat mir auch ein bisschen gefehlt, statt kleinkariert zu fragen, wie viele Mülltonnen habt ihr denn aufgestellt. Ein bisschen den Blick nach vorne zu richten, hätte mich total gefreut.

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Berivan Aymaz

Die Zeit.

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Norwich Rüße GRÜNE

Ich freue mich, wenn wir darüber demnächst im Ausschuss gemeinsam diskutieren. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Sehr gerne!) Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte als Erstes an dieser Stelle einmal den Dank für meine Fraktion aussprechen Landtag an all jene, die derzeit und seit vielen Monaten, seit zwei Jahren, unterwegs sind und bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest helfen, (Beifall von der FDP) egal, ob amtlich oder gerade auch ehrenamtlich, wenn wir die Jägerschaft zum Beispiel sehen, die sehr aktiv ist und ihre Freizeit opfert, um dem Problem Herr zu werden. Aber, meine Damen und Herren, wo stehen wir? – Fast zwei Jahre nach dem Ausbruch befindet sich Nordrhein-Westfalen weiterhin im Krisenmodus. Neue Kadaverfunde, weitere Zaunmaßnahmen, zusätzliche Jagdmaßnahmen, neue weiße Zonen – man hat nicht den Eindruck, dass sich das Ende des Seuchengeschehens nähert. Man hat den Eindruck, dass die Landesregierung eine Krise nur verwaltet, deren Ende sie selbst bis jetzt nicht benennen kann. Das ist nicht das, was wir Freie Demokraten erwarten. Wir müssen als Land deutlich resilienter werden. Probleme dürfen nicht erst dann bearbeitet werden, wenn sie schon Millionen kosten. Vorsorge muss viel ernster genommen werden. Daten müssen intelligenter genutzt werden. Risiken müssen frühzeitiger erkannt und Krisen möglichst verhindert werden. Die ASP zeigt glasklar: Prävention ist günstiger als Krisenmanagement. (Beifall von der FDP) Herr Rüße hat es schon angesprochen, das Land hat mehr als 32 Millionen Euro für die Bekämpfung dieser Tierseuche ausgegeben. Gleichzeitig sehen wir dann im Haushalt Kürzungen, Herr Kollege Rüße, und Einsparungen in den Bereichen der Vorsorge, Seuchenprävention und Risikovorbereitung. Das ist eine staatliche Hoheitsaufgabe. (Beifall von der FDP) Sie können gerne hingehen und verlangen, dass sich die Wirtschaft daran beteiligt, aber es ist eine staatliche Hoheitsaufgabe. Der Staat muss wirklich einmal an seine Grundthemen herangehen und eben nicht versuchen, in allen möglichen Bereichen unterwegs zu sein. Wer bei Prävention spart und später Millionen für Schadensbegrenzung bezahlen muss, der handelt eben nicht vorausschauend, der handelt teuer. Wir brauchen einen handlungsfähigen und effizienten Staat. Der Staat wird aber nicht besser, wenn er immer neue Krisenstäbe, Arbeitsgruppen und Verwaltungsstrukturen aufbaut. Ein Staat wird besser, wenn er die Probleme wirksam löst. (Beifall von Ralf Witzel [FDP] – Norwich Rüße [GRÜNE]: Passiert doch genau an der Stelle!) – Nein. Genau diese Wirksamkeit bleibt die Landesregierung schuldig. Nach fast zwei Jahren gibt es keine klaren Erfolgskriterien, keine Zielgröße für die 15.10.2026 Reduzierung der Schwarzwildbestände, keine nachvollziehbare Exitstrategie, keinen Zeitpunkt, zu dem die Landesregierung sagen kann, dann wollen wir das Seuchengeschehen überwunden haben. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Was ist das für ein Verständnis von einer solchen Krise!) Stattdessen steigen die Ausgaben Jahr für Jahr. Immer neue Maßnahmen werden hinzugefügt und immer neue Ressourcen werden gebunden. Das ist ehrlich gesagt, Herr Kollege, keine Strategie. (Beifall von der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: Nein, das ist eine ganz schlechte Rede! Das ist Thema verfehlt!) Die ASP ist längst mehr als ein veterinärmedizinisches Problem. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das weißt du doch selbst besser!) Sie ist ein Lehrstück dafür, was passiert, wenn Vorsorge gegenüber Krisenmanagement an Bedeutung verliert. Sie zeigt, wie teuer es wird, wenn Politik überwiegend nur reagiert, statt zu gestalten. Deshalb sagen wir Freie Demokraten, die Antwort auf die ASP kann nicht sein, immer mehr Geld in einen dauerhaften Krisenzustand zu stecken. Die Antwort muss lauten: mehr Prävention, mehr Innovation, mehr Digitalisierung, mehr vorausschauendes Risikomanagement.

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Berivan Aymaz

Herr Brockes, ich unterbreche kurz, weil es eine Zwischenfrage gibt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Höner. Möchten Sie sie zulassen?

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Dietmar Brockes FDP

Bitte schön.

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Markus Höner CDU

Sehr geehrter Herr Brockes, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich bin ein bisschen darüber gestolpert, dass gerade gesagt worden ist, es gäbe keine Abschussstrategie. Da bin ich etwas hellhörig geworden, denn ich glaube schon, dass es sie, sogar ganz klar formuliert, für die Kernzone gibt, wohin wir müssen. Deswegen würde ich gerne wissen, wie Sie zu dieser Aussage kommen.

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Dietmar Brockes FDP

Ja, gerne, Herr Kollege Höner. Uns ist bisher, auch in Beantwortung der Großen Anfrage, nicht mitgeteilt worden, bis wann genau man die Wildbestände auf null runterhaben will, (Zuruf von Markus Höner [CDU]) was eben notwendig ist. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Es wurde auch nicht danach gefragt!) Landtag Deshalb: Wir brauchen einen resilienten Staat und keinen fetten Staat, der die Probleme nicht löst, sondern nur verwaltet. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Oh! Da war er wie- der! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN: Oh!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: In jeder Rede muss das einmal kommen: „Fetter Staat!“)

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Berivan Aymaz

Es liegt noch eine Kurzintervention von dem Abgeordnetenkollegen Dr. Kaiser vor. – Wenn Sie sich einklinken, dann kann ich auch Ihr Mikro freischalten. – Wunderbar.

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Dr. Gregor Kaiser GRÜNE

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. Sie haben gerade mehrmals darauf hingewiesen, dass es angeblich ein fetter Staat sei, dass keine Lösungen präsentiert würden, dass die Landesregierung nicht darlege, wann die Seuche denn zu Ende sei usw. Mich interessiert, wie Sie die Lage zum Beispiel in Brandenburg, in Rheinland-Pfalz oder in anderen Bundesländern beurteilen, wo es über viele Monate keine Fälle der Tierseuche ASP gegeben hat, dann aber 12, 13, 14 Monate nach dem letzten Fall doch wieder Schweine gefunden wurden, sodass zumindest aus meiner Perspektive relativ klar ersichtlich ist, dass ein Ende in NRW heute überhaupt nicht zu terminieren ist, sondern dass man mindestens 12 bis 15 Monate warten muss. Es war ohnehin von Anfang an klar und wurde auch schon seit 2015, 2016 so diskutiert, dass, wenn die ASP einmal ausgebrochen ist, mindestens ein Zeitraum von vier bis fünf Jahren angenommen werden kann, um gesichert sagen zu können, dass man zunächst wieder seuchenfrei ist. Da wundert es mich schon, dass Sie sich hier hinstellen und sagen: „Der Staat tut nichts, (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) es gibt keine konkreten Lösungen“, …

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Berivan Aymaz

Die Zeit.

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Dr. Gregor Kaiser GRÜNE

… wohingegen Ihnen Kollege Höner vorher doch ganz dezidiert aufgezeigt hat, was schon alles getan wurde und wie stark die Zahlen in den letzten Monaten zurückgegangen sind. Dass Sie das alles negieren und dem Staat vorwerfen, …

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Berivan Aymaz

Die Zeit, Herr Kollege! 15.10.2026

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Dr. Gregor Kaiser GRÜNE

… er sei hierbei ein eingreifender Staat, finde ich sehr schwierig. Mich interessiert, wie Sie dazu kommen.

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Berivan Aymaz

Herr Dr. Kaiser, Ihre Zeit ist seit 25 Sekunden abgelaufen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Aber es war interes- sant! – Heiterkeit von den GRÜNEN und der CDU – Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Für wen?) Das ist die Kunst: das Interessante in der vorgegebenen Zeit vorzutragen. (Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN) Herr Brockes, Sie haben jetzt das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Dr. Kaiser, eigentlich bräuchte man den Ausführungen der Präsidentin, dass Ihre Zeit abgelaufen war, nichts mehr hinzuzufügen. (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Das sagt der Richtige! – Heiterkeit und Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Ich habe in meinen Ausführungen vorhin deutlich gemacht: Es fehlt bis heute eine klare Strategie, wann man die Schwarzwildbestände auf null haben will, und das ist ja wohl der erste und wesentliche Schritt. Da reicht es nicht, wenn der Kollege Höner sagt: Wir haben die Bestände runtergefahren. – Nein, Sie müssen komplett unten sein. Die Landesregierung ist uns bis heute ein Konzept, eine Strategie schuldig geblieben, mit der deutlich gemacht wird, wie man dies so angeht, dass es auch zeitnah erreichbar ist. Dass es danach Überbrückungszeiten braucht, in denen man das Ganze weiterhin kontrolliert, um nachher tatsächlich sicher zu sein, dass die ASP auch bekämpft ist, ist ganz klar. Aber solange man diesen ersten Schritt nicht macht und die Bestände auf null herunterfährt, wird man dies lange nicht erreichen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Brockes. Bei der Gelegenheit möchte ich, weil es heute schon einige Male vorgekommen ist, auch für die Rednerinnen und Redner, die gleich noch hier am Redepult stehen werden, einen Hinweis geben. Ich weiß, dass die Redeentwürfe in der Regel vorbereitet werden und die Ansprache an das Präsidium mit notiert wird. Es ist aber trotzdem gut und wichtig, die Anrede situativ anzupassen, wenn nicht der Präsident, sondern die Präsidentin hier oben sitzt. Danke schön. (Heiterkeit und Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für die Fraktion der AfD hat jetzt der Abgeordnete Herr Schalley das Wort. Landtag

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Zacharias Schalley AfD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Ich kann es recht kurz machen. Ich glaube, ich bin unverdächtig, die Landesregierung loben zu wollen, aber man muss es ihr einfach zugestehen: Im Bereich der Seuchenbekämpfung, der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, hat sie das Menschenmögliche, das Verhältnismäßige durchgesetzt. Ich sehe nicht, was noch mehr hätte getan werden können. Wir wurden im Fachausschuss mehrfach sowohl aufgefordert als auch unaufgefordert umfassend informiert. Man kann natürlich fordern, jetzt auch die Bundeswehr ins Sauerland zu schicken, um die Wildschweine mit Schützenpanzern zu erlegen. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Das käme nur von Ihnen!) Ich glaube, das alles ist nur eine neue Wildsau, die die SPD durchs Dorf treiben will. In diesem Sinne: ein verdientes Lob. – Danke schön. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Frau Gorißen das Wort. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich stelle mir heute nicht zum ersten Mal, sondern zum wiederholten Mal die Frage, Frau Kahle-Hausmann – Herr Brockes, Sie adressiere ich durchaus auch –, was man eigentlich bewirkt, wenn man in jedem Ausschuss Berichte abgibt, aufklärt, für Fragen zur Verfügung steht bei einem Tagesordnungspunkt, der in wirklich jeder Sitzung vorkommt. Wir hatten Anfang des Jahres alle Fachleute da, die Ihnen sämtliche Strategien noch und nöcher erklärt haben. Ich erinnere mich gut daran, wie ich auf Ihre Rückfragen gewartet habe und darauf, ob jetzt mal Kritik kommt, weil man es so gewohnt ist. Aber nichts: Schweigen im Walde! (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Da war die Große Anfrage schon draußen!) Sie stellen sich hierhin mit dem vergifteten Dank an die WSVG, an die Jäger (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Da war über- haupt nichts vergiftet!) – doch, und ich erkläre Ihnen auch, warum –, an alle beteiligten Behörden etc., dass diese eine super Arbeit machten, die Landesregierung an dieser Stelle aber nicht funktioniere und keinen Plan habe. – Haben Sie tatsächlich diesen Eindruck? Haben Sie nie zugehört und das ganze Konzept nie verstanden, 15.10.2026 das wir tausendmal erklärt haben, dass die Landesregierung zusammen mit anderen Behörden dieses ganze Geschehen leitet, dass wir Gelder zur Verfügung stellen, dass wir mit allen zusammenarbeiten, die da unten unterwegs sind? Was glauben Sie denn? Glauben Sie, dass das eine wilde Truppe ist, die überlegt: „Wir machen mal ein bisschen Seuchenbekämpfung“, und das läuft dann unstrukturiert? Was ist das für ein Gedanke? Ich will Ihnen eines sagen: Am Freitag, dem 13. Juni, bekamen wir den Hinweis, dass wir es erstmalig mit der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen bei uns in Nordrhein-Westfalen zu tun haben. Frau Kahle-Hausmann, weil wir ja so schlecht vorbereitet waren, haben wir am Nachmittag des 13. Juni, bereits zwei Stunden später, mit unserem Stab zusammengesessen. Am Morgen des 14. Juni waren bereits die Hundesuchstaffeln unterwegs, und die ersten Dinge liefen an. Weil wir ja so schlecht vorbereitet waren, haben wir 2021 einen Vertrag mit einer Gesellschaft zur Bekämpfung von Wildtierseuchen abgeschlossen, die damals schon in unserem Auftrag dafür Sorge getragen hat, dass mögliche Wildschweinkadaver im Falle eines Ausbruchs geborgen werden können, dass schon mal Zaunmaterial besorgt wird, falls wir es mit der ASP zu tun bekommen. Dieses Zaunmaterial für Hunderte Kilometer ist eingelagert worden. Wir haben über diese Gesellschaft Vorhalteverträge für Personal gehabt. Zudem wurde beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW der Grundstein für eine landeseigene Kadaversuchhundestaffel gelegt. Gerade in der Anfangsphase haben wir gesagt: Ruhe bewahren; jetzt suchen wir das Gebiet ab; wir grenzen es ein, und wenn wir so weit sind, dann werden die Zäune gebaut. – Auch das wurde zeitnah umgesetzt. Die Staffeln waren unterwegs. Kadaver und sämtliche Funde wurden geborgen, untersucht und unschädlich beseitigt. Wir haben, bis die Umzäunung komplett stand, Jagdverbote ausgesprochen, damit keine infizierten Wildschweine ins Land versprengt werden, insbesondere in unseren schweinedichten Regionen. (Kopfnicken von Julia Kahle-Hausmann [SPD]) – Genau, Sie nicken. So war das, und Sie sind über jeden dieser Schritte im Detail informiert worden. Wir haben das geschafft. Letztendlich stehen jetzt über 600 km Zaun. Wir sind dabei, weiße Zonen einzurichten, Herr Brockes. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Immer noch?) Sie haben gesagt, Sie wüssten gar nicht, wann wir einen Wildschweinebestand von null erreichen wollen. Sie haben gesagt, Sie wüssten gar nicht, wie wir das in nächster Zeit geplant hätten. Landtag (Dietmar Brockes [FDP]: Dann sagen Sie doch mal, wann!) Wir haben uns in der letzten Ausschusssitzung über weiße Zonen und darüber, wie wir vorgehen, unterhalten. Das haben Sie auch vergessen. Das negieren Sie einfach, wenn Sie hier stehen. (Beifall von der CDU – Zuruf von Dietmar Bro- ckes [FDP]) Darüber haben wir uns erst kürzlich unterhalten; da habe ich Ihnen das alles im Einzelnen erklärt. Das ist noch gar nicht lange her. Die Behörden vor Ort waren auch sehr gut vorbereitet. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) – Sie müssen sich jetzt auch entgegenhalten lassen, was Sie sagen. Wir müssen mal einen Blick auf die Realität werfen. Sie sind über jeden dieser Schritte informiert. Als die Seuche ausgebrochen ist, haben wir von Anfang an gesagt: Die Seuchenbekämpfung in einem Gebiet, insbesondere in einem, das von der ASP heimgesucht wurde, mit einer Topografie wie dem Sauerland ist höchst anspruchsvoll; wir müssen von einem Marathon und von einem Zeitfenster von bis zu fünf Jahren ausgehen. – Sie sagen jetzt die ganze Zeit, es seien schon zwei Jahre rum und wir seien immer noch nicht am Ende. Wo sind wir denn? Es sind noch nicht mal zwei Jahre rum, Herr Brockes. Im Juni dieses Jahres war ein Jahr – ein Jahr! – rum, und wir sind hervorragend vorangekommen. Wir haben uns dafür auch nie gelobt, (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) sondern wir haben immer nur gesagt: Wir glauben, dass unsere Strategien genau richtig waren, (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) weil wir die Seuche regional auf das Sauerland begrenzen konnten. – Ich habe manchmal den Eindruck, auch das passt Ihnen irgendwie nicht. Wir werden weiterarbeiten. Ich sage Ihnen auch – Sie können das jetzt wieder als Eigenlob verstehen, auch wenn ich ausdrücklich keins vornehme –: (Thorsten Klute [SPD]: Nein! Niemals!) – Nein, niemals. Wir hatten in den vergangenen zwei Wochen keinen einzigen positiven Fund, und das bei gleichbleibend hoher Suchaktivität. Wir haben seit Wochen nur noch alte Kadaver oder Knochen gefunden. Das zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. 15.10.2026 Wann wir die Tierseuche tatsächlich bekämpft haben werden, wann wir wieder zu einer ...

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Christof Rasche

Frau Ministerin, ich weise nur freundlich auf die Redezeit hin. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ich weiß das. Aber es hat genug Anlass dafür gegeben, heute mal ein bisschen auszuholen. Vielen Dank; entschuldigen Sie, Herr Präsident. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Ruhig weiterreden! Dann kann sich die SPD gleich noch mal am Lob beteiligen!) Ich komme jetzt gleich zum Ende. Ich will Ihnen noch eins sagen: Wir werden erst ein Jahr nach dem letzten positiven Fund zur ASP-freien Zone erklärt werden können. Und noch eins: Auch mein Dank gilt allen, die im Einsatz sind und mit uns hervorragend zusammenarbeiten. Vielleicht lassen Sie mal nicht aus dem Blick, dass wir permanent mit Behörden, mit der EU-Kommission, mit dem BMLEH, mit den anderen Bundesländern im Austausch sind. Sie tun so, als würde das alles nicht stattfinden, obwohl Sie davon wissen. Dass Sie das wider besseres Wissen behaupten, macht mich ein Stück weit sprachlos. Man fragt sich wirklich, was es dann bringt, wenn die Landesregierung Ihnen permanent Bericht erstattet, auch unaufgefordert, und für all Ihre Nachfragen zur Verfügung steht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Die Landesregierung hat um 2 Minuten 30 Sekunden überzogen. (Julia Kahle-Hausmann [SPD] hebt die Hand.) – Es war klar: Dann geht die Diskussion weiter. Bitte sehr.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Danke schön, Herr Präsident. – Sehr verehrte Kollegen! Kollege Rüße hat mich geradezu aufgefordert, noch mal in die Bütt zu gehen und Stellung zu nehmen. Auf zwei Aspekte möchte ich noch eingehen. Frau Gorißen, als wir die Große Anfrage im März gestellt haben, sind Sie zur nächsten Ausschusssitzung ein paar Tage später – da war die Anfrage schon draußen – mit einer Batterie an Ministeriumsangestellten gekommen, um uns Bericht zu erstatten. Landtag (Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Das war doch schon Wochen vorher angekündigt!) Da war unsere Große Anfrage schon draußen. Wir haben dann gesagt: Unsere Fragen sind bekannt; wir müssen im Ausschuss nicht noch nachlegen und alles doppelt und dreifach fragen. – Deshalb haben wir uns an dieser Aussprache nur marginal beteiligt. Eine andere Sache möchte ich auch noch richtigstellen. Sie sind auf keines unserer Argumente aus der Rede eingegangen. Sie haben sich gerade sehr heftig gewehrt. Geschenkt, ich habe Sie als Landwirtschaftsministerin auch sehr stark angegriffen. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Sie haben nichts zur Beauftragung des Überfliegungskonzepts gesagt. (Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Das haben wir Ihnen jeden Monat erklärt!) Sie haben nichts dazu gesagt, wann wir Maßnahmen haben, als ich mit Anführungsstrichen gesagt habe, dass Sie großflächig reduzieren wollen. Sie haben keine Zahlen, keine Fristen genannt, und das habe ich Ihnen vorgeworfen. Sie haben dazu nicht richtig Stellung bezogen. Insofern bleibe ich bei meinen Vorwürfen, dass wir nicht damit zufrieden sind, wie Sie aufseiten des Ministeriums die ASP bewältigt haben. Zum Dank an die WSVG, an die Jäger und Jägerinnen, an die Suchhundestaffeln: Das war der allererste Absatz in meiner Rede, der ziemlich lang war. Das ist kein vergifteter Dank, Frau Gorißen. Das weise ich ganz weit von mir. Das ist ein wirklich ernst gemeinter Dank, weil die Leute jeden Tag bis zu den Achseln in der Arbeit im Wald, mit den toten Schweinen stecken. Das sehen wir als sehr ehrenwert und sehr gut an. Das ist ein wirklich tief empfundener Dank für die großartige Arbeit. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Ich muss kurz unterbrechen, weil es von Herrn Höner eine Zwischenfrage gibt.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Ach, ja. (Heiterkeit von der SPD)

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Christof Rasche

Ich nehme die Begeisterung wahr. Die Frage darf jetzt gestellt werden.

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Markus Höner CDU

Ich bedanke mich dafür, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. Ich habe die Hoff-15.10.2026 nung, dass das Sprichwort „Steter Tropfen höhlt den Stein“ irgendwann auch zur SPD durchdringt. (Zurufe von der SPD) Ich würde gerne wissen, welchen signifikanten Vorteil die Befliegung hinsichtlich der Reduzierung der Stückzahl der Wildschweine vor Ort hat. Wir haben das im Ausschuss schon einmal geklärt: Es geht darum, die Tiere zu reduzieren. Wenn geflogen werden kann, reicht es, zu einem späteren Zeitpunkt zu wissen, was noch da ist. Aber jedes Tier, das vorher geschossen wird, ist ein gutes Tier. (Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Danke schön für die Frage. Wie Sie sich vielleicht erinnern, haben wir ganz am Anfang, in den ersten Wochen und Monaten der Ausschussarbeit, immer wieder nachgefragt, um wie viele Tiere es sich überhaupt handelt in der Sperrzone I, in der Sperrzone II usw. Es konnten uns nie irgendwelche Zahlen genannt werden. Wir wussten überhaupt nicht, wie viele Tiere da waren. Ein paar Schätzungen gingen von 1.000 aus, ein paar beliefen sich auch auf 3.000. Jäger haben nicht geschossen oder nur sehr verzögert geschossen. Das alles ist uns auch von Fachleuten bestätigt worden. (Zuruf von Markus Höner [CDU]) Diese Dinge wurden anders als im Ausschuss dargestellt. Ich weiß jedenfalls, dass wir wirklich nachgefragt haben. (Lachen von Markus Höner [CDU]) Wir haben von den einzelnen Leuten Zahlen bekommen, die sich von den Ministeriumszahlen unterschieden haben. Insofern gestatten Sie uns die Nachfrage. Das konnten wir so nicht akzeptieren. (Beifall von der SPD – Zuruf von Silke Gori- ßen, Ministerin für Landwirtschaft und Ver- braucherschutz)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Rüße das Wort. Bitte sehr. (Beifall von Dr. Patricia Peill [CDU])

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Norwich Rüße GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kollegin Julia Kahle-Hausmann, ich habe gerade genau zugehört. Da kam wieder nur der Dank an all diejenigen, die die Dinge draußen erledigt haben. Das ist gut, das kann man ja machen. Aber wir kennen beide den Begriff „konstruktive Opposition“, und so soll Opposition auch sein. Landtag (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Endlich wieder Haltungsnoten!) Man kritisiert an den Stellen, an denen etwas nicht so gut läuft. Ich finde aber, man kann durchaus auch mal die Größe haben, zu sagen: Das habt ihr im Ministerium wirklich gut gemacht. Man muss ja nicht der Ministerin danken. Dann danken Sie einfach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die haben die Arbeit ja auch geleistet, und die sind auch vor Ort gewesen. Man kann doch einfach mal zugeben, dass in diesem Land etwas wirklich gut funktioniert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Julia Kahle-Hausmann [SPD]) Wir wollen doch gemeinsam, dass der Staat funktioniert. Das hat er hier bewiesen. Und weil Sie es nicht machen, sage ich es jetzt: (Lachen von der SPD) Nochmals vielen Dank an die Ministerin, an den Staatssekretär und an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das im Ministerium bearbeitet haben, sowie an alle anderen Beteiligten. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Danke dir! Es war sehr wichtig, das noch mal zu hören! – Zuruf von René Schneider [SPD])

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Christof Rasche

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung über die Große Anfrage 41 der Fraktion der SPD. Damit ist diese Beratung abgeschlossen. Wir kommen zu: 12 Die Einbürgerung darf nicht auf Basis von Lippenbekenntnissen erfolgen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21629 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Alexander Steffen das Wort. Bitte sehr.

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Alexander Steffen FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor wenigen Tagen jährte sich der 7. Oktober zum dritten Mal. An diesem Tag ermordete die Hamas so viele Jüdinnen und Juden, wie seit dem Holocaust an einem Tag nicht mehr starben. Was mich dabei neben der Brutalität erschüttert, ist der Jubel, den das in Deutschland stellenweise ausgelöst hat. In Berlin wurde Baklava verteilt. Im Netz feierten Menschen sogar mit ihren Klarnamen den 15.10.2026 Tod unschuldiger Juden. Der Staat musste viel zu oft nur zuschauen. Das macht mich wütend. Ich finde, es muss Konsens sein: Wer in den sozialen Netzwerken oder auf deutschen Straßen das Abschlachten von jüdischem Leben feiert, darf niemals den deutschen Pass bekommen. (Beifall von der FDP und der AfD) Der deutsche Pass steht für ein beidseitiges Versprechen. Wer ihn einmal hat, wird ihn praktisch nie wieder verlieren. Seit 2024 muss jeder, der Deutscher werden will, schriftlich erklären, dass er sich zum Schutz jüdischen Lebens bekennt. Gibt es Anhaltspunkte, dass dieses Bekenntnis nicht stimmt, darf er nicht eingebürgert werden. Wer morgens auf dem Amt für den Schutz jüdischen Lebens unterschreibt und abends auf Instagram Hamas-Terroristen feiert, hat unseren Staat belogen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Staatsbürgerschaft auf Probe, oder was?) Genau das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall von der FDP – Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Sie stellen das hier als Propaganda dar, aber solche Fälle gibt es. Beispielsweise gab es einen Fall in Berlin: Einen Tag nach seiner Einbürgerung feierte ein Mann auf Instagram Hamas-Kämpfer als Helden. Schon vorher hatte er ein Bild eines Hamas-Gründers geteilt. Gefunden hat das nicht die Einbürgerungsbehörde, sondern eine Sicherheitsbehörde. (Zuruf von Peter Blumenrath [CDU]) Völlig zu Recht hat dieser Mensch den deutschen Pass wieder verloren. Das Problem: Die Kontrolle war Zufall. Die FDP setzt sich dafür ein, dass wir diese Kontrolle garantieren. (Beifall von der FDP) Wir können es ganz praktisch machen: Wenn Sie sich auf einen Job bewerben, googelt der Personaler wie selbstverständlich Ihren Namen. Wenn Sie in Deutschland eine Wohnung mieten wollen, will der Vermieter die Schufa-Auskunft. Wenn Sie aber einen deutschen Pass beantragen, schaut niemand systematisch nach, was Sie eigentlich in den sozialen Netzwerken machen. Ein Land, das bei einer Mietwohnung genauer hinschaut als beim deutschen Pass, nimmt sich nicht ernst genug. Bei Tausenden Verfahren – über die wir stellenweise auch gestern gesprochen haben – hat natürlich kein Sachbearbeiter vor Ort die Zeit, sich das genau anzuschauen. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Deswegen ist unser Vorschlag: Wer eingebürgert werden will, muss seine Social-Media-Konten angeben. Eine KI des Landes kann sichten. – Es gibt die Landtag Strukturen, es fehlt nur der politische Wille. Das zeigt Ihre Reaktion bisher leider wieder sehr treffend. (Beifall von der FDP) Ich freue mich sehr auf die Debatte mit Ihnen. Das ist ein wichtiges Thema. (Thorsten Klute [SPD]: Na ja!) Ich schaue in Richtung der CDU: Bitte machen Sie mit. Wenn Sie jüdisches Leben schützen wollen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft schützen wollen, nehmen Sie diesen Antrag an. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Alter!) Lassen Sie uns das Thema angehen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Peter Blumenrath das Wort. Bitte sehr. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das war also die Partei der Bürgerrechte! – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Aber echt!)

