Dr. Marcus Optendrenk
Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! NRW – das ist mehrfach gesagt worden – ist ein Pendlerland. Ob vom Ruhrgebiet ins Rheinland oder von Westfalen ins Revier oder umgekehrt: Täglich pendeln viele Menschen zur Arbeit, und zwar sowohl mit dem Auto als auch mit der Bahn, manche auch mit dem Fahrrad, wenige gehen auch zu Fuß. Die hohen Spritpreise infolge der globalen Konflikte, die hohen Energiekosten treffen daher auch Pendlerinnen und Pendler in unserem Land. Darüber haben wir gestern bereits intensiv diskutiert. Deshalb bleibe Landtag ich dabei, dass die befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel ein richtiger Schritt ist. Die Entlastung muss auch eins zu eins bei den Menschen ankommen. Auch darüber haben wir gestern schon gesprochen. Wir haben auch schon über die finanzielle Belastung des Landeshaushaltes von etwa 270 Millionen Euro in 2026 und 2027 gesprochen, die wir aber für verkraftbar halten, weil wir außerdem sicherstellen wollen, dass wir uns nicht über die Umsatzsteuer an den hohen Tankkosten bereichern. Auch das habe ich gestern schon gesagt. Zum 1. Januar 2026 – darauf haben mehrere hingewiesen – ist die Entfernungspauschale steuerlich entsprechend geändert worden, nämlich ab dem ersten Kilometer von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Davon profitieren in der Tat gerade Beschäftigte mit kurzen und mittleren Arbeitswegen. Dabei errechnet sich diese Pauschale, anders als vom Antragsteller im Wesentlichen wohl unterstellt, aus mehreren Faktoren. Das bedeutet: Es ist nicht einfach der Spritpreis, der sich darauf niederschlägt, wie diese Pauschale ermittelt wird, (Ralf Witzel [FDP]: Das habe ich nicht gesagt!) sondern es sind zum Beispiel auch allgemeine Unterhaltungskosten eines Fahrzeugs oder der Mobilität ganz wesentlich. (Ralf Witzel [FDP]: Ja!) Insofern ist die Erhöhung von 35 auf 38 Cent möglicherweise aus Ihrer Wahrnehmung geringer als das, was man sich denken würde, wenn man sich die Spritpreisentwicklung anguckt. Da sie aber nur ein Faktor der Berechnung dieser Entfernungspauschale ist, ist das in der Tat schon zu einem erheblichen Teil berücksichtigt. Für Pendlerinnen und Pendler gibt es, weil auch das an der einen oder anderen Stelle nicht ausreicht, deshalb eine entfristete Regelung, dass bei geringem Einkommen eine zusätzliche Mobilitätsprämie geltend gemacht werden kann. Auch das ist gestern schon diskutiert worden. Sie erreicht gerade diejenigen, bei denen sich die Pauschale steuerlich aufgrund der schon angesprochenen Werbungskostenpauschale nicht auswirkt. Die Mobilitätsprämie für Geringverdienende ist auch über 2026 hinaus entfristet worden. Insofern gehört die Entfernungspauschale zwar zu einem wichtigen und verlässlichen Bestandteil eines gerechten Steuerrechts, aber auf der anderen Seite gilt auch, dass wir uns mal die Frage stellen sollten, ob das das Mittel der Wahl ist angesichts dessen, was es den Fiskus kostet. „Fiskus“ bedeutet nicht nur allgemein „Haushalt“, sondern es geht darum, was wir für Aufgaben anderer Art zur Verfügung haben – für die öffentliche 15.10.2026 Hand, für die Bürgerinnen und Bürger – und was wir möglicherweise an Schulden aufnehmen müssen, wenn wir es finanzieren wollen. Ich bin einigermaßen erstaunt, dass die FDP hier keine Quantifizierung und keinen Gegenfinanzierungsvorschlag macht. Sie glauben offensichtlich nach dieser Debatte selbst nicht mehr daran, dass Ihr altes Mantra der Gegenfinanzierung aus Selbstfinanzierungseffekten an der Stelle tragen würde, wie man es sonst bei wachstumsinduzierenden Steuersenkungsmaßnahmen durchaus mal denkt. Hier ist es aber nicht so. Ich hätte erwartet, dass Sie als seriöser Haushälter einen Gegenfinanzierungsvorschlag vorlegen oder zumindest beziffern, was es denn kosten würde. Ich glaube, Sie werden gut beraten sein, dass Sie vielleicht demnächst bei Anträgen anderer Fraktionen hier im Haus ein wenig nachsichtiger sind, wenn es um steuerliche Vergünstigungen geht, da Sie selbst an der Stelle entsprechend aktiv sind.
