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Enxhi Seli-Zacharias

AfD 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich zitiere: Landtag Türkische Staatsbürger können nicht die volle Leistung erbringen, wenn ihnen neben der türkischen nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen wird. Dieses Zitat stammt nicht von mir. Dieses Zitat stammt vom umstrittenen Tayfun Keltek, Vorstand Landesintegrationsrat, seinesgleichen Mitglied der SPD. Eine derart offensiv vorgetragene Verachtung des Aufnahmelandes ist leider noch nicht die sprichwörtliche Spitze des Eisberges. Diese sehen wir momentan nämlich in Berlin. Auch dem letzten vormals konservativen Vertreter der CDU sollte mittlerweile Sinn und Zweck der aus linken Kreisen durchgepeitschten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts klar geworden sein. Kalte Vorteilsnahme statt Identifikation mit der neuen Heimat ist hier nämlich die Devise. Dankbarkeit? Fehlanzeige. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist kein nackter Verwaltungsakt. Sie ist mehr als nur ein Dokument. Sie begründet eine dauerhafte rechtliche Zugehörigkeit zu unserem Gemeinwesen mit allen Rechten, aber auch mit einer besonderen Verantwortung gegenüber unserem Land. Deshalb muss die Einbürgerung am Ende einer wirklich gelungenen Integration stehen und darf nicht zum automatischen Ergebnis möglichst kurzer Wartezeiten werden. Sie darf vor allem nicht durchgepeitscht werden. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 – da kommen wir nun zum Kern – hat die Einbürgerung erheblich erleichtert. Die reguläre Aufenthaltszeit wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt, die Mehrstaatlichkeit grundsätzlich zugelassen und die Voraussetzungen für die Einbürgerung insgesamt gelockert. Seit Jahren fordert die AfD die Rückbesinnung zu einem Staatsangehörigkeitsrecht, das Integration voraussetzt, statt sie durch die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit vorwegzunehmen. Konkret bedeutet das: Die Anspruchseinbürgerung nach fünf Jahren muss durch eine Ermessenseinbürgerung nach frühestens zehn Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland ersetzt werden. Zugleich muss die Einbürgerung wieder an klare Integrationsleistungen gebunden werden. Dazu gehören die erforderlichen hohen Sprachkenntnisse und die nachweisliche Einordnung in die deutsche Gesellschaft. Die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit muss wieder zur begründeten Ausnahme werden. Auch beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt sind Regeln zu ändern. Wir wollen den Erwerb kraft Geburt grundsätzlich wieder an die deutsche Staatsangehörigkeit mindestens eines Elternteils knüpfen. Ein weiterer Punkt ist elementar entscheidend: Zeiten eines Asylverfahrens oder eines lediglich humanitären Aufenthalts dürfen nicht länger als gewöhnlicher Aufenthalt für die Einbürgerung angerechnet 15.10.2026 werden. Genau das hatte die Union aus der Opposition heraus nämlich noch gefordert, jetzt aber längst wieder vergessen. Auch die Lage in Syrien verlangt eine konsequente Neubewertung. Widerrufsverfahren dürfen durch immer schneller vollzogene Einbürgerungen nicht faktisch gegenstandslos werden. Wir fordern deshalb, die Einbürgerung anerkannter syrischer Asylbewerber bis zur individuellen rechtlichen Klärung der jeweiligen Schutzvoraussetzungen auszusetzen. Eines sage ich an dieser Stelle auch ganz klar: Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, jede einmal beschlossene Entscheidung des Staatsangehörigkeitsrechts dauerhaft beizubehalten. Dieses Versprechen geben wir übrigens unseren Wählern. Wenn sich wie im vorliegenden Fall eine Neuregelung nicht bewährt hat – das ist tatsächlich mehr als deutlich –, (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sie haben null Be- lege! Sie erzählen nur rum!) steht dem Bundesgesetzgeber selbstverständlich die Möglichkeit zu, gegenzusteuern. Eine Rückkehr zu der früheren und bewährten gesetzlichen Regelung ist aus unserer Sicht alternativlos. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ja, genau!) Es gibt schlichtweg auch keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass die gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen dauerhaft unverändert bleiben oder künftig noch weiter abgesenkt werden. Wer behauptet, eine Rückkehr zu diesen strengeren Voraussetzungen sei grundsätzlich rechtlich unmöglich, verwechselt politische Vorlieben mit verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Unser aller Ziel muss die Rückkehr zu den bewährten Grundsätzen des früheren Rechtszustands sein: längere Aufenthaltszeiten, die regelhafte Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und eine Einbürgerung, die eine nachweislich gelungene Integration voraussetzt. Wir wollen ein Staatsangehörigkeitsrecht, das die Interessen unseres Landes in den Mittelpunkt stellt. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sie wollen Ihre Rechte wahren! Das ist alles!) Ich sage es ganz offen und ehrlich, ganz deutlich: Der Antrag der FDP geht uns – das haben Sie gerade herausgehört – nicht weit genug. Wir wollen das Fundament neu gießen, und dafür stehen wir mit einem Versprechen gegenüber unseren Wählern. (Beifall von der AfD)

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