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Plenarprotokoll 18/100

17.09.2025 · 374 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (53)FDP (38)AfD (23)GRÜNE (22)CDU (20)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. (Unruhe – Glocke) Für die heutige Sitzung haben sich 13 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere heutige Zusammenkunft ist eine Wegmarke in dieser Wahlperiode. Ich begrüßte Sie nämlich gerade zu unserer 100. Plenarsitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen in dieser Wahlperiode. (Beifall von allen Fraktionen) In den letzten 99 Sitzungen haben wir im Landtag insgesamt 765 Stunden und 43 Minuten getagt. Die längste Sitzung dauerte 15 Stunden und 44 Minuten. Sie fand am 7. Dezember 2022 statt und dauerte damals von 10:03 Uhr – das haben wir gerade – bis 1:47 Uhr. Ich hoffe, dass wir heute früher zu einem Finale kommen. Insgesamt wurden 1.523 Tagesordnungspunkte beraten und 104 Gesetze beschlossen. Hier, in der Herzkammer der parlamentarischen Demokratie, werden wir auch heute wieder engagiert um die besten Konzepte für unser Land ringen. Ich mag es dabei nicht oft genug betonen: Möge dies zu jeder Zeit sachlich und fair geschehen! Denn bleiben wir uns bewusst: Im Streit um die Sache, im Wettbewerb der Worte und nicht zuletzt im persönlichen Umgang müssen wir Vorbilder für ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander sein. Bevor ich die einzelnen Punkte aufrufe und die Aussprache eröffne, weise ich gerne noch auf die vor Ihnen liegende süße Aufmerksamkeit in den Landesfarben hin, damit wir so gestärkt durch den heutigen Tag kommen. Vielen Dank. (Beifall von allen Fraktionen) Vor Eintritt in die Tagesordnung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Schreiben vom 3. September 2025 hat der Abgeordnete Herr Loose, Fraktion der AfD, fristgemäß Einspruch gegen den an ihn in der 99. Sitzung des Landtags ergangenen Ordnungsruf gemäß § 38 unserer Geschäftsordnung eingelegt. Entsprechend § 38 Satz 2 unserer Geschäftsordnung hat sich der Ältestenrat in seiner Sitzung am 10. September 2025 mit dem zulässigen Einspruch befasst und diesen zurückgewiesen. Ich rufe auf: 17.09.2025 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HHG 2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15000 In Verbindung mit: Finanzplanung 2025 bis 2029 Vorlage 18/4129 erste Lesung In Verbindung mit: Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsbegleitgesetz 2026 – HHBeglG 2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15001 erste Lesung Im Ältestenrat haben wir uns darauf verständigt, dass bei diesem Tagesordnungspunkt weder Zwischenfragen noch Kurzinterventionen zulässig sind. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Herrn Finanzminister Dr. Optendrenk das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zusammenhalt und Solidarität sind die Stärken unseres Landes. Über 18 Millionen Menschen mit ihren persönlichen Geschichten gestalten unsere Heimat Nordrhein-Westfalen: mutig, entschlossen, voll Energie. Im vergangenen Jahr hat der Terroranschlag von Solingen eine tiefe Wunde in unser Land gerissen. Doch trotz des feigen und brutalen Angriffs haben sich Solingen und unser Land nicht spalten lassen. Die Menschen stehen zusammen und haben in diesem Jahr mit einem Stadtfest in Solingen das Leben und den Zusammenhalt gefeiert. Das ist das Gesicht unseres Landes: Menschen, die zusammenhalten. Angesichts der enormen Herausforderungen müssen wir diese Werte bewahren und stärken; denn unsere Werte sind Fundament und Kompass zugleich. Genau das ist auch die Leitlinie für den Haushaltsplanentwurf 2026 und die Finanzplanung 2025 bis 2029. Mit gezielten Zukunftsinvestitionen stellen wir uns den Herausforderungen unserer Zeit, vor allem auch im Interesse der nachfolgenden Generationen. Landtag Durch maßvolle Konsolidierungsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass mehr Generationengerechtigkeit entsteht, und wir erhalten gleichzeitig wichtige Strukturen. Eine solide Haushalts- und Finanzpolitik ist das Fundament, um die Gegenwart und die Zukunft zu gestalten. Dabei muss das Notwendige der Gegenwart mit den Möglichkeiten der Zukunft in Einklang gebracht werden, ohne Generationen gegeneinander auszuspielen. Den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft haben wir dabei genauso im Blick wie die ökologische und die ökonomische Nachhaltigkeit. Nur wenn wir diesen Dreiklang zur Grundlage unseres politischen Handelns machen, können wir eine lebenswerte Welt für die nachfolgenden Generationen gestalten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die weltpolitische und wirtschaftliche Lage hat enorme Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen. Deutschland befindet sich im dritten Jahr einer Rezession. Hohe Energiepreise, Bürokratie, Fachkräftemangel sowie rückläufige ausländische Investitionen gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Diese Belastungen treffen die deutsche Industrie hart. Auftragsrückgänge, Produktionseinbußen und Arbeitsplatzabbau sind die Folgen. Die energieintensive Industrie in Nordrhein-Westfalen spürt dies ganz konkret. Dazu kommen jetzt neue Hürden: unberechenbare US-Zölle, steigende Personalkosten, instabile Steuereinnahmen. Auch das hinterlässt Spuren in unserem Land. Die Mai-Steuerschätzung zeigt es schwarz auf weiß: 2026 fehlen uns in Nordrhein-Westfalen rund 2,5 Milliarden Euro im Vergleich zu den Erwartungen vom Mai 2022. Die geopolitischen Konflikte im Nahen Osten und der russische Angriff auf die Ukraine haben ebenfalls unmittelbare Auswirkungen. Die Drohnenangriffe der letzten Tage zeigen fundamentale Gefährdungen für die Sicherheit in Europa, ebenso der Versuch von Putin und Xi Jinping, eine neue Weltordnung herzustellen. Das alles fordert uns sehr, auch mit massiven Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Gleichzeitig zwingen uns die äußeren Rahmenbedingungen, Prioritäten zu setzen. Das gelingt uns mit dem Haushaltsplanentwurf 2026. Durch gemeinsame Kraftanstrengungen aller Ressorts legen wir einen nachhaltigen und generationengerechten Haushaltsentwurf 2026 vor. Wir haushalten planvoll, wir priorisieren, und wir investieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit einem Etat von 112,2 Milliarden Euro setzen wir gezielte Schwerpunkte. Wir stärken die Sicherheit nach innen und außen, wir sorgen für gute Bildungschancen, wir machen die Wirtschaft widerstandsfähig, und wir entlasten die Kommunen. 17.09.2025 Die Kriege und Konflikte in der Welt schüren Ängste und Sorgen auch bei uns in Nordrhein-Westfalen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass der Staat ihre Sicherheit gewährleistet. Deshalb sieht der Haushaltsplanentwurf 2026 für Sicherheit mehr als 6,7 Milliarden Euro vor. Die Polizei erhält davon allein rund 4,5 Milliarden Euro. Wir stellen nicht nur weiterhin jährlich rund 3.000 Kommissaranwärterinnen und -anwärter ein, sondern investieren auch in eine moderne technische Ausrüstung. Gleichzeitig gehen wir neue Wege und setzen KI gezielt in der Sicherheitsarchitektur ein. Gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut entwickeln wir eine Künstliche Intelligenz, die digitale Beweismittel schneller und effizienter auswertet. Die KI durchsucht Terabytes von Daten, erkennt Dokumente und übersetzt Inhalte automatisch. So können Ermittlerinnen und Ermittler etwa gezielt Hinweise auf Terrorfinanzierung aufdecken. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Zeitenwende fordert Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen. Als zentraler Standort militärischer Einrichtungen und als logistisches Drehkreuz im Herzen Europas kommt Nordrhein-Westfalen dabei eine besondere Verantwortung zu. Deshalb beschleunigen wir das Tempo beim Bau für die Bundeswehr im Auftrag des Bundes und schaffen die notwendige Infrastruktur. Der Umsatz im militärischen Bundesbau wird 2026 auf jährlich rund 267 Millionen Euro wachsen, und für 2027 gehen wir von 326 Millionen Euro aus. Das ist eine Steigerung der Investitionen in diesem Bereich um fast 80 % innerhalb von vier Jahren, und wir rechnen damit, dass sich das weiter fortsetzt. Die im letzten Jahr eingerichtete Taskforce ist ein wichtiger Hebel, um schnelle Fortschritte zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Mit der jetzt angestoßenen Strukturreform „Ein Bundesbau NRW“ gehen wir diesen Schritt entschlossen weiter: keine Doppelstrukturen mehr, nicht länger zwei Häuser, OFD-Bauabteilung und BLB NRW, sondern ein einziger gemeinsamer Bundesbau in Nordrhein-Westfalen. So schaffen wir klare Zuständigkeiten, kurze Entscheidungswege und kurze Abstimmungswege sowie einheitliche Prozesse – übrigens gemeinsam mit dem Bundesverteidigungsministerium. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Kinder wachsen in einer veränderten Welt auf. Wir müssen ihnen das Rüstzeug mitgeben – für eine digitale, wirtschaftlich starke und selbstbewusste Gesellschaft. Was einst die Kohle war, ist heute der Grips unserer Kinder. Wir investieren in ihre Bildung und damit in unser aller Zukunft. Wissen, vernetztes Denken und Urteilsfähigkeit sind unser wertvollster Rohstoff. Nur mit ihm bleibt Nordrhein-Westfalen stark, wirtschaftlich Landtag und sozial. Jedes Kind, egal welcher Herkunft, gestaltet eines Tages unser Land mit. Wir müssen heute die Weichen für gleiche Chancen und beste Bildung stellen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Bildung bestimmt ganz wesentlich jede Lebensbiografie. Sie ist eine entscheidende Voraussetzung, Lebensträume und Wünsche Wirklichkeit werden zu lassen. Deshalb ist die Bildung der größte Posten im Haushalt des Landes. Für Kinder, Schule und Hochschule sind 2026 insgesamt mehr als 43 Milliarden Euro vorgesehen, 1,7 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Allein in den Offenen Ganztag investieren wir fast 1 Milliarde Euro im nächsten Jahr für 20.000 neue Plätze und 229 neue Stellen. Insgesamt stehen damit 2026 mehr als 500.000 Plätze zur Verfügung. Die Zukunft unserer Kinder beginnt aber nicht erst an den Schulpulten, sondern schon im Elternhaus und in den Kitas. Deshalb stärken wir die frühkindliche Bildung weiter: Über 370 Millionen Euro stehen zusätzlich bereit, um das Kinderbildungsgesetz zu finanzieren. Insgesamt investieren wir damit knapp 6 Milliarden Euro in die frühkindliche Förderung. Die Finanzierung der Sprach-Kitas – 38 Millionen Euro pro Jahr – und des Kita-Helfer:innen-Programms – 129 Millionen Euro pro Jahr – setzen wir dabei selbstverständlich fort. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Für unsere klugen Köpfe von morgen müssen wir heute den Zukunftsstandort NRW gestalten. Doch das funktioniert nicht ohne eine leistungsfähige Wirtschaft; denn 1 % Wirtschaftswachstum bedeutet für den Haushalt des Landes allein ungefähr 1 Milliarde Euro an Steuereinnahmen. Deshalb ist es auch aus Sicht eines Finanzministers sinnvoll, die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen mit jedem Haushaltsplan, auch im Jahr 2026, gezielt zu stärken. Für Investitionen und Modernisierungsprojekte steht die Rekordsumme von 12,1 Milliarden Euro bereit. Damit steigen die Gesamtinvestitionen um über 1 Milliarde Euro oder rund 11 % gegenüber diesem Jahr. Jede wichtige Investition, die nicht erfolgt, kommt uns auf Dauer teuer zu stehen. Damit die Investitionen aber zügig wirken, setzt das Land auf klare Strukturen, verlässliche Rahmenbedingungen und vereinfachte Genehmigungsverfahren. So fließen bereits rund 86 % der freiwilligen Landesmittel zur Wirtschaftsförderung direkt in Förder- und Finanzierungsprogramme für Unternehmen. 17.09.2025 Um ein verlässlicher und starker Wirtschaftsstandort zu bleiben, muss der Bund die Energiekosten für Unternehmen spürbar senken und einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien fördern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Schon heute ist NRW bundesweit Spitzenreiter, wenn es um die Sicherung neuer Flächen und Genehmigung neuer Windkraftanlagen geht. Denn mittel- und langfristig wird eine klimaneutrale Wirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Im Rheinischen Revier gestalten Kommunen, Unternehmen, Hochschulen, Forschung sowie Bürgerinnen und Bürger schon heute gemeinsam die Zukunft. Konsequent gehen wir dort und in ganz Nordrhein-Westfalen den Weg von der Kohle zur KI. Denn die Fragen von morgen können wir nicht mit der Denkweise von gestern lösen. Die Entscheidung von Microsoft, mehr als 3 Milliarden Euro eigenes Geld in neue, hochmoderne Rechenzentren zu investieren, ist auch ein großer Erfolg für den Standort Deutschland. Denn: Unsere Region überzeugt. Unsere Politik wirkt. Unser Standort hat Zukunft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch unsere Forschung machen wir zukunftsfest. Mit JUPITER hat Nordrhein-Westfalen jetzt in Jülich Europas schnellsten und einen der energieeffizientesten Supercomputer. Er ist Schlüssel und Motor zugleich: für Künstliche Intelligenz, für medizinische Innovationen, für Mobilität und für Klimaschutz. Hier entstehen Innovationen, die für eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft so dringend gebraucht werden. Zugleich stärkt die Landesregierung gemeinsam mit der Europäischen Union die Gründungskultur an Hochschulen. Bei allen neuen Wegen, die die Unternehmen einschlagen, ist zudem die NRW.BANK mit Innovationsund Transformationskrediten ein starker Partner des Wandels. Doch Investitionen und mehr Geld allein sind kein Garant für eine gelingende Transformation. Es ist Zeit für einen echten Bürokratieabbau. Hier geht Nordrhein-Westfalen voran. Im Juli haben wir eine wichtige Bundesratsinitiative zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht. Unser Ziel: weniger Bürokratie, dafür mehr Zeit für das, was zählt – ob für Unternehmen, für Verwaltungen oder für die Bürger. Nur mit schnelleren Verfahren, digitalisierten Abläufen und praxisnäheren Vorgaben bleibt Deutschland ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Auch in unserer eigenen Finanzverwaltung bleiben wir am Puls der Zeit. Seit Mai 2025 setzt Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland auf KI in der Steuerveranlagung. Inzwischen sind acht Finanzämter in das Pilotprojekt eingebunden. Bis zum Jahresende Landtag wollen wir wichtige Erfahrungen in der Praxis sammeln und dann das Ergebnis umsetzen. Wir wollen Steuererklärungen schneller und effizienter bearbeiten. Künstliche Intelligenz hilft uns, Routinefälle automatisiert zu bearbeiten. Dadurch erhalten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Bescheide zukünftig zügiger. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mehr Zeit für komplexe Fälle. So gestalten wir Finanzverwaltung digital, bürgerfreundlich und zukunftsfähig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ein starkes Land braucht starke Kommunen. Das Engagement vor Ort ist so vielfältig wie die Menschen selbst. Füreinander da sein, füreinander einstehen – das ist tagtägliche und eingeübte Praxis im freiwilligen Einsatz. Im Sport, im Karneval, bei Schützenund Senioreninitiativen gestalten Ehrenamtliche jeden Tag eine lebenswerte Heimat für die 18 Millionen Menschen in unserem Land. Herzlichen Dank für dieses vielfältige, dauerhafte und nachhaltige Engagement! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Als Landesregierung stärken wir den vielen Ehrenamtlichen den Rücken, räumen bürokratische Hürden beiseite und machen das freiwillige Engagement attraktiver. Die von der Bundesregierung mit dem Steueränderungsgesetz 2025 angestoßene Initiative „Zukunftspakt Ehrenamt“ geht ganz wesentlich auch auf das Engagement des Landes Nordrhein-Westfalen und – ich darf das ausdrücklich sagen – auf einen Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen zurück. Dafür herzlichen Dank! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nur ein Beispiel ist die geplante Anhebung der Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr oder der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr – immerhin ein Inflationsausgleich, auch in schwierigen Haushaltszeiten. Für die Landesregierung ist klar: Unsere Kommunen stehen bei vielen Themen an vorderster Front. Ob Kinderbetreuung, Wohnungsbau, öffentlicher Nahverkehr oder Katastrophenschutz: Viele wichtige staatliche Leistungen werden eben vor Ort erbracht. Doch auch unsere Kommunen ächzen unter der Last kommunaler Altschulden und rasant steigender Sozial- und Personalkosten. Hier geht Nordrhein-Westfalen bei der Lösung voran – für handlungsfähige Kommunen und für ein starkes Miteinander. Mit einem historischen Schritt schaffen wir eine nachhaltige Entlastung der Kommunen für ihre Altschulden: jährlich 250 Millionen Euro ab dem Haushalt 2026. Über 30 Jahre werden so 7,5 Milliarden Euro in die Stabilität unserer Städte und Gemeinden investiert. Damit lösen wir ein zentrales Versprechen unserer Zukunftskoalition ein. 17.09.2025 Auch der Bund lässt seinen Worten nun offenbar Taten folgen. Zum Jahresbeginn 2026 soll eine bundesgesetzliche Regelung in Kraft treten. Das haben Bundeskanzler und Bundesfinanzminister öffentlich erklärt. Das ist eine gute Nachricht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch im kommenden Jahr stärken wir unseren Kommunen über die Weitergabe von Steuereinnahmen den Rücken. Sie erhalten Rekordzuweisungen von rund 16,5 Milliarden Euro über das Gemeindefinanzierungsgesetz – ein deutliches Plus von 684 Millionen Euro oder 4,3 %. Hinzu kommen Zuweisungen aus dem Haushalt von rund 24,1 Milliarden Euro. Das sind insgesamt 40,5 Milliarden Euro allein für die Kommunen. Damit fließen mehr als ein Drittel aller Ausgaben des Landes an Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände. Beim Bund pochen wir auf die Regelung einer echten Veranlassungskonnexität. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ muss gelten, gerade auch im Interesse unserer Kommunen. Die degressive Abschreibung, also die AfA, sorgt zwar für eine deutliche Entlastung der Wirtschaft – wir haben uns auch für entsprechende steuerliche Anreize eingesetzt, damit man wieder eine Belebung bekommt –, wäre aber ohne Ausgleich eine deutliche Belastung der Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen. Deshalb haben die Länder, auch unter Mitwirkung von Nordrhein-Westfalen, gemeinsam beim Bund durchgesetzt, dass 100 % dieser Steuerausfälle der Kommunen durch den Bund ersetzt werden. Dies ist eine gute Nachricht. Wir verbinden Innovationsfreundlichkeit und Investitionsanreize mit finanzieller Stabilität für unsere Kommunen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es geht jetzt darum, nachhaltige und tragfähige Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu erarbeiten. Auch das Geld aus dem Sondervermögen muss direkt vor Ort bei den Menschen ankommen und für spürbare Verbesserungen in Krankenhäusern, in Kitas, auf Straßen und an vielen anderen Stellen sorgen. Länder und Kommunen wissen eben am besten, wo dringender Handlungsbedarf besteht. Das muss keine Bürokratie in Berlin entscheiden. Deshalb haben wir unnötige Bürokratie und Prüfverfahren durch den Bund aus dem Gesetz streichen lassen. Jetzt geht es darum, auch die Ausführungsbestimmungen deutlich zu entschlacken. Das Sondervermögen basiert auf drei Säulen, von denen 100 Milliarden Euro an Länder und Kommunen fließen. Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 21 %. Das sind 1,75 Milliarden Euro jährlich über die nächsten zwölf Jahre. Landtag Wir werden gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen fairen Verteilungsschlüssel erarbeiten. Das Gesetzgebungsvorhaben des Bundes dauert noch bis Mitte Oktober. Dann werden zeitnah die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geschlossen und die gesetzliche Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erfolgen. (Christian Dahm [SPD]: Andere Länder konn- ten das schon! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Aus diesem Grund sind die Auswirkungen dieses Gesetzes im Haushaltsplan 2026 noch nicht enthalten. Wir werden dies im November nach der Steuerschätzung in der Ergänzungsvorlage ergänzen. Bereits jetzt sind wir in enger Abstimmung mit den Kommunen, wie das Geld am besten eingesetzt werden kann. So können wir dann direkt loslegen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die ohnehin angespannte Lage der öffentlichen Haushalte wird dadurch, dass uns Kriminelle jedes Jahr um Milliarden Euro Einnahmen prellen, noch schwieriger. Sie entziehen dem Staat wichtige Mittel – Geld, das dem Staat fehlt, um die innere Sicherheit, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Infrastruktur zu ertüchtigen und zu investieren. Organisierte Kriminelle betrügen damit in erster Linie die ehrlichen Steuerzahler in unserem Land. Leider spielen Digitalisierung und Globalisierung diesen Kriminellen in die Hände. Deshalb intensivieren wir die nationalen, europäischen und internationalen Kooperationen. Wir intensivieren auch die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Finanzverwaltung. In Nordrhein-Westfalen haben wir beispielsweise in meinem Ressort das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität an den Start gebracht, um dort wichtige Fahndungskapazitäten zu bündeln. Dementsprechend werden wir als Landesregierung gemeinsam und ressortübergreifend den kriminellen Machenschaften das zeigen, was wir brauchen, nämlich einen entschlossenen und handlungsfähigen Staat. Verantwortungsvoll haushalten heißt aber auch, Kosten zu reduzieren, wo immer es geht, und zu investieren, wo es notwendig und sinnvoll ist. Eine enkeltaugliche Haushalts- und Finanzpolitik ist das Fundament für eine starke und lebenswerte Zukunft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Kostensenkung und Sparsamkeit sichern unsere Handlungsfähigkeit – ohne dabei den Blick für die notwendigen Investitionen zu verlieren. Das bedeutet, dass wir weniger ausgeben als in guten Zeiten geplant – zum Schutz der finanziellen Stabilität und um unsere Handlungsfähigkeit für die Zukunft zu sichern. 17.09.2025 Insgesamt sind im Haushalt 2026 gegenüber früheren Planungen Maßnahmen zur Kostenreduktion von rund 3,4 Milliarden Euro vorgesehen. Wir fangen damit bei uns selbst an. Durch einen zehnprozentigen Stellenabbau über die nächsten fünf Jahre werden bei den Ministerien rund 550 Stellen reduziert. Ein wichtiger Schritt ist die Rückführung von Selbstbewirtschaftungsmitteln in Höhe von 2,6 Milliarden Euro in den Haushalt. Darüber hinaus haben wir titelscharfe Einsparungen vorgenommen und Förderprogramme mit einem Volumen von insgesamt 1,1 Milliarden Euro auf den Prüfstand gestellt. Die Ministerien konnten im Rahmen der Haushaltsaufstellung selbst entscheiden, ob sie titelscharf oder bei den Förderprogrammen kürzen. Angesichts der herausfordernden Rahmenbedingungen kommen wir trotzdem leider – und das schmerzt mich sehr – nicht ohne neue Schulden aus. Wir haben uns die dargestellten Entscheidungen nicht leicht gemacht. Die Verschuldungsmöglichkeiten werden wir auch nur im zwingend erforderlichen Umfang in Anspruch nehmen; denn Schulden von heute sind die Zinsen von morgen. Insgesamt sieht der Entwurf eine Nettokreditaufnahme von rund 4,5 Milliarden Euro vor. Der Haushaltsplanentwurf 2026 ist ein gelungener Balanceakt zwischen notwendiger Vorsicht und mutigem Fortschritt. Wir investieren mit Mut und Umsicht. Wir priorisieren das, was unsere Gesellschaft zusammenhält – mit Verantwortung für kommende Generationen. Deshalb gestalten wir aktiv die Transformation unseres Landes – digital, nachhaltig und sozial. Dabei setzen wir auf die bewährten Stärken unseres Landes: Zusammenhalt und gelebte Solidarität. So bleibt Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft eine lebenswerte Heimat für 18 Millionen Menschen, die sie sicher, frei und voller Chancen gestalten können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache, erteile als erstem Redner für die Fraktion der SPD dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Ott das Wort und darf noch darauf hinweisen, dass der Minister die Redezeit um zwei Minuten überschritten hat. Sofern die nachfolgenden Rednerinnen und Redner dies zusätzlich als Zeitbudget nutzen möchten, ist das möglich. Bitte schön.

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Jochen Ott SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Gesellschaft führen wir in den letzten Monaten politische Debatten, die so widersprüchlich und widersinnig sind, wie ich es vorher noch nicht erlebt habe. Landtag Konservative Medien, Politiker und Wirtschaftsverbände beklagen Wahlerfolge der Rechtsradikalen und fahren gleichzeitig die härtesten Angriffe auf den Sozialstaat seit Jahrzehnten. Sie verlangen von der Politik, sich wieder mehr um Arbeiter und Normalverdiener zu kümmern, und wollen gleichzeitig, dass Normalverdienern Rente, Gesundheits- und Familienleistungen gekürzt werden. Das ist aberwitzig. Diese Forderungen sind sowohl politisch als auch ökonomisch falsch. (Beifall von der SPD) Der Finanzminister hat gerade von der Verantwortung für kommende Generationen gesprochen und Zusammenhalt für Nordrhein-Westfalen als zentrales Ziel ausgegeben. Dazu kann ich nur sagen: Zusammenhalt bedeutet, einen starken und agilen Sozialstaat in diesem Land zu sichern. (Beifall von der SPD) Jeder Arbeitnehmerin, jedem Arbeitnehmer sei noch einmal gesagt: Der Sozialstaat, der jetzt angegriffen wird, ist euer Sozialstaat. Es geht um eure Renten, es geht um eure Gesundheit, und es geht um eure Familien. Die Durchschnittsrente in Nordrhein-Westfalen liegt bei 1.350 Euro. Ich weiß nicht, wo man da noch kürzen soll. Wer sagt, es dürfe bei der Krankenversicherung keine Denkverbote geben, der soll doch bitte gleich dazusagen, welche Behandlungen bei welcher Krankheit er nicht mehr bezahlen will. (Beifall von der SPD) Für die SPD sage ich ganz klar: Wir sind zu Reformen bereit. Wir wissen, dass wir die Strukturen des Sozialstaats in den Blick nehmen müssen. Wir werden aber keine einseitigen Kürzungen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familien vornehmen. Das machen wir nicht mit. (Beifall von der SPD) Wir könnten und wir können uns den Sozialstaat nämlich sehr wohl leisten. Wenn wir eine Bürgerversicherung nach Schweizer Vorbild hätten, wären die Rentenbeiträge niedriger. Wenn wir Kapitaleinkünfte genau wie Arbeitseinkommen behandeln würden, könnten wir die Steuern für Normalverdiener nicht nur senken, es gäbe auch weit weniger Spekulation und Preistreiberei bei Grundstücken, Häusern und Wohnungen. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Wenn wir leistungsloses Vermögen und Erbschaften endlich angemessen besteuern würden, dann gäbe es keine Milliardenlücken im NRW-Haushalt. Das ist die Wahrheit, Herr Finanzminister, und Sie wissen das. 17.09.2025 (Beifall von der SPD) Kürzungen am Sozialstaat führen auch nicht immer zu Einsparungen. Ich war vor einigen Tagen in einer Bildungseinrichtung für Jugendliche im Kreis Steinfurt. Hier werden junge Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen gefördert und von der Schule in und durch die Ausbildung begleitet, damit sie eine Ausbildung schaffen, damit sie an Arbeit und gesellschaftlichem Leben teilhaben können. Der Bedarf ist riesig, doch die Mittel für dieses Projekt wurden von Schwarz-Grün gestrichen. Das Projekt läuft aus, ein neues gibt es nicht. Die Folge: Weniger Jugendliche werden in Ausbildung kommen oder diese erfolgreich abschließen und dadurch einen Job finden, Steuern abführen und in die Rente einzahlen. Stattdessen werden sie Grundsicherung beziehen. Das ist viel teurer. Die Kürzungen dieser Landesregierung sind kurzsichtig, und sie sind falsch. (Beifall von der SPD) Um es für die SPD noch mal klar zu sagen: Wir werden den Sozialstaat verteidigen – im Bund und im Land. Angesichts der Wahlergebnisse vom letzten Sonntag reicht das aber nicht. Alle demokratischen Fraktionen müssen gemeinsam mehr tun. Wir müssen noch viel stärker die Feinde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekämpfen. Man kann es nicht oft genug sagen: Rechtsradikale sind eine Bedrohung für den Sozialstaat und die Beschäftigten. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Nennen wir es beim Namen: Die AfD bekämpft das Streikrecht. Die AfD bekämpft die Gewerkschaften. Die AfD bekämpft den Mindestlohn. Sie bekämpft Tariflöhne, Mieterschutz und gerechte Steuern. Deshalb ist die AfD der Feind der Arbeitnehmer in unserem Land. (Beifall von der SPD – Zuruf von der SPD: Ja- wohl! – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Im Bund werden in diesen Tagen massive Investitionspakete verabschiedet, große Reformen vorbereitet. Für Wohlstand und Gerechtigkeit könnte aber auch die Landespolitik eine Menge tun. Eines ist nach dem Bericht und der Rede des Finanzministers heute aber deutlich geworden: Schwarz-Grün wird keines der drängenden Probleme in Nordrhein-Westfalen mehr lösen. Der Finanzminister redet schlechte Zahlen schön, solange es geht. Wenn es nicht mehr geht, sind andere schuld: die äußeren Umstände, die internationale Lage, der Bund – natürlich – und im Zweifel die Opposition. (Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finan- zen: Das habe ich gar nicht gesagt!) Landtag Das ist schon eine wirklich klägliche Rhetorik, die Sie an den Tag legen. Wenn man für nichts mehr verantwortlich sein will, wenn man die Schuld nur bei anderen sucht, wenn man nur Ausreden hat, aber keine Lösungen, wenn man nichts mehr besser machen will – besser als bisher oder besser als andere –, dann ist die Luft verbraucht, dann ist die Kraft weg. Die Regierung aus Schwarz-Grün hat keine Kraft mehr für Verbesserungen. Dieser Haushalt ist der beste Beweis. (Beifall von der SPD) Dass CDU und Grüne mit Ignoranz und Arroganz reagieren, ist für uns nichts Neues. Dabei hätte die Regierung ein viel besseres Mittel, um Kritik ins Leere laufen zu lassen. Das beste Mittel von allen wäre, Sie hätten einfach Erfolg, zum Beispiel Erfolg in der Sache: beim Kita-Ausbau oder beim Bau von Sozialwohnungen, beim Wirtschaftswachstum oder bei der Bekämpfung von Kriminalität. (Zurufe von Jens-Peter Nettekoven [CDU] und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Erfolg ist der beste Schutz vor Kritik, den eine Regierung haben kann. Aber wo sind denn Ihre Erfolge, Herr Ministerpräsident? Die Kriminalitätsrate ist heute höher als 2017. (Zuruf von Thorsten Schick [CDU]) Die Arbeitslosigkeit ist heute höher, und zwar drastisch höher: 800.000 Arbeitslose, so viele wie seit 15 Jahren nicht mehr, Schlusslicht in Deutschland. Bei der Bildungs- und Chancengleichheit liegt NRW in allen Rankings auf Abstiegs- und Verliererplätzen. Das Kita-Angebot wird nicht mehr ausgebaut, es wird abgebaut. Für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gibt es kein Umsetzungsgesetz. Das ist Scheitern mit Ansage. Eltern und Träger werden in diesem Land im Stich gelassen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Schwarz-grüne Politik kommt die Familien teuer zu stehen. Nie sind die kommunalen Steuern in Nordrhein-Westfalen so stark gestiegen wie in der Regierungszeit von Wüst. Kein Flächenland hat so hohe Grundsteuern wie Nordrhein-Westfalen, nämlich im Schnitt sagenhafte 614 %. „Man muss es sich leisten können, in Nordrhein-Westfalen zu wohnen“, sagt Rik Steinheuer vom Bund der Steuerzahler. „Man muss es sich leisten können“, das ist die Überschrift, die Bilanz von Schwarz-Grün und Hendrik Wüst in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) 17.09.2025 „Man muss es sich leisten können“ gilt nicht nur für Hausbesitzer, sondern auch für die Mieter. Nie waren die Mieten so hoch wie heute. Nie gab es so wenig bezahlbaren Wohnraum. Eine Landesregierung könnte so viel für sozialen Wohnungsbau tun, aber CDU und Grüne tun erschreckend wenig. Ich frage Sie noch mal: Wo sind Ihre Erfolge? Kriminalität gestiegen, Arbeitslosigkeit deutlich gestiegen, kommunale Steuern drastisch gestiegen, Kita-Ausbau gestoppt, sozialer Wohnungsbau am Boden, Bildungschancen schlechter denn je – diese Landesregierung hat überhaupt nichts vorzuweisen, Herr Ministerpräsident. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Jetzt legt uns der Finanzminister einen 122-Milliarden-Euro-Haushalt vor, sogar noch mal 6,4 % höher als in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Aber nicht nur das Volumen ist Rekord, auch die Finanzierungslücke von 9 Milliarden Euro ist Rekord. 4,5 Milliarden Euro davon sollen durch neue Schulden gedeckt werden. Von der Coronakrise abgesehen ist das die höchste Neuverschuldung seit 2011. Noch vor einem Jahr hat Finanzminister Optendrenk hier gestanden und die alte Schuldenbremse gelobt. Man müsse mit dem Geld auskommen, hat er gesagt und uns altklug und schulmeisterlich belehrt, dass die Koalition eine nachhaltige und vorausschauende Finanzpolitik mache. „Nachhaltig“ und „vorausschauend“, das waren seine Worte. Das ist ein Jahr her, und jetzt sollen wir ihm 4,5 Milliarden Euro neue Schulden genehmigen. Sehr geehrter Herr Optendrenk, was hätten Sie eigentlich gemacht, wenn die SPD im Bund nicht eine Lockerung der von Ihnen hochgelobten Schuldenbremse durchgesetzt hätte? Was hätten Sie dann getan? (Beifall von der SPD) Nichts hätten Sie getan. Ihnen wären die Landesfinanzen um die Ohren geflogen. Die ganze Regierung wäre Ihnen um die Ohren geflogen. Von wegen Nachhaltigkeit, von wegen vorausschauende Finanzpolitik! Sie haben gar nichts vorausgesehen, und Sie haben auch für gar nichts vorgesorgt! Damit wir uns richtig verstehen: Ich wäre in meinem Urteil sogar noch milder, wenn durch die steigenden Ausgaben und Schulden wenigstens Verbesserungen oder Entlastungen für die Familien in Nordrhein-Westfalen möglich geworden wären. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Denn die Familien in Nordrhein-Westfalen brauchen dringend Entlastungen, und die müssen sie in ihrem Portemonnaie spüren. Das ist der Test für eine gute Landespolitik, den Sie nicht bestanden haben, Herr Optendrenk. Landtag (Beifall von der SPD) Was hatten CDU und Grüne nicht alles versprochen? Ich will kurz daran erinnern: ein weiteres beitragsfreies Kita-Jahr, eine verlässliche dynamische Finanzierung der Kita-Landschaft, den Ausbau der Plätze, gesetzliche Standards für den Ganztag, einen besseren Personalschlüssel, Entlastungen beim Essensgeld und bei den Lernmitteln, eine Fachkräfteoffensive. Nichts, aber auch gar nichts davon haben Sie umgesetzt. Die Belastungen für Eltern sinken nicht, sondern sie steigen. Der Ausbau der Kita-Plätze ist unter Schwarz-Grün zusammengebrochen. Nach der Fachkräfteoffensive von Frau Paul gibt es weniger Personal als vorher. Jeder dritte Grundschüler kann nicht genug lesen, rechnen und schreiben. 20 % der Jugendlichen sind nicht ausbildungsreif. Herr Ministerpräsident, was auch immer Ihre Priorität sein mag, Bildung und Kinder sind es nicht. (Beifall von der SPD und der FDP) Als Mensch mögen Ihnen Kinder am Herzen liegen. Aber als Ministerpräsident wickeln Sie gerade die frühkindliche Bildung ab. Fotos mit Schulklassen ersetzen keine Politik für Kinder und Jugendliche. Hier sind Sie einfach nicht ehrlich, Herr Ministerpräsident. (Beifall von der SPD und der FDP) Diesen Vorwurf müssen sich auch und gerade die Grünen gefallen lassen. Was wollten Sie nicht alles in der Politik für Kinder verbessern: Personalschlüssel, Qualitätsstandards, Arbeitsbedingungen. Aber was ist aus den guten Absichten geworden? 1,3 Millionen Menschen haben den Grünen bei den letzten Landtagswahlen ihre Stimme gegeben. So viel Hoffnung, so viel Vertrauen, aber die Grünen haben nichts daraus gemacht. Wer Grün wählt, weil er auf mehr Chancengleichheit und Gerechtigkeit hoffte, wird bitter enttäuscht. Ich war letztes Jahr schon bass erstaunt, welche Sozialkürzungen mit den Grünen möglich sind: bei der Aidshilfe, der Behindertenhilfe, der Frauenhilfe. Das alles sollte am Kabinettstisch weggekürzt werden. Es hat uns viel Kraft gekostet, das Schlimmste zu verhindern. (Christian Dahm [SPD]: 30.000 Menschen ha- ben hier demonstriert! – Zurufe und Lachen von der CDU und den GRÜNEN) – Was wahr ist, muss wahr bleiben, auch wenn es wehtut. (Zurufe und Lachen von der CDU und den GRÜNEN) – Das Gelächter sollten wir den 32.000 Menschen vermitteln, die hier vor dem Landtag gestanden haben. 17.09.2025 (Beifall von der SPD) Noch erstaunlicher ist – wir waren gerade bei den Grünen –, was mit den Grünen in der frühkindlichen Bildung möglich sein könnte: Wiedereinführung von Kita-Gebühren, weniger qualifiziertes Personal, (Zuruf von den GRÜNEN) größere Gruppen, weniger Förderung. Das alles ist in einem ominösen Geheimpapier der Landesregierung festgehalten. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Oh ja!) Um es klar zu sagen: Dieser Plan ist die Rückabwicklung der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen, und er ist das Gegenteil dessen, was die Grünen jahrelang versprochen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von den GRÜNEN) Da muss man sich schon die Frage stellen, wie das sein kann. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Warum gibt es kein Dementi? Was man wahrnimmt, sind erstaunliche Reaktionen aus dem Familienministerium. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Man kenne das Papier nicht, ließ Frau Paul verbreiten. Ja, wer hat es denn geschrieben? Ist die Ministerin so schwach, dass die Staatskanzlei des Ministerpräsidenten über ihren Kopf hinweg die Abwicklung der frühkindlichen Bildung planen kann? Wenn das so ist, dann sollten Sie besser zurücktreten, als sich so demütigen zu lassen, Frau Paul. (Beifall von der SPD und der FDP) Es ist wirklich ein trauriges Bild. Die grüne Ministerin wird vorgeführt, und niemand bei den Grünen wehrt sich. Dafür werden auf CDU-Wahlpartys die Verluste des grünen Partners bejubelt und gefeiert. Armseliger geht es nun wirklich nicht mehr. Außer Ämtern haben Sie nichts mehr gemein. Die schwarz-grüne Zukunft ist Vergangenheit. (Beifall von der SPD) Für die SPD kann ich hier sagen: (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Oje, oje, oje!) Der Kita-Geheimplan darf niemals Wirklichkeit werden. Die Grünen mögen sich aufgegeben haben, wir haben das nicht getan. Wir stehen an der Seite der Eltern. Wir stehen an der Seite der Beschäftigten und an der Seite der Kinder. Die SPD ist die Lobby der Chancengleichheit in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Landtag Zum Glück gibt es aber nicht nur schlechte Nachrichten, denn in den kommenden Jahren wird es dank des Sondervermögens des Bundes beachtliche Investitionen in Nordrhein-Westfalen geben. Es ist schon eine besondere Ironie, dass die einzigen Verbesserungen für die Menschen in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren aus Berlin kommen. Jahrelang haben CDU und Grüne auf Berlin und auf den Bund geschimpft. Jetzt sorgt der Bund dafür, dass es in Nordrhein-Westfalen überhaupt noch aufwärtsgeht. (Beifall von der SPD) Ich habe auch gar keinen Zweifel, dass das schwarzgrüne Bühnenstück der vergangenen Jahre fortgesetzt wird. Auf den Bund schimpfen, das Geld nehmen und sich dann mit dessen Investitionen schmücken, das ist eine Farce, und das ist zum Fremdschäden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die SPD hat das Sondervermögen auch gerade mit Blick auf Nordrhein-Westfalen durchgesetzt. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Wir wollen, dass Krankenhäuser modernisiert werden, dass Straßen repariert werden, dass Bahnen fahren, dass sich Familien Wohnungen leisten können. Dafür steht das Geld bereit: 100 Milliarden Euro für die Länder, mehr als 20 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen. Leider ist schon jetzt abzusehen, dass bei Weitem nicht so viel Geld bei den Menschen vor Ort ankommen wird, wie es nötig und möglich wäre. Es war die NRW-SPD, namentlich Achim Post, der eine 60-%- Pflichtquote für die Kommunen in das Sondervermögen hineinverhandelt hatte. Aber es war die NRW-Regierung, namentlich Hendrik Wüst, der die 60 % wieder herausverhandelt hat. Denn er will die Riesensummen für den löchrigen Haushalt von NRW nutzen können. Dabei müssen die Kommunen 80 % der öffentlichen Investitionen stemmen – 80 %! Deshalb stehen den Kommunen in unserem Land auch 80 % der Investitionsmittel zu. (Beifall von der SPD) Unsere Städte verdienen jeden Euro, jeden Cent für ihre Schulen, für ihre Straßen, für die Menschen vor Ort. Es ist falsch, ihnen dieses Geld vorzuenthalten. Es ist falsch, dieses Geld in die Löcher des Landeshaushaltes zu kippen, wie es der Finanzminister eben angekündigt hat. Man wartet bis November, während andere Länder längst die Karten auf den Tisch gelegt haben. Wir haben einen konkreten Vorschlag, den wir heute auch noch diskutieren werden. Wir fordern Sie dringend auf: Machen Sie nicht diesen Riesenfehler! Sorgen Sie dafür, dass das Geld tatsächlich in den Kommunen ankommt! Schauen Sie auf die Wahlergebnisse des letzten Sonntags! Es wäre ein Riesenfehler, unsere Kommunen nicht jetzt richtig mit Finanzmitteln auszustatten. 17.09.2025 (Beifall von der SPD) Es gibt Alternativen zu Sozialabbau und zu irrlichtender Verschuldung. Es gibt Besseres als schwarzgrüne Mangelverwaltung und Verantwortungsflucht. Und, um das auch sehr deutlich zu sagen, erst recht gibt es Besseres als das Zerstörungswerk der Rechtsradikalen, das nur Armut und Abstieg für Nordrhein-Westfalen bedeuten würde. (Beifall von der SPD) Nordrhein-Westfalen war einmal das Land des Fortschritts in Deutschland, auf das andere Länder geschaut haben. Das könnten wir wieder sein. Aber das gelingt nur mit einer Regierung, die Verantwortung nicht wegschiebt, sondern Verantwortung will, die tatsächlich etwas erreichen will, nämlich eine Veränderung für die Menschen. Ich nenne die direkte Entlastung von Familien durch kostenloses Mittagessen und gebührenfreie Betreuung, bessere Bildung und mehr Chancengleichheit, bezahlbares Wohnen für Familien, Rentner und Auszubildende, sichere Arbeitsplätze durch günstige Energie, durch Forschung und Entwicklung, eine Regierung, die Heimatstahl, Heimatchemie, Heimatindustrie sichert und wieder stärken will, und selbstverständlich solide Finanzen, die durch die Überprüfung von Staatsaufgaben und vor allen Dingen Staatsstrukturen sowie gleichermaßen durch die gerechte Besteuerung von leistungslosem Einkommen, Erbschaften und Vermögen ermöglicht werden. Für all das werden wir in den kommenden Wochen und Monaten unsere Konzepte unterbreiten. (Gregor Golland [CDU]: Was ist denn mit leis- tungslosem Bürgergeld?) Wir werden zeigen, ein besseres NRW ist möglich. Diese Regierung hat mit diesem Haushalt gezeigt, dass sie nichts mehr für NRW erreichen will. Das ist schade für die Menschen und schade für dieses Land. Wir werden Alternativen präsentieren. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Ott. – Für die CDU spricht nun ihr Fraktionsvorsitzender Herr Schick.

