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Eileen Woestmann

GRÜNE 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ein bis zwei Kinder pro Schulklasse sind von sexueller Gewalt betroffen. Diese Zahl zeigt, dass wir bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht über ein Randthema, nicht über ein Nischenthema sprechen, sondern über etwas, das uns ganz nah ist. Wir alle – das müssen wir uns klarmachen – kennen jemanden, der oder die betroffen ist oder war. Wir alle kennen Überlebende, die sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Um es einmal sehr plakativ zu machen: Von uns 195 Abgeordneten sind rein statistisch gesehen mindestens zehn Überlebende, die sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit erlebt haben. Jeder Einzelne davon ist einer und eine zu viel. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein Verbrechen. Das müssen wir stoppen. Dabei gilt es, auf der einen Seite dafür zu sorgen, dass wir alles in unserer Macht Stehende dafür tun, dass Kinder heute geschützt werden, dass sie kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden, die handlungsfähig sind und Sicherheit bieten. Dazu gehört aber auch, dass wir erwachsenen Überlebenden, die als Kinder sexuelle Gewalt erfahren Landtag haben, heute zuhören. Genau dafür hat der Landtag eine Kommission eingesetzt, die Standards zur Aufarbeitung von sexueller Gewalt erarbeiten sollte. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Mitgliedern der Kommission für ihren Einsatz und das Einbringen ihres Wissens und ihrer Erfahrung bedanken. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Bei der Abschlussveranstaltung wurde sehr deutlich, wie wertvoll diese Arbeit für Sie alle gewesen ist. Nun stehen wir als Politik in der Verantwortung, uns Ihrer Forderungen anzunehmen und sie in die Realität umzusetzen, weil es bei der Frage der Aufarbeitung nicht nur darum geht, zurückzuschauen, sondern vor allem darum, für die Zukunft zu lernen. Dafür braucht es Zeit. Darum hat Ministerin Schäffer bereits bei der Vorstellung des Abschlussberichts gebeten, und zwar nicht, weil wir das Thema auf die lange Bank schieben wollen – ganz und gar nicht –, sondern weil wir dieser großen Verantwortung gerecht werden müssen. Die Landeskommission hat Empfehlungen vorgelegt, die weit über einzelne Maßnahmen hinausgehen. Sie betreffen grundlegende Fragen unseres Rechtssystems und die Verantwortung des Staats. Wenn wir dauerhafte Strukturen entwickeln wollen, müssen wir zunächst wissen, was rechtlich möglich ist und wie diese Strukturen in der Praxis funktionieren können. Ich verstehe sehr gut, dass viele Betroffene nicht noch länger warten wollen und dass sie erwarten, dass wir endlich handeln. Aber genau deswegen dürfen wir keine Hoffnungen wecken, die wir am Ende möglicherweise nicht erfüllen können. Genau aus dem Grund beauftragen wir mit unserem Entschließungsantrag die Landesregierung, dass sie die komplexen rechtlichen Fragestellungen durch ein Gutachten klären lässt. Gleichzeitig wollen wir mit der Einrichtung eines Runden Tisches dafür sorgen, dass wir im Dialog mit Expertinnen das Thema „Aufarbeitung“ weiterhin wissenschaftlich, juristisch und aus der Praxis heraus bearbeiten. Wir sollten bei allem, was wir neu entwickeln, nicht vergessen, dass wir in NRW bereits wichtige Strukturen im Kinderschutz haben. Wir haben ein Landeskinderschutzgesetz. Wir haben eine Kinderschutzkommission. Wir haben die unabhängige Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte. All das stellt eine Grundlage dar, auf der wir weiterarbeiten können. Dabei muss das Ziel sein, dass wir bestehende Konzepte und Kompetenzen miteinander weiterentwickeln und verzahnen und keine Parallelsysteme aufbauen, die nicht ineinandergreifen. Entscheidend ist am Ende nicht, wie viele Gremien oder Stellen wir 15.10.2026 haben. Entscheidend ist, dass sie funktionieren und den Betroffenen tatsächlich geholfen werden kann. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auf einen Punkt in unserem Antrag möchte ich besonders eingehen. Wir sprechen häufig über die Aufarbeitung auf Landesebene. Aber die Frage stellt sich auch ganz konkret vor Ort. Was passiert, wenn in einem Sportverein, einem Jugendverband oder einer Einrichtung sexualisierte Gewalt bekannt wird, die vielleicht schon Jahre zurückliegt? Erst letzte Woche gab es einen großen Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger, und ein Satz ist mir sehr in Erinnerung geblieben: Die Vereine sind überfordert, wenn es den Verdacht eines sexuellen Übergriffs gibt. Genau das ist doch noch immer das Problem. Wir sind als Gesellschaft sprachlos und überfordert, wenn es darum geht, wie wir mit diesem Thema richtig umgehen. Wie übernimmt man Verantwortung? Was muss dabei bedacht werden? Wie kann man Kinder und Jugendliche einbeziehen, ohne sie erneut zu traumatisieren und ohne über sie hinweg zu entscheiden? Ich finde, wir müssen den Einrichtungen mehr Orientierung geben. Deshalb wollen wir Standards für die Aufarbeitung entwickeln, die schon heute in der Praxis helfen. Denn wir brauchen beides. Wir brauchen den Blick zurück und müssen den Betroffenen Gehör schenken, aber wir brauchen auch den Blick ins Heute: Wie können wir Kinder und Jugendliche besser schützen und Erwachsene handlungssicher machen, damit sie wissen, wie sie mit Verdachtsfällen umgehen können? Deswegen lehnen wir den Antrag von SPD und FDP ab und stimmen dem Antrag der Koalition zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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