Josefine Paul
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landesrechnungshof hat eine wichtige Funktion bei der Kontrolle und bei der Transparenz der Verausgabung öffentlicher Mittel. Hierbei ist herauszustellen, dass der Landesrechnungshof genau diese Funktion mit dieser Transparenz in der Vergangenheit stets als von parteipolitischer Einflussnahme unabhängige Institution wahrgenommen hat. Es hat sich doch erwiesen, dass völlig unabhängig von der jeweiligen Landesregierung der LRH diese Aufgabe wahrgenommen hat. Die AfD ist in ihrem Beitrag und auch in dem Entwurf natürlich jeden Beleg dafür schuldig geblieben, dass es auch nur ein Anzeichen dafür gäbe, dass dem in der Vergangenheit nicht so gewesen wäre. Mehr noch – Kollege Voussem hat gerade darauf hingewiesen –: Es bedarf doch des Vertrauens in die Landtag Integrität der Institutionen. Wenn man aber insinuiert, dass hier möglicherweise doch parteipolitische Interessen über der fachlichen Eignung stehen würden, untergräbt man selbst dieses Vertrauen oder unternimmt den Versuch, dieses Vertrauen zu untergraben, während man dann selbst versucht, eine Lösung herbeizureden. Vor diesem Hintergrund will ich noch einmal betonen, was die Kollegen herausgestellt haben: Die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofes ist in Artikel 87 unserer Landesverfassung bereits heute verbrieft. Die Mitglieder des Landesrechnungshofes genießen richterliche Unabhängigkeit, was noch einmal ihre individuelle Rolle stärkt und sie damit auch vor parteipolitischer Einflussnahme schützt. Auch der Landesrechnungshof als Institution ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie haben in Ihrer Rede ein Stück weit anklingen lassen, es gäbe schon heute durch merkwürdige Fragen Zeichen dafür, dass politische Einflussnahme möglicherweise eine Rolle spielen könnte. Ich will noch einmal sehr deutlich darauf hinweisen, dass dieser Anwurf, diese Unterstellung, die Sie hier eingebracht haben, nicht die Mitglieder dieses Parlaments trifft, sondern die Mitglieder des Landesrechnungshofes. Das ist an dieser Stelle dezidiert zurückzuweisen. (Beifall von den GRÜNEN) Maßstab für die Besetzung ist die fachliche Eignung. Die Wahl durch das Parlament – auch darauf haben die Kollegen schon hingewiesen – ist doch gerade eine Stärkung des Landesrechnungshofes durch die demokratische Legitimation. Wenn Sie nun diese demokratische Legitimation immer nur in die Richtung einer parteipolitischen Einflussnahme rücken, dann verrät das weit mehr über Ihre Auffassung über Parlamentarismus als über die Rechtsstellung demokratischer Legitimation, die Integrität und das Vertrauen, das diese Institutionen in unserem Land genießen. Vor diesem Hintergrund sind Sie bislang – auch im Anschluss an das, was die Kollegen gesagt haben – jeden Beleg für eine Handlungsnotwendigkeit schuldig geblieben. Wir haben hohes Vertrauen in die Arbeit des Landesrechnungshofes und sind vor diesem Hintergrund nicht davon überzeugt, dass es diese Verfassungsänderung braucht. Selbstverständlich werden wir das auch weiter in den Ausschüssen diskutieren. Möglicherweise bringen Sie dann in irgendeiner Art und Weise einen Beleg. Bislang handelt es sich hier vor allem um Unterstellungen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