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Thorsten Schick CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Ott, Sie haben mehrfach gesagt, man müsse es sich leisten können. Das ist richtig. Man muss es sich leisten können, eine solche Rede hier zu halten. Das war Realitätsverweigerung auf ganzer Linie. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Ich weiß nicht, was man Ihnen vorgelegt hat. Der Haushaltsplan für das kommende Jahr kann es jedenfalls nicht gewesen sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Botschaften gingen in weiten Teilen an der Wirklichkeit vorbei. Menschen motiviert man nicht mit Negativkampagnen. Ich weiß zwar, dass in elf Tagen Stichwahlen sind, trotzdem ist der Landtag hier kein SPD-Unterbezirksparteitag, (Kirsten Stich [SPD]: Oh!) auf dem man die frustrierte Basis motivieren muss. Anders kann ich mir die seitenlangen Ausflüge in die Bundespolitik nicht erklären. (Beifall von der CDU) Menschen motiviert man, wenn man gute Politik macht. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Gute Politik wird mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf für die kommenden Jahre gemacht. Wir, das heißt die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Grünen, setzen die richtigen Prioritäten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir bleiben auch in herausfordernden Zeiten ein verlässlicher Partner der Kommunen. Jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt geht an die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen; das Gemeindefinanzierungsgesetz hat auch in diesem Jahr wieder eine Rekordausstattung. Und wir setzen mitten im dritten Rezessionsjahr Historisches um. Die Altschuldenlösung für die betroffenen Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist in Umsetzung. Wir bringen etwas auf den Weg, was viele, gerade SPD-geführte, Landesregierungen vorher nur versprochen haben. Aber wir, Schwarz und Grün, reden nicht, wir handeln. (Beifall von der CDU) Herr Ott, ich zeige auch gern noch mal nach Berlin. Es war Ihr Bundeskanzler, der in der Altschuldenfrage nicht gehandelt hat. (Christian Dahm [SPD]: Das ist ja ganz neu!) Es war Hendrik Wüst, der mit dieser Landesregierung gehandelt hat. Er hat die Altschuldenlösung umgesetzt. Wir sind in Vorleistung gegangen. Wir stellen auch im nächsten Jahr wieder eine viertel Milliarde Euro bereit, um die Altschuldenlösung in Nordrhein-Westfalen zu finanzieren. Das sind in den nächsten 30 Jahren 7,5 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt für Planungssicherheit, für Handlungsspielräume in den Kommunen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 17.09.2025 Was Olaf Scholz versprochen hat, das hält Friedrich Merz. Auch der Bund wird ab dem 1. Januar 2026 einsteigen. Das sind weitere Millionen gut angelegtes Geld in Nordrhein-Westfalen. Die Städte und Gemeinden werden vom Sondervermögen profitieren. Sie werden einen Großteil des Geldes bekommen. Jeder Euro aus dem Sondervermögen kommt hier an. Er geht in die kommunale Infrastruktur, er geht in Polizeiwachen, er geht in Universitäten. Das heißt, jeder Euro steht zur Verfügung. (Christian Dahm [SPD]: Wie viel sollen die Kommunen denn bekommen? Sagen Sie doch mal eine Hausnummer!) Die kommunalen Spitzenverbände sind wesentlich gelassener als die SPD-Fraktion. Wir reden mit ihnen. Als es um den Verteilungsschlüssel ging, haben Sie einen Vorschlag über die kommunalen Spitzenverbände hinweg gemacht und vom Städte- und Gemeindebund sowie vom Landkreistag sofort die Quittung bekommen, die das brüsk zurückgewiesen haben. CDU und Grüne und diese Landesregierung reden mit den Betroffenen und machen nicht einfach irgendwelche Vorschläge über ihre Köpfe hinweg. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Gesellschaft braucht Zukunftschancen, und die schaffen wir für unsere Kinder. Denn für uns haben Kinder Priorität. Darum investieren wir mehr denn je in Bildung. Mehr als jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt geht in unsere Kinder, in Kitas, in Schulen und in Hochschulen. Dazu einige Beispiele, die das deutlich machen und mit dem Zerrbild aufräumen, das Sie hier gerade vorgetragen haben: Als das KiBiz im Jahr 2008 auf den Weg gebracht wurde, standen dafür 875 Millionen Euro zur Verfügung. Im kommenden Haushaltsjahr werden es 6 Milliarden Euro sein, noch einmal 370 Millionen Euro mehr. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir müssen uns nur mal die Dynamisierung anschauen. Für die Jahre 2025 und 2026 geben wir allein so viel Geld zusätzlich aus, also obendrauf, wie zum Start des KiBiz insgesamt zur Verfügung stand. Ich denke, nichts macht deutlicher, dass Kinder für uns Priorität haben, als diese Dynamisierung in den letzten beiden Jahren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Warum denn wohl?) Herr Ott, wenn Sie nicht zählen können, helfe ich gerne. Wir investieren im kommenden Jahr 200 Millionen Euro in den Platzausbau. In den letzten zehn Jahren sind 140.000 Plätze dazugekommen. Das ist die Wahrheit und nicht das, was Sie erzählen. Jeder einzelne Kita-Platz ist ein Gewinn für die Kinder und Landtag für die Eltern. Jeder Kita-Platz fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch das ist uns wichtig. Wir investieren aber nicht nur in Plätze, sondern auch in Köpfe. In den Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen ist mehr und qualifizierteres Personal vorhanden, als das in den meisten anderen Bundesländern der Fall ist. Wir liegen bei der Fachkraftquote in den westdeutschen Ländern auf Platz 2. Nordrhein-Westfalen übernimmt also auch hier Verantwortung. Wir übernehmen Verantwortung, wenn es darum geht, Kitas zu finanzieren. 54 % der Betreuungskosten übernehmen wir. Das ist ein bundesweiter Spitzenwert. Bayern – sicherlich nicht das ärmste Bundesland – übernimmt 50 %. Schauen wir nach Niedersachsen. Da, wo Sie regieren, sind es 38 %. In Baden-Württemberg ist es etwas mehr als die Hälfte, 29 %. Wir investieren wirklich und unterstützen die Träger und Gemeinden. Niemand investiert im Bundesländervergleich so viel in Betreuungskosten wie das Land Nordrhein-Westfalen. So sieht Prioritätensetzung im Kita-Bereich aus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Wahrheit ist auch: Wir setzen wichtige Programme fort, zum Beispiel das Kita-Helfer:innen-Programm oder die Sprachförderung in den Kitas. Es war Ihr Bundeskanzler, Herr Ott, der die Sprach-Kitas streichen wollte. Da hätte ich mir hier einmal einen solchen Auftritt von Ihnen gewünscht. Aber da war Schweigen im Walde. Nur wenn es darum geht, auf andere zu zeigen, sind Sie groß. (Rainer Schmeltzer [SPD]: Das sagt der Rich- tige!) Da hätte einmal Ihre Stimme erhoben werden müssen. Da haben Sie geschwiegen. Sie sind nicht glaubwürdig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Und weil Sie es immer wieder falsch wiederholen: Es ist ganz klar, dass die Beitragsfreiheit in den letzten beiden Jahren bestehen bleibt. Niemand hat etwas anderes behauptet. Das erzählen Sie nur, um Stimmung zu machen. Aber die Stimmung zahlt nicht auf Ihr Konto ein, die zahlt auf andere Konten ein. Deswegen seien Sie bitte fair und bleiben bei dem, was immer wieder kommuniziert worden ist. (Beifall von der CDU) Wir investieren auch in die Schulen. Sie wollen Erfolgsmeldungen hören, deswegen trage ich sie gerne vor. Wir brauchen gutes Personal, und wir bekommen gutes Personal. 9.500 Menschen arbeiten heute mehr an unseren Schulen als 2022 – 9.500 Personen! Außerdem überschreiten wir im kommenden Jahr erstmals die Grenze einer halben Million Plätze im offenen Ganztagsbereich an den Grundschulen. 17.09.2025 Mittlerweile verfügen über 97 % aller Grundschulen über OGS-Plätze, und der Ausbau geht weiter. Hier investieren wir 1 Milliarde Euro. Der Rechtsanspruch in Nordrhein-Westfalen wird früher erfüllt, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das sind gute Nachrichten für alle Familien, die einen Platz brauchen. Das sind die Erfolgsmeldungen, die diese Regierung und die diese Koalition in Nordrhein-Westfalen erzielen. Darüber können wir uns gerne unterhalten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir investieren in unsere Hochschulen. Der Wissenschaftsetat steigt im kommenden Jahr weiter an. 300 Millionen Euro sind es mehr, obwohl durch die Rückkehr zu G9 weniger Studenten an den Hochschulen sein werden. Das heißt, pro Student geben wir deutlich mehr Geld aus als bisher. Damit stärken wir den wissenschaftlichen Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen. Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind nicht nur beim Thema „Bildung“ ganz weit vorne, sondern auch beim Thema „Sicherheit“. Hier priorisieren wir nach dem Terroranschlag in Solingen ebenfalls und haben das größte Sicherheitspaket in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen mit mehr rechtlichen Möglichkeiten für die Polizei auf den Weg gebracht. Gerade im Internet muss Waffengleichheit herrschen. Wir gehen mit KI und virtuellen Ermittlern verstärkt auf Streife. Technisch macht uns in Deutschland niemand etwas vor, aber wir sorgen auch für Präsenz auf den Straßen und Plätzen. Jährlich stellen wir mehr als 3.000 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ein. Das war in den vergangenen Jahren mehr als Bayern und Baden-Württemberg zusammen. In Nordrhein-Westfalen haben wir mehr eingestellt als das zweit- und das drittstärkste Bundesland. Das macht man, wenn Sicherheit für die eigene Politik keine Floskel ist, sondern Priorität. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir schauen aber nicht nur auf die Polizei, sondern auch auf die Justiz. Auch da stärken wir. Wir schaffen mehr Stellen bei den Staatsanwaltschaften. So stärkt man den Rechtsstaat. Denn eine starke Polizei braucht eine starke Justiz. So setzen wir auch in diesem Bereich Maßstäbe für die Sicherheitspolitik in Deutschland. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zur persönlichen Sicherheit gehört in einer älter werdenden Gesellschaft auch die gesundheitliche Versorgung. Menschen wollen im Notfall überall im Land Zugang zu Ärzten und Krankenhäusern haben – egal, ob es sich um die Stadt oder um einen Ort auf dem Land handelt. Landtag Wir haben in den letzten Jahren gezeigt, wie flächendeckende Gesundheitsversorgung geht. Wir waren das erste Bundesland, das die Krankenhausreform nicht nur beschlossen, sondern auch umgesetzt hat. Alle anderen Bundesländer orientieren sich an Nordrhein-Westfalen. Herr Ott, das ist wieder ein Beispiel dafür, wo Nordrhein-Westfalen Maßstäbe setzt. Wir sind diejenigen, die in wichtigen Politikbereichen die Führungsrolle übernommen haben und anderen zeigen, wie Politik gemacht wird. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) 2,5 Milliarden Euro investieren wir hier. Das zeigt, dass uns auch medizinische Gesundheit sehr, sehr wichtig ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber wir hören nicht bei den Krankenhäusern auf. Für viele Menschen ist der Hausarzt oder die Hausärztin eine wichtige Bezugsperson. Mit der Landarztquote, die wir hier in Nordrhein-Westfalen als Erste auf den Weg gebracht haben, sorgen wir dafür, dass es demnächst in unterversorgten Gebieten wieder ein Angebot geben wird. Über 1.000 Studierende sind inzwischen über die Landarztquote nicht nur immatrikuliert, sondern sie werden in den nächsten Jahren hausärztliche Praxen in unterversorgten Gebieten übernehmen. Andere Bundesländer folgen diesem Beispiel. Wieder einmal sieht man, dass Nordrhein-Westfalen vorangeht und Maßstäbe setzt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir priorisieren nicht nur Studiengänge, sondern wir schaffen auch zusätzliche Studiengänge, denn die Wahrheit ist, dass insgesamt Mediziner gebraucht werden. Wir sind eines von drei Bundesländern, die eine neue Fakultät gegründet haben. Auch das zeigt, dass medizinische Sicherheit in Nordrhein-Westfalen Priorität hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir priorisieren nicht nur, wir investieren auch kräftig. Wir warten nicht auf das Investitionspaket des Bundes, sondern wir legen selber vor. Der Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr sieht eine Rekordsumme für Investitionen in Höhe von 12,1 Milliarden Euro vor. Das sind 11 % mehr als im vergangenen Jahr. Das Geld geht beispielsweise in eine bessere Infrastruktur. Die Investitionen in Straßen- und Brückensanierung bleiben auf einem Rekordniveau. Das heißt, jeder Euro, der aus dem Bund kommt, kommt zusätzlich obendrauf, weil wir auf der Landesebene unsere Hausaufgaben machen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Investitionen sichern und schaffen Arbeitsplätze. Deswegen ist es richtig, dass das Wirtschaftsminis-17.09.2025 terium vorangeht. Im Vergleich zum vergangenen Jahr erhöhen sich die Investitionen in diesem Bereich um 50 %. Diese Investitionen gehen in den Breitbandausbau, in Innovationen, in Resilienz und in die Wettbewerbsfähigkeit. Damit schaffen wir attraktive Rahmenbedingungen, und zwar mit Erfolg. Microsoft hat sich nicht umsonst in Nordrhein-Westfalen angesiedelt, und mit JUPITER ist der schnellste Hochleistungsrechner in Europa an den Start gegangen – mit einer Rechenleistung, die derjenigen von 1 Million modernen Smartphones entspricht. Damit ist der Grundstein für ein KI-Zentrum gelegt, das seinesgleichen in Europa sucht. Hiermit zeigen wir, dass wir gerade für Zukunftstechnologien ein sehr, sehr interessanter Innovations- und Investitionsstandort sind. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir schauen aber nicht nur auf Supercomputer, sondern auch auf echte Macherinnen und Macher. Wir brauchen ein starkes Handwerk. Auch da unterstützen wir, und zwar mit der Meisterprämie, die mittlerweile 5.000-mal ausgezahlt wurde. So machen wir Handwerksberufe, die überall im Land benötigt werden, attraktiver. Wir haben auch die mittelständische Wirtschaft im Blick. Die Zeiten sind herausfordernd. Wenn wir nicht in der Lage sind, aus dem Landeshaushalt alles alleine zu stemmen, dann ist es wichtig, Partner zu gewinnen. Wir haben auf Initiative des Wirtschaftsministeriums mit der NRW.BANK ein Programm für den Mittelstand mit günstigen Krediten und Tilgungsnachlässen aufgelegt, um dafür zu sorgen, dass das Industrieland Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft Industrieland bleiben wird. Dafür werden wir alles tun. Das ist ein Versprechen gerade an die Beschäftigten in diesen Bereichen, die in diesen Tagen bundesweit um ihre Jobs zittern. Mit diesem Programm machen wir deutlich, dass in Nordrhein-Westfalen etliches getan wird, damit auch in Zukunft ganz viele Industriearbeitsplätze hier in Nordrhein-Westfalen erhalten bleiben. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wer Industriearbeitsplätze haben möchte, der muss sich um das Thema „Energie“ kümmern. Das tun wir wie kein anderes Bundesland. Wir sind beim Ausbau der Erneuerbaren Spitzenreiter. Wenn man sich anschaut, wie groß der Vorsprung mittlerweile ist, den wir vor anderen Bundesländern haben – nimmt man einmal Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg aus –, dann stellt man fest, dass hier so viel Windkraftausbau passiert wie in den restlichen Bundesländern zusammen. Das zeigt: Hier haben Erneuerbare Priorität. Von dem Ausbau profitieren auch die Menschen vor Ort. Mit unserem Bürgerenergiegesetz haben wir dafür gesorgt, dass die Beteiligten vor Ort zu Partnern Landtag werden und daran partizipieren. Das zeigt, dass wir auf der einen Seite Ökonomie und auf der anderen Seite den Profit vor Ort im Auge haben und damit den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen voranbringen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich komme zum Punkt „Konsolidierung“. Wir befinden uns im dritten Rezessionsjahr. Das ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Selbst in der Ölkrise, als man auf bundesdeutschen Autobahnen nur noch Fahrradfahren oder Rollschuhlaufen durfte, war das nicht der Fall, nicht in der Wirtschafts- und Finanzkrise und auch nicht in der Coronapandemie. Die Wirtschaft ist immer wieder schnell angesprungen. Entscheidend und verantwortlich für diese wirtschaftspolitische Bilanz ist der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler hat nicht geliefert bei einem wichtigen Thema für Nordrhein-Westfalen: dem Industriestrompreis oder Brückenstrompreis. Er hat sich dieser Lösung verweigert, die für die chemische Industrie im Rheinland, für die Stahlindustrie im Ruhrgebiet und für die Elektroindustrie in Südwestfalen, in Ostwestfalen und im Münsterland entscheidend war. Deswegen sind alle Steuerausfälle, die wir im Augenblick haben, seine Abschlussbilanz. Auch das muss an dieser Stelle noch einmal deutlich gemacht werden. Deswegen fehlen uns wichtige Wachstumsimpulse. (Christian Dahm [SPD]: Ist das die Kritik an Ih- rem Bundeskanzler?) Deswegen fehlt uns im Landeshaushalt Geld. Wir beklagen das aber nicht nur, sondern wir priorisieren, und das zunächst im Haushalt des Landes selbst. Wir werden in den kommenden Jahren eine Stellenreduzierung um 10 % vornehmen. Wir haben die Selbstbewirtschaftungsmittel zurückgeführt, und was jetzt noch übrig ist, ist gebunden. Wir priorisieren bei den Fördermitteln des Landes. All das tun wir, um die Finanzen des Landes verantwortungsvoll zusammenzuhalten. Lieber Marcus Optendrenk, das ist verantwortungsvolle Politik in herausfordernden Zeiten, und dafür danke ich Ihnen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium und in den beteiligten Häusern. Die Bedingungen waren schwierig, weil der Bundeshaushalt 2025 erst sehr spät verabschiedet und der Haushalt für das kommende Jahr erst sehr spät eingebracht werden. Deswegen noch einmal ein großes Dankeschön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) „Investieren“, „Priorisieren“ und „Konsolidieren“: Das sind die Leitmotive für die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen. Ich bin mir sicher, dass wir 17.09.2025 damit den Herausforderungen des Landes gerecht werden. Die Kommunalwahl ist in elf Tagen vorbei. Ich hoffe, dass wir dann auch wieder zur Sachpolitik zurückkommen können. (Stefan Zimkeit [SPD]: Machen Sie mal!) Dieser Anspruch wird CDU und Grüne in den Haushaltsplanberatungen leiten. Wir strecken die Hand aus und sind gerne zu Gesprächen bereit. Sie dürfen kritisieren; das ist Ihre Aufgabe. (Sarah Philipp [SPD]: Ganz herzlichen Dank! – Lena Teschlade [SPD]: Das ist groß- zügig! – Weitere Zurufe von der SPD) Aber bitte bleiben Sie konstruktiv. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schick. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt deren Vorsitzender, der Abgeordnete Höne.

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Henning Höne FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom ersten Tag an war die Haushaltspolitik die Achillesferse der Landesregierung, und das bleibt auch mit diesem Haushalt so. Mit CDU und Grünen in der Landesregierung wird es in Nordrhein-Westfalen keine solide Haushaltspolitik mehr geben. Sie haben so viel Geld wie keine Regierung vor Ihnen, und Sie haben so hohe Steuereinnahmen wie keine Regierung vor Ihnen. Das ist Rekord nach Rekord, und trotzdem wollen Sie jede nur denkbare Verschuldungsmöglichkeit nutzen. Sie haben einen Haushalt mit einem strukturellen Defizit von mindestens 8,5 Milliarden Euro vorgelegt – 4,5 Milliarden Euro neue Schulden, 2,7 Milliarden Euro aus Einmaleffekten bei den Selbstbewirtschaftungsmitteln, 300 Millionen Euro durch globale Mehreinnahmen, und fast 1 Milliarde Euro wurden aus dem Pensionsfonds geplündert. Meine Damen und Herren, das ist kein solider Haushalt, sondern ein Drahtseilakt mit Augenbinde. (Beifall von der FDP und Christian Dahm [SPD]) Mit den Schulden von heute kauft sich die Politik Spielraum, allerdings auf Kosten von morgen. Denn anders, als es noch vor einigen Jahren der Fall war, kostet Geld ja wieder Geld. Im kommenden Jahr wird das Land Nordrhein-Westfalen über 4 Milliarden Euro Zinsen zahlen müssen. Diese Zinszahlungen fehlen an anderer Stelle. Mit 4 Milliarden Euro könnten Sie hier zehnmal das Kita-System stabilisieren. Landtag Sie könnten 20 Brücken in Lüdenscheid bauen – dabei brauchen wir nur eine. Durch Schulden sind kommende Generationen in ihren eigenen Entscheidungen weniger frei. Darum zeigt sich der Respekt vor kommenden Generationen auch in der Haushaltspolitik, und dieser Haushaltsentwurf von Schwarz-Grün zeigt: Sie haben zu wenig Respekt vor kommenden Generationen. (Beifall von der FDP) Die einzige Hoffnung dieser Regierung ist, dass irgendwie die Konjunktur anspringt. Sie selbst müssten dafür dann auch mal was tun. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So wie Christian Lindner!) Aber Sie setzen Ihren Kurs fort: kein Mut zur Reform, keine Impulse für Wachstum, kein Plan. Die Landesregierung lebt über ihre Verhältnisse. Herr Finanzminister, ich kann Ihnen sagen: Die FDP-Fraktion wird im weiteren Beratungsverfahren wie auch in den letzten Jahren aufzeigen, dass es anders geht. (Beifall von der FDP) Bildung in all ihren Formen ist eine zentrale Aufgabe des Landes. Darum sind Haushaltsdebatten auch immer Bildungsdebatten. Der Haushalt zeigt nämlich, wie wichtig wir Bildung nehmen. Wir Freie Demokraten streiten dafür, dass Bildung in Nordrhein-Westfalen großgeschrieben wird. Beste Bildung von Beginn an ist die Grundlage für die Lebenschancen junger Menschen und für das Aufstiegsversprechen. Jeder Mensch soll in diesem Land bitte Pilot des eigenen Lebens sein und selbstständig und selbstbewusst durchs Leben gehen. Das geht nur mit bester Bildung, und dafür machen wir Freie Demokraten Politik. Es gibt aber schlechte Nachrichten: Die Landesregierung hat zwar so viel Geld wie noch nie, macht aber trotzdem eine Bildungspolitik nach Kassenlage. Wenn Kameras da sind, hat Bildung für den Ministerpräsidenten und diese Landesregierung Priorität. Wenn es aber wirklich darauf ankommt, wenn Politik konkret wird, wird Bildung in der Regierung „Wüst“ leider nicht mehr großgeschrieben. Das beginnt bei den Kleinsten. Im letzten Kita-Jahr war jedes zweite Kind in Nordrhein-Westfalen von ungeplanten Schließungen der Einrichtungen betroffen. Was früher eine Ausnahme war, ist heute Alltag. Die Kitas bleiben im Schnitt 23 Tage im Jahr geschlossen – der Wert liegt also über dem Sollwert im Kinderbildungsgesetz. Über die letzten zwei Jahren gab es bei den Schließtagen einen Anstieg von 73 %. Das ist die schwarz-grüne Zwischenbilanz in der Familienpolitik. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) 17.09.2025 Das hat ganz konkrete Auswirkungen. Was heißt das denn? Das heißt, dass die Familien, die Eltern keinen geregelten Alltag mehr haben. Die Kinder haben den übrigens auch nicht mehr, denn sie werden aus ihren Strukturen herausgerissen. Familien sind zum Spagat gezwungen. Da werden Überstunden gemacht, Großeltern eingebunden und oft auch ein schlechtes Gewissen vor sich hergeschoben. Das heißt auch: Nordrhein-Westfalen verspielt die Zukunft, weil Betreuung und frühkindliche Bildung in diesem Jahr Glückssache geworden sind. Glück ist aber keine Strategie. (Beifall von der FDP, Christian Dahm [SPD] und Jochen Ott [SPD]) Im letzten Jahr hat der Familienstaatssekretär Bahr am IHK-Kinderbetreuungsgipfel teilgenommen. Die Wuppertaler Rundschau hat dazu berichtet. Der Staatssekretär hat vorgeschlagen, Betreuungskernzeiten für alle Kinder zu reduzieren, Stunden zu reduzieren, und ein System einzuführen, in dem man zusätzliche Stunden extra buchen und bezahlen muss. Er wurde mit dem Satz zitiert: „Wir werden anfangen müssen, ein temporär anderes System einzuführen.“ Damals hat die Landesregierung ganz schnell dementiert und gesagt: Niemand hat das vor. (Thorsten Klute [SPD]: Niemand hat die Ab- sicht!) Letzte Woche kam dann ein Arbeitspapier aus dem Familienministerium als Gesprächsgrundlage für Kommunen und Träger, und in diesem Papier stehen die Einführung von Kernbetreuungszeiten und die Wiedereinführung von Kita-Beiträgen. Das Ministerium sagt in der ersten dpa-Meldung zu diesem Thema: Wir kennen das Papier nicht. (Heiterkeit von der SPD) Die Ministerin war mal wieder weg, nicht erreichbar, und danach dementierte man dann den Inhalt. (Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Das stimmt gar nicht!) Meine Damen und Herren, ich habe das Dementi sehr wohl gehört, aber nachdem der Staatssekretär im letzten Jahr etwas angekündigt hatte, das dementiert wurde, und in diesem Jahr ein Arbeitspapier auftaucht, in dem genau das steht, kann ich Ihnen sagen: Es fällt mir verdammt schwer, diesem Dementi zu glauben. (Beifall von der FDP und der SPD) Höhere Belastungen für Familien bei gleichzeitig weniger Bildungsqualität und weniger Betreuung – das ist kein Reformvorschlag. Das ist auch kein temporär anderes System. Was CDU und Grüne hier im Hintergrund vorbereiten, ist ein Frontalangriff auf früh-Landtag kindliche Bildung und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wer so Politik macht, hat keinen Respekt vor Familien in diesem Land. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Ein Arbeitspapier ist noch kein Gesetz. Aber mit dieser Vorgeschichte ist klar: Die Familien in Nordrhein-Westfalen können sich auf diese Landesregierung nicht verlassen. Und es geht in der Schule weiter. Im Bildungsmonitor der INSM – vor wenigen Tagen herausgekommen – liegt Nordrhein-Westfalen auf dem drittletzten Platz. In Nordrhein-Westfalen scheitern überdurchschnittlich viele Schülerinnen und Schüler an den Grundkompetenzen wie Lesen und Rechnen. Das ist nicht die Bildungsrepublik, die wir brauchen, sondern das ist die Nachhilfenation, hier mit Schwarz-Grün. Bei der beruflichen Bildung liegt NRW auf dem letzten Platz. Das ist erschütternd angesichts der Herausforderungen im Handwerk und im Mittelstand! Ein Drittel der Schülerinnen und Schüler schließt seine berufliche Ausbildung nicht ab. Das könnte der Bahnsteig in Richtung Zukunft sein, Sie aber stellen diese Schülerinnen und Schüler mit Ihrer Politik aufs Abstellgleis. Auch inhaltlich trifft diese Regierung Fehlentscheidungen; treffen Schwarz und Grün Fehlentscheidungen. Ich erinnere an eine Debatte, die wir hier zum Thema „deutsche Sprachkompetenz in Schulen“ führen. Die lässt bei vielen Schülerinnen und Schülern seit vielen Jahren nach. Das zeigen Statistiken, aber auch Rückmeldungen aus der Praxis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie vor Ort unterwegs sind, bekommen Sie doch auch die Berichte von Lehrkräften, von Erzieherinnen und Erziehern, die sagen, wie viele Kinder sie haben, die zwei Sprachen sprechen, aber keine davon richtig gut. CDU und Grüne greifen das auf und haben einen Antrag ins Plenum eingebracht, in dem es heißt, sie wollen Regelungen anpassen – ich zitiere – „sodass fachliche Kompetenzen auch dann angemessen erfasst werden können, wenn ein Kind aufgrund noch unzureichender Deutschkenntnisse seine Kompetenzen nicht vollständig darstellen kann […].“ Das ist in diesem Plenarantrag relativ technisch. Was heißt das denn einfach ausgedrückt? Das heißt einfach ausgedrückt: Wer nicht gut genug Deutsch spricht, der kann Hausaufgaben und Klassenarbeiten in der Muttersprache ablegen. Lassen wir mal außen vor, welche Lehrkräfte das überhaupt kontrollieren und leisten sollen. Ich sage Ihnen: Das ist eine bildungspolitische, das ist eine integrationspolitische Bankrotterklärung dieser Landesregierung. 17.09.2025 (Beifall von der FDP – Dr. Jan Heinisch [CDU]: Das stimmt nicht!) – Der Kollege Heinisch ruft rein: stimmt nicht. – Da sehen wir die Probleme bei den Grundkenntnissen, beim Leseverständnis. Schauen Sie mal in Ihren eigenen Antrag hinein! Dabei geht es übrigens nicht darum, dass wir uns bei der Frage, ob es nicht großartig sei, bilingual aufzuwachsen, nicht einig wären. Ja, natürlich ist es großartig, mehrere Sprachen zu sprechen, die Kulturen dahinter zu verstehen. Ja, selbstverständlich, aber all das kann doch nicht fehlende Deutschkenntnisse in unseren Schulen ersetzen! Wir erwarten von dieser Landesregierung, dass sie die Sprache Deutsch in Schulen stärkt. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP] – Tim Ach- termeyer [GRÜNE]: Steht exakt so in dem An- trag!) Umso schlimmer sind Meldungen, dass das digitale Sprachscreening unter Ihrer Aufsicht erst einmal auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Meine Damen und Herren, Sie müssen mehr dafür tun, dass die Sprache Deutsch vor der Einschulung und parallel zur Beschulung Priorität hat. Es darf auf die Sprache Deutsch, auf die Sprachkenntnisse keinen Rabatt in unserem Schulsystem geben, wie Sie ihn gerade planen. (Beifall von der FDP – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Unwahrheit!) So viel zu Kita, Schule. Gehen wir mal zur Hochschule, Herr Ministerpräsident. Da zeigt sich ein Missverständnis. Der eine oder andere kennt vielleicht das Prinzip „Bildungssparen“, wobei man Geld zurücklegt, zum Teil staatlich gefördert, um es später in die eigene Bildung zu investieren. Das meint Bildungssparen. Diese Landesregierung aber meint mit Bildungssparen etwas anderes: Sie spart bei der Bildung ein. NRW hat deutschlandweit die schlechteste Betreuungsquote zwischen Dozenten und Studenten. Und diese Landesregierung plant, um 158 Millionen Euro bei den Hochschulen zu kürzen. Zum Vergleich: Das entspricht in etwa dem jährlichen Landeszuschuss an die Uni Siegen. Was Sie hier planen, ist nicht nur ein Wortbruch, sondern es ist auch gefährlich. Denn mit diesen Kürzungen bricht die Landesregierung die Hochschulvereinbarung von 2021 und gefährdet damit gezielt die Qualität von Forschung, Lehre und Internationalisierung. Wer bei Hochschulen kürzt, der schwächt den Standort Nordrhein-Westfalen im Wettbewerb um Talente, um Innovationen und im Ergebnis auch um Zukunft. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag Ihre Behauptung, Sie würden bei Bildung nicht sparen, ist durch Ihren Haushaltsentwurf längst widerlegt. Ich sage Ihnen: Respekt vor kommenden Generationen zeigt sich auch in der Priorität der Bildungspolitik, im Zustand der Schulen, in der Finanzierung von Unis und Kitas. Die Bildungspolitik dieser Landesregierung und dieser Landeshaushalt, zeigen: CDU und Grüne haben zu wenig Respekt vor kommenden Generationen und ihren Lebenschancen. (Beifall von der FDP) Wir gehen ins dritte Jahr der Rezession in Deutschland. Ich finde, Herr Kollege Schick, das alles dem ehemaligen Bundeskanzler Scholz in die Schuhe zu schieben, doch etwas verkürzt. (Sarah Philipp [SPD]: Finde ich auch!) Ich habe wenig Gründe, Gutes über Olaf Scholz zu sagen, (Thorsten Klute [SPD]: Was? – Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) aber ob die Energiepolitik von Angela Merkel nicht auch etwas damit zu tun hat? Diese Frage kriegen Sie wahrscheinlich schon innerhalb der eigenen Koalition nicht klar diskutiert. Aber auch Nordrhein-Westfalen ist geschrumpft. Früher war Nordrhein-Westfalen mal ein Wachstumsmotor im deutschen Wirtschaftssystem, heute sind wir Bremser. 3.200 Unternehmen sind allein von Januar bis Juni dieses Jahres in die Knie gegangen. Die meisten davon sind kleine und mittlere Betriebe. Mittelstand und Handwerk sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes. Die Delegation des Ministerpräsidenten nach Brüssel hat aber gezeigt: Das Rückgrat unserer Wirtschaft – Mittelstand, Handwerk, freie Berufe – hat bei dieser Landesregierung keinen Platz am Tisch. Ich bin froh und dankbar um jeden Konzern, der hier investiert und Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze schafft. Viele Konzerne verbindet eine große Geschichte mit diesem Land. Aber das Rückgrat unserer Wirtschaft sind die Malerin und der Lackierer, das sind der Landwirt, der Küchenbauer, der mittelständische Betrieb – die, die regional verwurzelt sind, regional Arbeitsplätze und Innovationen schaffen und dann am Wochenende noch beim Fußballverein in der Kreisliga an der Bande zu sehen sind. Neues Wachstum, neuer Wohlstand, neue Arbeitsplätze – das alles kommt nur mit einem starken Mittelstand, und darum braucht der Mittelstand wieder einen Platz am Tisch der Landesregierung. (Beifall von der FDP) Die Wirtschaftsministerin scheint während dieser Wirtschaftskrise sicherheitshalber vollständig abgetaucht zu sein. Die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist auf Talfahrt. Die Wirtschaftsministerin fährt in diesem Sommer währenddessen Achterbahn im Phanta-17.09.2025 sialand. Übrigens: Vor Ort blockieren die Grünen seit Jahrzehnten die Erweiterung des Phantasialandes, das sich gerne zukunftsfähig aufstellen möchte. Am Morgen schöne Fotos und warme Worte und am Nachmittag durch konkrete Politik Wachstum bremsen: Das fasst die Wirtschaftspolitik der Grünen in diesem Land treffend zusammen. (Beifall von der FDP) Diese Landesregierung macht es den Unternehmen im Land nicht leichter, sie macht es ihnen schwerer. Sie haben sich noch immer nicht von dem Plan, eine Kiessteuer einzuführen, verabschiedet. Obwohl Bauen und Wohnen so teuer sind wie noch nie, wollen sie die dafür zwingend notwendigen Rohstoffe noch teurer machen. Sie machen es mit ihrem geplanten Landesentwicklungsplan nicht leichter, sondern schwerer, denn neuer Wohlstand, neues Wachstum brauchen nicht immer, aber auch neue Fläche. Arbeitsplätze, Wohnungen, Infrastruktur – das alles braucht Fläche. Ein Landesentwicklungsplan könnte und müsste all das ermöglichen. CDU und Grüne haben sich dafür entschieden, dies zu verhindern, und das ist eine schlechte Nachricht für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP) Bei der inneren Sicherheit sprechen die Zahlen übrigens ebenfalls gegen die Landesregierung und gegen den Innenminister. So ist es zum Beispiel bei der Bekämpfung der Clankriminalität. Dort haben wir steigende Fallzahlen, Defizite bei der Strukturermittlung, eine schlechte Bilanz bei der Vermögensabschöpfung. CDU und Grüne konzentrieren sich derweil lieber weiterhin darauf, den Begriff „Clankriminalität“ zu diskutieren. Er könnte ja aus Sicht der Grünen diskriminierend wirken. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Oh! Oh!) Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen: Der FDP geht es vor allen Dingen um die Opfer von Clankriminalität und nicht um irgendwelche Wortseminare. (Beifall von der FDP) Nicht nur bei der Clankriminalität, sondern auch bei der Kinder- und Jugendkriminalität zeigt sich eine immer schlechter werdende Bilanz des Innenministers und dieser Landesregierung. Darüber können auch die flotten Sprüche und die Schlagzeilen dieses Innenministers nicht hinwegtäuschen. Das gilt übrigens auch für die jetzt geplante Erfassung doppelter Staatsbürgerschaften in der Kriminalitätsstatistik. Das wurde groß angekündigt, allerdings mit keinerlei Konzept dahinter, Stress mit dem Koalitionspartner, und am Ende wurde es in der Landespressekonferenz kleinlaut zur Hälfte zurückgezogen. Am Ende folgt aus all dem nichts. Eine Schlag-Landtag zeile ersetzt kein Handeln, eine Schlagzeile ersetzt keinen Ermittlungserfolg. Das gilt auch bei der inneren Sicherheit. Dabei wäre konkretes Handeln dringend notwendig, zum Beispiel bei der Ausstattung der Menschen, die jeden Tag für unseren Rechtsstaat und für unsere Sicherheit den Kopf hinhalten. Ich spreche das Thema „Taser“ an; wir bleiben dabei. Bislang haben 18 Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen einen Taser, 29 noch nicht. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und Grüne darauf geeinigt, das erst einmal so zu lassen und in aller Ruhe zu evaluieren. Große Studien wurden in Auftrag gegeben, erste Ergebnisse sind da, und sie sind wie erwartet positiv. Alle sind dafür, nur die Grünen nicht. Herbert Reul hat sich trotz aller schlechten Statistiken den Sommer über Zeit genommen, ein Buch zu schreiben. Man kann es auf Amazon vorbestellen. Da steht: „Herbert Reul war schon immer ein Politiker, der sich nicht vor schweren Aufgaben scheut.“ (Beifall von der CDU – Dr. Christian Untrieser [CDU]: Das ist die Wahrheit!) Meine Damen und Herren, schön wäre es, sich nicht nur vor Aufgaben zu scheuen, sondern auch ein paar Erfolge vorzuweisen. Denn die wirklich schwere Aufgabe kann doch wohl nicht sein, die Grünen davon zu überzeugen, dass alle Polizistinnen und Polizisten in diesem Land die bestmögliche Ausstattung verdienen. Darin zeigt sich der Respekt vor denen, die für uns den Kopf hinhalten. (Beifall von der FDP) Es geht übrigens noch weiter. Nicht nur beim Taser wird gespart, sondern Sie streichen bei den Mitteln für die Fortbildung, reduzieren bei der Bestandspflege von Immobilien, streichen die Bekleidungszulage. CDU und Grüne zeigen mit diesem Haushalt: Sie haben zu wenig Respekt vor denen, die für unseren Rechtsstaat und unsere Sicherheit den Kopf hinhalten. Ich will noch ein Thema ansprechen, das der Ministerpräsident selbst so groß gemacht hat. Das galt noch, als es eine andere Bundesregierung gab. Herr Ministerpräsident, Sie haben sich für die Bezahlkarte bei Flüchtlingen stark gemacht. Ich teile das inhaltlich. Es gibt genau eine Sozialleistung in diesem Land, die in bar ausgezahlt wird – mit all den bürokratischen Problemen dahinter. Das könnte man mit einer Bezahlkarte lösen und damit gleichzeitig auch die negativen Nebeneffekte dieser Barauszahlung streichen. Dafür haben Sie sich stark gemacht, der Bundeskanzler übrigens auch. Dann haben Sie sich aber von Ihrem Koalitionspartner mit einer Opt-out-Regelung für die Kommunen, die dann aussteigen, über den Tisch ziehen 17.09.2025 lassen. Stand heute hat noch keine Kommune in Nordrhein-Westfalen diese Bezahlkarte. 97 von fast 400 Kommunen planen derzeit deren Einführung. Wer so groß die flächendeckende Einführung ankündigt und im Bundestagswahlkampf der Bundesregierung vorwirft, man müsse liefern, der sollte seine eigenen Hausaufgaben machen, Herr Ministerpräsident. Wie laufen denn da eigentlich die Gespräche? (Beifall von der FDP) Die Landesregierung behauptet, sie kürze nicht bei Bildung. Diese Behauptung ist widerlegt. Ob in der Kita, in der Schule oder in der Hochschule: Überall wird gestrichen. Mit diesem Geld sind vor allem Chancen verbunden. Chancen werden gestrichen; Qualitätsansprüche werden gestrichen. Überall wird gestrichen, nur nicht bei der Selbstinszenierung dieser Landesregierung. Das Problem ist nicht der Haushalt. Das Problem ist auch nicht die Politik von Olaf Scholz, die so gemein ist und Ihnen die Einnahmen wegnimmt, Herr Finanzminister. Das Problem ist Ihre Prioritätensetzung, weil diese Landesregierung immer Geld für Schlagzeilen findet, aber nie für gute und neue Chancen hier im Land. Dieses Land hat eine bessere Regierung verdient, eine, die sich nicht hinter irgendwelchen geheimen Arbeitspapieren versteckt, sondern eine, die Bildung als Zukunftsinvestition sieht. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen mehr für Chancen, für Aufstiegschancen tut. Wir wollen ein Land, in dem „beste Bildung von Anfang an“ kein leeres Versprechen ist, sondern Realität, ein Land, in dem jeder Mensch die Chance bekommt, mehr aus seinem eigenen Leben zu machen: durch Bildung, durch Leistung und durch Aufstieg. – Dafür braucht es beste Bildung, und es braucht vor allen Dingen eine Landesregierung, die mehr ermöglicht als verhindert. Wir wollen und wir müssen die Menschen in Nordrhein-Westfalen stärken und jede und jeden Einzelnen groß machen, denn wir glauben an die Menschen in diesem Land – anders als diese Landesregierung. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Höne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt deren Co-Vorsitzende, die Abgeordnete Schäffer.

