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Yvonne Gebauer

FDP 15.10.2026 Sitzungen 18/133

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die amerikanische Psychiaterin Judith Lewis Herman hat einmal sinngemäß gesagt: Gräueltaten lassen sich nicht einfach begraben. – Dieser Gedanke trifft besonders auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu. Das erlittene Unrecht verschwindet nicht durch Schweigen, durch Verdrängen oder Wegsehen. Für viele Betroffene bleiben die Folgen ein Leben lang spürbar. Deshalb darf sich unsere staatliche Verantwortung nicht allein darauf beschränken, solche Taten künftig zu verhindern. Wir müssen auch dafür sorgen, dass geschehenes Unrecht aufgearbeitet, Verantwortung übernommen und den Betroffenen Gehör verschafft wird. Sexualisierte Gewalt hinterlässt häufig tiefe seelische Verletzungen, erschüttert das Vertrauen in andere Menschen und beeinträchtigt die Betroffenen oft jahrzehntelang, manchmal ein Leben lang. Umso wichtiger ist es, dass der Staat seiner Verantwortung gerecht wird. Er muss wirksam vor sexualisierter Gewalt schützen sowie Unterstützung und die Möglichkeit zur Aufarbeitung des erlittenen Unrechts geben. Gleichzeitig müssen selbstverständlich Verantwortlichkeiten aufgeklärt, strukturelle Versäumnisse erkannt und Konsequenzen gezogen werden. Denn Aufarbeitung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für besseren Kinderschutz, für besseren Schutz unserer Jugendlichen in der Zukunft. (Beifall von der FDP und der SPD) Dieser Gedanke war der Ausgang für den vor zwei Jahren gefassten Beschluss der demokratischen Fraktionen, eine Landeskommission einzusetzen, die die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei uns in 15.10.2026 Nordrhein-Westfalen verbessert und auf eine verlässliche Grundlage stellt. Die Landeskommission sollte konkrete Standards und Handlungsempfehlungen entwickeln, die der Politik als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen. Gerade deshalb – Kollege Dennis Maelzer hat es schon angesprochen – wäre es ein starkes Zeichen gewesen, wenn heute alle Fraktionen, die den Einsetzungsbeschluss damals mitgetragen haben, auch hier einen gemeinsamen Antrag beschlossen hätten. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben sich aber anders entschieden und einen Entschließungsantrag vorgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der entscheidende Unterschied beider Anträge liegt weniger im Inhaltlichen als vielmehr im Grad der politischen Verbindlichkeit und im Tempo der Umsetzung. Während wir Freie Demokraten gemeinsam mit der SPD der Auffassung sind, dass die Empfehlungen der Landeskommission nun auch in die Umsetzung kommen müssen, sehen CDU und Grüne sie lediglich als Grundlage für weitere Beratungen. Wer nach Abschluss der zweijährigen Arbeit der Landeskommission zunächst ein weiteres Gutachten und einen weiteren runden Tisch fordert, muss erklären, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn er erwartet und warum die Betroffenen weiter auf verbindliche Rechte und unabhängige Aufarbeitungsstrukturen warten müssen. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich bin davon überzeugt, dass jetzt, nachdem die Landeskommission ihren Auftrag erfüllt und konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt hat, die Politik – sprich: wir – am Zug ist. Der gemeinsame Antrag von SPD und FDP greift nicht nur die Empfehlungen eines Betroffenenrates auf, sondern setzt mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt innerhalb von Familien einen weiteren Schwerpunkt, der im Entschließungsantrag von CDU und Grünen fehlt. Wir müssen die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt als staatliche und gesellschaftliche Daueraufgabe verstehen. Unsere Aufgabe muss es sein, die Betroffenen stärker zu beteiligen und verlässliche Standards und Strukturen zu schaffen. (Beifall von der FDP) Das ist im Auftrag der Landeskommission geregelt bzw. vorgeschlagen. Dieser Auftrag sollte nun auch in politische Entscheidungen münden. Schließen möchte ich mit einem Zitat der Schweizer Psychoanalytikerin Alice Miller, die im Hinblick auf psychische und gesellschaftliche Folgen von Kindesmisshandlungen einmal festgestellt hat: „Das Kind ist immer unschuldig.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag

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