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Jörg Blöming

CDU 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der für die Beamtinnen und Landtag Beamten in Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung ist. Mit diesen Änderungen erledigen wir die Hausaufgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat. Das Gericht hat im September 2025 den Maßstab für die Beamtenbesoldung grundlegend geändert. Vorher war das Abstandsgebot zur Grundsicherung entscheidend. Jetzt gilt die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens als neuer Maßstab. Diese Rechengröße orientiert sich daran, welches Einkommen Personen im Mittel zur Verfügung steht. Das ist eine Änderung von erheblicher Tragweite. Sie stellt alle Bundesländer und auch den Bund vor nicht unerhebliche Herausforderungen. Nordrhein-Westfalen ist im Vorteil. Wir haben bereits im Vorgriff auf die Reform die Besoldung im Frühjahr stärker angehoben, als es das Tarifergebnis vorgesehen hat. Damit haben wir bereits wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die neue Rechtsprechung konsequent umzusetzen. Das zeigt: Wir handeln, wir schaffen Rechtssicherheit, und wir sorgen für Verlässlichkeit. Das ist ein starkes Signal an die Beschäftigten unseres öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts um. Wir nutzen aber auch die Chance, das Besoldungsrecht zu modernisieren. Ab dem 1. Januar 2027 werden die Familienzuschläge neu geordnet und zugleich die Grundgehälter um weitere 1,68 % angehoben. Diese Erhöhung ist ruhegehaltsfähig. Sie kommt allen Beamtinnen und Beamten zugute. Gerade die Situation für Alleinerziehende wird dadurch verbessert. Außerdem entfällt die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach Mietstufen. An ihre Stelle tritt ein einheitlicher Familienzuschlag für alle. Das schafft Transparenz, reduziert Bürokratie und sorgt dafür, dass gleiche Familienkonstellationen zukünftig auch gleichbehandelt werden. Hinzu kommt die bereits beschlossenen Besoldungsanpassung aus der Tarifübertragung: plus 2 % zum 1. März 2027 und plus 1 % zum 1. Januar 2028. Dabei ist für uns entscheidend, dass niemand durch diese Reform schlechtergestellt wird. Denn für die Fälle, bei denen die Umstellung zu geringeren Ansprüchen führen würde, ist eine Ausgleichszulage geplant. Damit erhält im Jahr 2027 niemand weniger Geld als zuvor. Das war uns wichtig, und das ist auch eine Frage des Vertrauensschutzes. Eine wichtige Verbesserung wurde im Rahmen der Verbändeanhörung eingebaut. Ursprünglich sollte 15.10.2026 diese Ausgleichszulage ab 2028 jährlich um 15 % abgeschmolzen werden. Die Abschmelzung wird nun von sieben Jahren auf zehn Jahre gestreckt. Damit verringert sich die Ausgleichszulage jährlich um lediglich 10 %. Die Besoldungserhöhungen laufen parallel weiter. Es gibt außerdem ein weiteres Thema, das nicht vergessen werden sollte. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält auch weitere Verbesserungen im Schulbereich. Mit der vollständigen Umsetzung von A13 für die Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I haben wir einen wichtigen Schritt bereits getan. Jetzt folgt der nächste: Wir stärken gezielt die Leitungs- und Beförderungsstrukturen an unseren Schulen. Unser Ziel ist ein Besoldungssystem, das gerecht, verlässlich und zukunftsfest ist. Dafür wollen wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam beraten, sorgfältig prüfen und natürlich auch konstruktiv weiterentwickeln. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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