Dr. Gregor Kaiser
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lassen Sie mich zunächst mein Bedauern darüber ausdrücken, dass der Kollege Ott, Fraktionsvorsitzender der SPD, heute Abend nicht mehr hier ist. Er hatte ja gestern schon angekündigt, dass wir das Thema „Sikawild“ 15.10.2026 heute noch behandeln. Da finde ich es doch sehr schade, dass er zum späten Zeitpunkt dieser Debatte nicht mehr im Hause zu sein scheint. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Er hat es mir überlassen! Alles gut! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Vor wenigen Monaten erreichte mich eine E-Mail von einer besorgten Bürgerin – die werden von den Kollegen und Kolleginnen der SPD ja sonst immer so ernst genommen –, die durch einen WDR-Bericht auf die europäische Regelung aufmerksam gemacht wurde, zu der der Kollege Korth gerade schon gesprochen hat. Sie arbeitet saisonal in einem Wildpark und schilderte mir ihre große Sorge um die dort gehaltenen Tiere. Sie fragte, warum gesunde Tiere in gesicherten Gehegen nicht mehr gehalten werden dürfen. Sie appellierte an mich und an uns in der Landespolitik, uns dafür einzusetzen, dass Sikawild auch in Zukunft in Wildparks und Gehegen gehalten werden darf. Denn wir müssen unterscheiden zwischen frei lebendem Sikawild und den Tieren, die in Gehegen leben. Das frei lebende Sikawild in unseren Wäldern ist ein Problem. Das sehen wir im Arnsberger Wald; Kollege Korth hat schon darauf hingewiesen. Dort haben wir seit Jahrzehnten erhebliche Schwierigkeiten mit einem viel zu großen Sikawildbestand. Dieser verursacht massive Verbiss- und Schälschäden. Die Entwicklung artenreicher, klimastabiler Mischwälder wird erschwert. Wir brauchen im Arnsberger Wald eine konsequente Bejagung. Denn der Waldumbau, den wir angesichts der Klimakrise dringend benötigen, kann nur gelingen, wenn sich unsere Wälder natürlich verjüngen können. (Beifall von den GRÜNEN) Wir können nicht auf der einen Seite Millionen Euro in die Wiederbewaldung und den Waldumbau investieren und auf der anderen Seite Wildbestände akzeptieren, die genau diese Entwicklung verhindern. Zudem kann das Sikawild in freier Wildbahn mit dem heimischen Rotwild hybridisieren und dessen Arterhalt langfristig gefährden. Auch deswegen ist die Regelung der Europäischen Union in dieser Hinsicht völlig korrekt. Aber die Situation in einem gesicherten Wildgehege – und damit komme ich zurück zu der Bürgerin, die mir geschrieben hat – ist eine völlig andere. Dort werden die Tiere kontrolliert gehalten. Ihre Fortpflanzung kann gesteuert werden. Durch Sicherungsmaßnahmen kann verhindert werden, dass sie sich in der freien Natur ausbreiten. Warum sollten wir diese Form der Haltung grundsätzlich beenden, wenn die ökologischen Risiken durchaus beherrschbar sind? Das ist aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig. Landtag Hinzu kommt die wirtschaftliche Bedeutung in landwirtschaftlichen Betrieben. Kollege Korth hat auf die 75 Betriebe hingewiesen. Für sie ist es ein wirtschaftliches Standbein, kombiniert mit Umweltbildung und Naturerlebnis. Sie produzieren regionales Wildfleisch, vermarkten es vor Ort und tragen damit zur Wertschöpfung in ländlichen Regionen bei. Auch unsere Wildparks erfüllen wichtige Aufgaben. Sie ermöglichen Kindern und Erwachsenen Begegnungen mit Wildtieren und leisten einen Beitrag zur Umweltbildung. Insbesondere die Rufe und die Laute des Wildes sind einmalig. Bis zu zehn verschiedene Pfeiftöne können die Tiere erzeugen. Ich kann das jetzt nicht nachmachen; (Heiterkeit – Zurufe: Och! – Weitere Zurufe) aber es gibt hier bestimmt Jägerinnen und Jäger, die das können. All das sind gute Gründe dafür, nach einer Lösung zu suchen. Mit der europäischen Verordnung wird ein berechtigtes Ziel verfolgt. Sie soll verhindern, dass invasive Arten heimische Ökosysteme schädigen. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich. Aber europäisches Recht sieht auch Möglichkeiten vor, begründete Ausnahmen zuzulassen. Genau diese Möglichkeit wollen wir nutzen. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Ausnahmegenehmigung einzusetzen, damit Sikawild weiterhin in gesicherten Gehegen gehalten werden kann, und zwar aus wirtschaftlichen und sozial-ökologischen Gründen. Zugleich wollen wir unnötige bürokratische Hürden abbauen, etwa beim Transport von Tieren zu Tierärzten, zu Schlachtbetrieben und zwischen Gehegen eines Betriebes. Wir wollen sicherstellen, dass bei der Erarbeitung der Managementregelung praxistaugliche und tierschutzgerechte Lösungen gefunden werden. Unser Ziel ist eine sachgerechte Unterscheidung zwischen frei lebenden Beständen und kontrollierter Gehegehaltung. Dazu gehört auch, dass wir die Risiken einer Ausbreitung oder einer Vermischung mit dem heimischen Rotwild ernst nehmen und durch entsprechende Anforderungen an die Gehegehaltung verhindern. Regulierung dort, wo Sikawild unsere heimischen Waldökosysteme beeinträchtigt, und eine Perspektive für diejenigen, die die Tiere halten und sie sicher und verantwortungsvoll in Gehegen unterbringen: Das ist für uns kein Widerspruch, sondern eine vernünftige Verbindung von Naturschutz, Tierschutz und den Interessen unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 15.10.2026
