Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamten- und Richterbesoldung umgesetzt werden, um eine grundgesetzkonforme Besoldung in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Das ist notwendig. Unsere Beamten haben schließlich einen Anspruch darauf, dass wir uns darum korrekt kümmern. Nur so können wir dem besonderen Vertrauens- und Dienstverhältnis zwischen einem Beamten und seinem Dienstherrn gerecht werden. Jetzt kommt jedoch das Aber von meiner Seite. Der vorliegende Gesetzentwurf geht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt einher. Nur für das Jahr 2027 fallen an: Erstens. Neustrukturierung der Familienzuschläge: 232,74 Millionen Euro. Zweitens. Schaffung Ausgleichszulage: 225,76 Millionen Euro. Drittens. Schaffung einer nicht ruhegehaltsfähigen Einmalzahlung zur finanziellen Abgeltung des Wegfalls der Ausgleichszulage zum Familienzuschlag – sehr viele Substantive –: 5 Millionen Euro. Viertens. Maßnahmen im Bereich der Lehrkräftebesoldung: 9,2 Millionen Euro. Das sind fast 500 Millionen Euro – fast ein Zehntel der geplanten Neuverschuldung im kommenden Jahr. Dies zeigt: Wir müssen einen Teil der Kredite aufnehmen, um Konsumwünsche zu finanzieren. Deshalb bleibt für die AfD weiterhin folgende Forderung essenziell bestehen: Wir brauchen endlich eine rigide und kompromisslose Ausgaben- und Aufgabenkritik für das Land NRW. Wir sehen dabei den Landesrechnungshof an unserer Seite. Er fordert das nämlich in den Haushaltsberatungen immer wieder. Vielleicht ist das auch einer der Gründe, warum der Landesrechnungshof neuerdings und unüblicherweise von einer der regierungstragenden Fraktionen angegangen wird. Aktuell läuft auch der Gesetzgebungsprozess zum Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen mit weiteren Maßnahmen. Auch dieses Gesetz beschert uns einen Mehrbedarf. Es wird allein kurzfristig mit gut 45 Millionen Euro verbunden sein. Bei allen genannten zusätzlichen Ausgaben sind übrigens nur die des Landes mit Zahlen spezifiziert. Die Belastungen für die Kommunen kommen noch hinzu und sind in den Gesetzentwürfen noch nicht mit Zahlen bewertet. Landtag Die öffentliche Hand gibt also mehr für ihr Personal aus. Das muss wohl auch sein. Trotzdem sollten wir aber den Blick auf die aktuelle Lage im Land nicht unterlassen. Wir sind im x-ten Jahr einer Stagnation oder Rezession mit Blick auf das Wirtschaftswachstum und können gerade live miterleben, wie die internationalen Kapitalmärkte andere Staaten, zum Beispiel Frankreich, brutal mit höheren Zinsen anzählen. Das passiert völlig zu Recht. Davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Vielleicht droht uns das nämlich auch irgendwann. Deshalb gilt es, jetzt zu handeln und maßzuhalten. Immer mehr Ausgaben für den Staatsapparat können wir dem Bürger nämlich sonst nicht mehr erklären. Schlussendlich leidet die Demokratie darunter, wenn der Eindruck entsteht, dass für den Staat selbst immer mehr Geld da ist, beim Bürger aber die Abgaben- und Steuerlast deutlich steigt. Nichtsdestotrotz mache ich die Vorhersage, dass über diesen Gesetzentwurf nicht der Landtag das letzte Wort haben wird, sondern die Gerichte. Diese werden beurteilen, ob die Gesetzesänderung im Bereich der Besoldung von Beamten verfassungsgemäß ist – Stichwort „Partnereinkommen“. Die Beamten halten das, wenig überraschend, für einen Taschenspielertrick. Ob der Trick gerichtsfest ist, wird die Zeit zeigen. Wir wissen aber, dass es nicht reichen wird. Die Regierung wird nicht darum herumkommen, die Aufgaben zukünftig zu beschränken und sich selbst stark einzuschränken. Insofern bringt der Trick, selbst wenn er gelingt, nur einen Aufschub. Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung in den Fachausschuss gerne zu und sehen den weiteren Beratungen wirklich mit großem Interesse entgegen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