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Verena Schäffer GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde von Bürgerinnen und Bürgern immer mal wieder gefragt: Können Sie als Politikerin eigentlich etwas bewegen? – Und die Antwort ist: Ja. Wir gestalten hier in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der CDU. Wir sind zwei unterschiedliche Parteien, wir haben immer wieder unterschiedliche Antworten, aber wir finden einen Landtag gemeinsamen Weg, und wir handeln in Nordrhein-Westfalen für die Menschen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD) Lieber Herr Ott, uns beide treibt ja die Sorge über den Zustand unserer Demokratie um. Sich dann aber hier hinzustellen und zu sagen, dass Schwarz-Grün gar nichts schaffen würde, das ist nicht nur falsch, sondern das führt auch nicht dazu, dass Menschen wieder mehr Vertrauen in Politik gewinnen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich finde, das wird auch nicht den Menschen gerecht, die tagtäglich für unser Land arbeiten, die in den Ministerien arbeiten, die als Polizisten auf der Straße stehen und für unsere Sicherheit sorgen, die als Lehrkräfte in der Schule sind. Das wird doch diesen Menschen nicht gerecht. Ich frage mich wirklich: Wollt ihr als Sozialdemokraten nicht differenzieren oder könnt ihr nicht? (Zuruf von Carolin Kirsch [SPD]) Ob das die richtige Strategie für die Sozialdemokratie ist, habe ich nicht zu entscheiden. Aber ich finde es falsch, dass man überhaupt nicht mehr in der Lage ist, als demokratische Partei zu differenzieren und auch mal anzuerkennen: Ja, da gibt es zwei andere Parteien, und die machen auch gute Dinge in diesem Land. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich könnte noch viele andere sagen, aber ich möchte gerne drei Beispiele nennen: Wir haben den Turbo beim Ausbau der erneuerbaren Energien gezündet. Wir sind bundesweit an der Spitze der Genehmigungszahlen bei der Windenergie. Wir geben den überschuldeten Kommunen durch die Altschuldenlösung von heute auf morgen Spielräume zurück. Dadurch können sie Kitas bauen, Freibäder erhalten und mehr Grün in die Stadt gegen Hitze bringen. Wir investieren in die Wohnraumförderung und sorgen für mehr Wohnraum, weil Wohnen bezahlbar sein muss. Das sind Erfolge, die wir vorzuweisen haben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Damit der Staat einfach funktioniert – auch auf kommunaler Ebene –, brauchen wir handlungsfähige Kommunen. Deshalb übernehmen wir kommunale Altschulden, und wir bringen das Gemeindefinanzierungsgesetz auf eine Rekordsumme. Jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt geht an unsere Städte und Gemeinden. Damit können sie in Kitas, in Schulen, in Jugendtreffs, in Radwege, in energetische Gebäudesanierung investieren. Jetzt ist aber auch der Bund gefragt. Den Worten müssen Taten folgen. Die Altschuldenregelung muss 17.09.2025 kommen. Das Konnexitätsversprechen im Koalitionsvertrag darf nicht zur hohlen Phrase verkommen. Wir werden die Bundesregierung da beim Wort nehmen. Selbstverständlich profitieren unsere Kommunen vom NRW-Teil aus dem Sondervermögen. Dabei brauchen wir ganz sicherlich keine klugen Ratschläge, keinen Überbietungswettbewerb von Ihnen, Herr Ott. Ihre Energie wäre besser eingesetzt, wenn Sie, statt Empörungsrhetorik von sich zu geben, Ihren Parteifreund Lars Klingbeil zum Handeln bewegen würden. (Beifall von den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Was?) Wir brauchen mit Blick auf das Sondervermögen eine unbürokratische Auszahlung an die Länder und echte Investitionen in den Klimaschutz statt Tricksereien mit dem Klima- und Transformationsfonds. Die Gelder müssen dahin fließen, wo sie dringend gebraucht werden, und zwar in Kinder, Klima und Kommunen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Menschen erwarten zu Recht vor Ort spürbare Verbesserungen für ihren Alltag: dass Kinder alleine den Schulweg bewältigen können, weil die Schulstraße Sicherheit gibt, dass Bäume und Parks auch im Hochsommer Schatten bieten, dass Nachbarschaftstreffs zur Begegnung einladen. – Was die Menschen nicht wollen, sind Hass und Hetze, sind Spaltung und leere Versprechungen. Genau das ist ja das Geschäftsmodell der rechtsextremen AfD. Sie bietet keine Lösungen, keinen Zusammenhalt. Sie schürt Ängste und nährt sie immer weiter. Als demokratische Abgeordnete lösen wir jeden Tag mit sehr viel Leidenschaft konkrete Probleme in unserem Land. Wir als Demokratinnen und Demokraten dürfen, und ich finde, wir müssen sogar darüber streiten, was der richtige Weg zu Verbesserungen ist. Denn die Antwort auf die Herausforderungen, die wir heute haben, ist ja nicht der Rückschritt ins Gestern oder ins Vorvorgestern, sondern ist der entschlossene Schritt ins Morgen. Dabei ist eines klar: Wir Demokratinnen und Demokraten werden rechtsextremen Positionen immer widersprechen. Es darf keine Normalisierung, es darf keine Nachahmung der rechtsextremen AfD geben. Wir stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die angegriffen werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Kein Land steht so sehr für eine vielfältige Gesellschaft wie Nordrhein-Westfalen, in der Herkunft keine Rolle spielt, aber die Menschlichkeit zählt. Und das wird auch so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Landtag (Beifall von den GRÜNEN) Wir kämpfen dafür, dass auch zukünftige Generationen in einer starken Demokratie leben können. Unsere Kinder und Jugendlichen sind unser Antrieb. Sie und ihre Bildungschancen sind auch in diesem Haushalt unsere Priorität. Für Kitas, Schulen und Hochschulen sind für 2026 insgesamt über 43 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind 1,7 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Zudem kümmern wir uns darum, dass mehr Kita-Plätze entstehen. Wir führen einen Sozialindex ein, um Chancengerechtigkeit zu stärken. Wir gehen den über Jahrzehnte aufgestauten Personalmangel an. Wir als Eltern oder Großeltern, die die Kinder in die Kita bringen oder von der Kita abholen, sehen doch auch, dass heute in den Kitas nicht alles funktioniert. Aber anders als andere in der Vergangenheit, die versuchten, die Probleme mit immer mehr Geld einfach zuzuschütten, gehen wir die Probleme jetzt strukturell an. Man kann sich dafür entscheiden, einfach so mit einem System weiterzumachen, das nicht funktioniert. Das ganze System einfach wissentlich vor die Wand zu fahren, das ist das, was SPD und FDP machen wollen. (Zuruf von der SPD) Oder man geht hin und setzt sich mit den verschiedenen Beteiligten, mit den Trägern zusammen und sucht nach echten Lösungen für dieses System. Die SPD hat sich ganz offensichtlich dazu entschieden, so weiterzumachen und alles schlechtzureden, sodass bald niemand mehr in den Kitas arbeiten will. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Wir wollen die Verbesserungen im System. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Kirs- ten Stich [SPD]: Gut zuhören!) – Ja, liebe Kollegin, ich habe sehr gut zugehört. Ich bitte Sie sehr darum -wir kennen uns ja sehr gut aus dem Wahlkreis –, mir ebenso zuzuhören. Vielen Dank. (Kirsten Stich [SPD]: Das tue ich gerade!) Wir wollen nachhaltige Verbesserungen im System und mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Wir wollen die Qualität in den Kitas stärken. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung mit den Beteiligten spricht. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Um es hier noch einmal klar zu sagen: Die beitragsfreien Jahre bleiben beitragsfrei. Alles andere sind Falschbehauptungen. Also hören Sie auf, das weiter so zu verbreiten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 17.09.2025 Auch im Bereich der Bildung machen wir weiter: Trotz einer angespannten Haushaltslage stellen wir mehr Mittel zur Verfügung. Wir bauen das Startchancen-Programm an den Schulen weiter aus. Wir stärken die Basiskompetenzen. Wir wollen echte Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen. Deshalb sind das wichtige Investitionen in den Zusammenhalt und in unsere Zukunft. Nordrhein-Westfalen wird auch weiterhin ein starkes Wissenschaftsland bleiben. Unsere vielfältige Hochschullandschaft ist ein zentraler Motor für Innovation, Fortschritt, Zukunftschancen und eine starke Demokratie. Auch hier im Bereich Hochschulpolitik gilt: Fakten statt Gerüchte. Die Hochschulen erhalten an einigen Stellen weniger Geld als ursprünglich geplant. Das ist richtig. Das ist der angespannten Haushaltslage geschuldet. Von Kürzungen, wie es hier gerade behauptet wurde, kann aber nicht die Rede sein. Die Grundfinanzierung steigt im kommenden Jahr um 350 Millionen Euro. Das ist ein deutliches Plus im Vergleich zum Vorjahr. Damit schaffen wir gute Rahmenbedingungen für Lehre und für Forschung. Wir stehen zum Wissenschaftsstandort NRW. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Fast die Hälfte des Haushalts 2026 geht also in Kitas, in Schulen sowie in Hochschulen und damit in die Zukunft unseres Landes. 112 Milliarden Euro groß ist das Volumen des Haushalts 2026. Das ist ein ziemlich starker Etat, aber einer, der nach wie vor unter schwierigen Bedingungen steht. Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt, die Konjunktur schwach und die Steuereinnahmen liegen weiterhin unter den Erwartungen. Ja, deshalb sind auch Einsparungen notwendig. Es geht gar nicht anders. Wenn sich hier einige hinstellen und sagen: „Schuldenbremse nein, Kreditaufnahme nein“, aber an keiner Stelle über Einsparungen sprechen, dann muss ich wirklich sagen: Das ist alles andere als eine solide Haushaltspolitik. Ich kann da wirklich nur mit dem Kopf schütteln. (Beifall von den GRÜNEN) Gerade weil die Haushaltslage so angespannt ist, bin ich froh, dass wir es in einem erneuten Kraftakt geschafft haben, die im letzten parlamentarischen Verfahren wieder eingestellten Mittel für den sozialen Bereich, für die soziale Infrastruktur abzusichern. Diese Mittel sind mehr als nur Zahlen in einem Haushaltsplan. Sie sichern den sozialen Kitt in unserer Gesellschaft. Von Aidshilfe bis zur Familienberatung, von der Energieberatung bis zur ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiative gilt: Sie wirken dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, wo Unterstützung niedrigschwellig ist, wo Integration und Willkommenskultur für Menschen, die unseren Schutz brauchen, im Alltag gelebt wird. Diese Projekte, diese soziale Infrastruktur steht für gelebte Landtag Solidarität, die unsere Gesellschaft trägt. Deshalb sind diese Projekte so wichtig. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wer über Soziales spricht, der muss auch über Wohnen sprechen, denn das ist für viele Menschen an vielen Stellen in Nordrhein-Westfalen die soziale und finanzielle Frage überhaupt. Wir steuern gegen die steigenden Mietpreise mit der Ausweitung des Mieterschutzes. Statt vorher in 18 profitieren nun die Menschen in 57 Städten davon. Neben diesem Erfolg ist unsere sicherlich größte Anstrengung in diesem Bereich die NRW-Wohnraumförderung, die zu Recht bundesweit als vorbildlich gilt, denn: Wohnen muss überall in Nordrhein-Westfalen bezahlbar bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um die Konjunktur anzukurbeln, um gute Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen, um unsere finanziellen Handlungsspielräume des Landes und der Kommunen zu weiten, sichern wir zentrale Zukunftsinvestitionen ab, und wir nutzen dafür auch die Möglichkeiten der Schuldenbremse. Wir haben eine gesunde Beziehung zum Thema „Kreditaufnahmen“. Es ist ein Instrument, mehr auch nicht. Die Liebe der FDP hingegen zur Schuldenbremse lässt sich vermutlich nur noch toppen durch die Liebe von Markus Söder zur Bratwurst. (Beifall von den GRÜNEN) Sie haben da auch etwas gemeinsam mit Markus Söder: Wenn man übertreibt, ist es ungesund. Im Falle der Schuldenbremse ist es ungesund für unsere Wirtschaft. Wir hingegen wollen die Wirtschaft ankurbeln und schaffen mit der Kreditaufnahme notwendige Spielräume, um gezielt in die Zukunft unseres Landes zu investieren. Denn NRW ist Industrieland und NRW soll Industrieland bleiben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Damit das gelingt, fördern wir Innovationen und gehen den Fachkräftemangel an. Wir unterstützen den Aufbau einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Für die Zukunft des Industriestandortes NRW ist auch eine saubere und sichere Energieversorgung wichtig – und für den Klimaschutz sowieso. Deshalb treiben wir seit 2022 die Energiewende in NRW voran, und das mit deutlichen Erfolgen: NRW ist Windenergieland Nummer eins, wir sind bei der Solarenergie weit vorne, und jetzt haben wir auch noch Bayern bei den Ladepunkten überholt. Das ist aktive Wirtschafts- und Industriepolitik. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) 17.09.2025 Denn wir wissen doch alle, dass eine klimaneutrale, eine bezahlbare Energieversorgung ein Standortvorteil ist. Deshalb machen wir Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion in Europa. Auch der Monitoring-Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums zur Energiewende stellt eindeutig fest, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin in hohem Umfang notwendig ist. Energieministerin Katherina Reiche deutet allerdings nun ihren eigenen Bericht um und schürt Verunsicherung, statt Investitionen zu fördern. Wir in Nordrhein-Westfalen arbeiten weiter jeden Tag hart daran, dass der Kohleausstieg 2030 gelingt und dass die dafür notwendigen erneuerbaren Energien weiterwachsen. (Beifall von den GRÜNEN) Wir alle wissen, wie wichtig auch eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist, und deswegen investieren wir Rekordsummen in die Sanierung. Gleichzeitig bauen wir die digitale Infrastruktur aus – nicht als technisches Extra, sondern als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung. Mit dem JUPITER-Supercomputer in Jülich zeigen wir, dass NRW auch bei der Hochtechnologie ganz vorn mitspielt. NRW ist Industrieland, und mit kluger Energie-, Infrastrukturund Digitalpolitik wird es das auch bleiben: stark, klimaneutral und zukunftsfähig. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen erwarten zu Recht von uns, dass wir für Sicherheit sorgen, und das ist auch unser Anspruch. Wir schützen die Menschen in Nordrhein-Westfalen, indem wir auch im kommenden Jahr wieder 3.000 neue Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter einstellen. Und wir haben ein neues Verfassungsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Wir stärken den Rechtsstaat, indem wir mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einstellen und damit die Strafverfolgung gezielt ausbauen. Und wir sorgen für Gerechtigkeit, indem wir Umweltund Finanzkriminalität konsequent bekämpfen. Denn wer unsere natürlichen Lebensgrundlagen zerstört oder dem Staat die Mittel für Bildung, Klimaschutz und Sicherheit entzieht, der stellt sich gegen unsere Gesellschaft. Wir sorgen dafür, dass der Rechtsstaat hier konsequent durchgreift. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) In unserem Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben: Unsere Innenpolitik ist faktenbasiert, nicht schlagzeilengetrieben. Das Ziel ist klar: Alle Menschen in unserem Land sollen sicher leben können. Landtag Dafür brauchen wir im Übrigen auch einen starken Bevölkerungsschutz. Es gehört dazu, dass wir auf Krisen und auf Katastrophen bestmöglich vorbereitet sind. Dafür braucht es die vielen Aktiven in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen – an dieser Stelle vielleicht auch einmal ein wirklich großes Dankeschön an all diejenigen, die sich ehrenamtlich in unserer Gesellschaft einbringen, sei es bei der Freiwilligen Feuerwehr, in der ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiative oder wo auch immer. Wir können in diesem Land wirklich auf das Ehrenamt bauen, und das ist großartig. Deshalb unterstützen wir das Ehrenamt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Aber eigentlich war ich gerade beim Katastrophenschutz und wollte sagen, dass wir neben den Aktiven in den Feuerwehren und in den Hilfsorganisationen gerade dabei sind, das zuständige Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu novellieren, dass wir eine Landesstelle Katastrophenschutz einrichten, weil wir wissen, dass die Klimakrise uns immer weiter vor Herausforderungen stellt, dass Wetterextreme immer häufiger werden und dass wir immer mehr damit konfrontiert werden. Deshalb bleibt der Hochwasserschutz auch eine Generationenaufgabe, der wir uns stellen und die wir angehen. Das schwere Unwetter in der vergangenen Woche – ich glaube, manche Teile in NRW haben das gar nicht so mitbekommen – war in Mönchengladbach zu spüren. Wir haben in Mönchengladbach gesehen, dass der Hochwasserschutz, der in den vergangenen Jahren dort entlang der Niers eingerichtet wurde, Schlimmeres verhindert hat. Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Raum für Wasser und ist damit ein wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz. Ich will an dieser Stelle aber auch sagen, dass die Renaturierung – und ich konnte mir das vor Kurzem selbst in den Lippeauen anschauen – auch Lebensraum für die Biodiversität schafft. Das ist wichtig angesichts der Artenvielfaltskrise, die wir haben. (Beifall von den GRÜNEN) Uns als Koalition treibt der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen um, der Schutz vor den Folgen der Klimakrise und auch der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Wir wollen ein gutes Leben für alle auf diesem Planeten, auch und gerade für zukünftige Generationen, und dazu leisten wir unseren Beitrag als Land Nordrhein-Westfalen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat heute den Haushaltsentwurf vorgelegt. Jetzt sind wir dran. Jetzt geht es um die parlamentarischen Beratungen. Ich finde, es ist eine gute Grundlage, denn der Haushaltsentwurf ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass Politik etwas verändern kann. Selbst unter sehr herausfordernden Bedingungen können wir etwas verändern. 17.09.2025 Und wir handeln. Wir handeln in Nordrhein-Westfalen, und unser Handeln macht auch einen Unterschied für Freiheit, für Gerechtigkeit und für Zusammenhalt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schäffer. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt deren Vorsitzender, der Abgeordnete Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren. Geld kann die Probleme dieser Regierung nicht mehr lösen. – Der gesamte Haushalt lässt sich quasi in einem Satz zusammenfassen und ist damit beinahe abschließend diskutiert. Aber weil uns heute doch ein bisschen mehr Redezeit gegeben wurde, führe ich gerne genauer aus, zum Leidwesen der anderen Parteien – okay, zugestanden –, aber das ist sozusagen mein Bonus. (Hendrik Wüst, Ministerpräsident: Jetzt neh- men Sie sich mal nicht so wichtig!) Zunächst ein paar Eckpunkte, um zu verdeutlichen, in welcher Situation sich das Land nach drei Jahren Schwarz-Grün unter Hendrik Wüst befindet. Die IHK NRW beschreibt die Wirtschaftslage als unverändert kritisch und warnt vor fortschreitender Deindustrialisierung. Die schwache Konjunkturentwicklung betreffe besonders den industriellen Mittelstand, also das Rückgrat der NRW-Wirtschaft. In Nordrhein-Westfalen haben im ersten Halbjahr 2025 mit 3.190 Anträgen so viele Unternehmen Insolvenz angemeldet, wie seit neun Jahren nicht mehr; noch einmal 17,2 % mehr als im Vorjahr. Da sage noch einmal jemand, unter Wüst gebe es kein Wachstum. Na klar, die Schlange vor dem Arbeitsamt wird immer länger. (Beifall von der AfD) Im August 2025 wurde in NRW erstmals seit 15 Jahren die Marke von 800.000 Arbeitslosen überschritten. Damit schlägt trotz eines relativen Mangels an qualifizierten Fachkräften die Wirtschaftskrise selbst auf den Arbeitsmarkt durch. Immer mehr gehen in Rente und machen eigentlich einen Job frei, aber die Wirtschaft schrumpft unter Ihnen noch schneller. Die Jobs entfallen. Auch das muss man erst einmal hinbekommen. Das RWI – Leibniz-Institut prognostiziert auch in diesem Jahr allenfalls ein Minimalwachstümchen; realistisch betrachtet wohl eher eine Nullrunde, vielleicht wieder eine Schrumpfung. Damit liegt NRW als ehemaliger Wachstumsmotor der Republik abermals erneut unter dem Bundesschnitt. Landtag Erst für 2026 erwarten Wirtschaftsinstitute ein sondervermögengetriebenes Strohfeuer, welches NRW kurzfristig wieder vom letzten Platz ins letzte Drittel unter den Wirtschaftsregionen schieben dürfte. Was für ein sagenhafter Erfolg! (Zuruf von der AfD: Bitter!) Wer das dann bezahlen soll, darauf hat mittlerweile niemand in der Regierung mehr eine Antwort: Achselzucken, allenfalls noch das Hervorzaubern von Fantasiewachstumsprognosen. Immerhin so christlich ist man dann im rechten Flügel der Grünen, also der CDU NRW, doch noch: Der Glaube an Zeichen und Wunder ist geblieben. Man ist fast gerührt. (Beifall von der AfD) In Zeiten einer solchen Krise stur weiter zu wurschteln, immer mehr Schulden aufzunehmen, nur um ja nicht einlenken zu müssen, hat mit Regieren kaum mehr etwas zu tun. Das findet man im Duden wenigen Seiten später unter „ruinieren“. Einen weiteren traurigen Rekord stellt man dann doch noch auf: Mit einem Haushaltsvolumen von 112,2 Milliarden Euro gibt Schwarz-Grün mehr Geld der aktuellen und zukünftigen Steuerzahler als jemals eine Landesregierung zuvor aus. Man sieht: Die Steuereinnahmen sprudeln. Es gibt kein Einnahmenproblem. Ich werde nicht müde, zu betonen: Es gibt nur die Sucht der Regierungen in Berlin und Düsseldorf, immer weiter über ihre Verhältnisse zu leben. (Beifall von der AfD) Unternehmen bauen Jobs ab, Ämter stellen ein. Das sollte doch andersherum sein! Wir brauchen keine höheren Steuern, nur weniger Verschwendung. Nicht der Bürger muss sparen, sondern die Regierung! (Beifall von der AfD) Immerhin wissen wir aber jetzt, was Merz meint, wenn er sagt: Arbeit muss sich wieder lohnen. – Er meint: Es muss sich für den Staat wieder lohnen. – Wir aber sagen: Es muss sich für den Bürger lohnen! (Beifall von der AfD) Braucht es mutige Schritte? Absolut! Muss dafür Geld in die Hand genommen werden? Ja! Aber doch nicht, um die Staatswirtschaft weiter aufzublasen, um Investitionen in bereits totgerittene Pferde wie den grünen Stahl zu versenken oder Ideologietraumschlösser wie die Wärmewende zu finanzieren. Wir benötigen für Nordrhein-Westfalen einen echten Neuanfang – bei Infrastruktur, Bürokratieabbau, Bildung, innerer Sicherheit und vor allem durch Steuersenkungen. Die Menschen brauchen endlich wieder Luft zum Atmen. 17.09.2025 Ihnen fehlt der Glaube in unsere Mitbürger. Sie misstrauen dem Volk und ziehen deshalb immer mehr Verantwortung an sich. Wüst mag Steuersenkungen wie neulich als riskant bezeichnen. Das wirkliche Risiko für unser Land ist mittlerweile allerdings die Regierung. Lassen Sie den Bürgern und Unternehmen Spielraum, und Sie werden sehen, dass es in NRW wieder bergauf gehen und es NRW deutlich besser gehen wird. Dabei ist abzusehen, dass die Belastungen in den kommenden Jahren nur noch größer werden. Die demografische Entwicklung steht ja gerade erst am Beginn. Schon jetzt ist es völlig illusorisch, Ihren Status quo überhaupt irgendwie zu halten, geschweige denn die weiteren geplanten Aufwüchse zu erzielen. Nach der aktuellen Mai-Steuerschätzung muss das Land für 2026 bis 2028 mit gut 6 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen rechnen. Zugleich wachsen aber Zinsausgaben, Personalkosten etc. Bereits in den vergangenen Jahren konnte der Haushalt nur durch allerlei Tricks ausgeglichen werden. Selbst den Pensionsfonds zapft man auch in diesem Jahr wieder an. Nicht nur der Ertrag, sondern auch Substanz in Höhe von 350 Millionen Euro fließen einfach dahin. Das ist ein Crash mit Ansage. (Beifall von der AfD – Zuruf) Schaue ich jetzt aber in die Glaskugel, dann sehe ich die Haushaltsdebatte im Jahr 2028: Niemand hat das Kommen sehen. – Hören Sie doch endlich auf, den Bürgern einen Bären aufzubinden. Wer so eine Deckungslücke zulässt, dem würde in der freien Wirtschaft niemand mehr Geld leihen. Darauf zu bauen, dass schon alles gut wird, ist nicht nur dreist, sondern völlig verantwortungslos. (Beifall von der AfD) Man muss sich das nur einmal vor Augen führen: Eine schlechte Lage führt über die sogenannte Konjunkturkomponente dazu, dass Sie sich höher verschulden können, nur damit die Lage mit Ihrer Politik dann noch schlechter wird und Sie sich höher verschulden können. Dostojewskis „Der Spieler“ lässt schon lange grüßen. Hören Sie auf, die Zukunft Ihrer Kinder und Kindeskinder zu verzocken! Wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind, dann zeigen Sie zumindest Anstand, und treten Sie zurück, bevor Sie uns alle gemeinsam ruiniert haben. (Beifall von der AfD) Sie haben Deutschland mit Rekordsteuereinnahmen – das ist noch einmal zu betonen – an den Rand des Absturzes gebracht. Sie werden es mit Rekordschulden nicht retten können. Diese Koalition ist längst der politische Arm von Deindustrialisierung und Verarmung geworden. Landtag (Beifall von der AfD) Mit Ihnen gibt es Masseneinwanderung statt sicherer Grenzen, Parallelgesellschaften statt Integration, Inflation statt Wohlstand, Rezession statt Wirtschaftswunder, Rekordmieten statt Wohnraum, Altersarmut statt sicherer Renten, Clans statt innerer Sicherheit und Extremstrompreise statt Energiewende. Die Benennung von Fakten aber ist für Sie Hass und Hetze. Wer soll diese Regierung denn jetzt noch ernst nehmen? (Beifall von der AfD – Zuruf von der AfD: Ge- nau!) Wenn Sie schon gegen Fake News vorgehen wollen, dann fangen Sie doch bitte mit dem Koalitionsvertrag an. Der Finanzminister Dr. Optendrenk hat sich im Jahr 2024 noch als Befürworter der Schuldenbremse geriert, nur damit Nordrhein-Westfalen dann im März dieses Jahres im Bundesrat zustimmt. Ihre Versprechen – das zeigt sich immer wieder – sind nichts wert. (Beifall von der AfD) Damit haben Sie schlichtweg die Büchse der Pandora geöffnet. Jeder Konsolidierungsdruck wird einfach weggelächelt. Wohin das führt, kann man derzeit in Frankreich beobachten. Sie steuern hier wirklich auf südeuropäische Verhältnisse zu, aber leider eben nicht klimatisch, wie man uns immer verspricht, sondern allenfalls auf politischer Ebene; mit der politischen Stabilität. Das Land NRW hat Ende 2024 eine Kapitalmarktverschuldung von 160,9 Milliarden Euro, und Sie haben nicht im Entferntesten einen Plan, wie das jemals abgestottert werden soll – Optendrenk als Rhett Butler in der Schlussszene von „Vom Winde verweht“. (Lachen von Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen) Allein die Ausgaben für Schulden steigen von 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 4,3 Milliarden Euro im Jahr 2029. All das wäre vielleicht zu stemmen, hätte NRW ein Wachstum wie Polen, Dänemark oder Spanien, die ja offenbar nicht unter denen von Neubaur so gerne für das Elend herangezogenen Stapelkrisen leiden. Probleme liegen nie an Ihnen. Das ist alles extern. Sie sind nicht schuld. Man kann Sie noch mit den Krümeln im Gesicht und Schokolade an den Händen erwischen, die Kekse haben trotzdem Wladimir Putin, Corona, der Klimawandel, die AfD oder die Bundesregierung gegessen. (Beifall von der AfD) Deutschland ist wieder der kranke Mann Europas. NRW ist sein stotterndes Herz. Doch der Defibrillator 17.09.2025 ist ausgefallen, weil der Flatterstrom aus Ihren Erneuerbaren gerade keine Lust hat. (Beifall von der AfD) Der Rest der Welt wird schon noch erkennen, dass Ihr Weg der einzig richtige ist, ganz sicher – davon sind Sie überzeugt. Die Realität ist aber doch: Niemand außerhalb der deutschen Politkäseglocke glaubt an Ihre Alchemie. Die Direktinvestitionen in den Standort NRW sinken. Importe wie Exporte sind rückläufig. Sie werden aus Wasserstoff keinen Stahl zaubern – zumindest nicht zu weltmarktfähigen Preisen. Thyssenkrupp Steel Europe trennt sich gerade von 11.000 Stellen. Sie werden mit einem der weltweit höchsten Strompreise nie führend in KI und Robotik sein. Sie werden mit den höchsten Steuern der Welt und keiner einzigen Universität in den Top 30 nie die internationalen Toptalente anlocken. Ihre Visionen werden langsam zu wilden Fieberträumen. „Whatever it takes“ ist mal wieder die Devise. Es ist ja nicht Ihr Geld; es wird ja immer zum Monatsende gezahlt und jedes Jahr automatisch angepasst. Auch im neunten Jahr der CDU-Regierung in NRW hat sich nichts an der verfestigten Arbeitslosigkeit geändert. Sie liegt deutlich über dem Bundesschnitt. Das Bruttoinlandsprodukt und die Zahl der Erwerbstätigen sind weiter abgesackt. NRW liegt auf Platz 10. Der Wüst’sche Wachstumsmotor ist längst von einem Porsche aufs Lastenrad umgestiegen. Mit Ihnen wird das Leben in NRW immer unangenehmer, schwieriger, teurer, gefährlicher – also außer für die Politiker und vielleicht Clanbosse im Ruhrgebiet. Sie verschwenden Millionen Euro mit zeitgeistigem Unsinn, verlieren dabei aber völlig die wesentlichen Aufgaben der Landespolitik aus den Augen. Wie ist es denn zum Beispiel um die innere Sicherheit in NRW bestellt? Die Ausgaben für innere Sicherheit steigen zwar im geplanten Haushalt um 6,5 %, was wir ausdrücklich begrüßen. Allerdings stieg in den letzten beiden Jahren alleine die Clankriminalität um 30 %. Dabei sind syrische, nigerianische und irakische Clans noch nicht einmal berücksichtigt worden – so schnell war das Thermopapier im Fax des Reul-Dezernates noch nicht. (Heiterkeit von Christian Loose [AfD]) Der Haushaltsansatz verliert durch die Inflation real und durch die Steigerung der Kriminalität operativ. Die Folge sind weniger Polizisten pro Straftat. Das bedeutet weniger Verfolgungsdruck. Unterschiedliche Deliktgruppen schnellen dadurch immer weiter in die Höhe. Messerkriminalität: 2024 insgesamt 7.671 Taten, also weit über 20 pro Tag. Das ist ein Plus von über 23 % im Vergleich zum Jahr 2023. Landtag Gruppenvergewaltigungen: 219 dieses Jahr. 300 Tatverdächtige konnten ermittelt werden. Anteil an Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund: 77 %. Organisierte Kriminalität: Bandenkriege der marokkanischen Drogenmafia weiten sich immer weiter aus. In NRW kam es zu Erpressungen, Entführungen, Folter, Mord, Bombenanschlägen. Selbst Feuergefechte auf offener Straße sind nicht mehr nur auf Actionfilme beschränkt. Terroristische Gefährder: 464 an der Zahl. Abschiebequote: 5 %. Hört sich das für Sie nach einer lebenswerten Heimat an? Ist das alles für Sie noch hinnehmbar? Ist das ein Grund, sich in der Presse zu feiern? Wir fordern: konsequente Strafverfolgung statt Kuscheljustiz, Schutz für Opfer statt für die Täter, Unterstützung statt Häme und Misstrauen für unsere Polizei, sichere Grenzen statt Betonblöcke vor unserem Sankt-Martins-Zug. Die Zahl der ausländischen Straftäter muss durch Abschiebungen reduziert werden und nicht etwa durch Einbürgerungen. Freibad-Grapscher brauchen ein Hausverbot. Ja, für Deutschland! (Beifall von der AfD) Bei der Polizei hört es aber nicht auf. In den Staatsanwaltschaften sieht es doch längst nicht besser aus. Ende Juni 2025 gab es 267.000 unerledigte Ermittlungsverfahren. Folge: Verzögerung, Verjährung, sinkendes Vertrauen in den Rechtsstaat. 238 Staatsanwälte fehlen weiterhin. Statt für mehr Nachwuchs zu sorgen, wird bei den Referendariatsplätzen gestrichen. Zeitgleich mahnt der EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht eine zu niedrige Besoldung der Richter und Staatsanwälte an. NRW ist auch hier Schlusslicht. Man könnte den Eindruck bekommen, Sie wollten gar keine neuen Richter und Staatsanwälte. Wie soll es so mit dem so hochgelobten Rechtsstaat weitergehen? Das ist alles egal – Hauptsache, die Meldestellen für nicht strafbare Meinungen werden weiter gefördert. „Wenn Urteile keine Wirkung haben, geht das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat verloren.“ Nicht nur ich beklage das, sondern auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat unlängst den „flächendeckend unzureichenden Vollzug asylgerichtlicher – wie ausländerrechtlicher – Entscheidungen“ beklagt: „Das […] Ziel […], die Masseneinwanderung effektiv zu begrenzen, sei 2024 nicht erreicht worden, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung des Gerichts. Es werde zu selten abgeschoben. ‚Wir erleben es kaum, dass unsere Entscheidungen umgesetzt werden‘, […]. Zudem erhärte sich der Eindruck, dass diejenigen abgeschoben würden, 17.09.2025 die leicht greifbar seien: Familien mit schulpflichtigen Kindern.“ Das ist ein absolutes Armutszeugnis, welches Ihnen damit auch in der Migrationspolitik ausgestellt wird. Gefährder bleiben, aber Familien müssen gehen. Fachkräfte, die sich ordentlich bewerben, werden mit Bürokratie gegängelt und müssen Ewigkeiten auf Anerkennungsverfahren warten, während jeder, der die Grenze einfach so überschreitet und hier reinmarschiert, sich auf Kosten der Allgemeinheit ausruhen kann. Für NRW ergaben sich im Berichtsmonat März 2025 folgende SGB-II-Quoten: 6,9 % Deutsche, 14,3 % EU-Bürger, 31 % Drittstaatsangehörige, 48,3 % Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern. Man kann sich dabei wirklich nur noch an den Kopf fassen. (Beifall von der AfD) Wie steht es denn zumindest um unsere Schulen? Das ist eine weitere klassische Kernaufgabe der Länder. Auch hier gibt es im Haushalt zunächst einen moderaten Anstieg. Doch bei näherem Hinsehen fällt auf, dass die Investitionsfördermaßnahmen um rund 30 % reduziert werden – trotz bekanntem Investitionsstau. Weiterhin fehlen 7.400 Lehrkräfte. Allein im Jahr 2024 haben 700 Lehrer gekündigt; wahrscheinlich nicht grundlos. Planstellen klingen auf dem Papier gut, bringen aber nichts, wenn sie in der Realität unbesetzt bleiben. Der eigentlich versprochene Offene Ganztag scheitert damit an fehlendem Personal, Ausstattung und Räumlichkeiten. Stattdessen bekommt man dann wohl eine Wertmarke mit „Anspruch“. Das ist ein wenig so wie früher bei einem Trabi – nur dass der dann auch funktionierte, wenn er ausgeliefert wurde. Das kann man anhand der vielen ausgefallenen Stunden und der steigenden Gewalt an NRW-Schulen von unserem Bildungssystem dank Ihnen leider nicht mehr sagen. (Beifall von der AfD) So stieg alleine die Zahl von Bomben-, Anschlagsund Gewaltandrohungen von 71 im Jahr 2019 auf 375 im Jahr 2024 – eine jeden Tag irgendwo in NRW an einer unserer Schulen. Das ist so absurd wie trauriger Alltag für unsere Schulen in NRW. Sie hoffen auf künftige Innovationskraft, um Ihre Energiewende irgendwann noch irgendwie zu retten, haben aber nicht einmal ein Konzept, um an unseren Schulen in NRW einen normalen Unterricht zu gewährleisten. Wir diskutieren gar nicht mehr darüber, wie wir zur PISA-Spitzengruppe aufschließen, sondern darüber, wie das Ruhrgebiet die Quote funktioneller Analphabeten im Bereich der Ersten Welt halten kann. Landtag So schreibt etwa der aktuelle Bildungsbericht Ruhr von einem massiven Defizit bei Schulkindern quer durch alle Fächer, Schulformen und Kompetenzfelder. Mehr als vier Fünftel der Achtklässler im Ruhrgebiet erreichen die Mindestanforderungen im Fach Deutsch nicht. In einigen Städten erlangen mehr als 10 % der Schüler überhaupt keinen Abschluss mehr – mit allen Folgen, die das für den weiteren Lebenslauf hat. Das ist Ihr Fazit. Das ist die Konsequenz Ihrer Politik. Die Melange aus wirtschaftlichem Abstieg, verfehlter Zuwanderungspolitik und Bildungsmisere kennt am Ende nur Verlierer: Eltern, Lehrer, Schüler und unser Land. Das ist eine Schande. Schulen, Kitas, Jugendämter, Kinderschutzambulanzen sind alle am Limit. Geburtsstationen werden genauso wie Kinderintensivstationen geschlossen. Man fragt sich allen Ernstes, ob Ihnen die Kinder in diesem Land noch irgendetwas bedeuten. Wenn die Landesregierung so weitermacht, fehlen 2030 20.000 Erzieher. Nicht einmal ein Drittel der internationalen Platzvorgaben bei Frauenhäusern können Sie erfüllen. Wir sprechen da von Frauen und Kindern, die keine Möglichkeit haben, vor einem gewalttätigen Partner zu flüchten. Bärbel Bas wiederum spricht allen Ernstes immer noch von einem reichen Land. Wie lange war sie denn bitte schön nicht mehr in ihrem Wahlkreis? Mit Ihnen wird stetig alles dysfunktionaler. Kinder bekommen keinen Kita-Platz und kommen dann ohne Deutschkenntnisse in die Schule. Wenn sie denn einen Abschluss machen, fallen sie an der Uni zu 90 % in linearer Algebra und Analysis 1 durch, weil das Oberstufenniveau nicht mehr zur Studierfähigkeit reicht. Immer mehr Universitäten führen daher Vorund Brückenkurse oder ein sogenanntes nulltes Semester ein. Eine Kehrtwende in der langjährig verfehlten Bildungspolitik wäre dringend nötig. Sonst wird aus G8 wieder G9, ja, aber heimlich wird daraus eigentlich G10 oder G11, bevor dann das Studium anfängt. Im Wissenschaftsministerium beschäftigt man sich derweil lieber mit sogenannten Redlichkeitsverstößen. Wer aber meint, es ginge hier darum, den grassierenden Antisemitismus an Hochschulen einzudämmen, den muss ich leider enttäuschen. Die Verengung des Meinungskorridors steht wie so oft im Fokus. Es drohen Sanktionen wie Campusverbote, Besoldungskürzungen, Laufbahnrückstufungen, Entzug der Lehrbefugnis und Exmatrikulation. Der Gesetzentwurf verletzt dabei fundamentale Rechtsgrundsätze. 160 besorgte Professoren unterschrieben deshalb einen glühenden Brandbrief. Wissenschafts- und Meinungsfreiheit stehen auf dem Spiel – ausgerechnet wegen unseres Wissenschaftsministeriums. (Beifall von der AfD) 17.09.2025 Wer feststellt, dass es Zeiten gab, in denen man in der Universitätsklinik nur einen Pförtner brauchte, der einem den Weg zur Oma zeigte, und keinen Sicherheitsdienst, keine Panikräume, keine Panikknöpfe, keine Selbstverteidigungskurse für Pfleger und kein bruchsicheres Glas am Empfang, macht sich bereits verdächtig. Diese Zeiten gab es aber nun mal. Es ist auch nichts Rechtes daran oder diskriminierend, wenn man das anspricht. Bevor Sie also weiter gegen Meinungen ermitteln, sorgen Sie doch dafür, dass sich Rettungssanitäter in der Pause nicht mehr darüber austauschen müssen, wo sie eine günstige stichsichere Weste herbekommen. (Beifall von der AfD) Ich fasse zusammen. Außer Highlights wie dem sogenannten Kreisch-Festival in Bochum unter Beteiligung der Antifa oder gewickelten Tiefkühlhähnchen beim 775. Westfalen-Jubiläum ist für den Bürger mit Ihnen nichts mehr drin. Eigentlich ist Ihr gesamtes Regierungshandeln eine einzige Zumutung; nur die parlamentarische Ordnung sowie die europäischen Gebote der Höflichkeit können deutlichere Worte verhindern. Sie geben jedes Jahr mehr Geld aus und wissen schon längst nicht mehr, woher Sie es nehmen sollen. Zukünftige Generationen sowie der Steuerzahler werden immer weiter belastet, was den Standort NRW immer unattraktiver macht. Viele Menschen haben regelrecht den Eindruck, Sie nähmen ihnen das Geld weg, nur um es dann gegen sie zu verausgaben, gegen die eigenen Interessen des Steuerzahlers. (Beifall von der AfD) Nicht umsonst wandern also immer mehr Menschen aus. Sie haben schon längst einen Teufelskreis des Niedergangs losgetreten, aus dem es mit Ihnen keinen Ausbruch mehr gibt. Die einzigen Erfolge, die Sie noch feiern können, sind teure Strohfeuer – nur, um Ihr Versagen vielleicht noch über die nächste Wahl zu kaschieren. Für zwei arbeiten, für vier Steuern zahlen, aber für einen halben verdienen – das ist Ihr NRW. Aber das ist schlicht nicht mehr hinnehmbar. (Beifall von der AfD) Statt bei sich zu sparen, sich in Selbstkritik zu üben, mal genauer hinzuschauen, prassen Sie, werfen das Geld mit beiden Händen zum Fenster raus, nehmen Rekordschulden auf und gehen erbarmungslos gegen jeden vor, der es wagt, das Ganze im Netz deutlich zu kritisieren. Ein Land, das Meinungen strenger kontrolliert als seine Grenzen, geht aber mit wehenden Fahnen unter. (Beifall von der AfD) NRW und seine Bürger verdienen eine Regierung, die ernst- anstatt ausnimmt. Genau deshalb ist es Zeit für eine echte Alternative. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der AfD) Landtag

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit gehen wir zur Abstimmung über. Wir stimmen erstens über die Überweisung des Haushaltsgesetzes 2026 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/15000 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses Personal erfolgt. Die Finanzplanung 2025 bis 2029 Vorlage 18/4129 soll nur an den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Wer stimmt für diese Überweisungsempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir stimmen zweitens über die Überweisung des Haushaltsbegleitgesetzes 2026 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/15001 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales, an den Ausschuss für Schule und Bildung sowie an den Integrationsausschuss. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind ebenso die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 2 Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2026 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 – GFG 2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15002 erste Lesung Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, dass bei diesem Tagesordnungspunkt weder Zwischenfragen noch Kurzinterventionen zulässig sind. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich nun für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Optendrenk in Vertretung für Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. 17.09.2025

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Städte, Gemeinden und Kreise sind das Fundament unseres Landes. Hier werden Kitas gebaut, Straßen instandgesetzt, soziale Angebote organisiert und der Alltag für die Menschen direkt gestaltet. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten mit hohen Sozialausgaben, steigenden Zinsen und wachsenden Investitionsbedarfen ist klar: Starke Kommunen bedeuten ein starkes Nordrhein-Westfalen. Genau das ist das Ziel dieser Landesregierung. Wir unterstützen die Kommunen erstens verlässlich und zweitens substanziell. Eines der zentralen Elemente dafür ist das Gemeindefinanzierungsgesetz. Wie jedes Jahr basiert der vorliegende Gesetzentwurf zunächst auf der Mai-Steuerschätzung. Der Steuerverbundzeitraum endet bekanntlich erst in ein paar Tagen, nämlich am 30. September dieses Jahres. Erst dann wird die genaue Dotierung des Gemeindefinanzierungsgesetzes feststehen. Wir sehen aber schon jetzt, dass für das Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich eine Finanzausgleichsmasse von rund 16,45 Milliarden Euro bereitgestellt werden kann. Das sind 684 Millionen Euro mehr als im Vorjahr – ein Plus von 4,34 %. Davon fließen 14 Milliarden Euro, also mehr als 85 %, als allgemeine Schlüsselzuweisungen direkt und flexibel verwendbar in die kommunalen Haushalte. Damit unterstützen wir die kommunale Selbstverwaltung. Mehr als 2,3 Milliarden Euro – das sind knapp 15 % – stellen wir gezielt für Investitionen und besondere Aufgaben bereit. Hier können die Bürger vor Ort auch direkt sehen, wofür das Geld ausgegeben wird – ob Straßen saniert, Schulen renoviert, Sportplätze auf Vordermann gebracht, Bücher für Bibliotheken angeschafft oder Spielplätze und Kindergärten erneuert werden. Das ist Transparenz und Bürgernähe. Das Gemeindefinanzierungsgesetz bildet hier Jahr für Jahr eine verlässliche Konstante. Das GFG 2026 erfährt inhaltlich aber auch einige Veränderungen und passt sich neuen Gegebenheiten an. Es ermöglicht unter anderem eine realitätsnähere Betrachtung der Finanzbedarfe. Damit kommen wir den Forderungen aus dem kommunalen Raum nach. Zugleich wird die Grundsteuerreform rechtssicher in den Finanzausgleich integriert. Hier haben wir in Abstimmung mit Gutachtern und den kommunalen Spitzenverbänden einen Weg gefunden, die neue Steuersystematik leitend in die Steuerkraftermittlung zu übernehmen. Neu ist auch, dass wir aus dem GFG für die Digitalisierung der Kommunen – eine der zentralen Herausforderungen für die Verwaltungen überall bei uns im Landtag Land – 15 Millionen Euro zentral bereitgestellt haben. Bis zum Ablauf des GFG 2026 nicht verausgabte Mittel werden der Finanzausgleichsmasse selbstverständlich später wieder zugeführt. Auch das geschieht im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das GFG 2026 sendet ein starkes Signal: Das Land lässt seine Kommunen nicht allein. Die Mittel stärken die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden gerade in einer Zeit, in der die Haushalte überall stark belastet sind. Gleichwohl zeigen unsere Kommunen eindrucksvoll, dass sie investieren, dass sie Zukunft gestalten. Die Investitionsausgaben der Kommunen stiegen 2024 auf 11,23 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 11,4 % und setzt den positiven Trend der vorangehenden Jahre fort. Das ist auch gut; denn Investitionen in Schule, Mobilität, Klimaschutz und Kindergärten sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Trotz der schwierigen eigenen Haushaltslage des Landes hält das Land den Verbundsatz des GFG 2026 bei 23 % stabil und sorgt damit für Planungssicherheit. Die Finanzausgleichsmasse ist nicht nur gestiegen, sondern wächst sogar stärker als der Landeshaushalt. Seit 2016 sind die Gesamtzuweisungen an die Kommunen um 61,9 % gestiegen. Diese Steigerung ist deutlich höher als beim Landeshaushalt insgesamt, der um gut 50 % gestiegen ist. Das zeigt wieder einmal: Diese Landesregierung steht an der Seite der Kommunen. In den nächsten Jahren wird sich das auch nicht ändern. In herausfordernden Zeiten ist diese Verlässlichkeit das höchste Gut. Das GFG 2026 bietet der kommunalen Familie einen stabilen Rahmen und Unterstützung im Sinne der Menschen, für die wir alle gemeinsam arbeiten. Wir haben am vergangenen Sonntag eine Kommunalwahl mit der höchsten Wahlbeteiligung seit über 30 Jahren erlebt. Das ist gut, weil es zeigt, dass die Kommunen das Rückgrat unserer Demokratie sind. Die Menschen verstehen das; sie leben, arbeiten und engagieren sie sich hier in unserem Land. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass das auch 2026 und darüber hinaus gelingt! Lassen Sie mich noch einen Gedanken aus der Debatte anschließen, die wir vorher zum Thema der kommunalen Finanzen und der Frage, was sich daraus für die Zukunft ergibt, hatten. In den 70er-, 80erund 90er-Jahren wurde in Nordrhein-Westfalen sowohl im Landeshaushalt als auch in den Kommunen mehr als die Hälfte der heutigen Verschuldung des Landes aufgebaut. Wir müssen mit diesen Belastungen der Vergangenheit umgehen. Mit dem Altschuldenpaket haben wir eine Antwort der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen für den Haushalt 2026 auf den Weg gebracht, der zusätzlich zum 17.09.2025 Gemeindefinanzierungsgesetz Entlastung bringt, die aber natürlich – das wissen wir alle – nur schrittweise erfolgt. Wer jetzt sagt, dass bei der Verschuldung im Land Nordrhein-Westfalen möglicherweise zu viel da sei, und fragt, warum man nicht mehr tun könne, sollte aber auch die Frage stellen, wodurch diese Schulden damals entstanden sind, die wir heute noch zu tragen haben. Dabei ist ein entscheidender Aspekt ein verschleppter Strukturwandel durch eine SPD-geführte Landesregierung über zweieinhalb Jahrzehnte von Anfang der 70er- bis Mitte der 90er-Jahre. Erst Wolfgang Clement hat als Wirtschaftsminister angefangen, sich mit den strukturellen Problemen auch strukturell zu beschäftigen. Das ist nicht nur dem Landeshaushalt auf die Füße gefallen, sondern auch in den kommunalen Haushalten zu erkennen, in denen die strukturellen Lasten an ganz vielen Stellen, insbesondere auch im Ruhrgebiet, heute noch über Schulden abgebildet sind. Nun geht zum ersten Mal seit Jahrzehnten eine Regierung die Aufgabe an, das gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen zu lösen. (Christian Dahm [SPD]: Das ist falsch!) Zum ersten Mal seit Jahrzehnten steht hier Geld im Haushalt. Demgegenüber hat Anfang der 80er-Jahre eine sozialdemokratische Regierung den Verbundsatz des GFG dauerhaft so weit gesenkt, dass er am Schluss, zu Beginn der Regierungszeit von Jürgen Rüttgers, bei 19 % der Verbundmasse lag. Wenn Sie sich als Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen fragen, woher die Schulden der Kommunen und die Schulden des Landes kommen, dann lautet die Antwort, dass es ganz wesentlich der verschleppte Strukturwandel ist, der ohne Wachstum in einer Strukturschwäche geendet hat, über die wir letztlich noch heute miteinander reden, weil sie uns die Zukunft schwerer macht. Wenn man an dieser Stelle die Weichen richtig stellt, wie wir das jetzt tun, dann werden die Chancen der Transformation jetzt entschlossen angegangen und nicht verschlafen, wie Sie das damals gemacht haben. Insofern ist das Gemeindefinanzierungsgesetz ein wichtiger Baustein dessen, was wir für die Zukunft brauchen. Und wenn Sie gleich noch die Frage diskutieren wollen, wie wir mit dem Sondervermögen einen weiteren Schritt dorthin gehen, dann glaube ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache und erteile für Landtag die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Lucke das Wort.

