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Klaus Voussem

CDU 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln verlangt, muss auch bereit sein, sich unabhängig kontrollieren zu lassen. Gerade als Regierungsfraktion wissen wir: Ein starker Landesrechnungshof ist unverzichtbar für unsere parlamentarische Demokratie. Die Kontrolle durch ihn gehört zur verantwortungsvollen Regierungsarbeit. Der Landesrechnungshof erfüllt dabei eine unverzichtbare Aufgabe. Die Prüfung des Landesrechnungshofs schafft Transparenz und gibt eine belastbare Grundlage für parlamentarische Kontrolle. Zugleich helfen seine Hinweise, staatliches Handeln wirtschaftlicher und wirksamer zu gestalten. Die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs ist deshalb ein hohes Gut. Gerade deshalb verdient jede vorgeschlagene Änderung seiner verfassungsrechtlichen Grundlage eine sorgfältige Betrachtung. Die AfD möchte für die Wahl sämtlicher Mitglieder des Landesrechnungshofs eine 15.10.2026 Zweidrittelmehrheit einführen. Dahinter steht zunächst ein nachvollziehbarer Gedanke. Eine breite parlamentarische Zustimmung kann das Vertrauen in eine Personalentscheidung stärken. Entscheidend ist aber, ob die vorgeschlagene Regelung tatsächlich den behaupteten Fortschritt bringt. Dabei ist zunächst festzuhalten: Die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs besteht bereits heute Kraft Artikel 87 unserer Landesverfassung. Er ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit. Das Landesrechnungshofgesetz sichert seine persönliche Rechtsstellung und stellt Anforderungen an Qualifikation und Berufserfahrung. Diese Garantien gelten unabhängig davon, mit welcher Mehrheit ein Mitglied gewählt wurde. Aus einer parlamentarischen Wahl entsteht kein politisches Weisungsrecht. Wer vom Landtag gewählt wird, ist anschließend seinem gesetzlichen Auftrag verpflichtet. Die Wahl begründet demokratische Legitimation. Sie begründet keine Gefolgschaft gegenüber denjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben. Die AfD warnt vor einem – Zitat – Versorgungshof für Parteifunktionäre und möglichen Gefälligkeitsgutachten. Konkrete Belege für solche angeblichen Missstände beim Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen bleibt sie schuldig. Wer Vertrauen stärken will, sollte es nicht durch pauschale Verdächtigungen untergraben. Das Vertrauen in eine unabhängige Institution verlangt auch einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Reputation. Eine höhere Wahlmehrheit kann Verständigung fördern. Sie garantiert aber weder größere fachliche Eignung noch größere persönliche Unabhängigkeit. Entscheidend bleibt deshalb die Qualität der vorgeschlagenen Personen, ihre Integrität und die rechtlichen Bedingungen ihrer Amtsführung. Zudem betrifft dieser Entwurf sämtliche Mitglieder des Landesrechnungshofs. Damit würden auch fachliche Nachbesetzungen von einer Zweidrittelmehrheit abhängig. Das kann bei ausbleibender Verständigung zu länger unbesetzten Stellen führen. Eine besondere Lösung für solche Blockaden enthält der Entwurf nicht. Wer eine Kontrollinstanz stärken möchte, muss ihre Unabhängigkeit und ihre Arbeitsfähigkeit gleichermaßen im Blick behalten. Aber der Vergleich mit dem Verfassungsgerichtshof ersetzt auch diese Abwägung nicht. Beide Institutionen benötigen besonderen Schutz. Ihre unterschiedlichen Aufgaben und Rechtsgrundlagen verlangen jedoch eine eigenständige Betrachtung ihrer Wahlverfahren. Zugleich verlangt die AfD Ausgewogenheit zwischen Regierungsmehrheit und Opposition. Damit legt sie selbst einen parteipolitischen Maßstab an eine unabhängige Institution an. Der Maßstab für die Beset-Landtag zung des Landesrechnungshofs muss aber fachliche Eignung und unabhängige Amtsführung sein. Seine Mitglieder vertreten keine parlamentarischen Lager. Sie dienen einem gemeinsamen gesetzlichen Auftrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hauptausschuss werden wir den Gesetzentwurf mit der gebotenen Sorgfalt beraten. Eine Verfassungsänderung verlangt eine belastbare Problemanalyse und einen tatsächlichen Mehrwert für unsere Institutionen. Beides liegt diesem Entwurf jedoch nicht zugrunde. Die CDU-Fraktion sieht deshalb keine Notwendigkeit für diese Verfassungsänderung und lehnt den Gesetzentwurf ab. Unser Maßstab bleibt wirksame Unabhängigkeit und verlässliche Arbeitsfähigkeit statt politischer Symbolgesetzgebung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

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