Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt Nordrhein-Westfalen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 um. Diese Entscheidung betrifft zwar formal nur das Land Berlin, die vom Gericht aufgestellte neue Prüfsystematik gilt aber für Bund und Länder insgesamt. Landtag Das Gericht gibt eine ausgefeilte, mehrstufige eigene Prüfsystematik auf, die erst 2020 in einem Grundsatzurteil entwickelt worden ist. NRW hat dieses Urteil schon im April 2022 umgesetzt, und das hat damals bereits Mehraufwand in Milliardenhöhe ausgelöst. Um jetzt die neue Rechtsprechung in NRW umzusetzen, nehmen wir wieder 464 Millionen Euro an Haushaltsmitteln zusätzlich in die Hand. Schon mit der Übertragung des Tarifvertrags auf die Beamtinnen und Beamten haben wir einen ersten Schritt dazu gesetzt. Trotz der völlig neuen Bewertungskriterien aus Karlsruhe gilt: Kein Beamter, keine Beamtin bekommt 2027 und danach weniger Geld. Die Grundgehälter steigen, die Tariferhöhungen laufen parallel weiter, die Ausgleichszulage sichert den Übergang in die neue Besoldungsstruktur. 2020 hat Karlsruhe entschieden, dass eine dem Grundgesetz entsprechende Mindestbesoldung mindestens 15 % über dem Bedarf der Grundsicherung liegen müsse. Darauf bauten dann die weiteren Besoldungsstufen mit den entsprechenden Mindestabständen auf. Dies zieht sich dann bis in die höchsten Besoldungsstufen durch. Da bei der Grundsicherung gerade auch die individuellen familiären Verhältnisse, zum Beispiel auch die Kosten des Wohnens – gerade in der Debatte war das Thema –, eine besondere Rolle spielen, sind daraus Familienzuschläge nach Mietenstufen entwickelt worden. Diese sind seit 2022 Teil der Besoldung. Mit dem Urteil aus 2025 verwirft Karlsruhe nun die Anknüpfung an die Grundsicherung wieder: Die Besoldung von Beamten sei dem Wesen nach etwas grundlegend anderes als eine Grundsicherung. – Neuer Ausgangspunkt ist jetzt das sogenannte Median-Äquivalenzeinkommen. Dieses wird durch Bund und Länder von den Statistikämtern ermittelt. Eine Mindestbesoldung muss nun mindestens 80 % dieses Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Auch hier spielt die Anzahl der Familienmitglieder eine Rolle, wobei zwischen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern unterschieden werden kann. Pro Haushaltsmitglied ist dabei ein gewisser Zuschlag zum Mindesteinkommen vorzunehmen. Dagegen fallen die Kosten des Wohnens, die sich bisher im regional sehr unterschiedlichen Familienzuschlag abbilden, nach der neuen Karlsruher Systematik weg. Nordrhein-Westfalen hat zügig reagiert und gehört zu den ersten Ländern, die einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Bereits bei der Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich hatten wir die Umsetzung der Entscheidung dieses Bundesverfassungsgerichtsurteils im Blick. Deshalb haben wir damals vorgeschlagen – und das Parlament ist dem gefolgt –, die Grundgehälter um 3,36 % anstatt um 2,8 % zu erhöhen. 15.10.2026 In Umsetzung des Urteils steigen die Grundgehälter nach unserem Vorschlag zum 1. Januar 2027 nun um weitere 1,68 %. Die Erhöhung entsteht durch die Überführung des Ehegattenzuschlags in die Grundgehälter, ist dauerhaft und ruhegehaltsfähig. Auch die Tariferhöhungen laufen parallel weiter, sie werden nicht verrechnet: plus 2 % zum 1. März 2027, plus 1 % zum 1. Januar 2028. Das finanzielle Gesamtvolumen der Familienzuschläge bleibt erhalten. Die Regionalisierung nach Mietenstufen entsprechend der Systematik aus Karlsruhe entfällt, weil ihr verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt ebenfalls weggefallen ist. An ihre Stelle tritt ein einheitlicher wohnortunabhängiger Familienzuschlag. Für die Übergangszeit schaffen wir eine freiwillige Ausgleichszulage für diejenigen Beamtinnen und Beamten, bei denen die Umstellung zu einer Differenz führt. Deshalb bekommt auch in Zukunft niemand weniger als nach der alten Rechtslage. Das ist verfassungsrechtlich nicht zwingend, aber für uns als Landesregierung ganz klar ein Gebot der Fairness. Vielfach profitieren Beamtinnen und Beamte von der Systemumstellung. Etwa 75 % der Beamten leben nämlich bisher in den Mietenstufen 1 bis 3. Entsprechende Familien mit zwei Kindern erhalten mit dem neuen einheitlichen Zuschlag mehr als bisher. Auch nach dem Beginn der Abschmelzung der Ausgleichszulage ab 2028 liegt das Gehalt über dem Ausgangsniveau. Das ist dadurch sichergestellt, dass das Abschmelzen in zehn gleichen Schritten erfolgt. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleichzeitig stärken wir mit Verbesserungen bei den Lehrkräftebesoldungen die Leiterinnen und Leiter unserer Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen. So machen wir den Lehrerberuf attraktiver und stärken unser Schulsystem. Denn für uns ist klar: Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben einen verlässlichen Staat verdient, und sie bekommen ihn in Nordrhein-Westfalen auch. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt das Land seiner Verantwortung für eine sichere, faire Besoldung und Versorgung nach. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