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Peter Blumenrath CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die deutsche Staatsangehörigkeit ist etwas Besonderes. Sie bedeutet Zugehörigkeit zu unserem Land, zu unserer Gesellschaft und zu unserer Demokratie. Sie bringt Rechte, Pflichten und Verantwortung für unser Gemeinwesen mit sich. Für uns ist klar: Die deutsche Staatsangehörigkeit steht am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses, nicht an dessen Anfang. (Markus Wagner [AfD]: Das war mal!) Eine Einbürgerung ist deshalb kein einfaches Verwaltungsvorgehen. Wer eingebürgert werden möchte, der muss klare gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wesentliche Teile dieser gesetzlichen Grundlagen haben Sie ja selbst eingeführt. Dazu gehören grundsätzlich fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine geklärte Identität, ein geeigneter Aufenthaltsstatus und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Dazu kommen ausreichende Deutschkenntnisse, der Einbürgerungstest sowie das Bekenntnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Gerade aus unserer deutschen Geschichte erwächst dabei eine besondere Verpflichtung. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, der muss sich zur historischen Verantwortung Deutschlands und zum Schutz jüdischen Lebens bekennen. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Ja, natürlich! – Lachen von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) 15.10.2026 Antisemitismus, Menschenverachtung und verfassungsfeindlicher Extremismus sind damit unvereinbar. Deshalb gibt es bereits heute Sicherheitsüberprüfungen im Einbürgerungsverfahren. Die Behörden fragen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, des Landeskriminalamtes und des Bundeszentralregisters ab. Ob es Hinweise auf Extremismus oder ein gefälschtes Bekenntnis gibt, wird dabei geprüft. Bestätigt sich das, gibt es keinen deutschen Pass. Deshalb gibt es die persönliche Vorsprache und das feierliche Bekenntnis. Das sind keine Lippenbekenntnisse, sondern das ist eine rechtliche Verpflichtung. Wir schützen unser Grundgesetz und die Gesetze unseres Landes. Wer bei der Einbürgerung täuscht und sich diese durch falsche Angaben erschleicht, der muss damit rechnen, den Pass wieder zu verlieren. Unser Anspruch muss aber sein, Antisemiten, Menschenfeinde und Verfassungsfeinde schon vor der Einbürgerung zu erkennen. (Alexander Steffen [FDP]: Ja!) Deshalb haben wir unsere Sicherheitsbehörden gestärkt und den Verfassungsschutz modernisiert. Hierbei hätten Sie konstruktiv mitarbeiten können, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP. Sie haben die Reform aber abgelehnt. Selbstverständlich wollen wir moderne Technologien in unseren Behörden einsetzen. Wir digitalisieren die Verwaltung, wir verbessern Abläufe, und wir nutzen die Chancen von Künstlicher Intelligenz. KI kann eine fachkundige Sicherheitsprüfung aber lediglich unterstützen. Dafür braucht es geschultes Personal und rechtsstaatliche Verfahren, die zu tatsächlichen Erkenntnissen führen. Wer den deutschen Pass möchte, der muss es natürlich ernst meinen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein Bekenntnis zu unserem Land, zu unserer Verfassung und zu unseren gemeinsamen Werten. All dies prüfen wir bereits heute. Dafür gibt es bereits klare Regeln und Sicherheitsbestimmungen. Die Idee, moderne Technik zur Unterstützung einzusetzen, teilen wir. Ihren Antrag braucht es dafür nicht. Erlauben Sie mir den Hinweis: Wenn wir alle Social-Media-Kanäle durchgingen, würde der eine oder andere auf die Idee kommen, störende Dinge zu löschen oder gegebenenfalls einfach den Account, über den er Unsinn teilt, nicht anzugeben. Die Sicherheitsbehörden müssen es vor der Einbürgerung regeln. Das wird mit diesem Antrag nicht geklärt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollegin Kapteinat hat nun für die Fraktion der SPD das Wort.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP, in der Überschrift Ihres Antrags steht: „Die Einbürgerung darf nicht auf Basis von Lippenbekenntnissen erfolgen“. Auch ein Bekenntnis zu Bürgerrechten sollte mehr als ein Lippenbekenntnis sein. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Sie wollen alle Antragstellenden verpflichten, ihre genutzten Social-Media-Accounts anzugeben. Anschließend sollen deren öffentlich zugängliche Inhalte durch eine staatlich entwickelte KI überprüft werden – vollkommen unabhängig davon, ob es irgendwelche konkreten Hinweise gibt, die gegen diese Person sprechen. Wie viel mehr kann man von einer Zweiklassengesellschaft sprechen, als Sie es in Ihrem Antrag tun? (Beifall von der SPD – Markus Wagner [AfD]: Unsinn! Purer Unsinn!) Das ist ein wirklich bemerkenswerter Vorschlag von der Partei der Freiheit. Sie sollten versuchen, sich daran zu erinnern, wofür das F in Namen einmal stand. Für uns als SPD ist völlig klar: Antisemitismus, Rassismus und die Unterstützung terroristischer Organisationen dürfen nicht nur nicht verharmlost werden, sondern müssen mit aller Macht bekämpft werden. (Beifall von der SPD – Markus Wagner [AfD]: Werden sie aber nicht!) Es ist selbstverständlich so, dass wir bei konkreten Hinweisen eine sorgfältige Prüfung erwarten. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, der darf nicht eingebürgert werden; das ist für uns eine absolute Selbstverständlichkeit. (Markus Wagner [AfD]: Das sind Lippenbe- kenntnisse!) Dafür bestehen aber bereits, wie gerade schon deutlich wurde, rechtliche Instrumente. Das räumen Sie auch selbst ein. Sie schreiben ausdrücklich, dass es nicht in erster Linie an rechtlichen oder institutionellen Möglichkeiten fehle. Trotzdem fordern Sie eine neue Kontrollpflicht für alle. Dieser Antrag steht im Widerspruch zu der tatsächlichen Faktenlage. Wir durften uns zuletzt in Dortmund erklären lassen, dass dort 30 % der Einbürgerungen an der Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung scheitern. (Lachen von Alexander Steffen [FDP]) Es ist es nicht so, dass das selbstverständlich erfolgt, niemand genau hinschaut und das ein Nullacht-15.10.2026 fünfzehn-Vorgang ist, sondern man schaut sehr genau hin, was passiert. „KI“ klingt modern, sie ersetzt aber keine überzeugende, rechtssichere Begründung. Sie wollen die Kommunen entlasten. Gleichzeitig soll ein neues Prüfverfahren organisiert und zusätzliche Verdachtsfälle bearbeitet werden. Dafür brauchen Sie Personal, Fachwissen und Zeit. Der Verweis auf Künstliche Intelligenz beantwortet deshalb die entscheidende Frage nicht: Hilft Ihr Vorschlag den Behörden tatsächlich? Oder schafft er vor allem neue Aufgaben? Antworten hierauf bleiben Sie uns schuldig. Stattdessen verweisen Sie auf Einzelfallprüfungen. Wie viel zusätzliche Arbeit dadurch entsteht, lassen Sie aber offen. Sie können doch überhaupt nicht absehen, wie viel Mehraufwand Ihr Antrag bedeutet und wie häufig die KI vielleicht falschen Alarm auslöst. Damit nehmen Sie billigend in Kauf, dass Menschen ungerechtfertigt unter Verdacht geraten. Das geht so nicht. Ich möchte ganz klar sagen: Der Berliner Fall ist sehr ernst. Er rechtfertigt auch eine Diskussion darüber, wie vergleichbare Fälle frühzeitig erkannt werden können. Er belegt aber nicht die Erforderlichkeit, alle Antragstellenden einer KI-Prüfung zu unterziehen und alle Menschen, die hier leben wollen, unter Verdacht zu stellen. Menschen, die sich einbürgern lassen möchten, haben häufig seit Jahren hier ihren Lebensmittelpunkt. Sie arbeiten, übernehmen Verantwortung und engagieren sich in unseren Städten. Sie verdienen sorgfältige Prüfungen und faire Verfahren auf Augenhöhe. Deshalb sind mehr Personal, eine bessere Unterstützung der Kommunen und funktionierende digitale Verfahren richtige Anliegen. Über diese Forderungen am Ende Ihres Antrags können wir gerne diskutieren. Sie begründen aber keine pauschale Überwachung digitaler Äußerungen. Unser Maßstab ist klar: konkreten Hinweisen konsequent nachgehen, Behörden stärken und Entscheidungen auf belastbare Tatsachen stützen. Wer unsere Demokratie schützen will, muss auch erklären, wie seine Maßnahmen die Grundrechte achten. Das machen Sie bisher nicht. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Danke schön. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Eğlence das Wort. Bitte sehr.

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Gönül Eglence GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! „Die Liberalen wollen künftige Staatsangehörige anlasslos durchleuchten“ – so müsste der Titel Ihres Antrags lauten. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Untertitel: weil die Freien Demokraten Menschen, die einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus haben, die ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichern, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die einen Einbürgerungstest erfolgreich bestanden haben, die keine schweren Straftaten begangen haben und seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik leben, unter Generalverdacht stellen und alle Social-Media-Accounts prüfen lassen wollen. – Bei eingewanderten Menschen hört das liberale Herz auf, zu schlagen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Unsinn! – Lisa- Kristin Kapteinat [SPD]: Genau das! – Thors- ten Klute [SPD]: Aber erst seit ein paar Wochen!) Nun zum Antrag. Fürs Protokoll: Die FDP, vormals bekannt als Partei der Bürgerrechte, fordert verpflichtende Angaben zu genutzten Social-Media-Accounts (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) durch alle Einbürgerungsbewerber*innen sowie ein KI-gestütztes Prüfverfahren durch eine Sicherheitsbehörde. Nun, wir haben es vorhin schon gehört: Das Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt schon seit vielen Jahren eine inhaltliche Prüfung des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn tatsächlich Anhaltspunkte gegen dessen Glaubhaftigkeit bestehen, muss man tätig werden. Beispielsweise stehen nämlich zu Recht antisemitische, rassistische und menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Aktivitäten der Einbürgerung entgegen. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Selbst öffentlich zugängliche Social-Media-Inhalte können bereits nach geltendem Recht anlassbezogen berücksichtigt und Nutzer*innennamen bei Bedarf einer Sicherheitsabfrage unterzogen werden. Die FDP erkennt das sogar in ihrem Antrag an und schreibt, dort bestehe kein Prüfdefizit. Was also will die FDP? Die Pointe vorweg: Sie will die Social-Media-Prüfung sämtlicher Einbürgerungswilligen verdachtsunabhängig. Mit anderen Worten: Generalverdacht. Noch spannender wird es bei der geforderten KIgestützten Bewertung politischer, religiöser oder gesellschaftlicher Äußerungen. Die Risiken, die das birgt, räumen Sie sogar selbst ein. Aber Datenschutz oder Grundrechte (Franziska Müller-Rech [FDP]: Welche denn?) werden bei noch nicht Deutschen offensichtlich nicht so hoch bewertet. Dann fordern Sie mehr Personal, Digitalisierung und schnellere Verfahren bei der Einbürgerung. An der 15.10.2026 Stelle muss ich tatsächlich sagen: Grundsätzlich ist diese Forderung nicht falsch. Aber a) fällt das Personal unter die kommunale Selbstverwaltung, und b) wird das auf Landesebene über den Baustein 3, über das Kommunale Integrationsmanagement, längst gemacht. Mein Verdacht ist: Ihnen geht es gar nicht darum, Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und im Sinne der Einbürgerungswilligen zu verbessern. Ihre Herangehensweise ist durchtränkt von Misstrauen. In der gestrigen Debatte haben Sie bereits deutlich gemacht, woher Sie gedanklich kommen. Während es um Einbürgerung ging, haben Sie über Abschiebungen gesprochen. (Alexander Steffen [FDP]: Ihre Ministerin auch!) Diese Vermengung spricht Bände, Herr Steffen. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Damit würdigen Sie nicht nur nicht die Leistungen vieler Eingewanderter bis dahin, sondern missachten diese auch. Denn die Einbürgerung steht ja am Ende eines Integrationsprozesses. Noch mal zum Mitschreiben: Um einen Einbürgerungsantrag überhaupt stellen zu können, muss man nicht nur mindestens fünf Jahre hier gelebt haben, man muss sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein oder sich den Lebensunterhalt innerhalb der Bedarfsgemeinschaft sichern. Man ist Arbeitnehmerin oder Selbstständige. Bereits heute ist ein Großteil dieser Menschen beschäftigt in sogenannten Engpassberufen. Sie leben nicht nur rechtschaffen, sondern belegen auch ausreichende Deutschkenntnisse – und das, obwohl Sprachkurse immer weiter zusammengespart werden. Zusätzlich haben sie auch noch einen Einbürgerungstest erfolgreich bestanden, bei dem ich mich frage, ob Sie an dem womöglich scheitern würden. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab, weil sich ein Rechtsstaat dadurch auszeichnet – und jetzt einmal kurz aufpassen, Herr Steffen –, dass er nicht auf pauschale Überwachung setzt – wir sind ein Rechtsstaat –, sondern anlassbezogen prüft. Klar ist: Eine Misstrauenskultur gegenüber Eingewanderten gehört nicht in ein Einwanderungsland. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Frau Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich zitiere: Landtag Türkische Staatsbürger können nicht die volle Leistung erbringen, wenn ihnen neben der türkischen nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen wird. Dieses Zitat stammt nicht von mir. Dieses Zitat stammt vom umstrittenen Tayfun Keltek, Vorstand Landesintegrationsrat, seinesgleichen Mitglied der SPD. Eine derart offensiv vorgetragene Verachtung des Aufnahmelandes ist leider noch nicht die sprichwörtliche Spitze des Eisberges. Diese sehen wir momentan nämlich in Berlin. Auch dem letzten vormals konservativen Vertreter der CDU sollte mittlerweile Sinn und Zweck der aus linken Kreisen durchgepeitschten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts klar geworden sein. Kalte Vorteilsnahme statt Identifikation mit der neuen Heimat ist hier nämlich die Devise. Dankbarkeit? Fehlanzeige. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist kein nackter Verwaltungsakt. Sie ist mehr als nur ein Dokument. Sie begründet eine dauerhafte rechtliche Zugehörigkeit zu unserem Gemeinwesen mit allen Rechten, aber auch mit einer besonderen Verantwortung gegenüber unserem Land. Deshalb muss die Einbürgerung am Ende einer wirklich gelungenen Integration stehen und darf nicht zum automatischen Ergebnis möglichst kurzer Wartezeiten werden. Sie darf vor allem nicht durchgepeitscht werden. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 – da kommen wir nun zum Kern – hat die Einbürgerung erheblich erleichtert. Die reguläre Aufenthaltszeit wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt, die Mehrstaatlichkeit grundsätzlich zugelassen und die Voraussetzungen für die Einbürgerung insgesamt gelockert. Seit Jahren fordert die AfD die Rückbesinnung zu einem Staatsangehörigkeitsrecht, das Integration voraussetzt, statt sie durch die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit vorwegzunehmen. Konkret bedeutet das: Die Anspruchseinbürgerung nach fünf Jahren muss durch eine Ermessenseinbürgerung nach frühestens zehn Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland ersetzt werden. Zugleich muss die Einbürgerung wieder an klare Integrationsleistungen gebunden werden. Dazu gehören die erforderlichen hohen Sprachkenntnisse und die nachweisliche Einordnung in die deutsche Gesellschaft. Die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit muss wieder zur begründeten Ausnahme werden. Auch beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt sind Regeln zu ändern. Wir wollen den Erwerb kraft Geburt grundsätzlich wieder an die deutsche Staatsangehörigkeit mindestens eines Elternteils knüpfen. Ein weiterer Punkt ist elementar entscheidend: Zeiten eines Asylverfahrens oder eines lediglich humanitären Aufenthalts dürfen nicht länger als gewöhnlicher Aufenthalt für die Einbürgerung angerechnet 15.10.2026 werden. Genau das hatte die Union aus der Opposition heraus nämlich noch gefordert, jetzt aber längst wieder vergessen. Auch die Lage in Syrien verlangt eine konsequente Neubewertung. Widerrufsverfahren dürfen durch immer schneller vollzogene Einbürgerungen nicht faktisch gegenstandslos werden. Wir fordern deshalb, die Einbürgerung anerkannter syrischer Asylbewerber bis zur individuellen rechtlichen Klärung der jeweiligen Schutzvoraussetzungen auszusetzen. Eines sage ich an dieser Stelle auch ganz klar: Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, jede einmal beschlossene Entscheidung des Staatsangehörigkeitsrechts dauerhaft beizubehalten. Dieses Versprechen geben wir übrigens unseren Wählern. Wenn sich wie im vorliegenden Fall eine Neuregelung nicht bewährt hat – das ist tatsächlich mehr als deutlich –, (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sie haben null Be- lege! Sie erzählen nur rum!) steht dem Bundesgesetzgeber selbstverständlich die Möglichkeit zu, gegenzusteuern. Eine Rückkehr zu der früheren und bewährten gesetzlichen Regelung ist aus unserer Sicht alternativlos. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ja, genau!) Es gibt schlichtweg auch keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass die gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen dauerhaft unverändert bleiben oder künftig noch weiter abgesenkt werden. Wer behauptet, eine Rückkehr zu diesen strengeren Voraussetzungen sei grundsätzlich rechtlich unmöglich, verwechselt politische Vorlieben mit verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Unser aller Ziel muss die Rückkehr zu den bewährten Grundsätzen des früheren Rechtszustands sein: längere Aufenthaltszeiten, die regelhafte Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und eine Einbürgerung, die eine nachweislich gelungene Integration voraussetzt. Wir wollen ein Staatsangehörigkeitsrecht, das die Interessen unseres Landes in den Mittelpunkt stellt. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sie wollen Ihre Rechte wahren! Das ist alles!) Ich sage es ganz offen und ehrlich, ganz deutlich: Der Antrag der FDP geht uns – das haben Sie gerade herausgehört – nicht weit genug. Wir wollen das Fundament neu gießen, und dafür stehen wir mit einem Versprechen gegenüber unseren Wählern. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Verena Schäffer das Wort. Bitte sehr. Landtag Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einbürgerung ist doch weitaus mehr als ein Verwaltungsakt. Sie ist ein Ausdruck der Zugehörigkeit zu unserem Land und zu unserem demokratischen Rechtsstaat. Im Rahmen der Einbürgerung wird sehr genau geprüft, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist auch richtig so. Das gilt insbesondere für die Bekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands, welche mehr sein müssen als eine Unterschrift auf einem Formular. Auch in diesem Antrag der FDP lese ich ein Misstrauen – sowohl gegenüber den Menschen, die eingebürgert werden wollen, als auch gegenüber den kommunalen Behörden. (Markus Wagner [AfD]: Zu Recht!) Dieses Misstrauen ist nicht gut, und es ist auch nicht begründet. Ich freue mich, wenn sich Menschen auch mit der Staatsangehörigkeit zu unserem Land bekennen und die Anstrengungen eines Einbürgerungsverfahrens auf sich nehmen. Ich weiß, dass die Behörden vor Ort sehr gründlich und engagiert arbeiten. Die Kommunen wenden die gesetzlich vorgesehenen Verfahren an. Dazu gehört zum Beispiel auch die obligatorische Sicherheitsüberprüfung. Wenn Erkenntnisse vorliegen, werden sie an die Staatsangehörigkeitsbehörden übermittelt. Zum Thema „Social Media“ ist aus meiner Sicht alles gesagt; das haben die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen in der Debatte getan. Ich möchte nur ganz kurz ergänzen: Was machen wir als Land, um die Kommunen zu unterstützen? Wir machen einiges, unter anderem mit Personalstellen über das Kommunale Integrationsmanagement. Zudem stellt das Land den Kommunen auch die technische Anwendung Digitale Einbürgerung zur Verfügung, die eine medienbruchfreie Antragsbearbeitung in den eingesetzten Fachverfahren ermöglicht. Durch den Austausch im Rahmen von Dienstbesprechungen in Präsenz und durch seitens meines Hauses finanzierte Fortbildung – über unser Fortbildungsprogramm haben wir im Ausschuss schon mehrfach berichtet – unterstützen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden bereits sehr umfassend. Der Forderung der FDP bedarf es deshalb aus meiner und aus Sicht der Landesregierung nicht. Deshalb kann ich nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 15.10.2026

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Herr Steffen, gab es den Wunsch nach einer Zwischenfrage oder nach einer Wortmeldung? (Franziska Müller-Rech [FDP]: Wortmel- dung! – Alexander Steffen [FDP]: Beides!) – Frau Schäffer, lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu? Sonst kommen wir sofort zur Wortmeldung. (Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Ju- gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und In- tegration: Meine Rede ist ja vorbei! Dann kann er gern das Wort haben! – Thorsten Klute [SPD]: Er kann ja nicht, Sie sitzen ja schon!) – Dann würde ich sagen: Herr Steffen, Sie haben das Wort und die Möglichkeit, Ihre Redezeit zu nutzen. (Alexander Steffen [FDP]: Sie haben seit ges- tern dazu gelernt, Frau Ministerin! – Wider- spruch von der SPD – Kirsten Stich [SPD]: Oh! Meine Güte! – Thorsten Klute [SPD]: Erst einmal sagen, wo es langgeht!)

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Alexander Steffen FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schade, dass die Ministerin die Frage nicht zugelassen hat, denn mich hätte tatsächlich interessiert, was Sie denn ganz praktisch machen, wenn ein Sachbearbeiter gar nicht mitbekommt, dass ein Bewerber für den deutschen Pass morgens bei Social Media ganz deutlich sagt: Ich mag keine Juden, ich verachte Juden. – Das ist noch keine Straftat. Das ist aber ein Wert. Diesbezüglich sollten wir uns doch einig sein – auch alle, die „‚Nie wieder‘ ist jetzt“ rufen. Ich habe eben auch Ihren Applaus wirklich vermisst. (Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Ich dachte, es ist Konsens, dass Menschen, die den 7. Oktober verherrlichen, niemals den deutschen Pass bekommen. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Das kommt im- mer darauf an, wer das sagt!) Sie stellen sich hier hin und sagen, wir hätten kein Herz mehr für Migranten. Das Gegenteil ist richtig: Wir wollen den deutschen Pass wieder attraktiv machen. (Beifall von der FDP) Deswegen stört mich das sehr. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sie wollen einen Überwachungsstaat errichten! – Zuruf von Pe- ter Blumenrath [CDU]) Sie haben gerade gesagt, wir würden nur falschen Alarm schlagen. Es sei ein pauschaler Verdacht gegen alle. Wo ist denn das Problem, heutzutage seine Social-Media-Kanäle anzugeben? Das ist doch alles andere … Landtag (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Wissen Sie, wer das auch sagt? Recep Erdoğan in der Tür- kei! – Jule Wenzel [GRÜNE]: Oder Trump in den USA!) – Ja, das sind tolle Vergleiche. Es tut mir leid, ich halte es mittlerweile für lächerlich, über welche Verhältnismäßigkeiten wir bei der Verleihung des deutschen Passes sprechen müssen. Wenn Sie dem deutschen Pass wieder den Wert geben wollen, den er verdient hat, dann muss es doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich kein Bewerber dafür schämt, seine Social-Media-Kanäle anzugeben. (Beifall von der FDP – Zuruf von Silvia Gose- winkel [SPD])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind jetzt am Schluss der Aussprache. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21629 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 13 Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 18/21612 – Neudruck erste Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Dr. Beucker das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Warum kam mir beim Verfassen dieses Antrags Toni Polster in den Sinn? Herr Anton – genannt „Toni“ – Polster ist ein sehr beliebter und ehemals bei Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln tätiger Bundesliga-Fußballprofi. Was haben die Idee zu diesem Antrag und Toni Polster gemeinsam? Die Antwort lautet: Beide kommen aus Österreich. Denn der Ausschuss für Haushaltskontrolle hatte sich zuletzt nach Österreich aufgemacht, um Anregungen zu erhalten. Es stellte sich heraus, dass der Rechnungshof dort auf Bundesebene mit Zweidrittelmehrheit besetzt wird. 15.10.2026 Der Rechnungshof des Landes NRW ist eine von uns sehr geschätzte und wichtige Institution. Die besondere Stellung des Landesrechnungshofs liegt auch in seiner Unabhängigkeit begründet. Entsprechend sorgfältig muss er besetzt werden, sowohl die Personen als auch das Verfahren betreffend. Auf der einen Seite müssen die Personen strikt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt werden. Auf der anderen Seite muss ihre Unabhängigkeit gesichert sein, etwa vor der Übergriffigkeit einer politischen Mehrheit. Solche Übergriffigkeit kann klein anfangen, etwa mit merkwürdigen, sonst unüblichen Fragen zu einem Haushalt, der so klein ist, dass es sich angesichts der 110 Milliarden Euro im Landeshaushalt gar nicht lohnt, sich damit zu beschäftigen. Es mag sein, dass dies ein überflüssiger Argwohn gegenüber dem Vorgehen der Ausschussvertreter von Bündnis 90/Die Grünen ist. Aber angesichts der Stellung des Landesrechnungshofs, der immer wieder und zu Recht die Ausgabenwut dieser Landesregierung anprangert, sollte man schon empfindlich sein, zumal als Oppositionspartei. Das wird sicherlich nicht nur die AfD so sehen. Es wäre nur ein Schritt von merkwürdigen Fragen zu dem Versuch, den Rechnungshof mit Personen zu besetzen, die der Regierung deutlich näher stehen, als es gut für ihre Unabhängigkeit wäre. Denn die Mitglieder des Landesrechnungshofs genießen richtigerweise richterliche Unabhängigkeit. Diese muss gewahrt bleiben, auch durch das Besetzungsverfahren. Derzeit werden die Mitglieder mit einfacher Mehrheit bestimmt. Diese liegt aber denknotwendig bei den regierungsbildenden Fraktionen, sonst könnten sie ja die Regierung nicht bilden. Diese Fraktionen sind also sehr weitgehend frei, die Kontrolleure der von ihnen gebildeten Regierung selbst zu bestimmen. Nach dem politischen Idealbild ist die gesetzgebende Gewalt, also unser Parlament, deutlich getrennt von der Verwaltungsgewalt, also der Regierung. Sie ist so getrennt, dass das Parlament die Regierung kontrolliert. Dies trifft auch auf den unabhängigen Rechnungshof zu, der die Regierung ebenfalls kontrolliert. Derzeit könnte die Entscheidung des Parlaments über die Besetzung aber weitestgehend regierungsfreundliches, also abhängiges Handeln bewirken. Da hat das demokratische System der gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten in NRW eine Unwucht. Die Lösung dieses Problems legen wir mit diesem Antrag vor. Der Landesrechnungshof soll die Regierung unabhängig kontrollieren. Er sollte nicht Spielball sein, zum Beispiel bei politischen Versorgungsinteressen. Er sollte rein fachlich und auf höchstem Niveau arbeiten dürfen. Darüber hinaus sollte er auch vor einer politischen Beeinflussung geschützt werden. Es kann durchaus sein, dass eine Partei sehr lange am Stück regiert. Landtag Gerade dann muss besonders genau bezüglich Filz und Korruption hingeschaut werden. Gerade dann darf nicht der Eindruck entstehen, dass diese Institution zum Büttel der Regierung geworden ist. (Beifall von der AfD) In der Vergangenheit scheint es wohl gereicht zu haben, mit Usancen zu agieren. Wir möchten das aber verfassungsrechtlich absichern. Nach unserem Vorschlag entscheidet nicht die einfache, regierungstragende Mehrheit, sondern diese wäre in den meisten Fällen auf die Mitarbeit der Opposition angewiesen. Der gesamte Landtag hat ein Interesse daran, dass die Institution „Landesrechnungshof“ weiter gestärkt wird. Jeder Anschein fehlender Unabhängigkeit muss beim Landesrechnungshof vermieden werden. Mit dem Antrag werden die demokratischen Funktionen gestärkt. Er ist aber auch mit Blick auf Finanzinvestoren gut, die wir aktuell brauchen, um unseren Schuldenberg zu finanzieren. Wer will schon in einem Land ohne gute Finanzkontrolle investieren? Ich gehe deshalb von einer breiten Zustimmung aus. Änderungsvorschläge werden wir natürlich gerne berücksichtigen. Es geht schließlich um die Stärkung der Institution „Landesrechnungshof“. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Wir setzen die Aussprache fort. Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Klaus Voussem das Wort. Bitte sehr. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: So, jetzt wird es seriös! – Frank Börner [SPD]: Jetzt kommen wir zu Inhalten!)

