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Ralf Witzel

FDP 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Tagen sehr viel über den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen und seine verdienstvolle Tätigkeit in den letzten 80 Jahren gesprochen, zuletzt gestern Abend beim dbb-Treff. So unterschiedlich wir auch unter den Fraktionen über den Umfang von Bürokratie und Staatsaufgabenfülle diskutieren, sollte uns eines einen, und zwar das Bewusstsein, dass wir für das, was wir für die Kernaufgaben des Staates halten, Handlungsfähigkeit benötigen – und dafür auch einen motivierten und leistungsbereiten öffentlichen Dienst. (Beifall von der FDP) Es muss also unser Ehrgeiz sein, die klügsten und besten Köpfe für die zuverlässige und schnelle Erledigung hoheitlicher Aufgaben zu gewinnen. Die aktuellen Bewerber- und Abbrecherzahlen zeigen in puncto Quantität und Qualität aber, dass das Land Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber diesem Anspruch aktuell leider nicht wirklich gerecht wird. Die Vorgeschichte der heutigen Debatte liegt elf Monate zurück. Mitte November 2025 hat es nämlich zwei wichtige Ereignisse gegeben. Erstens hat das Bundesverfassungsgericht neue Leitsätze zur amtsangemessenen Alimentation verabschiedet. Zweitens hat in derselben Woche hier im Landtag eine Expertenanhörung zum Besoldungsgutachten von Professor Udo Di Fabio stattgefunden. Sie hat ergeben, dass sämtliche Sachverständigen die Einführung des fiktiven Partnereinkommens in Nordrhein-Westfalen als unzulässig erachten. Ausdrücklich auch die Koalitionsfraktionen konnten keinen Sachverständigen benennen, der dies aktuell im Besoldungsrecht des Landes verteidigt hätte. In Reaktion auf diese beiden Umstände macht die Landesregierung nun zweierlei: Sie hält erstens an ihrem fiktiven Partnereinkommen fest und nimmt zweitens zwar eine Anhebung der Grundgehälter vor, schafft dabei aber die regionalisierten Familienzuschläge ab. Letztere sind von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen eingeführt worden und sorgen für einen Ausgleich der deutlich höheren Lebenshaltungskosten von kinderreichen Beamtenfamilien in boomenden Metropolregionen mit weit überdurchschnittlich hohen Mietkosten. Damit sich der Ärger der Betroffenen in Grenzen hält, gilt ein Bestandsschutz – natürlich rein zufällig – bis zur Landtagswahl. Die Abschmelzung erfolgt erst danach, ab dem 1. Januar 2028. Aber sie erfolgt sicher und im Ergebnis bis auf null. Wenn Sie, Herr Finanzminister, das mit zukünftig zu erwartenden Besoldungserhöhungen gegenrechnen, dann mag es natürlich sein, dass der absolute Betrag, der zur Auszahlung kommt, nicht geringer ist. Landtag Das ist eine Wette auf zukünftige Besoldungsanpassungen. Aber natürlich ist es netto und preisbereinigt für die Betroffenen weniger, wenn Komponenten wegfallen. Wir haben das mit Betroffenen einmal durchgerechnet und uns für verschiedene Konstellationen angeschaut. Wir reden immerhin über einen mittleren dreistelligen monatlichen Betrag, der sich für viele zukünftig als Ausgleichsbetrag ergibt und dann perspektivisch ausläuft, auch wenn aufgrund der aktuell hohen Inflation sicherlich auch in Folgejahren mit Gehaltsanpassungen zu rechnen ist. Aber das entspricht dann keinem entsprechenden Kaufkraftgegenwert. Deshalb wird in den Beamtenfamilien momentan schon sehr viel über Vertrauensschutz und über Planungssicherheit diskutiert, weil es natürlich Menschen gibt, die bestimmte Lebensentscheidungen getroffen haben. Sie haben eine Wohnung angemietet, einen Mietvertrag unterschrieben, einen Leasingvertrag für ihr Auto abgeschlossen oder sich vielleicht persönlich in ihrer Familienplanung bewusst für ein weiteres Kind entschieden – natürlich unter der Annahme, dass das jetzige System weiterhin gilt. Nun beschweren sie sich bei uns und sicherlich auch bei Ihnen zu Recht über eine mangelnde Verlässlichkeit. Denn der Deal im öffentlichen Dienst lautet: Man erhält geringere Aktivbezüge, als die Leistungsträger in der Wirtschaft bekommen würden. Dafür gibt es aber ein hohes Maß an Beschäftigungssicherheit und die Zusage des Dienstherrn der amtsangemessenen Alimentation. Die Landesregierung hat mit dem von ihr vor zwei Tagen vorgelegten 200-seitigen Gesetzentwurf viele Fragen aufgeworfen, die wir sicherlich im Anhörungsverfahren näher erörtern werden. Da gibt es Fragen, die wir miteinander besprechen müssen. Wie rechtfertigt es die Landesregierung, dass Kinder, die bis zum 31. Dezember 2026 geboren werden, in der Alimentation anders bewertet werden als diejenigen, die ab dem 1. Januar 2027 zur Welt kommen? In den Fällen, in denen zukünftig die Ausgleichszulage mit erhöhten Familienzuschlägen bei der Geburt eines neuen Kindes verrechnet wird, kann es nämlich ganz schnell passieren, dass die gesamte Ausgleichszulage sofort wegfällt, obwohl sich rein faktisch für die Betroffenen die Lebenssituation geändert hat. Sie haben ein Kind mehr, das aber nicht in der Besoldung zu einer Verbesserung führt. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) All diese Fragen werden wir im Anhörungsverfahren mit Experten besprechen. Wir freuen uns auf die Debatte. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) 15.10.2026

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