Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Warum kam mir beim Verfassen dieses Antrags Toni Polster in den Sinn? Herr Anton – genannt „Toni“ – Polster ist ein sehr beliebter und ehemals bei Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln tätiger Bundesliga-Fußballprofi. Was haben die Idee zu diesem Antrag und Toni Polster gemeinsam? Die Antwort lautet: Beide kommen aus Österreich. Denn der Ausschuss für Haushaltskontrolle hatte sich zuletzt nach Österreich aufgemacht, um Anregungen zu erhalten. Es stellte sich heraus, dass der Rechnungshof dort auf Bundesebene mit Zweidrittelmehrheit besetzt wird. 15.10.2026 Der Rechnungshof des Landes NRW ist eine von uns sehr geschätzte und wichtige Institution. Die besondere Stellung des Landesrechnungshofs liegt auch in seiner Unabhängigkeit begründet. Entsprechend sorgfältig muss er besetzt werden, sowohl die Personen als auch das Verfahren betreffend. Auf der einen Seite müssen die Personen strikt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt werden. Auf der anderen Seite muss ihre Unabhängigkeit gesichert sein, etwa vor der Übergriffigkeit einer politischen Mehrheit. Solche Übergriffigkeit kann klein anfangen, etwa mit merkwürdigen, sonst unüblichen Fragen zu einem Haushalt, der so klein ist, dass es sich angesichts der 110 Milliarden Euro im Landeshaushalt gar nicht lohnt, sich damit zu beschäftigen. Es mag sein, dass dies ein überflüssiger Argwohn gegenüber dem Vorgehen der Ausschussvertreter von Bündnis 90/Die Grünen ist. Aber angesichts der Stellung des Landesrechnungshofs, der immer wieder und zu Recht die Ausgabenwut dieser Landesregierung anprangert, sollte man schon empfindlich sein, zumal als Oppositionspartei. Das wird sicherlich nicht nur die AfD so sehen. Es wäre nur ein Schritt von merkwürdigen Fragen zu dem Versuch, den Rechnungshof mit Personen zu besetzen, die der Regierung deutlich näher stehen, als es gut für ihre Unabhängigkeit wäre. Denn die Mitglieder des Landesrechnungshofs genießen richtigerweise richterliche Unabhängigkeit. Diese muss gewahrt bleiben, auch durch das Besetzungsverfahren. Derzeit werden die Mitglieder mit einfacher Mehrheit bestimmt. Diese liegt aber denknotwendig bei den regierungsbildenden Fraktionen, sonst könnten sie ja die Regierung nicht bilden. Diese Fraktionen sind also sehr weitgehend frei, die Kontrolleure der von ihnen gebildeten Regierung selbst zu bestimmen. Nach dem politischen Idealbild ist die gesetzgebende Gewalt, also unser Parlament, deutlich getrennt von der Verwaltungsgewalt, also der Regierung. Sie ist so getrennt, dass das Parlament die Regierung kontrolliert. Dies trifft auch auf den unabhängigen Rechnungshof zu, der die Regierung ebenfalls kontrolliert. Derzeit könnte die Entscheidung des Parlaments über die Besetzung aber weitestgehend regierungsfreundliches, also abhängiges Handeln bewirken. Da hat das demokratische System der gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten in NRW eine Unwucht. Die Lösung dieses Problems legen wir mit diesem Antrag vor. Der Landesrechnungshof soll die Regierung unabhängig kontrollieren. Er sollte nicht Spielball sein, zum Beispiel bei politischen Versorgungsinteressen. Er sollte rein fachlich und auf höchstem Niveau arbeiten dürfen. Darüber hinaus sollte er auch vor einer politischen Beeinflussung geschützt werden. Es kann durchaus sein, dass eine Partei sehr lange am Stück regiert. Landtag Gerade dann muss besonders genau bezüglich Filz und Korruption hingeschaut werden. Gerade dann darf nicht der Eindruck entstehen, dass diese Institution zum Büttel der Regierung geworden ist. (Beifall von der AfD) In der Vergangenheit scheint es wohl gereicht zu haben, mit Usancen zu agieren. Wir möchten das aber verfassungsrechtlich absichern. Nach unserem Vorschlag entscheidet nicht die einfache, regierungstragende Mehrheit, sondern diese wäre in den meisten Fällen auf die Mitarbeit der Opposition angewiesen. Der gesamte Landtag hat ein Interesse daran, dass die Institution „Landesrechnungshof“ weiter gestärkt wird. Jeder Anschein fehlender Unabhängigkeit muss beim Landesrechnungshof vermieden werden. Mit dem Antrag werden die demokratischen Funktionen gestärkt. Er ist aber auch mit Blick auf Finanzinvestoren gut, die wir aktuell brauchen, um unseren Schuldenberg zu finanzieren. Wer will schon in einem Land ohne gute Finanzkontrolle investieren? Ich gehe deshalb von einer breiten Zustimmung aus. Änderungsvorschläge werden wir natürlich gerne berücksichtigen. Es geht schließlich um die Stärkung der Institution „Landesrechnungshof“. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
