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Sebastian Haug

CDU 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD trägt einen Titel, bei dem es zunächst kaum Grund gäbe, zu widersprechen. Es geht um Informationsaustausch zwischen psychiatrischer Versorgung und Sicherheitsbehörden bei konkreter Fremdgefährdung und um den Schutz der Bevölkerung und der Betroffenen. Das Anliegen ist berechtigt. Entscheidend ist aber nicht allein die Überschrift. Entscheidend ist nicht nur das, was man erreichen will, sondern wie man ein berechtigtes Ziel rechtssicher, verhältnismäßig und fachlich sinnvoll erreicht. Und aus genau diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab. 15.10.2026 Denn der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neufassung des PsychKG greift die angesprochenen Probleme bereits auf, und zwar umfassender und differenzierter als der Antrag der AfD. Sicherheit und bessere psychiatrische Versorgung werden dabei ausdrücklich nicht als Gegensätze verstanden, sondern zusammengedacht und geregelt, zum Beispiel beim Informationsaustausch. Der Gesetzentwurf sieht hinsichtlich der Unterbringung von psychisch Erkrankten aufgrund einer Fremdgefährdung bereits vor, dass die zuständigen Ordnungsbehörden über jede Unterbrechung und Beendigung informiert werden. Damit erhalten die Behörden, die für die Gefahrenabwehr verantwortlich sind, rechtzeitig die notwendigen Informationen. Das Gleiche gilt für die Polizei, und zwar dort, wo sie schon im Zuge der Unterbringung befasst war und wo eine weitere Beteiligung bei der präventiven Gefahrenabwehr erforderlich sein kann. Die Kreispolizeibehörde prüft selbst, ob sie aufgrund ihrer Erkenntnisse weiter einbezogen werden muss. Mit dem AfD-Antrag möchte man die Verantwortung für die Entscheidung über die Einbeziehung der Polizei wesentlich in die psychiatrische Versorgung verlagern. Aber die Frage, ob eine polizeiliche Beteiligung zur Verhinderung schwerer Gewalttaten geboten ist, ist keine rein medizinische Frage.

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