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Dr. Martin Vincentz

AfD 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland blickt auf eine lange Tradition im Rettungswesen zurück und kann aus guten Gründen stolz auf genau diesen Rettungsdienst sein. Einer der großen 15.10.2026 Nachteile dieser langen Tradition ist allerdings, dass vieles historisch gewachsen ist und heute nicht mehr so richtig passen mag. Der Rettungswageneinsatz wird nach Sozialgesetzbuch V immer noch als Krankentransport gesehen. Was passiert aber, wenn beispielsweise der Patient verstirbt, was leider passieren kann, abhaut und sich schlichtweg nicht transportieren lässt, sich weigert, mitgenommen zu werden, weil beispielsweise die Ehefrau den Rettungswagen oder den Notdienst alarmiert hat, der Ehemann aber nicht einsieht, ins Krankenhaus zu gehen, oder aber zum Beispiel eine Heilung herbeizuführen und ein Transport nicht mehr notwendig ist? Das war in den letzten Monaten immer wieder der Zankapfel zwischen den Krankenkassen und den Kommunen. Prognostiziert war ursprünglich, dass nur rund 15 % der Fahrten sogenannte Fehlfahrten waren, also Fahrten, bei denen niemand transportiert wurde. Mittlerweile geht man davon aus, dass in Spitzenzeiten in bestimmten Städten sogar bis zu 40 % der Fahrten sogenannte Fehlfahrten sein können. Zu beantworten, wer das in Zeiten knapper Kassen bei den Kommunen, aber eben auch knapper Kassen bei den Krankenkassen zu bezahlen hat, war nicht so einfach. Nun gibt es den Versuch einer Lösung der Landesregierung. Das Problem richtig angehen will man aber nicht; man hat lediglich verändert, wie jetzt über das Problem zu debattieren ist. Nun sollen sich Krankenkassen und Kommunen in einer sogenannten Verhandlungslösung annähern. Kommt es dabei zu keiner Lösung, was fast abzusehen ist, gibt es eine Schiedsstelle, die dann entscheidet. Das grundlegende Problem, dass weder die Krankenkassen noch die Kommunen das Geld haben, wird aber schlichtweg nicht gelöst. Es wird kein Geld gespart, es wird nichts reduziert, man verschiebt das Problem einfach nur. Das eigentliche Problem, dass die Kassen nicht finanziert sind, dass die Kommunen nicht finanziert sind, bleibt davon völlig unberührt. Der nächste Punkt ist, dass die Ausgaben für den Rettungsdienst in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich angestiegen sind, und zwar von 1,2 auf 1,7 Milliarden Euro. Auch das ist eine unglaubliche Zunahme, die nirgendwo adressiert wird. Wo ist dort Einsparpotenzial? Wo könnte man unter Umständen etwas zurückführen? Wo sind Ausgaben kaum zu vermeiden, etwa weil ein Rettungswagen wie die Pkw der Bürger auch betankt wird? Wo könnte man durch bessere Organisation, durch eine bessere Struktur vielleicht ein bisschen sparen? Das wird weder auf Bundesebene noch hier im Land Nordrhein-Westfalen miteinander besprochen. So bleiben am Ende die Kommunen und die Krankenkassen in dann auszuverhandelnder Art und Weise auf diesen Kosten sitzen. Landtag Am Ende des Tages ist also der Schrecken, den wir seit Monaten hier miteinander debattieren, dass sich die eine oder andere Kommune am Ende vielleicht dazu gezwungen sieht, die Gelder auf die Bürger umzulegen, nicht gebannt – nein! –, sondern wird im Gegenteil dadurch unterstrichen. Denn was passiert, wenn die Schiedsstelle schließlich ausurteilt, dass eine Kommune im Zwangshaushalt plötzlich erhebliche Teile dieser Kosten zu tragen hat? Wie sollen die dann finanziert werden? Wo wird gespart? Woher kommt das Geld? Können Sie heute also garantieren, dass schlussendlich nicht der Bürger die Zeche zahlt? Mit diesem Gesetzentwurf können Sie das auf keinen Fall. In diesem Sinne überweisen wir natürlich das Gesetz, haben aber erhebliche Zweifel daran. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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