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Martin Lucke CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Unsere Städte, Gemeinden und Kreise sind die Orte, an denen Politik unmittelbar erlebbar wird. Hier zeigt sich, ob staatliches Handeln funktioniert, ob Schulen modern ausgestattet sind, ob Kinderbetreuung zuverlässig organisiert ist, ob Straßen, Brücken und Schienen sicher sind, ob Sport- und Kulturangebote lebendig bleiben, ob Integration gelingt und ob die Daseinsvorsorge in allen Regionen gesichert ist. Die Herausforderungen, vor denen unsere Kommunen stehen, sind groß und vielfältig. Deshalb tragen wir als Land eine besondere Verantwortung. Unsere Verfassung verpflichtet uns, im Rahmen unserer finanziellen Leistungsfähigkeit die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Zukunftskoalition nimmt diesen Auftrag sehr ernst. Mit dem Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2026 liegt ein Vorschlag der Landesregierung vor, unsere kommunale Familie verlässlich zu unterstützen. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen, Investitionen tätigen und gleichzeitig ihre Haushalte konsolidieren können. Mit dem GFG 2026 stellen wir unseren Kommunen voraussichtlich – Herr Minister Optendrenk hat es bereits gesagt – 16,45 Milliarden Euro bereit. Das bedeutet ein Plus zum Vorjahr von 684 Millionen Euro, also 4,34 %. Damit erreichen wir einen neuen Höchstwert. Die endgültige Zahl wird wie üblich – auch das ist bereits dargelegt worden – nach Abschluss des Verbundzeitraums Ende September vorliegen. Aber schon jetzt ist klar: Hier setzen wir ein starkes Zeichen. Dass die Mittel trotz schwieriger konjunktureller Rahmenbedingungen steigen, liegt vor allem am Lohnsteueraufkommen und an der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Zwar sinken die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer um etwa 11 %, doch dieser Rückgang wird mehr als ausgeglichen. Diese positive Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Kommunen weiterhin mit massiven Belastungen zu kämpfen haben. Auch wenn im kommenden Jahr die Mittel aus dem neuen Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die steigenden Verteidigungsausgaben des Bundes zunehmend wirksam werden dürften, ist zu berücksichtigen, dass viele der Herausforderungen, vor denen insbesondere die Industrie in Deutschland und Nordrhein-Westfalen steht, auch in den nächsten Jahren zunächst bestehen bleiben dürften. Insgesamt gilt auch für Nordrhein-Westfalen, dass die Steuereinnahmen mittelfristig voraussichtlich hinter den Kalkulationen der mittel-17.09.2025 fristigen Finanzplanung aus dem vergangenen Jahr zurückbleiben werden. Die Sozialausgaben steigen seit Jahren. Hinzu kommen steigende Personalkosten durch Tarifabschlüsse. Diese Faktoren belasten die kommunalen Haushalte erheblich und lassen sich auf Landesebene nicht vollständig ausgleichen. Deshalb brauchen wir dringend Reformen auf Bundesebene. Nur wenn die Soziallasten gerechter verteilt werden, können die Kommunen ihre Handlungsfähigkeit langfristig sichern. Im Jahr 2024 verzeichneten die nordrhein-westfälischen Kommunen im zweiten Jahr in Folge ein Defizit. Die Ausgaben der Kommunen überstiegen ihre Einnahmen im vergangenen Jahr per Saldo um 6,84 Milliarden Euro. Hauptursache sind die steigenden Sozialkosten, die maßgeblich auf bundespolitische Entscheidungen der letzten Jahre zurückzuführen sind. Allein die Transferzahlungen für Leistungen nach dem SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende – erhöhten sich im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 0,5 Milliarden Euro bzw. 6,7 % auf mehr als 7,5 Milliarden Euro. Ich sage klar: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Dieses Prinzip muss nach den enttäuschenden letzten Jahren endlich wieder zur Richtschnur bundespolitischen Handelns werden. Mit Blick auf die aktuelle Bundesregierung bin ich zuversichtlich, dass genau dies gelingen wird. Wir als Land stehen fest an der Seite unserer Kommunen. Obwohl die Spielräume im Landeshaushalt eng sind, ergänzen wir die Gemeindefinanzierung durch eine Altschuldenregel. Seit diesem Jahr stellen wir jährlich 250 Millionen Euro bereit, um besonders verschuldete Kommunen gezielt zu entlasten. Damit bekennen wir uns klar dazu, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu sichern und ihnen eine echte Perspektive zu geben. Es ist erfreulich, dass der Bund nun angekündigt hat, in die Altschuldenlösung einzusteigen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen. Über die Investitionspauschalen fließen 2026 voraussichtlich insgesamt 1,42 Milliarden Euro in den Ausbau und die Sanierung kommunaler Infrastruktur von Straßen und Brücken bis hin zu Verwaltungsgebäuden, Sportstätten und kulturellen Einrichtungen. Zusätzlich stellen wir über die Aufwands- und Unterhaltungspauschale weitere 170 Millionen Euro bereit. Diese Mittel sind entscheidend, um die bestehende Infrastruktur zu erhalten und zu verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt erneut auf Bildung. Die Schul- und Bildungspauschale steigt auf über 871 Millionen Euro. Damit stärken wir die Kommunen in ihrer Verantwortung für Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen der frühkindlichen Bildung. Landtag Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Sie müssen dort ankommen, wo Kinder und Jugendliche leben und lernen. Auch der Sport profitiert. Die Sportpauschale wird auf rund 75,1 Millionen Euro angehoben. Damit würdigen wir die enorme Bedeutung, die Sportvereine und Einrichtungen für Integration, Gesundheit, Gemeinsinn und das gesellschaftliche Leben haben. Nordrhein-Westfalen ist und bleibt Sportland Nummer eins, und das nicht zuletzt dank der Kommunen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir sorgen außerdem dafür, dass die Kommunen Zeit und Mittel für das Wesentliche zurückgewinnen. Die Änderungen im kommunalen Vergaberecht und die Abschaffung der Unterschwellenvergabe ab dem 1. Januar 2026 machen Investitionen der Kommunen beispielsweise in Bau- und Infrastrukturvorhaben unkomplizierter und planbarer. Zur Einordnung: 2023 wurden etwa 23.500 kommunale Vergabeverfahren geführt. 91 % davon fielen unter die Unterschwelle und erzeugten großen Verwaltungsaufwand bei geringem Nutzen. Mit einer einheitlichen Regelung für alle Gemeinden beseitigen wir diese Ineffizienzen und schaffen eine einheitliche Regel für das ganze Land. Darüber hinaus haben wir § 89 Abs. 4 der Gemeindeordnung überarbeitet, um das strategische kommunale Kreditmanagement zu sichern und zu stärken. Die Zahlen sprechen für sich. In den vergangenen neun Jahren haben wir die Gesamtzuweisungen an die Kommunen um 15,1 Milliarden Euro gesteigert – ein Zuwachs von über 50 %. Mittlerweile fließen fast 40 % des gesamten Landeshaushalts an die kommunale Familie. Wir tun das, obwohl viele der Kostensteigerungen nicht vom Land verursacht sind. Damit machen wir deutlich: Wir lassen unsere Kommunen nicht im Stich. Wir übernehmen Verantwortung. Wir stehen verlässlich an der Seite unserer Städte, Gemeinden und Kreise. Unsere Kommunen leisten jeden Tag Großartiges. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie leisten Großartiges für die Menschen, für die Wirtschaft, für den Zusammenhalt in unserem Land. Sie verdienen dafür Respekt, Anerkennung und handfeste Unterstützung. Mit dem GFG 2026 schaffen wir die finanzielle Basis dafür, dass unsere Kommunen auch in den kommenden Jahren Orte bleiben, die Heimat, Sicherheit und Perspektive bieten. Wir stellen sicher, dass Städte und Gemeinden weiterhin in Schulen investieren, Infrastruktur modernisieren, soziale Angebote sichern und das gesellschaftliche Leben vor Ort stärken können. Die Zukunftskoalition nimmt ihre Verantwortung ernst. Denn wir sind davon überzeugt, dass nur starke 17.09.2025 Kommunen Nordrhein-Westfalen stark machen. Deshalb werden wir auch künftig alles daransetzen, eine faire Lastenverteilung zu gewährleisten und den Kommunen die Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie brauchen. Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs zu und freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Moor.

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Justus Moor SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 entscheidet über die Zukunft unserer Städte, Gemeinden und Kreise. Es geht um die Frage, ob unsere Kommunen handlungsfähig bleiben, ob Kitas, Schulen, Straßen, Kulturangebote und der soziale Zusammenhalt vor Ort gesichert sind. Bis dahin sind wir uns irgendwie einig. Danach liegt die Analyse jedoch ziemlich weit auseinander. Denn seien wir ganz ehrlich: Das, was Sie hier heute vorlegen, ist erneut ein Armutszeugnis. Und die Landesregierung feiert das. Sie, Herr Minister, und Frau Fraktionsvorsitzende Schäffer sprachen vorhin von einer großen Steigerung beim GFG und davon, was für ein großer Erfolg das sei. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch nichts anderes als Augenwischerei. Denn warum steigt das GFG? Weil Sie als Landesregierung irgendetwas dafür getan haben? Weil Sie Gesetze geändert haben? Nein, das liegt schlicht und einfach daran, dass das Steueraufkommen durch höhere Lohnsteuern und die höhere Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gestiegen ist. Das ist reine Mathematik. Das hat mit einer politischen Lösung gar nichts zu tun, und es ist vor allem kein Grund zum Jubeln. Schauen wir uns den Haushalt doch einmal an – Sie haben gerade versucht, es vorzurechnen –: Während das GFG um 4,3 % steigt, steigt der Landeshaushalt um 6,36 %. Das ist relativ einfach zu sehen. Die Kommunen bleiben bei Ihnen wieder zurück. (Beifall von der SPD) Schwarz-Grün ändert nichts an dieser Schieflage, die Sie selbst verursachen, sondern Sie schauen bei den Problemen der Städte und Gemeinden ganz fleißig zu. Die Kommunen schlagen doch seit Langem Alarm. Ich habe hier immer wieder zitiert, was die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor allem Ihrer Landtag Couleur dazu sagen. Das lasse ich an dieser Stelle, denn das ist wie „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Die Lage in den Kommunen ist dramatisch, das müssten eigentlich auch Sie mitkriegen. Das Rekorddefizit von 2024 liegt jetzt bei 24,3 Milliarden Euro bundesweit. Davon entfallen 6,8 Milliarden Euro auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die Kassenkredite steigen wieder. Die Investitionsrückstände wachsen, die Sozialausgaben explodieren. Und die Landesregierung tut so, als wäre das alles mit ein paar kosmetischen Anpassungen im GFG erledigt. Nein, es ist erneut eine verpasste Chance. Die kommunalen Spitzenverbände haben es unmissverständlich gesagt: Der Verbundsatz von 23 % reicht vorne und hinten nicht. Wir als SPD sagen es seit Jahren, und die Kommunen sagen es genauso: Wir brauchen endlich eine Erhöhung des Verbundsatzes mindestens Richtung 25 % und zumindest eine kosmetische Anpassung von zunächst 24 %. Das wäre wünschenswert, aber selbst das bekommen Sie nicht hin. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Alles andere ist und bleibt Augenwischerei. Wer die Kommunen liebt, der darf sie nicht am langen Arm verhungern lassen. Lassen Sie mich ein weiteres Beispiel anführen, um zu zeigen, wie es weitergeht. Was macht die Landesregierung mit den Mehreinnahmen aus dem Zensus? Das sind auch fast 600 Millionen Euro, die zusätzlich nach NRW fließen. Die Städte- und Gemeindeverbände meinen, das Geld gehört vollständig ins GFG. Wir als SPD meinen ebenso, es gehört den Kommunen. Doch Schwarz-Grün will es größtenteils im eigenen Haushalt bunkern und versickern lassen. Das ist doch wieder nichts anderes als ein Griff in die Kassen der Städte und Gemeinden. Noch ein Beispiel: Sondervermögen. 100 Milliarden Euro stehen für die Infrastruktur bereit, damit wir endlich gegen den Investitionsstau vorgehen; unser Fraktionsvorsitzender Jochen Ott ist darauf eingegangen. Andere Länder – auch Länder mit schwarzgrüner Mehrheit – haben längst klare Kommunalquoten beschlossen. Aber NRW bzw. Ihre Regierung laviert da weiter rum, vermeidet Zusagen und lässt die Kommunen komplett im Unklaren, was Sie denn in Zukunft vorhaben. Es ist ja nicht so, dass sie nicht auch gerade Haushalte aufstellen und gucken, wie sie irgendwie die Enden zusammenkriegen können. Nein, Sie lassen sie wieder im Unklaren. Deshalb stellen wir gleich einen Antrag dazu, und Sie haben die Chance, dem zuzustimmen und für Klarheit bei den Kommunen zu sorgen. Doch während all dessen steigt die kommunale Verschuldung weiter massiv. Ende 2024 lag sie bei über 70 Milliarden Euro; davon entfielen 23 Milliarden Euro auf kurzfristige Kassenkredite. Das erinnert – 17.09.2025 und jetzt mal einen Blick in die Geschichte nach der kurzen Geschichtsklitterung, die wir gerade bei Ihnen erleben durften – fatal an die Zeiten vor dem Stärkungspakt Stadtfinanzen, den damals übrigens die SPD-geführte Landesregierung geschaffen hat. Dank Ihrer Ignoranz gegenüber den Menschen vor Ort in den Städten und Gemeinden sind wir wieder an dem Ausgangspunkt, an dem wir vor dem Stärkungspakt Stadtfinanzen waren. Das ist die Verschuldung – das muss man so deutlich sagen – von Schwarz-Gelb und jetzt Schwarz-Grün. Sie haben die Zeit verstreichen lassen, bis wir wieder an dem Punkt angekommen sind, an dem Sie eine Altschuldenregelung vorgelegt haben, was jetzt endlich auf Druck der Kommunen geschehen ist. Und trotzdem: Das ASEG, das Sie vorgelegt haben, springt schon beim Start viel zu kurz. Ohne eine höhere Verbundmasse, ohne eine faire Beteiligung des Landes an den Soziallasten – da müssen wir insbesondere bei den Eingliederungshilfen einmal gucken, denn das schaffen andere Länder deutlich besser –, ohne eine Absicherung gegen neue Schulden ist das keine echte Lösung, und wir gucken beim Schuldenmachen weiter zu. Die Landesregierung erzählt immer wieder, die Kommunen seien ihr wichtig. Das haben Sie heute auch wieder getan. Doch wenn es ums Geld geht, dann bleiben es leere Versprechungen. Wir als SPD bleiben klar an der Seite der Städte, der Gemeinden, der Kreise. (Beifall von der SPD) Wir wollen erstens einen höheren Verbundsatz, zweitens eine echte Kommunalquote beim Sondervermögen, drittens eine dauerhafte Entlastung bei den steigenden Sozialausgaben, und viertens wollen wir, dass die Mehreinnahmen des Landes vollständig an die Kommunen weitergegeben werden. Denn nur so können unsere Städte die Aufgaben erfüllen, die für die Menschen so entscheidend sind. Sie reden hier doch immer von guten Kitas, modernen Schulen, sicheren Straßen, Kultur, Sport, Integration und Klimaschutz. Dann tun Sie endlich etwas dafür und sorgen Sie dafür, dass die Kommunen das umsetzen können. (Beifall von der SPD) Das hat mit angemessener Finanzausstattung nichts zu tun. Die kommunale Realität zeigt: Wir sind davon viel, viel, viel zu weit entfernt. Die Kommunen brauchen nicht ihre schönen Worte, sondern eben handfeste Mittel. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 ist eine verpasste Chance. Wir werden als SPD weiter Druck machen, damit die Kommunen endlich das bekommen, was ihnen zusteht. Denn ohne starke Kommunen gibt Landtag es kein starkes Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnetenkollege Dr. Korte.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Moor, nicht täglich, wie in Ihrer Rede zitiert, sondern jährlich grüßt das Murmeltier. So fühlen sich zumindest die Beratungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz und genauso Ihre Rede und Ihre Vorschläge an, (Justus Moor [SPD]: Weil die nicht schlecht werden!) die sich mit denen aus dem letzten Jahr decken und da ebenso schwierig oder nicht finanzierbar waren. (Christian Dahm [SPD]: Das liegt daran, dass die Verschuldung der Kommunen steigt!) In dieser Redundanz könnte man sagen, in dem Murmeltiergehabe liegt auch etwas Gutes, denn es bedeutet am Ende, wenn wir auf das Gemeindefinanzierungsgesetz und auf seine Eckpfeiler gucken, dass dieser wichtige Grundpfeiler unserer Kommunalfinanzierung stabil bleibt und dass die Verteilung der Gelder ganz überwiegend bedarfsorientiert und ganz überwiegend gerecht erfolgt. Das GFG ist für die Kommunen in einem hohen Maße erwartbar, und es ist vor allem verlässlich. Denn anders als zu Zeiten früherer SPD-geführter Landesregierungen, als sie noch alleine hier im Land regiert haben, bleibt der Verbundsatz stabil, und er wird sogar von der Landesregierung durch eine sehr umfangreiche, umfassende Altschuldenhilfe substanziell flankiert. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Eg- gers [CDU]) Die Kommunen können mit dieser Landesregierung rechnen und auf sie zählen. Selbstverständlich müssen wir aber bei aller Kontinuität auch über die Veränderungen in diesem GFG sprechen, denn es gibt sie. Sie betreffen vor allem die technischen Berechnungsgrundlagen, die inzwischen deutlich aktueller sind als noch vor wenigen Jahren. Bei der Berechnung des Finanzbedarfs ist zum einen hervorzuheben, dass auch in diesem Jahr eine vollständige Grunddatenaktualisierung vorgenommen wird. Zum anderen, und das ist neu, werden mit den Daten des neuen Zensus aus 2022 endlich die aktuellen Bevölkerungsstatistiken zugrunde gelegt. Der Finanzbedarf der Kommunen wird also realitäts-17.09.2025 getreuer dargestellt, die Zuweisungen werden entsprechend gerechter verteilt. Auch bei der Berechnung der Finanzkraft gibt es Veränderungen, unter anderem in der Ermittlung der Nivellierungshebesätze zur Gewerbesteuer. Bis 2025 wurden die Sätze anhand älterer, realer Hebesätze berechnet. Entsprechend dem Grunddatenzeitraum lagen sie immer drei bis sieben Jahre zurück. Zu Recht war dieses Vorgehen in den Vorjahren in den Sachverständigenanhörungen mehrfach kritisiert worden, denn im Gegensatz zu den statistisch sehr komplexen Grunddaten in der Bedarfsberechnung liegen für die realen Hebesätze ja immer die aktuellen Zahlen vor, im Moment die bis zum Dezember des Vorjahres, also hier 2024, und sind damit zwei Jahre aktueller als die bisher verwendeten Grunddaten. Richtigerweise werden in dem Entwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz diese aktuellen Werte von nun an auch der Finanzkraftermittlung zugrunde gelegt. Im Ergebnis wird also die Finanzkraft der Kommunen realitätsgetreuer abgebildet. Sie wird gerechter in der Verteilung. Darüber hinaus gibt es Anpassungen für die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer. Aufgrund der Grundsteuerreform, dem Grundsteuerhebesatzgesetz, sind sie notwendig geworden. Wir werden sie in den kommenden Jahren stetig fortführen, bis das neue Modell voll etabliert ist. Alles in allem sind die vorgenommenen Änderungen zwar sehr technisch, aber gut begründet und wissenschaftlich fundiert. Sie zeigen, dass wir mit dieser Landesregierung die Stellungnahmen der Sachverständigen in der jährlichen Anhörung sehr ernst nehmen, dass wir als Koalition sie sehr gründlich auswerten und in unsere Gesetzentwürfe einfließen lassen. Jetzt zu der für die Kommunen wohl wichtigsten Frage, nämlich der, wie viel Geld bei ihnen ankommt. Wie jedes Jahr lässt sich das zum jetzigen Zeitpunkt, vor Abschluss des Verbundzeitraums, nicht endgültig beantworten, aber gut schätzen. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen – und das ist die wichtige Botschaft an dieser Stelle –, dass das Gesamtvolumen des Gemeindefinanzierungsgesetzes um voraussichtlich gut 4 % und damit deutlich über das Niveau der aktuellen Inflation ansteigen wird. Dieser Zuwachs ist definitiv eine gute Nachricht für die Kommunen. Man darf den Zuwachs aber im Kontext der allgemeinen Finanzsituation der öffentlichen Haushalte – wir haben eben über den Landeshaushalt debattiert – nicht überbetonen. Gleichwohl kann die nordrheinwestfälische Gemeindefinanzierung auch gar nicht gegen das Finanzierungsdefizit ankämpfen, das unsere Kommunen derzeit mit 25 Milliarden Euro deutschlandweit erleben. Diese Erwartung wäre vermessen. Landtag In ganz Deutschland beklagen sich derzeit Kommunen zu Recht, dass sie mit den Geldern, die in ihren Kassen ankommen, nicht mehr auskömmlich wirtschaften, keine Pflichtaufgaben mehr hinreichend erfüllen und schon gar nicht mehr investieren können. Sogar die „heute-show“ hat in ihrer Sommerpause eine Sondersendung zum Thema „Arm, marode und überfordert? Kommunen in der Dauerkrise“ gemacht. Spätestens damit ist doch das Thema „Kommunalfinanzen“ längst mehr geworden als ein reines Spezialthema für Fachleute. Es ist zu Recht in der breiten Öffentlichkeit angekommen, denn die Lage ist dramatisch, und sie betrifft uns alle. Oft genug haben wir auch hier im Landtag das Bild von geschlossenen Schwimmbädern, von Kürzungen beim Sozialdienst, von steigenden Grundsteuern gezeichnet. Wir alle wissen, dass diese Entwicklung in vielen Städten und Gemeinden längst Alltag geworden ist, dass ein Ausweg aus der Finanzkrise für unsere Kommunen derzeit nicht erkennbar ist. Nur leider – so scheint es – hat die neue Bundesregierung die Dringlichkeit dieses Problems noch immer nicht erkannt, eines Problems, das sich nicht nur in Nordrhein-Westfalen darstellt. Nachdem im Koalitionsvertrag des Bundes sogar noch hoffnungsvoll stimmende Vorhaben angekündigt wurden, ist auch hier in den inzwischen mehr als 100 Tagen nichts passiert. Bisher gibt es eben keine beschlossene Beteiligung an der Altschuldenlösung. Es gibt keine Neuaufstellung des vertikalen Finanzausgleichs, nicht mal echte Diskussionen darüber. Es gibt auch keine anderen Vorstöße, um die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern. Und von den 500 Milliarden Euro Sondervermögen geht nur ein Fünftel an alle Länder und Kommunen gemeinsam. Statt Unterstützung zu liefern, drohen einige Pläne der Bundesregierung die Situation sogar noch zu verschärfen. Dazu gehört die Senkung der Körperschaftsteuer, die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie und die umweltschädliche Anhebung der Pendlerpauschale. Das mag alles für sich genommen irgendwie wünschenswert sein, unsere Kommunen werden die Rechnung dafür aber leider nicht mitbezahlen können. Nachdem der Bundesregierung das Verteilen von Wahlgeschenken offenbar wichtiger ist als der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge, bin ich gespannt, ob und wann der notwendige Ausgleich für unsere Städte und Gemeinden dann ebenso großzügig beschlossen wird. Die versprochene Senkung der Stromsteuer hätte übrigens allein den Bundeshaushalt belastet. Ich glaube, man hat sich vielleicht nicht ganz ohne Grund für andere Entlastungen entschieden, nämlich die, die Länder und Kommunen mitbezahlen. (Beifall von den GRÜNEN) 17.09.2025 Lösungen für die katastrophale Finanzsituation der Kommunen sind dringend und lassen sich nicht länger auf die lange Bank schieben, denn mit jedem Tag, mit jeder Woche mit einem Finanzierungsdefizit steigen die Liquiditätskredite in den Kommunen wieder an. Mit den Liquiditätskrediten steigen Zinsausgaben. Die Folge ist ein Teufelskreis. Gerade wir in Nordrhein-Westfalen können doch noch ein Lied davon singen, wie eine verfehlte Finanzpolitik des Bundes unsere Kommunen schon einmal in die Armutsfalle getrieben hat. Wir haben doch gerade erst unseren Teil dazu beigetragen, den Kommunen mit viel Kraftanstrengungen einen substanziellen Teil ihrer Altschuldenlasten abzunehmen, die jetzt schon wieder neu entstehen. (Beifall von den GRÜNEN und Klaus Hansen [CDU]) Dabei gibt es durchaus gute Ideen, wie wir die Staatsfinanzen gerechter aufteilen können, sodass auch die Kommunen wieder mehr Handlungsfähigkeit erhalten. Es ist zum Beispiel dringend erforderlich, dass wir sie stärker als bisher an den Gemeinschaftssteuern beteiligen. Die Föderalismusreform von 2009 ist lange her. Die damals beschlossene Verteilung der Steuereinnahmen entspricht längst nicht mehr dem stark angewachsenen Aufgabenkatalog der Kommunen, vor allem im sozialen Bereich. Genau an diesen Kosten im sozialen Bereich muss sich der Bund auch stärker beteiligen. Denn als entsprechender Gesetz- und damit Aufgabengeber trägt er die zentrale Verantwortung. Von den Hilfen zur Pflege über die Eingliederungshilfe bis zur Kinderund Jugendhilfe, die Kommunen erledigen diese wichtigen Aufgaben gut, und sie machen das auch gerne. Es kann aber nicht sein, dass die Kostensteigerungen der letzten Jahre allein bei ihnen hängen bleiben, während der Anteil des Bundes starr auf dem gleichen Niveau verharrt. Es braucht daher dringend eine Dynamisierung der Bundesgelder. Schon jetzt müsste die Bundesregierung zusätzlich mindestens 15 Milliarden Euro pro Jahr bundesweit für die von den Kommunen geschulterten Kernaufgaben unseres Sozialstaats bereitstellen, anstatt mit sich selbst respekt- und ergebnislose Debatten über Kürzungen beim Bürgergeld zu führen, die an den realen Problemen in unserem Land vorbeigehen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Als letztes zentrales Thema der Kommunalfinanzen will ich noch kurz auf die Altschuldenlösung zu sprechen kommen. Wir in Nordrhein-Westfalen haben dafür den Weg freigemacht. Bei der Landesregierung trudeln derzeit, in diesen Wochen aus allen Ecken des Landes die entsprechenden Anträge auf Altschuldenübernahme ein. Landtag CDU und SPD im Bund haben versprochen, sich mit immerhin 250 Millionen Euro jährlich für alle Bundesländer zu beteiligen. Damit ist eine gute Sache beschlossen worden, auch wenn Bayern mit Markus Söder im Gegenzug mit 400 Millionen Euro rausgekauft wird. Jeder kann dazu, wie man das im Verhältnis bewerten will, seine eigene Meinung haben. Trotzdem ist die Zusage für die Altschuldenhilfe gut. Die Bundesregierung wird sich jetzt aber an diesen Worten messen lassen müssen. Ich hoffe, dass sie an dieser Stelle mal ihr Versprechen hält. Überfällig wäre die Bundesbeteiligung allemal. Unsere Landesregierung, vertreten durch Frau Ministerin Scharrenbach – ich bin sicher, dass sie gerade unserer Debatte folgt – und heute insbesondere durch Herrn Minister Optendrenk, bleibt mit diesem Gemeindefinanzierungsgesetz verlässliche Partnerin der Kommunen. Mit der Altschuldenlösung geht sie darüber hinaus eine der zentralen, in ihrer Hand liegenden Herausforderungen in unserem Land an. Wir als Grüne gehen diesen Weg voller Überzeugung mit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Zukunft der Kommunen und die finanziellen Handlungsspielräume der gerade erst gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder derjenigen, die sich in eineinhalb Wochen bei der Stichwahl bewähren werden, können hier im Land derzeit aber nur noch mit großer Mühe aufrechterhalten werden, und sie entscheiden sich am Ende maßgeblich in Berlin. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Vorstellung des Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2026 hat Frau Ministerin Scharrenbach ausweislich ihrer Pressemitteilung vom 3. September tatsächlich folgenden Satz formuliert – Zitat –: „Trotz der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung kennt die Gemeindefinanzierung unverändert nur eine Richtung: Hoch.“ Formal mag das zwar stimmen, Herr Minister Dr. Optendrenk, aber müsste der Satz, um die finanzielle Lage der nordrhein-westfälischen Kommunen treffend zu beschreiben, nicht vielmehr wie folgt lauten: „Wegen der schlechten allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und weil die Landesregierung weder willens noch in der Lage ist, die Kommunalfinanzierung auskömmlich zu gestalten, kennt die Defizitentwicklung der nordrhein-westfälischen Kommunen unverändert nur eine Richtung: Hoch“? 17.09.2025 Wenn die Landesregierung dann auch noch von einem neuen Rekordwert von 16,45 Milliarden Euro spricht, der für die Gemeindefinanzierung 2026 erreicht wird, muss dies für die Kommunen angesichts ihrer Haushaltsdefizite wie Hohn klingen. Systemund inflationsbedingt ist fast jedes Jahr ein neuer Rekordwert zu verzeichnen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Trotzdem erzählt Herr Witzel das auch immer!) Was soll also der ganze Verkaufssprech? „Die finanzielle Lage der Kommunen ist desaströs“, sagt Dr. Christian Raffer vom Deutschen Institut für Urbanistik laut dem WDR-Bericht „Schulden der Kommunen in NRW explodieren […]“ vom 5. September 2025. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden verzeichneten 2024 mit rund 7 Milliarden Euro das bislang höchste Defizit ihrer Geschichte. Dabei hat sich die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben von 2023 auf 2024 verdreifacht. Nur 16 von 430 Kommunen hatten im vergangenen Jahr einen ausgeglichenen Haushalt. Die Kassenkredite der nordrhein-westfälischen Kommunen sind im vergangenen Jahr um 2,5 Milliarden Euro angestiegen. Zum Thema „Kassenkredite“ führt der Kommunale Finanzreport 2025 der Bertelsmann Stiftung aus – Zitat –: „Sie liegen heute zwar deutlich niedriger als in früheren Jahren, dennoch markiert auch dies einen Trendwechsel, insbesondere in Nordrhein-Westfalen.“ Passend dazu haben sich die Kassenkredite in den nordrhein-westfälischen Kommunen laut der Landesdatenbank NRW im ersten Halbjahr 2025 um weitere 2,3 Milliarden Euro erhöht. Professor René Geißler, Mitautor der Studie, erklärte gegenüber dem WDR – Zitat –: „Die Problematik konzentriert sich immer stärker auf Nordrhein-Westfalen. Ein Viertel des bundesdeutschen Volumens entfällt auf lediglich neun Städte dieses Landes.“ Etwa ein Drittel der bundesweiten kommunalen Neuverschuldung aus dem Jahr 2024 betrifft Nordrhein-Westfalen. Insgesamt ist der Schuldenstand in 35 Kommunen innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte gewachsen. Zwölf Kommunen haben ihre Schulden sogar mehr als verdoppelt. Dr. Michael Thöne vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität Köln wird in dem WDR-Bericht wie folgt zitiert – Zitat –: „Aufgrund der wirtschaftlichen Flaute stagnieren die Einnahmen, auf der anderen Seite gehen die Sozialausgaben durch die Decke – es ist der perfekte Sturm, die Haushalte brechen regelrecht auseinander.“ Landtag Sowie – Zitat –: „In Nordrhein-Westfalen stellt sich die Situation noch pointierter […] dar, weil es viele sehr große Kommunen gibt, die noch einmal höhere Sozialausgaben haben. Zudem müssen die Kommunen auch finanziell Aufgaben allein tragen, um die sich anderswo die Länder ganz oder zum Teil kümmern.“ Die Kostensteigerung etwa bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen betrug 2024 allein 13,6 %. Der bei Schwarz-Grün so beliebte Verweis auf die Bundesebene springt also viel zu kurz. Der Kämmerer der Stadt Lünen hat neulich in einem in der Zeitschrift „der gemeindehaushalt“ erschienenen Aufsatz mit dem Titel „Der Sozialstaat frisst uns die Haare vom Kopf“ die unterschiedliche Finanzierung der Eingliederungshilfe in den unterschiedlichen Bundesländern zusammengestellt. Die im Bundesländervergleich unterschiedlichen Finanzierungsregelungen führen im Ergebnis dazu, dass die Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe zu etwa zwei Dritteln von den Kommunen und zu etwa einem Drittel von den Ländern getragen werden. Im Einzelnen finanziert die Mehrheit der Länder die Eingliederungshilfe mindestens zur Hälfte mit. Vollständige Kommunalfinanzierungen sind dagegen lediglich in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen vorzufinden. Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen ist also zu einem Gutteil ein vom Land hausgemachtes Problem, das vor allem mit dem im Verhältnis zum Kommunalisierungsgrad nicht kongruenten Verbundsatz von 23 % zusammenhängt. Die FDP-Fraktion hatte daher für dieses Jahr einen gegenfinanzierten Anstieg des Verbundsatzes von 23 auf 24 % beantragt, was Schwarz-Grün natürlich abgelehnt hat. Fortgeschrieben für 2026 wären dies 708 Millionen Euro, die Schwarz-Grün im Haushaltsentwurf hätte umschichten müssen. Mittlerweile fordert der Vorstand des Städtetags NRW in einem Beschluss vom 2. Juli 2025 als Sofortmaßnahme eine dauerhafte Anhebung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 um 5 Prozentpunkte auf 28 %. Nach aktuellem Stand wären das 3,54 Milliarden Euro. Dass Schwarz-Grün nicht zaubern kann, kann man ihnen nicht vorwerfen. Vorwerfen muss man CDU und Grünen aber vor allem ihre Grundphilosophie, die Minister Dr. Optendrenk in seiner Pressenmitteilung vom 8. Juli 2025 zum Beschluss des Haushaltsplans durch das Kabinett zum Ausdruck gebracht hat – Zitat –: „Eine weitere Konsolidierung des Haushalts […] wäre mit Blick auf die konjunkturpolitischen Wirkungen kontraproduktiv.“ Mit dieser Haltung können Sie weder den Landeshaushalt in den Griff 17.09.2025 bekommen noch den Kommunen mehr Geld zukommen lassen. (Beifall von der FDP) Und jetzt kommen Sie nicht wieder mit Ihren 250 Millionen Euro Altschuldenhilfe! Die sind im Verhältnis zu den aktuellen Defiziten ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2025 erneut die Notwendigkeit eines Konsolidierungsplans für das Land angemahnt und ausgeführt – Zitat –: „Der LRH ist der Auffassung, dass die eingerichtete Arbeitsgruppe ‚Aufgabenkritik‘ endlich für den Haushaltsgesetzgeber erkennbare Ergebnisse liefern muss.“ Dem kann man nur zustimmen. Die Landesregierung muss endlich Transparenz über die Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik“ schaffen und sich nicht länger hinter ihrem Arkanbereich verstecken, wenn sie sich nicht dem Verdacht ausgesetzt sehen will, dass es sich dabei lediglich um ein Kaffeekränzchen als Alibiveranstaltung handelt. Verglichen mit dem Großen und Ganzen der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen erscheint die Detailkritik zum GFG 2026 auf den ersten Blick marginal, ist es aber trotzdem wert, hier behandelt zu werden, weil sich die Inkonsistenz in der Argumentation der Landesregierung darin geradezu beispielhaft manifestiert. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Während die Landesregierung im Haushaltsentwurf 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorsieht, aufgrund der stagnierenden Wirtschaft die Tilgung des Coronasondervermögens und des Sondervermögens „Krisenbewältigung“ in den Jahren 2026 und 2027 auszusetzen, bringt sie im Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes stur die 29,8 Millionen Euro Rückführung der Coronakreditierung von der originären Finanzausgleichsmasse in Abzug – als ob die Kommunen nicht genauso von der stagnierenden Wirtschaft betroffen wären wie das Land! Sie haben keine Hemmungen, den Kommunen etwas abzuverlangen, was Sie sich selbst nicht zumuten möchten, nämlich eine lineare Tilgung der Coronaschulden. (Christian Dahm [SPD]: So ist das!) Bei dem neuen Vorwegabzug für eine Unterstützung der Digitalisierung von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Höhe von 15 Millionen Euro muss sich die Landesregierung fragen, ob das nicht aus dem Einzelplan 08 leistbar ist. Nachvollziehbar ist, dass der Städtetag NRW in seinem Vorstandsbeschluss vom 2. Juli die Aufnahme neuer Sonderbedarfe oder fachspezifischer Förderungen aus GFG-Mitteln abgelehnt hat. Landtag (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Darüber tröstet auch nicht hinweg, dass sich der Vorwegabzug aus dem Wegfall der Klima- und Forstpauschale und der Nichtdynamisierung der Aufwandsund Unterhaltungspauschale speist. Der Wegfall der Klima- und Forstpauschale ist selbstverständlich zu begrüßen, da diese im GFG ohnehin systemwidrig war. Ebenfalls ist zu begrüßen, dass Sie nicht der Versuchung erlegen sind, entsprechend dem im letzten Jahr im Ausschuss für Heimat und Kommunales präsentierten Gutachten einen Klima- oder Klimawirkungsansatz in das Gemeindefinanzierungsgesetz aufzunehmen. (Beifall von der FDP) Da selbst das FiFo bei der Vorstellung seines Gutachtens im Ausschuss für Heimat und Kommunales konzedieren musste, dass der Klimaschutz nicht zu dem herkömmlichen kommunalen Finanzausgleich passe und aufgrund einer Menge technischer und rechtlicher Gründe im kommunalen Finanzausgleich keinen Raum finde, waren Sie gut beraten, auf solche Experimente zu verzichten. (Beifall von der FDP) Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 ist im Wesentlichen eine technische Fortschreibung des Status quo. Das ist im Hinblick auf die dramatische Lage der Kommunalfinanzen nicht situationsangemessen. Das reicht nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Debatte hier, die Wortbeiträge der Vorredner, besser könnte man die Gründe für die Ergebnisse der Kommunalwahl vom Sonntag nicht zusammenfassen. Ich will kurz resümieren, weil der eine oder andere schon anfängt, sich das schönzureden. SPD: schlechtestes Ergebnis seit dem Krieg. CDU: schlechtestes Ergebnis seit dem Krieg. FDP – kaum mehr vorhanden –: schlechtestes Ergebnis seit dem Krieg. Grüne: fast halbiert. (Zurufe von den GRÜNEN) Da wäre es dann schon an der Zeit, meine Damen und Herren, sich und das eigene politische Angebot zu überdenken. Aber nein, das Erste, was unser Sonntagsreden-Ministerpräsident verlautbaren lässt, ist, dass überall dort, wo die AfD jetzt in der Stichwahl ist, die Kartellparteien zusammenarbeiten müssten, um einen AfD-Oberbürgermeister zu verhindern. 17.09.2025 Vielen Dank, Herr Wüst, besser hätte man nicht beweisen können, dass zwischen ihnen de facto kein Unterschied mehr besteht. Wer CDU wählt, wer SPD wählt, wer Grüne wählt, der bekommt immer die gleiche Soße. Und das war auch in dieser Debatte hier …

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Berivan Aymaz

Herr Abgeordneter Tritschler, ich bitte Sie, dass Sie jetzt vielleicht doch zum Thema sprechen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Andreas Keith [AfD]: Was soll das denn jetzt? – Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Unverschämtheit!)

