Charlotte Quik
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer als Kind sexualisierte Gewalt erfahren hat, darf mit der Aufarbeitung dieses Unrechts nicht alleine bleiben. Betroffene müssen gehört werden und erfahren können, was geschehen ist, wer dafür Verantwortung trägt und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Dafür trägt auch die Politik Verantwortung. Deshalb haben CDU, Grüne, SPD und FDP die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gemeinsam eingesetzt. Der Schutz von Kindern und die Aufarbeitung erlittenen Unrechts sind eine gemeinsame Verpflichtung. Diese Gemeinsamkeit sollte auch die heutige Debatte tragen. Unser ausdrücklicher Dank gilt allen Mitgliedern der Landeskommission. Sie haben unterschiedliche Perspektiven zusammengeführt, komplexe Sachverhalte bearbeitet und einen umfassenden Bericht vorgelegt. Unser besonderer Dank gilt darüber hinaus den Betroffenen, die über das erlittene Leid gesprochen und ihre Erfahrungen mit uns geteilt haben. Ihre Schilderungen machen deutlich, welche Folgen es hat, wenn Schutz ausbleibt und Verantwortliche schweigen. Diese Erfahrungen wachzuhalten und daraus Konsequenzen für unser politisches Handeln zu ziehen, ist unsere Verantwortung. (Andreas Bialas [SPD]: Ja, und?) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits unser gemeinsamer Einsetzungsantrag enthält einen klaren Satz: „Die betroffenen Institutionen haben eine Bringschuld.“ Dieser Satz gilt. Wer Verantwortung für Kinder übernimmt, muss sich ihr auch stellen, wenn Kinder Gewalt erfahren haben. Das gilt beispielsweise für Kirchen, Vereine und Einrichtungen ebenso wie für staatliche Stellen. Der Schutz einer Institution darf niemals schwerer wiegen als die Würde der Betroffenen. Aufarbeitung muss Verantwortung sichtbar machen: Wer hat gehandelt? Wer hat weggesehen? Welche Strukturen haben Gewalt ermöglicht? Und was muss sich ändern? Auch sexualisierte Gewalt in Familien verlangt unsere Aufmerksamkeit. Familiäre Nähe darf kein Schutzschild für Täter sein. Betroffene brauchen verlässliche Unterstützung. Nordrhein-Westfalen hat wichtige Voraussetzungen geschaffen: Das Landeskinderschutzgesetz stärkt Zusammenarbeit, Qualitätsentwicklung und Schutzkonzepte. Ombudsstellen bieten unabhängige Beratung. Die Kinderschutzkommission gibt dem Thema dauerhaft parlamentarisches Gewicht. Die unabhängige 15.10.2026 Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte stärkt den Kinderschutz sowie die Rechte junger Menschen. Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept bündelt Prävention, Intervention und Hilfen. Die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte verbindet Wissenschaft und Praxis. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter. Der Abschlussbericht der Aufarbeitungskommission gibt uns wichtige Impulse. Seine Empfehlungen betreffen Rechte, Verfahren, Zuständigkeiten und institutionelle Strukturen. Daraus müssen wirksame Entscheidungen abgeleitet werden. Betroffene müssen sich auf die Strukturen und Verfahren, die wir schaffen, verlassen können. Beteiligung muss tatsächlich Einfluss ermöglichen. Unabhängigkeit muss institutionell gesichert sein. Sorgfalt ist eine Verpflichtung gegenüber den Betroffenen. Das möchte ich an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP noch einmal zurufen. Der gemeinsame Weg, den wir im Kinderschutz bis dahin immer beschritten haben, ist die Grundlage für den Erfolg des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Es ist sehr schade, dass dies für den Moment offensichtlich nicht mehr so zum Tragen kommt. Ich würde mir wünschen, dass uns das in Zukunft wieder anders gelingt. Ich möchte an dieser Stelle bitten, zu überdenken, ob gerade die Verpflichtung gegenüber den Betroffenen nicht bedeutet: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Andreas Bialas [SPD]) Unser Entschließungsantrag benennt dafür konkrete Schritte. Wir beauftragen die Landesregierung, den Bericht und seine Empfehlungen umfassend rechtlich, fachlich und hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit auszuwerten. Ein mögliches rechtswissenschaftliches Gutachten soll die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen staatlich verantworteter Aufarbeitung untersuchen: die mögliche rechtliche Stellung und die Rechte Betroffener, die Rechte weiterer Beteiligter sowie die Handlungsmöglichkeiten des Landes, aber auch die Grenzen. Dabei wollen wir bestehende Strukturen nutzen und weiterentwickeln, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Wir wollen einen runden Tisch unter angemessener Beteiligung Betroffener einrichten. Auf Grundlage des Abschlussberichts, des Gutachtens und der Ergebnisse des runden Tisches soll die Landesregierung dem Landtag Vorschläge zur Umsetzung eines Handlungskonzepts „Aufarbeitung“ Landtag vorlegen. Dabei muss deutlich werden, welche gesetzlichen, institutionellen und finanziellen Maßnahmen erforderlich und rechtlich tragfähig sind. Wir greifen die Empfehlungen zur Dunkelfeldforschung auf und prüfen konkrete Forschungsschwerpunkte für Nordrhein-Westfalen. Zugleich wollen wir Aufarbeitungsstandards entwickeln, an denen sich Vereine und Institutionen bereits heute orientieren können, wenn ein Verdacht besteht oder sexualisierte Gewalt stattgefunden hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele warten seit Jahren …
