Dr. Martin Vincentz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie einmal mit dem abholen, was gerade im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales passiert. Wir beraten über das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten – kurz: PsychKG. Über Jahre wurde immer wieder neu gestritten, inwieweit Behandlungen gegen den Willen stattfinden können bzw. inwieweit vielleicht das Patienteninteresse stärker in den Fokus genommen werden muss. Es ist immer wieder ein Abwägungsprozess, und bisher hat man, wie ich finde, einen sehr salomonischen Weg gefunden. Aber es sind natürlich sehr traumatisierende, sehr schwerwiegende Eingriffe, wenn jemand gegen seinen Willen fremdmediziert oder ans Bett gebunden wird oder andere Zwangsmaßnahmen erfolgen, die in jedem Fall gut miteinander besprochen werden müssen. In diesem Zusammenhang wird allerdings auch immer wieder darauf hingewiesen, dass es in der Ver-15.10.2026 gangenheit zu Fällen gekommen ist, in denen Personen aus Einrichtungen entlassen wurden, die dann Straftaten begangen haben. Das sind absolute Einzelfälle, aber in der Öffentlichkeit erfahren sie große Aufmerksamkeit und sind extrem wahrnehmbar. Es sind Amokfahrten, es sind Messerangriffe, also Dinge, die die Bevölkerung extrem verunsichern. Es gab dazu auch einen SPD-Antrag, der zumindest bei einigen den Eindruck erweckt hat, man wolle psychisch Kranke stigmatisieren. Das muss man – wir hatten zwei Anhörungen zu dem Thema – eindeutig zurückweisen. Es ist überhaupt nicht so, dass von psychisch kranken Menschen mehr Gefahr ausginge. Überhaupt nicht! Aber die wenigen Einzelfälle, die es gibt, sind so frappant und so extrem, dass sie die Bevölkerung verunsichern. Natürlich gibt es deswegen bei der Verhandlung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen gerade wieder eine Diskussion zwischen Sicherheitsbehörden und Medizinern darüber, inwieweit ein Austausch stattfinden muss. Die medizinischen Kollegen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die ärztliche Schweigepflicht ein sehr hohes Gut ist und nur in absoluten Ausnahmen gebrochen werden kann. Da muss man zustimmen. Auf der anderen Seite gibt es aber das öffentliche Interesse, dass die Menschen geschützt werden. Jedes Mal nach schweren Anschlägen, wenn hinterher herauskommt, dass der Täter psychisch krank ist und vielleicht schon aufgefallen oder auch schon mehrfach in Behandlung war, kommt immer wieder die Frage auf: Hätten die Behörden mehr miteinander kommunizieren können? Aus Sicht der Sicherheitsbehörden ist das der Fall. Sicherheitsbehörden wünschen sich seit langer Zeit, dass mehr mit ihnen gesprochen wird. Genau jetzt, da das PsychKG neu verhandelt wird, muss man darüber sprechen – nicht, um Menschen zu diskriminieren, nicht, um sie zu stigmatisieren, sondern um ganz im Gegenteil Betroffene zu schützen. Denn wenn eine Eskalation im öffentlichen Raum stattfindet, dann folgt daraus oftmals am Ende ein schwerer Schaden für diejenigen, die selbst betroffen sind, die selbst krank sind, denen man vorher hätte helfen müssen, denen man hätte helfen können, wenn mehr miteinander gesprochen worden wäre. So gab es in Deutschland in den letzten Jahren genau diese Fälle, über die wir reden müssen. Natürlich sind das absolute Ausnahmen. Zum Glück ist es eine absolute Ausnahme, wenn ein psychisch kranker Mensch eine Amokfahrt begeht. Aber es sind eben diese Fälle, die dann spektakulär in den Medien landen und Menschen verunsichern. Wir als Politik haben die Aufgabe, genau dort hinzuschauen, auch bei den schwierigen Fällen, auch bei den Fällen, bei denen es schwer ist, miteinander zu Landtag verhandeln, ohne in irgendeiner Art und Weise ins Fettnäpfchen zu treten. Wir sind es den Bürgern schuldig, genau das zu tun, nämlich immer wieder auszuhandeln, inwieweit der Staat eingreifen kann, inwieweit Patientenrechte geschützt werden müssen, um dann eine Lösung zu finden, die allen Seiten gerecht wird. Aus der Vergangenheit gibt es offene Fragen. Es gibt die Sicherheitsbehörden, die immer wieder bemängeln, dass sie zu wenig mitbekommen haben, dass es keine einheitliche Systematik gibt, dass man zu oft auf engagierte Einzelne angewiesen ist, um die notwendigen Informationen zu bekommen, und das in der Vergangenheit einmal zu oft auch danebengegangen ist. Es ist unsere Aufgabe, all das abzuwägen: die medizinischen Interessen, die Interessen der Patienten, aber eben auch die Interessen der Sicherheitsbehörden. Das ist heute unser Antrag. Den legen wir Ihnen vor. Wir wollen an dieser Stelle genau das noch einmal debattieren, weil wir aus zwei Anhörungen den Eindruck gewonnen haben, dass es vielleicht ein bisschen zu sehr mehr darum geht, das eine oder andere zu beschönigen, als auch dahin zu schauen, wo es wirklich wehtut. Sicherheitsbehörden haben in dieser Diskussion oftmals einen schweren Stand, weil man ihnen unterstellt – der Polizei und anderen –, sie würden stigmatisieren. Das ist – noch einmal – überhaupt nicht Sinn und Zweck der Debatte. Sinn und Zweck der Debatte muss es für eine gute Politik aber sein, die Öffentlichkeit umfangreich vor den wenigen schweren Einzelfällen zu schützen. Deswegen kann ich Sie nur aufrufen, unserem Antrag heute zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