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Sven Werner Tritschler AfD

Ich bin beim Thema. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Anmaßend!) Frau Präsidentin, bringen Sie mich nicht in Versuchung, Sie noch zu wählen, damit wir hier mal ein fähiges Tagungspräsidium bekommen. (Christian Dahm [SPD]: Eine Frechheit ist das!) Es werden wieder Unterschiede simuliert, wo keine sind. Sie alle haben die Städte, Gemeinden und Kreise im Land über Jahrzehnte finanziell ausgehungert. Sie haben NRW heruntergewirtschaftet und schreien jetzt nach Geld, Frau Präsidentin, aus dem Bund, also nach Geld von anderen, das absehbar nie kommen wird. Und das wissen Sie auch. Aber es ist eine schöne Nebelkerze, um vom eigenen Versagen abzulenken. Aber bleiben wir mal bei den drei Städten, in denen die AfD am 28.09. in die Stichwahl geht – das ist auch ein gutes Beispiel für Ihr Versagen in Sachen „Kommunalfinanzen“ –: Hagen, Duisburg, Gelsenkirchen. Schauen wir uns mal an, was am Ende dabei herauskommt, wenn man jahrzehntelang von Ihnen heruntergewirtschaftet wird. Jahrzehntelang hat dort die SPD dominiert. Das war mal ihre Herzkammer, inzwischen ist es eher eine Herzrhythmusstörung. Und hin und wieder darf auch mal die CDU ein bisschen mitspielen. Besonders katastrophal ist die Finanzlage in der Stadt Hagen. Im Jahr 2023 lag der Anteil der Kassenkredite am Kernhaushalt bei 93,8 %. 93,8 % des Gesamthaushaltes sind Kassenkredite. Die Zinslast betrug 16 Millionen Euro jährlich. Aber das hindert Ihre Parteifreunde im Rathaus nicht, das Geld munter weiter zum Fenster hinauszuwerfen. Da lässt man zum Beispiel den Bau einer Schule in einem Sumpf prüfen – mit absehbar negativem Ausgang – und bezahlt dafür 100.000 Euro. In der Stahlstadt Duisburg bangt man um die Zukunft von thyssenkrupp. Das ist nicht vom Himmel gefallen, Landtag meine Damen und Herren. Das ist das Ergebnis von – Zitat – der dümmsten Energiepolitik der Welt. Ihre wahnwitzigen Wasserstoffträumereien werden den Standort nicht retten. Sie verbrennen nur ein paar Hundert Millionen Euro Steuergeld. Wer Stahl kochen will, braucht günstige Energie, und die gibt es nicht in Deutschland, die gibt es nicht mit Ihrer Politik, und die gibt es ganz bestimmt nicht mit Wasserstoff. Schließlich Gelsenkirchen: ebenfalls Rekordverschuldung, ebenfalls jahrzehntelange SPD-Misswirtschaft. Die Stadt bräuchte wieder Industrie und Arbeitsplätze. Aber was bekommt sie? Sie bekommt eine Internationale Gartenausstellung für 170 Millionen Euro. Na ja, das ist ja auch was. Was diesen drei Städten neben ihrer miserablen Finanzlage noch gemein ist, ist Massenzuwanderung aus Südosteuropa. Jetzt muss ich ja aufpassen, wie man das korrekt ausdrückt, aber nennen wir es mal Roma-Zuwanderung. Ich habe in der letzten Woche mit unserer Bundessprecherin Alice Weidel, unserem dortigen OB-Kandidaten und meiner Kollegin Seli-Zacharias ein besonders betroffenes Viertel in Gelsenkirchen besucht: Ückendorf. In Hagen sieht es ähnlich aus, in Duisburg übrigens auch. Es sind überall dieselben Bilder: heruntergekommene Häuser und Straßen, Dreck, Müll. Damit sind immense Kosten für die Kommunen verbunden. Da müssen gewaltige Summen für Sozialleistungen aufgewendet werden – nicht selten für Kinder, die es nachweislich gar nicht gibt. Aber es wird nicht kontrolliert, stattdessen wird die Klientel weiter gehätschelt. Während sich berufstätige Mütter in Deutschland frühzeitig um Kita-Plätze bemühen müssen, um nicht leer auszugehen, schickt die Stadt Gelsenkirchen eine mobile Kita in einschlägige Stadtviertel, weil man der Klientel offenbar nicht einmal einen kurzen Fußweg zumuten darf. Die Stadt Duisburg wiederum bezahlt sogenannte Straßenpaten, die als Südosteuropäer anderen Südosteuropäern erklären sollen, dass man seinen Müll nicht einfach auf die Straße wirft. Ein Ergebnis ist nicht messbar, aber das Programm wird für teuer Geld fortgesetzt. Sie stellen sich hierhin und jammern über den Bund, der Ihnen nicht genug Geld schickt, meine Damen und Herren. Das ist ausschließlich Ihr Versagen – ganz davon abgesehen, dass Sie alle, wie Sie hier sitzen, im Bund Verantwortung tragen oder bis vor Kurzem noch getragen haben. Aber machen Sie nur weiter so. Schieben Sie nur weiter Verantwortung hin und her. Dann, das verspreche ich Ihnen, war der vergangene Sonntag nicht das Ende, sondern der Anfang der Fahnenstange. (Beifall von der AfD) 17.09.2025 Glauben Sie mir: Es wird auch nicht helfen, wenn Sie sich hier mit einem Aufwuchs der Mittel für die Kommunen rühmen. Erstens – wir haben es gerade gehört – wachsen diese Mittel langsamer an als der Landeshaushalt insgesamt, und zweitens wurde der Aufwuchs längst wieder durch Kostensteigerungen aufgefressen. Statistische Taschenspielertricks flicken kein Schlagloch und sanieren keine Schule. Die Menschen sind trotz größter Anstrengungen Ihrer Bildungs- und Medienpolitik auch nicht blöd. Sie müssen in den Städten leben, die Sie kaputtwirtschaften. Wenn es dort besser werden soll, braucht es mehr als ein paar Almosen aus der Landeskasse. Es bräuchte eine echte und durchgehende Autonomie in Finanzfragen, etwa einen kommunalen Hebesatz auf die Einkommensteuer, wie es die AfD schon seit Langem fordert. Es bräuchte Kommunalpolitiker, die gestalten können und Verantwortung übernehmen wollen, anstatt nur betteln zu gehen. Aber nichts davon wird es mit Ihnen geben, meine Damen und Herren. Das gibt es nur mit der AfD, und zwar bald. Versprochen. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Tritschler, wegen einer Äußerung von Ihnen werde ich einen Prüfauftrag durchgeben. Auch bezüglich Ihres Zwischenrufes, Frau Abgeordnete Seli-Zacharias, kommt noch ein Prüfauftrag. Wir setzen die Debatte nun fort. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Sven Werner Tritschler [AfD]: Danke für die Info! Habe ich jetzt unbedingt gebraucht!) Wir sind am Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/15002 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Wir stimmen auch zu!) – Die AfD stimmt auch zu, okay. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Und wir kommen zu: 3 Kommunen in Nordrhein-Westfalen fair beteiligen – Kommunalquote aus dem Bundes-Sondervermögen festlegen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/15586 Landtag Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD dem Abgeordnetenkollegen Herrn Dahm das Wort.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über nicht weniger als die Zukunftsinvestitionen und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, denn insgesamt erwarten wir hier in NRW aus dem Bundessondervermögen 21 Milliarden Euro für die nächsten Jahre; für Klimaschutz, für Infrastruktur, für die Transformation und für unsere Wirtschaft. Das ist, finde ich, eine historische Chance für Nordrhein-Westfalen, die wir hier in diesem Haus gemeinsam nutzen sollten. (Beifall von der SPD und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Aber ich will auch deutlich sagen: Diese Zukunft wird nicht hier im Landtag gebaut; sie wird auch nicht in den Ministerien gebaut. Sie wird in unseren Städten und Gemeinden und in Kreisen gestaltet – dort, wo die Schulen saniert, die Straßen repariert und instandgesetzt, Busse bestellt und Wärmenetze aufgebaut werden, wo die Transformation also umgesetzt wird. Ohne die Kommunen bleibt dieses Sondervermögen ein Papiertiger. Genau dazu hören wir heute – das war schon Bestandteil der Haushaltsberatungen – aber nichts, weder von der Landesregierung noch von den regierungstragenden Fraktionen. Insgesamt gibt es donnerndes Schweigen. Während andere Länder längst verbindliche Kommunalquoten zugesagt haben – ich will Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen erwähnen –, herrscht in Nordrhein-Westfalen das große Herumeiern. Schleswig-Holstein und Niedersachsen garantieren ihren Städten und Gemeinden eine Kommunalquote von 60 %. Rheinland-Pfalz stockt sogar noch die Landesmittel auf. Und Nordrhein-Westfalen? Nichts Konkretes, keine Quote, keine Verbindlichkeit und, so glaube ich, kein Plan. Der Minister hat vorhin angedeutet, man sei in Gesprächen. Bisher bestand die Hochleistung dieser Landesregierung darin, die 60-%-Quote aus dem Bundesgesetz wieder herauszustreichen. Das ist die politische Leistung dieser Landesregierung bei diesem Bundessondervermögen. (Beifall von der SPD) Kurz gesagt: Sie halten sich hier alle Optionen offen. Am Ende droht, dass die Milliarden in Ihrem Landeshaushalt versickern, anstatt dort anzukommen, wo sie gebraucht werden. Einige Andeutungen haben wir vorhin von Ihnen gehört, Herr Minister. Es soll in Polizeigebäude investiert werden, in staatliche Gebäude – öffentliche Investitionen sind das eine –, offensichtlich aber als Landesinvestitionen. Das ist etwas anderes als seinerzeit vorgesehen und vorgeplant. 17.09.2025 Das ist auch ein Misstrauensvotum gegen die gesamte kommunale Familie. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits mehrfach erklärt, dass 78 % der öffentlichen Investitionen in den letzten Jahren in den Städten und Gemeinden investiert worden sind; in Schulen, Straßen, Busse und Schwimmbäder. All das wird vor Ort bezahlt und umgesetzt. Deshalb ist es nur konsequent und fair, den Kommunen einen Anteil von mindestens 80 % zuzugestehen. Darum fordern wir eine Kommunalquote aus dem Sondervermögen von 80 % für die Städte in Nordrhein-Westfalen. Alles andere wäre eine bewusste Schwächung und damit eine Schwächung unseres gesamten Landes. Es gibt noch eine zweite ernsthafte Dimension. Auch die haben Sie heute Morgen angesprochen, Herr Finanzminister. Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür. In kaputtgesparten Kommunen, in Städten ohne Handlungsspielraum, wächst der Nährboden für Populisten und rechte Parteien. Das haben wir noch am vergangenen Sonntag gesehen. Wer Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern will, muss unsere Kommunen stark machen. Auch ver.di hat in den letzten Tagen in einer Presseerklärung erklärt, dass völlig zu Recht darauf hingewiesen wird, dass das Sondervermögen dort ankommen muss, wo es gebraucht wird: vor Ort in den Städten und Gemeinden. In vielen Städten gibt es Grundschulen mit undichten Fenstern, kaputten Heizungen und Toiletten aus den 70er-Jahren. Es müssen Brücken gesperrt werden. Ich könnte noch viele andere Beispiele aufzählen. Das sind keine Luxuswünsche. Das sind Grundlagen für ein funktionierendes Gemeinwesen, und das ist übrigens auch die Grundlage einer funktionierenden Wirtschaft, mit der mehr Geld ins Land geholt werden kann. Wer hier spart oder die Kommunen im Unklaren lässt, gefährdet nicht nur die Zukunft, sondern auch die Sicherheit der Menschen. Meine Damen und Herren, es ist heute mehr als ein Zahlenspiel. Der Unterschied könnte nicht klarer sein. Wir fordern 80 % für die Kommunen, und der Ministerpräsident hat „irgendwas über 50 %“ gesagt, wenn ich es im WDR richtig gelesen und gehört habe. Was heißt denn das? 52 % oder 53 %? Das macht den Unterschied aus. Wir sagen: 80 % müssen in den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ankommen. Wir haben auch einen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Das hat großes Aufsehen bei Ihnen und bei den Spitzenverbänden erregt. Aber es ist erst einmal ein Vorschlag. Über die Verteilquote können wir, denke ich, miteinander reden. Aber eines ist klar: Schluss mit dem Taktieren. Schluss mit leeren Versprechungen. Sagen Sie hier und heute klipp und klar, wie das Geld verteilt werden soll. Was kommt in den Städten Landtag und Gemeinden an, damit vor Ort geplant werden kann? Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch: mindestens 80 % für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir können natürlich über alles reden – da hat der Kollege recht –, aber wenn es geht, in der vereinbarten Redezeit. – Jetzt hat für die CDU-Fraktion der Kollege Olaf Lehne das Wort. Bitte sehr.

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Olaf Lehne CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Dahm, die Forderung nach einer Kommunalquote aus dem Sondervermögen des Bundes in Höhe von 80 % zeigt wieder einmal beeindruckend: Die SPD hat keine Ahnung von lösungsorientierter, nachhaltiger und praxisnaher Finanzpolitik. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Schon die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir die strukturelle Unterfinanzierung unserer Kommunen nicht mit Gießkannenpolitik lösen, wie sie hier gefordert wird. Daran ändert auch die Verfügbarkeit von Bundesmitteln in Höhe von 21 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität nichts. Auch der Vorwurf, wir ließen unsere Kommunen im Regen stehen, ist völlig haltlos. Erst kürzlich haben wir mit der Altschuldenlösung bewiesen, dass wir an der Seite unserer Kommunen stehen. Von der SPD kam zur Regierungszeit nichts – wie üblich. (Christian Dahm [SPD]: Das ist aber falsch!) Die Bundesregierung steht nun in der Pflicht, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen. Das betrifft CDU und SPD im Bund gleichermaßen. Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag des Bundes zum Einstieg in die Altschuldenlösung ist ein Anfang. Nun müssen diesen Worten Taten folgen. Ein Hinweis an die SPD: Auf Bundesebene stellt Ihre Partei den Vizekanzler, der zugleich Bundesfinanzminister ist. Es wirkt widersprüchlich, hier in Düsseldorf einfache Lösungen zu fordern, während in Berlin die Feinabstimmung noch läuft. Man kann nicht gleichzeitig Mitverantwortung tragen und so tun, als stünde man außen vor. Fakt ist zudem: Die Kommunen können im kommenden Jahr mit rund 16,5 Milliarden Euro aus der Gemeindefinanzierung des Landes rechnen. Dies ist ein Zuwachs in Höhe von 684 Millionen Euro gegenüber 2025. (Christian Dahm [SPD]: Falscher Tagesord- nungspunkt!) 17.09.2025 Wir halten Wort und stellen jährlich 250 Millionen Euro für die Altschuldenlösung bereit. Das ist eine Entlastung in Milliardenhöhe über die kommenden Jahrzehnte. Insgesamt sollen über 40 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt an die Städte und Gemeinden fließen – mehr als jeder dritte Euro. Das ist konkrete Unterstützung; das ist echte, kommunalfreundliche Politik. Aber davon haben Sie auch keine Ahnung. Sie sehen: Wir lassen unsere Kommunen keineswegs im Regen stehen – im Gegenteil. Insbesondere mit der Altschuldenlösung haben wir einen im Bundesgebiet bisher beispiellosen Vorstoß gewagt, der sich sehen lassen kann. Der Vorschlag, die Verteilung der Bundesmittel allein über das GFG vorzunehmen, erscheint auf den ersten Blick praktisch, erfüllt jedoch in der Praxis nicht den gewünschten Zweck. Dass eine Verteilung allein nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht ausreicht, haben die Kommunen längst selbst klargemacht. Denn das GFG stellt im Wesentlichen auf die generelle Finanzkraft der Kommunen ab. Die kommunale Infrastruktur sowie der damit einhergehende Investitionsbedarf stehen und fallen hingegen mit der Bevölkerungszahl und der Fläche der betroffenen Kommune. Der Versuch der SPD-Fraktion, sich mit einem solchen Vorschlag als Heilsbringer der nordrhein-westfälischen Kommunen zu inszenieren, läuft ins Leere. Wir haben uns in Berlin dafür stark gemacht, dass es überhaupt ein Sondervermögen gibt, (Christian Dahm [SPD]: Bestimmt nicht für die Kommunen!) und wir werden in Nordrhein-Westfalen im engen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden eine faire und tragfähige Verteilung erarbeiten. Das ist seriös, das ist nachhaltig, und das verschafft den Städten und Gemeinden echte Planungssicherheit. Einmal mehr wird deutlich: Solide Finanzpolitik bleibt auch weiterhin ein Fremdwort für die Sozialdemokraten. Statt den Umstand zu würdigen, dass sich nicht nur die Kommunen in haushaltspolitisch herausfordernden Zeiten befinden, sondern auch wir als Land mit sinkenden Steuereinnahmen und steigenden Ausgaben konfrontiert sind, fordern Sie eine landesseitige Aufstockung der vorgesehenen Bundesmittel. Vorschläge zur Gegenfinanzierung? Fehlanzeige. Selbstverständlich werden wir jeglichen finanzpolitischen Verpflichtungen, die uns im Zusammenhang mit der Zuweisung aus dem Sondervermögen übertragen werden, nachkommen. Wir sind und bleiben uns unserer Verantwortung bewusst. Schließlich wird nicht zuletzt per Grundgesetz dazu aufgefordert, eine angemessene Finanzausstattung unserer Kommunen zu gewährleisten. Daran halten wir uns und werden dies Landtag auch künftig tun. Ihr Antrag ist überflüssig und wird aus diesen Gründen von uns abgelehnt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Dr. Robin Korte das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal ist es gut, dass wir heute so viel über Kommunalfinanzen reden und sich diese Debatte gleich an die Debatte zum Gemeindefinanzierungsgesetz anschließen kann, denn im Kern geht es um die gleiche Frage: Wie viel Geld bekommen die Kommunen – allerdings hier aus ganz verschiedenen Töpfen? Dieses Sondervermögen ist zustande gekommen, weil der neue Bundeskanzler nach der Wahl endlich eingestanden hat, was andere schon lange gesagt haben: dass wir, um dieses Land am Laufen zu halten, investieren und auch neue Schulden aufnehmen müssen. Eine Reform der Schuldenbremse bleibt weiterhin unumgänglich, denn mit dem Mantra der schwarzen Null verschleißen wir unsere Infrastruktur, und wir werden den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft nicht gerecht. Deshalb war es richtig, dass sich die grüne Bundestagsfraktion – anders als andere dies in der letzten Legislatur in der Opposition getan haben – nicht für die Fundamentalopposition entschieden hat, sondern dass sie in starken Verhandlungen das Beste für dieses Sondervermögen herausgeholt hat. Ohne die grüne Bundestagsfraktion hätte es keine zusätzlichen Investitionen und auch keine Investitionen in den Klimaschutz gegeben. Umso dreister sind die Versuche der Bundesregierung zu bewerten – maßgeblich von Finanzminister Klingbeil –, das Sondervermögen jetzt bereits zweckentfremden und daraus Subventionen für Gas oder Strafzahlungen für nicht erreichte Klimaziele bezahlen zu wollen. Dem Vernehmen nach soll zumindest letztere Option inzwischen wieder vom Tisch sein. Hoffen wir, dass es stimmt. Bei allem Positiven, was es zum Sondervermögen im Grundsatz aber zu sagen gibt, bleibt aus meiner Sicht ein großer Wermutstropfen: der Anteil für Länder und Kommunen. Dass sich alle Länder und Kommunen gemeinsam 100 Milliarden Euro – ein Fünftel – teilen müssen, ist schlicht nicht angemessen. Allein die Kommunen tragen etwa ein Viertel der staatlichen Aufgaben in Deutschland, darunter sehr viele Aufgaben mit hohen Investitionsbedarfen wie beispielsweise der Bau von Schulen oder Kindertagesstätten. Selbst wenn der Anteil nur für die Kommunen wäre, wäre er deutlich zu gering. Nun sollen sich aber 17.09.2025 Länder und Kommunen das Geld teilen. Selbstverständlich müssen die Kommunen den Hauptteil dieses Geldes erhalten, und ich bin unserem Ministerpräsidenten dankbar, dass er das auf seine verlässliche Art unzweifelhaft klargestellt hat. Aber in der Debatte und vor allem mit dem Framing, wie die SPD es in dieser Debatte mit ihrem Antrag setzt – das Land würde sich quasi die eigenen Taschen vollmachen –, geht manchmal unter, dass auch die Länder dringende Investitionen zu tätigen und Investitionsstau aufzuholen haben; Investitionen, bei denen es für die Menschen im Alltag nicht darauf ankommt, ob sie vom Land oder von der Kommune bezahlt werden. Es geht darum, dass die Dinge funktionieren. Ich denke zum Beispiel an unsere Hochschulen, an die Sanierung maroder Straßen und den öffentlichen Personennahverkehr. Deswegen macht es Sinn, sich für die Entscheidung, wie man das Geld aufteilt, zumindest etwas Zeit und Hirnschmalz zu nehmen und nicht schneller sein zu wollen als der Bundestag, der das Gesetz noch längst nicht beschlossen hat. Wenn das Gesetz im Bund durch ist, dann muss das Geld – da bin ich mit Ihnen einer Meinung, Herr Dahm – den Kommunen so unkompliziert und schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Deshalb ist es richtig, sich Gedanken über den Verteilschlüssel zu machen, und ich bin mir sehr sicher, dass die Landesregierung das auch tut. Mir und uns als Grünen ist wichtig, dass wir genau hinschauen, wo der Investitionsstau am gravierendsten ist, und dass wir dementsprechend die Verteilung anpassen. Dass finanzschwache Kommunen besonders berücksichtigt werden müssen, ist klar. Das versteht sich hoffentlich von selbst, und das sagt überdies auch der Bundesgesetzentwurf aus. Eine Orientierung am GFG kann für eine bedarfsorientierte Verteilung zumindest in Teilen durchaus ein geeigneter Maßstab sein. Aber ausschließlich auf die aktuelle GFG-Zuweisung zu schauen, wie es der Antrag der SPD zumindest interpretieren lässt – zumindest sind Sie dazu nicht ganz klar –, wäre aus meiner Sicht zu kurz gesprungen, weil die Berechnung der Schlüsselzuweisungen die Finanzkraft immer nur bezogen auf ein Jahr misst. Es muss also mindestens der Mittelwert gebildet werden. Wenn wir uns da einig sind, dann ist das fein. (Zuruf von Justus Moor [SPD]) Zu beachten ist außerdem, dass auch Gemeinden, die nach dem GFG derzeit als abundant gelten, natürlich auch Investitionsbedarfe haben können, insbesondere im Hinblick auf die Klimaneutralität als ein zentrales Ziel des Sondervermögens. Sie sehen also, meine Damen und Herren, geschätzte Kollegen und Kolleginnen der SPD: Was noch zu klären ist, ist in vielen Punkten dann doch Landtag etwas komplexer, als Sie mit Ihrem Antrag suggerieren und hier zum Beschluss vorlegen. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab, wenngleich wir mit Ihnen und auch mit unserem Ministerpräsidenten einer Meinung sind, dass bei uns in Nordrhein-Westfalen insbesondere die Kommunen selbstverständlich vom Sondervermögen profitieren müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dirk Wedel das Wort. Bitte sehr.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag der 20. Wahlperiode hat noch nach der Bundestagswahl die Schuldenbremse geschliffen und neben der strukturellen Verschuldungsmöglichkeit für die Länder unter anderem ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro geschaffen, von denen 100 Milliarden Euro den Ländern zustehen. Die FDP hat dieses Vorgehen sowohl dem Verfahren als auch seinem Inhalt nach abgelehnt. Anders als Union, SPD und Grüne sehen wir keinen Segen darin, durch die Aufnahme exorbitanter Schulden zulasten kommender Generationen und unserer finanziellen Solidität kurzfristig dem Druck zur Prioritätensetzung und Konzentration auf die Kernaufgaben des Staates auszuweichen. Wenn diese Mittel aber ohnehin ausgegeben werden, kommt es darauf an, dass der vom Verfassungsgesetzgeber vorgegebene Zweck – der schnelle und wirksame Abbau des Investitionsstaus und damit einhergehend die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und des Wirtschaftswachstums – bestmöglich erreicht und die Mittel nicht zweckentfremdet werden. Eine wichtige – aber eben nur eine – in diesem Zusammenhang zu treffende Entscheidung ist, welchen Anteil das Land an den rund 21 Milliarden Euro, die auf Nordrhein-Westfalen entfallen werden, an die Kommunen weiterleitet. Der Referentenentwurf des Bundesgesetzes sah noch eine Mindestquote von 60 % vor. Die SPD-Fraktion, die da sicherlich nähere Einblicke hat, behauptet, die Mindestquote für Kommunen sei unter anderem auf Betreiben der NRW-Landesregierung gestrichen worden. (Justus Moor [SPD]: Ja!) Da passt es ins Bild, dass Minister Dr. Optendrenk lediglich von Fairness und Ministerpräsident Wüst von einem – Zitat – „überwiegenden Anteil“ spricht, der an die Kommunen gehen soll. Vollkommen klar ist, dass der Bedarf der nordrheinwestfälischen Kommunen sehr hoch ist. Der Städteund Gemeindebund beziffert deren Investitionsrück-17.09.2025 stände auf mehr als 50 Milliarden Euro. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ fordert, dass zwei Drittel der 100 Milliarden Euro direkt an die Städte und Gemeinden fließen sollen, weil die Kommunen bundesweit etwa zwei Drittel der kommunalen Investitionen stemmen. Der Städtetag NRW fordert die Weiterleitung von mindestens 78 %, was dem kommunalen Anteil an den nordrhein-westfälischen Investitionsausgaben der letzten fünf Jahre entspricht. Die SPD-Fraktion will das nun alles toppen und fordert mit ihrem Antrag für Nordrhein-Westfalen eine Kommunalquote von mindestens 80 %. Zudem sollen die Mittel über das Gemeindefinanzierungsgesetz, also nach allgemeinem Finanzbedarf, auf die Kommunen verteilt werden. Dies in der Woche vor der Kommunalwahl zu kommunizieren, entlarvt die Forderung der SPD als durchsichtiges Wahlkampfmanöver, mit dem sie ihre vermeintlichen Hochburgen besonders bedenken will. (Zuruf von der SPD) Zu Recht haben der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag umgehend widersprochen. Kommunale Infrastruktur wird insbesondere durch die Einwohnergröße und die jeweilige Fläche bestimmt. Als FDP-Fraktion verlangen wir Planungssicherheit für die Kommunen, eine schnelle und unbürokratische Mittelvergabe sowie eine klare Ausrichtung auf wachstumsfördernde Investitionen, um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern. Noch wichtiger als die Höhe der Kommunalquote ist für den Abbau des Investitionsstaus und die Generierung von Wirtschaftswachstum, sicherzustellen, dass tatsächlich nur zusätzliche Investitionen mit den Mitteln des Sondervermögens finanziert werden. Das entspricht aber nicht den Interessen der schwarz-grünen Landesregierung. So hat diese bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2025 dabei mitgewirkt, dass im Entwurf des Bundesgesetzes insbesondere die Zusätzlichkeit entfallen ist, die Verwendungsbreite bei der Umsetzung auch auf Bereiche wie „Sport“, „Kultur“ und „innere Sicherheit“ erweitert und eine Doppelförderung ermöglicht wird – mit dem Ziel, weitere Spielräume für den desolaten Landeshaushalt zu generieren. Entsprechend hat die Landesregierung auch im Bundesrat am 11. Juli 2025 abgestimmt. Der Bundesrechnungshof hat diese Punkte sowie den Entfall der Mindestquote für die Kommunen in der vergangenen Woche scharf kritisiert und den Gesetzentwurf mit Blick auf die Erfolgsfaktoren als substanzlos bezeichnet. Die FDP-Fraktion teilt dies ausdrücklich – ebenso wie die Auffassung des Bundesrechnungshofs, dass sich das Kriterium der Zusätz-Landtag lichkeit unmittelbar aus Art. 143h Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ergibt und damit alle investiven Mittel aus dem Sondervermögen das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen müssen. Meine Damen und Herren, den Antrag der SPD-Fraktion lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Tritschler das Wort. Bitte sehr.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Euphemismus – vom griechischen „eu“ für „gut“ und „phēmí“ für „sprechen/sagen“ – ist ein gängiges Werkzeug in der Politik: Worthülsen, die eher negativ behaftete Umstände positiv einkleiden und beschönigen. Wir kennen das: Die Rundfunkgebühr wird zum Rundfunkbeitrag und dann zur Demokratieabgabe und die Gebührenerhöhung zur Beitragsanpassung. Kriege werden friedenssichernde Maßnahmen und Kriegsopfer werden Kollateralschaden. Aber mit einer Wortschöpfung, haben Sie sich wirklich selbst übertroffen: dem Sondervermögen. Tatsächlich ist der Begriff aber gar nicht so neu, wie man denken mag. Schon 1953 gab es in der Bundesrepublik ein ERP-Sondervermögen, das sich aus Geld der Marschallplanhilfe – also nicht aus Schulden – befüllte. Gleiches galt für den Kinder- und Jugendplan in den 1960er-Jahren, der ebenfalls ein Sondervermögen war. Der Begriff „Sondervermögen“ bezeichnete ursprünglich also nur einen Haushalt, der neben dem eigentlichen Staatshaushalt stand. Schuldenfinanziert wurde es erstmals teilweise zum Aufbau Ost 1990. 2020 folgte dann das Corona-Sondervermögen. Wir haben hier auch eines beschlossen, vollständig schuldenfinanziert. Seither geht es Schlag auf Schlag: 2022 das Sondervermögen Bundeswehr, 2022 der Klimaschutz- und Transformationsfonds, und im März dieses Jahres stimmte dann ein längst abgewählter Deutscher Bundestag für ein gewaltiges Sondervermögen für – wie es heißt – Infrastruktur und Klimaneutralität. Allein an diesem zeitlichen Ablauf kann man den Niedergang der politischen Kultur in Deutschland ablesen. Sie, meine Damen und Herren, verfügen über gigantische Staatseinnahmen und kriegen es nicht auf die Reihe, irgendwo und zu irgendeiner Zeit einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Inzwischen versuchen Sie es nicht einmal mehr. Wenn Sie vom Sparen reden, meinen Sie in Wirklichkeit, weniger Schulden zu machen. 17.09.2025 Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Ihre Mutter und Ihr Vater wären immer gerne in den Urlaub geflogen, hätten sich das aber eigentlich nie leisten können. Also hätten sie das Ganze auf Pump finanziert – oder, wie man hier sagen würde, per Sondervermögen. Und weil das keine Bank allzu lange mitmacht, hätten Ihre Eltern Ihre Arbeitsleistung, Ihr Einkommen in der Zukunft verpfändet, Sie also quasi zu einer Art Schuldknecht gemacht. Das ist kaum vorstellbar, aber exakt das, was Sie, meine Damen und Herren, seit Jahren und mit wachsender Geschwindigkeit und Ruchlosigkeit mit den Kindern und Kindeskindern dieses Landes tun. Und dann tun Sie zynischerweise auch noch so, als würden Sie ihnen einen Gefallen damit tun. Sie gerieren sich als Wohltäter. Um im Bild zu bleiben, ist das so, als hätten die Eltern Sie wenigstens mit in Urlaub genommen, aber dann Dankbarkeit von Ihnen erwartet. Der Tag, an dem Sie Ihre Eltern verfluchen würden, würde unausweichlich kommen. Ich bin mir sicher: Der Tag, an dem die Generationen, die die Folgen Ihrer Politik tragen müssen, mit tiefer Verachtung auf Sie zurückblicken werden, ist näher, als Sie vielleicht glauben. Schauen Sie nur nach Frankreich; die sind schon ein paar Schritte weiter. Aber das schert Sie alles nicht. Verantwortung kommt in Ihrem Koordinatensystem gar nicht vor. Sie führen jetzt erst einmal Verteilungskämpfe. Wahnwitzige 500 Milliarden Euro Sondervermögen hat der Bundestag beschlossen, und damit die Länder das im Bundesrat nicht blockieren, mussten sie natürlich auch ein Stück von der Beute haben. Davon will die SPD nun – so ihr Antrag – 80 % verpflichtend an die Kommunen durchreichen. Warum die SPD daran plötzlich ein so großes Interesse hat, obwohl sie die Kommunen in ihrer Regierungszeit in Nordrhein-Westfalen jahrelang heruntergewirtschaftet hat – Stichwort: Verbundsatz –, darüber kann man nur spekulieren. Vielleicht, weil sie im Land absehbar nichts mehr zu sagen haben wird, aber immer noch ein paar arme Kommunen kaputtwirtschaften darf. Das werden ja immer weniger, wie wir am Sonntag gesehen haben. Wir jedenfalls stehen für Ihre Schuldenorgien nicht zur Verfügung und werden natürlich auch nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Marcus Optendrenk das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt und in den beiden vorherigen Tagesordnungspunkten die Möglichkeit wahrge-Landtag nommen, eine Vielzahl von Aspekten zu besprechen, die alle zusammenhängen und die Diskussionen über die Möglichkeiten betreffen, wie wir mit öffentlichen Haushalten in Bund, Ländern und Gemeinden verantwortlich umgehen. Wir haben über das Gemeindefinanzierungsgesetz, über den Anteil, den das Land aufbringt – 24,1 Milliarden Euro an zusätzlichen Zuweisungen über das GFG hinaus aus dem Landeshaushalt an die Kommunen im Haushaltsentwurf 2026 –, und darüber gesprochen, dass damit gut ein Drittel des Haushaltsvolumens dieses Landes an die Kommunen gehen soll und wir das an der Stelle mit Sicherheit auch in einer Kontinuität sehen können. Das sagt übrigens auch etwas über die Frage der Forderung nach einem 78 %- oder 80 %-Anteil an einem Volumen von insgesamt 21 Milliarden Euro aus. Denn: In den rechnerisch ermittelten 78 % sind selbstverständlich die Zuweisungen der Länder an die Kommunen enthalten, um mit diesen Mitteln entsprechende Investitionen zu tätigen. Es handelt sich nicht um eine originäre Steuer- und Einnahmekraft der Kommunen, dass sie 78 % dieser Investitionen erbringen Es ist eine bewusste Entscheidung auch des Landes Nordrhein-Westfalen als ein besonders kommunalfreundliches Land über Jahrzehnte, seit 1949, dass die Kommunen einen Großteil dieser Aufgaben erbringen und wir sie dafür nicht nur über das GFG an unseren Steuereinnahmen beteiligen, sondern wir sie mit erheblichen Zuweisungen in die Lage versetzen, ganz konkrete Aufgaben zu finanzieren. Insofern betrachten wir die 78 % bitte immer unter diesem Gesichtspunkt. Dass Sie daraus vor der Kommunalwahl 80 % machen, kann ich verstehen, muss ich aber nicht unbedingt teilen. (Justus Moor [SPD]: Wir können uns auf 78 % einigen!) Ich will Ihnen meine persönliche Sorge aus 23 Jahren Ratsmitgliedschaft und Kenntnis einer mittelgroßen Stadt mitsamt ihrer Verwaltung sagen: Ich glaube, dass wir am Schluss eher die Schwierigkeit haben, in den Kommunen ausreichend Menschen zu finden, (Justus Moor [SPD]: Ja!) die in der Lage sind, das konkret abzuwickeln, was wir von ihnen bzw. was sie selbst möchten. Das heißt: Es wird bei den Ausgaben, die wir jetzt zu tätigen haben, um die Infrastruktur und unsere Einrichtungen möglichst nach vorne zu bringen, egal ob durch Kommunen oder durch das Land selbst, nicht die Frage sein. Denn Polizeiwachen und Krankenhäuser beispielsweise werden im Regelfall nicht durch Kommunen betrieben und saniert. Im seltensten Fall 17.09.2025 werden Krankenhäuser heutzutage – entgegen ihrem Antrag – von den Kommunen selbst betrieben. Vielmehr haben wir die Aufgabe, es möglichst so zu regeln, dass das, was an Investitionsmitteln jetzt zur Verfügung steht, vor Ort ankommt. Das habe ich in meiner Haushaltseinbringungsrede eben ganz bewusst so beschrieben, weil es nicht immer die Frage ist, wer es investiert, sondern dass es vor Ort ankommt. Ich würde von Herrn Wedel gerne wissen, wie er den gedanklichen Spagat hinbekommt, einerseits zu erklären, dass er mit der FDP dieses Sondervermögen ablehnt, weil schuldenfinanziert, und diese 100 Milliarden Euro deshalb eigentlich gar nicht da sein durften, er auf der anderen Seite aber fast eine Minute lang zitiert hat, wie groß der Investitionsstau ist, den man auflösen müsse, und dass man dafür zu wenig tut. Ich würde mich im Rahmen der weiteren Beratungen des Haushaltes und des GFG freuen, wenn die FDP dazu mal Aussagen treffen würde. Dieser Spagat steht Ihnen noch bevor. Im Übrigen würde ich mit Blick auf das, was wir Richtung Berlin auch gemeinsam noch zu tun haben, gerne noch einen Punkt ansprechen. Das, was das Bundesfinanzministerium im Juni vorgelegt hat, sowohl als Gesetzentwurf als auch das, was wir im Moment in den Arbeitsprozessen als Verwaltungsvereinbarungsentwurf haben, ist von überbordenden Vorschriften zu Bürokratie, Berichtspflichten, Dokumentationspflichten und Ähnlichem durchzogen. Wenn Sie sich das vorstellen wollen – diejenigen, die schon länger hier sind –: Das Fluthilfegesetz und das Kommunalinvestitionsgesetz des Bundes sind Beispiele dafür, wie man es in der Bürokratie am besten nicht macht. Das hat kommunale Praktiker und viele andere zur Verzweiflung gebracht. Man hat aber solche Entwürfe eins zu eins wieder aus der Schublade gezogen. Wir als Länder sind alle miteinander gerade dabei, mit dem Bund zu verhandeln, dass das, was den Praktikern zu Hause auf die Füße fallen würde, am Schluss weder im Gesetz noch in der Verwaltungsvereinbarung steht, die möglichst auch am 17.10. fertig sein soll, parallel zur Beratung der gesetzlichen Regelung im Bundesrat. Ziel wird dann sein, dass wir Ihnen in der Ergänzungsvorlage zum Haushalt einen Vorschlag machen, wie man das konkret umsetzen kann. Sie wissen: Das passiert immer nach der Herbststeuerschätzung, sodass wir in den Beratungen des Parlaments im November und Dezember zu Verabredungen kommen können. Bis dahin wird sich selbst die SPD noch gedulden müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/15586 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 4 Siebtes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/15488 erste Lesung Ich öffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Wedel das Wort. So sehen wir uns schon wieder.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Einführung kommunaler Verpackungssteuern landesrechtlich durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes unterbinden. In verschiedenen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird eine solche Steuer aktuell diskutiert. Deswegen wollen wir nun Rechtssicherheit schaffen, um Gastronomie und Handel sowie Verbraucherinnen und Verbraucher vor Mehrbelastungen, bürokratischem Aufwand und höheren Preisen zu schützen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung die Tübinger Verpackungssteuersatzung mit Beschluss vom 27. November 2024 für verfassungsgemäß befunden. Jenseits dessen sprechen die überwiegenden Gründe aber dagegen, den Kommunen die Möglichkeit der Einführung einer Verpackungssteuer zu eröffnen. Befürworter einer Verpackungssteuer versprechen sich von ihr eine Vermeidung von Einwegverpackungen und dadurch positive Effekte im Bereich des Umweltschutzes sowie eine zusätzliche Einnahmequelle für die Kommunen. Allerdings zeigt eine Studie der Universität Tübingen, die sich mit der Wirkung der Tübinger Verpackungssteuer beschäftigt hat, dass sich die Menge an Verpackungsmüll seit der Einführung der Verpackungssteuer nicht signifikant reduziert hat. Die beabsichtigte Lenkungswirkung bleibt aus. Zudem führt eine kommunale Verpackungssteuer zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. 17.09.2025 Am Beispiel Tübingens zeigt sich, dass umfangreiche und präzise Regelungen notwendig sind, um festzulegen, welche Verpackungen unter welchen Bedingungen steuerpflichtig sind. Eine wirksame Überwachung und Durchsetzung der Steuerpflicht erfordert zudem einen erheblichen Personaleinsatz. So hatte eine von der Stadt Pirmasens durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse zum Ergebnis, dass Einnahmen von rund 150.000 Euro aus der Verpackungssteuer Personalkosten in Höhe der Einnahmen aus der Verpackungssteuer gegenüberstehen – aus Sicht der Kommune also ein Nullsummenspiel. Allerdings sind in dieser Rechnung noch nicht die zu erwartenden Schäden für den Wirtschaftsstandort berücksichtigt. Kommunen, in denen es zur Entscheidung für eine Verpackungssteuer kommt, haben für Unternehmen aus der Gastronomiebranche einen echten Standortnachteil gegenüber solchen Kommunen, die die Verpackungssteuer nicht erheben. Die vielen alteingesessenen Gastronomiebetriebe, die in den letzten Jahren durch die Coronapandemie und die steigenden Kosten für Energie und Personal ohnehin mehr als genug Herausforderungen meistern mussten, würden durch eine Verpackungssteuer erneut belastet. Besonders hart träfe es Betriebe, die mehrere Standorte in verschiedenen Kommunen betreiben. Diese müssten sich auf unterschiedliche Steuersätze, Kassensysteme und Meldepflichten einrichten. Laut einer Umfrage der IHK Niedersachsen würden 18 % der betroffenen Unternehmen bei der Einführung einer Verpackungssteuer ihr Take-away-Angebot vollständig aufgeben. 71 % der Betriebe müssten Preiserhöhungen vornehmen, womit am Ende der Verbraucher der Leidtragende wäre. Zudem zielt die ab dem 12. August 2026 geltende Europäische Verpackungsverordnung darauf ab, den Verpackungsverbrauch in der EU zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Insbesondere die ab dem 12. Februar 2027 geltende Wiederbefüllungsverpflichtung für das Gastgewerbe sowie das ab 12. Februar 2028 geltende Wiederverwendungsgebot haben die gleiche Zielrichtung wie eine kommunale Verpackungssteuer. Dementsprechend hat der Städte- und Gemeindebund NRW seinen Mitgliedern von einer vorschnellen Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer aus rechtlichen Gründen abgeraten. Meine Damen und Herren von der CDU, es hat mich durchaus gefreut, unter all der grünen Soße, die Sie seit drei Jahren anrühren, in Form der Anträge der Frauen Union und der Mittelstands- und Wirtschaftsunion zum CDU-Landesparteitag zum Thema „Verpackungssteuer“ endlich mal wieder einen Funken ordnungspolitischen Denkens aufblitzen zu sehen, das Sie einst mal für sich in Anspruch genommen haben. Landtag (Beifall von der FDP) Aber wozu wollen Sie das Problem auf die kommunale Ebene verschieben, Frau Ministerin Scharrenbach und Frau Kollegin Schlottmann, oder sich bis 2027 mit einem Genehmigungsmoratorium durchhangeln, Frau Kollegin Erwin? Mit unserem Gesetzentwurf lösen wir das Problem sofort. Der Änderungsbefehl besteht nur aus einem einzigen Satz. Den würden Sie 2027 auch nicht anders formulieren. Setzen Sie sich gegenüber den Grünen doch einmal durch und sorgen Sie mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit dafür – Zitat aus dem Beschluss des CDU-Landesparteitags –, neue Finanz- und Bürokratielasten – Zitat Ende – in Form kommunaler Verpackungssteuern zu verhindern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Martin Sträßer das Wort. Bitte sehr.

