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Martin Lucke

CDU 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden ist eine Voraussetzung dafür, dass der Staat vor Ort funktioniert. In den Kommunen entscheidet sich ganz konkret, ob Kitas und Schulen verlässlich arbeiten, Straßen in Ordnung sind und soziale Angebote bestehen. Hier bewährt sich staatliche Leistungsfähigkeit im Alltag. Deshalb müssen wir die angespannte Finanzlage unserer Kommunen sehr ernst nehmen. Die kommunale Finanzlage hat sich bundesweit deutlich zugespitzt. Das ist kein nordrhein-westfälisches Einzelproblem. Auch in Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg geraten die Städte und Gemeinden zunehmend an die Grenze ihrer finanziellen Spielräume. Diese Krise hat strukturelle Ursachen. Inflation, fehlendes Wachstum und ausbleibende Gewerbesteuereinnahmen schwächen die Einnahmen. Zugleich steigen die Ausgaben für bundesgesetzlich vorgegebene Aufgaben insbesondere im Sozialbereich. Die Haushaltsumfrage der kommunalen Spitzenverbände vom 22. September zeigt das Ausmaß: 334 der 396 nordrhein-westfälischen Kommunen erwarten auch in den kommenden fünf Jahren eine mangelhafte Finanzlage. Das Defizit der kommunalen Kernhaushalte lag 2025 in Nordrhein-Westfalen bei 15.10.2026 9,3 Milliarden Euro und bundesweit bei rund 32 Milliarden Euro. Diese Zahlen zeigen: Bund, Länder und Kommunen sind gemeinsam gefordert. Jede Ebene muss ihren Beitrag leisten und die eigenen Strukturen kritisch prüfen. Unsere schwarz-grüne Landesregierung hat bereits gehandelt. Mit dem Altschuldenentlastungsgesetz hat das Land fast 9 Milliarden Euro an übermäßigen kommunalen Liquiditätskrediten übernommen und damit 167 Kommunen dauerhaft entlastet. Mit dem GFG 2027 steigt der kommunale Verbundsatz erstmals seit Jahrzehnten auf 23,5 %. Der Nordrhein-Westfalen-Plan umfasst 31,2 Milliarden Euro für Investitionen, davon 21,3 Milliarden Euro für die Kommunen. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie die Absicherung der GFG-Investitionspauschale. Diese Maßnahmen zeigen: Das Land übernimmt Verantwortung und handelt. Das ist ein klar kommunalfreundlicher Kurs. Finanzielle Unterstützung muss mit der Bereitschaft einhergehen, Strukturen weiterzuentwickeln. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Modernisierungsagenda soll Verfahren vereinfachen, die Digitalisierung voranbringen und Bürokratie abbauen. Auch die Kommunen müssen weiter Abläufe prüfen, Einsparpotenzial nutzen und die interkommunale Zusammenarbeit ausbauen. So lassen sich Mittel wirksamer einsetzen und die Handlungsspielräume zurückgewinnen. Für eine dauerhafte Neuordnung von Aufgaben und Finanzierung trägt der Bund besondere Verantwortung. Die den Kommunen durch Bundesgesetze übertragenen Aufgaben sind vielerorts in ihrer heutigen Ausgestaltung nicht mehr aus eigener Kraft zu finanzieren. Über Jahre wurden Ansprüche ausgeweitet und Standards angehoben, ohne die finanziellen und administrativen Folgen für die Kommunen ausreichend zu berücksichtigen. Der Bund hat erste wichtige Schritte unternommen. Es gibt eine erste Beteiligung bei den Altschulden. Auch die im Juni vereinbarte Veranlassungskonnexität für künftige Leistungsgesetze ist ein wichtiges Signal. Jetzt muss diese Vereinbarung konsequent umgesetzt werden. Die Belastungen aus der bisherigen Bundesgesetzgebung wirken jedoch fort. Wie stark Sie die Kommunen beanspruchen, zeigen die Zahlen in NRW: 7,7 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe, 1,3 Milliarden Euro für die Hilfe zur Pflege. Auch bei der Kinder- und Jugendhilfe brauchen die Kommunen eine dauerhafte Entlastung. Es gilt weiterhin: Wer bestellt, muss bezahlen – vollständig und verlässlich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Sozialstaatskommission schlägt vor, Leistungen zu vereinheitlichen, zu digitalisieren und zentraler zu Landtag organisieren. Die Bundesregierung sollte diese Vorschläge zügig umsetzen. Von Alexander Schweitzer, der als ehemaliger Ministerpräsident die kommunale Ebene aus eigener Verantwortung kennt, erwarte ich, dass er die Belastungen der Kommunen auch als Bundesminister im Blick behält. Genau hier setzt unser Antrag an. Er fordert eine Entlastung bei bestehenden Sozialkosten, eine dauerhafte Altschuldenhilfe und eine Reform der Finanzbeziehungen. Die Konnexitätsvereinbarung muss konsequent angewandt und die Modernisierungsagenda gemeinsam mit den Kommunen in konkrete, spürbar entlastende Schritte überführt werden. Wenn 334 von 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen sagen: „Unsere Finanzlage ist mangelhaft“, dann spüren die Menschen das ganz konkret bei Kitas, Schulen, Straßen und sozialen Angeboten vor Ort. Unsere schwarz-grüne Landesregierung hat wichtige Weichen gestellt, damit die Städte und Gemeinden handlungsfähig bleiben. Die größten Belastungen kommen aber aus Bundesgesetzen im Sozialbereich. Deshalb muss der Bund jetzt dafür sorgen, dass die Kommunen bei Sozialkosten, bei Altschulden, bei Finanzbeziehungen insgesamt dauerhaft entlastet werden. Starke Kommunen sind kein Luxus. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass unser Staat für die Menschen funktioniert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Stimmen Sie unserem Antrag deshalb zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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