Thomas Röckemann
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gehört zu den schlimmsten Verbrechen überhaupt. Solche Taten müssen aufgearbeitet und die Täter hart bestraft werden. Die Opfer verdienen Unterstützung, und sie verdienen vor allem einen Staat, der seine Verantwortung ernst nimmt. Genau deshalb überzeugt uns dieser Antrag noch nicht. FDP und SPD wollen die Empfehlungen der Landeskommission sozusagen im Hauruckverfahren umsetzen. Gefordert werden ein neues Gesetz, eine dauerhafte Landeskommission mit eigener Geschäftsstelle, ein Betroffenenrat mit eigenem Etat, zusätzliche Beratungsangebote und weitere Strukturen für die Aufarbeitung im familiären Bereich. Das Ergebnis wäre ein zusätzlicher Verwaltungsapparat. Dieser Apparat braucht Personal und Geld, und vor allem bindet er Kapazitäten, die wir schon heute nicht haben. Schauen wir uns doch die Realität an: Unsere Jugendämter arbeiten vielerorts am Limit, mancherorts auch darüber hinaus. Fachkräfte fehlen. Der bestehende Kinderschutz stößt immer wieder an seine Grenzen. Auch bei der Strafverfolgung sehen wir erhebliche Vollzugsprobleme. Ihre Antwort darauf lautet: neue Kommissionen, neue Geschäftsstellen und neue Gremien. Da stellt sich uns allerdings die Frage: Was kommt am Ende dabei raus? Schauen wir mal etwas weiter über den Tellerrand hinaus. Schauen wir mal auf den Umgang mit weiblicher Genitalverstümmelung. Seit Jahren gibt es dieses schwere Verbrechen; es gehört auch bekämpft und wird auch seit Jahren bekämpft. Es gibt einen eigenen Straftatbestand. Es gibt Aufklärung, Modellprojekte und Beratungsstellen. Auch öffentliche Mittel stehen bereit. Trotzdem wurden seit Einführung des Straftatbestandes im Jahr 2013 bis einschließlich 2025 bundesweit lediglich 15 Fälle polizeilich registriert – 15 Fälle in zwölf Jahren. Gleichzeitig wird von Zehntausenden betroffenen Frauen und Tausenden gefährdeten Mädchen ausgegangen. Die Täterinnen kommen ungestraft davon. Opferkinder verbleiben in den Tatortfamilien. Das zeigt ein grundlegendes Problem: Gesetze auf dem Papier reichen eben nicht. Entscheidend ist, was in der Praxis dabei herauskommt. Genau diese Sorge haben wir bei Ihrem Antrag. Neue Kommissionen brauchen Geschäftsstellen. Neue Gremien brauchen Verwaltungen. Neue Zuständigkeiten erzeugen Abstimmungsbedarfe. Und irgendwann beschäftigt sich dieser Apparat nur noch mit sich selbst. Was wir brauchen, ist aber keine zusätzliche Verwaltung, die sich mit sich selbst beschäftigt. Landtag Besonders kritisch sehen wir die Erwartungen, die Sie bei den Betroffenen wecken. Sie versprechen neue Rechte, neue Anlaufstellen und bessere Unterstützung. Aber eine zusätzliche Institution hilft wenig, wenn am Ende das Personal für die konkrete Beratung, Aufklärung und Unterstützung fehlt. Das wäre keine Verbesserung. Das wäre Augenwischerei. Genau das haben die Betroffenen, haben die Opfer nicht verdient. Auch der Entschließungsantrag von CDU und Grünen ist hauptsächlich heißer Dampf in Tüten. Richtig ist, staatliche Aufarbeitung zunächst verfassungsrechtlich zu prüfen. Ich denke da insbesondere an die Probleme mit dem Datenschutz; davon haben wir gerade schon viel gehört. Aber Sie machen den Fehler und wollen statt konkreter Lösungen weitere Runde Tische einrichten. Der neue Runde Tisch soll jetzt die Umsetzbarkeit der Empfehlungen prüfen. Ich denke, es ist jetzt Aufgabe der Landesregierung, die Umsetzbarkeit zu prüfen. Ich sage deshalb ausdrücklich, wir stellen die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt nicht infrage. Aber Aufarbeitung braucht Wirkung und keine institutionelle Selbstbeschäftigung. (Beifall von der AfD) Bevor der Staat neue Apparate schafft, muss er sicherstellen, dass bestehende Strukturen funktionieren und konkrete Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Beide Anträge setzen aus unserer Sicht die falschen Prioritäten. Wir werden uns daher enthalten, bis wir im nächsten Jahr den Wählerauftrag erhalten, es besser zu machen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