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Klaus Voussem CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln verlangt, muss auch bereit sein, sich unabhängig kontrollieren zu lassen. Gerade als Regierungsfraktion wissen wir: Ein starker Landesrechnungshof ist unverzichtbar für unsere parlamentarische Demokratie. Die Kontrolle durch ihn gehört zur verantwortungsvollen Regierungsarbeit. Der Landesrechnungshof erfüllt dabei eine unverzichtbare Aufgabe. Die Prüfung des Landesrechnungshofs schafft Transparenz und gibt eine belastbare Grundlage für parlamentarische Kontrolle. Zugleich helfen seine Hinweise, staatliches Handeln wirtschaftlicher und wirksamer zu gestalten. Die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs ist deshalb ein hohes Gut. Gerade deshalb verdient jede vorgeschlagene Änderung seiner verfassungsrechtlichen Grundlage eine sorgfältige Betrachtung. Die AfD möchte für die Wahl sämtlicher Mitglieder des Landesrechnungshofs eine 15.10.2026 Zweidrittelmehrheit einführen. Dahinter steht zunächst ein nachvollziehbarer Gedanke. Eine breite parlamentarische Zustimmung kann das Vertrauen in eine Personalentscheidung stärken. Entscheidend ist aber, ob die vorgeschlagene Regelung tatsächlich den behaupteten Fortschritt bringt. Dabei ist zunächst festzuhalten: Die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs besteht bereits heute Kraft Artikel 87 unserer Landesverfassung. Er ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit. Das Landesrechnungshofgesetz sichert seine persönliche Rechtsstellung und stellt Anforderungen an Qualifikation und Berufserfahrung. Diese Garantien gelten unabhängig davon, mit welcher Mehrheit ein Mitglied gewählt wurde. Aus einer parlamentarischen Wahl entsteht kein politisches Weisungsrecht. Wer vom Landtag gewählt wird, ist anschließend seinem gesetzlichen Auftrag verpflichtet. Die Wahl begründet demokratische Legitimation. Sie begründet keine Gefolgschaft gegenüber denjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben. Die AfD warnt vor einem – Zitat – Versorgungshof für Parteifunktionäre und möglichen Gefälligkeitsgutachten. Konkrete Belege für solche angeblichen Missstände beim Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen bleibt sie schuldig. Wer Vertrauen stärken will, sollte es nicht durch pauschale Verdächtigungen untergraben. Das Vertrauen in eine unabhängige Institution verlangt auch einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Reputation. Eine höhere Wahlmehrheit kann Verständigung fördern. Sie garantiert aber weder größere fachliche Eignung noch größere persönliche Unabhängigkeit. Entscheidend bleibt deshalb die Qualität der vorgeschlagenen Personen, ihre Integrität und die rechtlichen Bedingungen ihrer Amtsführung. Zudem betrifft dieser Entwurf sämtliche Mitglieder des Landesrechnungshofs. Damit würden auch fachliche Nachbesetzungen von einer Zweidrittelmehrheit abhängig. Das kann bei ausbleibender Verständigung zu länger unbesetzten Stellen führen. Eine besondere Lösung für solche Blockaden enthält der Entwurf nicht. Wer eine Kontrollinstanz stärken möchte, muss ihre Unabhängigkeit und ihre Arbeitsfähigkeit gleichermaßen im Blick behalten. Aber der Vergleich mit dem Verfassungsgerichtshof ersetzt auch diese Abwägung nicht. Beide Institutionen benötigen besonderen Schutz. Ihre unterschiedlichen Aufgaben und Rechtsgrundlagen verlangen jedoch eine eigenständige Betrachtung ihrer Wahlverfahren. Zugleich verlangt die AfD Ausgewogenheit zwischen Regierungsmehrheit und Opposition. Damit legt sie selbst einen parteipolitischen Maßstab an eine unabhängige Institution an. Der Maßstab für die Beset-Landtag zung des Landesrechnungshofs muss aber fachliche Eignung und unabhängige Amtsführung sein. Seine Mitglieder vertreten keine parlamentarischen Lager. Sie dienen einem gemeinsamen gesetzlichen Auftrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hauptausschuss werden wir den Gesetzentwurf mit der gebotenen Sorgfalt beraten. Eine Verfassungsänderung verlangt eine belastbare Problemanalyse und einen tatsächlichen Mehrwert für unsere Institutionen. Beides liegt diesem Entwurf jedoch nicht zugrunde. Die CDU-Fraktion sieht deshalb keine Notwendigkeit für diese Verfassungsänderung und lehnt den Gesetzentwurf ab. Unser Maßstab bleibt wirksame Unabhängigkeit und verlässliche Arbeitsfähigkeit statt politischer Symbolgesetzgebung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Ebenso vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Frank Börner das Wort. Bitte sehr.

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Frank Börner SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD beantragt, dass für die Wahl zur Präsidentin, zum Präsidenten des Landesrechnungshofs und seiner Mitglieder statt wie bisher die einfache Mehrheit in Zukunft eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein soll. Wenn eine Partei, die es sich zum Ziel gesetzt hat, den Parlamentarismus abzuschaffen, die Regeln dieses Parlaments verändern will, dann ist Vorsicht geboten. Was ist der Hintergrund dieser Initiative? Doch dazu später mehr. Hellhörig macht ein Blick in den Begründungsteil des Antrages oder auch das, was gerade vorgetragen wurde. So wie Sie und Ihre Parteifreunde in regelmäßigen Wiederholungen versuchen, Personen und Einrichtungen unserer Demokratie zu diffamieren und lächerlich zu machen, machen Sie auch vor dem Landesrechnungshof in Nordrhein-Westfalen nicht halt. Sie unterstellen zum Beispiel, dass der Landesrechnungshof ein Spielball politischer Interessen sei. Einen Beleg dazu konnten Sie nicht finden. Ein Blick in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen hätte Ihnen geholfen. Artikel 87 Absatz 1 besagt, wir haben es gerade schon gehört: „Der Landesrechnungshof ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit.“ Die Wahrnehmung der Aufgaben des Landesrechnungshofs erfolgt unabhängig. Er verfolgt die Ziele und Projekte, die sich der Landesrechnungshof aus eigener Verantwortung selbst setzt. Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit. 15.10.2026 Es ist unredlich und schäbig, den Mitarbeitenden im Landesrechnungshof zu unterstellen, dass sie Spielball parteipolitischer Interessen seien oder gar ein Versorgungshof für Parteifunktionäre. Das ist schäbig. Das ist unredlich, passt aber zu ihrer diffamierenden und respektlosen Rhetorik gegenüber den Menschen und Institutionen unserer Demokratie. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich für die professionelle und inhaltlich exzellente Arbeit der Präsidentin und der Mitglieder des Landesrechnungshofes bedanken. Die Arbeit im Ausschuss auf Initiative des Hofes ist zielführend und unabhängig. Sie zeigt, dass die Verfassungsorgane des Landes Nordrhein-Westfalen, so wie es unsere Verfassung will, selbstständig und unabhängig arbeiten. Herzlichen Dank für die Arbeit im Landesrechnungshof. Es ist leicht zu durchschauen, warum die AfD diesen Antrag stellt. Erfolgsbesoffen von den Wahlergebnissen in den neuen Ländern wollen Sie in NRW einen Weg finden, bei der Gestaltung unserer demokratischen Verfassungsorgane mitzuwirken und diese dann zu sabotieren. Aber Sie machen einen Gedankenfehler: Die Menschen in Nordrhein-Westfalen stehen hinter unserer demokratischen Verfassung und unserer offenen und bunten Gesellschaft. Die Feinde unserer Demokratie, die sich in der AfD organisieren, entzaubern sich durch solche Anträge selbst und werden in Nordrhein-Westfalen keine Chance haben. Wir haben eine gute Verfassung in Nordrhein-Westfalen. Unsere Demokratie ist stark und resilient. Das lassen wir uns von der AfD nicht zerstören. – Glück auf. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr.

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Josefine Paul GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landesrechnungshof hat eine wichtige Funktion bei der Kontrolle und bei der Transparenz der Verausgabung öffentlicher Mittel. Hierbei ist herauszustellen, dass der Landesrechnungshof genau diese Funktion mit dieser Transparenz in der Vergangenheit stets als von parteipolitischer Einflussnahme unabhängige Institution wahrgenommen hat. Es hat sich doch erwiesen, dass völlig unabhängig von der jeweiligen Landesregierung der LRH diese Aufgabe wahrgenommen hat. Die AfD ist in ihrem Beitrag und auch in dem Entwurf natürlich jeden Beleg dafür schuldig geblieben, dass es auch nur ein Anzeichen dafür gäbe, dass dem in der Vergangenheit nicht so gewesen wäre. Mehr noch – Kollege Voussem hat gerade darauf hingewiesen –: Es bedarf doch des Vertrauens in die Landtag Integrität der Institutionen. Wenn man aber insinuiert, dass hier möglicherweise doch parteipolitische Interessen über der fachlichen Eignung stehen würden, untergräbt man selbst dieses Vertrauen oder unternimmt den Versuch, dieses Vertrauen zu untergraben, während man dann selbst versucht, eine Lösung herbeizureden. Vor diesem Hintergrund will ich noch einmal betonen, was die Kollegen herausgestellt haben: Die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofes ist in Artikel 87 unserer Landesverfassung bereits heute verbrieft. Die Mitglieder des Landesrechnungshofes genießen richterliche Unabhängigkeit, was noch einmal ihre individuelle Rolle stärkt und sie damit auch vor parteipolitischer Einflussnahme schützt. Auch der Landesrechnungshof als Institution ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie haben in Ihrer Rede ein Stück weit anklingen lassen, es gäbe schon heute durch merkwürdige Fragen Zeichen dafür, dass politische Einflussnahme möglicherweise eine Rolle spielen könnte. Ich will noch einmal sehr deutlich darauf hinweisen, dass dieser Anwurf, diese Unterstellung, die Sie hier eingebracht haben, nicht die Mitglieder dieses Parlaments trifft, sondern die Mitglieder des Landesrechnungshofes. Das ist an dieser Stelle dezidiert zurückzuweisen. (Beifall von den GRÜNEN) Maßstab für die Besetzung ist die fachliche Eignung. Die Wahl durch das Parlament – auch darauf haben die Kollegen schon hingewiesen – ist doch gerade eine Stärkung des Landesrechnungshofes durch die demokratische Legitimation. Wenn Sie nun diese demokratische Legitimation immer nur in die Richtung einer parteipolitischen Einflussnahme rücken, dann verrät das weit mehr über Ihre Auffassung über Parlamentarismus als über die Rechtsstellung demokratischer Legitimation, die Integrität und das Vertrauen, das diese Institutionen in unserem Land genießen. Vor diesem Hintergrund sind Sie bislang – auch im Anschluss an das, was die Kollegen gesagt haben – jeden Beleg für eine Handlungsnotwendigkeit schuldig geblieben. Wir haben hohes Vertrauen in die Arbeit des Landesrechnungshofes und sind vor diesem Hintergrund nicht davon überzeugt, dass es diese Verfassungsänderung braucht. Selbstverständlich werden wir das auch weiter in den Ausschüssen diskutieren. Möglicherweise bringen Sie dann in irgendeiner Art und Weise einen Beleg. Bislang handelt es sich hier vor allem um Unterstellungen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache angelangt. (Thomas Nückel [FDP] meldet sich zu Wort.) 15.10.2026 – Wir wären fast am Ende der Aussprache angelangt, aber Thomas Nückel kommt noch, und auf den warten wir alle fast sehnsüchtig. Herr Kollege Nückel von der Fraktion der FDP. Bitte sehr.

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Thomas Nückel FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Ich darf sogar das Schlusswort halten, weil die Landesregierung heute nicht spricht, was ich auch für konsequent halte.

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Christof Rasche

Das ist die Frage, mit welchem Gefühl.

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Thomas Nückel FDP

Genau. – Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Der Landesrechnungshof ist eine wichtige Behörde. Er legt immer wieder die Finger in die Wunden der Landesregierung – übrigens gleich, welche Parteien die Landesregierung gerade stellen. Zum gültigen Haushalt beispielsweise stellte er vor einem Jahr fest, dass ein nachhaltiger Haushaltsausgleich weiter offen ist. Der Schuldenberg des Landes wächst weiter. Es müsse darauf hingewirkt werden, dass die Ausgaben des Landes durch laufende Einnahmen gedeckt werden. Der Landesrechnungshof mahnt, deckt auf, drängt auf Korrekturen und hätte es vielleicht auch verdient, in der breiten Öffentlichkeit stärker wahrgenommen zu werden. Im Landesrechnungshof finden wir die Kompetenz, die wir manchmal bei der Finanzpolitik der Landesregierung schmerzlich vermissen. Eines ist der Landesrechnungshof aber nicht: eine Institution, die, wie die AfD in ihrem Antrag schreibt, mit dem Verfassungsgerichtshof absolut vergleichbar wäre. Der Verfassungsgerichtshof – der Name hätte es eigentlich erahnen lassen können – ist ein Verfassungsorgan. Seine Entscheidungen haben weitreichende Rechtswirkung. 2011 zum Beispiel hat der Verfassungsgerichtshof den Nachtragshaushalt der damaligen rot-grünen Koalition gekippt. Der Landesrechnungshof ist allerdings weit davon entfernt, eine Wirkmacht wie das Verfassungsgericht zu haben. Der Landesrechnungshof hat aber ein starkes Schwert: Das ist die kluge, mit Fakten belegte Argumentation, etwas, was dem Antragsteller, glaube ich, unbekannt zu sein scheint. Die Mitglieder des Landesrechnungshofs genießen richterliche Unabhängigkeit. Das ist gut so, aber nur schlichte Gemüter schließen aus diesem Fakt, dass seine Stellung der des Verfassungsgerichtshofs entspricht. Der Landesrechnungshof ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs gehen wesentlich weiter. Er entscheidet unter anderem über Organstreitigkeiten und Wahlprüfbeschwerden. Wenn nun die AfD fordert, dass auch bei der Wahl der Mitglieder des Landesrechnungshofs Landtag wie bei den Richtern des Verfassungsgerichtshofs eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein soll, überträgt sie ebenso schematisch wie erkenntnisfrei ein institutionenspezifisches Sicherungsinstrument schematisch auf eine andere Institution. Auffällig dabei ist, dass sich die AfD bei ihrem Entwurf ausschließlich auf das Wahlquorum bezieht. Der AfD – das wird daraus, glaube ich, deutlich – geht es nicht darum, die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs zu sichern. Sie hofft – das ist mein Verdacht –, ihn blockieren zu können. Wir lehnen das Ansinnen ab. Natürlich stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt sind wir am Schluss der Aussprache. Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21612 – Neudruck – an den Hauptausschuss. Wer schließt sich dieser Empfehlung an? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. – Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Somit ist dieser Empfehlung gefolgt worden. Wir kommen zu: 14 Willkommen im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen – internationale Gesundheitsfachkräfte schneller in die Versorgung bringen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21618 Wir kommen zur Aussprache, die ich hiermit eröffne. Der erste Redner, Herr Hagemeier, steht schon fast am Rednerpult. Bitte schön.

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Daniel Hagemeier CDU

Danke schön. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich bitte Folgendes vor: Sie haben einen Gesundheitsberuf erlernt, Sie bringen Erfahrung mit, Sie lernen eine neue Sprache, Sie ziehen mit Ihrer Familie nach Nordrhein-Westfalen, Sie wollen hier leben und arbeiten – und dann warten Sie auf die Anerkennung Ihres Abschlusses, auf eine Rückmeldung, auf Klarheit darüber, wann Sie Ihren Beruf wieder ausüben dürfen. Gleichzeitig werden Ihre Fähigkeiten dringend gebraucht: im Krankenhaus, in der Pflegeeinrichtung und in der Praxis nebenan. Das ist leider die Realität des Alltags. Gleichzeitig altert unsere Gesellschaft – mit der Folge, dass sowohl der medizinische als auch der pflegerische Versorgungsbedarf aus naheliegenden Gründen zunehmen. 15.10.2026 Hier besteht dringender Handlungsbedarf; denn gerade der Gesundheitsbereich ist ein wesentlicher Teil der dem Staat obliegenden Daseinsvorsorge. Deshalb beraten wir heute den vorliegenden Antrag von CDU und Grünen. Internationale Gesundheitsfachkräfte tragen schon heute wesentlich zu unserer Versorgung bei. In der Pflege hat inzwischen rund jeder fünfte Beschäftigte eine ausländische Staatsangehörigkeit. Hinter dieser Zahl stehen Menschen, die jeden Tag Verantwortung übernehmen – für unsere Eltern, für unsere Kinder, für uns alle. Wer sich für Nordrhein-Westfalen entscheidet, soll hier deshalb noch verlässlichere Orientierung und klarere Perspektiven finden. Das beginnt bereits beim Anerkennungsverfahren. Unser Land hat hier bereits wichtige Verbesserungen angestoßen und umgesetzt: bei den Anforderungen an Unterlagen, bei der Digitalisierung, und mit der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster haben wir eine zentrale Anlaufstelle. Daran knüpfen wir an. Denn eines ist klar: Wir brauchen dringend Ärzte und Pflegefachkräfte, auch aus dem Ausland. Doch komplizierte Verfahren und Bürokratie bremsen sie aus. Aus Gesprächen mit Betroffenen wissen wir, wo genau es hakt: Die Anerkennung dauert oft zu lange, viele wissen nicht, wie weit ihr Antrag ist, die Ansprechpartner wechseln, und auch der Einstieg in den Beruf ist oft schwierig. – Das kostet Zeit und Kraft und belastet Familien. Wir wollen das ändern. Betroffene sollen den Stand ihres Antrags online verfolgen können. Informationen müssen in mehreren Sprachen verfügbar sein. Auch der Einstieg in die Praxis soll leichter werden. Denn wer bei uns helfen will, darf nicht an unnötigen Hürden scheitern. Lassen Sie mich das genauer erklären. Erstens. Die Verfahren müssen noch verständlicher und transparenter werden. Wer einen Antrag stellt, sollte jederzeit nachvollziehen können: Wo steht mein Verfahren? Was fehlt noch? An wen kann ich mich wenden? – Deshalb wollen wir die Digitalisierung voranbringen und digitale Statusübersichten prüfen. Mehrsprachige Informationen und verständliche Formulare sollen den Zugang insgesamt erleichtern. Davon profitieren im Ergebnis alle, auch die Beschäftigten in den Behörden. Zweitens. Wir wollen den Übergang in die Versorgung verbessern. Eine erfolgreiche Anerkennung ist entscheidend. Aber anschließend müssen die Menschen auch tatsächlich im Beruf ankommen. Deshalb sollen Möglichkeiten für Hospitationen und Praxiseinstiege geprüft werden, ebenso Vorbereitungskurse auf Kenntnisprüfung und Einführungsangebote: Wie funktionieren die Dokumentation, die Kommunikation und die Arbeitsabläufe in unserem Gesundheitswesen? – Auch beim Einsatz von Ärztinnen Landtag und Ärzten mit Berufserlaubnis brauchen wir klare Regelungen. Die notwendigen Prozesse hierfür wollen wir anstoßen. Drittens. Wir wollen vorhandene Kompetenzen weiter und besser einbinden. Dazu gehören die Gutachterkapazitäten und die Zusammenarbeit mit den Kammern. Dazu gehört auch die Prüfung, wie Verfahren bundesweit stärker vereinheitlicht werden können. Für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie brauchen wir zudem zeitgemäße Berufsgesetze. Bei all diesen Schritten gilt natürlich: Patientensicherheit, Qualität und Rechtssicherheit müssen dabei gewährleistet sein. Gleichzeitig widmen wir uns noch stärker den Anliegen der Familien. Denn wer dauerhaft bleiben soll, braucht Unterstützung beim Ankommen. Verlässliche Ansprechpartner und gute Beratung gehören selbstverständlich zu einer wirklichen Willkommenskultur. Dieser Antrag verbindet Wertschätzung mit konkreten Verbesserungen. Wir wollen, dass qualifizierte Menschen ihre Fähigkeiten schneller zum Wohle der Menschen und unseres Gesundheitswesens einbringen können und dass insbesondere Patientinnen und Patienten davon in der Praxis ganz konkret profitieren. Mit dem vorliegenden Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen setzen wir hierfür die richtigen Impulse – im Sinne der Menschen, um die es geht, und für die Zukunft des Gesundheitsstandorts Nordrhein-Westfalen. Ich bitte daher auch um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Hagemeier. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Thoms.

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Meral Thoms GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem ganz konkreten Fall beginnen, der mich in einer der vielen Zuschriften erreicht hat: Ein Arzt aus der Ukraine möchte hier in Nordrhein-Westfalen bei uns arbeiten. Seit Anfang 2025 läuft sein Anerkennungsverfahren. In diesem Jahr hat er die Fachsprachprüfung bestanden und eine vorübergehende Berufserlaubnis erhalten. Eine Klinik möchte ihn anstellen. Trotzdem wartet er bis heute auf den Abschluss der Gleichwertigkeitsprüfung und auf seine Approbation. Das klingt kompliziert, und das ist kompliziert. Die Klinik wartet auch auf ihn. Sie wartet auf einen ärztlichen Kollegen. Für unseren Arzt und seine Familie geht es um ihre Zukunft. Es geht um finanzielle Sicherheit, und es geht auch darum, wie willkommen er sich in Nordrhein-Westfalen fühlt. Für uns geht es 15.10.2026 darum, dringend gesuchte medizinische Fachkräfte zu gewinnen und sie auch bei uns zu halten. Dieser Fall dieses ukrainischen Arztes ist kein Einzelfall. Mich – ich denke, Sie alle auch – erreichen regelmäßig ähnliche Anfragen mit sehr komplizierten, sehr langwierigen Fällen. Mittlerweile haben in Deutschland jeder sechste Arzt, jede sechste Ärztin und jede fünfte Pflegekraft eine ausländische Staatsangehörigkeit. Unser Gesundheitswesen ist längst international. Das erleben Sie alle sicherlich auch, wenn Sie einmal eine Klinik besuchen oder in einer Arztpraxis sind. Internationale Fachkräfte sichern den Betrieb in unserer Versorgung. Diese Vielfalt, die wir in der Versorgung haben, ist eine besondere Stärke. Denn internationale Fachkräfte bringen nicht nur ihre wertvolle Qualifikation ein, sondern auch ihre Sprachkenntnisse, die wir in unserer vielfältigen Gesellschaft brauchen, und ihre Erfahrungen. Für uns gehören deshalb Vielfalt, eine Willkommenskultur und eine gute Versorgung zusammen. NRW hat bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bereits wichtige Schritte unternommen; wir haben das eben beim Kollegen Hagemeier schon gehört. Es gibt die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe in Münster. Hier wurden Zuständigkeiten gebündelt. Die Digitalisierung der Verfahren wird kontinuierlich weiterentwickelt. Auch die Ärztekammer unterstützt die Anerkennungsstellen bei der Prüfung ausländischer Qualifikationen. Die vielen Zuschriften von internationalen Ärztinnen und Ärzten und die vielen Gespräche mit ihnen zeigen aber auch: Viele stecken noch in Verfahren fest und sind frustriert. Sie wollen hier unbedingt wieder in der Praxis arbeiten. Wir müssen die Verfahren verbessern. Was wollen wir machen? Wir brauchen digitale Statusübersichten, damit die Bewerberinnen und Bewerber bei der Anerkennung ihrer Verfahren jederzeit transparent digital sehen: Wo stehe ich gerade in dem Verfahren? Es muss mehrsprachiges Informationsmaterial geben. Außerdem bedarf es verlässlicher Ansprechpartner. Schließlich brauchen wir auch einen besseren Übergang in die Berufspraxis, klare Regelungen für ärztliche Berufserlaubnisse, Vorbereitungskurse und für Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit der Hospitation und des Praxiseinstiegs in Kliniken. Unser Ziel ist klar: weniger Schnittstellen, weniger Bürokratie und mehr Verlässlichkeit. Denn wir brauchen mehr Fachkräfte in der Versorgung und nicht in der Warteschleife. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Dabei gilt selbstverständlich: „schneller“ heißt nicht „weniger sorgfältig“. Fachliche Qualifikationen, Sprachkenntnisse und vor allem die Patientensicherheit stehen nicht zur Disposition. Hohe Standards und effiziente Verfahren sind aber kein Widerspruch. „Willkommen im Gesundheitswesen“ heißt für uns: Menschen, die hier arbeiten wollen, bekommen die notwendige Unterstützung, die sie brauchen. Wir brauchen aber beides: mehr Ausbildung bei uns vor Ort und gleichzeitig schnellere Anerkennungsverfahren für Menschen, die ihre Qualifikation schon mitbringen. Denn die Fachkräfte, die wir heute in unseren Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Praxen brauchen, können wir nicht erst langjährig selbst ausbilden. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Thoms. – Für die SPD spricht die Abgeordnete Frau Butschkau.

