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André Kuper

15.10.2026 Sitzungen 18/133

Danke, Frau Freimuth. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohngeld bewegt – das ist nachvollziehbar. Denn in Nordrhein-Westfalen bezogen im Jahr 2025 rund 348.000 Haushalte das Wohngeld. Insofern ist ein intendierter Teil der Reform, nämlich die Ausweitung der Empfängerkreise, gelungen. Das war ja ein Teil. Jetzt muss man natürlich auch einmal einen Blick auf die Zahlen werfen: Was kostet dem Land Nordrhein-Westfalen und den nordrhein-westfälischen Haushalten, in dem Fall auch dem Bund, das Wohngeld? Im Jahr 2022, vor der großen Wohngeldreform, haben wir im Landeshaushalt 218 Millionen Euro für das Wohngeld bereitgestellt. Die Länder und der Bund zahlen jeweils 50 %. Das heißt: Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2022 218 Millionen Euro gezahlt, die Bundesebene genauso. Jetzt, im Jahr 2026, sind wir bei 725 Millionen Euro im Landeshaushalt und damit auch auf der Bundesebene. Das heißt: Wenn Sie die zwei Zahlen vergleichen, dann stellen Sie fest, dass sich das Ganze innerhalb weniger Jahre, von 2022 bis 2026, mehr als verdreifacht hat. Durch die Reform ist es also eine relevante Größe im Landeshaushalt. Die Reform hatte einerseits die Ausweitung der Empfängerkreise zum Gegenstand. Mehr Menschen sollten Wohngeld bekommen. Sie kennen meine grundsätzliche Haltung dazu, dass ich das schwierig finde, weil – Abgeordnete Freimuth hat es richtigerweise gesagt – Menschen zu Leistungsempfängern gemacht Landtag werden, die ihren Lebensalltag im Übrigen mit eigener Hände Arbeit bestreiten. Ich habe damals schon davor gewarnt und gesagt: Wir werden an einen Punkt kommen, an dem man das vielleicht korrigieren muss. – Menschen etwas wieder wegzunehmen, was sie jeden Monat auf ihr Konto bekommen, ist schwierig. Eine Komponente ist also die Ausweitung des Empfängerkreises. Die andere Komponente war die Einfügung der Heizkomponente, was natürlich – wenn Sie die Nachrichten verfolgen, dann wissen Sie, dass Heizöl und Gas teurer werden; wir steuern jetzt auf die kalten Monate zu – ein relevanter Diskussionspunkt ist. Herr Abgeordneter Watermeier, ich würde Ihnen in der Analyse ein wenig widersprechen. Das Wohngeld hat das Thema der Nebenkosten inzwischen im Wesentlichen verinnerlicht. Die Nebenkosten, nicht nur im Land Nordrhein-Westfalen, sondern auch in den anderen Bundesländern, sind zum Teil erheblich stärker gestiegen als die Netto-Kaltmiete; das kommt auch noch dazu. Im Besonderen gestiegen – das war damals der Grund für die Änderung bei der Heizkomponente – sind die Kosten für das Heizen und Wärmen; auch logisch. An dieser Stelle stehen wir jetzt in der Diskussion. Deswegen bin ich dem Abgeordneten Brüntrup dankbar, der es auf den Punkt gebracht und gesagt hat, dass das Gesetzgebungsverfahren laufe. Alle kennen das Struck’sche Gesetz: Ein Gesetz kommt aus dem Deutschen Bundestag nicht so raus, wie es reingegangen ist. – Insofern sind wir in intensiven Debatten sowohl zwischen den Ländern und mit den Kommunen als auch zwischen den Ländern und der Bundesregierung bezüglich der Frage, wie man das macht. Eins ist klar – das habe ich vor dem Sommer gesagt, als die ersten Ankündigungen kamen, wie viel der Bundesfinanzminister beim Wohngeld sparen möchte –: Macht das nicht so kurzfristig wie bei der großen Reform, in der es geändert wurde, weil es die Kommunen schlicht an den Rand der Überforderung getrieben hat und so kurzfristig kam, dass Personal erheblich aufgebaut werden musste und Menschen sehr lange auf den Bescheid gewartet haben. Bei der damaligen Reform sind die Vereinfachungen im Wohngeld trotz Zusagen nämlich nicht gekommen. Wir werben unverändert dafür, dass man das Wohngeld entbürokratisieren muss, sowohl im Interesse der Bürgerinnen und Bürger als auch der bearbeitenden Behörden. Aus meiner Sicht ist immer noch Luft nach oben, denn allein für Druck, Porto und Versand der Wohngeldbescheide zahlen wir im Land Nordrhein-Westfalen rund 2 Millionen Euro. Ich sage Ihnen immer: Dieses Geld ist eigentlich unnötig. Die Kosten entstehen nur, weil ein Schriftformerfordernis im Wohngeldgesetz steht. Das kann weg, wir sind weiter. 15.10.2026 Es gibt also an vielen Stellen noch Handlungsmöglichkeiten, um Dinge zu verbessern, aber das Entscheidende an dieser Stelle – und das möchte ich Ihnen mitgeben – ist: Wir sind bei der Wohngeldreform wirklich in ernsthaften Entscheidungsfindungen, und ich möchte nicht, dass diese ernsthaften Entscheidungsfindungen als mangelnde Handlungsfähigkeit wahrgenommen werden. Das haben wir ja häufiger, denn eine Demokratie ist Rede, Gegenrede, Argument, Gegenargument, man wägt ab, man findet Lösungen. Wir wissen natürlich, dass eine Partei kein Interesse an diesen ernsthaften Entscheidungsbemühungen hat, sondern es gerne so darstellt, als sei der Staat, die Politik handlungsunfähig. Das sind wir nicht. Wir ringen um die Lösung, und ich hoffe, es kommt eine gute Lösung für alle beteiligten Seiten dabei heraus. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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