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André Kuper

15.10.2026 Sitzungen 18/133

Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Krischer in Vertretung für Frau Ministerin Neubaur. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unternehmensnachfolgen sind in der Wirtschaft ein großes Thema. Sie sind eine große Herausforderung. Wenn wir darauf schauen, dass Unternehmensgründerinnen und -gründer aus der Babyboomergeneration jetzt zunehmend ins Ruhestandsalter kommen, dann wird daran deutlich, dass die hohe Zahl der Unternehmensnachfolgen in den nächsten Jahren noch weiter steigen wird. Selbstverständlich ist es völlig richtig, jede Landesregierung, jede verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik muss sich darum kümmern, Unternehmen zu erhalten, sie an die nächste Generation weiterzugeben, um Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und Know-how zu sichern. Man muss aber auch betrachten, dass grundsätzlich gilt, dass Unternehmensnachfolgen eine Chance sein können. Der Übergang eines Unternehmens kann neue Perspektiven eröffnen und den sprich-Landtag wörtlichen frischen Wind in die Unternehmenskultur bringen. Jüngere Führungspersönlichkeiten bringen oft innovative Ansätze und Lösungen mit, die dabei helfen, das Unternehmen zukunftssicher zu machen. Nicht nur Start-ups, sondern auch Nachfolgeunternehmen leisten somit einen wichtigen Beitrag für die notwendige Transformation unserer Wirtschaft. Es ist richtig und eben vielfach angesprochen worden, Nachfolgeprozesse sind oft komplex – sowohl aus finanzieller als auch organisatorischer Perspektive – und erfordern eine frühzeitige Planung, rechtliche Absicherung und klare Strategie. Damit der Generationenübergang bei möglichst vielen Unternehmen gelingt, ist es wichtig, dass wir den Übergeberinnen und Übergebern genauso wie den Nachfolgerinnen und Nachfolgern die bestmögliche Hilfestellung geben. Das Wirtschaftsministerium vernetzt die wesentlichen Akteure und Akteurinnen im Netzwerk „Unternehmensnachfolge“ miteinander – nicht nur um eine landeseinheitliche Informationsbasis zu schaffen, sondern auch um Abgebende und Suchende landesweit besser zueinander zu bringen. Die Wirtschaftskammern mit ihren vielfältigen Angeboten spielen dabei eine zentrale Rolle. Der Relevanz des Themas ist man sich dort bewusst und das Engagement ist überall hoch. Als Landesregierung unterstützen wir Nachfolgerinnen und Nachfolger mit Programmen der NRW.BANK – es wurde eben schon angesprochen –, über die Kredite, Risikoteilung und Beratung angeboten und finanzielle Hürden abgemildert werden. Auch die Bürgschaftsbank NRW macht als zuverlässige Partnerin durch die Absicherung von Krediten eine Nachfolge in vielen Fällen erst möglich. Duch diesen Schulterschluss können wir in Nordrhein-Westfalen angesichts der Herausforderungen für die Unternehmensnachfolge gute Bedingungen schaffen und so die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen. Im vorliegenden Antrag werden weitere Facetten des Themas wie Bürokratie, Rechtsfragen, Ausbildung, Rahmenbedingungen und anderes mehr adressiert. Auch diese Themen haben wir fest im Blick und arbeiten daran. Wir messen auch der ökonomischen Bildung hohe Bedeutung zu. Nordrhein-Westfalen hat das Fach Wirtschaft bzw. Wirtschaftspolitik schon im Schuljahr 2021 verpflichtend in der Sekundarstufe I aller weiterführenden allgemeinbildenden Schulen verankert. Ziel ist es, die ökonomische und politische Mündigkeit zu entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen in Bereichen wie „Finanzen“, „Arbeitswelt“, „globale Zusammenhänge“ und „nachhaltiges Wirtschaften“. Es gehört auch dazu, dass wir mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes mehr Verlässlichkeit in der Betreuung schaffen und die Bedingungen für 15.10.2026 frühkindliche Bildung verbessern – ein Fortschritt für Kinder und ihre Familien. Abschließend möchte ich noch einen Aspekt erwähnen, der, wie Sie wissen, Frau Ministerin Neubaur ganz besonders am Herzen liegt. Das ist die Förderung von Unternehmerinnen. Das spielt natürlich auch bei der Nachfolge eine große Rolle. Als Landesregierung unterstützen wir dies im Handwerk, zum Beispiel durch einen zusätzlichen Bonus bei der Meistergründungsprämie bei der Übernahme durch eine Frau in einem Handwerksberuf, gerade dort, wo Frauen deutlich unterrepräsentiert sind. Meisterinnen in einem sogenannten Männerberuf, die einen Betrieb übernehmen, können bis zu 16.000 Euro Zuschuss vom Land NRW erhalten. Ein Thema, das Ministerin Neubaur aus Nordrhein-Westfalen heraus anschiebt und gerade in dem Bereich wichtig ist, ist auch der Mutterschutz für Selbstständige. Das MWIKE hat hierfür eine Machbarkeitsstudie des Handwerks gefördert, über die im Sommer ein in der Wirtschaft akzeptiertes und bürokratiearmes Modell zur Umsetzung des Mutterschutzes für alle selbstständigen Frauen entwickelt wurde. Wir wirken nun in Richtung Bundesregierung auf eine bundesweite Umsetzung. Die in dem vorliegenden Antrag adressierten Herausforderungen müssen im Blick behalten werden – das ist keine Frage –, aber der Antrag verkennt völlig, dass in den entscheidenden Punkten längst gehandelt worden ist, dass Strukturen geschaffen worden sind und dass Maßnahmen vorangetrieben werden. Selbstverständlich ist es aber gut und richtig, darüber im Ausschuss zu diskutieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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