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Anja Butschkau SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten oder Pflegepersonal – ohne internationale Gesundheitsfachkräfte würde die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland nicht funktionieren. Deshalb bin ich froh – ich möchte das auch ausdrücklich hervorheben –, dass dieser Antrag von CDU und Grünen die wichtige Rolle zugewanderter Fachkräfte im Gesundheitswesen anerkennt und würdigt. (Beifall von der SPD) Es werden die Leistungen der zugewanderten Fachkraft gesehen. Ebenso werden die Herausforderungen gesehen, vor denen eine zugewanderte Fachkraft steht, die ihrer Heimat den Rücken kehrt und eine neue Heimat für sich und die Familie in Deutschland aufzubauen versucht. Gerade in diesen Zeiten halte ich das für außerordentlich wichtig. Wir teilen auch das Anliegen, dass die Verfahren zur Berufsanerkennung vereinfacht und beschleunigt werden, damit internationale Fachkräfte möglichst zügig ihrer Arbeit im Gesundheitswesen nachgehen können. Was dann an Vorschlägen folgt, ist uns aber leider ein wenig zu dünn. So richten Sie die wichtigsten Forderungen nicht an die Landes-, sondern an die Bundesregierung. Sie soll die Regeln zum Einsatz von Ärztinnen und Ärzten präzisieren und die Berufsgesetze für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie reformieren. Andere Forderungen enthalten dagegen Selbstverständliches. Dazu gehört das Bemühen, Verwaltungsverfahren über die Bundesländer hinweg mög-15.10.2026 lichst einheitlich zu gestalten. Dazu gehört, die Digitalisierung der Anerkennungsverfahren weiter voranzutreiben. Ja, bitte tun Sie das, wenn es dieser Aufforderung bedarf. Dazu gehört das Anbieten von häufigen Formularen in weiteren Sprachen. Ja, wir sind sehr dafür. Wir hoffen aber, dass es dazu keinen eigenen Antrag braucht. Wenn doch, sagen Sie uns Bescheid; dann reichen wir noch einen ein. (Beifall von der SPD) Anderes bleibt im Ungefähren, zum Beispiel der Auftrag an die Landesregierung, zu prüfen, wie internationale Gesundheitsfachkräfte und ihre Familien besser beim Ankommen unterstützt werden können. Hier fehlt es doch auffällig an einem eigenen Vorschlag, wie das gelingen soll. Für ausgesprochen unglücklich halten wir die Idee, die Ausstellung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung auf die Pflegekammer zu übertragen. Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass die Pflegekammer immer noch um Akzeptanz bei den Pflegekräften ringt. Denn die Pflegekräfte wurden nie gefragt; die Landesregierung wollte wider jede Vernunft keine Urabstimmung der Pflegekräfte über die Einrichtung der Kammer. (Beifall von der SPD) Es ist in dieser prekären Situation ein Fehler, der Pflegekammer diese kritische Aufgabe zu übertragen. Für außerordentlich wichtig halten wir dagegen den Ausbau der Gutachterkapazitäten bei der Bezirksregierung Münster und bei den Ärztekammern; hier liegt schließlich einer der Flaschenhälse im Anerkennungsverfahren. Leider bleibt aber Ihr Geheimnis, wie das mit den bereitgestellten Mitteln gelingen soll. Da liegt dann wohl auch das eigentliche Manko des Antrags. Er will ganz viel Gutes, aber er will es nicht bezahlen. Deshalb werden Sie verstehen, dass wir uns enthalten. – In diesem Sinne: Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Frau Butschkau. – Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ohne internationale Gesundheitsfachkräfte geht in unserem Gesundheitswesen gar nichts mehr. Das ist zwar keine neue Erkenntnis, aber eine Erkenntnis, die immer deutlicher wird. Eine alternde Gesellschaft trifft auf alternde Belegschaften. Die Personalressourcen in Pflege und Medizin werden knapper. Wenn nicht auf internationale Fachkräfte zurückgegriffen wird, wird der Mangel Landtag noch größer. Versorgungsbedarfe können dann überhaupt nicht mehr gedeckt werden. Bei der Ärzteschaft hat es Ende 2025 einen neuen Rekord gegeben. 16 % der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Höchststand ist vor allem auf den Zuzug von Ärzten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union in den letzten Jahren zurückzuführen. In der Pflege ist es nicht viel anders. Rund 20 % der Pflegekräfte haben einen ausländischen Pass. Angesichts dieser Situation will nun auch die schwarzgrüne Koalition endlich Gesundheitsfachkräfte schneller in die Versorgung bringen. Tatsächlich hätten wir an manchen Stellen schon deutlich weiter sein können. Als Freie Demokraten haben wir bereits im Jahr 2024 einen Antrag eingebracht, um zum Beispiel Berufsanerkennungsverfahren weiter zu digitalisieren und mit dem Einsatz von KI auch zu beschleunigen. Die Einführung von KI-Verfahren wäre auch kein Hexenwerk gewesen. In Bayern lief zu der Zeit bereits ein entsprechendes KI-Pilotprojekt für die Anerkennung ärztlicher Abschlüsse. Im vorliegenden Antrag schwingt das allenfalls unterschwellig mit. Darin wird von Erleichterungen bei der Vorlage von Unterlagen sowie von der weiteren Digitalisierung einzelner Verfahrensschritte gesprochen. Digitale Tools sollen ausgebaut werden. Alles sehr vorsichtig, alles wenig konkret! Das ist uns zu wenig. Manch andere Ansätze im Antrag sind etwas deutlicher. Die bundesweite Vereinheitlichung von Anerkennungsverfahren ist längst überfällig. Es kann nicht sein, dass internationale Fachkräfte je nach Bundesland auf unterschiedliche Anforderungen und Verfahren treffen. (Beifall von der FDP) Wir brauchen einheitliche Standards statt eines bürokratischen Flickenteppichs. Natürlich begrüßen wir bessere Möglichkeiten für Hospitationen und den Praxiseinstieg internationaler Ärzte. Wer über die nötigen Qualifikationen verfügt, der sollte möglichst früh praktische Erfahrungen sammeln können. Das hilft den Fachkräften und entlastet unsere Versorgung. Entscheidend ist, dass solche Modelle nicht nur geprüft, sondern tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden; denn weitere Prüfaufträge bringen noch keine zusätzliche Fachkraft an das Patientenbett. (Beifall von der FDP) Bei der Gewinnung ausländischer Fachkräfte müssen wir auch noch einigen bitteren Wahrheiten ins Auge sehen. Wir sind nicht das einzige Land, das derzeit nach Fachkräften im Gesundheitswesen sucht. Wir müssen im internationalen Wettbewerb attraktiv sein. Hohe Steuern und Abgaben überzeugen bestimmt keine hochqualifizierten Medizinerinnen 15.10.2026 und Mediziner davon, zu uns nach Deutschland bzw. nach Nordrhein-Westfalen zu kommen. Auch unsere Bürokratie wirkt abschreckend. Das können Welcome-Center nicht auffangen, die Verfahren vereinfachen und beschleunigen sollen. Wir müssen an das Grundproblem der überbordenden Bürokratie heran. (Beifall von der FDP) Im Wettbewerb geraten wir momentan an einer Stelle schon ins Hintertreffen. Wir können viele Medizinerinnen und Mediziner trotz Personalengpass nicht halten. Viele gehen lieber ins Ausland, besonders gerne in die Schweiz. Die Abwanderung steigt tendenziell an. Das kann die Personalnot noch zusätzlich verstärken. Am Anfang meiner Rede hatte ich Ihnen zwei Höchststände vorgestellt. Mit dem vorliegenden Antrag ist auch ein weiterer Höchststand erreicht: Neun der vierzehn Forderungspunkte bestehen aus Prüfaufträgen. Und natürlich sollen sämtliche Maßnahmen aus vorhandenen Mitteln umgesetzt werden. (Zuruf von der FDP: Hört, hört!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün, das kann doch kein Mensch mehr ernst nehmen. (Beifall von der FDP) Angesichts der geringen Wirkungskraft dieses Antrags können wir uns trotz vielleicht ein, zwei guter Ansätze nur freundlich enthalten. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke sehr. – Für die AfD-Fraktion spricht ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor das Geschrei wieder losgeht, lassen Sie mich eine Sache gleich vorwegstellen: Einige der engsten Menschen in meinem Leben und besten Mediziner, die ich kenne, haben Migrationshintergrund, nicht zuletzt meine eigene Frau, die wirklich eine unfassbar gute Medizinerin ist. (Thorsten Klute [SPD]: In Sachsen-Anhalt will man die alle wegschicken!) Trotzdem bin ich der Meinung, dass sich Deutschland in eine gefährliche Abhängigkeit von ausländischen Fachkräften gebracht hat. Dafür gibt es im Wesentlichen drei Gründe. Erstens. Echte Fachkräfte haben es in Deutschland nach wie vor viel zu schwer, während es Armutsmigration viel zu einfach gemacht wird. Zweitens. Deutschland bildet schlicht viel zu wenig aus. Die Ausbildung einer medizinischen Fachkraft, Landtag eines Arztes ist teuer. Dann spart man lieber im eigenen Haushalt und nimmt es bei anderen Stellen. Drittens. Deutschland ist für viele medizinische Fachkräfte, für viele wirklich kluge Köpfe an den Universitäten schlicht unattraktiv geworden. Statt in die Arbeitsbedingungen zu investieren, statt die Situation vor Ort tatsächlich zu verbessern, statt sich die Situation in den Krankenhäusern einmal anzuschauen, wo es die durchschnittliche Krankenschwester sieben Jahre an ihrem Dienstplatz aushält, bevor sie den schönen Job an den Nagel hängt – obwohl viele wirklich für diesen Beruf brennen, halten sie es schlichtweg in dem System nicht mehr aus –, verlässt man sich eben darauf, dann von anderswo Leute abzuwerben. (Thorsten Klute [SPD]: Mmh!) Damit sind wesentliche Probleme verbunden. „Brot für die Welt“, nicht gerade eine rechte Organisation, warnt nicht zu Unrecht davor, dass dadurch ein extremer Braindrain im globalen Süden ausgelöst wird. Menschen, die dort völlig zu Recht mehr Gehalt anstreben und bessere Lebensbedingungen für ihre Familien suchen, wandern dann eben aus und werden von Deutschland genommen. Sie feiern das hier. Ärzte werden aber überall gebraucht, werden gerade in Krisenregionen gebraucht, werden auch in Syrien, im Irak, in Subsahara-Afrika gebraucht. Dort ist es auch teuer, Mediziner auszubilden. Es ist für jeden nachvollziehbar, dass man dann vielleicht den Weg nach Deutschland anstrebt, weil es hier ein bisschen besser ist als dort. Aber was ist mit den Menschen vor Ort, die genauso behandelt werden müssen? Zweiter Punkt. Auf ausländische Fachkräfte angewiesen zu sein bedeutet im Einzelfall, dass man es bei der Qualität nicht so genau nimmt. Über ein Drittel der Kollegen fallen bei der Sprachprüfung durch, erreichen nicht das nötige Sprachniveau. Das mag Ihnen als nicht so wichtig erscheinen. Aber die Anamnese ist das Herzstück einer jeden Behandlung. Verstehe ich die Sprache nicht nahezu perfekt, kann es sein, dass ich die ältere Dame mit Demenz nicht verstehe. Das wird manchmal schon für Einheimische schwierig sein, wenn man die lokale Mundart nicht spricht. Bei jemandem aus dem Ausland, der die feinen Untertöne nicht ganz mitbekommt, kann das einen fatalen Behandlungsfehler bedeuten. Drittens. Die Ärzteabwanderung wird immer noch viel zu wenig adressiert. Es entsteht eine gefährliche Reise nach Jerusalem: Deutsche Mediziner und medizinische Fachkräfte gehen lieber nach Schweden, in die Schweiz, nach Großbritannien oder in die USA, während wir wiederum auf ausländische Fachkräfte angewiesen sind. Das kann in dieser Art und Weise schlichtweg nicht hingenommen werden. Das kann doch nicht die neue Realität in unserem Gesundheitssystem sein. Wir sind nach wie vor die dritt-15.10.2026 größte Wirtschaftsnation der Welt. Es ist ein absolutes Armutszeugnis, dass wir uns nicht selbst mit eigenen Fachkräften nähren können, sondern sie aus den Regionen der Welt nehmen müssen, die die Mediziner, die Krankenschwestern, die Physiotherapeuten noch viel dringender bräuchten als unsere Nation. Wenn Sie sich also in diesem Antrag wieder nur auf eines fokussieren, auf das Vereinfachen von Fachkräftezuwanderung, dann ist das gut. Wir werden uns deswegen auch enthalten, weil wir nicht im Weg stehen, wenn es tatsächlich darum geht, echte Fachkräfte anzuwerben. Solange Sie aber nicht gleichsam in den Blick nehmen, dass wir zu wenig ausbilden, dass wir in diesem Bereich viel mehr investieren müssen, dass die Arbeitsbedingungen im Gesundheitssystem dringend verbessert werden müssen, weil ansonsten Einheimische wie gerade zugewanderte Kollegen das Weite suchen und lieber weiterziehen, werden Sie von uns keine Zustimmung bekommen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht Ministerin Scharrenbach in Vertretung für Minister Laumann. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dass das Gesundheitswesen auch und gerade im Land Nordrhein-Westfalen auf internationale Fachkräfte angewiesen ist, ist keine Neuigkeit. Das haben wir heute hier schon miteinander ausgetauscht. Zugewanderte Menschen spielen eine wichtige Rolle in der medizinischen Versorgung. Wir haben dafür zu sorgen, dass diese Menschen auf ein Land und auf eine Verwaltung treffen, das bzw. die die Hände ausstreckt. Insofern begrüßen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wie Sie wissen – darauf ist heute schon eingegangen worden –, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Anerkennungsverfahren 2021 in der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster gebündelt. Seit ihrer Gründung verzeichnet die Zentrale Anerkennungsstelle ein deutliches Wachstum der bei ihr bearbeiteten Verfahren. Laut Anerkennungsstatistik gab es 2021 in den medizinischen Gesundheitsberufen noch 6.834 bearbeitete Verfahren. Im vergangenen Jahr 2025 waren es bereits 17.340 Verfahren, also mehr als doppelt so viele. Die medizinischen Gesundheitsberufe machen damit rund drei Viertel aller Verfahren in der Berufsanerkennung aus. In den Pflege- und Gesundheits-Landtag fachberufen konnte in 3.780 Fällen die Gleichwertigkeit der Ausbildung festgestellt werden. In 6.390 Fällen der Antragstellung musste die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Auflage erfüllen, etwa eine Kenntnisprüfung oder die Ableistung eines Anpassungslehrganges. Die Zahlen belegen, dass Nordrhein-Westfalen ein beliebtes Zuwanderungsland für ausländische Gesundheitsfachkräfte ist. Mich freut zudem sehr, dass die Heilberufskammern unterstützten und zugleich … Entschuldigung. Also: dass sie unterstützen und zugleich … Nein, ich lese es so vor, wie es hier steht. Mich freut sehr, dass die Heilberufskammern unterstützten und zugleich geprüft wird – das ist ja ein ganz komischer Satz –, (Heiterkeit von der SPD) wie die Kammern noch stärker in die Anerkennungsverfahren eingebunden werden können. Das ist ein Zeichen für eine starke und leistungsfähige Selbstverwaltung. Im ärztlichen Betrieb werden die Fachsprachenprüfungen durch die Ärztekammern der beiden Landesteile durchgeführt. Auch findet ein aktiver Austausch mit der Pflegekammer zur Übertragung weiterer Aufgaben statt. Nordrhein-Westfalen ist im Bereich der Digitalisierung der Berufsanerkennung bundesweit Vorreiter. So ist es uns in den letzten Jahren gelungen, eine Onlineantragsstrecke für jeden medizinischen Gesundheitsberuf zu etablieren. Auch unterstützt ein digitales Fachverfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle in Münster. Dieses Fachverfahren wird im Zuge einer Nachnutzerallianz künftig auch von anderen Bundesländern genutzt, was eine bundesweit einheitliche Verwaltungspraxis fördert und zudem – das sage ich jetzt als für Digitalisierung zuständige Ministerin – letztendlich die Standardisierung erhöht. Die Bezirksregierung Münster ergreift die Chancen der Digitalisierung zudem auch in der Beratung. Seit Kurzem erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller durch einen KI-basierten Chatbot auf der Webseite der Bezirksregierung Informationen zu den Verfahren in mehreren Sprachen. Eine solche Unterstützung möchten wir im kommenden Jahr auch in der digitalen Antragstellung selbst anbieten. Ein kurzer Blick in die Zukunft zeigt, dass die Berufsanerkennung vor großen gesetzlichen Umwälzungen steht. Denn die Anerkennungsbehörden setzen Bundesrecht um. Bereits am 1. November 2026 tritt das Anerkennungsbeschleunigungsgesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wird die Kenntnisprüfung zukünftig zum gesetzlichen Regelfall im Approbationsverfahren für Antragstellerinnen und Antragsteller aus Drittstaaten. Das Anerkennungsbeschleunigungsgesetz bietet eine Chance, die Verfahren transparenter zu machen und den Weg in die Berufstätigkeit erheblich zu beschleunigen. Durch das Gesetz wird zudem die Akzeptanz 15.10.2026 englischsprachiger Unterlagen durch die zuständigen Stellen ermöglicht. Der Bund plant für die Pflege- und Gesundheitsfachberufe eine ähnliche Gesetzgebung. So sind auch hier Erleichterungen für die Antragstellerinnen und Antragsteller zu erwarten. Sie sehen: Bei der Berufsanerkennung wurde in den letzten Jahren viel erreicht. Gleichzeitig wissen wir, dass es viele Stellschrauben gibt, um die Verfahren weiter zu optimieren. Dazu werden mit dem vorliegenden Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen wertvolle Ideen geliefert. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21618. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind SPD, FDP und AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/21618 wie gerade festgestellt angenommen. Ich rufe auf: 15 Seelische Gesundheit für alle – leistbar, erreichbar, solidarisch Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21601 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD steht der Abgeordnete Bakum am Redepult.

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Rodion Bakum SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schauen Sie einmal nach links und dann nach rechts. Von Ihnen drei ist innerhalb eines Jahres statistisch gesehen einer von einer seelischen Erkrankung betroffen. Fast jeder Zweite von uns entwickelt im Laufe seines Lebens eine behandlungsbedürftige seelische Erkrankung. Das sind in Deutschland jährlich rund 18 Millionen erwachsene Menschen. Aber nur etwa jeder Fünfte findet den Weg zu professioneller Hilfe. Wer selbst nicht erkrankt, kennt mit Sicherheit jemanden, der Hilfe braucht – ob in der Familie, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz. Seelische Gesundheit ist also kein Randthema, sondern sie betrifft uns alle. Die diesjährige Woche der Seelischen Gesundheit steht unter dem Motto „Mit-Landtag einander statt nebeneinander“. Das ist ein sehr wichtiger Anspruch. Viele von uns tragen in diesen Tagen die grüne Schleife. Sie ist ein sichtbares Zeichen für seelische Gesundheit. Eine grüne Schleife ersetzt aber keinen Therapieplatz, und Solidarität darf nicht am Revers enden. (Beifall von der SPD, Dr. Werner Pfeil [FDP] und Susanne Schneider [FDP]) Aber was bedeutet Miteinander für einen Menschen, der endlich den Mut findet, sich Hilfe zu suchen, und dann monatelang auf einen Therapieplatz warten muss? Zwischen dem ersten psychotherapeutischen Gespräch und dem tatsächlichen Behandlungsbeginn vergehen durchschnittlich 141 Tage, also fast fünf Monate. Eine Depression wartet aber keine fünf Monate. Eine Angststörung verschwindet nicht, weil der Terminkalender voll ist. Und eine seelische Krise hält sich nicht an Öffnungszeiten. Wer monatelang wartet, verliert nicht nur Zeit. Erkrankungen können sich verschlimmern, Familien geraten unter Druck, und manchmal folgt ein Klinikaufenthalt, den rechtzeitige Hilfe hätte verhindern können. Manche glauben, der „Psycho-Onkel“ sitzt einfach nur da und redet oder schweigt auch häufig. Nach einer erfolgreichen Psychotherapie kann eine Frau aber wieder arbeiten, ein Vater Kraft für seine Kinder finden und ein junger Mensch wieder Hoffnung schöpfen. Das ist keine Plauderstunde, sondern Psychotherapie verändert Leben und rettet manchmal auch Leben. Als Facharzt sage ich Ihnen: Wir wissen, wie wir helfen können, aber wir müssen Hilfe auch allen zugänglich machen. Deshalb müssen wir auch über die aktuelle Debatte in Berlin sprechen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde beschlossen, psychotherapeutische Leistungen ab 2027 überwiegend wieder zu budgetieren. Nachbesserungen werden beraten, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für dringende Fälle. Das ist wichtig, aber es reicht nicht – das sage ich ganz klar –, denn schon heute arbeiten viele Praxen an ihrer Belastungsgrenze. Mehr Therapieplätze entstehen nicht dadurch, dass man ihre Finanzierung deckelt. Ich sage ausdrücklich auch meinen eigenen Kolleginnen und Kollegen im Bund: Wer mehr Therapieplätze will, darf die Behandlung nicht finanziell ausbremsen. (Beifall von der SPD und Arndt Klocke [GRÜNE]) Wir fordern eine verlässliche extrabudgetäre Vergütung und eine angemessene Mindestvergütung je Behandlungsstunde. Nordrhein-Westfalen kann sich nicht hinter Berlin verstecken. Wir brauchen zusätzliche Kassensitze dort, wo sie fehlen. Wir müssen erfassen, wann eine Therapie wirklich beginnt, und nicht nur das Erst-15.10.2026 gespräch. Wir brauchen starke Gemeindepsychiatrische Verbünde und erreichbare Krisenhilfen. Wir haben vor allem einen konkreten Vorschlag: Entwickeln wir doch einfach die Psychiatrischen Institutsambulanzen weiter. Mit multiprofessionellen Teams versorgen diese Ambulanzen bereits heute Menschen mit besonders komplexem Behandlungsbedarf, sogenannte nicht wartezimmerfähige Patienten. Wir wollen sie in Regionen mit erheblichen Versorgungslücken dezentral stärken und durch eine Reform des Bundesrechts gezielt für ambulante Hilfen öffnen – als Ergänzung zu niedergelassenen Praxen und eng verzahnt mit Psychotherapie, Sozialpsychiatrischen Diensten und Hilfe vor Ort –, damit die Menschen eben nicht von Warteliste zu Warteliste geschickt werden, sondern Hilfe endlich bei ihnen ankommt. (Beifall von der SPD und Arndt Klocke [GRÜNE]) Vergessen wir nicht: Seelische Gesundheit entsteht nicht nur in einer Praxis. Arbeitsbedingungen, Einsamkeit, Armut, Klimakrise und digitale Medien beeinflussen all unser Leben. Deshalb ist das eine Aufgabe für die gesamte Politik. Lange Wartezeiten und unterfinanzierte Praxen sind kein Schicksal und kein Naturgesetz, sondern sie folgen politischen Entscheidungen. Deshalb können wir sie auch politisch verändern. Machen wir aus „Miteinander statt nebeneinander“ endlich gelebte Solidarität. Wir alle sind betroffen, und wir alle tragen Verantwortung. Bleiben Sie gesund! (Beifall von der SPD und der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Bakum. – Für die CDU spricht jetzt der Abgeordnete Görtz.

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Guido Görtz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute erneut einen Antrag der SPD zur seelischen Gesundheit. (Thorsten Klute [SPD]: Ja!) Lag der Fokus vor einigen Wochen auf Kindern und Jugendlichen, soll es heute um alle Altersgruppen gehen. Der Kern ist richtig: Mentale Gesundheit ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Die Frage ist aber, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen rechtlich sauber, finanziell realistisch und praktisch umsetzbar sind und ob sie überhaupt in die Zuständigkeit des Landes fallen. (Zuruf von der SPD: Ja!) Erstens. Die SPD fordert, ambulante Psychotherapie dauerhaft extrabudgetär zu finanzieren. Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird aber nicht im Landtag von Nordrhein-Westfalen festgelegt. Landtag (Susanne Schneider [FDP]: Oh mein Gott!) Sie ist Teil der bundesweiten Systematik der gesetzlichen Krankenversicherung (Thorsten Klute [SPD]: So was machen die nie!) und wird auf Bundesebene zwischen dem Gemeinsamen Bundesausschuss, den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verhandelt und fortlaufend weiterentwickelt. (Rodion Bakum [SPD]: Wir haben gesehen, wie so was läuft!) Wir können hier im Land nicht einfach eine andere Honorarordnung beschließen. (Henning Höne [FDP]: Deswegen ist der Mi- nister auch nicht da!) Wir konzentrieren uns deshalb auf das, was wir tatsächlich steuern können: die regionale Versorgungsund Krankenhausplanung, unsere Investitionsförderungen, die Stärkung der kommunalen und gemeindepsychiatrischen Strukturen sowie Prävention und Früherkennung. Wir nutzen digitale Angebote und Telemedizin, um Zugänge zur Versorgung zu verbessern. Das tun wir im Rahmen unserer Zuständigkeit und nicht mit Forderungen, die wir nicht selbst erfüllen können. Zweitens. Die SPD fordert, die Bedarfsplanung zu überarbeiten und zusätzliche Sitze zu schaffen, insbesondere im ländlichen Raum. (Susanne Schneider [FDP]: Sehr gut!) Auch die Bedarfsplanung ist in weiten Teilen Bundesrecht. Gleichzeitig ist aber auch die Landesregierung dazu bereits aktiv: Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren als einziges Bundesland in größerem Umfang die gesetzliche Möglichkeit genutzt und insgesamt 45 zusätzliche Sitze für Psychotherapeuten in strukturschwachen oder ländlichen Regionen geschaffen. (Rodion Bakum [SPD]: Ja, dank unseres Vor- schlags!) Wir reagieren damit auf belegbare Bedarfe. (Rodion Bakum [SPD]: Ja!) Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie reichen mehr Sitze allein nicht aus. Wir müssen ganzheitlich denken. Deshalb stärken wir gezielt die Schnittstellen – Schulen, Jugendämter, Präventionsprogramme, Frühe Hilfen und in ländlichen Regionen mobile Angebote und regionale Netzwerke –, damit Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Drittens. Die SPD möchte eine Reform von § 118 SGB V, um den Ausbau Psychiatrischer Institutsambulanzen zu forcieren. PIAs sind hochspezialisierte Angebote an Krankenhäusern für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf. 15.10.2026 Ein ungesteuerter Ausbau birgt aber Risiken. Er kann die niedergelassene Versorgung schwächen, Doppelstrukturen schaffen und die regionale Balance stören. Unser Ansatz ist deshalb die Vernetzung aller Akteure: niedergelassene Psychotherapeuten, Sozialpsychiatrische Dienste, Gemeindepsychiatrie, Sucht- und Eingliederungshilfen sowie kommunale Angebote. PIAs sind ein Bestandteil dieses Netzes, aber nicht das einzige Instrument. Auch hier gilt: § 118 SGB V ist Bundesrecht. Wir können seine Inhalte nicht einfach mit einem Landesantrag neu schreiben.

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André Kuper

Herr Kollege, ich müsste Sie einmal unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD von Herrn Bakum gibt. Können Sie die zulassen?

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Guido Görtz CDU

Wenn nicht von ihm, von wem sonst? Sehr gerne. (Heiterkeit von der SPD

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Görtz, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich schätze unseren Austausch sehr. Es passt auch zu einem Punkt, an dem Sie gerade waren. Ist Ihnen bekannt, dass das Land Nordrhein-Westfalen und eben kein Bundesgesetz für die Genehmigung von PIAs zuständig ist? Es gibt auch genügend PIAs, die nicht direkt an Krankenhäusern anliegen. Daher wäre das nach unserer Auffassung ein möglicher Weg, um die Praxen zu entlasten.

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Guido Görtz CDU

Vielen Dank für die Zwischenfrage. Das schärft ja eigentlich das, was ich gesagt habe. Es gibt natürlich PIAs, die nicht direkt angeschlossen sind. Es gibt aber auch noch andere Niedergelassenenstrukturen. Wir haben einfach die Sorge, dass die Balance dadurch gestört würde. Viertens. Die SPD fordert eine umfassende Erfassung von Wartezeiten und regionalen Unterschieden. Daten sind wichtig – keine Frage. Aber zusätzliche Berichtspflichten bedeuten immer auch Bürokratie. Mehr Dokumentation bedeutet weniger Zeit für Patienten. Gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen arbeiten wir bereits an einem regionalen Versorgungsanalysesystem. Dort, wo sich klare Versorgungslücken zeigen, schaffen wir zusätzliche Kapazitäten. Häufig ist das nicht ein Engpass im Zulassungsrecht, sondern es hapert an der Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte. Fünftens. Gemeindepsychiatrische Verbünde und mobile Krisenhilfen: Die SPD setzt hier richtige Punkte, aber wir setzen sie bereits um. Im Landes-Landtag psychiatrieplan NRW 2025 sind diese Verbünde und Krisenhilfen bereits zentrale Handlungsempfehlungen. Sie werden seit 2022 gefördert und sollen mit dem neuen PsychKG in allen Kommunen verankert werden. Werfen wir einen Blick in den Kreis Viersen, in meinen Wahlkreis: Dort fördern wir bis 2028 den Krisendienst als Modellprojekt, um Best-Practice-Empfehlungen für ganz Nordrhein-Westfalen zu entwickeln. Wir setzen Schwerpunkte in besonders belasteten Regionen und sorgen für eine enge Verzahnung mit Rettungsdiensten, Leitstellen, Hausärzten, Polizei, Jugendhilfe und Sozialpsychiatrischen Diensten. Ohne qualifiziertes Fachpersonal bleiben neue Strukturen jedoch Theorie. Ob die Vorschläge der SPD wirklich leistbar, erreichbar und solidarisch sind, werden wir im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales federführend und sorgfältig beraten. Daher stimmen wir der Überweisung selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Görtz. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Klocke.