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Martin Sträßer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns, so hoffe ich, alle einig, dass Verpackungsmüll aus ökologischen Gründen reduziert oder sogar vermieden werden sollte, wenn dies möglich ist. Und vielleicht sind wir uns auch einig, dass die öffentliche Hand Regeln für den wirtschaftlichen Wettbewerb so aufstellen sollte, dass sie nicht zu Verzerrungen führen, denn wirtschaftlich entstehen dann Belastungen auch für kleine und mittlere Unternehmen, die wir in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten nicht hinnehmen können. Im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, über den wir heute diskutieren, wird deshalb nun vorgeschlagen, die kommunale Verpackungssteuer über das Kommunalabgabengesetz zu verbieten. Das wäre aber wiederum ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Als langjähriger Kommunalpolitiker tue ich persönlich mich mit solchen Eingriffen schwer. Es braucht schon gute und überzeugende Gründe, um dies zu tun. Nicht umsonst sieht unsere Verfassung vor, dass das Steuerfindungsrecht den Kommunen selbst überlassen bleibt. Wir wollen den Kommunen grundsätzlich keine Handlungsspielräume nehmen, sondern sie eher stärken. Deshalb hat sich das Land bisher einzig bei der Jagdsteuer für ein Verbot entschieden. Jetzt werden sich manche fragen: Was erzählt der da? Was will er denn nun? – Ich hoffe, ich habe mit der Herangehensweise an das Thema deutlich machen können, dass hier verschiedene Themen miteinander verwoben sind und es deshalb nicht so 17.09.2025 einfach ist, wie es sich die FDP mit dem Gesetzentwurf macht. Es stellen sich noch viele Fragen, die im Beitrag von Dirk Wedel bisher nur angeklungen sind und strittig diskutiert und sehr unterschiedlich beantwortet werden. Wie wirksam ist eine solche kommunale Steuer für den Umweltschutz? Welche Auswirkungen hätte sie für Gastronomie, Handel und Verbraucher? Welche bürokratischen Belastungen würden entstehen? All diese Fragen müssen mit dem Blick auf die ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen vor Ort beantwortet werden. Ein Beispiel. Dirk Wedel hat es eben angesprochen. Eine Studie der Universität Tübingen kam zu dem Ergebnis, dass die Verpackungssteuer die Müllmenge in städtischen Abfalleimern nicht reduziert hat, obwohl viele Restaurants, Imbisse und Cafés inzwischen Pfandsysteme für Becher und Schüsseln eingeführt haben. Ich weiß aus meiner eigenen kommunalpolitischen Erfahrung – auch Dirk Wedel könnte sie aus seiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit haben, die wir fast gemeinsam begonnen haben –, welche Herausforderungen es in den Städten und Gemeinden gibt. Sie brauchen Lösungen, die vor Ort umsetzbar sind, und mehr Bürokratie will niemand. Zusätzliches Personal ist für neue Aufgaben auch schwer zu finden und die Akzeptanz für neue Steuern ist natürlich auch begrenzt. Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion hat einen Vorteil. Er gibt uns die Gelegenheit, alle diese Aspekte im weiteren Verfahren noch einmal ausführlich zu behandeln. Insofern bin ich für ihn dankbar. Zugleich möchte ich abschließend nochmals betonen, dass es für das dahinterstehende Problem – die Reduzierung von vermeidbarem Verpackungsmüll – besser wäre, wenn wir die Menschen mit Argumenten davon überzeugen würden, auf diesen Verpackungsmüll zu verzichten. Das wäre für uns alle unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten auch die effizienteste Lösung, und das wäre eine im besten Sinne nachhaltige Lösung und der Königsweg in der Demokratie. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege René Schneider das Wort. Bitte sehr.

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René Schneider SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die FDP mit einem einzigen Antrag zu einer Verbotspartei und dabei ihr Mantra über Bord werfen würde, wonach der Markt doch alles regele, Landtag (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) hätte ich niemals für möglich gehalten, zu erleben. Heute ist es so weit; doch der Reihe nach. Ein Tübinger Oberbürgermeister von den Grünen – damals jedenfalls noch nominell – kam auf die Idee, in seiner Stadt eine Verpackungssteuer einzuführen, um endlich den Müll zu vermeiden, von dem mir die Menschen in den vergangenen Wahlkampfwochen so oft erzählt haben, dass er sie störe: Reste von Aluminiumfolie, Plastikteller, Pizzaschachteln – Dinge, die in der Landschaft statt im Müll landen. Warum? Weil kein Pfand darauf ist, weil es so bequem ist, weil die Stoffe so billig sind, dass sich keine Mehrweglösung lohnt. Gespannt haben viele Städte in Deutschland, die das Vermüllungsproblem ebenfalls haben, nach Tübingen geschaut, denn erst das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Steuer rechtens ist – gut so, wie wir finden, weil jetzt jede einzelne Kommune die Chance hat, eine solche Steuer einzuführen. Die FDP in Nordrhein-Westfalen will das mit einem Gesetzentwurf verbieten – vorgeblich, um die Kommunen zu entlasten, damit keine Konflikte entstünden. Liebe FDP, die Konflikte sind längst da, weil viele Menschen ihre Innenstadt nach einem Wochenende kaum wiedererkennen, so viel Verpackungsmüll liegt in der Gegend herum. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Eine Verpackungssteuer könnte daran etwas ändern, aber das wollen Sie mit diesem Gesetzentwurf verbieten. Wie bevormundend ist das bitte? (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Glauben Sie nicht, dass die Städte und Gemeinden das gut selbst entscheiden können und sie abwägen bzw. die Finger davonlassen, wenn Sie beispielsweise merken, dass es noch zu wenig Mehrwegangebote in den lokalen Gaststätten gibt? Denn das muss wahrlich gegeben sein, wenn man eine solche Steuer einführt – ein Pfandsystem, das wirklich funktioniert. Wir merken es beim Kaffeebecher. Ihn können wir hier kaufen und leergetrunken an einem ganz anderen Ort wieder abgeben. Für Döner, Pizza und Co. fehlt das leider noch weitestgehend. Warum denken Sie als selbst erklärte Start-up-Partei nicht mal darüber nach, wie man solche Geschäftsmodelle anregt? (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) Unterstützen Sie doch lieber B2B, anstatt jetzt zu befehlen: „Niemals nie“. (Zuruf: Sehr gut!) Das würde Ihnen viel besser stehen. 17.09.2025 Am Ende würden die Kundinnen und Kunden ganz selbstverständlich zum Mehrweggeschirr greifen und das Einweggeschirr ablehnen. Das würde eine Verpackungssteuer endlich unnötig machen, so unnötig wie Ihren heutigen Gesetzentwurf. Um Ihnen das noch einmal in Ruhe erklären zu können, stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs selbstverständlich gerne zu. – Glück auf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Simon Rock das Wort. Bitte sehr.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine erste Rede in diesem Plenum war zu einem FDP-Gesetzentwurf zu einer kommunalen Steuer. Heute halte ich, passend zum 100. Plenartag, die 100. Rede wieder zu einem FDP-Gesetzentwurf zu einer kommunalen Steuer. So schließt sich ein gewisser Kreis. (Beifall von den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Willst du denn aufhören?) Wir reden heute tatsächlich darüber, ob Kommunen kommunale Verpackungssteuern erheben sollen. Sollen Sie das selbst entscheiden dürfen, oder wollen wir das landesweit verbieten? Wir sollten zu Beginn erst einmal feststellen, dass Müll in deutschen und nordrhein-westfälischen Innenstädten ein relevantes Problem ist. Die Hälfte des Straßenmülls besteht aus Einwegverpackungen. Dazu kommen noch Verpackungen, die nicht im Müll, sondern in der Natur landen. Die Entsorgung kostet die Kommunen bundesweit über 500 Millionen Euro. Wenn man das auf NRW herunterrechnet, sind das 100 Millionen Euro. Dann stellen wir uns die Frage, ob die Kommunen die Entsorgung dieses Mülls alleine bezahlen sollen. Haben wir mehrere Lösungsmöglichkeiten, wenn wir sagen, dass wir dagegen etwas tun wollen? Eine Möglichkeit wäre Müllvermeidung und dafür für mehr Mehrwegverpackungen zu sorgen. Dann wäre das Verpackungsgesetz auf Bundesebene der richtige Ansatzpunkt. Es gibt dafür in der Tat sogar eine Angebotspflicht, aber das Problem ist, dass sie löchrig wie ein Schweizer Käse ist. Oder haben Sie schon mal jemanden bei McDonald’s oder Burger King gesehen, der einen Mehrwegbecher bestellt hat? Ich zumindest nicht. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Markus Söder!) Das liegt nicht daran, dass ein entsprechendes Angebot fehlt. Das Problem ist einfach, dass es über-Landtag haupt keinen Anreiz gibt, auf einen Mehrwegbecher zurückzugreifen. Es gibt weder einen Preisvorteil noch irgendwelche Bonusmöglichkeiten, sondern das ist einfach nur teurer. Zur Wahrheit gehört auch, dass es keine Möglichkeit gibt, den Becher, den man in dem einem Restaurant gekauft hat, in einem anderen Restaurant wieder zurückzugeben. Wir haben also kein einheitliches Pfand- und Rücknahmesystem. Das ist ein Hauptproblem dieses Verpackungsgesetzes und dafür, dass es nicht funktioniert. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Jetzt könnte man sagen, dass wir dann das Verpackungsgesetz auf der Bundesebene anpacken. Das Problem ist aber, dass sich die FDP unter der Ampelkoalition mit Händen und Füßen gewehrt hat, dieses Verpackungsgesetz anzupacken. Ich kann jede Kommune verstehen, die sagt: Lass’ uns lieber andere Lösungen überlegen, um diesem Müllproblem in unseren Innenstädten Herr zu werden; wir wollen nicht alleine auf den Kosten sitzen bleiben. Ich frage Sie, Herr Kollege Wedel: Ist es eine liberale Politik, nicht die Verursacher, sondern die Allgemeinheit für dieses Müllproblem bezahlen zu lassen? Ich halte das nicht für angemessen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD) Hinzu kommt: Kommunale Verpackungssteuern sind in einigen Kommunen bereits Realität und vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als zulässig erachtet worden. Tübingen zeigt, dass es auch funktioniert. Nach Einführung der Verpackungssteuer ist der Anteil an Mehrwegverpackungen deutlich gestiegen und der Anteil an Verpackungsmüll deutlich gesunken. Ich sage Ihnen auch: Solange die Bundesregierung nicht handelt und das Verpackungsgesetz vernünftig anpackt, ist es einfach nur verständlich, dass Kommunen sich überlegen, welche Übergangsmöglichkeiten es dazu gibt. Ich finde nicht, dass wir das den Kommunen pauschal verbieten sollten. Das sollen die Kommunen selbst entscheiden. Sie mögen das als Verbotspartei für sich entscheiden. Ich dachte immer, wir seien die Verbotspartei, aber offensichtlich hat sich da auch ein bisschen was geändert. (Beifall von den GRÜNEN) Sie behaupten, Sie wollen Kommunen entlasten, indem Sie ihnen etwas verbieten. Das ist ein merkwürdiges Verständnis von kommunaler Selbstverwaltungshoheit und auch ein merkwürdiges Verständnis von Freiheit oder Bevormundung. Sie sagen, eine Lösung müsse auf Bundesebene stattfinden, und verschweigen, dass Sie in der letzten 17.09.2025 Regierung eine Lösung auf Bundesebene verhindert haben. Sie sagen, Sie wollten rechtliche Klarheit schaffen, und verschweigen, dass das Bundesverfassungsgericht längst für rechtliche Klarheit gesorgt hat. Alles in allem überzeugt dieser Gesetzentwurf nicht. Wir stimmen der Überweisung trotzdem zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Herr Tritschler das Wort.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! FDP versus Verpackungssteuer – ich dachte, es geht um die vielen Umzugskartons, die Sie in den nächsten Wochen brauchen werden. Jedenfalls setzen Sie sich mit Ihrem Antrag sehr glaubhaft für Recycling ein. Denn der ganze Antrag ist eine Wiederverwertung eines AfD-Antrags aus Rheinland-Pfalz, der im Juni gestellt wurde, also vor wenigen Wochen, mit Drucksache 18/12416, eine Änderung des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes, die die Erhebung einer Verpackungssteuer durch die Kommunen ausschließen würde. Nun spricht nichts dagegen, hier eine gute Idee zu übernehmen. Wir wissen, wie dringend gute Ideen in diesem Land gebraucht werden. Ich kann auch verstehen, wenn man als FDP gerade ein bisschen bei der AfD abschreibt. Aber da kommt halt wieder das alte FDP-Problem: Das „G“ in FDP steht für Glaubwürdigkeit. Denn wie hat sich die FDP in Mainz zu diesem Antrag verhalten, den sie jetzt hier in den nordrhein-westfälischen Landtag einbringt? Sie hat ihn in der letzten Woche mit den übrigen Kartellparteien abgelehnt. Dabei hätte sie dort die Chance gehabt, wirklich etwas zu ändern. Denn Rheinland-Pfalz ist ja eines der letzten Länder, wo Sie noch regieren, ja, wo Sie überhaupt noch im Landtag sitzen. Aber da ist im März Landtagswahl, und das wird dann wohl auch sein Ende finden. Aber es ist wie immer mit der FDP: Im Wahlkampf und in der Opposition wird ein bisschen bürgerlichmarktwirtschaftlich rechts geblinkt, und kaum hat man sich für einen Dienstwagen verkauft, ist man der zahme Schoßhund des Koalitionspartners. Die gute Nachricht ist, dass der Wähler das Geschäftsmodell inzwischen wirklich durchschaut: 3,7 % gerade mal noch bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen. Niemand weiß, wozu es die FDP noch braucht, und man hat ein bisschen den Eindruck, Sie wissen es selbst nicht mehr so genau. Landtag Unserem Gesetzentwurf zur Verpackungssteuer, den die FDP jetzt dankenswerterweise eingebracht hat, werden wir aber natürlich sehr gern zustimmen. Erfunden und eingeführt wurde dieser Unsinn in der Stadt Tübingen vom grünen – oder was auch immer – Boris Palmer. Die Stadt Tübingen – ich habe da studiert und spreche aus Erfahrung – ist seit Jahren für jeden ökodirigistischen Quatsch zu haben. Inzwischen hat eine Studie der Universität Tübingen nachgewiesen, dass die angestrebte Lenkungswirkung, weniger Vermüllung des öffentlichen Raums, nicht stattfindet. Wenn Sie der vorbeugen wollten, meine Damen und Herren von den Altparteien, dann gehen Sie mal in einschlägige Stadtviertel in Gelsenkirchen, Hagen, Duisburg und anderen Ruhrgebietsstädten und schauen Sie mal, wer da den Müll verursacht. Nur so viel dazu. Ich zitiere, was die Stadt Duisburg beschäftigt: auf Kosten der Steuerzahler sogenannte Straßenpaten, die – ich zitiere wörtlich – Menschen aus ihrer migrantischen Community – das Z-Wort darf man nicht sagen – über die richtige Entsorgung von Abfällen aufklären sollen. Also, wenn Sie wirklich saubere Straßen haben wollen, fangen Sie endlich bei den Ursachen an und führen Sie keine sinnlosen bürokratischen Steuern ein, die nur einen Zweck haben, nämlich mal wieder ein paar Löcher zu stopfen, die Ihre verantwortungslose Politik in die Kassen der Kommunen gerissen hat. Wie gesagt, wir werden unserem Gesetzentwurf gern zustimmen. Wenn es der FDP hilft, ihre Feigheit zu überwinden, indem sie ihn selbst einbringt, dann soll es auch daran nicht scheitern. Übrigens: An uns soll es überhaupt nicht scheitern. Im Rat der Stadt Gummersbach hat zum Beispiel eine Mehrheit aus AfD, CDU und FDP die Einführung einer solchen Verpackungssteuer verhindert. Das ginge auch hier im Haus, aber dazu müsste dann die CDU noch ihre Feigheit überwinden. Die Hoffnung stirbt zuletzt. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Marcus Optendrenk das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren jetzt über eine Verpackungssteuer, überweisen sie anschließend auch in den Ausschuss und tun damit etwas, was seit vielen Jahren gemacht wird, nämlich seit den 90er-Jahren. Seit dieser Zeit wird über die eine oder andere Ausgestaltung, die Vereinbarkeit mit Bundesrecht, die Vereinbarkeit mit anderen Rechtsgrundlagen, disku-17.09.2025 tiert. Inzwischen ist klargestellt, dass es jedenfalls mit dem Abfallrecht des Bundes nicht mehr kollidiert und dadurch die jetzt schon mehrfach angesprochene Situation besteht, dass in Tübingen eine solche Steuer eingeführt worden ist und in vielen anderen Kommunen, auch in Nordrhein-Westfalen, darüber diskutiert wird, ob zu der Darstellung des Problems einer Vermüllung und des Problems von zu viel Einwegverpackungen die Einführung einer Verpackungssteuer das richtige Instrument ist oder nicht und, wenn man es für das richtige Instrument hält, wie hoch denn eine solche Steuer sein sollte, wenn man sie einführen wollte. Das wird in den Kommunen auch lebhaft diskutiert, und es ist durchaus ein relevantes Beispiel dafür, dass man in einer demokratischen Willensbildung in Kommunen über eine solche Diskussion nach örtlichen Mehrheiten, nach örtlichen Bedürfnissen und Einschätzungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Das ist aus unserer Sicht als Landesregierung jedenfalls auch sehr grundlegend eine typische Aufgabe einer kommunalen Selbstverwaltung. Wenn nämlich die Situation nicht überall identisch ist, dann ist es gerade Aufgabe von Stadt- und Gemeinderäten, von Kreistagen und von Stadtverwaltungen, sich mit solchen Themen genau zu beschäftigen. Das ist das, was in Deutschland in Artikel 28 als durchaus sehr hochrangiges Prinzip der Eigenverantwortung der kommunalen Eigenständigkeit verankert worden ist. Vor diesem Hintergrund braucht es schon sehr weitgehende Gründe, warum ein Landesgesetzgeber von vornherein die Einführung einer solchen Steuer durch ein Landesgesetz verbieten soll. Wenn man das noch ein Stück weit als Annex zum kommunalen Haushaltsrecht sieht, dann ist das Steuerfindungsrecht jedenfalls dem Grundsatz nach sicher auch Teil des Art. 28 Grundgesetz. Insofern sind wir auf die anschließende Diskussion und weitere Beratung im Ausschuss gespannt. Wir sagen aber, dass wir ein generelles gesetzliches Verbot auf Landesebene nicht für den richtigen Weg halten. Vielmehr meinen wir, dass das im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in den Räten der Städte und Gemeinden diskutiert werden müsste. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/15488 an den Ausschuss für Heimat und Kommunales – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie Landtag an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu: 5 10 Jahre „Wir schaffen das“ – 10 Jahre Mythos „Willkommenskultur“ Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/15590 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Frau Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor genau zehn Jahren öffnete Angela Merkel unter blinder Zustimmung ihrer stummen Epigonen die deutschen Tore für jedermann. Was mit einer herzzerreißend getrimmten Inszenierung begann, endete fatal. Man kann es auch wie folgt zusammenfassen: erst die Teddybären, dann die Messertoten. Ich könnte jetzt Punkt für Punkt aufzeigen, was Angela Merkel mit Deutschland angerichtet hat – dass zum Beispiel statt der versprochenen Raketenwissenschaftler Hilfeempfänger kamen, die sich in das deutsche Sozialsystem eingenistet haben, teils mit ihrer Zweitfrau oder einer zweistelligen Anzahl von Kindern. Ich könnte alle Getöteten, die der Merkel’schen Grenzöffnung zum Opfer fielen, namentlich aufzählen. Ich weiß, dass viele von Ihnen, vor allem Grüne, gerne mal von Kollateralschäden sprechen. Für mich sind es Individuen, deren Eltern, Kinder, Geschwister und Großeltern sie persönlich antreffen würden, anstatt sie auf dem Friedhof zu besuchen, hätte es Angela Merkel so nicht gegeben. Und ich könnte Ihnen aberwitzige Situationen aufzählen, wie sich Deutsche inzwischen in Deutschland integrieren müssen. Aber heute will ich meine Redezeit der entscheidenden Frage widmen: Werden wir den eingeleiteten zivilisatorischen Selbstmord abwenden? Dazu müssen wir uns die Begrifflichkeit „Kultur“ anschauen. „Kultur“ bedeutet Gesamtheit der geistigen, künstlerischen, gestaltenden Leistung einer Gemeinschaft als Ausdruck menschlicher Höherentwicklung. „Zivilisation“ hingegen beschreibt Lebensumstände als Ergebnis von Fortschritt in wissenschaftlichen, technischen, kulturellen, kognitiven Entwicklungen, welche unter anderem das Denken prägen. Die deutsche Zivilisation und Kultur mit all ihren Werten und Normen ist primär aus animistischen, jüdischen und christlichen Religionseinflüssen, dem 17.09.2025 gedanklichen Einfluss griechischer, römischer, französischer und deutscher Rechtsgelehrter und Philosophen der Renaissance, der Trennung von Kirche und Staat und der Aufklärung des 18. Jahrhunderts mit dem Streben nach Vernunft, Freiheit und Erkenntnis entstanden. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Da sind Sie aber nicht dabei gewesen! – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Montesquieu haben Sie aber nie gelesen! „Vom Geist der Gesetze“!) Die Wahrnehmung von Humanität und Toleranz entstand in dieser Zeit. Ich gehe auch davon aus, liebe CDU, dass Sie alle die Ringparabel aus dem Drama „Nathan der Weise“ von Lessing kennen. Nach der Psychologie der Werte ist Toleranz ein Prozess und nicht gleichzusetzen mit Akzeptanz. Akzeptanz kann ein Ergebnis dieses Prozesses sein – Ablehnung aber auch. Es ist systemimmanent, dass nicht alle Zivilisationen und Kulturen die gleiche geschichtliche Entwicklung, insbesondere bezüglich der Wahrnehmung von Humanität und Toleranz, durchlaufen haben. Ja, natürlich ist eine Kultur niemals homogen. Es existieren Subkulturen für verschiedene Milieus, (Thorsten Klute [SPD]: In der Tat!) klassische Konfliktlinien. Der US-amerikanische Politikwissenschaftler Huntington beispielsweise verfasste 1996 zu diesen grundsätzlichen Fragen, zu dieser grundsätzlichen Thematik das Buch „Kampf der Kulturen“. Er prognostizierte für das 21. Jahrhundert Konflikte zwischen verschiedenen Kulturräumen, insbesondere zwischen der westlichen und der islamischen Welt, wobei hier insbesondere der politische Islam und extremistische Ausprägungen wie Islamismus und Dschihadismus gemeint waren. Die deutsche Gesellschaft mit ihrer ursprünglich prägenden humanistischen Grundhaltung, die Polizeibehörden und die deutsche Rechtsordnung mit einem vorwiegenden Resozialisationsgedanken sind auf die aktuellen Entwicklungen nicht nur nicht vorbereitet, sondern auch überhaupt nicht auf die Gruppe der Delinquenten aus dem arabischen Raum ausgelegt. Einige von Ihnen haben sicherlich aktuelle Gerichtsprozesse mit islamistischem Hintergrund und die damit verbundenen Urteile verfolgt. Diese Prozesse sind vor dem Hintergrund der Frage, wie das deutsche System auf diese Art von Menschen mit entsprechendem zivilisatorischen Rückstand umgeht, von großem Interesse. Beispielhaft will ich den Fall „Solingen“ hier kurz aufrollen. Wenn der 27-jährige syrische Staatsbürger, der nun angeklagt wurde – ich will gar nicht alle Anklagepunkte nennen; aber eines hat mich in diesem Landtag Prozess auch persönlich sehr berührt –, sagt: „Ich konnte nicht ertragen, dass die Menschen tanzen und lachen, und außerdem wollte ich mich für die toten Kinder in Palästina rächen“, während auf der gegenüberliegenden Seite die Hinterbliebenen sitzen, dann macht das etwas mit einem. Wer diesen Prozess begleitet hat, dem ist auch Folgendes nicht entgangen: Der Psychiater und Gerichtsgutachter, welcher die Explorationsgespräche mit dem Terroristen geführt hat, hat dem Terroristen Issa al-Hasan einen IQ von 71 attestiert. Damit liegt dieser durchschnittliche – wohlgemerkt: durchschnittliche – nach Deutschland eingereiste Terrorist auf einem Niveau mit Menschen mit geistiger Beeinträchtigung in unserer Region. Dennoch hat das Gericht ihn für voll schuldfähig erklärt, da dieser Wert in seiner Herkunftsregion im unteren Normbereich liegt. Da muss man ja dem Gericht schon fast dankbar sein. Folgendes lernt man aus dieser Abfolge auch noch: Der Gutachter hat weiter ausgeführt, dass die genutzten Risikoinstrumente zur Erstellung der Prognose der Gefährlichkeit der Person nicht für Menschen aus dem arabischen Kulturraum gemacht sind, sondern für den deutschen, gegebenenfalls noch den englischen Kulturraum entwickelt wurden. Das sagt sehr viel über unser System und darüber, wie es arbeitet, aus. Eines wurde in diesem Prozess auch noch sehr deutlich: Dieser syrische Terrorist, der ganz gezielt nach Deutschland kam, um hier Menschen zu töten, konnte es eigentlich selbst nicht begreifen, wie das Gericht mit ihm umgegangen ist. Er hat sich für den netten Umgang mit seiner Person fast schon bedankt. (Thorsten Klute [SPD]: Lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung!) Es gab Momente, in denen man sich wirklich gefragt hat, ob das hier Realsatire sein soll. Dieser Prozess steht (Thorsten Klute [SPD]: Für Rechtsstaatlichkeit steht der!) stellvertretend für Dutzende Prozesse in der deutschen Gerichtsbarkeit, die die deutsche Gerichtsbarkeit lähmen und ad absurdum führen. (Thorsten Klute [SPD]: Das ist ein Plädoyer gegen die Rechtsstaatlichkeit!) Die Täter fühlen sich durch die Richtersprüche bestätigt, sogar als Märtyrer dargestellt. Daraus müssen wir ableiten, dass Einwanderung aus zivilisatorisch zurückgebliebenen Kulturkreisen eben eine hoch zivilisierte Gesellschaft auf verschiedene Arten zersetzen kann, sie von innen wie ein Holzwurm aushöhlen kann und dann zum Verfallen bringen kann. Huntington bezeichnet dies als „Cleft State“ in einer Vorstufe. Denn der gespaltene Staat ist dann ein 17.09.2025 Produkt. Die bereits ausgehöhlte Verwaltungsstruktur stellt den Beginn des Abbruchs des Fundaments dar. Seit der Bronzezeit gehen Zivilisationen immer wieder aus den gleichen Gründen unter. Der zivilisatorische Selbstmord ist unsere heutige Realität, über die die Verursacher – Sie alle; deswegen müssen Sie natürlich auch reinschreien – nicht reden wollen. Aber eine Sache gibt mir Hoffnung: einerseits das Ergebnis in meiner Heimatstadt Gelsenkirchen von 30 % für die AfD und andererseits, dass es mittlerweile europaweit eine patriotische Bewegung gibt, die es sich zum Ziel gemacht hat, dem zivilisatorischen Ausverkauf und Selbstmord in Europa entgegenzustehen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Frau Seli-Zacharias. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Blumenrath.

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Peter Blumenrath CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgabe einer Regierungschefin oder eines Regierungschefs ist es, Verantwortung zu übernehmen – gerade dann, wenn die Zeiten schwierig sind. Wenn Banken durch Spekulationen scheitern, wenn Staaten vor der Pleite stehen, wenn der Klimawandel ganze Regionen dieser Welt unbewohnbar macht oder wenn Menschen durch Bürgerkriege aus ihrer Heimat vertrieben werden, ist Führung gefragt. Führung bedeutet nicht, wegzuschauen. Führung bedeutet, sich den Herausforderungen zu stellen, Strategien zu entwickeln, Lösungen zu finden und – das Wichtigste – den Menschen Hoffnung und Perspektive zu geben. Deutschland hat sich seiner Verantwortung nie entzogen – nicht in der Finanzkrise, nicht in der Bankenkrise und auch nicht in der Flüchtlingskrise. 2015 standen wir vor der grundlegenden Frage, ob ein reiches Industrieland in der Lage ist, Menschen, die im wahrsten Sinne des Wortes auf der Straße stehen, ein Dach über dem Kopf zu geben, ob wir junge Menschen integrieren können, ob wir menschlich sein wollen, ob das christliche Menschenbild, auf das sich hier viele sehr gerne berufen, auch in der Praxis gilt. Wir haben damals gesagt: Ja, wir helfen; ja, wir übernehmen Verantwortung. Schon 2015 wurde eine Studie gestartet, um den Integrationsprozess genau dieser Menschen aus Syrien zu verfolgen. Das Ergebnis: Heute sind knapp 65 % der erwerbsfähigen Menschen, die damals zu uns gekommen sind, in Arbeit. Sie sind nicht alle Professoren oder Ingenieure – das ist korrekt –; aber sie sind Pflegehelfer, Lagerarbeiter, Handwerker und auch Fachangestellte. Sie packen an. Diese Menschen tragen unser Land inzwischen mit. Landtag (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Vol- kan Baran [SPD]) Dies ist schlicht keine Bedrohung, sondern ein Gewinn für unsere Wirtschaft, für unsere Sozialsysteme, für unsere Gesellschaft, die immer älter wird. Joachim Gauck hat es schon damals zutreffend formuliert: Unsere Herzen sind weit, aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt. – Deshalb wurden frühzeitig Abkommen mit Herkunfts- und Transitstaaten geschlossen, damit Hilfe auch vor Ort geleistet werden kann. Ja, eine so große Zahl an Schutzsuchenden hat unser System gefordert und teilweise auch an seine Grenzen gebracht. Kurz gesagt: Nicht alles ist glatt gelaufen. Viele Herausforderungen haben zu viel Zeit gebraucht; viele Integrationsprozesse müssen heute noch optimiert werden. Wir müssen deshalb ehrlich bleiben. Humanität und Ordnung gehören zusammen. Wir müssen immer wieder prüfen, wie wir unser System vor Missbrauch schützen können, damit die Hilfsbereitschaft unserer Gesellschaft nicht ausgenutzt wird. Unser Ministerpräsident hat es klar formuliert: Wir wollen denen helfen, die ein Recht auf Hilfe haben. Aber Menschen, die keine Aussicht auf Asyl haben, müssen unser Land zeitnah wieder verlassen. Und ja, sie sollten erst gar nicht einreisen. Deshalb ist es gut, dass die neue Bundesregierung die Zahl der Neueinreisenden hier in den letzten Wochen und Monaten deutlich begrenzt hat. (Beifall von der CDU) Um dies zu erreichen, schaffen wir Kapazitäten, um Rückführungen konsequenter durchzuführen und die freiwillige Ausreise zugleich attraktiver und unbürokratischer zu gestalten. Denn nur wenn Regeln durchgesetzt werden, bleibt auch der gesellschaftliche Rückhalt für Hilfe und Integration weiter bestehen. Und dennoch: Heute werden alle Menschen im Sozialsystem registriert, unsere Sicherheitsstrukturen wurden gestärkt, und Nordrhein-Westfalen hat flankierend das größte Sicherheitspaket des Landes auf den Weg gebracht. Sicherheit, Migration und Prävention wurden in den Mittelpunkt gerückt – jedoch immer in dem Bewusstsein, dass einige wenige niemals eine ganz große Bevölkerungsgruppe in Verruf bringen dürfen. Die Krisen auf der Welt sind in den letzten Jahren leider nicht weniger geworden und durch soziale Medien überall allgegenwärtig. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der bereits vor über zehn Jahren begann, zwingt wieder Millionen Menschen zur Flucht. Es trifft unsere Wirtschaft und stellt unser Bildungssystem vor neue 17.09.2025 Aufgaben. Auch diese Herausforderung werden wir bewältigen, weil wir zusammenstehen, weil wir nicht wegsehen, weil wir als Gemeinschaft Verantwortung übernehmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Genau hier ist der Punkt, an dem ich über die AfD sprechen muss. Die AfD behauptet, es gebe einfache Lösungen. Doch sie lebt von Angst und eben nicht von dieser Verantwortung. Wer Verantwortung trägt, darf nicht auf Zuruf Ängste bedienen, sondern muss sie abbauen. Wer führen will, darf keine Mauern bauen, sondern muss Brücken schlagen. Deutschland hat Krisen gemeistert, weil wir zusammengehalten haben. Diesen Weg gehen wir weiter – mutig, menschlich, mit Ordnung und Verantwortung. Denn nur wer Hoffnung gibt, kann auch Zukunft gestalten. Ich sage Ihnen heute auch, dass wir zahlreiche Herausforderungen sehen: Herausforderungen in der Infrastruktur, Herausforderungen bei den Bildungsbedingungen. Wir stärken die Wirtschaft. Und wir stehen fest an der Seite der Ukraine, weil wir uns unserer Verantwortung bewusst sind. Das galt im Jahr 2015, gilt heute und gilt auch in Zukunft. Ihren Antrag lehnen wir genau deshalb mit deutlicher Mehrheit ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Blumenrath. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Baran.

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Volkan Baran SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade losgelöst von Herkunft – ob türkisch, deutsch, griechisch oder in diesem Fall albanisch – gesehen: Ein Faschist ist ein Faschist ist ein Faschist – Punkt. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und Susanne Schneider [FDP] – Lachen von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Es ist zehn Jahre her, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Pressekonferenz ein starkes Zeichen für Menschlichkeit und Menschenrechte setzte. Sie sagte: „Wir haben so vieles geschafft, wir schaffen das.“ Für mich persönlich war das neben Christian Wulffs Anerkennung von Deutschland als Einwanderungsland einer der wenigen Momente, in dem ich mich von einer CDU-Politikerin – auch wenn die CDU das gerade nicht gesagt hat – tatsächlich würdig vertreten gefühlt habe. Ich bin noch heute sehr beeindruckt von dieser Klarheit der Worte und auch dankbar dafür. Was daraufhin im ganzen Land, in jeder Kommune, in jeder Gemeinde an Aufbau und Engagement Landtag passierte, war atemberaubend. Ich meine dabei nicht nur die Verwaltungsseite. Vor wenigen Wochen war ich im Dortmunder Dietrich-Keuning-Haus zu Besuch, um dort mit Helferinnen und Helfern von damals und heute zehn Jahre Willkommenskultur zu feiern. Das Dietrich-Keuning-Haus in Dortmund steht für mich exemplarisch für das Jahr 2015. Der Krisenstab des Landes hatte damals von heute auf morgen entschieden, dass Dortmund die ankommenden Flüchtlinge zentral für Nordrhein-Westfalen versorgen sollte. Der städtische Krisenstab beschloss daraufhin, das Dietrich-Keuning-Haus – eigentlich ein Ort der Kultur – zum Zentrum dieser Hilfe zu machen. Das Team des Dietrich-Keuning-Hauses, das Deutsche Rote Kreuz, das THW, die Feuerwehr und viele andere packten gemeinsam an. Sie schufen eine Infrastruktur für Menschen, von denen niemand wusste, wie viele kommen würden und wie lange sie kommen würden. Es wusste auch niemand, wie lange diese Situation anhalten würde. Über 2.000 Freiwillige meldeten sich im Dietrich-Keuning-Haus, um zu übersetzen, zu informieren, Spenden zu sortieren, Kleider auszugeben, Brote zu schmieren und festzustellen, wer medizinische Hilfe benötigte. Die Dortmunder Stadtgesellschaft hatte verstanden, dass jetzt Hilfe gefragt ist, und reagierte auf eine wunderbare Art. In knapp drei Wochen wurden 9.000 Menschen versorgt, die teilweise sehr krank, erschöpft, traumatisiert nach Dortmund gekommen waren. Für mich wurde dabei das „Wir schaffen das“ sehr greifbar. (Beifall von der SPD, Matthias Kerkhoff [CDU] und Benjamin Rauer [GRÜNE]) Die Erstversorgung war nur der erste Schritt auf dem Weg der Integration. Das Land hat aber auch die folgenden Schritte unternommen. Darauf kommt es meiner Meinung nach heute immer noch an. Wir dürfen nicht aufhören, diesen Weg zu gehen, und müssen das Ziel im Auge behalten, nach Möglichkeit allen Menschen ein glückliches Leben zu ermöglichen. Integration ist in einer modernen Einwanderungsgesellschaft ein stetiger und anhaltender Prozess. Neue Menschen kommen dazu, einige andere gehen. Die Gesellschaft ist immer im Wandel. Die Frage ist nur, ob wir uns an die Seitenlinie stellen und meckern, weil uns das Team oder das Spiel nicht gefällt, oder ob wir aktiv reingehen und uns an dem Spiel und seiner Gestaltung beteiligen. Ich meine: Ja, das Zweite sollten wir machen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD) Dass nicht alle in diesem Haus das möchten, ist seit dem Eintritt rechtsextremistischer Kräfte in den 17.09.2025 politischen Raum klar. Damit möchte ich mich aber nicht lange aufhalten. An alle anderen möchte ich appellieren: Lassen Sie uns Integration jeden Tag und auf Dauer gestalten, um die integrationspolitische Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen beizubehalten! Dafür brauchen wir auch finanzielle Mittel. Diese Mittel sind eine Investition für unsere Gesellschaft, für unsere Zukunft in Gänze. Wir brauchen Zuwanderung; das ist nichts Neues. Die Bertelsmann Stiftung hat kürzlich noch angegeben, dass Deutschland jährlich 288.000 Fachkräfte aus dem Ausland braucht. Gleichzeitig nimmt aber aufgrund dieser Debatte, wie wir sie anfangs gehört haben, die Attraktivität Deutschlands bei den ausländischen Fachkräften stetig ab. (Lachen von Enxhi Seli-Zacharias [AfD] – Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Genau, genau!) Sie nimmt auch für viele, die schon hier sind, angekommen sind und vielleicht auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben, ab, weil Diskriminierung und Diskursverengungen die Stimmung vergiften. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Möglichkeit, das zu ändern. Wir können die Debatte anders führen. Wir können Migration gestalten und als Gewinn sehen, der sie auch tatsächlich ist. Wir können Menschen weiterhin helfen, die auf der Flucht sind. Entweder reichen wir ihnen unsere Hand, oder wir lassen sie, wie immer, außen vor. Ich glaube, dass dieses „Wir“ wichtig ist – und auch, dass wir das gemeinsam leben. Ob wir das tun und wie wir das tun, wird langfristig darüber entscheiden, in was für einem Land wir leben. Ich möchte nicht versäumen, an dieser Stelle allen Menschen zu danken, die seit Jahren ehrenamtlich und hauptberuflich in der Flüchtlingshilfe und Integrationsarbeit tätig sind. Neben den staatlichen Organisationen machen auch diese Menschen einen großartigen Job. Wir werden natürlich den Antrag des rechtsextremistischen Verdachtsfalls der AfD ablehnen. Frau Seli-Zacharias, Sie haben in Ihrem Statement gerade die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands infrage gestellt. Ich weise das ausdrücklich zurück. Das hat sehr gut funktioniert. „Lebenslang mit Sicherungsverwahrung“ ist mit Sicherheit kein Zuckerschlecken. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD])

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André Kuper

Danke, Herr Baran. Herr Kollege, ich muss darauf hinweisen, dass Sie die Bezeichnung „Faschist“ mit Personenbezug ver-Landtag wendet haben. Das ist unparlamentarisch, egal gegenüber wem das hier im Hause ausgesprochen wird. (Beifall von Enxhi Seli-Zacharias [AfD] – Justus Moor [SPD]: Trotzdem richtig!) Ich muss das an der Stelle rügen. Als Nächster spricht für Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Rauer.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Durch die zehn Seiten dieses Antrags habe ich mich durchkämpfen müssen – eines Antrags, der im Kern in einem einzigen Satz zusammengefasst werden könnte: (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Toll!) Die AfD ist menschenverachtend, verbreitet Falschbehauptungen und hat offensichtlich keine Ahnung, wo das internationale Asylrecht seine Wurzeln hat. – Aber ich erinnere Sie gern daran. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Lachen von Markus Wagner [AfD] – Zu- ruf von Andreas Keith [AfD]) Der Hintergrund der Genfer Flüchtlingskonvention waren die Gräueltaten des Ersten, insbesondere aber des Zweiten Weltkrieges, der von den Faschisten in Deutschland verschuldet wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu großen Fluchtbewegungen in Europa. 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. In ihr wird definiert, wer als Flüchtling gilt, (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) und festgelegt, welche Rechte Geflüchtete haben und welcher Schutz ihnen zusteht. Dazu gehören die Aufnahme von Schutzsuchenden sowie die individuelle Prüfung jedes Asylgesuchs. Bis heute haben 149 Staaten diese Konvention ratifiziert und sich völkerrechtlich zum Schutz geflüchteter Menschen verpflichtet. Und im Einklang mit diesen völkerrechtlichen Bestimmungen hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel 2015 gehandelt. Das Mittelmeer ist inzwischen zu einem der größten Massengräber unserer Zeit geworden. Seit 2014 sind dort nach Schätzungen mehr als 30.000 Menschen ums Leben gekommen – Männer, Frauen, Kinder. Kein Mensch setzt sich einer solch lebensgefährlichen Überfahrt aus, wenn die Situation im Herkunftsland nicht noch bedrohlicher wäre als die Flucht über das Meer. Genau deshalb müssen wir humanitäre Verantwortung übernehmen. Damit komme ich zu den Erfolgen, die wir in den letzten zehn Jahren bereits erreicht haben. 17.09.2025 Die Bilanz der Integrationspolitik spricht für sich. Zwei Drittel der Menschen, die 2015 nach Deutschland kamen, sind inzwischen in Arbeit – (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) und das, obwohl die Hürden für Geflüchtete nach wie vor hoch sind, angefangen bei Beschäftigungsverboten über Sprachbarrieren bis hin zu langwierigen Berufsanerkennungsverfahren. Da dies für uns ein entscheidender Ansatz ist, ist die Landesregierung genau hier tätig geworden. Nach zehn Jahren ist die Erwerbstätigkeitsquote geflüchteter Männer mit 76 % sogar höher als die durchschnittliche Quote für die männliche Bevölkerung in Deutschland von 72 %. Diese Zahlen eignen sich aber natürlich nicht für die Stimmungsmache der AfD. Wir brauchen Anstrengungen, um geflüchtete Männer und Frauen schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ohne ihnen den Weg in die Beschäftigung zusätzlich zu erschweren. Außerdem braucht es Qualifizierungsmaßnahmen, um Aufstiegsperspektiven zu ermöglichen. Die AfD beansprucht Mehrheiten, die sie in Wirklichkeit nicht hat. Ja, die Wahlergebnisse vom Sonntag waren erschreckend. Allerdings haben sich die Wählerinnen und Wähler mit absoluter Mehrheit für demokratische Personen entschieden. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE], Dr. Gre- gor Kaiser [GRÜNE] und Thorsten Klute [SPD]) Dieses Land hat es schon einmal geschafft, Faschisten zu verdrängen. Und ich sage Ihnen: Unsere Demokratie ist stark genug, um das ein weiteres Mal zu schaffen. Wir schaffen das! Diesen Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Rauer. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zehn Jahre, nachdem die damalige Kanzlerin Angela Merkel den berühmten Satz „Wir schaffen das“ gesagt hat, ist es leicht, in den Rückspiegel zu gucken und mit dem Finger auf die Fehler anderer zu zeigen. Ja, natürlich gibt es Überforderungen in Kommunen. Es gibt überfüllte Schulen, gestiegene Sozialausgaben und auch gravierende Integrationsprobleme. Das verschweigen wir Freie Demokraten aber nicht. Im Gegenteil waren wir es doch, die in den letzten Jahren immer wieder Kurskorrekturen gefordert und durchgesetzt haben – (Beifall von der FDP) Landtag vom Gesetz zur Verbesserung der Rückführung bis hin zur Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende. Was die Antragsteller hier aber vorlegen, ist keine sachliche Analyse. Es ist eine plumpe politische Abrechnung. (Beifall von der FDP und der SPD – Christian Dahm [SPD]: So ist das!) Es ist der Versuch, mit einer schrägen Verknüpfung von Zitaten und Begriffen wie „Merkel-Poller“ sowie einer Aneinanderreihung von Schreckensszenarien Stimmung zu machen. Das ist keine seriöse Politik; das ist pure Propaganda. (Beifall von der FDP, Volkan Baran [SPD] und Thorsten Klute [SPD]) Richtig ist: Wir brauchen eine Migrationspolitik, durch die einerseits die Zahl der Neueinreisen und insbesondere die irreguläre Migration reduziert werden, andererseits aber Integration dort, wo sie gelingt, gestärkt wird. Wir brauchen eine Politik, die humanitär, aber zugleich konsequent im Rechtsstaat bleibt. Falsch ist es, mit der Brechstange eine Remigration zu fordern – das ist übrigens ein widerliches Wort – oder massenhaft Menschen in unbefristete Haft stecken zu wollen. Das widerspricht nicht nur unserem Grundgesetz, sondern auch jedem rechtsstaatlichen Kompass. Integration ist kein Selbstläufer. Aber sie ist auch keine Einbahnstraße ins Chaos, wie in dem Antrag suggeriert wird. Ja, wir sehen Missstände. Aber wir sehen auch Fortschritte. Schutzsuchende sind schneller in Arbeit gekommen als bei früheren Fluchtbewegungen. Viele von ihnen tragen in Bereichen wie „Logistik“, „Pflege“ oder „Gastronomie“ längst dazu bei, dass dieses Land läuft. Diese Realität wird in dem Antrag ganz bewusst unterschlagen. Und noch etwas: Wer glaubt, die Probleme in der Migrationspolitik ließen sich nur mit Grenzzäunen und Parolen lösen, der macht es sich zu einfach. Wir brauchen europäische Lösungen mit einem starken Schutz der Außengrenzen, schnellere Asylverfahren, ein besseres Management von Rückführungen, insbesondere bei den Dublin-Überstellungen, (Markus Wagner [AfD]: Das wird uns schon seit über zehn Jahren erzählt!) und mehr Rückführungsabkommen, die funktionieren. (Beifall von der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wer ist denn da zuständig?) Und ja, wir bräuchten auch eine schwarz-grüne Landesregierung, die endlich konsequent ihren eigenen Beitrag leistet, statt jahrelang über eine zweite Abschiebehaftanstalt zu reden, ohne sie umzusetzen, oder die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte mit der Opt-out-Regelung zu sabotieren. 17.09.2025 Die Antragsteller verkaufen hier jedoch Scheinlösungen. Sie wollen Deutschland isolieren, Menschenrechte aushebeln und am Ende nichts anderes als Angst säen. Damit lösen sie aber wie immer kein einziges Problem. Wir als Freie Demokraten setzen auf eine Politik der klaren Regeln, der Ordnung und der Fairness. Wir wollen mehr Einwanderung in den Arbeitsmarkt statt Einwanderung in das Sozialsystem. Dazu wollen wir Migration steuern, Integration ermöglichen und unsere Kommunen entlasten – aber ohne schrille Ideologie, ohne Sündenbock-Rhetorik und ohne den Verfassungsstaat zu beschädigen. Denn eines ist klar: Wir können vieles schaffen, wenn wir alle es richtig machen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP und Thorsten Klute [SPD])

