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Arndt Klocke

GRÜNE 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Lektüre des Antrags, den ich mir Anfang der Woche in Ruhe angeguckt habe, habe ich mich gefragt: warum dieser Landtag Antrag in dieser Woche? Natürlich kann jede Fraktion Anträge stellen, wie sie das für richtig hält. Ich würde dem Antrag auch zubilligen, dass er in vielen Formulierungen durchaus konziliant ist und nicht eine Schärfe reinbringt, wie man das sonst von vielen AfD-Anträgen hier im Haus kennt; auch Ihr Redebeitrag grade war nicht so. Wir haben – das hat Kollege Bakum angesprochen – nicht nur am 30. September, sondern auch einen Tag danach insgesamt fünf Stunden in Anhörungen zusammengesessen. Es wurden fast 30 Sachverständige gehört. Ich bin seit 2010 Abgeordneter dieses Hauses und habe verschiedene Themenbereiche bearbeitet. Ich habe noch nie an einer Anhörung teilgenommen, bei der Anzuhörende in den Aussagen so klar, eindeutig kritisch einem Gesetzentwurf gegenüber waren. Das habe ich in diesen 16 Jahren noch nicht erlebt. (Zuruf von Susanne Schneider [FDP]) – Bitte, Frau Schneider? (Susanne Schneider [FDP]: Ihr Gesetzent- wurf!) – Das ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, und ich bin Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen. Ich sage in meiner Rede heute, dass ich es in diesen 16 Jahren noch nicht erlebt habe. Das ist keine allgemeine Ablehnung eines Gesetzentwurfs, sondern es hat an deutlich formulierten Stellen eine sehr klare Kritik gegeben. Ob es die Vertreter der Ärzteschaft, der Psychotherapeutenkammer oder der verschiedenen Verbände – Fachverbände etc. – waren: Es war sehr klar und eindeutig. Die Aufgabe, die für uns Abgeordnete nach einer solchen Anhörung bzw. den beiden Anhörungen, nämlich auch nach der zum SPD-Antrag, doch jetzt ansteht, ist, sie gemeinsam auszuwerten und zu schauen, was wir aus den dort vorgetragenen Kritikpunkten und auch unterstützenden Punkten machen, um diesen Gesetzentwurf noch zu verbessern. Deswegen verstehe ich den Antrag der AfD an der Stelle nicht – vor allem, weil er überwiesen werden soll. (Thorsten Klute [SPD]: Das ist ein Punkt! Da hat er recht!) Wenn wir einen Antrag hätten, über den wir direkt abstimmen würden und mit dem versucht würde, für diesen Prozess noch etwas auf den Weg zu bringen, wäre es anders. Wir sind relativ am Ende der Legislaturperiode. Ich frage mich: Wann werten wir das aus? Wann würden wir zu einer Beschlussfassung kommen? – Das zum Formalen. Zur inhaltlichen Kritik. Neben allen Formulierungen und Wolkigkeiten in diesem Antrag kommt doch an einer Stelle etwas heraus, was eben auch vom SPD-Kollegen und vom Kollegen Haug der CDU vorgetragen worden ist: Wer ist für sicherheitsrelevante Maß-15.10.2026 nahmen zuständig? Lassen wir das an die Kliniken, an die Ärzteschaft gehen, oder ist die Polizei zuständig? Die Aussagen bei dieser Anhörung waren glasklar: Das kann keine Klinik übernehmen, das kann nicht die Ärzteschaft übernehmen, sondern dafür sind die Sicherheitsbehörden zuständig. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Das steht doch auch so drin!) – Exakt, aber das darf ich doch vortragen, Herr Minister Laumann, ja? (Thorsten Klute [SPD]: Ui, ui, ui!) Das ist der Unterschied zwischen meiner Auffassung und dem, was in dem AfD-Antrag formuliert ist. Das wäre auch, wenn es heute um eine Abstimmung gehen würde, von unserer Seite der zentrale Punkt, diesen Antrag abzulehnen. Ansonsten wurde uns noch Folgendes mit auf den Weg gegeben; das gilt auch für mich als Abgeordneten, der sich schon lange mit dem Thema beschäftigt und in der Enquetekommission war, die Sie damals geleitet haben: Zentrale Aufgabe von Politik ist es, dieses Thema ernst zu nehmen, gute Angebote zu machen, zur Entstigmatisierung beizutragen und Menschen überhaupt den Mut zu geben, in eine Behandlung zu gehen. Jegliche Form von Sorge bei einer Verschärfung polizeilicher Maßnahmen, also die Sorge, dass ich, wenn ich mir Hilfe suche, möglicherweise – das gibt das Gesetz nicht her – in einem Behördenregister lande, ist nicht hilfreich. Trotzdem steckt in dieser Debatte auch: Wir brauchen eine Verschärfung der Strafmaßnahmen, um Gewalttaten abzuwenden. – Jede Gewalttat – das ist für mich ganz klar – ist eine zu viel. Sie haben eben auch formuliert, dass es absolute Einzelfälle sind. Trotzdem darf es nicht dazu kommen, dass Menschen keine psychiatrische oder psychologische Hilfe aufsuchen, weil sie glauben, in irgendeinem Register zu landen und polizeilich behandelt zu werden. Gut finde ich am Gesetzentwurf: Wir stärken die Sozialpsychiatrischen Dienste, die Krisendienste und die Gemeindepsychiatrie. Das ist ein zentraler Punkt; das sollte dieses Gesetz leisten. Über alles andere sollten wir reden, wenn wir gemeinsam die beiden Anhörungen auswerten; da haben wir einiges zu besprechen. Auf diese Diskussion freue ich mich. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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