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Arndt Klocke GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind in der Woche der Seelischen Gesundheit, und wenn ich hier durch die Gänge gehe oder ins Rund gucke, freue ich mich sehr, zu sehen, dass viele Leute mittlerweile die grüne Schleife tragen. Vor einigen Jahren, als sie aufkam, wurde ich gefragt, ob das ein neues Parteilogo der Grünen sei – aber nein. Das Thema hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit an Bedeutung gewonnen, und das freut mich sehr. Es freut mich auch, dass wir zu diesem Zeitpunkt wieder eine Debatte dazu führen, auch wenn es TOP 15 ist. Kollege Bakum, Sie haben mir mit der überlegten Kritik ein bisschen den Wind aus den Segeln genommen. (Heiterkeit und Zuruf von Rodion Bakum [SPD]: Das tut mir schrecklich leid!) Sie haben, wenn auch sehr moderat, eingestanden, dass viele Wege nach Berlin führen, wenn man in dem Bereich Verbesserungen erreichen will. Wir müssten das auch unbedingt miteinander erreichen. Bei der GKV-Reform sind kleine Dinge über einen Änderungsantrag zurückgenommen worden, aber nicht die Budgetierung, die zu Kürzungen führt. Wir sind gerade in der Debatte über das PsychKG. In den SPD-Antrag wurde die Frage der Stärkung der Gemeindepsychiatrischen Zentren, der Krisendienste etc. aufgenommen. All das werden wir über das PsychKG an den Start bringen. Wir hatten ja vorhin schon eine Debatte. Wir sind in der Auswertung der 15.10.2026 entsprechenden Anhörung. Das sind richtige Punkte. In dem SPD-Antrag stehen auch weitere richtige Punkte drin. Die Handlungsmöglichkeiten, Regelungsmöglichkeiten auf Landesebene sind bescheiden, wenn der Wind auf Bundesebene bei diesem Thema so extrem dagegen bläst. Die Honorarkürzungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – die ja zu einer großen Protestwelle und zu einer großen Solidarisierung in der Öffentlichkeit geführt haben – sind Mitte Juli vorerst gerichtlich gestoppt worden. Ich denke, es wäre Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten, über die entsprechenden Vorhaben der Bundesregierung, die Frage der Budgetierung und die dadurch zu erwartenden Kürzungen in vielen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung zu sprechen. Das sind alles Punkte, die wir in der politischen Debatte überhaupt nicht brauchen. (Beifall von den GRÜNEN) Im Gegenteil: Wir brauchen insbesondere in diesen Zeiten eine Stärkung der Menschen, die tagtäglich vor Ort aktiv sind und Menschen mit psychischen, mit seelischen Erkrankungen unterstützen, um ihnen Tragfähigkeit zu geben. (Beifall von den GRÜNEN) Ich meine, dass ein Parlament das ausstrahlen und zeigen sollte, dass wir hier Rückendeckung geben, dass wir hier die finanzielle Unterstützung geben, dass wir hier die Möglichkeiten für bessere Vernetzung und Fortbildung geben. Dieses Jahr war es aus dem politischen Raum heraus so ziemlich das Gegenteil. Vielleicht gelingt es uns in den nächsten Wochen – das Jahr ist ja noch nicht zu Ende – mit der Verabschiedung eines in Teilen hoffentlich noch zu ergänzenden und zu verbessernden PsychKG und mit der Beratung dieses SPD-Antrages dieses Bild ein Stück weit zu korrigieren. Die Menschen, die Hilfe und Unterstützung suchen, brauchen mehr Rückendeckung und Stärkung. Das kann man mit dieser grünen Schleife machen, aber vor allen Dingen müsste man das mit einer stärkeren und stabilisierten Finanzierung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Beratungsstellen machen. Wir tun das künftig vor Ort stärker in den Gemeindepsychiatrischen Zentren und bei den Krisenhilfen. Es gibt also viel zu tun. Ich sehe den SPD-Antrag ein Stück weit als Unterstützung in diese Richtung. Die darin enthaltenen Kritikpunkte richten sich insbesondere nach Berlin. Wir können nur hoffen, dass sich die SPD bei ihren eigenen Parteifreundinnen und Parteifreunden durchsetzen kann. (Kirsten Stich [SPD]: Wir geben alles!) Danke für die Aufmerksamkeit. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Klocke. – Für die FDP spricht ihre Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Klocke, ich habe Ihnen gerade sehr intensiv zugehört. (Arndt Klocke [GRÜNE] tauscht sich mit einer Abgeordneten aus. – Arndt Klocke [GRÜNE]: Ich höre Ihnen auch zu!) Ich höre Ihren Reden, wenn es um Gesundheit geht, immer sehr intensiv zu. Hallo? (Arndt Klocke [GRÜNE]: Ja, ich höre Ihnen zu!) Ich höre Ihnen immer sehr intensiv zu. Es war exakt der gleiche Redeeinstieg wie im letzten Jahr. Sie haben sich darüber gefreut, dass immer mehr Leute mit der grünen Schleife herumlaufen und gesagt, dass die Anträge der SPD zur psychischen Gesundheit sehr wichtig sind. Und was ist passiert? Im vergangenen Jahr ist gar nichts passiert. Im Gegenteil: Die psychische Versorgung in Nordrhein-Westfalen bzw. in Deutschland ist noch einmal dramatisch schlechter geworden, weil Menschen in Berlin auf die Idee gekommen sind, Psychotherapie zu budgetieren. Damit kommen wir nicht weiter. Allein mit dem Tragen grüner Schleifen werden wir nicht einem Menschen helfen, der psychische Probleme hat. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von Arndt Klocke [GRÜNE]) Seelische Gesundheit ist eine zentrale Voraussetzung für Lebensqualität und Teilhabe. Sie ist aber auch ein Wirtschaftsfaktor. Denn der Erfolg eines Unternehmens hängt auch von der mentalen Gesundheit der Mitarbeitenden ab. Die Wirtschaftspsychologin Selina Rex brachte es in einem Interview auf den entscheidenden Punkt: Psychische Gesundheit müsse man als Must-have ansehen und nicht als eine Sache, die abends mal eben in einem Yoga-Studio praktiziert werde. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Lange Ausfallzeiten belasten Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen. Wer eine starke Wirtschaft will, der muss deshalb auch die seelische Gesundheit stärken.

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André Kuper

Frau Kollegin, ich müsste Sie einmal unterbrechen. Es gibt vom Kollegen Klocke den Wunsch nach einer Zwischenfrage. 15.10.2026

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Susanne Schneider FDP

Gerne.

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Arndt Klocke GRÜNE

Danke, dass Sie das zulassen, Frau Kollegin. – Schön, dass Sie meine Reden so intensiv verfolgen und Parallelen feststellen. Das, was Sie formuliert haben, war kein Widerspruch zu meiner Rede. Kritik an den Spar- und Kürzungsmaßnahmen auf Bundesebene wurde auch von mir formuliert. Ich selbst war bei diversen Demonstrationen Redner, um mich dafür zu engagieren. (Marcel Hafke [FDP]: Frage!) Daher wollten Sie die Aktivitäten der Bundesregierung hoffentlich nicht bei mir einpreisen. Oder habe ich Sie gerade falsch verstanden? (Marcel Hafke [FDP]: Das ist aber keine rich- tige Frage!)

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Susanne Schneider FDP

Sie haben mich nur bedingt richtig verstanden. (Arndt Klocke [GRÜNE]: Ja!) Ich würde mir einfach wünschen, dass Sie, wenn Sie viele Missstände ansprechen – da bin ich ja völlig bei Ihnen –, dann Ihrem Koalitionspartner einfach einmal erklären, wo diese liegen, und versuchen, sich durchzusetzen. Ich glaube, hier ist es noch überhaupt nicht angekommen. Wenn der Redner der CDU am Redepult sagt, dafür sei NRW nicht zuständig, dann fehlt mir wirklich jedes Verständnis dafür. (Guido Görtz [CDU]: Wenn es so ist! Damit muss man sich beschäftigen!) – Ja, die FDP beschäftigt sich sehr damit, weil wir dafür sorgen müssen, dass diese Unterstützung verfügbar ist. Genau dort liegt doch das Problem, Herr Kollege. Die psychotherapeutische Versorgung in Nordrhein-Westfalen steht massiv unter Druck. Steigende Bedarfe treffen auf lange Wartezeiten, auf Honorarkürzungen und jetzt auch noch auf Budgetierung. Wer psychisch erkrankt ist, darf nicht monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen. Denn für Betroffene bedeutet jede zusätzliche Woche oft eine enorme Belastung. In akuten Krisen kann das sogar lebensentscheidend sein. (Guido Görtz [CDU]: Falscher Adressat!) Mit so einer Bertolt-Brech-Betroffenheitsrhetorik kommt man jetzt einfach nicht weiter. Umso unverständlicher ist es, dass auf Bundesebene gekürzt wird. (Guido Görtz [CDU]: Da haben wir es!) Der vorliegende SPD-Antrag enthält viele richtige Forderungen, die wir Freie Demokraten bereits in unserem Antrag zur psychotherapeutischen Versorgung aufgegriffen haben und natürlich weiterhin Landtag teilen. Dazu gehören eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ohne Budgetierung und die Rücknahme der Honorarkürzungen. Wir brauchen eine Reform der Bedarfsplanung, die regionale Unterschiede berücksichtigt, sowie eine eigenständige Planung für die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Das Land muss zudem seine Möglichkeiten nach § 103 SGB V konsequent nutzen, um zusätzliche Kassensitze in unterversorgten Regionen zu schaffen. Was mir im SPD-Antrag allerdings fehlt, ist der dringend notwendige Ausbau der Studienplätze. Gemeinsam mit den Hochschulen müssen wir die Zahl der Studienplätze in den psychotherapeutischen Bachelor- und Masterstudiengängen erhöhen. Auch die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Weiterbildung müssen dringend verbessert werden. Denn ein Masterabschluss allein schafft noch keine Versorgung. Die Absolventinnen und Absolventen brauchen finanzierte Weiterbildungsstellen. Wer die psychotherapeutische Versorgung stärken will, der darf die Aus- und die Weiterbildung der Fachkräfte nicht vergessen. Wir brauchen eine flächendeckende, rund um die Uhr professionell besetzte psychosoziale Krisenintervention. Denn psychische Krisen kennen nun einmal keine Sprechstundenzeiten. Wir müssen alles daransetzen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen die Hilfe bekommen, die sie brauchen. Wenn ich jetzt von CDU und von Grünen höre, dass das alles richtig ist, auch ich das richtig sehe und es noch ein bisschen ergänzt habe, dann bekommen wir es vielleicht alle zusammen hin, dass dieser Antrag beschlossen und nicht wegen irgendwelcher fadenscheiniger Argumente abgelehnt wird. Das würde mich sehr freuen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)

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André Kuper

Danke, Frau Schneider. – Für die AfD spricht ihr Fraktionsvorsitzende Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Warum kann eigentlich nicht jeden Tag die Sonne scheinen? Warum kann man sich nicht nur von Gummibärchen ernähren? Warum muss man eigentlich an fünf statt an zwei Tagen arbeiten, während man nur an zwei statt an fünf Tagen freibekommt? Warum sind nicht alle Menschen reich? Warum sind nicht alle Menschen gesund? Warum werden manche Menschen krank? Diskussionen darüber führe ich aktuell mit meiner Tochter. Man kann ein bisschen lächeln, weil das die 15.10.2026 kindlichen Augen auf die Welt zeigt und zeigt, wie Kinder die Welt entdecken. Dann gibt es die Diskussion im Landtag. Dort fragt die SPD: Warum beschließen wir nicht einfach, genügend Fachärzte zu haben? Warum gibt es nicht genügend Kassenarztsitze? Warum geben wir nicht einfach Millionen Euro für Prävention aus? Dazu kann ich nur das sagen, was ich auch meiner Tochter immer sage: Das wäre doch schön, oder? Aber denk du doch einmal drüber nach, warum das nicht so ist. – Man regt also zum Nachdenken an, und das tue ich bei Ihnen jetzt auch: Warum ist das denn nicht so? Sie sitzen doch in Berlin an der Regierung. Sie haben das doch so mit beschlossen! Mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz haben Sie doch maßgeblich dafür gesorgt, dass die Situation jetzt so ist, wie sie ist, dass wir plötzlich Psychotherapie budgetiert haben, dass uns hier in Nordrhein-Westfalen Hunderte angeschrieben und Tausende demonstriert haben. Das ist Ihre Regierung. Sie in Berlin haben das so beschlossen. Bei Ihnen zählt leider nicht das, was bei meiner Tochter zählt: Das ist keine kindliche Naivität, nein, das ist aus der Opposition den starken Mann machen. Wenn Sie an der Regierung sind, sieht das plötzlich ganz anders aus. Dann sind keine Millionen dafür da, um den Menschen vor Ort zu helfen. Dann werden die Schreie ganz, ganz laut. Dann gibt es Ausweichmanöver. Dann gibt es die schwierige internationale Lage. Dann ist die Haushaltslage im Moment halt ein bisschen schwieriger. Wenn hier CDU und Grüne das machen, was sie in Berlin genauso tun, nämlich bei der psychischen Gesundheit sparen, dann mögen Sie das hier kritisieren. Aber fangen Sie doch am besten da an, wo Sie es selber in der Hand haben – bei sich selbst. Reden Sie doch mal mit Ihren Parteifreunden, oder gehen Sie mit sich selbst ins Gebet und fangen Sie doch einmal bei sich und Ihrer Politik an. Sobald Sie in Berlin dafür sorgen, dass man dort eine Schüppe zulegt, ein bisschen mehr Geld in die Hand nimmt, dass man vielleicht in anderen Bereichen, wo es einfacher ist, ein bisschen Geld spart und es den psychisch kranken Menschen zur Verfügung stellt, dann können wir an der Stelle weiterdiskutieren. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung für Minister Laumann Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Landtag Abgeordneten! Wenn Menschen in seelischer Not sind, dann dürfen sie nicht monatelang auf Hilfe warten. Deshalb ist für uns als Landesregierung Nordrhein-Westfalen klar: Wir müssen bei der psychotherapeutischen und der psychiatrischen Versorgung noch mehr hinschauen. Seit Jahren setzen wir uns als Landesregierung auf Bundesebene dafür ein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Das gilt insbesondere für die Bedarfsplanung bei der ambulanten Psychotherapie. Wir haben als Land Nordrhein-Westfalen bereits ganz konkret gehandelt. Als einziges Bundesland haben wir im größeren Umfang die Möglichkeit genutzt, um rund 45 zusätzliche Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in strukturschwachen und ländlichen Regionen zu schaffen. Wir prüfen auch weiterhin, wo zusätzliche Sitze geschaffen werden können. Aber es gibt auch Grenzen. Auf dem Papier kann die Versorgung gut aussehen und trotzdem kann ein Mensch lange auf einen Therapieplatz warten. Das ist ein Problem der heutigen Bedarfsplanung. Hier besteht auf Bundesebene gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche einerseits und Erwachsene andererseits bei der Bedarfsplanung eigenständig betrachtet werden müssen. Die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene beobachten wir sehr genau. Die Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes sind erheblich. Sie betreffen auch die psychotherapeutische Versorgung. Darauf sind Sie als Abgeordnete eingegangen. Nordrhein-Westfalen hat sich im Rahmen der Bundesratsbefassung deutlich für die extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen eingesetzt. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen ihre Arbeit unter vernünftigen finanziellen Rahmenbedingungen leisten können. Zur psychischen Gesundheitsversorgung gehört aber mehr als die ambulante Psychotherapie. Wir haben auch intensiv daran gearbeitet, den Landespsychiatrieplan neu aufzustellen. Der im April dieses Jahres veröffentlichte Psychiatrieplan des Landes Nordrhein-Westfalen identifiziert zahlreiche Herausforderungen und benennt insgesamt 45 konkrete Handlungsschritte des Landes. Gemeindepsychiatrische Verbünde sind eine dieser Maßnahmen. Das Land fördert diese bereits seit 2022. Wir haben gesehen, dass Gemeindepsychiatrische Verbünde einen wichtigen Beitrag zu einer guten Versorgung leisten, insbesondere bei Menschen mit einem komplexen Hilfebedarf. Mit Ihrer Forderung nach verbindlichen Regelungen zu regionalen Strukturen für Fallsteuerung und Krisenintervention gehen Sie allerdings leider an den 15.10.2026 Lebenswirklichkeiten vorbei. Bei Hilfen für Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung gibt es mitunter zahlreiche Hilfesysteme, die zu beteiligen sind. Verbindlichkeit kann man vor allem durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Region schaffen. Verbindliche Regelungen des Landes hingegen sind hier nur in sehr begrenztem Umfang möglich und aller Wahrscheinlichkeit nach auch wenig hilfreich. Für den Fall einer psychischen Krise können kommunale Krisendienste eine gute Unterstützung bieten. Wir wollen daher im neuen PsychKG ausdrücklich auf die Möglichkeit der Einrichtung von Krisendiensten durch die Kommunen hinweisen. Das Land fördert aktuell bis Ende 2028 den Aufbau eines Krisendienstes im Kreis Viersen. Davon sollen Best-Practice-Empfehlungen für die Implementierung von psychosozialen Krisendiensten in Nordrhein-Westfalen abgeleitet werden. Diese Ergebnisse sollten wir abwarten. Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen: Wir werden die Herausforderungen in der psychischen Gesundheitsversorgung nicht mit einem einzigen Gesetz und nicht mit einer einzigen Maßnahme lösen können. Wir brauchen eine bessere Bedarfsplanung. Wir brauchen ausreichend Therapieplätze. Wir brauchen starke psychiatrische Strukturen. Aber ich glaube, Nordrhein-Westfalen ist dabei auf einem guten Weg. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass unser Gesundheitswesen sie nicht alleinlässt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/21601 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 16 Waldbrandsommer 2026 als Weckruf – Nordrhein-Westfalen braucht zusätzliche Kapazitäten zur Brandbekämpfung aus der Luft Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21630 Landtag Für die FDP spricht als Erstes ihr Abgeordneter Dr. Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Als Allererstes möchte ich – ich denke, im Namen von uns allen – hier am Rednerpult dem Innenminister beste Genesungswünsche ausrichten. Frau Scharrenbach, bitte teilen Sie dem Minister mit, dass wir ihn vermissen und hoffen, dass er bald wieder hier sein wird. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der AfD) Als Zweites möchte ich Danke sagen, und zwar an die Landwirtschaft, die in diesem Sommer in der Eifel, aber auch im Hohen Venn mit freiwilligen Helfern sofort zur Stelle war, als es zu diesen Bränden kam, die jetzt Gegenstand dieses Antrags sind. Als Drittes kann man sagen: schon wieder Waldbrände, schon wieder ein Antrag der FDP, schon wieder Löschflugzeuge. (Zurufe von der CDU: Genau!) – Genau. Es hat sich seit 2022 wenig geändert an der Situation, wie wir mit Wald- und Vegetationsbränden umgehen. Es gibt Hubschrauber, die entsprechende Buckets haben, aber ob die Anzahl der Hubschrauber ausreicht, um solche Wald- und Vegetationsbrände zu löschen, und ob die Hubschrauber zeitnah einsatzbereit sind – das sind im vorliegenden Fall genau die Probleme gewesen, die wir im Hürtgenwald, aber auch im Hohen Venn zu beklagen hatten. Der Innenminister hat noch im August zu der Frage nach den Löschflugzeugen verlautbart, dass er das schon häufiger diskutiert habe und es in Nordrhein-Westfalen keine Flächen, auf denen wir Löschflugzeuge betanken könnten, geben würde. Wenige Wochen später, im September, ist dann aber zu lesen, dass das Innenministerium zum Thema „Waldbrand im Hohen Venn“ prüft, ob zur Brandbekämpfung aus der Luft Löschflugzeuge oder Drohnen weiter eingesetzt werden können und die Situation dadurch verbessert werden kann. Was war der Grund? Grund war, dass die Waldbrände im Hohen Venn mit zwei schwedischen Löschflugzeugen zur Brandbekämpfung gelöscht und die entsprechenden Löschflugzeuge auf deutscher Seite über die Oleftalsperre betankt werden konnten. Damit war der immer wieder vorgetragene große Grund, warum keine Löschflugzeuge in NRW eingesetzt worden sind, nämlich, dass die Betankung in Nordrhein-Westfalen nicht möglich sei, obsolet. Das ist aber nicht der einzige Grund, der in diesem Antrag erwähnt wird. Denn nachdem der Innenminister mitgeteilt hat, 2026 noch einmal darüber nachdenken zu wollen, wie das mit Löschflugzeugen sei, 15.10.2026 fordern wir mit unserem Antrag, dass spätestens 2027 diese Überlegungen zum Ende gebracht worden sein sollten und für den Sommer 2027 dann auch möglicherweise Löschflugzeuge einsatzbereit sein sollten. Wir fordern von der CDU und den Grünen, einfach mal kreativ zu sein. Diese Forderung gibt es von CDU und Grünen selbst. Die beiden EU-Abgeordneten aus der Region Aachen, Sabine Verheyen und Daniel Freund, haben darauf hingewiesen, dass eine Verstärkung der Löschflugzeuge auf europäischer Ebene notwendig ist. Das haben wir vor zwei Jahren schon gesagt, indem wir nämlich immer wieder gefordert haben, auch in Deutschland Löschflugzeuge anzuschaffen, damit sie nicht nur auf deutschem Gebiet, sondern europaweit eingesetzt werden können. Da sprachen wir von europäischer Solidarität. Was passierte nun diesen Sommer? Die Schweden halfen im Rahmen europäischer Solidarität im Hohen Venn, weil entsprechende Löschkapazitäten von deutscher Seite, auch mit den Hubschraubern, gar nicht ausreichend vorhanden waren. 300 ha sind im Hürtgenwald verbrannt, 3.000 ha im Hohen Venn. Das darf nicht sein. Der Einsatz muss viel schneller gehen. Es gibt mit Blick über die Landesgrenzen hinweg, nämlich nach Sachsen-Anhalt, ein gutes Beispiel. Sachsen-Anhalt hat im Landkreis Harz eine entsprechende Löschtruppe. Da liegt die Reaktionszeit bei 30 bis 40 Minuten. Nach der Alarmierung sind sie in dieser Zeit mit ihren Flugzeugen vor Ort. Hätten wir das in Nordrhein-Westfalen gehabt, dann wären die 300 ha im Hürtgenwald nicht abgebrannt, und das Ausmaß im Hohen Venn – 3.000 ha sind dort abgerannt – wäre wahrscheinlich wesentlich geringer gewesen. Das ist eine Vermutung. Frau Höller schüttelt den Kopf. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Genau! Das ist eine Vermutung! – Sascha Lienesch [CDU]: Ge- nau! Mehr auch nicht!) Aber jede Minute zählt. (Beifall von der FDP) Mit jeder Minute, die wir nicht einsatzbereit sind oder in Echtzeit reagieren können, haben wir ein Problem. Deswegen fordern wir mit unserem Antrag, das Konzept vorzulegen, 2027 einsatzbereit zu sein, möglicherweise private Betreiber in den Blick zu nehmen, Flugzeugtypen zu bewerten. Es geht nicht um die großen Kanada-Maschinen. Davon hat nie jemand gesprochen. Es geht um einsatzbereite Löschflugzeuge, die wir so wie die Schweden bei uns betanken können. Es sollte ein Gewässerkataster geschaffen werden, damit wir wissen, wo überhaupt betankt werden kann. Und es geht um die Weiterentwicklung der Landtag Kommunikation. Denn das war – dies ist der letzte Punkt – auch ein gravierender Fehler bzw. ein gravierendes Problem im Hürtgenwald. Die Kommunikation funktionierte nicht. Ich fordere die Landesregierung zum dritten Mal in drei unterschiedlichen Jahren auf, die Themen „Löschflugzeuge“, „Wald- und Vegetationsbrände“ mit Nachdruck zu bearbeiten. Der Innenminister hat mitgeteilt, er würde es machen. Über die Zustimmung der Fraktionen würde ich mich freuen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Pfeil. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Lienesch.

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Sascha Lienesch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Den Genesungswünschen für unseren Innenminister möchte ich mich natürlich anschließen. Ich bin davon überzeugt, dass er uns – so ein Arbeitstier, wie er ist – gerade im Livestream zuschaut. Lieber Minister Reul, alles Gute und kommen Sie bald wieder in den Dienst! (Beifall von der CDU) Der Waldbrandsommer 2026 hat uns eindrücklich vor Augen geführt, vor welchen Herausforderungen unser Brand- und Katastrophenschutz stehen. Die Bilder aus dem Hürtgenwald und dem Hohen Venn haben uns alle bewegt. Hunderte Hektar Wald und Natur wurden zerstört. Tausende Einsatzkräfte haben unter schwierigsten Bedingungen gegen die Flammen gekämpft – mit großartiger Unterstützung zahlreicher Landwirte. Ihnen allen gilt unser ausdrücklicher Dank und größter Respekt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Eines ist klar: Wald- und Vegetationsbrände werden auch in Nordrhein-Westfalen zu einer immer größeren Herausforderung. Selbstverständlich leistet die Brandbekämpfung aus der Luft dabei einen wichtigen Beitrag. Das bestreitet niemand. Ob wir dafür allerdings tatsächlich Löschflugzeuge benötigen, bezweifle ich. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie haben dieses Thema nun – Herr Pfeil hat es gerade erwähnt – erneut auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem Sie bereits 2022 einen entsprechenden Antrag gestellt haben, mit dem Sie Anfang 2023 schließlich gescheitert sind. Damals haben alle Fraktionen – mit Ausnahme Ihrer eigenen – gegen den Antrag gestimmt. Wir haben seinerzeit sogar eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Die meisten Experten haben 15.10.2026 sich aus unterschiedlichen Gründen gegen Ihren damaligen und nun heutigen Vorschlag ausgesprochen. Über Ihren heutigen Antrag wollen Sie nun direkt abstimmen lassen. Ich kann es durchaus nachvollziehen, dass Sie angesichts der Beratung von vor drei Jahren auf eine erneute Anhörung verzichten möchten. (Susanne Schneider [FDP]: Frechheit!) Guter Katastrophenschutz beginnt nicht mit einer politischen Wunschliste. Er beginnt mit einer fundierten Analyse dessen, was tatsächlich gebraucht wird. Genau daran arbeitet die Landesregierung bereits. Das gestehen Sie in der ersten Forderung Ihres Antrags sogar selbst ein. Da an dieser Auswertung zahlreiche Akteure – nicht nur das Innenministerium – beteiligt sind, wird sie auch die notwendige Zeit in Anspruch nehmen. Die allermeisten Einsatzkräfte, die an dieser Auswertung mitwirken, sind Ehrenamtler. Wäre es nicht zielführender, zunächst die Auswertung abzuwarten, bevor man konkrete weitergehende Forderungen formuliert? Mit Ihren Forderungen greifen Sie aber den Ergebnissen dieser Analyse bereits vorweg. Lassen Sie mich trotzdem einen Blick auf Ihre Forderungen werfen. Den Punkt 1 habe ich bereits erwähnt; die Auswertung wird kommen. Unter Punkt 3 fordern Sie, verschiedene Betreiberund Vorhaltemodelle zu untersuchen und entsprechende Konzepte vorzulegen. Darüber können wir nachdenken, wenn die Analyse abgeschlossen ist und wir wissen, welche Kapazitäten und Fähigkeiten wir überhaupt benötigen. Erst dann stellt sich die Frage, auf welche Wege diese realisiert werden sollen – aber auch erst dann. Für die bereits vorhandenen Hubschrauber ist dies alles im Übrigen längst geregelt. Unter Punkt 4 fordern Sie ein Kataster für geeignete Gewässer zur Löschwasseraufnahme und weitere Infrastruktur. Wir haben im Hürtgenwald übrigens bereits gesehen, dass sich größere Wasserbehälter, die immer wieder aufgefüllt werden, hervorragend als Wasserentnahmestelle für Hubschrauber eignen. Sie haben bestimmt die Bilder im Fernsehen gesehen, wenn Sie nicht vor Ort waren – ich war nicht vor Ort –, als die Landwirte immer wieder mit Wasserbehältern diese Auffüllstationen gefüllt haben, sodass Hubschrauber, die in der Nähe waren, die Bambi Buckets auffüllen konnten und kurze Wege zum Brandherd bzw. Einsatzort hatten, um dort die Löschmaßnahmen fortzuführen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie haben gesagt, dass ein schwedisches Flugzeug in dieser Talsperre Wasser aufgenommen habe und damit das Argument obsolet sei, dass es keine Entnahmestellen gebe. Ja, wenn es im Hürtgenwald oder in der Eifel brennt, dann kann man das vielleicht Landtag von Euskirchen aus anfliegen. Aber wenn es im Sauerland brennt und der Biggesee nicht genug Wasser hat, haben Sie ein Problem, wenn Sie von der Talsperre in der Eifel ins Sauerland kommen müssen. Dann fliegen Sie nämlich mehr, als dass Sie löschen. Insofern müssen wir erst mal abwarten, ob wir überhaupt Flugzeuge brauchen. Mit den Forderungen 5 und 6 Ihres Antrags haben Sie sich dann ein bisschen von Ihren Forderungen zum Löschflugzeug entfernt. Dazu kann ich nur sagen: Was Sie da formulieren, geschieht bereits. Gerade in seltenen Großschadenslagen ist es richtig, Ressourcen überregional und europäisch zu bündeln. Dass das funktioniert, haben wir im Hohen Venn erlebt. Über die seit vielen Jahren etablierten EMRIC-Strukturen haben Einsatzkräfte aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden erfolgreich zusammengearbeitet. Im Ausschuss für Europa und Internationales – dort habe ich kürzlich einen Kollegen vertreten – stand das Thema in der letzten Sitzung sogar auf der Tagesordnung und wurde beraten. Ich verweise auf den dortigen Bericht des Innenministers Vorlage 18/5568 zu einer EMRIC-FTX-Übung im März 2026. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist keine Zukunftsvision, sie ist gelebte Praxis. Selbstverständlich werden diese Strukturen kontinuierlich weiterentwickelt, Einsatzerfahrungen ausgewertet und gemeinsame Konzepte verbessert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, tapfere und einsatzbereite Einsatzkräfte sind nötig, der Antrag der FDP ist es leider nicht. Deswegen müssen wir ihn leider ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Lienesch. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Kämmerling.

