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Susanne Schneider

FDP 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Das ist doch ganz typisch für Ihre Fraktion, Herr Dr. Vincentz. Das ist so ein Weichspülsatz, so ein „Wir nehmen die Menschen mal kurz in den Arm, denn so böse sind wir eigentlich gar nicht“. Das Bösere oder der eigentliche Kern dieses Antrags kommt zum Schluss. (Rodion Bakum [SPD]: Ja, genau!) Ich fahre fort. Gefährlich wird es doch, wenn psychisch erkrankte Menschen aus Angst vor der Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten auf eine notwendige Behandlung verzichten. Wenn sie erst Hilfe bekommen, wenn die Krise bereits eskaliert ist, dann haben wir ein Problem. Damit wird mit dem vorliegenden Antrag das Gegenteil von Gefahrenprävention erreicht. Das Land wird nicht sicherer, sondern gefährlicher gemacht. Auch, wenn der Antrag etwas anderes vorgaukelt, kann bereits heute bei konkret begründeten Gefahren wirksam gehandelt werden. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht nur zur Abwehr schwerer Straftaten wie Mord oder Totschlag Sicherheitsbehörden informieren, nach § 138 StGB sind sie sogar dazu verpflichtet. Hingegen sind eine generelle Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht und Einschnitte in das Grund-Landtag recht auf informationelle Selbstbestimmung mit den Freien Demokraten definitiv nicht zu machen. (Beifall von der FDP) Dem Wunsch nach Überweisung kommen wir natürlich nach. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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