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Dr. Dennis Maelzer

SPD 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bekämpfung von Gewalt und Missbrauch wird von den demokratischen Fraktionen im Landtag seit Jahren vorangetrieben. Wir wollen auch die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt voranbringen. Denjenigen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, soll nicht nur eine Stimme, sondern Selbstwirksamkeit gegeben werden. Mit dieser Haltung haben CDU, SPD, Grüne und FDP gemeinsam die Bildung der Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen. Vorausgegangen war eine Initiative der SPD, welche die als unzureichend empfundene Aufarbeitung der Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche thematisierte. Von Anfang an ging es um Verantwortung. Das Recht auf Aufarbeitung darf nicht vom guten Willen einzelner Institutionen abhängen. Das Land ist in der Pflicht, Betroffenen zur Seite zu stehen und dafür einen Rahmen zu schaffen. Die Landeskommission mit ihren Sprechern Professorin Karin Böllert und Karl Haucke verfügte über wissenschaftliche Expertise, juristische Kompetenz und die Perspektive von Betroffenen. Mit der ehemaligen Opferschutzbeauftragten Elisabeth Auchter-Mainz und der Kinderschutzbeauftragten Petra Ladenburger waren herausgehobene Vertreterinnen des Landes dabei. In sieben Plenar- und zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen hat die Kommission nicht nur intensiv gearbeitet, sondern auch ein Gesamtkonzept für gelingende Aufarbeitung entwickelt. Dafür gebührt der Kommission und ihren Mitgliedern unser aufrichtiger Dank. (Beifall von der SPD und Yvonne Gebauer [FDP]) Es geht aber um mehr als Fleißkärtchen. Denn die Kommission hat unseren Auftrag erfüllt, Standards 15.10.2026 für die Aufarbeitung, Vorschläge zur Umsetzung und Qualitätskontrolle, Themen für Dunkelfeldstudien sowie Vorschläge für die Betroffenenarbeit zu entwickeln. Die Frage ist, ob wir bereit sind, die Ergebnisse in konkretes Handeln zu übersetzen. Konkretes Handeln bedeutet: Erstens. Wir wollen, dass der Landtag ein Aufarbeitungsgesetz beschließt, das den Betroffenen ein Recht auf Aufarbeitung zubilligt. Dazu gehören auch verbindliche Beteiligungsrechte und der Anspruch auf Beratung. Zweitens. Aufarbeitung ist eine dauernde Aufgabe. Deshalb folgen wir der Empfehlung, eine ständige und unabhängige Landesaufarbeitungskommission einzusetzen. Drittens. Nordrhein-Westfalen braucht einen eigenständigen Landesbetroffenenrat. In den ersten Anhörungen der Kinderschutzkommission waren immer Vertreter des Betroffenenrats auf Bundesebene dabei, bis das klare Signal kam, dass sie personell überfordert sind, immer wieder Beratung für NRW zu leisten. Schon allein aufgrund dieser Erfahrung unterstützen wir das Votum der Landeskommission ausdrücklich. (Beifall von Andreas Bialas [SPD]) Viertens. Sexuelle Gewalt passiert nicht nur in Institutionen. Im Gegenteil: Missbrauch findet am häufigsten im familiären Kontext statt. Darum muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die Aufarbeitung von Gewalt in Familien ermöglicht. Die Vorschläge der Landeskommission umzusetzen, ist unsere Aufgabe. Um nichts übers Knie zu brechen, bitten wir die Landesregierung in unserem Antrag daher nicht sofort um einen Gesetzentwurf, sondern nur um Eckpunkte. Daran könnte eine neue Landesregierung, wie auch immer sie zusammengesetzt sein mag, anknüpfen und die Kommissionsempfehlungen umsetzen, ohne Zeit zu verlieren. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und FDP hätten sich gewünscht, diese Positionierung erneut gemeinsam mit CDU und Grünen beschließen zu können. Der Entschließungsantrag lässt mich zu dem Schluss kommen, dass es nicht nur um das Wie und Wann geht, sondern zumindest bei manchen Beschlussempfehlungen auch um das Ob. Wir sind überrascht, dass beim Thema „Aufarbeitung“ nun gar von verfassungsrechtlichen Bedenken die Rede ist, die erst per Gutachten behandelt werden müssten. Wir sind ebenso überrascht, dass nun ein runder Tisch mit dem Auftrag kommen soll, die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt weiterzuentwickeln. Genau das war die Aufgabe der Landeskommission. Wir finden: Sie hat diese Aufgabe erfüllt. (Beifall von der SPD und Yvonne Gebauer [FDP]) Landtag Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Begriff „Betroffenenrat“ in Ihrem Entschließungsantrag nicht einmal zur Prüfung vorkommt. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie in Ihrem Entschließungsantrag lediglich Standards für Vereine und Institutionen einfordern, die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Familien aber nicht benennen. Wir sind davon überzeugt, dass der Abschlussbericht der Landeskommission eine ausgezeichnete Grundlage liefert. Darum werben wir für unseren weitergehenden Antrag und werden uns bei dem Entschließungsantrag enthalten. (Beifall von der SPD)

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