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Stefan Kämmerling SPD

Guten Tag! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Waldbrände in unserem Land liegen gerade einmal knapp zwei Monate zurück. Vor zwei Monaten brannte der Wald in Nordrhein-Westfalen so heftig wie noch nie in der Geschichte unseres Bundeslandes. Unzählige Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei und von Hilfsorganisationen haben mit aller Kraft gegen die Flammen gekämpft, unterstützt von Freiwilligen aus Land- und Forstwirtschaft, die Schneisen geschlagen und Wasser herangeschafft haben. Ich habe Feuerwehrleute bei mir im Wahlkreis in Monschau besucht, die ihre belgischen Kolleginnen und Kollegen im Hohen Venn bei der Bekämpfung des dortigen Feuers unterstützt haben. Ich möchte 15.10.2026 an dieser Stelle zunächst die Gelegenheit nutzen und mich bei allen Menschen bedanken, die mitgeholfen haben, die Feuer im Hürtgenwald, im Sauerland und im Hohen Venn unter Kontrolle zu bringen. Dank allein reicht aber nicht aus. Wir müssen aus den Erfahrungen im Sommer auch Konsequenzen ziehen. Es ist richtig, dass die Landesregierung beim Waldbrandschutz bereits erste Schritte unternommen hat. Aber die Erfahrungen aus dem Sommer zeigen auch, dass wir an einigen Stellen noch nacharbeiten müssen. Denn der Klimawandel sorgt dafür, dass brennende Wälder zukünftig eher häufiger als seltener vorkommen werden, auch bei uns in Nordrhein-Westfalen. Der vorliegende Antrag ist dafür aus meiner Sicht ein guter Impuls, denn es wird insbesondere die Waldbrandbekämpfung aus der Luft in den Fokus genommen. Das ist meiner Auffassung nach genau richtig. Gerade hier müssen wir bisherige Annahmen kritisch auf den Prüfstand stellen. Der Waldbrand im Hohen Venn wurde, wie vorhin schon thematisiert wurde, mit Unterstützung schwedischer Luftfahrzeuge bekämpft. Diese konnten unter anderem in der Oleftalsperre im Kreis Euskirchen Löschwasser für den Einsatz aufnehmen. Das zeigt: Die Einschätzung der Landesregierung, dass in Nordrhein-Westfalen keine Löschflugzeuge auftanken können, trifft so nicht zu. Deswegen ist es richtig, jetzt erneut zu prüfen, welche Rolle Löschflugzeuge, Hubschrauber und auch Drohnen bei der Bekämpfung von Waldbränden spielen können. Als SPD unterstützen wir diesen Ansatz ausdrücklich. Als Abgeordneter eines Wahlkreises, der direkt an Belgien angrenzt, möchte ich noch auf einen weiteren Aspekt des Antrags eingehen: die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Waldbrände machen nicht vor Landesgrenzen halt. Das haben wir im Hohen Venn gesehen. Der dortige Brand konnte auch dank der Unterstützung anderer europäischer Länder unter Kontrolle gebracht werden. Erlauben Sie mir deswegen eine Bemerkung in Richtung der politischen Kräfte, die die Europäische Union abschaffen wollen. Die europäische Zusammenarbeit, die europäische Solidarität bei der Bekämpfung von Waldbränden schützt Menschen, Natur und Wirtschaft. Wer die Europäische Union ablehnt, der beraubt Deutschland auch europäischer Hilfe im Ernstfall. Und das kann Leben kosten. (Beifall von der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir unterstützen den Impuls, die europäische Zusammenarbeit bei Waldbränden weiter zu vertiefen. Eigene Löschflugzeuge, Hubschrauber oder Drohnen können ein wichtiger Beitrag sein, den Nordrhein-Westfalen in diese Zusammenarbeit einbringt. Landtag Erlauben Sie mir zum Abschluss eine grundsätzliche Bemerkung. Bei Waldbränden müssen wir selbstverständlich über Flugzeuge, Hubschrauber, Drohnen, Löschfahrzeuge und vieles mehr diskutieren. Aber wir müssen auch thematisieren, wie wir unsere Feuerwehren darüber hinaus gut unterstützen – mit guter Ausrüstung, flächendeckend modernen Feuerwehrhäusern und einer guten Ausbildung für alle Einsätze. Diese Themen dürfen wir auch in der aktuellen Debatte nicht vergessen. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen. Ich finde den Ansatz der Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag einbringen, sehr gut – gerade jetzt, da die nächsten Waldbrände hoffentlich noch weit genug weg sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, Dr. Werner Pfeil [FDP] und Susanne Schneider [FDP])

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André Kuper

Danke, Herr Kämmerling. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihre Abgeordnete Frau Dr. Höller.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir wieder einmal – in der Tat zum dritten Mal, glaube ich, in dieser Legislatur – über Löschflugzeuge, Hubschrauber und zusätzliche Einsatzmittel diskutieren, möchte ich mich bei den vielen Einsatzkräften bedanken, die in diesem Sommer Wald-, Feld- und Wiesenbrände in Nordrhein-Westfalen bekämpft haben. (Beifall von den GRÜNEN, der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich bedanke mich bei den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, dem THW, der Polizei, der Bundeswehr und den vielen Menschen zum Beispiel aus der Land- und aus der Forstwirtschaft, die ganz spontan gesagt haben: Ja, ich kann etwas dazu beitragen. Wir wissen alle, dass das, was im Hürtgenwald, im Hohen Venn, in Sundern, am Möhnesee und an vielen anderen Orten geleistet wurde, unseren größten Respekt verdient. Deswegen wirklich ganz herzlichen Dank dafür! (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Der Waldbrandsommer 2026 hat uns eindrücklich vor Augen geführt, worauf wir uns in Zukunft einstellen müssen: längere Trockenperioden, extreme Hitze, ausgetrocknete Böden und Wälder. Die Klimakrise verändert einfach die Anforderungen an unseren Brand- und Katastrophenschutz. Wir müssen in der Tat aus diesen Einsätzen lernen, unsere Ausstattung überprüfen und dort nachbessern, 15.10.2026 wo es notwendig ist. Dazu gehört natürlich auch die Brandbekämpfung aus der Luft. Lieber Herr Kollege Pfeil, wir haben ja schon drei Mal, ich glaube 2022, 2024 und 2025, über Löschflugzeuge diskutiert. Damals habe ich sehr nachdrücklich argumentiert, warum Hubschrauber für die konkreten Bedingungen in Nordrhein-Westfalen häufig besser geeignet sind. An den fachlichen Argumenten hat sich grundsätzlich nichts geändert. In Ihrem Antrag ist sehr ausführlich beschrieben, welche Flugzeugtypen für NRW nun doch geeignet sein könnten. An dieser Prüfung, welche Flugzeuge in Betracht kommen, ist grundsätzlich nichts falsch. Ich finde aber, dass die Frage, die wir beantworten müssen, eine andere ist. Sie lautet nicht, welche Flugzeuge wir einsetzen können, sondern: Welche Fähigkeiten braucht Nordrhein-Westfalen tatsächlich? Wo müssen wir schneller werden? Welche Einsatzmittel sind unter bestimmten Bedingungen am effektivsten? Und welche Fähigkeiten fehlen uns noch? Sie schreiben in Ihrem Antrag selbst, dass wir technologieoffen prüfen müssen; da bin ich ganz bei Ihnen. Nur fällt doch auf, dass Sie sich sehr ausführlich damit beschäftigen, wie wir zusätzliche Löschflugzeuge organisieren, finanzieren und stationieren können. „Technologieoffen prüfen“ heißt aber, dass am Ende der Prüfung keine Löschflugzeuge stehen müssen. Vielleicht brauchen wir zusätzliche Hubschrauberkapazitäten, vielleicht müssen wir die Wasserversorgung am Boden verbessern oder die Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg noch ausbauen. Entscheidend ist dabei aber nicht, wie viel Wasser ein Flugzeug für einen einzigen Abwurf transportiert, sondern wie viel Löschwasser am Brandherd ankommt – und in welcher Zeit das geschieht. Hubschrauber können beispielsweise Wasser aus mobilen Behältern direkt in der Nähe des Brandes aufnehmen. Unter geeigneten Bedingungen sind Abwürfe im Minutentakt möglich. Löschflugzeuge brauchen dagegen geeignete Wasserflächen, die es nur selten gibt, oder müssen zur Betankung landen, was super lange dauert. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir hier davon reden, dass die Waldbrände in trockenen Sommern stattfinden, in denen wir auch grundsätzlich ein Problem damit haben, dass Seen austrocknen. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung die Erfahrung dieses Sommers gründlich auswertet. Wenn es neue Argumente gibt, die bisher nicht bekannt waren, finde ich es super wichtig, die zu berücksichtigen. Das betrifft nicht nur die großen Brände wie im Hürtgenwald oder im Hohen Venn, sondern auch die vielen kleinen Vegetationsbrände, die aufgetreten sind. Diese Erfahrungen müssen wir auswerten, bevor wir über zusätzliche Anschaffungen entscheiden. Landtag Wenn man jetzt noch ein bisschen über Nordrhein-Westfalen hinaus guckt, dann gehört der Blick über die Landesgrenze beim Brand im Hohen Venn dazu. Die Kollegen haben eben sehr eindrücklich die Zusammenarbeit zwischen den Einsatzkräften und auch die Hilfe aus Europa geschildert. Genau dafür ist das europäische Katastrophenschutzsystem ausgelegt. Daher möchte ich einen ganz großen Dank auch an dieses System aussprechen. Ich glaube, diese Zusammenarbeit hat gezeigt, dass es funktioniert. Schauen wir einmal nach Niedersachsen. Da hat es ein Projekt zur Stationierung von Löschflugzeugen gegeben, was jedoch nach zwei Jahren wieder beendet wurde. Auch daraus können wir lernen. Ich teile sehr ausdrücklich das Anliegen, die Waldbrandbekämpfung in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern und jetzt zügig zu überprüfen, wo wir stärker werden müssen. Wir sollten aber nicht schon vor Abschluss der fachlichen Auswertung festlegen, welche Lösung am Ende herauskommen soll. Ich habe wirklich überlegt, ob wir diesem Antrag nicht zustimmen können, weil er wirklich viele gute Prüfsachen enthält. Herr Pfeil, dann haben Sie aber heute Mittag, ich glaube, es war um 14:45 Uhr, eine Pressemitteilung verschickt, in der Sie das Ergebnis der Prüfung vorweggenommen haben. Der Titel lautet: Wir brauchen Löschflugzeuge. – Damit ist ehrlicherweise dieser Antrag zur Prüfung, welche Fähigkeiten wir brauchen, Makulatur. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wenn wir aus diesem Sommer eines lernen sollten, dann doch, dass wir nicht einfach nach dem nächsten spektakulären Einsatzmittel suchen, sondern die Lücken schließen müssen, die sich in den Einsätzen gezeigt haben. Dafür brauchen wir keine Vorentscheidung für ein bestimmtes Flugzeug, sondern eine gründliche fachliche Auswertung und die Bereitschaft, daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Höller. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Esser.

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Klaus Esser AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In meinem Wahlkreis, dem Kreis Düren, etwa drei Kilometer von meinem Wohnort entfernt, hat im Spätsommer der Hürtgenwald auf einer Fläche von etwa 300 ha gebrannt. Es war der größte Waldbrand, seitdem dies aufgezeichnet wird, also seit dem Zweiten Weltkrieg. Knapp 2.000 Männer und Frauen waren dort ebenso wie diverse Blaulichtorganisationen, die Bundeswehr und zeitweise auch – wofür wir im Kreis Düren sehr dankbar waren – bis zu zehn Hubschrauber im Einsatz. Diese haben Wasser aufgenommen und punkt-15.10.2026 genau abwerfen können. Ein Helikopter hat dabei die Brandbeobachtung übernommen. Die anderen sind Umläufe geflogen und haben das Löschwasser herangebracht. Am Boden haben viele ehrenamtliche und auch hauptamtliche Kräfte die Glutnester weiter bekämpft. So konnte dieser große Flächenbrand nach kurzer Zeit eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Die Ursache des Brands – auch das soll hier erwähnt werden – war höchstwahrscheinlich leider Brandstiftung. In der Region gab es zeitgleich acht Vegetationsbrände. Es gab natürlich – das ist in der Debatte schon angeklungen – brandbegünstigende Umstände. Es war seit Wochen trocken, Niederschläge blieben aus. Die Feuerwehr spricht von dieser 3-mal-30-Regelung: über 30 Grad, weniger als 30 % Luftfeuchtigkeit und Windstärken von 30 m pro Sekunde. Was hat diese besonders schwierige Lage gezeigt? Aus meiner Sicht – das mag den einen oder anderen vielleicht überraschen, muss aber mal erwähnt werden –: kommunale Leistungsfähigkeit, und zwar in Zeiten, in denen vieles kommunal eben nicht gut funktioniert. Aus meiner Sicht beginnt ein leistungsfähiger Katastrophenschutz – darum geht es bei diesem Antrag im Wesentlichen – vor Ort, an der Basis. Stellen Sie sich mal vor, die Brandbekämpfung im Hürtgenwald wäre zentral koordiniert worden, wie das in Belgien im Hohen Venn gemacht wird; da ist es anders organisiert. Stellen Sie sich mal vor, in Deutschland würde Brandbekämpfung aus Berlin oder von mir aus auch aus Düsseldorf koordiniert. Das hätte unnötig lange gedauert. Ich glaube, dann wäre viel mehr Wald und viel mehr Eigentum und vielleicht auch in der Ortschaft Gey das eine oder andere Haus verbrannt, was ja zum Glück verhindert werden konnte. Wenn etwas gut läuft, darf man das auch benennen. Da bin ich auch Lokalpatriot genug, um zu sagen, dass mein Heimatkreis eine sehr gute Figur abgegeben hat. Zum Antrag der FDP. Im Antrag wird neben vielen anderen Punkten, die teilweise sehr sinnvoll sind, die Anschaffung von Löschflugzeugen gefordert und als Beispiel der Brand im Hohen Venn im benachbarten Belgien in der Grenzregion genannt, wo erfolgreich diese kleineren schwedischen Flugzeugmodelle eingesetzt wurden, die dann in deutschen Talsperren Wasser aufnehmen konnten. Bei Löschflugzeugen gibt es allerdings – das habe ich während des Brandes schon mit Feuerwehrleuten besprechen können, weil sich das zeitlich ein bisschen überschnitten hat – mehrere Details, die man beachten muss. Die Flugzeuge können nur als reine Löschflugzeuge genutzt werden. Die stehen lange Zeit irgendwo in irgendeinem Hangar, sollen aber – Kollege Pfeil hat es eben angesprochen – relativ schnell und auf den Punkt einsetzbar sein. Es ist gar nicht gesagt, dass das wirklich machbar ist. Landtag Beachten muss man auch, dass es wenige Punkte gibt, an denen Wasser aufgenommen werden kann. Im Gegensatz zu Hubschraubern, die punktuell Wasser aufnehmen, brauchen die Flugzeuge eine etwas längere Strecke. Aus Sicht der Feuerwehrleute kam immer ein Argument: Wenn so ein Flugzeug über einen hinweg fliegt und auf einen Streifen vier bis sechs Tonnen Wasser ablässt, muss man unten halt erst einmal alles beiseite räumen. Bei einem Hubschrauber kann es punktgenau passieren. Die Feuerwehr kann in relativer Nähe daneben stehen bleiben und dann die weiteren Löscharbeiten ausführen. Ein zutreffender Punkt, der in dem Antrag genannt wird, ist allerdings – das war auch im Hürtgenwald Thema – die Funkverbindung. Das muss besser werden. Eine funktionierende Kommunikation ist notwendig und im Ernstfall eben auch überlebensnotwendig. Im Antrag werden also wichtige und richtige Punkte angesprochen. Nicht alles ist aus unserer Sicht zielführend. Bei der Frage, ob Löschflugzeuge – angeschafft und vorgehalten durch das Land NRW – eine gute Lösung sind, bin ich ehrlich gesagt ein bisschen skeptisch. Aus meiner Sicht – das ist aber auch wirklich nur die Sicht nach dem Hürtgenwaldbrand – haben sich die Hubschrauber sehr bewährt. Drohnen dagegen sind insbesondere für die Brandbeobachtung sicherlich ein sehr probates Mittel. Ich möchte am Ende meiner Rede einen besonderen Dank nicht nur an die Blaulichtorganisationen aussprechen, die immer und auch zu Recht Erwähnung finden und hervorragend mitgearbeitet haben. Ich möchte auch eine Gruppe nennen, die oft hintenüber fällt: die Landwirte. Das sind nicht nur medial vertretene Landwirte wie Herr Markus Wipperfürth, sondern auch viele lokale Landwirte, die in der Situation ungenannt bleiben, die aber ihre Ressourcen und Material eingesetzt haben und dabei mitgeholfen haben, dass dieser Brand schnell gelöscht werden konnte. Dafür unsere Hochachtung und unser Dank! Zu dem vorliegenden Antrag werden wir uns enthalten. – Danke schön. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Esser. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung für Minister Reul Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Sommer 2026 hat uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, dass Wald- und Vegetationsbrände eine ernst zu nehmende Herausforderung darstellen, auch bei uns im Land Nordrhein-Westfalen wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. 15.10.2026 Die Bilder aus dem Hürtgenwald und aus dem belgischen Hohen Venn haben viele Menschen bewegt. Sie wissen, dass Ministerkollege Reul und auch Ministerkollegin Gorißen vor Ort waren, um sich ein Bild zu machen und vor allem auch, um den Einsatzkräften zu danken. Was dort von den Einsatzkräften geleistet wurde, verdient unseren ausdrücklichen Dank und unsere Anerkennung. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Nicht erst seit diesem Sommer nimmt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Gefahren durch Wald- und Vegetationsbrände sehr ernst. Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Brand- und Katastrophenschutz weiterzuentwickeln. Wir haben Fähigkeiten ausgebaut, wir haben Einsatzkonzepte weiterentwickelt und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen gestärkt, denn für uns ist klar: Waldbrandschutz beginnt nicht erst, wenn ein Feuer ausgebrochen ist; es geht auch um eine gute Vorbereitung. Dazu gehören die Ausbildung und eben auch die Ausstattung. Der Antrag der FDP ist vor allem auf eine Ausstattungsfrage konzentriert, die zugegebenermaßen nicht ganz neu ist: Braucht es eigentlich zusätzliche Löschfahrzeuge? Vorweg: Natürlich können Löschflugzeuge bei bestimmten Einsatzlagen eine sinnvolle Ergänzung sein, aber letztlich ist die Antwort nicht ganz so einfach; das haben wir heute auch in den anderen Beiträgen der Abgeordneten gehört. Wir haben in Nordrhein-Westfalen – das wissen Sie – bislang auf Hubschrauber gesetzt, weil Hubschrauber erhebliche Vorteile bieten: Sie können Wasser aus natürlichen und künstlichen Gewässern aufnehmen, sie können aber auch Wasserentnahmestellen nutzen, die unsere Feuerwehren eigens für diesen Zweck bereitstellen. Das macht sie flexibel und unabhängig von den besonderen Anforderungen, die wiederum Löschflugzeuge an geeignete Wasserflächen stellen. Natürlich haben wir auch gesehen, dass schwedische Löschflugzeuge vom Typ „Air Tractor 802“ an der Oleftalsperre Wasser aufnehmen konnten, aber das heißt ja noch nicht, dass es auch überall in Nordrhein-Westfalen funktioniert, denn es kommt am Ende nicht nur auf die Größe des Gewässers an; entscheidend sind eben auch die Anflug- und Abflugbedingungen, Hindernisse, Nutzungsbeschränkungen und die Entfernung zum Einsatzort. Deshalb wäre es falsch, aus einem einzelnen Einsatz gleich die Notwendigkeit einer dauerhaften eigenen Löschflugzeugflotte abzuleiten. Zusätzlich müssen wir dabei auch die Erfahrungen anderer Bundesländer berücksichtigen. Niedersachsen hatte zum Beispiel 2023 zwei Löschflugzeuge stationiert. Das Projekt wurde inzwischen einge-Landtag stellt – Sie nicken, Herr Abgeordneter; Sie wissen es –, auch wegen fehlender positiver Einsatzerfahrung und nicht eingehaltener Finanzierungszusagen. Das zeigt uns: Die dauerhafte Vorhaltung solcher Spezialfähigkeiten ist eben keine einfache Entscheidung. Sie muss fachlich begründet sein, aber sie muss eben auch wirtschaftlich vertretbar bleiben. Gerade bei Fähigkeiten, die nur in besonderen Spitzenlagen benötigt werden, ist die Zusammenarbeit über Landes- und Staatsgrenzen hinweg häufig der bessere Weg. Nicht jedes Land muss alles selbst besitzen. Entscheidend ist, dass die benötigten Fähigkeiten im Ernstfall verfügbar sind. Genau dafür haben wir bereits leistungsfähige Strukturen. Das konnte man beim Vegetationsbrand im Hohen Venn übrigens sehen, denn in der EUREGIO Rhein-Maas arbeiten die zuständigen Behörden und Einsatzorganisationen aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden seit vielen Jahren eng zusammen. Wir schauen uns das vor dem Hintergrund des aktuellen Einsatzes im Hohen Venn, aber auch anderswo an und werden dann unsere Schlussfolgerungen ziehen. Das ist aber genau der Unterschied zum FDP-Antrag: Sie fordern bereits zusätzliche Kapazitäten, Betreiberkonzepte und Stationierungsentscheidungen, bevor die fachliche Bewertung abgeschlossen ist. Das ist aus Sicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalens die falsche Reihenfolge. Ich merke, Herr Abgeordneter Pfeil, dass Sie das nachvollziehen können. Bleiben Sie bei Ihrem Antrag und erhalten den aufrecht? (Dr. Werner Pfeil [FDP] nickt.) – Okay. Dann vielen Dank. Gestatten Sie mir abschließend noch einen Hinweis. Abgesehen von Ausstattungsmerkmalen würden jetzt natürlich die Kollegin Gorißen und der Kollege Krischer sagen, es komme auch darauf an, wie wir zukünftig den Wald bauen, sprich: welche Bäume dort in Zukunft stehen werden. Das nur ergänzend zur Gesamtdebatte. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin Scharrenbach. – Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21630. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die FDP und die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/21630, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe dann auf: 15.10.2026 17 Drittes Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes NRW Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21621 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU hat als Erstes ihr Abgeordneter Schmitz das Wort.

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Marco Schmitz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Rettungswagen wird gerufen, die Notfallsanitäter versorgen einen Patienten, stabilisieren ihn und stellen fest, dass ein Transport ins Krankenhaus nicht mehr notwendig ist. Medizinisch ist das ein Erfolg, finanziell möglicherweise ein Problem; denn unser bisheriges Finanzierungssystem kennt vor allem die Fahrt ins Krankenhaus. Findet die Fahrt aber nicht statt, dann nennt man das auch noch eine Fehlfahrt. Ein System, das erfolgreiche medizinische Hilfe zur Fehlfahrt erklärt, hat seinen Fehler schon im Namen. Gestern Morgen haben wir auf Antrag der SPD über die Probleme bei der Finanzierung des Rettungsdienstes gesprochen. Die SPD beklagte die Unsicherheit bei den Kommunen und fragte, wann die Landesregierung endlich handelt. Dazu ein kleiner Hinweis zur zeitlichen Abfolge: Unser Gesetzentwurf trägt das Datum vom 6. Oktober. Der Antrag der SPD auf eine Aktuelle Stunde datiert vom 12. Oktober. Manchmal hilft in der parlamentarischen Auseinandersetzung schon ein Blick in den Kalender. (Justus Moor [SPD]: Wir haben das gestern erklärt!) Nun ist es natürlich das gute Recht der Opposition, Alarm zu schlagen. Aber vom Rettungsdienst wissen wir: Wenn der Alarm ausgelöst wurde, muss auch jemand losfahren. Genau das tun wir heute mit diesem Gesetzentwurf; denn eines ist richtig: Unsere Kommunen brauchen Planungssicherheit. Wer Rettungswachen betreibt, wer Personal beschäftigt und Fahrzeuge vorhält, muss wissen, wie das Ganze finanziert wird. Bisher setzen die Kommunen Gebühren fest, die Krankenkassen können ihre Erstattung auf Festbeträge begrenzen, und wenn beide Seiten unterschiedlicher Meinung sind, dann wird gestritten. Mitunter jahrelang. Wir ändern dieses Verfahren nun grundlegend. Künftig sollen Kommunen und Krankenkassen verbindlich über die Kosten und Benutzungsentgelte verhandeln – auf Grundlage der tatsächlich notwendigen Kosten und der geltenden Bedarfsplanung. Wenn Landtag keine Einigung gelingt, entscheidet eine unabhängige Schiedsstelle. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: In welcher Zeit?) Sie soll dann innerhalb von drei Monaten zu einem Ergebnis kommen. Der Rettungsdienst braucht eine Finanzierung, die funktioniert, und keinen Dauerstreit darüber, wer die Rechnung bezahlt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Besonders wichtig ist dabei der heutige Tag. Heute Vormittag hat der Deutsche Bundestag über die Reform der Notfallversorgung abgestimmt. Dahinter steht eine Erkenntnis, die eigentlich selbstverständlich sein sollte: Ein Rettungswagen ist kein Taxi mit Blaulicht. Seine wichtigste Leistung soll die medizinische Versorgung sein, und die beginnt häufig lange vor dem Transport. Manchmal – oder hoffentlich – macht sie diesen zukünftig auch überflüssig. Die Reform des Bundes sieht deshalb vor, die medizinische Notfallrettung als eigenständige Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen. Das ist ein wichtiger Schritt, weil damit endlich klar wird, dass die medizinische Leistung in den Mittelpunkt der Finanzierung rückt. Der Bund regelt den Leistungsanspruch. Wir in Nordrhein-Westfalen regeln mit dem Gesetz, wie die Kosten zukünftig zwischen Kommunen und Krankenkassen vereinbart werden. Beides muss zusammenpassen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren genau darauf achten, dass beim Übergang keine Finanzierungslücken bestehen. Unser Gesetz kann aber noch mehr. Wir schaffen Rechtssicherheit für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei der eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen. Wir bilden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter drei Jahre lang aus – die sind unglaublich qualifiziert –, trauen ihnen dann aber nicht zu, dass sie vor Ort die Versorgung machen. Das ist nicht richtig. Daran müssen wir arbeiten, und auch das werden wir mit diesem Gesetz ändern. Wir ermöglichen neue Versorgungskonzepte, die vor Ort erprobt werden können. Wir sichern ebenfalls den weiteren Einsatz der erfahrenen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten auf Notarzteinsatzfahrzeugen. Das alles ist notwendig und es ist auch vernünftig. Natürlich werden wir mit der ersten Lesung noch nicht alle Finanzierungsprobleme lösen. Aber wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass aus dem bisherigen Gegeneinander von Kommunen auf der einen Seite und Krankenkassen auf der anderen Seite ein verlässliches Miteinander werden kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) An die Kolleginnen und Kollegen von der SPD gerichtet: Sie haben gestern gefragt, wann endlich etwas 15.10.2026 passiert. Die Antwort liegt heute bei Ihnen auf dem Tisch. Sie heißt Gesetzentwurf. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Ich dachte „Ent- täuschung“!) Am Ende zählt für die Menschen in Nordrhein-Westfalen nur eines: Wenn sie 112 wählen, muss Hilfe kommen. Wer diese Hilfe organisiert, muss sich darauf verlassen können, dass diese Hilfe auch bezahlt wird. Dafür stellen wir heute mit diesem Gesetzentwurf die Weichen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Wenzel das Wort.