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André Kuper

Danke, Frau Schneider. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das ist die praktische Realität, die bereits eine lange Geschichte hat. Nordrhein-Westfalen hat eine lange Tradition der Migration, die nicht zuletzt geholfen hat, das heutige Nordrhein-Westfalen zum industriellen Herzens Deutschland zu machen. Ob polnische Bergarbeiter, türkische, portugiesische oder italienische sogenannte Gastarbeiter, philippinische Fachkräfte in der Pflege, sie alle haben dazu beigetragen, dieses Land wirtschaftlich und sozial stark zu machen. Mit Ihrem Antrag schaden Sie also nicht nur ganz konkret unserer Gesellschaft und unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch unserem wirtschaftlichen Wohlstand. In Zeiten eines anhaltenden Fach- und Arbeitskräftemangels in einer alternden Gesellschaft brauchen wir Menschen, die diesen Wohlstand und die soziale Infrastruktur auch zukünftig aufrechterhalten. (Zuruf von Markus Wagner [AfD] – Thorsten Klute [SPD]: Dass ausgerechnet Sie das sa- gen, Herr Wagner! – Weitere Zurufe von Markus Wagner [AfD] und Thorsten Klute [SPD]) Im Übrigen gehört es zur Wahrheit, dass Rechtspopulismus eine abschreckende Wirkung auf zukünftige Fachkräfte ausübt. Dies belegen Erkenntnisse eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes … (Anhaltende Zurufe von AfD und SPD – Glocke) Landtag Es scheint mir nicht so zu sein, dass Sie an wissenschaftlichen Erkenntnissen ein besonderes Interesse hätten, (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) ich trage es aber trotzdem vor. (Markus Wagner [AfD] gestikuliert und tätigt weitere Zurufe – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Der zeigt uns einen Vogel!) Das Forschungsprojekt „Rechtspopulismus und Standortattraktivität“ des Leibniz… Herr Präsident, es ist ein bisschen schwierig, dagegen anzureden. Das Forschungsprojekt „Rechtspopulismus und Standortattraktivität“ des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung hat als Hauptgründe, warum Arbeitskräfte aus dem Ausland Städte und Regionen in Deutschland meiden, ausgemacht, dass rechtspopulistische Parteien und deren großer Zuspruch zu Diskriminierung führen und das Sicherheitsempfinden senken. Das ist auch maßgeblich Ihre Verantwortung. Damit schaden Sie unserem Wirtschaftsstandort und unserer sozialen Infrastruktur. (Beifall von den GRÜNEN) In den letzten Wochen wurde viel über den Ausspruch „Wir schaffen das“ diskutiert und darüber, ob wir es denn geschafft haben. Ich stelle infrage, ob das überhaupt die richtige Frage ist. Denn Integration und die Steuerung von Migration sind Daueraufgaben in unserer Gesellschaft. Ja, vor zehn Jahren standen unser Land und unsere Kommunen vor großen Herausforderungen. Die Kommunen und die Zivilgesellschaft haben Großartiges geleistet, um humanitär und solidarisch an der Seite von Menschen zu stehen, die hier vor Krieg und Gewalt Zuflucht gesucht haben. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Klar ist auch, unser Zusammenleben basiert auf den Regeln unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Diese gilt ausnahmslos und für alle – für Menschen, die hier geboren sind, für Menschen, die hier Zuflucht gefunden haben, für Menschen mit Wurzeln hier oder in anderen Regionen der Welt. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist aber vor allem Maßstab für staatliches und politisches Handeln. Wir brauchen klare Regeln der Zuwanderung. Das schließt sowohl das Grundrecht auf Asyl als auch die Möglichkeiten zur Arbeitsmigration ein. Wir brauchen gute Strukturen für Integration und Teilhabe, einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt. Es gibt auch Regelungen, wann Menschen unser Land verlassen müssen. Wer sich gegen unsere offene Gesellschaft stellt und unser Zusammenleben 17.09.2025 angreift, muss mit allen strafrechtlichen und ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen. (Zuruf von der SPD: So ist das!) Das ist der Rechtsstaat, so wie wir alle ihn hier hochhalten. (Beifall von der SPD – Andreas Keith [AfD]: Sie setzen es aber nicht um!) Nordrhein-Westfalen ist die Heimat für Millionen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Mehr als 30 % der Bevölkerung an Rhein, Ruhr und Weser haben ihre Wurzeln außerhalb Deutschlands. Wir haben viel Erfahrung mit Integration und Teilhabe in unserem Land. Wir haben viel Erfahrung mit den gelingenden Prozessen und den guten Strukturen, die insbesondere in den letzten Jahren aufgebaut wurden. Auch das ist Teil der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Wir wissen aber genauso um die Herausforderungen, die mit Migration, Integration und einem Zusammenleben in Vielfalt einhergehen. Wir stellen uns mit der aktiven Gestaltung von Politik genau diesen Herausforderungen, statt mit bloßem Populismus Ängste zu schüren. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Integration ist dabei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. NRW ist mit seiner starken Integrationsinfrastruktur gut aufgestellt, um eingewanderten Menschen ein gutes Ankommen und eine schnelle Teilhabe, insbesondere am Arbeitsmarkt, zu ermöglichen. Auch diese Zahlen sind schon genannt worden, und sie wurden in den letzten Wochen immer wieder zitiert: Die Beschäftigungsquote der 2015 nach Deutschland zugezogenen Geflüchteten ist inzwischen mit 64 % ähnlich hoch wie in der Durchschnittsbevölkerung mit 70 %. Klar ist aber, und das verdeutlichen die Zahlen: Integration braucht Zeit, und sie braucht Strukturen, insbesondere für Menschen, die hier aufgrund von Krieg und Vertreibung Zuflucht gesucht haben. Ebenso müssen wir dafür sorgen, dass Menschen, die als Arbeitskräfte zu uns kommen, die Verfahren schneller durchlaufen und wir ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Hier wurden viele Fortschritte gemacht, wie man beispielsweise an dem bundesweit einmaligen Kommunalen Integrationsmanagement sehen kann. Aber auch diese Fakten werden von Ihnen konsequent ignoriert. Hier müssen wir auch Verfahrensfragen adressieren – das ist überhaupt keine Frage – wie die nach der Verfahrensdauer: Wie schnell geht es? Was Landtag wissen wir über die Bleibeperspektiven, und was wissen Menschen über ihre Bleibeperspektiven? Es geht auch um die Durchsichtigkeit und Verständlichkeit von Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse und Qualifikationen. Dieses Thema ist übrigens besonders wichtig für Wirtschaft, Handwerk und soziale Infrastruktur und wird durch sie immer wieder adressiert. Gerade mit Blick auf die Verlässlichkeit von Integrationsprozessen – nicht nur für die Menschen selbst, die zu uns gekommen sind, sondern auch für die Unternehmen und Betriebe, für Wirtschaft und Handwerk – muss gelten: Wer hier qualifiziert arbeitet oder eine Ausbildung macht, muss eine sichere Bleibeperspektive bekommen. Alles andere macht auch volkswirtschaftlich keinen Sinn. (Beifall von den GRÜNEN) Humanität und Ordnung in der Flüchtlingspolitik bedeuten die konsequente und prioritäre Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei straffälligen ausländischen Staatsangehörigen und ausländischen Gefährdern. Schon heute führen wir als Land effizient zurück, und wir stärken auch weiter die Strukturen dort, wo nach rechtsstaatlichen Verfahren keine Bleibeperspektive besteht. Dafür haben wir im Landessystem ein Fallmanagement aufgebaut. Wir haben die Zentralen Ausländerbehörden gestärkt und werden dies weiterhin tun. Wir wollen bei denjenigen, die keine Bleibeperspektive haben, verstärkt auf freiwillige Ausreisen hinwirken. Trotzdem muss man sagen: Die Debatte über Migration und Integration ist oft emotional aufgeladen, aber wir dürfen nicht zulassen, dass Vorurteile und Schlagworte an die Stelle von Fakten treten. Rechtsstaatlichkeit und die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit funktionieren in beide Richtungen. Alle Menschen, egal ob sie zugewandert und geflüchtet sind oder ob sie darauf bauen, dass der Rechtsstaat seine Gesetze durchsetzt, müssen sich auf die Stärke des Rechtsstaates verlassen können. Dafür stehen wir hier als demokratische Fraktionen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Hass und Irreführung sind ein Schlag ins Gesicht all der Menschen, die bei uns zu Recht Schutz gefunden haben, die sich integriert haben, die hier arbeiten und die für dieses Land alles geben, aber auch derjenigen, die hier geboren wurden, deren Heimat dieses Land ist, obwohl sie vielleicht familiär andere Wurzeln haben, der Menschen, die hier Chancen suchen und die für unsere Gesellschaft auch Chancen bieten. Sie von der AfD sind respektlos gegenüber allen Menschen, die hier friedlich, fleißig und strafunauffällig gemeinsam zusammenleben. 17.09.2025 (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen ist ein verlässliches, attraktives und integratives Land, das Menschen, die hier leben und arbeiten, eine Zukunft bietet und gleichzeitig klare Grenzen zieht, wenn es um Missbrauch oder Rechtsverstöße geht. Was wir dazu aber nicht brauchen, ist eine aufgeheizte Debatte, die versucht, mit kurzen Antworten, mit Fehlschlüssen, kurzgesprungenen vermeintlichen Lösungen und Nebelkerzen Angst und Spaltung in diese Gesellschaft zu tragen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/15590. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es damit nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/15590 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe dann auf: 6 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/15674 Mit der Drucksache 18/15674 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 69 und 70 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen und nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne und nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 69 der Abgeordneten Christina Kampmann und Anja Butschkau von der SPD-Fraktion auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Paul antworten wird. – Frau Paul. Landtag Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Bezugnahme auf die aktuelle Studie des Landeskriminalamtes geht es in der Mündlichen Anfrage um Fragen zu den konkreten Maßnahmen der Landesregierung zur Verhinderung und Bekämpfung von Femiziden in Nordrhein-Westfalen. Sie rückt damit ein Thema in den Blick, das gesellschaftlich zuweilen zu wenig Beachtung findet, zeigt die Studie des Landeskriminalamtes doch einmal mehr auf, wie gegenwärtig Gewalt gegen Frauen ist. Die Zahl von 522 Tötungsdelikten an Frauen, die als Femizide eingestuft werden können, also Taten, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet wurden, ist erschreckend hoch. Es macht mich betroffen, dass Frauen in Nordrhein-Westfalen in einem derartigen Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind, die vielfach – und das wissen wir auch aus vorangegangenen Studien und Zahlen – von ihren Partnern oder Ex-Partnern ausgeht. Diese Zahlen und die dahinterstehende geschlechtsspezifische Gewalt, die oft verborgen bleibt, können und dürfen wir als Gesellschaft nicht hinnehmen. Die Landesregierung ist sich der Tragweite ihrer Verantwortung in dieser Frage bewusst und handelt entsprechend konsequent und entschlossen. Die Verhütung und Bekämpfung aller in den Geltungsbereich der Istanbul-Konvention fallenden Formen von Gewalt bildet seit Jahren einen Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung. Die Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist ein maßgeblicher Baustein zur Erreichung des Ziels, Femizide zu verhindern. Nordrhein-Westfalen setzt zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe auf ein seit Jahrzehnten gewachsenes und hochdifferenziertes landesgefördertes Unterstützungssystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Seit Beginn der Legislaturperiode wurden sechs Frauenhäuser neu in die Landesförderung aufgenommen. Hierdurch und durch den Ausbau von Kapazitäten in bestehenden Frauenhäusern wurden in den letzten drei Jahren 72 neue Schutzplätze für Frauen geschaffen. Mit dem zweiten Frauenhaus in Gelsenkirchen haben wir 2024 ein gänzlich neu errichtetes Frauenhaus in das Förderprogramm aufgenommen. Damit existieren in Nordrhein-Westfalen mittlerweile insgesamt 708 Schutzplätze für Frauen, flankiert von Kinderplätzen in einer vergleichbaren Größenordnung. Im Bereich der Beratung für gewaltbetroffene Frauen konnten seit 2023 zudem vier Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt neu in die Landesförderung aufgenommen werden. Mein Haus fördert damit insgesamt 70 Frauenhäuser, 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt sowie insgesamt 12 spezia-17.09.2025 lisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, für Betroffene von Zwangsheirat und für das Thema „FGM/C“. Vervollständigt wird dieses Angebot durch die Fachstelle für Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung. Neben dem Thema „Gewaltschutz“ ist auch das Thema „Gewaltprävention“ hierbei sehr wichtig. Im Rahmen des Landesförderprogramms „Täterarbeit“ fördert die Landesregierung deswegen Fachstellen, die die Täter in die Verantwortung nehmen und auf nachhaltige Verhaltensänderungen setzen. Die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt ist aber auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gesellschaftliche Strukturen und traditionelle Geschlechterrollen, die die Benachteiligung von Frauen und Gewalt gegen Frauen begünstigen, spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Hier gilt es, in den Familien, Kitas und Schulen schon früh für Gewaltfreiheit zu sensibilisieren und dies auch einzuüben. Dazu helfen Aktionstage und Wochen wie die des Landes, die immer rund um den 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, stattfinden, so auch in diesem Jahr. Gleichwohl wissen wir, dass die bestehenden Angebote noch nicht ausreichen und wir verbleibende Schutzlücken schließen müssen. Der in der Prävention von Gewalt und im existierenden Hilfesystem bestehende Weiterentwicklungsbedarf ist uns bewusst. Ich habe mich noch in diesem Jahr in Oberhausen zu einem Präventionsprojekt informiert. Dabei ging es um die Vorstellung eines mit Mitteln meines Hauses geförderten Workshop-Programms für Schulen zur Aufklärung und Sensibilisierung zum Thema „häusliche Gewalt“ sowie um die Präsentation einer Website mit Unterrichts- und Schulungsmaterialien für Lehrkräfte zum Thema „häusliche Gewalt“, die im Rahmen des Schulunterrichts eingesetzt werden können. Ich bin auch sehr froh, dass es zum Ende der letzten Legislaturperiode des Bundestages gelungen ist, gemeinsam das Gewalthilfegesetz zu beschließen und damit einen Meilenstein in der Geschichte des Kampfes gegen Gewalt an Frauen zu erreichen. Das ist möglich geworden, weil dieses Gesetz über die Fraktionsgrenzen hinweg doch noch auf den Weg gebracht wurde. Es ist möglich geworden, weil es über die Zusammenarbeit von Ländern und Bund auch schnell durch den Bundesrat gebracht werden konnte. Das Gesetz regelt nun die Gewährleistung des Rechtsanspruchs für gewaltbetroffene Frauen, der 2032 in Kraft tritt, und ihrer mitbetroffenen Kinder auf Schutz und Beratung. Wir werden es auf Landesebene in Zusammenarbeit mit der Frauenhilfeinfrastruktur umsetzen. Zeitlich eng getaktet sind hier die Landtag bundesgesetzlichen Vorgaben und Umsetzungsschritte zu bearbeiten. Aufbauend auf einer Ausgangsanalyse werden wir den schrittweisen Ausbau des Gewalthilfesystems in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2032 planen und umsetzen. Zusätzlich erarbeiten wir aktuell gemeinsam mit den fachlich beteiligten Ressorts sowie weiteren Akteurinnen aus der Zivilgesellschaft, aus den landesgeförderten Gewaltschutzstrukturen und Wissenschaftler*innen einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir setzen damit für die nächsten Jahre einen strategischen Rahmen, um Frauen vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schützen. In diesem Jahr werden in insgesamt fünf Schwerpunktveranstaltungen Handlungsbedarfe diskutiert und Maßnahmenvorschläge für den Landesaktionsplan entwickelt. Die kommende Schwerpunktveranstaltung, die Anfang Oktober stattfinden wird, befasst sich explizit mit dem Thema „polizeiliche Maßnahmen und polizeilicher Opferschutz“ und wird unter anderem den Bereich der adäquaten Maßnahmen für sogenannte Hochrisikofälle in den Blick nehmen. Die Landesregierung steht fest an der Seite der von Gewalt betroffenen Frauen. Deren Schutz vor Gewalt und insbesondere vor Femiziden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Als solche müssen und werden wir sie weiterhin angehen, um Frauen umfassend vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Zur ersten Zusatzfrage hat die Abgeordnete Frau Kampmann jetzt das Wort.

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Christina Kampmann SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für die Einführung, Frau Ministerin. Sie haben gesagt, was Ihr Haus zum Thema „Gewaltprävention und Gewaltschutz“ schon getan hat. Sie haben zudem erklärt, Ihnen sei bewusst, dass es noch Lücken gibt. In der Studie sind Empfehlungen genannt. Daher interessiert uns ganz konkret, was Ihr Haus – aber Sie sprechen ja jetzt für die gesamte Landesregierung – und das Innenministerium tun wollen, um diese Empfehlungen umzusetzen.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kampmann. – Zur Beantwortung hat die Ministerin das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe gerade ausgeführt, dass jetzt vor allem die Ausgangsanalyse und die darauf fußende weitere Ausbauperspektive für das 17.09.2025 Frauenhilfesystem oder das Gewalthilfesystem im Fokus stehen, weil diese Umsetzungsschritte durch das Gewalthilfegesetz vorgegeben sind. Der Rechtsanspruch tritt im Jahr 2032 in Kraft, der Sicherstellungsauftrag durch die Länder ist schon 2027 umzusetzen. Dementsprechend ist eine enge zeitliche Taktung für das Land vorgegeben. Das werden wir gemeinsam mit der Gewalthilfeinfrastruktur und den dort vertretenen Akteur*innen angehen. Ich habe gerade schon vorgetragen, dass insbesondere mit Blick auf die Weiterentwicklung des Landesaktionsplans die anderen Ressorts an konkreten Maßnahmen beteiligt sind. Die kommende Schwerpunktveranstaltung wird sich mit polizeilichen Maßnahmen und polizeilichem Opferschutz beschäftigen. Ich gehe davon aus, dass die Empfehlungen aus dem Bericht auch Gegenstand dieser Schwerpunktveranstaltung und der Maßnahmenentwicklung sein werden.

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Zur ersten Zusatzfrage hat die Abgeordnete Frau Müller-Witt das Wort.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, welche landesweiten Standards oder Leitlinien zur Risikoeinschätzung bei häuslicher Gewalt gibt es?

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André Kuper

Vielen Dank. – Frau Ministerin hat das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Frage nach adäquaten Maßnahmen zur Risikobewertung sowie zur Einschätzung von Hochrisikofällen etc. wird im weiteren Verlauf durch den LAP-Prozess in den Blick genommen, auch bei der kommenden Schwerpunktveranstaltung gemeinsam mit den unterschiedlichen Akteuren, die an der Erarbeitung des Landesaktionsplans beteiligt sind. Dazu gehören unter anderem die polizeiliche Seite und die unterschiedlichen Ressorts, aber auch aus der Gewalthilfeinfrastruktur können die Erfahrungen eingespeist werden. Daraus wird dann entwickelt, wie man zukünftig mit der Frage der Risikobewertung umgeht.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Zur ersten Zusatzfrage hat nun die antragstellende Frau Kollegin Butschkau das Wort.

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Anja Butschkau SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Ministerin, wir wissen – die Landtag Studie bestätigt es auch –, dass eines der zentralen Tatmotive ein negatives Frauenbild der Täter ist, das mit einem Bedürfnis nach Macht und Kontrolle bzw. Besitzansprüchen einhergeht. Nun sind Sie gerade in Ihren Ausführungen schon auf die Prävention eingegangen. Ich möchte trotzdem einmal verstärkt nachfragen, welche Maßnahmen Sie als Landesregierung ergreifen, um solchen Einstellungen entgegenzuwirken bzw. dafür zu sorgen, dass diese erst gar nicht vermittelt werden.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Butschkau. – Die Ministerin hat das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Es geht auch darum, in der pädagogischen Arbeit konsequent gegen Rollenstereotype vorzugehen, weil Rollenstereotype die Grundlage dafür bilden, dass sich Einstellungen von Ungleichwertigkeit, von Macht usw. verfestigen können. Es müssen geschlechtersensible pädagogische Konzepte implementiert werden, angefangen bei der frühkindlichen Bildung über schulische Bildungsprozesse bis hin in die Kinder- und Jugendarbeit. Ein konkretes Beispiel, bei dem wir mit einer Förderung unterstützen, habe ich in meinen Eingangsausführungen schon genannt. Dabei ging es um Workshop-Angebote und Angebote, die auf der Website für Lehrerinnen und Lehrer sowie für pädagogisches Personal zur Verfügung gestellt werden, um sich gezielt mit den Fragestellungen auseinandersetzen zu können. Aufbauend auf diesen Erfahrungen müssen wir weiter daran arbeiten, welche pädagogischen Konzepte über die unterschiedlichen Bildungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen und Einrichtungen, in denen junge Menschen zusammenkommen, unterstützend wirken können, um manifeste Ungleichwertigkeitsvorstellungen zu durchbrechen, die auch Auswirkungen auf die Geschlechterbeziehungen haben.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächste hat die Abgeordnete Frau Kapteinat das Wort.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wie wird sichergestellt, dass geschlechtsspezifische Gewaltverbrechen, insbesondere Femizide, auch von den Strafverfolgungsbehörden als solche erkannt und richtig eingeordnet werden?

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin Kapteinat. – Die Ministerin hat wieder das Wort. 17.09.2025 Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Das ist eine Frage, die sich in erster Linie an die Strafverfolgungsbehörden und damit an das Innen- und an das Justizressort richtet. Dementsprechend sind diese an der Erarbeitung des Landesaktionsplanes beteiligt, um sich im Rahmen der Prozessentwicklung und damit im Rahmen dessen, was wir als Haus beeinflussen können, mit dieser Fragestellung zu beschäftigen. Darüber hinausgehende Fragen würden sich dann an diese Ressorts richten.

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Es hat nun der Abgeordnete Herr Watermeier das Wort.

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Sebastian Watermeier SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, plant die Landesregierung eine Präzisierung bzw. Ergänzung der Polizeilichen Kriminalstatistik im Hinblick auf geschlechtsspezifische Tatmotive, wie zum Beispiel bei Femiziden?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Watermeier. – Die Ministerin hat das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Auch wenn ich für die Landesregierung antworte, richtet sich diese Frage in erster Linie an das Innenministerium. (Zuruf von der SPD: Das ist auch die Landes- regierung!)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächste hat die Abgeordnete Frau Stock das Wort.

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Ellen Stock SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben eben ein Beispiel zur Sensibilisierung im Bereich der Schule genannt, haben dies aber auch als gesamtgesellschaftliches Thema bezeichnet. Deshalb frage ich Sie: Wie will die Landesregierung die Öffentlichkeit besser sensibilisieren, damit Warnzeichen häuslicher Gewalt ernster genommen werden?

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Die Ministerin hat das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben im Rahmen der erwähnten Aktionswoche rund um den 25. Novem-Landtag ber, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, die Kommunen, Gleichstellungsstellen, Frauenberatungsstellen etc. immer wieder mit Materialien unterstützt, damit sie auf diese Maßnahmen – gerade im Rahmen der Aktionswoche noch einmal verstärkt –, auf das Thema „häusliche Gewalt“, das Thema „geschlechtsspezifische Gewalt“ und auch auf die sowohl landesgeförderten als auch bundesweit geschalteten Hilfetelefone hinweisen.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Zur zweiten Zusatzfrage hat die Abgeordnete Frau Kampmann das Wort.

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Christina Kampmann SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Kurz zur Erinnerung: Wir fragen hier zu einer Studie des LKA. Als Parlament haben wir keinen Einfluss darauf, wer die Fragen beantwortet. Aber es ist ziemlich klar, dass das eine innenpolitische Dimension hat. Wir erwarten dann auch, dass die Fragen entsprechend beantwortet werden können, und bitten die Landesregierung, das entsprechend sicherzustellen. (Beifall von der SPD) Meine Frage ist, wie die Landesregierung die Forderung nach einer klaren rechtlichen Definition des Begriffs „Femizid“ bewertet.

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André Kuper

Danke, Frau Kampmann. – Die Ministerin hat das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe volles Verständnis dafür, dass Sie die Fragen in Gänze beantwortet haben möchten. (Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Lisa-Kris- tin Kapteinat [SPD]) Trotzdem muss ich sagen, dass ich das nur im Rahmen meiner Zuständigkeit tun kann. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass die weitere Ausdifferenzierung im Sinne Ihrer Fragestellung noch Gegenstand von weiteren Diskussionen ist.

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Die Abgeordnete Frau Stamm hat das Wort.

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Christin-Marie Stamm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe eine Frage zur Finanzierung, nämlich ob die Mittel zur Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen gerade vor dem Hintergrund dieser Studie erhöht werden. 17.09.2025

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André Kuper

Danke, Frau Stamm. – Die Ministerin hat das Wort zur Antwort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sie haben den aktuellen Haushaltsentwurf vorliegen, mit dem wir deutlich machen, dass das Land einen klaren Fokus auf Gewaltschutz und die Hilfeeinrichtungen für Frauen und gewaltbetroffene Kinder legt. Wir haben in der Vergangenheit mit der Fachkraftstelle für die Arbeit mit gewaltbetroffenen Kindern in Frauenhäusern einen weiteren Schwerpunkt gesetzt und so eine Stärkung der Frauenhilfeinfrastruktur vorgenommen. Trotzdem werden wir uns insbesondere mit Blick auf die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes sehr genau damit auseinandersetzen müssen, was das in Bezug auf das gesamte System und die dahinterliegende Systematik heißt. Das machen wir gerade gemeinsam mit der Gewalthilfeinfrastruktur, basierend auf der Strukturanalyse, die im Gewalthilfegesetz verpflichtend vorgegeben ist, um dann in die Entwicklungsplanung zu kommen. Diese Prozesse laufen jetzt, weil der durch das Gewalthilfegesetz vorgegebene Zeitplan, wie ich vorhin gesagt habe, richtigerweise eng ist. Denn der Sicherstellungsauftrag greift 2027, der Rechtsanspruch 2032. Das heißt, diese Fragen ergeben sich für die Landesregierung nicht in erster Linie aus der Studie, sondern weil mit dem Gewalthilfegesetz endlich ein adäquater Rechtsrahmen und ein Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen worden ist. Das verpflichtet alle Länder dazu, ihre Strukturen dahin gehend noch einmal durch die Strukturanalyse zu überprüfen und darauf fußend dann weitere Maßnahmen, die wir gerade erarbeiten, vorzunehmen.

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Als Nächste hat die Abgeordnete Frau Schneider das Wort.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sprechen hier immer vom Rechtsanspruch. Dann hoffen wir doch alle mal, dass Nordrhein-Westfalen den erfüllen kann. Ich hatte kürzlich eine Kleine Anfrage zu dem schrecklichen Thema gestellt. Wenn ich jetzt lese, dass seit 2022 bis heute 30 % mehr Frauen getötet wurden, dann macht mich das wütend, dann macht mich das traurig und versetzt mich in ganz große Sorge. Landtag Ein wichtiger Punkt ist hier aber sicher auch das Thema „Prävention“. Wichtig wäre mir, dass alle Institutionen, die irgendwie mit Trennung und Scheidungssituationen befasst sind, also Jugendämter, Polizei, Familiengerichte, Rechtsanwälte, Psychotherapeuten, mehr Informationen über Gefährdungsmuster bekommen, um Warnsignale besser ernst nehmen und Leitfäden entwickeln zu können. Was haben Sie denn hier geplant? – Danke.

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André Kuper

Danke, Frau Schneider. – Die Ministerin hat das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich gebe Ihnen recht, dass die Zahlen absolut erschreckend sind, was Tötungsdelikte angeht. Das bedeutet, dass wir insbesondere im kriminalpräventiven Bereich, aber auch im präventiven Bereich, der schon im pädagogischen Feld ansetzt, weitere Maßnahmen treffen müssen. Dazu zählt beispielsweise auch die Diskussion – und ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesjustizministerin diesen Vorstoß macht –, eine Fußfessel als Möglichkeit der Sanktionierung oder der Prävention in diesem Bereich in den Blick zu nehmen. Man hat ganz offensichtlich in Spanien gute Erfahrungen damit gemacht. Das kann Gewalt nicht komplett verhindern, aber es kann die Eskalation verhindern und das Durchbrechen von Gewaltspiralen begünstigen. Vor diesem Hintergrund halte ich dies für eine richtige Diskussion, die geführt wird. Darüber hinaus wollen wir die Strukturen, die wir im Bereich der Täterarbeit haben, weiterhin stärken. Auch das wird im Gewalthilfegesetz adressiert. Es gehört also zu den Strukturen, die jetzt weiter angeschaut, analysiert und dann weiterentwickelt werden müssen.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Kollegin Müller-Witt hat zu ihrer zweiten und letzten Zusatzfrage das Wort.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie hatten mir vorhin erläutert, dass Sie im Rahmen des weiteren Verfahrens dabei sind, Standards oder Leitlinien zur Risikoeinschätzung zu entwickeln. Wie soll denn die Wirksamkeit dieser Standards und Leitlinien evaluiert werden? Denn es hilft ja nicht, nur ins Diskutieren zu kommen, sondern wir müssen auch ins Tun kommen.

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André Kuper

Danke, Frau Müller-Witt. – Die Ministerin hat das Wort. 17.09.2025 Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich glaube, wir sind an vielen Stellen in Nordrhein-Westfalen über die letzten Jahre schon ins Tun gekommen. Das ist auch legislaturperiodenübergreifend der Fall. Es gibt einen bestehenden Erlass zum Thema der Risikoanalyse. Nichtsdestotrotz wird man sich weiter anschauen müssen, ob mit Blick auf die Gewaltsituation diese Risikoanalysen treffend sind. Das wird man gemeinsam mit den anderen Ressorts, natürlich unter der Federführung des dafür zuständigen Innenministeriums, weiter machen müssen.

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Kollegin Butschkau mit ihrer zweiten und letzten Frage.

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Anja Butschkau SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte zum Opferschutz zurückkommen, und zwar interessiert mich Ihre Antwort auf die Frage, wie die Landesregierung sicherstellt, dass Frauen mit Migrationshintergrund trotz etwaiger Sprachbarrieren oder kultureller Hürden einen hinreichenden Zugang zu Schutz und Beratung erhalten.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir wissen ja – und Sie wissen das auch –, dass in vielen unserer Beratungsstellen und in den Frauenhäusern durchaus auch durch die Mitarbeitenden ganz unterschiedliche sprachliche Kompetenzen vorhanden sind. Darüber hinaus werden mehrsprachige Informationsangebote vorgehalten. Es wird gerade in Erstberatungen etc. in vielen Fällen auch auf Möglichkeiten der digitalen Sprachmittlung etc. gesetzt. Wir sehen, dass Frauen mit unterschiedlichem Hintergrund durchaus die Angebote der Frauenberatung bzw. der Frauenhilfeinfrastruktur in Anspruch nehmen. Ein Punkt, auf den wir in der Tat mehr schauen müssen, sodass es eine Zugänglichkeit für alle von Gewalt betroffenen Gruppen gibt, ist die Frage der tatsächlichen Barrierefreiheit. Frauen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen haben erstens oftmals eine höhere Gewaltbetroffenheit und zweitens an vielen Stellen höhere Zugangsbarrieren. Auch das wird man mit der Weiterentwicklung der Frauenhilfeinfrastruktur im Umsetzungsprozess des Gewalthilfegesetzes verstärkt in den Blick nehmen. Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächstes hat die Abgeordnete Kapteinat die Möglichkeit einer Zusatzfrage. Bitte schön.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, wird erwogen, sich auf Bundesebene für einen eigenen Straftatbestand „Femizid“ einzusetzen, um der geschlechtsspezifischen Dimension solcher Taten gerecht zu werden?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir Femizide als das bezeichnen, was sie sind. Dementsprechend ist es zunächst wichtig, dass es eine Datengrundlage dafür gibt und wir heute ein Lagebild haben, in dem Femizide als solche bezeichnet werden. Weitere Diskussionen dazu kann und sollte man aus meiner Sicht in der Tat führen. Welche spezifischen Auswirkungen das dann auf Straftatbestände etc. hat, wird man im weiteren Verlauf von Diskussionen sehen müssen, ist aber vor allem ein Zuständigkeitsbereich des Justizministers.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Kollege Stoltze mit seiner ersten Zusatzfrage.

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Ralf Stoltze SPD

Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Frage zum Opferschutz. Noch immer zögern betroffene Frauen bei Androhung von Gewalt und Tötung aus Schamgefühl oder aufgrund des Irrglaubens, es handele sich um keinen gravierenden Fall, Schutz- und Beratungsangebote wahrzunehmen. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Hemmschwelle bei den Betroffenen generell zu senken?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ein wichtiger Punkt ist, dass wir häusliche Gewalt aus diesem Schambehafteten herausholen und dass es gesellschaftlich nicht als Kavaliersdelikt oder Privatsache angesehen wird. Dazu gehört beispielsweise, dass wir rund um den 25. November – das machen ganz viele Kommunen 17.09.2025 und Frauenhilfeeinrichtungen; das unterstützen wir als Land – im Rahmen der Aktionswochen einen speziellen Fokus darauf legen. Natürlich ist es wichtig, dass man das auch darüber hinaus tut, aber das ist ein spezifisches Angebot der Information etc. Nicht nur im November, sondern verteilt über das Jahr gibt es immer wieder unterschiedliche Informationen darüber, wo von Gewalt betroffene Frauen Hilfe finden können. Wichtig ist zum Beispiel die Verbreitung der Nummer des bundesweiten Hilfetelefons, gefördert durch die Bundesregierung, aber generell auch eine weitere Sensibilisierung und eine Kultur des Hinschauens, dass Gewalt gegen Frauen eine gesellschaftliche Realität ist, die sich im Übrigen durch alle Schichten sowie alle gesellschaftlichen Bereiche zieht und auch keine Frage von Herkunft ist. Das muss eine gesellschaftliche Diskussion und leider auch eine gesellschaftliche Akzeptanz erfahren, damit die Hemmschwelle sinkt. Ich muss allerdings dazusagen – das wissen wir beispielsweise aus Dunkelfeldstudien –: Scham ist das eine, aber auch aufgrund des sozialen Nahfeldes – also bestimmte Abhängigkeiten, emotionale Verbundenheit etc. – fällt es vielen Frauen schwerer, Angebote der Gewalthilfeinfrastruktur tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Es geht uns weiterhin darum, dafür zu werben – wenn man das in diesem Zusammenhang so sagen kann – oder dafür zu sensibilisieren, dass Gewalt immer eine Straftat ist und nie das Opfer Schuld daran hat, sowie klarzustellen, dass Frauen einen Anspruch und demnächst auch ein Recht auf Hilfe und Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit haben. Ich finde, es ist richtig, was die mutige Frau Pelicot gesagt hat: „Die Scham muss die Seite wechseln.“ Das muss aber auch das gesamtgesellschaftliche Bild und der gesamtgesellschaftliche Blick auf Gewalt gegen Frauen sein, also kein Verharmlosen und keine Täter-Opfer-Umkehr in irgendeiner Art und Weise, sondern das klare Benennen, dass Frauen nicht selbst schuld sein können, wenn sie gewalttätig angegriffen oder Opfer sexualisierter Gewalt werden.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Abgeordnete Watermeier mit seiner zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Sebastian Watermeier SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, welche Schritte wurden in der Vergangenheit bereits unternommen, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz auf der einen Seite –ich weiß: nicht Ihre Ressortzuständigkeit – und Jugendämtern und Beratungsstellen Landtag auf der anderen Seite, womit wir schon sehr tief in Ihrer Ressortzuständigkeit sind, zu verbessern?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Nach § 34a Polizeigesetz weist die Polizei im Fall von Wohnungsverweisungen die Betroffenen häuslicher Gewalt immer auf Beratungsstellen hin. Das ist ein Teil, der organisiert ist, den man sich aber durchaus weiter anschauen sollte: Wie kann man diese Zusammenarbeit weiter vertiefen? Wie kann man Frauen noch effektiver dabei unterstützen, ein Schutz- und Hilfeangebot in Anspruch zu nehmen? Darüber hinaus wurde sich in unterschiedlichen Fachminister*innenkonferenzen immer wieder mit der Frage beschäftigt, wie rechtssicher und schnell polizeiliche Erkenntnisse Eingang in familiengerichtliche Verfahren finden können. Sie wissen, dass es seit Langem eine, wie ich finde, berechtigte Diskussion darüber gibt, dass die Frage häuslicher Gewalt in Verfahren von Umgangs- und Sorgerecht eine Rolle spielen muss. Oftmals findet das in familiengerichtlichen Verfahren keine Berücksichtigung, was dann wiederum dazu führt, dass insbesondere die von Gewalt betroffenen Frauen in eine Hochrisikolage kommen. Damit wurde sich in den unterschiedlichen Fachminister*innenkonferenzen beschäftigt. Auch die Bundesjustizministerin hat zugesagt, sich mit der Frage zu beschäftigen, dass das und die Erkenntnisse verpflichtend einzubeziehen sind. Das möchte ich ausdrücklich unterstützen.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächstes die Frau Abgeordnete Blask. Bitte schön.

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Inge Blask SPD

Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, Frau Kampmann hat schon auf die Studie hingewiesen, und meine Frage an Sie wäre: Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Lichte dieser Studie bzw. – besser gesagt – der Studienergebnisse?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Natürlich arbeitet die Landesregierung auch weiterhin an der konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das ist schon 17.09.2025 Gegenstand der vorherigen LAP-Prozesse gewesen und ist auch Gegenstand des aktuellen LAP-Prozesses. Dafür ist in meinem Haus eine Koordinierungsstelle eingerichtet worden, und dem trägt auch das Gewalthilfegesetz Rechnung. Die Istanbul-Konvention besagt, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, bzw. insgesamt Betroffene häuslicher Gewalt Schutz- und Unterstützungsangebote bekommen müssen. Dazu müssen wir in Deutschland noch an unterschiedlichen Stellschrauben drehen. Dazu gehört der weitere Ausbau der Frauenhäuser. Der wird mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes natürlich weiter angegangen werden. Das haben wir in dieser Legislaturperiode aber auch schon gemacht: mit insgesamt sechs weiteren Frauenhäusern – darunter das eine neue in Gelsenkirchen –, mit der Schaffung von über 70 weiteren Plätzen, mit der Einrichtung einer weiteren Fachkraftstelle für die Arbeit mit Kindern, aber auch in den anderen, schon skizzierten Bereichen. Denn Gewalthilfe und Gewaltschutz sind nicht reine Fragen des Gewalthilfesystems und der Frauenhilfeinfrastruktur, sondern dazu gehören auch Anpassungsprozesse, beispielsweise im Rahmen von familiengerichtlichen Verfahren. Dazu gehört aus meiner Sicht die Prüfung der Anwendbarkeit von Fußfesseln; dazu gehört aus meiner Sicht die Frage eines verpflichtenden Gewalttrainings; dazu gehört im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes auch die weitere Stärkung von Täterarbeit. Dazu gehören also unterschiedliche Stellen, die entweder schon adressiert und im LAP-Prozess auch Teil der weiteren Diskussionen sind – zum Beispiel weitere polizeiliche Maßnahmen; ich habe vorhin schon ausgeführt, dass das Gegenstand der nächsten Schwerpunktveranstaltung ist – oder aber Teil des aktuell laufenden Umsetzungsverfahrens zum Gewalthilfegesetz sind.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Abgeordnete Stamm jetzt mit Ihrer zweiten und letzten Zusatzfrage.

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Christin-Marie Stamm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wie wird denn sichergestellt, dass auch in ländlichen Regionen ausreichend Schutzangebote für gefährdete Frauen bestehen?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben in den zurück-Landtag liegenden Jahren Schutzlücken geschlossen, insbesondere im Bereich der Frauenberatungsstellen, wo wir auch Schutzlücken hatten. Wir können heute sicherstellen, dass es in jedem Landkreis mindestens ein Frauenhaus gibt. Die adäquate Ausstattung der gesamten Fläche mit Einrichtungen der Frauenhilfeinfrastruktur ist auch Gegenstand der Strukturanalyse, die wiederum Teil des Prozesses zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist. Ziel muss es natürlich sein, dass jede Frau, gegebenenfalls mit ihren Kindern, ein Schutzangebot in Nordrhein-Westfalen findet. Man muss aber sagen: Manchmal ist es unter dem Gesichtspunkt besonderer Risikoabwägungen notwendig, dass sie beispielsweise in einem anderen Bundesland einen Schutzplatz findet – es ist andersherum auch so, dass Frauen aus anderen Bundesländern zuweilen hier Zuflucht finden –, weil dies unter Sicherheitsaspekten oder aufgrund anderer Zusammenhänge das Bessere ist.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Abgeordnete Kampmann mit ihrer dritten und somit letzten Zusatzfrage.

