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Christof Rasche

15.10.2026 Sitzungen 18/133

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Verena Schäffer das Wort. Bitte sehr. Landtag Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einbürgerung ist doch weitaus mehr als ein Verwaltungsakt. Sie ist ein Ausdruck der Zugehörigkeit zu unserem Land und zu unserem demokratischen Rechtsstaat. Im Rahmen der Einbürgerung wird sehr genau geprüft, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist auch richtig so. Das gilt insbesondere für die Bekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands, welche mehr sein müssen als eine Unterschrift auf einem Formular. Auch in diesem Antrag der FDP lese ich ein Misstrauen – sowohl gegenüber den Menschen, die eingebürgert werden wollen, als auch gegenüber den kommunalen Behörden. (Markus Wagner [AfD]: Zu Recht!) Dieses Misstrauen ist nicht gut, und es ist auch nicht begründet. Ich freue mich, wenn sich Menschen auch mit der Staatsangehörigkeit zu unserem Land bekennen und die Anstrengungen eines Einbürgerungsverfahrens auf sich nehmen. Ich weiß, dass die Behörden vor Ort sehr gründlich und engagiert arbeiten. Die Kommunen wenden die gesetzlich vorgesehenen Verfahren an. Dazu gehört zum Beispiel auch die obligatorische Sicherheitsüberprüfung. Wenn Erkenntnisse vorliegen, werden sie an die Staatsangehörigkeitsbehörden übermittelt. Zum Thema „Social Media“ ist aus meiner Sicht alles gesagt; das haben die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen in der Debatte getan. Ich möchte nur ganz kurz ergänzen: Was machen wir als Land, um die Kommunen zu unterstützen? Wir machen einiges, unter anderem mit Personalstellen über das Kommunale Integrationsmanagement. Zudem stellt das Land den Kommunen auch die technische Anwendung Digitale Einbürgerung zur Verfügung, die eine medienbruchfreie Antragsbearbeitung in den eingesetzten Fachverfahren ermöglicht. Durch den Austausch im Rahmen von Dienstbesprechungen in Präsenz und durch seitens meines Hauses finanzierte Fortbildung – über unser Fortbildungsprogramm haben wir im Ausschuss schon mehrfach berichtet – unterstützen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden bereits sehr umfassend. Der Forderung der FDP bedarf es deshalb aus meiner und aus Sicht der Landesregierung nicht. Deshalb kann ich nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 15.10.2026

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