Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit der eingeleiteten Verbändeanhörung zur grundlegenden Novellierung des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Ende 2024 hat sich einiges getan. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorstoß von CDU und Bündnis 90/Die Grünen wird den bestehenden Unsicherheiten im Rettungswesen begegnet. Bitte gestatten Sie mir die Bemerkung: Die eine oder andere Abgeordnete habe ich nicht verstanden. Die Grundlagen werden im SGB V geregelt. (Jule Wenzel [GRÜNE]: Ja!) Beispielsweise Sie vonseiten der SPD tun so, als könnten wir hier im Land Nordrhein-Westfalen alles regeln und wären völlig losgelöst von der Bundesgesetzgebung. Das sind wir nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jule Wenzel [GRÜNE]: Ja!) Insofern ist es mit Blick auf den Zeitplan bzw. darauf, wie wir das miteinander gemacht haben, natürlich richtig gewesen, dass wir mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie mit den Krankenkassen und gleichzeitig auch mit der Bundesregierung gesprochen haben und geguckt haben, was sich im SGB V ändert und an welcher Stelle nun Folgeanpassungen im Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen stattfinden müssen. Gestatten Sie mir auch folgenden Hinweis: Mit der hier vorgesehenen und Ihnen vorgeschlagenen Umstellung des Systems vom Gebührenmodell auf das Verhandlungsmodell ziehen wir einfach etwas vor 15.10.2026 und nach, was sowieso kommt. Mit dem Gebührenmodell gibt es heute – das merken Sie doch allenthalben, wenn Sie vor Ort diskutieren – keinen Konfliktlösungsmechanismus im Rettungsgesetz NRW. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen kommt das Verhandlungsmodell, und es kommt der Konfliktlösungsmechanismus. Das ist ein Rechtsschutz für die Kommunen, den sie heute nicht haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund irritiert mich auch, dass hier vorgetragen wurde, in der kommunalen Familie empfinde man die potenzielle Abschaffung des Gebührenmodells als nicht richtigen Schritt. Wir sind hier nicht auf der freien Wiese unterwegs; das haben wir auch den Kommunen mehr als deutlich gemacht. Wir erleben ja, dass die Krankenkassen trotz abgestimmter Rettungsdienstbedarfspläne anders handeln. Es ist, glaube ich, hinlänglich bekannt, dass wir gerade bei den Fehlfahrten eine hohe Spreizung bei den Trägern rettungsdienstlicher Leistungen und bei den Rettungsdienstträgern haben. Ich habe Ihnen an dieser Stelle schon gesagt, dass ich erwarten würde und als oberste Kommunalaufsicht auch erwarten muss, dass man sich bei so einer Spreizung vor Ort mit seinen Strukturen auseinandersetzt und sie kritisch hinterfragt. Das können das Land Nordrhein-Westfalen, der Landtag, die Landesregierung nicht auflösen. Wir können aber die Grundlagen dafür schaffen und rechtsschützend tätig werden. Das tun wir an dieser Stelle mit dem Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, indem in das nordrhein-westfälische Rettungsgesetz endlich ein Konfliktlösungsmechanismus aufgenommen wird, wenn Sie das so beschließen. Der Gesetzentwurf wird gleichzeitig dazu genutzt, den Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten eine weitere Betätigung im Rettungsdienst zu ermöglichen. Hinsichtlich der Themen „Fachkräfteengpass“ und „personelle Resilienz“ wird dieser Gesetzentwurf dazu genutzt, dass Notfallsanitäterinnen und -sanitäter neben einer mitwirkenden Ausübung auch eigenverantwortlich tätig werden können. Das war damals das Ziel der Einführung der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter als weiteren Qualitätssprung zur Entlastung der Notärzte. Das heißt: Sie dürfen nach dem Gesetzentwurf auch zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen heilkundliche Maßnahmen durchführen, die normalerweise Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Mit dem Bundesgesetz, das, glaube ich, heute im Deutschen Bundestag behandelt wird, (Zurufe: Ja!) und der hier angestrengten Reform werden die Systeme richtigerweise wieder intensiver miteinander Landtag vernetzt und gleichzeitig für das Rettungswesen Nordrhein-Westfalens der Zukunft Sorge getragen. Das ist eine gute Sache. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Des Weiteren haben wir uns bei den Spitzengesprächen zur Finanzierung von Fehleinsätzen und Fehlfahrten darauf verständigt – darüber haben Sie in dieser Woche schon miteinander debattiert –, eine Qualitätssicherungsphase im Sinne eines Strukturprüfungsprozesses im Rettungswesen Nordrhein-Westfalen einzuziehen. Diese Qualitätssicherungsphase haben wir als Landesregierung eingeleitet. Mit den Zielen der Stärkung der Wirtschaftlichkeit, der Vereinheitlichung geeigneter Standards sowie einer Optimierung von Schnittstellen des Rettungsdienstes zum ambulanten Sektor werden wir gemeinsam – Land, Kommunen und Krankenkassen – den Rettungsdienst auch in struktureller und organisatorischer Hinsicht neu ausrichten. Ich habe die Debatte zur Qualitätssicherungsphase in dieser Woche verfolgt. Auch da haben wir als Land gesagt, dass wir hiermit einen Schutzmechanismus aufsetzen. Denn nicht alles, von dem heute möglicherweise geglaubt wird, dass es die Krankenkassen zahlen, wird morgen noch gezahlt werden. Die Qualitätssicherungsphase ist daher ungeheuer wichtig, um dafür Sorge zu tragen, dass Kommunen nicht in rettungsdienstliche Fallen der Finanzierung laufen. Deshalb ist meine Bitte an Sie, Ihre Haltung dazu noch einmal zu überdenken. Alles in allem: Wir begrüßen den Gesetzentwurf und freuen uns auf die weitere Beratung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
