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Thomas Nückel

FDP 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Genau. – Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Der Landesrechnungshof ist eine wichtige Behörde. Er legt immer wieder die Finger in die Wunden der Landesregierung – übrigens gleich, welche Parteien die Landesregierung gerade stellen. Zum gültigen Haushalt beispielsweise stellte er vor einem Jahr fest, dass ein nachhaltiger Haushaltsausgleich weiter offen ist. Der Schuldenberg des Landes wächst weiter. Es müsse darauf hingewirkt werden, dass die Ausgaben des Landes durch laufende Einnahmen gedeckt werden. Der Landesrechnungshof mahnt, deckt auf, drängt auf Korrekturen und hätte es vielleicht auch verdient, in der breiten Öffentlichkeit stärker wahrgenommen zu werden. Im Landesrechnungshof finden wir die Kompetenz, die wir manchmal bei der Finanzpolitik der Landesregierung schmerzlich vermissen. Eines ist der Landesrechnungshof aber nicht: eine Institution, die, wie die AfD in ihrem Antrag schreibt, mit dem Verfassungsgerichtshof absolut vergleichbar wäre. Der Verfassungsgerichtshof – der Name hätte es eigentlich erahnen lassen können – ist ein Verfassungsorgan. Seine Entscheidungen haben weitreichende Rechtswirkung. 2011 zum Beispiel hat der Verfassungsgerichtshof den Nachtragshaushalt der damaligen rot-grünen Koalition gekippt. Der Landesrechnungshof ist allerdings weit davon entfernt, eine Wirkmacht wie das Verfassungsgericht zu haben. Der Landesrechnungshof hat aber ein starkes Schwert: Das ist die kluge, mit Fakten belegte Argumentation, etwas, was dem Antragsteller, glaube ich, unbekannt zu sein scheint. Die Mitglieder des Landesrechnungshofs genießen richterliche Unabhängigkeit. Das ist gut so, aber nur schlichte Gemüter schließen aus diesem Fakt, dass seine Stellung der des Verfassungsgerichtshofs entspricht. Der Landesrechnungshof ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs gehen wesentlich weiter. Er entscheidet unter anderem über Organstreitigkeiten und Wahlprüfbeschwerden. Wenn nun die AfD fordert, dass auch bei der Wahl der Mitglieder des Landesrechnungshofs Landtag wie bei den Richtern des Verfassungsgerichtshofs eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein soll, überträgt sie ebenso schematisch wie erkenntnisfrei ein institutionenspezifisches Sicherungsinstrument schematisch auf eine andere Institution. Auffällig dabei ist, dass sich die AfD bei ihrem Entwurf ausschließlich auf das Wahlquorum bezieht. Der AfD – das wird daraus, glaube ich, deutlich – geht es nicht darum, die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs zu sichern. Sie hofft – das ist mein Verdacht –, ihn blockieren zu können. Wir lehnen das Ansinnen ab. Natürlich stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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