Rodion Bakum
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Was ich bei der Behandlung und auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen.“ Das steht im Hippokratischen Eid. 2.400 Jahren ärztliche Ethik – und im Jahr 2026 kommt ein Arzt von der AfD und will diesen Grundsatz faktisch abschaffen. (Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Herr Dr. Vincentz, dass ich einem ärztlichen Kollegen – ich betone: ärztlichem, nicht politischem Kollegen – erklären muss, wofür die Schweigepflicht da ist, (Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD]) hätte ich im Jahr 2026 wirklich nicht gedacht. (Beifall von der SPD und der FDP) Am 30. September saßen wir gemeinsam in der Sachverständigenanhörung; ich war dabei. (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Zu Ihrem Antrag!) Die Ärztekammern, die Psychotherapeutenkammern warnten eindringlich: Wer die Schweigepflicht aufweicht, zerstört Vertrauen und gefährdet Behandlungen. – Und nur sechs Tage später unterschreiben Sie diesen Antrag. Wer zum Beispiel im Publikum nur Ihre Rede heute gehört hat, der könnte auf die Idee kommen, wir seien uns fast einig oder nicht auseinander. (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Mit Ihnen sind wir uns nicht einig!) Ihre Rede hat aber überhaupt nichts mit dem Antrag, den Sie hier eingereicht haben, zu tun. Nicht nur das – Sie beklagen auch die Stigmatisierung insbe-Landtag sondere von Einzelfällen, die dann auf alle Menschen übertragen wird. Welche Partei – nicht nur hier im Haus, sondern in anderen Landtagen und im Bundestag – zieht sich immer an diesen Beispielen hoch, beispielsweise bezüglich Magdeburg, wo ja wieder alle Geflüchteten und seelisch Erkrankten schuld waren? Im Übrigen war es nicht nur ein Psychiater, sondern ein AfD-Anhänger, der dort den Anschlag begangen hat. Und das sind Sie und Ihre Verantwortung. (Beifall von der SPD) Als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sage ich Ihnen: Die Schweigepflicht ist und bleibt die Grundlage unserer Arbeit. Menschen vertrauen uns Dinge an, die sie sonst niemandem erzählen. Wenn sie polizeiliche Vermerke fürchten, dann werden sie schweigen, und wir können ihnen dann schlechter helfen. Das macht unsere Gesellschaft nicht sicherer. Bei konkreten akuten Gefahren dürfen Ärztinnen und Ärzte schon heute Informationen an Sicherheitsbehörden weitergeben – rechtlich abgesichert und im Einzelfall, beispielsweise um künftige Gewaltereignisse oder Mord zu vermeiden und zu verhindern. Ich nehme an, in Ihrem Berufsalltag war das ähnlich wie in meinem. Neue Meldepflichten brauchen wir dafür nicht. Was fällt eigentlich unter „akute Fremdgefährdung“, wie es hier steht? Ich glaube, die Vorstellung deckt sich nicht mit der Praxis. Nur ein paar Beispiele von Menschen, die gemäß PsychKG eingewiesen wurden, wie ich sie selbst erlebt habe: eine Großmutter mit Demenz, die im Altenheim ihre Schnabeltasse geworfen hat, ein alter Herr, der um sich schlägt, weil er nicht essen möchte, oder – relativ alltäglich – ein alkoholisierter Mensch, der aggressiv wird und sich am nächsten Morgen entschuldigt. Nicht jedes aggressive Verhalten ist eine Prognose künftiger schwerer Gewalt. Sonst müssten wir ja – verzeihen Sie mir den leicht humorvollen Einwand – bei jedem Heimspiel auf Schalke 60.000 Meldeformulare verteilen. Da wären die Krankenhäuser ziemlich voll. Ich betone: Ich habe große Sympathie für den FC Schalke. – Ich habe aber mal in Gelsenkirchen gearbeitet und weiß, wie es am Heimspieltag dort aussieht. Ihnen genügt bei der Entlassung schon die konkrete Möglichkeit einer erheblichen Gefahr, damit die Klinik die Polizei informieren darf bzw. muss; so steht es in Ihrem Antrag. Damit höhlen Sie die Schweigepflicht faktisch aus. Herr Vincentz, eine Möglichkeit ist noch keine gegenwärtige Gefahr, und eine Gefahrenprognose ist keine Glaskugel. Da hilft auch nicht, dass Sie behaupten, Sie seien gegen ein allgemeines Register. Da fällt mir der Satz „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“ ein. Die Ziegelsteine, der Mörtel und die Maurerkelle liegen bei Ihnen schon bereit. Ein Register durch die Hintertür wird nicht harmloser, bloß weil man es anders nennt. Bei dem PsychKG-15.10.2026 Entwurf der Landesregierung haben die Fachgesellschaften schon davor gewarnt. Deswegen sollten wir diese Risiken abbauen und nicht noch politisch befeuern. Wir brauchen verlässliche Behandlungen, Gemeindepsychiatrische Verbünde und rund um die Uhr erreichbare Krisendienste und keine Ärztinnen und Ärzte als Hilfspolizisten. (Beifall von der SPD und von Arndt Klocke [GRÜNE]) Zum Schluss stellen wir uns einmal vor, das, was die AfD hier beantragt, würde Realität werden. Mal angenommen, eine Gruppe trifft sich, sagen wir zu einem selbstorganisierten Oktoberfest – nicht in Bayern, sondern mitten in Nordrhein-Westfalen. Es wird ordentlich Bier getrunken, gepöbelt, geschrien, gegen die Obrigkeit und Ausländer geschimpft. Irgendwann gehen die Leute aufeinander los. Einer brüllt sogar: Du hast versucht, mich existenziell zu vernichten. – Ein anderer beschimpft seinen Freund mit Worten, die ich hier lieber nicht wiederhole. Dann gibt es sogar eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Stuhl. Es hagelt Strafanzeigen, Strafanträge und einstweilige Verfügungen. Als Facharzt habe ich durchaus vergleichbare Eskalationen erlebt, bei denen wir auch akute Fremdgefährdung prüfen mussten. Aber war das jetzt die Beschreibung einer geschlossenen psychiatrischen Station? Nein, das waren Schlagzeilen vom Landesparteitag der AfD in Marl in diesem Jahr. (Beifall von der SPD) Herr Dr. Vincentz, stellen Sie sich mal vor – ich komme zum Ende, Herr Präsident –, wir würden daraus eine pauschale Gefährdungsprognose für Ihre Parteifreunde ableiten. (Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Das wäre doch absurd. Nicht jedes aggressive Verhalten ist eine seelische Erkrankung, und die wenigsten seelischen Erkrankungen sind eine Gefahr für andere. Das sollten wir als Ärzte wissen. Der Überweisung stimmen wir pflichtbewusst zu, um ihn dann inhaltlich abzulehnen. – Bleiben Sie gesund. (Beifall von der SPD)
