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Christof Rasche

15.10.2026 Sitzungen 18/133

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Verena Schäffer das Wort. Bitte sehr. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon interessant, dass die AfD hier diese Kommunikationsstrategie verwendet und bei diesem so wichtigen Thema dann den Schlenker macht zu den Verbrechen der Genitalverstümmelung, weil Sie damit ja ein Bild zeichnen wollen. (Christian Loose [AfD]: Es geht um sexuali- sierte Gewalt!) Sie wollen wieder ein Bild zeichnen gegen Familien aus bestimmten Herkunftsländern. Ich finde das widerlich, ehrlich gesagt, wie Sie auch wieder hier versuchen, (Christian Loose [AfD]: Wollen Sie das ignorie- ren?) 15.10.2026 diese Debatte zu nutzen. Denn eins muss doch klar sein – das ist in der Debatte deutlich geworden –, nämlich dass sich sexualisierte Gewalt gegen Kinder durch alle Bevölkerungsschichten unabhängig von der Herkunft, unabhängig von Einkommen usw. durchzieht und es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche immer entgegenzutreten und sich dafür starkzumachen, dass Kinderrechte gewahrt sind und dass die Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen gewahrt bleibt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Der Titel des Antrags lautet „Landeskommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt würdigen und ihre Empfehlungen gemeinsam umsetzen“. Das ist ein Anspruch, den ich absolut teile. „Würdigen“ heißt für mich, die Arbeit der Landeskommission ernst zu nehmen. Und das tun wir. Selbstverständlich haben wir im Ministerium den Bericht sehr intensiv gelesen und sind längst in die Prüfung der Maßnahmen eingestiegen. Wir haben uns bei der Abschlussveranstaltung sehr intensiv mit dem Bericht beschäftigt. Wir haben mit den Mitgliedern der Kommission und mit weiteren Expertinnen und Experten diskutiert. Diejenigen, die dabei waren, können das, denke ich, bestätigen: Das war eine sehr bewegende Tagung, die uns alle berührt hat, weil dort auch Betroffene von ihren Gewalterfahrungen berichtet und diese Erlebnisse eingebracht haben. Dazu gehören viel Mut und viel Kraft. Ich habe großen Respekt davor, dass Betroffene diese Kraft aufgebracht haben, sich so einzubringen und davon zu berichten. (Beifall von Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Der Wert des Berichts liegt aus meiner Sicht darin, dass Mitglieder der Kommission die Erfahrungen von Betroffenen sexualisierter Gewalt, wissenschaftliche Erkenntnisse und unterschiedliche fachliche Perspektiven zusammengeführt haben. Ich will mich auch noch einmal sehr herzlich bei der Kommission für die intensive Arbeit bedanken. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Kommission hat uns ja einen sehr klaren Arbeitsauftrag mitgegeben. Ich finde, beim Thema „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ darf Geschwindigkeit nicht mit Entschlossenheit verwechselt werden. Betroffene haben einen Anspruch darauf, dass wir Maßnahmen ergreifen, die rechtssicher sind, wirksam sind und nachhaltig sind. Dafür braucht es Sorgfalt. Und diese Sorgfalt ist kein Aufschub, sondern aus meiner Sicht Ausdruck des Respekts gegenüber den Betroffenen und gegenüber der Arbeit der Landeskommission. Landtag Damit komme ich zum Stichwort der Gemeinsamkeit. Wir haben hier im Parlament viel gemeinsam geschafft. Das kann ich auch in meinen früheren Rollen als Parlamentarische Geschäftsführerin und als Fraktionsvorsitzende sagen. Mit dem Untersuchungsausschuss Lügde, mit der Kinderschutzkommission und mit dem Kinderschutzgesetz haben wir wirklich den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen vorangetrieben und haben eine Vorreiterrolle bundesweit eingenommen. Ich finde es wichtig, dass es diese Gemeinsamkeit beim Thema „Kinderschutz“ hier im Hohen Hause weiterhin gibt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Handlungsempfehlungen der Kommission sind wirklich sehr umfassend. Ich habe sowohl bei der Veranstaltung als auch bei der Diskussion im Ausschuss dafür geworben und habe durchaus positive Rückmeldungen auch von den Teilnehmenden der Veranstaltung dazu bekommen. Ich habe dafür geworben, dass wir uns die Empfehlungen wirklich gründlich ansehen, dass wir nicht Erwartungen gegenüber Menschen, die schlimmste Gewalt in ihrer Kindheit erfahren haben, wecken, Erwartungen, die wir nachher aus rechtlichen Gründen nicht erfüllen können oder die wir nicht so schnell erfüllen können. Das gilt insbesondere für die Forderung nach einem Landesaufarbeitungsgesetz. Ein solches Gesetz hätte weitreichende Regelungen. Der Kommissionsbericht enthält Vorschläge, die verfassungsrechtlich geprüft werden müssen. Hier ist gerade schon darüber diskutiert worden, wie man das Recht auf Aufarbeitung in der Familie rechtlich ausgestalten kann. Das ist überhaupt nicht trivial. Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten keine Versprechungen machen, die wir nachher nicht halten können. Nicht weil wir es nicht wollen, sondern weil wir auf verfassungsrechtliche Hürden stoßen. Das ist genau die Schwierigkeit, die schon bei der Veranstaltung bestand. Es ist so ein unglaublich wichtiges und hochemotionales Thema. Dann mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu kommen, ist schwierig. Umso wichtiger ist es, dafür zu werben, dass eine sorgfältige Prüfung erfolgt. Unser gemeinsames Ziel muss doch sein, Betroffene wirksam zu unterstützen, dass wir ihre Beteiligung stärken und die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und auch den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen nachhaltig weiterentwickeln. Aus meiner Sicht braucht es dafür keine Schnellschüsse, sondern es braucht Lösungen, die wirklich tragfähig sind. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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