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Jule Wenzel GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es gibt etwas, das in unserem Land richtig gut funktioniert, etwas, das mich jedes Mal ergriffen macht, wenn es passiert. Das ist die Rettungsgasse. Hunderte Unbekannte teilen in diesem Moment eine Gemeinsamkeit: Sie wollen sich solidarisch zeigen; denn egal, wohin man will oder wie gestresst man ist, zählt am Ende das Menschenleben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wer die 112 wählt, kann darauf vertrauen, dass in diesem Land der Rettungsdienst kommt, um ihn zu retten. Wir können stolz darauf sein, dass in diesem Land an jedem Tag gut ausgebildete Menschen hochmotiviert aufstehen, um Menschenleben zu retten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deshalb haben wir, die Politik, die gleiche Verantwortung wie jeder Autofahrer, der im Stau steht. Wir müssen ihnen den Weg freimachen. Das tun wir heute, indem wir eine Novelle vorlegen, die ein akutes Problem löst. Die Krankenkassen stehen unter Kostendruck. Das darf nicht auf dem Rücken von Kommunen und Rettungsdiensten ausgetragen werden. Der Streit um die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten ist einigermaßen absurd. Es ist keine Fehlfahrt, wenn ausgerückt wird. Es ist keine Fehlfahrt, wenn behandelt wird. Es ist auch keine Fehlfahrt, wenn am Ende nicht ins Krankenhaus transportiert wird. Behandlung ist Behandlung. Bezahlt werden muss sie trotzdem. (Beifall von den GRÜNEN) Weiter ist absurd, dass sich Kommunen in Zeiten klammer Kassen dann gezwungen sehen, die Gebühren für den Einsatz des Rettungsdienstes an ihre Bürger*innen weiterzugeben, wie das in Essen Landtag geschehen ist. Gott sei Dank ist es dazu dann auch dank eines Prozesses, den Minister Laumann und Ministerin Scharrenbach mit den Kommunen angestoßen haben, nicht gekommen. Am Ende darf sich kein Bürger in diesem Land fragen: Kann ich den Rettungsdienst rufen oder kostet mich das etwas? Jeder wird mitgenommen, egal wie groß der Geldbeutel ist. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Der Gesetzentwurf, den wir heute vorgelegt haben, regelt noch einige Dinge, die der Rettungsdienst ganz dringend braucht. Die Notfallsanitäter*innen wurden gerade schon angesprochen. Er bietet aber auch Rechtssicherheit für die Besatzung auf dem Rettungswagen, Zugänge zu legen, Medikamente zu verabreichen. Das ist eine Verunsicherung, die sehr lange in der Landschaft bestanden hat und die wir heute endlich beheben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Heute wurde im Bundestag ebenfalls eine Novelle der Notfallversorgung beschlossen. Auf diese Novelle haben wir sehnlichst und lange gewartet; haben wir sie doch schon in der Ampel vorbereitet. Sie ist wichtig. Denn was den Rettungsdienst auch belastet, sind eben Einsätze, die nicht wirklich sein müssen, weil sich Patient*innen unsicher sind, an wen sie sich wenden können. Deswegen ist es wichtig, dass wir jetzt die 112 und die 116117, den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, miteinander verschränken. Damit müssen Bürgerinnen und Bürger nicht im Zweifel entscheiden. Es ist auch wichtig, dass wir integrierte Notfallpraxen sowie telemedizinische Angebote und aufsuchende Dienste haben, damit eine Fahrt ins Krankenhaus nicht notwendig wird. Dafür möchte ich an dieser Stelle ein großes Lob aussprechen. Wir Grünen im Bundestag haben dieser Reform auch zugestimmt. (Beifall von den GRÜNEN) Ein Wermutstropfen bleibt aber. Wir werden die Novelle der Notfallversorgung hier im Land fortsetzen und sie in unser Recht bringen. Wenn wir uns aber gerade die bundespolitische Debatte um die Lage der Krankenkassen und die Lage der Versorgung anschauen, dann muss für uns alle klar sein: Wenn wir unser Notfallsystem breiter aufstellen wollen, wenn wir wollen, dass ambulante Versorgung in Notfallversorgung greift, dann muss es ambulante Strukturen geben, die das auffangen. Deswegen muss beim GKV-Stabilisierungsgesetz dringend nachgebessert werden, damit diese Landschaft weiterhin erhalten bleibt. – Vielen Dank. 15.10.2026 (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Kapteinat das Wort.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Richtung von CDU und Grünen: Ich kann das gut nachvollziehen. Wir haben vor zehn Monaten das erste Mal über diese wirklich dramatische Situation der Fehlfahrten gesprochen. Seitdem hat das Land immer neue Feiertage angekündigt, zu denen es Entscheidungen treffen will. Tatsächlich dazu gekommen ist es nicht; zumindest ist keine sinnvolle Lösung gefunden worden. Also haben Sie jetzt holterdiepolter einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der aber niemandem so richtig hilft. Ich kann mir gut vorstellen, wie es dem einen oder anderen „Kommunalo“ geht, der vielleicht gerade vor dem Stream sitzt und sich das anguckt, der sich im Nachgang die Protokolle durchliest und denkt: Das kann doch nicht deren Ernst sein. Gerade in Richtung der CDU: Es gibt – ich habe kurz Chat-GPT gefragt – irgendetwas zwischen 170 bis 180 Bürgermeister oder Oberbürgermeister in Nordrhein-Westfalen und 26 Landräte, wenn das so in etwa stimmt. Sie hätten also Leute gehabt, die Sie hätten fragen können, ob das eine gute Idee ist und man das tatsächlich machen sollte. Spoiler: Das sollte man nicht. (Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP]) Dabei ist es natürlich richtig und wichtig, eine Lösung zu finden, was die Fehlfahrten und die Finanzierung angeht. Allerdings ist es keine sinnvolle Lösung, die jetzt dafür gefunden wurde, wer die Kosten für den Rettungsdienst trägt. Der vorliegende Entwurf setzt bei der Finanzierung auf ein Verhandlungsmodell zwischen den kommunalen Aufgabenträgern und den Krankenkassen. Kommt keine Einigung zustande, soll die Schiedsstelle entscheiden. Damit versucht die Landesregierung, ein Problem zu reparieren, das schon längst hätte gelöst werden müssen. Dabei muss klar sein – und ich wundere mich, dass wir das immer wieder sagen müssen –: Die Kommunen dürfen bei der Finanzierung des Rettungsdienstes nicht alleingelassen werden; sie haben nämlich eh kein Geld. (Beifall von der SPD) Wer den Rettungsdienst organisiert, braucht verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen. Dass die Landesregierung dennoch keine klaren Regelungen trifft, Landtag passt in ein Bild von Politik, das die Kommunen immer weiter belastet, anstatt ihnen den Rücken freizuhalten. Deshalb gucken wir jetzt einmal auf die sehr kurzfristigen Rückmeldungen, die wir aus den kommunalen Familien zu dem Gesetzentwurf bekommen haben. Der Städte- und Gemeindebund sagt, er habe bei den vorgesehenen Änderungen der Finanzierungsstrukturen erhebliche Sorge. Er warnt ausdrücklich davor, dass die Kommunen ihre bisherige Gebührenhoheit verlieren und die Finanzierung des Rettungsdienstes künftig von Verhandlungen mit der Krankenkasse oder von einer Entscheidung einer Schiedsstelle abhängt. Gleichzeitig – es geht weiter – äußert er Zweifel, ob die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung in der Praxis überhaupt vollständig erreicht werden kann. Die kommunalen Spitzenverbände befürchten erhebliche finanzielle und haushaltswirtschaftliche Risiken für die Rettungsdiensträger. Noch deutlicher ist die Kritik einiger Landräte. Dort wird die Abkehr vom bisherigen Gebührenmodell sogar als Schildbürgerstreich bezeichnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn diejenigen, die den Rettungsdienst vor Ort organisieren und finanzieren müssen, solche Warnungen aussprechen, dann darf die Landesregierung diese nicht einfach beiseite wischen. Die Kommunen stehen nicht nur vor finanziellen Herausforderungen, sie müssen gleichzeitig investieren, um die Notfallversorgung überhaupt aufrechterhalten zu können. Wir haben gerade schon die gestrige Debatte angesprochen. Das Moratorium, über das wir gesprochen haben, passt perfekt zu dieser Problematik und zur Ignoranz, die gegenüber den Kommunen und den Rettungsdiensten an den Tag gelegt wird. Ein Beispiel: Waltrop, in meinem Wahlkreis. Dort wird seit Jahren an der Planung einer neuen Feuer- und Rettungswache gearbeitet. Die bestehende Wache stammt aus dem Jahr 1981 und hat ihre Kapazitätsgrenzen längst überschritten. Gutachten – noch und nöcher – beschreiben überbelegte Fahrzeughallen, erhebliche Mängel beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und provisorische Lösungen mit Schlaf-, Umkleide- und Sanitärcontainern. Die Gutachter kommen zu dem klaren Ergebnis, dass ein Neubau kurzfristig erforderlich ist. Was passiert? Was macht die Landesregierung? Sie schafft zusätzliche Unsicherheit, genau bei der Frage, wie diese Aufgaben künftig finanziert werden sollen. Es stellt sich auch die Frage, warum die Landesregierung jetzt erst handelt. Statt frühzeitig eine umfassende Reform auf den Weg zu bringen, liegt nun unter erheblichem Zeitdruck eine Änderung vor, nach der die Finanzierung neu geordnet wird – herzlichen Dank dafür –, die andere dringend notwendige Reformschritte aber ausspart. 15.10.2026

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Berivan Aymaz

Frau Kapteinat, ich unterbreche kurz, weil es nämlich der Wunsch nach einer Zwischenfrage der Abgeordneten Kollegin Frau Wenzel vorliegt. Möchten Sie sie zulassen?

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Ja, gerne am Ende. – Dabei hätte die Novelle ja die Chance geboten – das hat die Kollegin Wenzel als Erfolg dieses Gesetzes zu verkaufen versucht – einmal neue Sachen auszuprobieren. Es wird aber übersehen, dass beispielsweise Dinge wie der Akuttransportwagen längst ausprobiert werden, dass es längst funktioniert, dass es erfolgreiche Modelle gibt, die den Rettungsdienst entlasten und eine passgenauere und günstigere Versorgung ermöglichen. Statt diese Konzepte dauerhaft abzusichern, wird erneut auf eine Experimentierklausel und auf zusätzliche Genehmigungsfahren verwiesen. Diesen Anspruch können Sie doch nicht haben. Wir als SPD-Fraktion wollen einen Rettungsdienst, der leistungsfähig, modern und für alle Menschen erreichbar bleibt. Dafür braucht es mehr als diese Paragrafen. Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung, klare Verantwortlichkeiten und das Vertrauen der Bevölkerung. – Ich danke und höre jetzt zu. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Jetzt ist ganz zum Schluss Ihrer Rede noch eine weitere Zwischenfrage von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Schmitz angemeldet worden. Ich fange aber erst einmal mit Frau Wenzel an. Bitte schön, Frau Wenzel.

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Jule Wenzel GRÜNE

Sehr geehrte Kollegin Kapteinat, der Kollege Schmitz wird gleich garantiert nach der Experimentierklausel fragen, weil er das in seiner Rede erwähnt hat. Die ist natürlich auch gut. Meine Frage bezieht sich aber …

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Ich verstehe Sie tatsächlich nicht gut. Können Sie ein bisschen ...

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Jule Wenzel GRÜNE

Ich kann noch näher herangehen. Vielleicht hat das geholfen? – Okay. Sehr geehrte Frau Kollegin Kapteinat, meine Frage bezieht sich darauf, dass Sie gerade in den Raum gestellt haben, das Land hätte schon viel früher eine Reform der Finanzierung anstreben müssen. Würden Sie das auch für den Bund so sehen? Der Bund hat erst heute ein Gesetz vorgelegt, mit dem er die Behandlung bei den Fehlfahrten endlich in den Katalog der Kosten aufnimmt, die übernommen werden können. Haben Sie an dieser Stelle nicht auch den Eindruck, dass der Bund sehr lange gezögert hat und Landtag dass es nachhaltig ist, dass Bundes- und Landeslösungen ineinandergreifen?

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Ich bin absolut der Meinung, dass es auch im Bund schon früher eine Lösung hätte geben müssen. Es gab einige Wechsel der Gesundheitsministerinnen. Ich mache aber Politik hier im Land. Deswegen interessiert es mich, worauf wir hier im Land als verantwortliche, gewählte Abgeordnete Einfluss haben können. Das ist mein erster Adressat. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Die Zwischenfrage von Herrn Schmitz lassen Sie auch zu. Habe ich Sie richtig verstanden?

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Natürlich.

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Berivan Aymaz

Herr Schmitz.

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Marco Schmitz CDU

Danke, Frau Kollegin Kapteinat, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen. Es geht nicht um die Experimentierklausel. (Zuruf von der SPD) Schwarz-Grün arbeitet sehr gut zusammen, ja, aber das war gar nicht meine Frage. Wir haben heute, SPD und CDU gemeinsam, im Bund diese Notfallreform beschlossen. Weil Sie sich über die Finanzierung eben so aufgeregt haben: Diese Verhandlungslösung ist genau das, was der Bund heute beschlossen hat, wobei wir sagen: Wir schaffen jetzt die rechtliche Grundlage dafür. Es wird am Ende des Jahres, denke ich, in Kraft gesetzt werden, wenn der Bundesrat zustimmt. Bis wir mit der Anhörung usw. durch sind, wird es bis zum Ende des kommenden Jahres dauern. Dann ist damit auch die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Wir hätten ja keine andere Möglichkeit, als die Verhandlungslösung zu nutzen. Also verstehe ich gar nicht, worin das Problem damit besteht. Wenn Sie mir das noch einmal erklären könnten, welches Problem Sie mit der Verhandlungslösung sehen, die wir als Fraktionen von CDU und SPD heute im Bundestag gemeinsam – auch mit Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen – so beschlossen haben.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Das Problem ist relativ deutlich in den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände beschrieben worden, die nämlich gesagt haben: So kommen wir damit nicht parat. – Das können wir nicht ignorieren. Wir sind das Land. Die Kommunen gehören zu uns. Entsprechend 15.10.2026 müssen wir uns auch für sie starkmachen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Schneider das Wort.

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Susanne Schneider FDP

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wo bleibt eigentlich das neue Rettungsgesetz? Das habe ich mich in den letzten Wochen und Monaten öfter gefragt. Das wurde ich öfter gefragt. Schließlich haben sich CDU und Grüne in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass man den Rettungsdienst weiterentwickeln will. Im August 2023 habe ich dann sogar eine Berichtsanfrage im Ausschuss gestellt, wann die Novellierung endlich kommt. Die Landesregierung hat aber weiter abgewartet. Jetzt kommen die Koalitionsfraktionen, um quasi im Endspurt die Sache noch zu retten. Der Zeitdruck lässt offenbar kein reguläres Verfahren mehr zu. Dazu bräuchte man schließlich eine Anhörung vonseiten der Landesregierung vor der Einbringung in den Landtag und ein ordentliches parlamentarisches Beratungsverfahren mit einer weiteren Anhörung im Fachausschuss. Jetzt wird also schnell mit der heißen Nadel gestrickt. Ein großer Wurf ist mit dem Rettungsgesetz auch nicht gelungen. Inhaltlich konzentriert sich der Entwurf auf dringend erforderliche Änderungen. Er kann damit nur ein erster Schritt hin zu einer tatsächlichen, weitergehenden Reform sein. Im Mittelpunkt des vorliegenden Antrags steht die Umstellung der Finanzierung des Rettungsdienstes. Künftig sollen die Vergütungen zwischen den Rettungsdienstträgern und den Krankenkassen ausgehandelt werden, statt sie über kommunale Gebührensatzungen festzulegen. Damit soll die heute im Bundestag beschlossene Reform der Notfallversorgung auch auf Landesebene umgesetzt werden. (Marco Schmitz [CDU]: Haben wir jetzt ver- standen!) Wir Freie Demokraten stehen diesem Verhandlungsmodell grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings verschwinden damit die Konflikte über die Kosten nicht. Bei fehlender Einigung soll eine Schiedsstelle entscheiden. Deren Entscheidungen werden sicherlich nicht alle Beteiligten zufriedenstellen. Ein weiterer Punkt ist uns Freien Demokraten noch wichtig: Wir dürfen die privaten Leistungserbringer nicht vergessen. Auch private Rettungsdienstunternehmen müssen mit den Krankenkassen über auskömmliche Entgelte verhandeln. Warum soll eine Schiedsstellenregelung allein den öffentlichen Rettungsdienstträgern offenstehen? Auch private Leis-Landtag tungserbringer brauchen einen Konfliktlösungsmechanismus. Hier erwarten wir Nachbesserungen. (Beifall von der FDP) Mit der Neuordnung der Finanzierung allein ist es zudem nicht getan. Wir müssen nicht nur regeln, wie wir steigende Kosten finanzieren, sondern auch, wie wir unnötige Kosten vermeiden. Dazu brauchen wir eine bessere Vernetzung zwischen dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 und den Rettungsleitstellen unter der Nummer 112. Nicht jeder medizinische Hilferuf erfordert einen Rettungswagen. Integrierte Notfallzentren und mehr Telemedizin können helfen, Patienten gezielter zu versorgen und den Rettungsdienst zu entlasten. Die Reform der Notfallversorgung bietet dazu sinnvolle Ansätze. Es bleibt aber ein Widerspruch, einerseits eine stärkere Einbindung in die ambulante Versorgung anzustreben, dieser angesichts der Budgetierung andererseits aber kaum Handlungsspielräume zu lassen. So steht die konkrete Umsetzung der Reform infrage. Wir müssen außerdem darüber reden, ob die bestehenden Strukturen noch zeitgemäß sind. Brauchen wir in Nordrhein-Westfalen tatsächlich weiterhin so viele eigenständige Rettungsleitstellen? Mit einer Modernisierung der Leitstellenstruktur können wir auch die Zahl der Rettungsleitstellen reduzieren. Durch größere Leitstellenstrukturen lassen sich Ressourcen bündeln und Kosten senken. Von so viel Gestaltungswillen sind CDU und Grüne aber meilenweit entfernt. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen müssen sich im Notfall auf schnelle und kompetente Hilfe verlassen können. Dazu brauchen wir einen Rettungsdienst, der nicht nur finanziell gerettet wird, sondern auch für die Zukunft richtig gut aufgestellt ist. In der Ausschussberatung werden wir auf einige Nachbesserungen drängen. Ich befürchte aber, dass weitergehende Strukturen in die nächste Wahlperiode verschoben werden. Morgen starten in Nordrhein-Westfalen die Herbstferien. Ich wünsche Ihnen allen eine wunderschöne Ferienzeit. Falls es Sie in die Ferne zieht, kommen Sie bitte gesund wieder. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland blickt auf eine lange Tradition im Rettungswesen zurück und kann aus guten Gründen stolz auf genau diesen Rettungsdienst sein. Einer der großen 15.10.2026 Nachteile dieser langen Tradition ist allerdings, dass vieles historisch gewachsen ist und heute nicht mehr so richtig passen mag. Der Rettungswageneinsatz wird nach Sozialgesetzbuch V immer noch als Krankentransport gesehen. Was passiert aber, wenn beispielsweise der Patient verstirbt, was leider passieren kann, abhaut und sich schlichtweg nicht transportieren lässt, sich weigert, mitgenommen zu werden, weil beispielsweise die Ehefrau den Rettungswagen oder den Notdienst alarmiert hat, der Ehemann aber nicht einsieht, ins Krankenhaus zu gehen, oder aber zum Beispiel eine Heilung herbeizuführen und ein Transport nicht mehr notwendig ist? Das war in den letzten Monaten immer wieder der Zankapfel zwischen den Krankenkassen und den Kommunen. Prognostiziert war ursprünglich, dass nur rund 15 % der Fahrten sogenannte Fehlfahrten waren, also Fahrten, bei denen niemand transportiert wurde. Mittlerweile geht man davon aus, dass in Spitzenzeiten in bestimmten Städten sogar bis zu 40 % der Fahrten sogenannte Fehlfahrten sein können. Zu beantworten, wer das in Zeiten knapper Kassen bei den Kommunen, aber eben auch knapper Kassen bei den Krankenkassen zu bezahlen hat, war nicht so einfach. Nun gibt es den Versuch einer Lösung der Landesregierung. Das Problem richtig angehen will man aber nicht; man hat lediglich verändert, wie jetzt über das Problem zu debattieren ist. Nun sollen sich Krankenkassen und Kommunen in einer sogenannten Verhandlungslösung annähern. Kommt es dabei zu keiner Lösung, was fast abzusehen ist, gibt es eine Schiedsstelle, die dann entscheidet. Das grundlegende Problem, dass weder die Krankenkassen noch die Kommunen das Geld haben, wird aber schlichtweg nicht gelöst. Es wird kein Geld gespart, es wird nichts reduziert, man verschiebt das Problem einfach nur. Das eigentliche Problem, dass die Kassen nicht finanziert sind, dass die Kommunen nicht finanziert sind, bleibt davon völlig unberührt. Der nächste Punkt ist, dass die Ausgaben für den Rettungsdienst in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich angestiegen sind, und zwar von 1,2 auf 1,7 Milliarden Euro. Auch das ist eine unglaubliche Zunahme, die nirgendwo adressiert wird. Wo ist dort Einsparpotenzial? Wo könnte man unter Umständen etwas zurückführen? Wo sind Ausgaben kaum zu vermeiden, etwa weil ein Rettungswagen wie die Pkw der Bürger auch betankt wird? Wo könnte man durch bessere Organisation, durch eine bessere Struktur vielleicht ein bisschen sparen? Das wird weder auf Bundesebene noch hier im Land Nordrhein-Westfalen miteinander besprochen. So bleiben am Ende die Kommunen und die Krankenkassen in dann auszuverhandelnder Art und Weise auf diesen Kosten sitzen. Landtag Am Ende des Tages ist also der Schrecken, den wir seit Monaten hier miteinander debattieren, dass sich die eine oder andere Kommune am Ende vielleicht dazu gezwungen sieht, die Gelder auf die Bürger umzulegen, nicht gebannt – nein! –, sondern wird im Gegenteil dadurch unterstrichen. Denn was passiert, wenn die Schiedsstelle schließlich ausurteilt, dass eine Kommune im Zwangshaushalt plötzlich erhebliche Teile dieser Kosten zu tragen hat? Wie sollen die dann finanziert werden? Wo wird gespart? Woher kommt das Geld? Können Sie heute also garantieren, dass schlussendlich nicht der Bürger die Zeche zahlt? Mit diesem Gesetzentwurf können Sie das auf keinen Fall. In diesem Sinne überweisen wir natürlich das Gesetz, haben aber erhebliche Zweifel daran. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit der eingeleiteten Verbändeanhörung zur grundlegenden Novellierung des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Ende 2024 hat sich einiges getan. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorstoß von CDU und Bündnis 90/Die Grünen wird den bestehenden Unsicherheiten im Rettungswesen begegnet. Bitte gestatten Sie mir die Bemerkung: Die eine oder andere Abgeordnete habe ich nicht verstanden. Die Grundlagen werden im SGB V geregelt. (Jule Wenzel [GRÜNE]: Ja!) Beispielsweise Sie vonseiten der SPD tun so, als könnten wir hier im Land Nordrhein-Westfalen alles regeln und wären völlig losgelöst von der Bundesgesetzgebung. Das sind wir nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jule Wenzel [GRÜNE]: Ja!) Insofern ist es mit Blick auf den Zeitplan bzw. darauf, wie wir das miteinander gemacht haben, natürlich richtig gewesen, dass wir mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie mit den Krankenkassen und gleichzeitig auch mit der Bundesregierung gesprochen haben und geguckt haben, was sich im SGB V ändert und an welcher Stelle nun Folgeanpassungen im Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen stattfinden müssen. Gestatten Sie mir auch folgenden Hinweis: Mit der hier vorgesehenen und Ihnen vorgeschlagenen Umstellung des Systems vom Gebührenmodell auf das Verhandlungsmodell ziehen wir einfach etwas vor 15.10.2026 und nach, was sowieso kommt. Mit dem Gebührenmodell gibt es heute – das merken Sie doch allenthalben, wenn Sie vor Ort diskutieren – keinen Konfliktlösungsmechanismus im Rettungsgesetz NRW. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen kommt das Verhandlungsmodell, und es kommt der Konfliktlösungsmechanismus. Das ist ein Rechtsschutz für die Kommunen, den sie heute nicht haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund irritiert mich auch, dass hier vorgetragen wurde, in der kommunalen Familie empfinde man die potenzielle Abschaffung des Gebührenmodells als nicht richtigen Schritt. Wir sind hier nicht auf der freien Wiese unterwegs; das haben wir auch den Kommunen mehr als deutlich gemacht. Wir erleben ja, dass die Krankenkassen trotz abgestimmter Rettungsdienstbedarfspläne anders handeln. Es ist, glaube ich, hinlänglich bekannt, dass wir gerade bei den Fehlfahrten eine hohe Spreizung bei den Trägern rettungsdienstlicher Leistungen und bei den Rettungsdienstträgern haben. Ich habe Ihnen an dieser Stelle schon gesagt, dass ich erwarten würde und als oberste Kommunalaufsicht auch erwarten muss, dass man sich bei so einer Spreizung vor Ort mit seinen Strukturen auseinandersetzt und sie kritisch hinterfragt. Das können das Land Nordrhein-Westfalen, der Landtag, die Landesregierung nicht auflösen. Wir können aber die Grundlagen dafür schaffen und rechtsschützend tätig werden. Das tun wir an dieser Stelle mit dem Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, indem in das nordrhein-westfälische Rettungsgesetz endlich ein Konfliktlösungsmechanismus aufgenommen wird, wenn Sie das so beschließen. Der Gesetzentwurf wird gleichzeitig dazu genutzt, den Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten eine weitere Betätigung im Rettungsdienst zu ermöglichen. Hinsichtlich der Themen „Fachkräfteengpass“ und „personelle Resilienz“ wird dieser Gesetzentwurf dazu genutzt, dass Notfallsanitäterinnen und -sanitäter neben einer mitwirkenden Ausübung auch eigenverantwortlich tätig werden können. Das war damals das Ziel der Einführung der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter als weiteren Qualitätssprung zur Entlastung der Notärzte. Das heißt: Sie dürfen nach dem Gesetzentwurf auch zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen heilkundliche Maßnahmen durchführen, die normalerweise Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Mit dem Bundesgesetz, das, glaube ich, heute im Deutschen Bundestag behandelt wird, (Zurufe: Ja!) und der hier angestrengten Reform werden die Systeme richtigerweise wieder intensiver miteinander Landtag vernetzt und gleichzeitig für das Rettungswesen Nordrhein-Westfalens der Zukunft Sorge getragen. Das ist eine gute Sache. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Des Weiteren haben wir uns bei den Spitzengesprächen zur Finanzierung von Fehleinsätzen und Fehlfahrten darauf verständigt – darüber haben Sie in dieser Woche schon miteinander debattiert –, eine Qualitätssicherungsphase im Sinne eines Strukturprüfungsprozesses im Rettungswesen Nordrhein-Westfalen einzuziehen. Diese Qualitätssicherungsphase haben wir als Landesregierung eingeleitet. Mit den Zielen der Stärkung der Wirtschaftlichkeit, der Vereinheitlichung geeigneter Standards sowie einer Optimierung von Schnittstellen des Rettungsdienstes zum ambulanten Sektor werden wir gemeinsam – Land, Kommunen und Krankenkassen – den Rettungsdienst auch in struktureller und organisatorischer Hinsicht neu ausrichten. Ich habe die Debatte zur Qualitätssicherungsphase in dieser Woche verfolgt. Auch da haben wir als Land gesagt, dass wir hiermit einen Schutzmechanismus aufsetzen. Denn nicht alles, von dem heute möglicherweise geglaubt wird, dass es die Krankenkassen zahlen, wird morgen noch gezahlt werden. Die Qualitätssicherungsphase ist daher ungeheuer wichtig, um dafür Sorge zu tragen, dass Kommunen nicht in rettungsdienstliche Fallen der Finanzierung laufen. Deshalb ist meine Bitte an Sie, Ihre Haltung dazu noch einmal zu überdenken. Alles in allem: Wir begrüßen den Gesetzentwurf und freuen uns auf die weitere Beratung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 18/21621 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 18 Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe in NRW nicht gefährden – Haltung von Sikawild weiterhin ermöglichen 15.10.2026 Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21619 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Korth das Wort. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Sehr gut!)

