Lisa-Kristin Kapteinat
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Richtung von CDU und Grünen: Ich kann das gut nachvollziehen. Wir haben vor zehn Monaten das erste Mal über diese wirklich dramatische Situation der Fehlfahrten gesprochen. Seitdem hat das Land immer neue Feiertage angekündigt, zu denen es Entscheidungen treffen will. Tatsächlich dazu gekommen ist es nicht; zumindest ist keine sinnvolle Lösung gefunden worden. Also haben Sie jetzt holterdiepolter einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der aber niemandem so richtig hilft. Ich kann mir gut vorstellen, wie es dem einen oder anderen „Kommunalo“ geht, der vielleicht gerade vor dem Stream sitzt und sich das anguckt, der sich im Nachgang die Protokolle durchliest und denkt: Das kann doch nicht deren Ernst sein. Gerade in Richtung der CDU: Es gibt – ich habe kurz Chat-GPT gefragt – irgendetwas zwischen 170 bis 180 Bürgermeister oder Oberbürgermeister in Nordrhein-Westfalen und 26 Landräte, wenn das so in etwa stimmt. Sie hätten also Leute gehabt, die Sie hätten fragen können, ob das eine gute Idee ist und man das tatsächlich machen sollte. Spoiler: Das sollte man nicht. (Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP]) Dabei ist es natürlich richtig und wichtig, eine Lösung zu finden, was die Fehlfahrten und die Finanzierung angeht. Allerdings ist es keine sinnvolle Lösung, die jetzt dafür gefunden wurde, wer die Kosten für den Rettungsdienst trägt. Der vorliegende Entwurf setzt bei der Finanzierung auf ein Verhandlungsmodell zwischen den kommunalen Aufgabenträgern und den Krankenkassen. Kommt keine Einigung zustande, soll die Schiedsstelle entscheiden. Damit versucht die Landesregierung, ein Problem zu reparieren, das schon längst hätte gelöst werden müssen. Dabei muss klar sein – und ich wundere mich, dass wir das immer wieder sagen müssen –: Die Kommunen dürfen bei der Finanzierung des Rettungsdienstes nicht alleingelassen werden; sie haben nämlich eh kein Geld. (Beifall von der SPD) Wer den Rettungsdienst organisiert, braucht verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen. Dass die Landesregierung dennoch keine klaren Regelungen trifft, Landtag passt in ein Bild von Politik, das die Kommunen immer weiter belastet, anstatt ihnen den Rücken freizuhalten. Deshalb gucken wir jetzt einmal auf die sehr kurzfristigen Rückmeldungen, die wir aus den kommunalen Familien zu dem Gesetzentwurf bekommen haben. Der Städte- und Gemeindebund sagt, er habe bei den vorgesehenen Änderungen der Finanzierungsstrukturen erhebliche Sorge. Er warnt ausdrücklich davor, dass die Kommunen ihre bisherige Gebührenhoheit verlieren und die Finanzierung des Rettungsdienstes künftig von Verhandlungen mit der Krankenkasse oder von einer Entscheidung einer Schiedsstelle abhängt. Gleichzeitig – es geht weiter – äußert er Zweifel, ob die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung in der Praxis überhaupt vollständig erreicht werden kann. Die kommunalen Spitzenverbände befürchten erhebliche finanzielle und haushaltswirtschaftliche Risiken für die Rettungsdiensträger. Noch deutlicher ist die Kritik einiger Landräte. Dort wird die Abkehr vom bisherigen Gebührenmodell sogar als Schildbürgerstreich bezeichnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn diejenigen, die den Rettungsdienst vor Ort organisieren und finanzieren müssen, solche Warnungen aussprechen, dann darf die Landesregierung diese nicht einfach beiseite wischen. Die Kommunen stehen nicht nur vor finanziellen Herausforderungen, sie müssen gleichzeitig investieren, um die Notfallversorgung überhaupt aufrechterhalten zu können. Wir haben gerade schon die gestrige Debatte angesprochen. Das Moratorium, über das wir gesprochen haben, passt perfekt zu dieser Problematik und zur Ignoranz, die gegenüber den Kommunen und den Rettungsdiensten an den Tag gelegt wird. Ein Beispiel: Waltrop, in meinem Wahlkreis. Dort wird seit Jahren an der Planung einer neuen Feuer- und Rettungswache gearbeitet. Die bestehende Wache stammt aus dem Jahr 1981 und hat ihre Kapazitätsgrenzen längst überschritten. Gutachten – noch und nöcher – beschreiben überbelegte Fahrzeughallen, erhebliche Mängel beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und provisorische Lösungen mit Schlaf-, Umkleide- und Sanitärcontainern. Die Gutachter kommen zu dem klaren Ergebnis, dass ein Neubau kurzfristig erforderlich ist. Was passiert? Was macht die Landesregierung? Sie schafft zusätzliche Unsicherheit, genau bei der Frage, wie diese Aufgaben künftig finanziert werden sollen. Es stellt sich auch die Frage, warum die Landesregierung jetzt erst handelt. Statt frühzeitig eine umfassende Reform auf den Weg zu bringen, liegt nun unter erheblichem Zeitdruck eine Änderung vor, nach der die Finanzierung neu geordnet wird – herzlichen Dank dafür –, die andere dringend notwendige Reformschritte aber ausspart. 15.10.2026
