Alexander Baer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich kritisch anmerken, dass dieser Gesetzentwurf ungebührlich kurzfristig bei allen Betroffenen gelandet ist. Noch bis Dienstagmorgen lag in der Tagesordnung zur heutigen Sitzung nur eine Platzhalternummer und keine offizielle Drucksache vor. Hinzu kommt, dass die Zeiten der Verbändeanhörung im Vorfeld beim Ministerium äußerst knapp bemessen waren. Ja, ich weiß, das ist alt, weil es ein Verfassungsurteil umzusetzen gilt. Dieses ist aber seit September 2025 bekannt. Es war also genug Zeit, den Entwurf vorzubereiten. Eine ausführlichere Beteiligung der Verbände im Vorfeld wäre gerade bei so einer tiefgreifenden Veränderung des Besoldungsrechts unbedingt notwendig gewesen. Nun, ich bin ein schneller Leser und habe meine Hausaufgaben schnell gemacht. Deshalb weiß ich auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Wer einen starken Staat fordert, muss bei der Bezahlung seiner Beschäftigten mehr bieten als das verfassungsrechtliche Pflichtprogramm. Denn die Personalprobleme im öffentlichen Dienst beim Land oder bei den Kommunen sind immens. Haben Sie in den vergangenen Wochen einmal versucht, bei einem Amt einen Termin zu bekommen oder einen Antrag beim Bauamt durchzubekommen? Landtag Oder ist bei Ihrem Kind auch ständig Unterrichtsausfall? Dann stehen Sie damit nicht alleine da. Allein beim Land NRW sind derzeit rund 21.000 Stellen unbesetzt. Das hemmt die Abläufe in den Behörden des Landes immens. Besonders betroffen sind bekanntermaßen die Schulen, die unter dem Lehrermangel massiv zu leiden haben. Wir können daran sehen, wie groß die Herausforderung ist, genügend qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und zu halten. Die Gründe für den Mangel sind vielfältig. Die wichtigsten seien hier kurz genannt. Der demografische Wandel: Beschäftigte gehen in den Ruhestand, während kaum Nachwuchskräfte da sind. Lange Nachbesetzungsverfahren: Zwischen Ausscheiden, Ausschreibung, Auswahl und tatsächlichem Dienstantritt vergeht viel Zeit. Nicht zuletzt der Fachkräftemangel und die Konkurrenz aus der freien Wirtschaft: Private Arbeitgeber sind bei bestimmten Qualifikationen eben attraktivere Arbeitgeber – nicht zuletzt, weil sie besser bezahlen. Vor diesem Hintergrund darf bei der Überarbeitung des Gesetzes die Attraktivitätssteigerung nicht aus den Augen gelassen werden. Mit Blick auf die Attraktivität des öffentlichen Dienstes müssen wir auch über die Besoldung sprechen. Denn eines kann ich schon vorab verraten: Die große Chance zur Verbesserung der Attraktivität wurde leider nicht genutzt. Eine verfassungsmäßige Besoldung ist eben nur eine Untergrenze. Ich denke, dass man noch die Eingangsbesoldung und die Entwicklungsmöglichkeiten in den Blick nehmen sollte. Denn da ist noch viel Luft nach oben, um die Arbeit im öffentlichen Dienst auch für junge Fachkräfte spannend zu machen. Es gibt noch weitere Stellen, auf die wir ein ganz besonderes Augenmerk haben müssen. Mit der Abschmelzung der Ausgleichszulage besteht die große Gefahr, dass Familien trotz der Übergangsregelung dauerhaft Nachteile haben. Der Ausgleich nutzt nichts, wenn planmäßig hinterher am Monatsende weniger herauskommt. Die Beibehaltung des verfassungsrechtlich umstrittenen Partnereinkommens stellt einen weiteren wichtigen Punkt dar, der optimiert werden muss. Wer Anspruch auf eine verfassungsgemäße Besoldung hat, sollte auch nicht erst selbst herausfinden müssen, dass er einen Antrag stellen muss, um das gesetzlich garantierte Mindestniveau zu erreichen. Ich bin der Ansicht, dass diesbezüglich ebenfalls nachgebessert werden sollte. Was mir an der Herangehensweise in Bezug auf den Gesetzentwurf auffällt, ist, dass offensichtlich mit der inneren Einstellung gearbeitet wurde, minimale 15.10.2026 Anforderungen zu erfüllen. Der dbb nennt es „Besoldungsminimalismus“. Diese Bezeichnung mag zutreffend sein. Aber das Prinzip wird sicher nicht dabei helfen, mehr Fachkräfte von einer Laufbahn im öffentlichen Dienst zu überzeugen. Nein, ich habe vielmehr das Gefühl, dass der Gesetzentwurf mit der heißen Nadel gestrickt wurde, um die notwendige verfassungsrechtliche Reparatur zu gewährleisten. Alle Chancen, die sich darüber hinaus geboten hätten, eine zeitgemäße, gerechte, dauerhaft attraktive Besoldungsstruktur zu entwickeln, wurden leider vertan. Etwas mehr Zeit und vor allem die ernsthafte Einbeziehung der betroffenen Verbände hätten an vielen Punkten Abhilfe schaffen können. Ich hoffe, dass sich diese Verbesserungen im weiteren Diskurs ergeben können. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