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Wilhelm Korth CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn eine europäische Verordnung dazu führt, dass rund 75 Betriebe in Nordrhein-Westfalen einen funktionierenden Betriebszweig aufgeben müssen, obwohl ihre Tiere in sicheren Wildgehegen leben, dann ist diese Vorgabe zu pauschal – nicht bezüglich des Ziels, wohl aber bezüglich der Reichweite. Es ist unsere Aufgabe, als Landtag dann hinzusehen und nachzusteuern. Genau das tun CDU und Grüne heute gemeinsam. Bei diesem Antrag geht es um das Halten von Sikawild in Gehegen. Kurz zur Einordnung: Das Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und gehört zur Gattung der Cerviden, also – auf gut Deutsch – der hirschartigen Paarhufer. Es ähnelt unserem Rotwild und ist bemerkenswert anpassungsfähig. Im vergangenen Jahr hat die Europäische Union Sikawild als invasive, gebietsfremde Art eingestuft. Die Gründe dafür nehmen wir ernst: Konkurrenz um Lebensraum und Nahrung, Schäden für Wald und Landwirtschaft sowie das Risiko einer Kreuzung mit unserem heimischen Rotwild. In Nordrhein-Westfalen gibt es im Arnsberger Wald und bei Beverungen frei lebende Populationen. Dort brauchen wir ein konsequentes, fachlich fundiertes Bestandsmanagement; daran rüttelt niemand. Deshalb fordern wir, dass sich das Land bei der Erstellung des bundesweiten Management- und Maßnahmenblattes für praxistaugliche Regelungen einsetzt. Zwischen einem frei lebenden Rudel im Arnsberger Wald und den Tieren im gesicherten Gehege liegt aber ein himmelweiter Unterschied. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Das stimmt!) Rund 75 kleine und mittelständische Betriebe halten in unserem Bundesland Sikawild. Für diese Haltungsbetriebe ist die Direktvermarktung von Wildfleisch kein Hobby, sondern ein Stück wirtschaftlicher Substanz. Wir fordern von der Landwirtschaft seit Jahren, sich breiter aufzustellen und weniger abhängig vom Marktgeschehen zu sein. Diese Betriebe haben genau das getan. Jetzt soll ihnen das Erreichte wegbrechen, und zwar nicht, weil von diesen Gehegen ein Schaden ausgegangen wäre, sondern wegen einer Landtag Einstufung, die nicht zwischen Wald und Gehege unterscheidet. Konkret gewährt die Verordnung bestehenden gewerblichen Haltungen eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Bereits in dieser Zeit dürfen sich die Tiere nicht mehr fortpflanzen. Ein Bestand, der nicht nachwachsen darf, ist ein Bestand auf Abruf. Das führt faktisch zum Ende der Sikawildhaltung bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 7. August 2027. Betroffen sind auch unsere Wild- und Freizeitparks, die mit dem Sikawild einen echten Anziehungspunkt und damit auch ein Stück Umweltbildung verlieren. Deshalb beauftragen wir die Landesregierung, den Weg zu gehen, den das Europarecht selbst eröffnet. Art. 9 der Verordnung erlaubt Ausnahmen bei zwingendem öffentlichen Interesse, ausdrücklich auch wirtschaftlicher Art. Wir fordern also keine Ausnahme vom Artenschutz, sondern eine Lösung, die unterscheidet. Ob Brüssel am Ende zustimmt, entscheidet allerdings die Kommission. Aber einen Versuch sind uns diese Betriebe wert. Denn eine Hybridisierung setzt voraus, dass Sikaund Rotwild am selben Standort vorkommen. Im Gehege ist genau das steuerbar, wird dokumentiert und kontrolliert. Wer das Risiko im Wald bekämpfen will, muss es auch im Wald bekämpfen und nicht im Gehege. Darüber hinaus zielen wir auf einen handfesten Bürokratieabbau. Transporte zum Tierarzt oder zum Schlachtbetrieb sollen künftig auf bloße Anzeige hin möglich sein. Denn eine Regelung, bei der jeder Tierarztbesuch ein Verwaltungsverfahren auslöst, hilft niemandem. Wir wollen starke, klimaresiliente Wälder, wir wollen wirksamen Artenschutz, und wir wollen vielfältige, wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft und Tierhaltung. Diese Ziele stehen nicht gegeneinander. Sie lassen sich verbinden, wenn Politik differenziert handelt. Genau das tun wir hiermit. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnete Dr. Kaiser das Wort.

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Dr. Gregor Kaiser GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lassen Sie mich zunächst mein Bedauern darüber ausdrücken, dass der Kollege Ott, Fraktionsvorsitzender der SPD, heute Abend nicht mehr hier ist. Er hatte ja gestern schon angekündigt, dass wir das Thema „Sikawild“ 15.10.2026 heute noch behandeln. Da finde ich es doch sehr schade, dass er zum späten Zeitpunkt dieser Debatte nicht mehr im Hause zu sein scheint. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Er hat es mir überlassen! Alles gut! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Vor wenigen Monaten erreichte mich eine E-Mail von einer besorgten Bürgerin – die werden von den Kollegen und Kolleginnen der SPD ja sonst immer so ernst genommen –, die durch einen WDR-Bericht auf die europäische Regelung aufmerksam gemacht wurde, zu der der Kollege Korth gerade schon gesprochen hat. Sie arbeitet saisonal in einem Wildpark und schilderte mir ihre große Sorge um die dort gehaltenen Tiere. Sie fragte, warum gesunde Tiere in gesicherten Gehegen nicht mehr gehalten werden dürfen. Sie appellierte an mich und an uns in der Landespolitik, uns dafür einzusetzen, dass Sikawild auch in Zukunft in Wildparks und Gehegen gehalten werden darf. Denn wir müssen unterscheiden zwischen frei lebendem Sikawild und den Tieren, die in Gehegen leben. Das frei lebende Sikawild in unseren Wäldern ist ein Problem. Das sehen wir im Arnsberger Wald; Kollege Korth hat schon darauf hingewiesen. Dort haben wir seit Jahrzehnten erhebliche Schwierigkeiten mit einem viel zu großen Sikawildbestand. Dieser verursacht massive Verbiss- und Schälschäden. Die Entwicklung artenreicher, klimastabiler Mischwälder wird erschwert. Wir brauchen im Arnsberger Wald eine konsequente Bejagung. Denn der Waldumbau, den wir angesichts der Klimakrise dringend benötigen, kann nur gelingen, wenn sich unsere Wälder natürlich verjüngen können. (Beifall von den GRÜNEN) Wir können nicht auf der einen Seite Millionen Euro in die Wiederbewaldung und den Waldumbau investieren und auf der anderen Seite Wildbestände akzeptieren, die genau diese Entwicklung verhindern. Zudem kann das Sikawild in freier Wildbahn mit dem heimischen Rotwild hybridisieren und dessen Arterhalt langfristig gefährden. Auch deswegen ist die Regelung der Europäischen Union in dieser Hinsicht völlig korrekt. Aber die Situation in einem gesicherten Wildgehege – und damit komme ich zurück zu der Bürgerin, die mir geschrieben hat – ist eine völlig andere. Dort werden die Tiere kontrolliert gehalten. Ihre Fortpflanzung kann gesteuert werden. Durch Sicherungsmaßnahmen kann verhindert werden, dass sie sich in der freien Natur ausbreiten. Warum sollten wir diese Form der Haltung grundsätzlich beenden, wenn die ökologischen Risiken durchaus beherrschbar sind? Das ist aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig. Landtag Hinzu kommt die wirtschaftliche Bedeutung in landwirtschaftlichen Betrieben. Kollege Korth hat auf die 75 Betriebe hingewiesen. Für sie ist es ein wirtschaftliches Standbein, kombiniert mit Umweltbildung und Naturerlebnis. Sie produzieren regionales Wildfleisch, vermarkten es vor Ort und tragen damit zur Wertschöpfung in ländlichen Regionen bei. Auch unsere Wildparks erfüllen wichtige Aufgaben. Sie ermöglichen Kindern und Erwachsenen Begegnungen mit Wildtieren und leisten einen Beitrag zur Umweltbildung. Insbesondere die Rufe und die Laute des Wildes sind einmalig. Bis zu zehn verschiedene Pfeiftöne können die Tiere erzeugen. Ich kann das jetzt nicht nachmachen; (Heiterkeit – Zurufe: Och! – Weitere Zurufe) aber es gibt hier bestimmt Jägerinnen und Jäger, die das können. All das sind gute Gründe dafür, nach einer Lösung zu suchen. Mit der europäischen Verordnung wird ein berechtigtes Ziel verfolgt. Sie soll verhindern, dass invasive Arten heimische Ökosysteme schädigen. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich. Aber europäisches Recht sieht auch Möglichkeiten vor, begründete Ausnahmen zuzulassen. Genau diese Möglichkeit wollen wir nutzen. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Ausnahmegenehmigung einzusetzen, damit Sikawild weiterhin in gesicherten Gehegen gehalten werden kann, und zwar aus wirtschaftlichen und sozial-ökologischen Gründen. Zugleich wollen wir unnötige bürokratische Hürden abbauen, etwa beim Transport von Tieren zu Tierärzten, zu Schlachtbetrieben und zwischen Gehegen eines Betriebes. Wir wollen sicherstellen, dass bei der Erarbeitung der Managementregelung praxistaugliche und tierschutzgerechte Lösungen gefunden werden. Unser Ziel ist eine sachgerechte Unterscheidung zwischen frei lebenden Beständen und kontrollierter Gehegehaltung. Dazu gehört auch, dass wir die Risiken einer Ausbreitung oder einer Vermischung mit dem heimischen Rotwild ernst nehmen und durch entsprechende Anforderungen an die Gehegehaltung verhindern. Regulierung dort, wo Sikawild unsere heimischen Waldökosysteme beeinträchtigt, und eine Perspektive für diejenigen, die die Tiere halten und sie sicher und verantwortungsvoll in Gehegen unterbringen: Das ist für uns kein Widerspruch, sondern eine vernünftige Verbindung von Naturschutz, Tierschutz und den Interessen unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 15.10.2026

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Abgeordnetenkollegin Frau Kahle-Hausmann das Wort.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Pfeiftöne – super! Angesichts unserer Position auf der Tagesordnung und des bewundernswerten Durchhaltewillens aller Kolleginnen und Kollegen hier trage ich jetzt die 50 besten Sikawildrezepte vor. (Heiterkeit von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Beifall von Frank Müller [SPD] und Hedwig Tarner [GRÜNE]) Ich sehe: Die Aufmerksamkeit steigt. – Nein, das war ein Scherz. Ich möchte trotzdem … (Dietmar Brockes [FDP]: Och! – Alexander Vogt [SPD]: Da wacht der Dietmar auf!) – Ja, kommt im Nachgang. Es gibt ein Rezept zum Sikawild von Schwarz-Grün: Man nehme ein berechtigtes Anliegen, gebe eine europäische Ausnahme dazu und schmecke das Ganze mit vorhandenen Haushaltsmitteln ab. – Das Anliegen ist gut, der Antrag allerdings noch ziemlich ungar. Für die betroffenen Höfe geht es um Investitionen, Arbeit und Einkommen – keine Frage. Sie nennen rund 75 landwirtschaftliche Betriebe mit insgesamt 843 Tieren. Das sind im Durchschnitt elf Tiere pro Betrieb. Diese Betriebe verdienen eine verlässliche Perspektive. Werden wir sie dabei unterstützen? Na sicher! Ich hätte auch sagen können: Na Sika! (Heiterkeit von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Die Frage ist, welche Perspektive rechtlich trägt und ökologisch verantwortbar ist. Bei invasiven Pflanzenund Tierarten lernen wir regelmäßig: Haben sich Bestände großflächig ausgebreitet, wird es aufwendig und teuer, die Folgen zu begrenzen. Über die Asiatische Hornisse haben wir bereits mehrfach diskutiert. Imkerinnen und Imker leisten enorme Arbeit. Ob die Unterstützung des Landes wirkt, (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Ja, natürlich!) muss sich noch zeigen. Die Lehre sollte allerdings sein, vermeidbare Risiken frühzeitig zu begrenzen. Vorsorge hat politisch zwar einen kleinen Nachteil: Wenn sie funktioniert, gibt es hinterher weniger Spektakuläres zu besichtigen. Aber dafür sind meistens auch weniger Rechnungen zu bezahlen. Bei den Sikagehegebeständen haben wir konkrete Handlungsmöglichkeiten: bekannte Standorte, Landtag überprüfbare Sicherungen und europäische Beschränkungen für Haltung und Nachzucht. Eine Ausnahme ist möglich. Gerechtfertigt werden muss sie aber trotzdem. Regionale Wertschöpfung und Einkommen sind wichtige Argumente. Für das zwingende öffentliche Interesse braucht es aber konkrete Belege. Auch in Brüssel ist der Hinweis „Das haben wir immer so gemacht“ keine vollständige Antragsgrundlage. Die 75 Betriebe verdienen eine sorgfältige Prüfung. Ihre Sorgen zählen. Eine Ausnahme folgt daraus nicht automatisch. Unterstützung kann auch Beratung und Umstellungshilfe bedeuten. Entscheidend ist eine tragfähige Perspektive, selbst wenn sie ohne Sikawild anders aussieht als bisher. Wir beklagen häufig komplizierte EU-Regeln. Auch der Ausnahmeweg wird kein bürokratischer Waldspaziergang. Er braucht Nachweise, Auflagen und dauerhafte Kontrollen. Sie bestellen heute eine Ausnahme mit Verwaltungsaufwand. Es wäre hilfreich, vorher zu klären, wer die Rechnung übernimmt. Besonders interessant ist die von Ihnen angesprochene Transportregelung zum Tierarzt, zum Schlachtbetrieb oder zu anderen Gehegen des eigenen Betriebs. Das soll nach vorheriger Anzeige ohne Einzelfallgenehmigung möglich sein. Aber es sind drei verschiedene Ziele, also drei verschiedene verwaltungsrechtliche Vorgänge. Eine gemeinsame Abkürzung soll helfen? Sind Sie sich da ganz sicher? Diese Transportzwecke sind rechtlich nicht automatisch gleichzubehandeln. „Ich fahre dann mal“ ist noch keine Genehmigung, auch dann nicht, wenn man freundlich Bescheid sagt. Durch Ihren ausdrücklichen Vorbehalt zum Tierseuchenrecht werden die übrigen Genehmigungsfragen leider nicht beantwortet. Auch eine genehmigte Ausnahme muss funktionieren. Gehege brauchen Instandhaltung. Auflagen brauchen Kontrolle. Notfallpläne brauchen Menschen, die im Ernstfall erreichbar sind. Genau dazu schreiben Sie: „im Rahmen vorhandener Mittel“ – eine Formulierung mit erstaunlicher parlamentarischer Ausdauer. Sie erledigt zuverlässig den Finanzierungsansatz. Ob sie auch die zusätzliche Arbeit erledigt, sei einmal dahingestellt. Und schließlich: Was passiert – Herr Korth hat es angesprochen –, wenn Brüssel nur teilweise zustimmt oder den Antrag ablehnt? Dann brauchen die Betriebe Beratung, Unterstützung bei möglichen Umstellungen und Klarheit über den rechtmäßigen tierschutzgerechten Umgang mit ihren Tieren. Ein Plan B, den Sie nicht haben, ist allerdings keine Unhöflichkeit dem Plan A gegenüber. Er gehört zur Verantwortung gegenüber den Betroffenen. Deshalb sollten die Gespräche mit Bund und Europäischer Kommission weitergehen. Dafür müssen öffentlicher 15.10.2026 Nutzen, Sicherheit und dauerhafter Vollzug aber zusammenpassen. Die unklare Transportforderung und die offenen Umsetzungsfragen lassen uns bei diesem Antrag noch nicht zustimmen. Daher werden wir uns enthalten. Wir wollen Ihnen aber nicht ins Gehege kommen. Haha, Wortwitz! Verstanden? (Heiterkeit von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Sika! Sika!) – Ja, es ist schon spät. – Wir möchten lediglich, dass Ihre Lösung hält, auch nach der heutigen Abstimmung. Denn ein Antrag ist schnell verabschiedet, aber die Verantwortung bleibt, und das ist sicher. – Damit guten Appetit beim nächsten Wildgericht! (Dr. Patricia Peill [CDU]: Na Sika!) – Na Sika, genau. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Die Rezepte können im Nachgang noch bei der Kollegin angefordert werden. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: 50 Rezepte! Ich habe es versprochen!) Für die Fraktion der FDP hat nun Herr Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehen Sie es mir nach, dass ich Sie eben falsch angesprochen habe. Das war nicht meine Absicht. – Ich freue mich auf die Rezepte der Kollegin Kahle-Hausmann. Das ist jetzt wirklich verpflichtend. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Ich mache ein Kochbuch, Leute! – Zuruf von Frank Müller [SPD]) Wir sprechen heute unter dem letzten Tagesordnungspunkt über das Sikawild. Für die betroffenen Betriebe geht es nicht um eine wissenschaftliche Debatte, sondern um Planungssicherheit und um Investitionen. Es geht um Familienbetriebe, die über Jahre ein wirtschaftliches Standbein aufgebaut haben und nun nicht wissen, ob dieses Geschäftsmodell künftig überhaupt noch möglich sein wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, deshalb werden wir dem Antrag zustimmen. (Heiterkeit und Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Bianca Winkelmann [CDU]: Su- per!) Diese Trophäe können Sie sich zum Abschluss der Debatte aufhängen. Ich erwarte aber im Umkehr-Landtag schluss, dass auch bei uns demnächst noch einige Trophäen eingehen werden. (Heiterkeit von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Was?) Dieser Antrag wirft aber eine unbequeme Frage auf: Warum stehen wir heute überhaupt an diesem Punkt? Die Koalitionsfraktionen erkennen hier selbst an, dass die bloße Einstufung einer Art als invasiv offenbar nicht ausreicht, um angemessene politische Entscheidungen zu treffen. Sonst läge dieser Antrag heute nämlich nicht vor. Sonst würden wir nicht über Ausnahmen sprechen. Sonst würden wir nicht auf die wirtschaftliche Bedeutung von Betrieben verweisen müssen. Mit anderen Worten: Die Realität ist komplexer als die Einordnung in irgendeine Kategorie. Genau auf diese Problematik haben wir als Freie Demokraten bereits hingewiesen. Mit unserem Antrag „Effizient handeln, Risiken begrenzen – Management invasiver Arten neu aufstellen“ fordern wir, Risiken differenziert zu betrachten und ökologische, gesundheitliche sowie wirtschaftliche Auswirkungen gleichermaßen in den Blick zu nehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, dieser Antrag ist noch im Verfahren. Das heißt, nach der heutigen Abstimmung hier müssen Sie eigentlich unserem Antrag auch zustimmen. (Beifall von der FDP) Die internationale Forschung ist bei der angesprochenen Frage schon längst weiter. Bewertungsstandards wie EICAT und SEICAT, die auf den Ansätzen der International Union for Conservation of Nature beruhen, wurden genau deshalb entwickelt. Denn es geht darum, die tatsächlichen Auswirkungen einer Art zu bewerten, und nicht allein darum, in welcher Kategorie sie eingestuft werden. Die entscheidende Frage lautet nicht: Ist die Art auf einer Liste? Die entscheidende Frage lautet: Welches konkrete Risiko besteht, und wie gehen wir damit um? Denn das eigentliche Problem ist nicht das Sikawild. Das eigentliche Problem ist ein System, das zunächst pauschal kategorisiert, anschließend die Folgen erkennt und dann versucht, sie über Ausnahmeregelungen wieder einzufangen. Auf gut Deutsch: Die Betroffenen erleben genau das – erst entstehen Unsicherheiten, dann entstehen neue Verfahren, dann entstehen neue Genehmigungen, und am Ende versucht die Politik, die Probleme, die sie selbst ausgelöst hat, wieder abzuschaffen. Das ist ein fatales Verfahren. Das muss endlich geändert werden. Das ist kein modernes Risikomanagement. Das ist Verwaltung nach dem Motto „erst verbieten und dann reparieren“. (Beifall von der FDP) 15.10.2026 Die Welt verändert sich. Arten ändern ihre Verbreitungsgebiete, und neue Herausforderungen entstehen. Die Antwort darauf kann nicht sein, jede Veränderung reflexartig als Problem zu behandeln. Die Antwort muss sein: Risiken begrenzen, ohne Chancen vorschnell auszuschließen. Wir stimmen deshalb, wie schon gesagt, dem Antrag zu. Da dies die vorvorletzte Rede des heutigen Abends ist, möchte auch ich Ihnen allen eine schöne Herbstpause wünschen. Erholen Sie sich gut von mir. Das ist notwendig; denn ich garantiere Ihnen, dass es nach der Herbstpause umso härter weitergeht. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Zurufe: Oh!)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der AfD spricht nun Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Da steht ein Sikahirsch hinter einem ordentlichen Zaun. Er frisst Gras, liefert regionales Wildbret und sichert einem Bauern ein zweites Standbein. Aber Brüssel hat das Sikawild zum Problemfall erklärt. Der Hirsch steht im Gehege, aber die Bürokratie geht auf Wanderschaft. Seit August 2025 steht es auf der Unionsliste invasiver Arten. Nach den Übergangsregeln darf es auch in bestehenden gewerblichen Haltungen nicht mehr vermehrt werden. Sprich: Selbst in eingezäunten Gehegen läuft die Frist im August 2027 aus. CDU und Grüne sprechen von rund 75 Betrieben mit 843 Tieren in NRW. Das finde ich sehr interessant; denn noch im März wusste die Landesregierung nur von 26 Einrichtungen, als ich in einer Kleinen Anfrage nachgehorcht hatte. Konkrete Bestandszahlen? Fehlanzeige! Da frage ich mich: Was gilt denn nun, und wieso wissen die regierungstragenden Fraktionen mehr als die Regierung? Wie will also Schwarz-Grün die Folgen dieses EU-Verbots bewältigen, wenn nicht einmal ein verlässlicher Überblick besteht? Die Landesregierung konnte in der Anfrage auch nicht belegen, ob und in welchem Maße sich Sikaund Rotwild in NRW überhaupt kreuzen. Das heißt natürlich nicht, dass es kein Risiko gäbe. Ich bin bekanntermaßen überhaupt kein Freund invasiver Arten und halte hier Vorsicht für besser als Nachsicht. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Wo eingeschleppte Arten heimische Tiere und Pflanzen verdrängen, muss der Staat handeln. Aber wer ein Problem bekämpfen will, muss wissen, wie es aussieht. Und freie Wildbahn und ein gesichertes Gehege sind doch zweierlei Paar Schuhe. Landtag Im Arnsberger Wald lebt Sikawild seit Jahrzehnten. Vom Menschen eingebracht, hat es sich dort etabliert. Natürlich eingewandert ist es nicht. Eine andere Frage, die sich mir auch stellt, ist: Haben die regierungstragenden Fraktionen eigentlich der EU-Kommissarin für Umweltschutz zugehört? Sie sieht überhaupt keine Rechtfertigung für nationale Ausnahmeregelungen. Denn sie sagt: Die Tiere könnten ja auch entweichen. Ja, natürlich können sie das. Genau darum braucht es sichere Zäune und vernünftige Kontrollen. Aber aus einem möglichen Ausbruch das Aus für die ganze Haltung abzuleiten, hieße doch, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wäre man konsequent, müsste man dann auch zum Beispiel die Haltung von Waschbären in Wildparks verbieten wie hier in Düsseldorf im Grafenberger Wald. Die sind auch garantiert bessere Ausbrecher als 80 kg schwere große Hirsche. Immerhin: Der Art. 9 eröffnet begründete Ausnahmen. Als Notbehelf ist das in Ordnung. Aber mit welchem Aufwand? Auch hier wieder typische Eurokratie: Erst wird die Sikawildhaltung untersagt, dann soll man mit Aktenordner und Bittschrift nach Brüssel pilgern. Da wird doch der Amtsschimmel besser gefüttert als das Sikawild. In dieser Debatte um den Sikahirsch geht es um Eigentum, Tierwohl und regionales Fleisch. Wir teilen deshalb ausdrücklich die Forderungen nach Rechtssicherheit für bestehende gesicherte Gehege, vernünftigen Transporten ohne Genehmigungszirkus, klaren Regeln für Zäune und Kontrollen. Aber immer neue Antragsstempel: Nein! Für die wild lebenden Sikahirsche jedoch sollten wir uns an die schönen Zeilen des Fürsten zu Lynar halten, der einst dichtete: „Jagen nichts als brave Hirsche Mit den Eichen auf den Stirnen; Und am Abend warten unser Alter Wein und junge Dirnen.“ Und zu denen werde ich mich jetzt auch begeben. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung spricht nun Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist es gar nicht so kompliziert. Der Sikahirsch ist ein tolles Tier – übrigens mit interessanten Lautäußerungen, da kann ich dem Kollegen Dr. Kaiser nur zustimmen. (Heiterkeit von den GRÜNEN) 15.10.2026 Die ursprüngliche Verbreitung ist Ostasien. Man hat den Sikahirsch an alle möglichen Stellen dieser Welt gebracht, und da verursacht er diverse Probleme. Das haben viele Kollegen richtigerweise gerade schon beschrieben. Da wir ein Problem mit invasiven Arten haben, hat die Europäische Union eine Regelung getroffen, die besagt, dass man sich um diese wild lebenden Populationen kümmern muss und außerdem dafür sorgen muss – das ist der zweite Teil –, dass die Sikahirsche und die Tiere, die in Gefangenschaft gehalten werden, nicht weiter entweichen können, damit keine neuen Populationen entstehen, die entsprechende Schäden verursachen. Die Schäden sind im Lebensraum zu finden – auch in Form von Hybridisierung mit dem ebenso tollen Rothirsch. Das ist nicht gut für den Artenschutz. Es gibt Sikahirschhaltungen – das ist von den Kollegen beschrieben worden – in Nordrhein-Westfalen. Wir haben auch einige frei lebende Populationen – die größten mit etwa 5.000 Tieren im Arnsberger Wald. Die Haltungen, die es gibt und die gut geschützt sind, machen natürlich Sinn, weil das erst einmal den Tieren nützt und es vor allen Dingen auch wirtschaftlich Sinn macht und eine wirtschaftliche Existenz bedeutet. Deshalb hat die Landesregierung, als uns diese Verordnung und dieses Thema erreicht hat, sofort gehandelt und sich Gedanken darüber gemacht, wie man eigentlich dafür sorgen kann, dass auf der einen Seite der Sikahirsch keine Probleme verursacht und auf der anderen Seite diese Haltungen weiterhin möglich sind. Das ist eigentlich auch überhaupt kein Problem. Es gibt einen Ausnahmeparagrafen, der entsprechende Haltungen zulässt. Es ist gut, dass wir bei diesem Thema Unterstützung des Landtags bekommen, wenn dieser Antrag gleich eine Mehrheit erhält. Das ist gut. Wir sind nämlich schon mit Bayern und Schleswig-Holstein dabei – auch diese Bundesländer widmen sich der Fragestellung aus den genannten Gründen, und ich bin sicher, es werden noch weitere dazukommen –, einen entsprechenden Ausnahmeantrag zu erarbeiten, damit wir bei der Europäischen Union die Möglichkeit erhalten, Sikawild weiterhin in Gefangenschaft zu halten. Gleichzeitig werden wir als Landesregierung aber natürlich unsere Verpflichtung erfüllen, das Management der frei lebenden Tiere zu betreiben. Das ist also eine Sache, die auf gutem Wege ist. Ich finde es sehr passend, dass ich nun als letzter Redner vor den Ferien die Gelegenheit habe, diese gute Nachricht, die ganz überwiegend gemeinsam vom Haus getragen wird, noch einmal zusammenfassen zu dürfen. Landtag Ich freue mich besonders, dass der Kollege Dr. Kaiser die interessanten Lautäußerungen des Sikawildes erwähnt hat. Ich bin sicher, er wird die Ferienzeit nutzen, um den Brunftruf des Sikawildes – das ist nämlich ein abfallendes Schlurzen – oder den Warnruf – das wiederum ist ein hohes Pfeifen – zu üben, damit wir in Zukunft hier auch Anschauungsmaterial zum Sikawild erleben. (Heiterkeit von der CDU und den GRÜNEN) In diesem Sinne wünsche ich vonseiten der Landesregierung einen schönen Abend und für alle, die Ferien haben sollten in den nächsten Wochen, schöne Ferien. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Minister Krischer. Ich glaube, Sie haben in den Reihen der Kolleginnen und Kollegen so einige enttäuscht. Die Erwartung war, dass noch eine Pfeifeinlage von Ihnen kommt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Justus Moor [SPD]: Ja! – Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE]: Definitiv!) Diejenigen, die Sie kennen, wissen, dass Sie sich diesbezüglich hervorragend auskennen. Aber gut. Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/21619 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der SPD ist der Antrag Drucksache 18/21619 angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen somit zum Ende der Sitzung. Auch ich wünsche Ihnen eine schöne, erholsame Herbstpause. Kommen Sie alle gesund wieder zurück! – Vielen Dank. Schluss: 20:34 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 15.10.2026

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