André Kuper
Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht Ministerin Scharrenbach in Vertretung für Minister Laumann. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dass das Gesundheitswesen auch und gerade im Land Nordrhein-Westfalen auf internationale Fachkräfte angewiesen ist, ist keine Neuigkeit. Das haben wir heute hier schon miteinander ausgetauscht. Zugewanderte Menschen spielen eine wichtige Rolle in der medizinischen Versorgung. Wir haben dafür zu sorgen, dass diese Menschen auf ein Land und auf eine Verwaltung treffen, das bzw. die die Hände ausstreckt. Insofern begrüßen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wie Sie wissen – darauf ist heute schon eingegangen worden –, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Anerkennungsverfahren 2021 in der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster gebündelt. Seit ihrer Gründung verzeichnet die Zentrale Anerkennungsstelle ein deutliches Wachstum der bei ihr bearbeiteten Verfahren. Laut Anerkennungsstatistik gab es 2021 in den medizinischen Gesundheitsberufen noch 6.834 bearbeitete Verfahren. Im vergangenen Jahr 2025 waren es bereits 17.340 Verfahren, also mehr als doppelt so viele. Die medizinischen Gesundheitsberufe machen damit rund drei Viertel aller Verfahren in der Berufsanerkennung aus. In den Pflege- und Gesundheits-Landtag fachberufen konnte in 3.780 Fällen die Gleichwertigkeit der Ausbildung festgestellt werden. In 6.390 Fällen der Antragstellung musste die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Auflage erfüllen, etwa eine Kenntnisprüfung oder die Ableistung eines Anpassungslehrganges. Die Zahlen belegen, dass Nordrhein-Westfalen ein beliebtes Zuwanderungsland für ausländische Gesundheitsfachkräfte ist. Mich freut zudem sehr, dass die Heilberufskammern unterstützten und zugleich … Entschuldigung. Also: dass sie unterstützen und zugleich … Nein, ich lese es so vor, wie es hier steht. Mich freut sehr, dass die Heilberufskammern unterstützten und zugleich geprüft wird – das ist ja ein ganz komischer Satz –, (Heiterkeit von der SPD) wie die Kammern noch stärker in die Anerkennungsverfahren eingebunden werden können. Das ist ein Zeichen für eine starke und leistungsfähige Selbstverwaltung. Im ärztlichen Betrieb werden die Fachsprachenprüfungen durch die Ärztekammern der beiden Landesteile durchgeführt. Auch findet ein aktiver Austausch mit der Pflegekammer zur Übertragung weiterer Aufgaben statt. Nordrhein-Westfalen ist im Bereich der Digitalisierung der Berufsanerkennung bundesweit Vorreiter. So ist es uns in den letzten Jahren gelungen, eine Onlineantragsstrecke für jeden medizinischen Gesundheitsberuf zu etablieren. Auch unterstützt ein digitales Fachverfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle in Münster. Dieses Fachverfahren wird im Zuge einer Nachnutzerallianz künftig auch von anderen Bundesländern genutzt, was eine bundesweit einheitliche Verwaltungspraxis fördert und zudem – das sage ich jetzt als für Digitalisierung zuständige Ministerin – letztendlich die Standardisierung erhöht. Die Bezirksregierung Münster ergreift die Chancen der Digitalisierung zudem auch in der Beratung. Seit Kurzem erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller durch einen KI-basierten Chatbot auf der Webseite der Bezirksregierung Informationen zu den Verfahren in mehreren Sprachen. Eine solche Unterstützung möchten wir im kommenden Jahr auch in der digitalen Antragstellung selbst anbieten. Ein kurzer Blick in die Zukunft zeigt, dass die Berufsanerkennung vor großen gesetzlichen Umwälzungen steht. Denn die Anerkennungsbehörden setzen Bundesrecht um. Bereits am 1. November 2026 tritt das Anerkennungsbeschleunigungsgesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wird die Kenntnisprüfung zukünftig zum gesetzlichen Regelfall im Approbationsverfahren für Antragstellerinnen und Antragsteller aus Drittstaaten. Das Anerkennungsbeschleunigungsgesetz bietet eine Chance, die Verfahren transparenter zu machen und den Weg in die Berufstätigkeit erheblich zu beschleunigen. Durch das Gesetz wird zudem die Akzeptanz 15.10.2026 englischsprachiger Unterlagen durch die zuständigen Stellen ermöglicht. Der Bund plant für die Pflege- und Gesundheitsfachberufe eine ähnliche Gesetzgebung. So sind auch hier Erleichterungen für die Antragstellerinnen und Antragsteller zu erwarten. Sie sehen: Bei der Berufsanerkennung wurde in den letzten Jahren viel erreicht. Gleichzeitig wissen wir, dass es viele Stellschrauben gibt, um die Verfahren weiter zu optimieren. Dazu werden mit dem vorliegenden Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen wertvolle Ideen geliefert. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
