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Simon Rock

GRÜNE 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist völlig klar und unumstritten: Beamtinnen und Beamte haben selbstverständlich einen Anspruch auf eine verfassungsgemäße Alimentation. Deshalb hilft es, sich noch einmal an den Ausgangspunkt dieses Gesetzgebungsverfahrens zu erinnern. Im September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht völlig überraschend die Bewertungsmaßstäbe für die amtsangemessene Alimentation neu festgesetzt; fünf Jahre nach dem letzten Urteil in der Sache. Lag die Mindestbesoldung in der niedrigsten Besoldungsstufe bislang 15 % über dem Grundsicherungsniveau, wird jetzt das Medianeinkommen herangezogen. Es müssen mindestens 80 % des gewichteten Medianeinkommens als Mindestbesoldung sein. Man kann pauschal weder das eine oder das andere als das bessere System einschätzen. Klar ist aber, dass das Ganze Verteilungseffekte hat. Je nachdem, wo man wohnt, ist entweder der eine oder der andere Bewertungsmaßstab für den einzelnen Beamten und die einzelne Beamtin besser. Das liegt unter anderem daran, dass die Kosten der Unterkunft, die ein wichtiger Teil des Grundsicherungsniveaus sind, in einer Großstadt wie Köln nun einmal höher sind als im ländlichen Raum, beispielsweise in Höxter oder in Warendorf. Aus diesem Grund wurden in Umsetzung des Urteils von 2020 die Familienzuschläge regionalisiert. Durch den Rückgriff auf das Medianeinkommen – das Medianeinkommen unterscheidet sich im länd-Landtag lichen Raum nicht sehr von dem in der Stadt, anders als die Kosten der Unterkunft – fällt die Regionalisierung weg. Dementsprechend ist es völlig folgerichtig, dass mit dem Wegfall der Regionalisierung auch die Regionalisierung der Familienzuschläge wegfällt. Was die Landesregierung vorschlägt und wir hier tun, ist nicht mehr und nicht weniger als eine konsequente Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es ist auch folgerichtig, dass in Zeiten, in denen Doppelverdiener der Normalfall sind und nicht mehr die absolute Ausnahme, der Familienzuschlag für kinderlose Ehepaare abgeschafft wird und im Gegenzug die Grundgehälter erhöht werden, und zwar um zusätzliche 1,68 %. Das stärkt die Leistungskomponente der Besoldung zulasten der Familienzuschläge, die unabhängig von der Besoldungsstufe sind. Wir sind uns völlig einig, dass die Lebensrealität der Beamtinnen und Beamten sich auch im Besoldungsrecht widerspiegeln muss. Deshalb ist die Abschaffung der Familienzuschläge für kinderlose Ehepaare absolut folgerichtig. Klar ist auch, dass der höhere Ausgabebedarf bei Kindern unbestritten ist. Deshalb bleiben die Familienzuschläge für Beamte mit Kindern selbstverständlich erhalten. Mit all diesen Reformen geht dieser Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorschlägt, nicht zulasten der Beamtinnen und Beamten; denn kein Beamter wird durch diese Reform weniger Geld in der Tasche haben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Durch die Ausgleichszulage stärken wir den Vertrauensschutz. Ich will betonen: Das ist verfassungsrechtlich nicht notwendig. Aber wir halten diese Regelung für fair und politisch geboten. Sie gilt ausdrücklich auch nicht nur für 2027. Da auch in Zukunft mit Besoldungsanpassungen zu rechnen ist, ist es ebenso fair, dass die Ausgleichszulage mit der Zeit abschmelzen kann. Angesichts der zu erwartenden Besoldungserhöhungen kann man stark davon ausgehen, dass auch nach 2027 kein Beamter und keine Beamtin netto weniger Geld in der Tasche haben wird. Wenn Sie mir das nicht glauben, können wir das im Ausschuss und im Rahmen der Anhörung gerne gemeinsam mit dem Taschenrechner nachrechnen und vertiefen. Allein deshalb freue ich mich schon auf die Überweisung an den Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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