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Marco Schmitz

CDU 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Rettungswagen wird gerufen, die Notfallsanitäter versorgen einen Patienten, stabilisieren ihn und stellen fest, dass ein Transport ins Krankenhaus nicht mehr notwendig ist. Medizinisch ist das ein Erfolg, finanziell möglicherweise ein Problem; denn unser bisheriges Finanzierungssystem kennt vor allem die Fahrt ins Krankenhaus. Findet die Fahrt aber nicht statt, dann nennt man das auch noch eine Fehlfahrt. Ein System, das erfolgreiche medizinische Hilfe zur Fehlfahrt erklärt, hat seinen Fehler schon im Namen. Gestern Morgen haben wir auf Antrag der SPD über die Probleme bei der Finanzierung des Rettungsdienstes gesprochen. Die SPD beklagte die Unsicherheit bei den Kommunen und fragte, wann die Landesregierung endlich handelt. Dazu ein kleiner Hinweis zur zeitlichen Abfolge: Unser Gesetzentwurf trägt das Datum vom 6. Oktober. Der Antrag der SPD auf eine Aktuelle Stunde datiert vom 12. Oktober. Manchmal hilft in der parlamentarischen Auseinandersetzung schon ein Blick in den Kalender. (Justus Moor [SPD]: Wir haben das gestern erklärt!) Nun ist es natürlich das gute Recht der Opposition, Alarm zu schlagen. Aber vom Rettungsdienst wissen wir: Wenn der Alarm ausgelöst wurde, muss auch jemand losfahren. Genau das tun wir heute mit diesem Gesetzentwurf; denn eines ist richtig: Unsere Kommunen brauchen Planungssicherheit. Wer Rettungswachen betreibt, wer Personal beschäftigt und Fahrzeuge vorhält, muss wissen, wie das Ganze finanziert wird. Bisher setzen die Kommunen Gebühren fest, die Krankenkassen können ihre Erstattung auf Festbeträge begrenzen, und wenn beide Seiten unterschiedlicher Meinung sind, dann wird gestritten. Mitunter jahrelang. Wir ändern dieses Verfahren nun grundlegend. Künftig sollen Kommunen und Krankenkassen verbindlich über die Kosten und Benutzungsentgelte verhandeln – auf Grundlage der tatsächlich notwendigen Kosten und der geltenden Bedarfsplanung. Wenn Landtag keine Einigung gelingt, entscheidet eine unabhängige Schiedsstelle. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: In welcher Zeit?) Sie soll dann innerhalb von drei Monaten zu einem Ergebnis kommen. Der Rettungsdienst braucht eine Finanzierung, die funktioniert, und keinen Dauerstreit darüber, wer die Rechnung bezahlt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Besonders wichtig ist dabei der heutige Tag. Heute Vormittag hat der Deutsche Bundestag über die Reform der Notfallversorgung abgestimmt. Dahinter steht eine Erkenntnis, die eigentlich selbstverständlich sein sollte: Ein Rettungswagen ist kein Taxi mit Blaulicht. Seine wichtigste Leistung soll die medizinische Versorgung sein, und die beginnt häufig lange vor dem Transport. Manchmal – oder hoffentlich – macht sie diesen zukünftig auch überflüssig. Die Reform des Bundes sieht deshalb vor, die medizinische Notfallrettung als eigenständige Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen. Das ist ein wichtiger Schritt, weil damit endlich klar wird, dass die medizinische Leistung in den Mittelpunkt der Finanzierung rückt. Der Bund regelt den Leistungsanspruch. Wir in Nordrhein-Westfalen regeln mit dem Gesetz, wie die Kosten zukünftig zwischen Kommunen und Krankenkassen vereinbart werden. Beides muss zusammenpassen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren genau darauf achten, dass beim Übergang keine Finanzierungslücken bestehen. Unser Gesetz kann aber noch mehr. Wir schaffen Rechtssicherheit für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei der eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen. Wir bilden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter drei Jahre lang aus – die sind unglaublich qualifiziert –, trauen ihnen dann aber nicht zu, dass sie vor Ort die Versorgung machen. Das ist nicht richtig. Daran müssen wir arbeiten, und auch das werden wir mit diesem Gesetz ändern. Wir ermöglichen neue Versorgungskonzepte, die vor Ort erprobt werden können. Wir sichern ebenfalls den weiteren Einsatz der erfahrenen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten auf Notarzteinsatzfahrzeugen. Das alles ist notwendig und es ist auch vernünftig. Natürlich werden wir mit der ersten Lesung noch nicht alle Finanzierungsprobleme lösen. Aber wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass aus dem bisherigen Gegeneinander von Kommunen auf der einen Seite und Krankenkassen auf der anderen Seite ein verlässliches Miteinander werden kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) An die Kolleginnen und Kollegen von der SPD gerichtet: Sie haben gestern gefragt, wann endlich etwas 15.10.2026 passiert. Die Antwort liegt heute bei Ihnen auf dem Tisch. Sie heißt Gesetzentwurf. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Ich dachte „Ent- täuschung“!) Am Ende zählt für die Menschen in Nordrhein-Westfalen nur eines: Wenn sie 112 wählen, muss Hilfe kommen. Wer diese Hilfe organisiert, muss sich darauf verlassen können, dass diese Hilfe auch bezahlt wird. Dafür stellen wir heute mit diesem Gesetzentwurf die Weichen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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