Peter Blumenrath
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die deutsche Staatsangehörigkeit ist etwas Besonderes. Sie bedeutet Zugehörigkeit zu unserem Land, zu unserer Gesellschaft und zu unserer Demokratie. Sie bringt Rechte, Pflichten und Verantwortung für unser Gemeinwesen mit sich. Für uns ist klar: Die deutsche Staatsangehörigkeit steht am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses, nicht an dessen Anfang. (Markus Wagner [AfD]: Das war mal!) Eine Einbürgerung ist deshalb kein einfaches Verwaltungsvorgehen. Wer eingebürgert werden möchte, der muss klare gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wesentliche Teile dieser gesetzlichen Grundlagen haben Sie ja selbst eingeführt. Dazu gehören grundsätzlich fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine geklärte Identität, ein geeigneter Aufenthaltsstatus und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Dazu kommen ausreichende Deutschkenntnisse, der Einbürgerungstest sowie das Bekenntnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Gerade aus unserer deutschen Geschichte erwächst dabei eine besondere Verpflichtung. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, der muss sich zur historischen Verantwortung Deutschlands und zum Schutz jüdischen Lebens bekennen. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Ja, natürlich! – Lachen von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) 15.10.2026 Antisemitismus, Menschenverachtung und verfassungsfeindlicher Extremismus sind damit unvereinbar. Deshalb gibt es bereits heute Sicherheitsüberprüfungen im Einbürgerungsverfahren. Die Behörden fragen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, des Landeskriminalamtes und des Bundeszentralregisters ab. Ob es Hinweise auf Extremismus oder ein gefälschtes Bekenntnis gibt, wird dabei geprüft. Bestätigt sich das, gibt es keinen deutschen Pass. Deshalb gibt es die persönliche Vorsprache und das feierliche Bekenntnis. Das sind keine Lippenbekenntnisse, sondern das ist eine rechtliche Verpflichtung. Wir schützen unser Grundgesetz und die Gesetze unseres Landes. Wer bei der Einbürgerung täuscht und sich diese durch falsche Angaben erschleicht, der muss damit rechnen, den Pass wieder zu verlieren. Unser Anspruch muss aber sein, Antisemiten, Menschenfeinde und Verfassungsfeinde schon vor der Einbürgerung zu erkennen. (Alexander Steffen [FDP]: Ja!) Deshalb haben wir unsere Sicherheitsbehörden gestärkt und den Verfassungsschutz modernisiert. Hierbei hätten Sie konstruktiv mitarbeiten können, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP. Sie haben die Reform aber abgelehnt. Selbstverständlich wollen wir moderne Technologien in unseren Behörden einsetzen. Wir digitalisieren die Verwaltung, wir verbessern Abläufe, und wir nutzen die Chancen von Künstlicher Intelligenz. KI kann eine fachkundige Sicherheitsprüfung aber lediglich unterstützen. Dafür braucht es geschultes Personal und rechtsstaatliche Verfahren, die zu tatsächlichen Erkenntnissen führen. Wer den deutschen Pass möchte, der muss es natürlich ernst meinen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein Bekenntnis zu unserem Land, zu unserer Verfassung und zu unseren gemeinsamen Werten. All dies prüfen wir bereits heute. Dafür gibt es bereits klare Regeln und Sicherheitsbestimmungen. Die Idee, moderne Technik zur Unterstützung einzusetzen, teilen wir. Ihren Antrag braucht es dafür nicht. Erlauben Sie mir den Hinweis: Wenn wir alle Social-Media-Kanäle durchgingen, würde der eine oder andere auf die Idee kommen, störende Dinge zu löschen oder gegebenenfalls einfach den Account, über den er Unsinn teilt, nicht anzugeben. Die Sicherheitsbehörden müssen es vor der Einbürgerung regeln. Das wird mit diesem Antrag nicht geklärt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
