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Wilhelm Korth

CDU 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn eine europäische Verordnung dazu führt, dass rund 75 Betriebe in Nordrhein-Westfalen einen funktionierenden Betriebszweig aufgeben müssen, obwohl ihre Tiere in sicheren Wildgehegen leben, dann ist diese Vorgabe zu pauschal – nicht bezüglich des Ziels, wohl aber bezüglich der Reichweite. Es ist unsere Aufgabe, als Landtag dann hinzusehen und nachzusteuern. Genau das tun CDU und Grüne heute gemeinsam. Bei diesem Antrag geht es um das Halten von Sikawild in Gehegen. Kurz zur Einordnung: Das Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und gehört zur Gattung der Cerviden, also – auf gut Deutsch – der hirschartigen Paarhufer. Es ähnelt unserem Rotwild und ist bemerkenswert anpassungsfähig. Im vergangenen Jahr hat die Europäische Union Sikawild als invasive, gebietsfremde Art eingestuft. Die Gründe dafür nehmen wir ernst: Konkurrenz um Lebensraum und Nahrung, Schäden für Wald und Landwirtschaft sowie das Risiko einer Kreuzung mit unserem heimischen Rotwild. In Nordrhein-Westfalen gibt es im Arnsberger Wald und bei Beverungen frei lebende Populationen. Dort brauchen wir ein konsequentes, fachlich fundiertes Bestandsmanagement; daran rüttelt niemand. Deshalb fordern wir, dass sich das Land bei der Erstellung des bundesweiten Management- und Maßnahmenblattes für praxistaugliche Regelungen einsetzt. Zwischen einem frei lebenden Rudel im Arnsberger Wald und den Tieren im gesicherten Gehege liegt aber ein himmelweiter Unterschied. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Das stimmt!) Rund 75 kleine und mittelständische Betriebe halten in unserem Bundesland Sikawild. Für diese Haltungsbetriebe ist die Direktvermarktung von Wildfleisch kein Hobby, sondern ein Stück wirtschaftlicher Substanz. Wir fordern von der Landwirtschaft seit Jahren, sich breiter aufzustellen und weniger abhängig vom Marktgeschehen zu sein. Diese Betriebe haben genau das getan. Jetzt soll ihnen das Erreichte wegbrechen, und zwar nicht, weil von diesen Gehegen ein Schaden ausgegangen wäre, sondern wegen einer Landtag Einstufung, die nicht zwischen Wald und Gehege unterscheidet. Konkret gewährt die Verordnung bestehenden gewerblichen Haltungen eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Bereits in dieser Zeit dürfen sich die Tiere nicht mehr fortpflanzen. Ein Bestand, der nicht nachwachsen darf, ist ein Bestand auf Abruf. Das führt faktisch zum Ende der Sikawildhaltung bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 7. August 2027. Betroffen sind auch unsere Wild- und Freizeitparks, die mit dem Sikawild einen echten Anziehungspunkt und damit auch ein Stück Umweltbildung verlieren. Deshalb beauftragen wir die Landesregierung, den Weg zu gehen, den das Europarecht selbst eröffnet. Art. 9 der Verordnung erlaubt Ausnahmen bei zwingendem öffentlichen Interesse, ausdrücklich auch wirtschaftlicher Art. Wir fordern also keine Ausnahme vom Artenschutz, sondern eine Lösung, die unterscheidet. Ob Brüssel am Ende zustimmt, entscheidet allerdings die Kommission. Aber einen Versuch sind uns diese Betriebe wert. Denn eine Hybridisierung setzt voraus, dass Sikaund Rotwild am selben Standort vorkommen. Im Gehege ist genau das steuerbar, wird dokumentiert und kontrolliert. Wer das Risiko im Wald bekämpfen will, muss es auch im Wald bekämpfen und nicht im Gehege. Darüber hinaus zielen wir auf einen handfesten Bürokratieabbau. Transporte zum Tierarzt oder zum Schlachtbetrieb sollen künftig auf bloße Anzeige hin möglich sein. Denn eine Regelung, bei der jeder Tierarztbesuch ein Verwaltungsverfahren auslöst, hilft niemandem. Wir wollen starke, klimaresiliente Wälder, wir wollen wirksamen Artenschutz, und wir wollen vielfältige, wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft und Tierhaltung. Diese Ziele stehen nicht gegeneinander. Sie lassen sich verbinden, wenn Politik differenziert handelt. Genau das tun wir hiermit. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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