Carlo Clemens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wohnen wird für immer mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen zur finanziellen Belastungsprobe. Schon 2022 mussten Mieterhaushalte im Schnitt 29,1 % ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufbringen. Gleichzeitig lagen die Wohnnebenkosten 2024 rund 47 % höher als noch im Jahr 2018. Die Angebotsmieten steigen Jahr für Jahr weiter an. Wer angesichts dieser Entwicklung beim Wohngeld kürzt, verschärft die Sorgen der Menschen, die Unterstützung bei den Wohnkosten brauchen, zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Die Bundesregierung plant jedoch genau das. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Wohngeldnovelle setzt die automatische Anpassung des Wohngeldes zum Jahreswechsel aus, halbiert pauschal die Heizkostenkomponente und verschärft die Wohngeldformel so drastisch, dass nach eigener Rechnung der Bundesregierung rund 381.000 Haushalte ganz aus dem Bezug fallen sollen. Die geplante Wohngeldnovelle droht, die soziale Absicherung zu schwächen, statt bezahlbares Wohnen zu sichern. Besonders kritikwürdig ist dabei die Rolle der SPD. Dieselbe Partei, die das Wohngeld-Plus 2022 als große sozialpolitische Antwort auf die steigenden Wohn- und Heizkosten gefeiert hat, sammelt diese Reform nun wieder ein. Erst hat die SPD den Menschen versprochen, niemand müsse wegen hoher Energiepreise in einer kalten Wohnung sitzen, und jetzt verantwortet erneut eine SPD-Bauministerin einen Gesetzentwurf, mit dem ihnen der Schutz wieder genommen wird. Das ist ein Wortbruch und ein Vertrauensbruch gegenüber den betroffenen Familien, Rentnern und Geringverdienern. Ende des letzten Jahres bezogen rund 348.000 Haushalte in Nordrhein-Westfalen Wohngeld in Höhe von im Durchschnitt 322 Euro im Monat. Wie dringend diese Unterstützung gebraucht wird, zeigt der Blick auf die finanzielle Situation der Betroffenen. Bei Haushalten, die Wohngeld beziehen und keine weiteren, den Wohngeldbezug ausschließenden Sozialleistungen erhalten, lag das durchschnittliche wohngeldrechtliche Gesamteinkommen bei rund 1.500 Euro im Monat. Dem standen Wohnkosten von ca. 600 Euro gegenüber. Damit entfiel bereits ein erheblicher Teil des Einkommens auf das Wohnen, noch bevor Ausgaben für Lebensmittel, Strom, Mobilität, Internet und andere Dinge des täglichen Lebens bezahlt waren. 15.10.2026 Besonders bitter ist, dass Familien mit dem Wohngeld oft weit mehr verlieren als nur den Zuschuss zur Miete. Der Bundesrat warnt ausdrücklich vor einem regelrechten Schneeballeffekt. Viele Unterstützungsleistungen sind je nach Ort an den Wohngeldanspruch gekoppelt, etwa die Befreiung von Kita-Beiträgen oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dann fällt womöglich nicht nur Geld für die Miete weg, sondern auch für das Mittagessen in der OGS, für die nächste Klassenfahrt oder für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein. So kann eine Änderung beim Wohngeld eine ganze Kette von Nachteilen auslösen und gerade Kinder und Familien treffen, die zwischen die Sozialsysteme geraten. Auch finanziell ist dieser Kurs kurzsichtig und wenig nachhaltig. Mehr als jeder dritte Haushalt, der seinen Wohngeldanspruch verliert, wird in das SGB II oder SGB XII wechseln. Das räumt die Bundesregierung auch selbst ein. Die vermeintlichen Einsparungen sind damit zu einem erheblichen Teil nichts anderes als eine Verschiebung der Kosten. Statt beim Wohngeld fallen sie künftig in anderen Sozialleistungssystemen an. Gleichzeitig drohen den Kommunen zusätzliche Ausgaben für die Unterkunft und ein höherer Verwaltungsaufwand. Am Ende spart der Bund womöglich noch auf Kosten der Städte und Gemeinden und damit auf Kosten derjenigen, die schon heute kaum noch wissen, wie sie ihre Pflichtaufgaben finanzieren sollen. So werden soziale Lasten nicht beseitigt, sondern nach unten an die Kommunen durchgereicht, die finanziell längst am Limit sind. Genau deshalb legt die AfD-Fraktion diesen Antrag vor. Wir verlangen, dass die automatische Anpassung des Wohngeldes zum 1. Januar 2027 regulär erfolgt. Wir verlangen, dass die Heizkostenkomponente nicht halbiert, sondern sachgerecht dynamisiert wird, und zwar angepasst an die tatsächliche Entwicklung der Energiepreise. Wir verlangen außerdem, dass die Wohngeldformel allenfalls behutsam geändert wird, statt Hunderttausende bedürftige Haushalte aus dem Bezug zu drängen. Die Novelle ist noch nicht beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Die Zustimmung des Bundesrats ist erforderlich. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch hier im Landtag über dieses Thema sprechen. Es ist kein reines Bundesthema. Das Wohngeld ist eine treffsichere Sozialleistung, bei der die individuelle Einkommenssituation, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die örtlichen Mietkosten berücksichtigt werden. NRW muss im Bundesrat klar Position beziehen – gegen maßlose Kürzungen, die Familien zusätzlich belasten, und für eine verlässliche Unterstützung für diejenigen, deren Einkommen für die Wohnkosten nicht ausreicht. Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der AfD)
