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Berivan Aymaz

15.10.2026 Sitzungen 18/133

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Fraktion der AfD eine Anpassung des sich derzeit in Beratung befindlichen Gesetzentwurfs zur Neufassung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten. Man findet in diesem Antrag einen Punkt, Herr Dr. Vincentz, zu dem Sie keine konkrete Formulierung vorschlagen, wie wir es regeln sollen. Aber gut, wir sind ja mit dem Antrag in der parlamentarischen Beratung. Die Anhörungen haben stattgefunden. Jede Fraktion hat auch das gute Recht – was ich für eine Selbstverständlichkeit halte –,konkrete Formulierungsvorschläge zu machen, wie wir das regeln sollen. Wie Ihnen bekannt ist, ist nun mal die Wahrheit, dass mehrere Gewalttaten einzelner Menschen mit psychischen Erkrankungen dazu geführt haben, dass ressortübergreifend von einem erhöhten Schutzbedarf der allgemeinen Bevölkerung ausgegangen wird. Weil das so ist, wurde das PsychKG hinsichtlich des Informationsaustausches mit den Sicherheitsbehörden von uns natürlich überprüft. Dabei haben wir aus unserer Sicht festgestellt, dass Informationspflichten und -wege derzeit nicht ausreichend geregelt sind. Es ist beispielsweise besonders wichtig, dass die Ordnungsbehörden – auch die Polizei – in bestimmten Fällen wissen, wann eine Person, die sich fremdgefährdend verhalten hat, aus der Klinik entlassen wurde. Im Gesetzentwurf ist daher vorgesehen, dass die Ordnungsbehörden bei jeder Beendigung einer Unterbringung und bei Unterbringung aufgrund einer Fremdgefährdung – auch bei jeder Unterbrechung – durch die Klinik informiert werden, denn die Ordnungsbehörden sind Antragsteller der Unterbringung. Sie sind auf eine sachgerechte, zeitnahe Information angewiesen, um Herr des Verfahrens bleiben zu können. Die Polizei wird ebenfalls entsprechend informiert, jedoch nur insoweit die Unterbringung aufgrund einer 15.10.2026 Fremdgefährdung erfolgt, sie bei der Unterbringung bewilligt war und im Rahmen der Verhütung schwerer Gewalttaten im weiteren Verfahren einbezogen werden muss. Die Prüfung des Einbezugs soll dabei explizit im Aufgabenbereich der Polizei liegen, denn dort liegen die erforderlichen Erkenntnisse und die Expertise im Bereich der Verhütung von Gewalttaten vor. Kliniken haben hingegen einen medizinischen Blickwinkel auf untergebrachte Personen. Dieser ist in vielen Fällen auf die Unterbringungszeit und somit einen kurzen Zeitraum begrenzt. Die AfD fordert in dem Antrag jedoch genau das Gegenteil. Die unterbringenden Kliniken sollen verantwortlich prüfen, ob weiterhin Gefahrenmomente bestehen. Wie die AfD zutreffend feststellt, kann dies jedoch nur eine fachärztliche Einschätzung umfassen. Die erforderlichen Kompetenzen und Informationen über eine gelingende Verhütung von Gewalttaten liegen in der Klinik jedoch nicht vor. Ich fordere ausdrücklich, die Verantwortlichkeit für die Gefahrenabwehr bei den Sicherheitsbehörden zu belassen und den Kliniken keine zusätzlichen Aufgaben aufzubürden, für die sie weder ausgestattet noch finanziert werden. Die Entscheidung, ob insbesondere die Polizei Informationen über die Unterbringung erhalten muss, kann nur die Polizei selber treffen. Es ist mir wichtig, zu sagen, dass dabei natürlich sensibel mit den Informationen über die erkrankten Menschen umgegangen wird. Es werden keine Informationswege und -inhalte beschrieben. Gleichzeitig lehnt die Landesregierung ausdrücklich die Bildung eines allgemeinen Registers von psychisch erkrankten Personen mit Gewaltpotenzial ab. Eine Registrierung ist mit dem Informationsaustausch explizit nicht verbunden und somit auch nicht erlaubt. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen psychischen Einrichtungen, Sozialpsychiatrischen Diensten und zuständigen Ordnungsbehörden der Polizei auch im Rahmen einer Fallkonferenz ist im Entwurf zur Neufassung des PsychKG bereits berücksichtigt. Hinsichtlich der Schnittstellen zum Handlungs- und Prüfungskonzept stehen das Ministerium des Inneren und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie das Landeskriminalamt bereits in regelmäßigem Austausch. Die darin gewonnenen Erkenntnisse sind in den Gesetzentwurf bereits eingeflossen. Auch wenn der Antrag der Fraktion der AfD die Ziele der Landesregierung zur Neufassung des PsychKG, wie ich finde, grundsätzlich inhaltlich untermauert, würden die skizzierten Lösungswege zu einer nicht vertretbaren Verschiebung von Verantwortlichkeiten führen. Deswegen würde die Landesregierung den Antrag ablehnen. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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