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Christina Kampmann SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Frage zum Bereich „Polizei und Justiz“; zu der Studie, zu der ich als Innenpolitikerin diese Fragestunde angemeldet habe. Ich weiß, dass Sie schon gesagt haben, dass Sie die nicht beantworten können. Deshalb wäre es schön gewesen, wenn der Innenminister heute auch zugegen wäre, denn aus unserer Sicht ist das ein wichtiger Bereich der Gewaltprävention. Wir würden gerne noch wissen, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um in der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten der Polizei und der Justiz für diese Thematik zu sensibilisieren.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – In den einzelnen Dienststellen, in den einzelnen Fortbildungsmaßnahmen – das wissen Sie auch – sind Gewaltschutz, Gewalthilfe, das Erkennen von häuslicher Gewalt und das Erkennen von Femiziden schon Gegenstand. Wir werden uns gemeinsam mit dem Innenministerium in der weiteren Erarbeitung des LAP-Prozesses diese Strukturen aber ebenfalls genau anschauen, weil ich auch der Überzeugung bin, dass nicht nur im Gewaltschutzgesetz, sondern auch durch die Ver-17.09.2025 pflichtungen des Gewalthilfegesetzes auf Folgendes noch mal genau zu schauen ist. Ist es – ich sage es mal ein bisschen salopp – eine reine Frage der Frauenhilfeinfrastruktur, was mit gewaltbetroffenen Frauen passiert, oder ist es nicht vielmehr eine ressortübergreifende Frage, die Elemente von Gewaltprävention, von Prävention in anderen Bereichen beinhaltet? Ist es nicht auch eine Frage davon, wie wir die unterschiedlichen Strukturen der Strafverfolgungsbehörden aufstellen? Wie können wir sicherstellen, dass im Justiz- und Polizeibereich in der Tat auch in ausreichendem Maße Fortbildungen vorhanden sind, sodass wir alle darin schulen, die spezifischen Merkmale geschlechtsspezifischer Gewalt bis hin zu Femiziden erkennen zu können? Ich gebe Ihnen recht: Es ist natürlich auch eine Frage der inneren Sicherheit, denn Gewalt gegen Frauen ist leider einer der am meisten verbreiteten Gewaltdeliktsbereiche. Dementsprechend ist das natürlich eindeutig eine Frage, die sich auch an die innere Sicherheit richtet.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, meine Frage geht in dieselbe Richtung wie die von Frau Kampmann: Wie unterstützen Sie die Stärkung der Videovernehmung in Strafprozessen oder im Vorfeld bei der Polizei nach § 58a Abs. 1 StPO, wozu es bisher keine offiziellen Zahlen gibt, wenn es um erwachsene Opfer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht? Aus einer Kleinen Anfrage wissen wir, dass die Zahlen fehlen. Meine Frage: Was machen Sie? Gibt es Gespräche mit dem Justizminister, um an Zahlen zu kommen und dies weiter zu unterstützen?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Möglichkeit, auf diese technischen Möglichkeiten zurückzugreifen, besteht in der Tat schon, um insbesondere in diesen hochsensiblen Fällen die Opfer und Opferzeug*innen zu schützen – im Bereich häuslicher Gewalt, aber beispielsweise auch im Bereich des Kinderschutzes. Ich halte es für sehr wichtig, sich mit den Möglichkeiten für diese Fälle weiter auseinanderzusetzen. Dementsprechend führen wir im Rahmen des LAP-Prozesses, aber beispielsweise auch im Rahmen der Landtag weiteren Stärkung des Kinderschutzes natürlich Gespräche mit dem Justizministerium – vor allem, um die Anwendbarkeit zu stärken bzw. darüber zu sprechen, für welche Fälle es wie anwendbar ist.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Somit rufe ich die Mündliche Anfrage 70 des Abgeordneten Marcel Hafke von der FDP-Fraktion auf. Ich darf auch hier vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat auch hier angekündigt, dass Ministerin Josefine Paul antworten wird. Somit hat Frau Ministerin Paul jetzt das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke Ihnen, dass Sie mir die Gelegenheit geben, heute hier einige Dinge noch einmal klarzustellen, die seit der letzten Woche diskutiert worden sind. Die Landesregierung führt im Rahmen der Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes viele Gespräche mit Akteuren aus dem Bereich der frühkindlichen Bildung. Das muss sie auch tun, da es sich beim Kita-System um ein komplexes System handelt, bei dem unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse und wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden müssen. Wir sprechen hier nicht nur über gesetzliche Vorgaben, sondern über die Lebensrealität von Kindern, Familien und Fachkräften in unseren Kitas. Das tun wir als Landesregierung in gemeinsamer Verantwortlichkeit. In der Ampelregierung war das vielleicht nicht immer der Standard. In dieser Landesregierung ist es das schon. Dabei tauschen alle Beteiligten Sachstände aus, aber mein Ministerium und ich beteiligen uns nicht an öffentlichen Spekulationen über die aktuellen Sachstände. Bei der Reform des Kinderbildungsgesetzes zielen wir darauf ab, gemeinsam mit den zentralen Akteuren der frühkindlichen Bildung Anpassungsbedarfe im aktuellen KiBiz zu identifizieren und gemeinsam zu tragfähigen und somit nachhaltigen Verbesserungen am Angebot der frühkindlichen Bildung zu kommen. Das Ziel ist, weiterhin Chancengerechtigkeit, Stabilität und Verlässlichkeit im System der frühkindlichen Bildung abzusichern und so Kinder, ihre Eltern und 17.09.2025 die Beschäftigten sowie Träger und Kommunen bestmöglich zu unterstützen. Die Landesregierung verfolgt das klare Ziel, jedem Kind in Nordrhein-Westfalen die besten Startchancen zu ermöglichen – auch unter den aktuell mancherorts sehr herausfordernden Bedingungen. In unserem Austausch mit verschiedenen Trägern, der sehr konstruktiv und gut verläuft, besprechen wir zahlreiche Maßnahmen, die zum Ziel haben, Bildungsqualität auch für die Zukunft abzusichern und mehr Stabilität und Verlässlichkeit in das System der frühkindlichen Bildung zu bringen. Anders, als zu lesen war und wiederholt behauptet wird, schließt die Landesregierung eine Erhebung von Beiträgen für Eltern in den beiden beitragsfreien Jahren jetzt und auch zukünftig im Rahmen dieser Beratungen aus. Das habe ich schon mehrfach deutlich gemacht, und das ist die klare Haltung meines Hauses, von mir als Person und der Landesregierung. Aufgrund des derzeitig vorliegenden Fachkräftemangels und der Gewährleistung eines stabilen und verlässlichen Kita-Systems ist es notwendig, verschiedene Maßnahmen zu prüfen und für Träger mehr Flexibilität beim Einsatz des Personals vorzusehen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch hier klar sagen: Wir haben sehr gut ausgebildetes Personal in unseren Kitas. Jede Person, die in Nordrhein-Westfalen mit unseren Kindern in Kitas pädagogisch arbeitet, hat eine pädagogische Aus- oder Weiterbildung. Das gilt für Fachkräfte, das gilt aber auch für sogenannte Ergänzungskräfte, die ein elementar wichtiger und professioneller Teil der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen sind. Kinderpfleger*innen haben eine zweijährige Ausbildung absolviert. Es muss deshalb darum gehen, diese Kräfte flexibler und nicht so starr einzusetzen. Dabei geht es in erster Linie um die Absicherung von Chancengerechtigkeit für alle Kinder. Alle Kinder sollen ein hochwertiges Bildungsangebot erhalten. Dafür muss das mancherorts knappe Personal in Verantwortung der Träger flexibel eingesetzt werden können. Deshalb diskutieren wir unterschiedliche Modelle und Ansätze. Das tun wir mit den am Kita-System Beteiligten, und das tun wir im Länderkontext. Das tun wir auch – wir haben das vielfach schon getan – im Ausschuss. Die Anforderungen innerhalb des Kita-Alltags sind unterschiedlich, und daher ist auch der Einsatz des ausgebildeten und qualifizierten Personals im Kita-Alltag differenziert zu betrachten. Um den Fachkräftemangel auch weiterhin anzugehen, bauen wir die Fachkräfteoffensive aus. Dazu zählt die Stärkung der Ausbildung und der Ausbildungsbegleitung, insbesondere in der praxisintegrierten Ausbildung. Das wird sich positiv auf die Fachkräftezahl auswirken und langfristig Fachkräfte im System halten und entlasten. Landtag Für uns ist die Frage zentral, wie wir Bildungsqualität und Verlässlichkeit in Zukunft garantieren. Wir sind da schon viele Schritte gegangen und verfügen im Land über eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung. Wir verfügen über zahlreiche Programme wie die Sprach-Kitas und die Kita-Helfer, die gezielt unterstützen. Wir haben auch im Ausschuss schon vorgestellt, dass wir aktuell einen Sozialindex erarbeiten, der eine Grundlage dafür bietet, die Kitas noch bedarfsgerechter auszustatten und somit auch Chancengerechtigkeit noch weiter zu stärken. Zahlreiche weitere Maßnahmen, die unter anderem das Ziel haben, gezielt Kinder und Familien zu stärken, Bürokratie abzubauen und die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen insgesamt weiterzuentwickeln, sind Gegenstand der Diskussionen. Diese Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen und werden weiterhin konstruktiv und in der gebotenen Schnelligkeit und Offenheit geführt.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Seine erste Zusatzfrage stellt jetzt der Abgeordnete Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielen Dank für die Einleitung. Ich habe genau zugehört. Erstens müssen wir festhalten, dass jetzt zum wiederholten Mal ein sehr intransparentes Verhalten Ihrerseits gegenüber dem Parlament vorliegt, was dazu führt, dass es ein Kommunikationsdesaster gibt und die gesamte Szene verunsichert wird. Sie haben gerade gesagt, dass die Landesregierung nicht an der Beitragsfreiheit rütteln möchte. Anhand des Eckpunktepapiers, das mit den kommunalen Spitzen abgestimmt sein soll, kann man die Aussage unterstreichen, solange es um die 35 Stunden geht. Sie haben dort aufgeschrieben, dass man, wenn man auf 35 Stunden runtergeht, beitragsfrei ist und für alles, was darüber hinausgeht, eventuell Sonderbeiträge benötigen würde. Daher meine Frage: Gelten in Zukunft auch die letzten beiden Kindergartenjahre als beitragsfrei, auch wenn man 45 Stunden in Anspruch nimmt?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich sage es jetzt noch mal – das beendet dann hoffentlich das Kommunikationschaos, das durch dieses permanente Weitertragen von Dingen, die nicht zutreffend sind, überhaupt erst verursacht wird –: Die Landesregierung hält auch 17.09.2025 weiterhin an den beiden beitragsfreien Jahren fest, und das gilt für alle dort zur Verfügung stehenden Buchungszeiten. Das ist kein Kommunikationschaos, sondern das, was die Landesregierung deutlich klargestellt hat.

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Rainer Schmeltzer

Frau Abgeordnete Gebauer mit ihrer Zusatzfrage. Bitte schön.

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Yvonne Gebauer FDP

Herr Präsident, vielen lieben Dank. – Frau Ministerin Paul, die Akteure der Kita-Landschaft, die sich in der Presse zitieren lassen, sehen das Vorhaben „Kern- und Randzeiten“ sehr kritisch. So sagt zum Beispiel Marcus Bracht, der stellvertretende Landesvorsitzende des Deutschen Kitaverbands – ich darf zitieren –: „Das gesamte Papier liest sich wie ein Sparprogramm. […] Man braucht weniger Personal, es können mehr günstigere Kräfte eingesetzt werden, und die Qualität sinkt.“ Ich möchte in diesem Zusammenhang die Frage stellen, wie die Landesregierung die möglichen Folgen dieses geplanten Kern- und Randzeitenmodells für die pädagogische Qualität in unseren Kitas bewertet. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. – Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe es gerade schon ausgeführt: Auch angesichts des Fachkräftemangels in unseren Kinderbildungseinrichtungen, im ganzen Bereich der frühkindlichen Bildung müssen wir über unterschiedliche Punkte diskutieren. Das sind die Diskussionsgrundlagen, und wir befinden uns in einem konstruktiven Austausch mit den an Kita Beteiligten. Wir müssen aber auch darüber sprechen, ob es ein Mehr an flexiblen Einsatzmöglichkeiten in den Kindertageseinrichtungen braucht. Ich habe gerade auch ausgeführt, um welche Gruppen von Personal es sich handelt. Es war heute Morgen in der Haushaltsdebatte schon Gegenstand der Diskussion: Wir haben über 70 % Fachkräfte in unserem System. Das ist auch im Ländervergleich ein sehr hoher Wert, und das ist gut und richtig. Im Moment haben wir aber eben nicht die hohe Verlässlichkeit und Stabilität im System, die wir, die Kinder, die Familien und die Einrichtungen brauchen. Alle sind unter Druck, wenn es zu diesen Ausfallzeiten kommt. Landtag Deswegen müssen wir dafür Sorge tragen, dass auch die Kinderpfleger*innen, die übrigens ebenfalls ausgebildetes Personal sind, weil sie eine zweijährige Ausbildung machen, die staatlich anerkannt ist, gegebenenfalls flexibler eingesetzt werden können, um im Endeffekt über den Tagesverlauf ein gutes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot für alle Kinder gewährleisten zu können.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Abgeordnete Müller-Rech mit ihrer ersten Zusatzfrage.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, warum wurde am 10. September die Existenz dieses Eckpunktepapiers durch eine Sprecherin des Ministeriums zunächst verneint?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben nie die Existenz eines Papiers verneint. Wir haben nur gesagt, dass wir zu irgendwelchen Spekulationen keine Stellung beziehen. Dass es aber Diskussionen und einen Austausch zwischen den Akteuren gibt, die am System der frühkindlichen Bildung beteiligt sind – namentlich sind das vor allem die freien und öffentlichen Träger –, haben wir in der vorletzten Woche auch im Ausschuss miteinander besprochen. Natürlich befinden wir uns im Gespräch, und zu vertrauensvollen, konstruktiven und guten Gesprächen gehört, dass Sachstände ausgetauscht werden.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nun hat der Abgeordnete Jörg die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen. Bitte schön.

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Wolfgang Jörg SPD

Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin, Sie sagen, Sie befänden sich in einem guten Austausch mit den Trägern, und es bestehe quasi immer Einvernehmen, wie man vorgeht. Herr Abgeordneter Dr. Maelzer hat vor sieben Wochen eine Kleine Anfrage zu den Kern- und Randzeiten gestellt, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Meine Frage lautet deshalb: Wer hat die Vorschläge zu den Rand- und Kernzeiten innerhalb dieses guten Austausches, den Sie haben, gemacht? Waren das Sie? Wer hat dieses Papier formuliert? War das in diesen Gesprächen einvernehmlich, oder wurde das von den Trägern eher kritisch gesehen? 17.09.2025

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Rainer Schmeltzer

Suchen Sie sich eine der vier Fragen aus, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe auch in der letzten Ausschusssitzung darüber berichtet, was die Grundlagen einer KiBiz-Reform sein müssen. Dazu zählt die Flexibilisierung des Personaleinsatzes, um die Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie die Verlässlichkeit von Betreuung im Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen. Darüber sind wir mit den unterschiedlichen Stakeholdern im Gespräch, die alle unterschiedliche Dinge einbringen, über die im weiteren Verlauf gesprochen wird. Vor diesem Hintergrund gibt es Sachstände, und auf der Basis von Sachständen wird weiter diskutiert. Das sind die konstruktiven Gespräche, von denen ich spreche. Das bedeutet aber nicht, dass wir nicht noch weiter an den derzeit in Rede stehenden Punkten arbeiten: Wie bekommen wir es angesichts der Herausforderungen, die wir im System zweifelsohne haben – die Fachkräftesituation, aber auch die finanzielle Stabilität des Systems –, hin, dies mit der Notwendigkeit zu verbinden, die Qualität in den frühkindlichen Bildungsprozessen so zu gestalten, dass Kinder die bestmöglichen Zukunftschancen haben? Hinzu kommt die Verlässlichkeit des Betreuungsund Bildungsangebotes. Das ist erstens für die Kinder wichtig, weil sie dieses verlässliche Angebot brauchen. Zweitens ist es wichtig, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Drittens ist es wichtig, um die Attraktivität des Berufsfelds weiterhin hochzuhalten.

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Frau Ministerin. – Frau Abgeordnete Freimuth, bitte.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten, die gleichwohl die eine oder andere Frage aufwerfen. Ich will noch einmal die von Ihnen als vorbildhaft gelobte Kommunikation ansprechen. Seitens der Verbände wird diese Kommunikation anders gesehen. Zum Beispiel trägt die Pressemitteilung des Kita-Bündnisses Nordrhein-Westfalen – ein Bündnis der freien Kita-Träger in Nordrhein-Westfalen – vom 12. September den Titel: „Schluss mit Geheimhaltung und Salamitaktik!“ In dieser Pressemitteilung stellt Marek Körner, Bereichsleiter West beim freien Kita-Träger Fröbel, klar: „Zentrale Fragen zu Bildungsanspruch und Finanzierung bleiben weiterhin ungelöst. ,Aber auch der Landtag an den Tag gelegte Kommunikations- und Nicht-Beteiligungsprozess ist ein absolutes Desaster.‘“ Teilt die Landesregierung die Kritik, dass das Vorgehen bei der KiBiz-Reform ein massives Transparenzdefizit offenbart, wirklich überhaupt nicht?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es natürlich wichtig ist, mit allen am System der Kita Beteiligten darüber im Austausch zu sein. Das ist alleine deswegen wichtig, weil das Land Nordrhein-Westfalen nur ein Teil dieses Systems ist. Sie wissen es: Der Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung richtet sich notwendigerweise gegen die Kommunen, und es kann kein Prozess, keine Reform und kein Vorhaben ohne die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und ohne dauerhaft anhaltende Gespräche mit diesen stattfinden. Gleichermaßen geht es auch nicht ohne die Vertretung der freien Träger bzw. der freien Seite. Denn Sie wissen auch: Zwei Drittel aller Angebote in Nordrhein-Westfalen sind Angebote der freien Trägerschaft. Das bedeutet, dass wir eine Verantwortungsgemeinschaft bilden. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns den beschriebenen Herausforderungen gemeinsam stellen. Diese sind vor allem: Wie bekommen Stabilität und Verlässlichkeit in das Angebot und stellen gleichzeitig sicher, dass wir weiterhin eine hohe Qualität in der frühkindlichen Bildung haben? Denn auch das ist richtig immer wieder in den Diskussionen beschrieben worden: Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für gelingende Bildungsbiografien und Zukunftschancen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung im Übrigen immer wieder auch erhebliche finanzielle Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt, und zwar über die Dynamisierung. Allein im Haushalt dieses Jahres sind das 500 Millionen Euro mit dem Haushaltsplanentwurf, den wir heute Morgen bei der Einbringung diskutiert haben, sowie 370 Millionen Euro zusätzlich auch die Mittel für die Kita-Helfer und die Sprach-Kitas. Wir werden uns auch in der jetzt anstehenden Reform insbesondere mit der Frage der Ausbildung beschäftigen müssen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein System der Dualität von Ausbildung, einmal der schulischen Ausbildung, einmal der praxisintegrierten Ausbildung. Es ist gut, dass Nordrhein-Westfalen hier seit vielen Jahren im Bereich der praxisintegrierten Ausbildung Vorreiter ist und das auch immer weiter ausgebaut hat, im Übrigen immer im engen Dialog mit den anderen Stakeholdern im Bereich der Kitas. 17.09.2025 Genau hier müssen wir darauf einen Fokus setzen und sagen: Wir müssen die Ausbildung weiter stärken, wir müssen auch die Einrichtung bei der Begleitung der Ausbildung weiter stärken, weil wir sehen, dass wir Menschen gut durch die Ausbildung bringen müssen, damit sie erstens nicht möglicherweise vorher die Ausbildung abbrechen und zweitens gut im System ankommen können. Ich glaube, das sind alles Elemente, die immer wieder und kontinuierlich auch mit den unterschiedlichen Stakeholdern besprochen werden.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächstes eine Zusatzfrage der Abgeordneten Siebel.

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Christin Siebel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, jetzt haben Sie gar nicht abgestritten, dass es ein solches Papier gibt. So richtig klar ist für uns noch nicht, aus welcher Feder das stammt, Gerüchten zufolge aus der Staatskanzlei. Deswegen würde ich gern von Ihnen wissen, ob das Papier aus der Staatskanzlei oder aus Ihrem Hause kommt. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vor allem tauschen die Beteiligten an der KiBiz-Novellierung Sachstände aus. Deswegen habe ich auch mehrfach gesagt: Das, was Sie immer wieder zitieren, ist nicht zwangsläufig das, was der Sachstand der Diskussion ist. Deswegen habe ich gerade auch noch einmal klargestellt: Es wird in diesen beiden Kita-Jahren keine weitere Beitragserhebung geben. Seien Sie gewiss, dass die Landesregierung natürlich diesen Prozess gestaltet und dass die Federführung für die Gestaltung des Prozesses immer im Familienministerium liegt. Eingangs habe ich auch schon gesagt: Dass die Landesregierung die frühkindliche Bildung als gemeinsame Verantwortung ansieht, ist eine Stärke der Landesregierung.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächstes hat der Abgeordnete Witzel das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. Landtag Frau Ministerin, ich würde gern noch einmal einhaken bei dem, was Sie gerade gesagt haben, nämlich bei der Rollenverteilung innerhalb der Landesregierung zu dem Sachverhalt. Ich muss meiner Frage die Bezugnahme zur Quelle „Rheinische Post“ vom 10. September 2025 vorausschicken, die in diesem Bericht auf das Eckpunktepapier Bezug nimmt. Dem Artikel ist zu entnehmen, dass das Papier den Plan enthält, über den wir jetzt auch diskutiert haben: von der Beitragsfreiheit in den letzten beiden Kita-Jahren vor der Einschulung abzurücken, offenbar um Eltern dazu zu bewegen, weniger Stunden zu belegen. Kommunen sollen dann ermächtigt werden, über eine 35 Stunden pro Woche hinausgehende Betreuung moderate Beiträge zu erheben. Das haben Sie jetzt inhaltlich eben gekontert. Mich interessiert – und das ist meine Frage –: Diese Versicherung der Landesregierung und Klarstellung erfolgt laut dem zitierten Bericht der Rheinischen Post durch die Staatskanzlei. Warum erfolgt diese Klarstellung, Frau Ministerin, nicht durch das Familienministerium als das eigentlich federführende Ressort?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Diese Klarstellung erfolgte zuerst aus dem Familienministerium. Aber wenn die Staatskanzlei gefragt wird, dann darf die Staatskanzlei auch antworten. Aber die Klarstellung und die Federführung in diesem Prozess hat selbstverständlich das Familienministerium und die Familienministerin.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, bezogen auf die Frage, die die Abgeordnete Siebel eben gestellt hat, inwieweit die Staatskanzlei da mitspielt: Welche internen Abstimmungen oder Neufassungen des Eckpunktepapiers gab es seit seiner ersten Erstellung von Ihrem Ministerium bzw. von der Staatskanzlei bezogen auf wichtige TOPs?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Wie ich jetzt schon mehrfach ausgeführt habe, handelt es sich jeweils um Sachstände. Es gibt verschiedene Partner innerhalb dieses 17.09.2025 Diskussionsprozesses, und die speisen natürlich auch unterschiedliche Dinge in den Prozess ein. Am Ende des Tages wird es darum gehen, dass man auch eine gemeinsame KiBiz-Novellierung auf den Weg bringt, und klar ist dabei, dass das Familienministerium die Federführung hat.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordneten Kapteinat.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, in der Antwort auf die Kleine Anfrage 3562 haben Sie die Gebühren für die Randzeiten nicht ausgeschlossen. Worauf können sich die Eltern in Nordrhein-Westfalen nun verlassen?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Darauf, dass es die letzten Jahre keine Gebühren gab und es die nächsten Jahre auf die letzten beitragsfreien beiden Jahre auch keine Gebühren geben wird.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die zweite Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben ja eben in einem Wortbeitrag so ein bisschen angedeutet, über welche grundsätzlichen Themen Sie gerade diskutieren. Da fiel das Stichwort „Flexibilisierung des Personaleinsatzes“. Wir haben seit geraumer Zeit schon die ersten Maßnahmen von Ihnen in der Szene in der Diskussion. Stichworte: Notfallbetreuung, 60 Kinder auf eine Erzieherin. Da kommt auch so ein Kommunikationschaos, da kommt eine mündliche Fragestunde, eine Aktuelle Stunde etc., und Sie lassen in der Diskussion ein Parlament komplett in der Blackbox bzw. außen vor. Vielleicht können Sie dem Parlament erläutern, was Ihnen konkret vorschwebt, das mit einer Reform des Kinderbildungsgesetzes zu erreichen und vielleicht hier nicht immer nur Überschriften anzuteasern. Damit verunsichern Sie nicht nur ein Parlament, sondern alle Beteiligten in der gesamten Kita-Landschaft.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Landtag Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Dadurch, dass Sie immer wieder Dinge zitieren, die nicht zutreffend sind, um dann zu sagen, dass Sie das schon wieder klargestellt haben, verunsichern Sie in der Kommunikation auch die Menschen draußen. Sie zitieren immer wieder, was schon längst gar nicht mehr der Sachstand ist. Genauso verhält es sich bei der Frage der 60-zu-1- Betreuung. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es in der Personalverordnung in Fällen von akutem Personalmangel die Möglichkeit geben muss, dass auch diejenigen, die schon im Kita-System sind, nämlich die ausgebildeten Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger – zweijährige Ausbildung, staatlich anerkannt – in diesen Bereichen mehr Verantwortung übernehmen dürfen. Die sind im Übrigen schon in den Kitas. Die kennen die Kinder, die kennen die Strukturen. Die Einrichtungsleitungen kennen jeweils auch ihren Mitarbeiter*innen-Kreis. Ich glaube, es ist notwendig, dass wir darüber diskutieren, in welcher Art und Weise der Personaleinsatz sinnvoll flexibilisiert werden kann. Dass das eine Notwendigkeit sei, ist übrigens etwas, Herr Kollege Hafke – daran erinnere ich mich –, was Sie selbst in manche Ausschussdiskussion eingebracht haben. Wir müssen also darüber nachdenken, in welcher Art und Weise wir das Personal, das wir haben und das auch gut ausgebildet ist, so einsetzen können, dass das Angebot verlässlich und gleichzeitig ein gutes und qualitativ hochwertiges Angebot der frühkindlichen Bildung ist.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Abgeordneter Müller mit der nächsten Zusatzfrage.

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Frank Müller SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, es wurden bereits mehrfach Fragen zu den Gebühren gestellt. Ich möchte sie trotzdem noch einmal wiederholen, und zwar im Lichte der Debatte, die wir letzte Woche auch im Ausschuss geführt haben, als es zumindest nach meinem Dafürhalten darum ging, die Stundenkontingente bedarfsgerecht zu steuern und Maximalbuchungen vor dem Hintergrund der Kostenfreiheit zu verhindern. Das haben Sie ausdrücklich nicht gesagt, sondern andere in diesem Ausschuss. Deswegen frage ich grundsätzlich: Können Sie ausschließen, dass auch oberhalb von 35 Stunden, also für einen 45-Stunden-Platz, in Zukunft zusätzliche Gebühren, wenn auch moderat, anfallen werden?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. 17.09.2025 Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Das habe ich jetzt schon mehrfach gesagt, aber ich sage es gerne noch einmal: Für die beitragsfreien Jahre – das sind die letzten beiden Kita-Jahre – werden auch zukünftig keine Beiträge erhoben, auch nicht oberhalb einer bestimmten Stundengrenze. Darauf haben wir uns verständigt, und dabei wird es auch bleiben, wie das in Nordrhein-Westfalen seit der Einführung des ersten und dann des zweiten beitragsfreien Jahres der Fall ist. Trotzdem ist es eine Frage des bedarfsgerechten Angebotes, über das richtigerweise immer wieder diskutiert wird. Es dient aber nicht in irgendeiner Art und Weise der Steuerung, dass wir oberhalb von 35 Stunden über Beiträge für die bisher beitragsfreien Jahre nachdenken. Diese Beiträge wird es nicht geben.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Abgeordnete Gebauer mit ihrer zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Yvonne Gebauer FDP

Vielen lieben Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Paul, der ursprüngliche Zeitplan für die KiBiz-Reform konnte nicht eingehalten werden und unterstellt, dass diese KiBiz-Reform doch noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll, umgesetzt werden wird. Meine Frage: Welche zeitlichen Wegmarken sollen denn jetzt erreicht werden, inklusive des parlamentarischen Beratungsverfahrens, damit das novellierte Kiebitz auch in Kraft treten kann?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir stehen aktuell vor der Herausforderung, dass eine Novellierung des KiBiz notwendig ist, und dementsprechend arbeiten wir mit den Partnern daran, um möglichst bald ins parlamentarische Verfahren einsteigen zu können, damit die Frage der Chancengerechtigkeit, die Frage der Verlässlichkeit, die Frage der Unterstützung der Ausbildung, die Frage der Ressourcensteuerung, die Frage der Entbürokratisierung – diese sind in all ihren Einzelheiten für die Träger, für die Einrichtungen, für die Eltern und für die Kinder wichtig –geklärt werden können. Und ja, wir sind hinter dem Zeitplan, den ich mir gewünscht habe. Das hat aber etwas damit zu tun, dass es unter den aktuellen Voraussetzungen natürlich nicht ganz banal ist, genau diese unterschiedlichen Ansprüche, die es gibt und die berechtigt sind, unter einen Hut zu bringen. Genau das passiert aktuell in konstruktiven Gesprächen, und daher bin ich nach Landtag wie vor hoffnungsvoll, dass uns das gelingen wird. Denn im Sinne der Kinder und der Familien, der Chancengerechtigkeit und der Verlässlichkeit im System muss uns das auch gelingen.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Abgeordnete Müller-Rech mit ihrer zweiten und letzten Zusatzfrage.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich muss jetzt doch noch einmal auf das Eckpunktepapier zu sprechen kommen. Sie verneinen das zwar alles, aber offenbar hat es jemand aufgeschrieben, und es war auch die Landesregierung an der Erstellung dieses Papiers beteiligt. Deswegen möchte ich Sie ganz konkret fragen, welche Akteure der Landesregierung den Text dieses Eckpunktepapiers mit erstellt und/oder freigegeben haben.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Es ist ja klar, dass die Landesregierung, wenn sie an den Gesprächen beteiligt ist, logischerweise auch an der Erstellung eines Papiers beteiligt ist. Die Federführung bei dem gesamten Prozess hat das Familienministerium. Aber selbstverständlich beziehen wir auch andere Akteure mit ein. Und dass natürlich auch die Staatskanzlei mit Teil von Gesprächen über etwas ist, was für uns als Landesregierung klare Priorität hat, nämlich Kinder, Jugend und Bildung, ist, wie ich finde, der Sache durchaus auch angemessen.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Abgeordnete Schneider mit ihrer zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank. Herr Präsident, ich möchte Ihnen nicht widersprechen, aber ich bin mir sicher, dass ich in dieser Fragestunde noch keine Frage gestellt habe.

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Rainer Schmeltzer

Ja, darauf werde ich auch gerade aufmerksam gemacht.

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Susanne Schneider FDP

Frau Ministerin, ich habe der Debatte angestrengt gelauscht und habe eine ganz einfache Frage: Welche buchbaren Stundenkontingente in Kindertageseinrichtungen hält denn die Landesregierung für notwendig und sinn-17.09.2025 voll, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten? – Danke.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich bemühe mich gerade, nachzuvollziehen, was die Frage ist. Nach dem SGB VIII müssen in erster Linie die Kommunen ein bedarfsgerechtes Angebot – das beinhaltet auch der Rechtsanspruch – vorhalten. Das Land ist in der Verantwortung, die Kommunen und die Träger dabei zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund werden wir auch weiterhin ein Angebot der frühkindlichen Bildung vorhalten. Wir haben heute Buchungsschritte, die 25, 35 oder 45 Wochenstunden beinhalten. Diese werden möglicherweise ein Stück weit abgewandelt, um allen Beteiligten eine zielgerichtete Buchung ermöglichen zu können. Das SGB VIII sagt sehr klar, dass Familien einen Rechtsanspruch darauf haben, einen Platz entsprechend ihrem Bedarf zu bekommen. Daran kann und wird die Landesregierung nicht rütteln; denn es ist ein Rechtsanspruch, der sich aus dem SGB VIII ableitet.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Abgeordnete Freimuth mit ihrer zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben gerade und auch in der Antwort auf meine erste Nachfrage darauf hingewiesen, dass alle Akteure, also auch die freien Träger, und alle Stakeholder in diesen Prozess mit eingebunden werden sollen. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass das öffentlich gewordene oder in der Presseberichterstattung zitierte Eckpunktepapier gar nicht mehr der letzte Sachstand sei. Deswegen interessiert mich: Was sind die Veränderungen zwischen diesem öffentlich gewordenen Papier zu dem, was jetzt der Stand des Eckpunktepapiers ist, und können Sie den zur Verfügung stellen?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Es geht darum, dass hier auch Sachstände von anhaltenden Diskussionsprozessen abgebildet werden. Zuweilen werden die dann auch mal verschriftlicht. Es wird ja schon allein daran deutlich, dass wir in den Diskussionen weiter-Landtag gekommen sind, weil ich jetzt schon mehrfach gesagt habe: Nein, es wird keine Beiträge in den beitragsfreien Jahren geben. Alle an den Gesprächen Beteiligten speisen unterschiedliche Ideen, Vorschläge etc. in den Prozess ein. Vor diesem Hintergrund sind es Sachstände, Diskussionsstände. Wir werden natürlich jetzt versuchen, das möglichst im Einklang mit allen Beteiligten weiterzuentwickeln, damit wir dann einen gemeinsamen Sachstand haben. Das ist das Ziel der Landesregierung, hier gemeinsam zu einem Verständnis zu kommen, auf dem basierend die Landesregierung, federführend das Familienministerium, dann einen konkreten Gesetzentwurf vorlegt.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Abgeordneter Witzel mit seiner zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben gerade auf meine erste Frage geantwortet, es gebe keinen Zweifel, dass die Federführung für KiBiz-Reformen bei Ihnen im Ressort liege und nicht woanders innerhalb der Landesregierung. Deshalb möchte ich Ihnen eine Frage zur Rolle und zu den Aktivitäten Ihres Staatssekretärs stellen. Für mich ist von außen nicht so nachvollziehbar, wie er sich in diesen Prozess eingebracht hat, mit welchen Kompetenzen, aber auch mit welchen ganz konkreten Aktivitäten im Einzelnen. Das ist meine Frage: Welche konkrete Rolle spielt bei all den einzelnen Aktivitäten der KiBiz-Reform Ihr Staatssekretär Lorenz Bahr? Was können Sie dazu berichten?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Dass der Staatssekretär in Gespräche, in Erarbeitungsprozesse von ganz konkreten Vorhaben eines Hauses mit eingebunden ist, das erscheint mir normal und nicht weiter verwunderlich zu sein. Vor diesem Hintergrund wird natürlich alles innerhalb der Hausspitze so weit abgestimmt.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Seine zweite und somit letzte Zusatzfrage stellt jetzt der Abgeordnete Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, welche Maßnahmen plant die Landesregierung bzw. Sie, um die freien Träger in die Beratung der KiBiz-Reform besser einzubinden, als das bisher geschehen ist, bzw. um diese besser über die Entwicklung zu informieren? 17.09.2025

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sie haben ja „besser einzubinden“ eingefügt. Das unterstellt, dass sie Teil der Gespräche sind, und das wird an dieser Stelle von Ihnen auch anerkannt. Das finde ich gut, weil das nämlich die Gespräche oder unsere Debatten und Diskussionen hier ein Stück weit mehr versachlicht. Wir wollen diesen Gesprächsprozess mit den Stakeholdern natürlich jetzt weiter fortsetzen. Im Übrigen gibt es immer an unterschiedlichen Punkten Gespräche mit den Trägern, mit anderen Stakeholdern im Gesamtbereich. Die gibt es auch kontinuierlich vonseiten meines Hauses. Wir werden jetzt diesen Prozess fortsetzen immer mit dem Ziel, eine gemeinsame Blickrichtung zu entwickeln für dann einen anstehenden Gesetzentwurf, der federführend durch das Familienministerium erarbeitet wird.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Abgeordnete Kapteinat mit ihrer zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich würde gerne noch mal auf den Vorschlag zurückkommen, Gebühren auf Buchungen von mehr als 35 Stunden zu erheben. Sie haben jetzt wiederholt mitgeteilt, dass die Eltern beruhigt sein können, dass es zu keiner Gebührenerhebung kommen soll. Mich würde aber interessieren, wer von den vielen Stakeholdern, die Sie gerade eben genannt haben, diesen Vorschlag in das Eckpunktepapier reingeschrieben hat.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Es wird keine Gebühren geben, also ist dieser Vorschlag kein Diskussionsgegenstand in irgendeiner Art und Weise. Es ist im Ganzen gegenstandslos. Das ist das Entscheidende. Es wird diese Gebühren nicht geben.

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Rainer Schmeltzer

Herr Abgeordneter Jörg mit seiner zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Wolfgang Jörg SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben von einer Verantwortungsgemeinschaft gesprochen. Ich als Landtag Vorsitzender des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie möchte Sie daran erinnern, dass diese Verantwortungsgemeinschaft natürlich auch den Gesetzgeber und den Ausschuss beinhaltet. Ich will das nur noch mal sagen. Da gibt es natürlich auch sehr viel Fachkompetenz, mit der man sich austauschen kann. Sie haben gesagt, Ziel des Eckpunkteprogramms sei es, mehr Flexibilität für die Träger zu erreichen. Halten Sie dieses Ziel in Anbetracht der häufig geschlossenen Kitas nicht für etwas verfehlt, weil wir doch eigentlich das Ziel haben müssten, mehr Bildung und mehr Qualität in unseren Kitas zu haben? Warum nehmen Sie die Flexibilität für die Träger in den Mittelpunkt?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Vorsitzender, deswegen habe ich in der letzten Ausschusssitzung über den aktuellen Stand und unsere Überlegungen zur KiBiz-Reform berichtet, weil es uns natürlich wichtig ist, auch die Meinung des Ausschusses zu hören. Es ist natürlich das absolute Recht des Ausschusses, dies zu diskutieren, zu jeder Zeit zu diskutieren. Selbstverständlich ist am Ende das Entscheidende das parlamentarische Beratungsverfahren für einen konkreten Gesetzentwurf. Flexibilität bezieht sich darauf, dass wir im Moment vor der Herausforderung stehen, dass, wie Sie es richtig beschreiben, wir auch Kitaschließungen haben aufgrund von Personalengpässen, aufgrund von nicht besetzten Stellen oder aufgrund von längeren oder kurzfristigen Krankheitsausfällen. Deshalb ist es für uns entscheidend, über eine Flexibilisierung des vorhandenen Personals – Personaleinsatz – in den Einrichtungen dafür Sorge zu tragen, dass wir zu mehr Verlässlichkeit kommen. Denn die Verlässlichkeit des Angebotes ist doch die Grundvoraussetzung dafür, dass dort Bildung stattfinden kann. Wir müssen darauf schauen, dass Bildung, Betreuung und Erziehung in einer offenen Kita stattfinden. Nur dort können sie stattfinden. Deswegen ist die Verlässlichkeit Grundlage und Voraussetzung für die Qualität. Das zusammenzubringen – denn es muss uns zur gleichen Zeit gelingen –, ist die Grundlage aller Diskussionen, die wir gerade führen.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt bin ich mir absolut sicher, dass Frau Abgeordnete Schneider ihre zweite und somit wirklich letzte Zusatzfrage stellt. 17.09.2025

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um sicherzustellen, dass die KiBiz-Reform nicht zu einem weiteren Rückgang der Attraktivität des Erzieherberufs führt?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Es geht in unterschiedlichen Bereichen, die nicht nur die KiBiz-Reform adressieren, sondern auch Dinge, die wir darüber hinaus angestoßen haben, darum, dass wir die Attraktivität des Bildungsangebotes und die Attraktivität des Berufsfeldes weiter erhalten. Ich will allerdings auch darauf aufmerksam machen, dass der Beruf der Erzieherin, des Erziehers nach wie vor der zweitmeist nachgefragte Ausbildungsberuf ist. Das heißt, er ist nicht in Gänze völlig unattraktiv, aber wir wollen ihn weiter stärken, auch durch eine Ausbildungsoffensive, auch in dem Sinne, dass die Einrichtungen noch mal gestärkt werden, eine adäquate und gute Ausbildungsbegleitung machen zu können. Darüber hinaus muss es auch um Fragen der Entbürokratisierung gehen. Das ist in KiBiz-Prozessen oftmals gesagt worden. Am Ende war es meistens ein Förderprogramm mehr. Es muss gelingen, Förderprogramme zur besseren Ressourcensteuerung sinnvoll zusammenzuziehen, wie beispielsweise die Sprach-Kitas und plusKITAs. Wir müssen aber auch dafür Sorge tragen, dass die Fachkräfte in der Beobachtung und Dokumentation noch einmal entlastet werden. Aktuell läuft ein weiteres Forschungsprojekt, BeDo II, das sich mit der Frage nach Beobachtung und Dokumentation auseinandersetzt. Die gut ausgebildeten Fachkräfte in unserem System wollen die Kinder bestmöglich in ihrer Entwicklung, in ihren Bildungsprozessen, in ihrer Alltagsgestaltung begleiten. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass das, was in Bildung und Dokumentation notwendig abgebildet sein muss, um nämlich die Bildungsprozesse nachhalten zu können, einerseits erfüllt ist und andererseits das pädagogische Personal nicht mit zu viel Dokumentation und unterschiedlichen Verfahren etc. zu sehr belastet wird. Wir sind gerade konkret dabei, durch weitere Forschungsprojekte für Entlastung und für konkrete Unterstützung der Fachkräfte Sorge zu tragen. Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Seine dritte und somit letzte Zusatzfrage stellt jetzt der Abgeordnete Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf das Thema von Frau Kapteinat zurückkommen. Wir haben eben gehört, dass Ihr Staatssekretär im März letzten Jahres den Vorschlag eingebracht hat, für einen gewissen Anteil in Zukunft Beiträge zu erheben. Sie haben dann im Mai in der Presse ein Machtwort gesprochen und das ausgeschlossen. Mich interessiert daher, ob es denn seit Mai bis heute in Ihrem Haus Diskussionsgegenstand war, die Beitragsfreiheit für einen gewissen Anteil an Betreuungskontingenten zu kippen.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe das nicht diskutiert, und ich werde das auch zukünftig nicht diskutieren.

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Rainer Schmeltzer

Das war kurz und knapp. – Frau Abgeordnete Siebel mit ihrer zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Christin Siebel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass die Gebührenerhebung nicht dem aktuellen Sachstand entspreche. Gibt es denn in dem Papier weitere Punkte, die ebenfalls dem aktuellen Diskussionsstand nicht mehr entsprechen?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Es gibt ganz viele Punkte, die diskutiert werden und im Zusammenhang der Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung wichtig sind. In dem Sachstand bilden sich nicht einmal alle Punkte desjenigen ab, der sozusagen kursiert und die Debatte beherrscht. Es gibt unterschiedliche Punkte, die diskutiert werden. Ich habe gerade schon darauf hingewiesen, dass wir auch weitere Maßnahmen über die Punkte, die die KiBiz-Reform im engeren Sinne betreffen, hinaus diskutieren. 17.09.2025 Dazu gehört der Kita-Sozialindex, den wir auch schon im Ausschuss mitgeteilt haben, und der gerade durch die TU Dortmund und das DJI in der Erarbeitung ist. Dazu gehört auch, dass wir über die Bildung, Beobachtung und Dokumentationsprozesse sprechen. Dazu gehört, dass wir natürlich auch weiterhin über die Stärkung der Ausbildung sprechen. Dazu gehört, dass wir über Entbürokratisierung sprechen müssen. Dazu gehört, dass wir auch darüber sprechen, wie wir den Personaleinsatz sinnvoll mit den Kräften, die heute schon im System sind, flexibilisieren. Noch einmal: Dazu zählt immer, dass diejenigen, die mit den Kindern in unseren Kindertageseinrichtungen arbeiten, pädagogisch ausgebildet oder qualifiziert sind – ob das Erzieher*innen oder Ergänzungskräfte sind, von denen der weit überwiegende Teil Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sind. Mit der Personalverordnung haben wir auch ermöglicht, dass profilergänzende Kräfte in den Einrichtungen, für die das eine zusätzliche Erleichterung in ihrem Personaleinsatz bedeutet, eingesetzt werden können. Das bedeutet: Um den Zielen von Stabilität und Verlässlichkeit zur Qualitätssicherung gerecht zu werden, diskutieren wir unterschiedliche Punkte mit Blick auf eine KiBiz-Novellierung. Und wir diskutieren Punkte, die diese KiBiz-Novellierung auch im Sinne der Qualitätsentwicklung, der Sprachentwicklung etc. weiter flankieren.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Abgeordnete Brockes hat eine Zusatzfrage.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte Sie fragen, ob Sie beabsichtigen, die Trägeranteile abzusenken. Danke. (Marcel Hafke [FDP]: Nein!)

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Auch das ist Gegenstand von Diskussionen. Wir wissen, dass die Träger auch durch die Trägeranteile vor großen Herausforderungen stehen. Gleichzeitig muss man immer im Blick behalten, dass die finanziellen Handlungsspielräume der Landesregierung eben auch nicht die Größten sind. Vor diesem Hintergrund muss man das genau miteinander diskutieren und austarieren. Natürlich sind die Trägeranteile Gesprächsgegenstand, weil sie durch die Landtag Träger und aus deren Perspektive berechtigterweise in die Diskussion eingebracht werden.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Müller mit seiner zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Frank Müller SPD

Das ist korrekt, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, in der Berichterstattung war auch die Rede davon, dass man im Oktober einen Kita-Gipfel plane. Meine Frage ist: Wer lädt zu diesem Gipfel auf welcher Grundlage ein oder entspricht die Presseberichterstattung nicht den Planungen der Landesregierung?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Landesregierung spricht auch weiterhin mit allen Stakeholdern. Vor diesem Hintergrund und auf Basis einer möglichen gleichen Blickrichtung, die die Grundlage für einen zu erarbeitenden und einzubringenden Gesetzentwurf bildet, stellt sich immer die Frage bzw. gibt es immer die Möglichkeit, in einem gewissen Rahmen noch einmal zusammenzukommen.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Klute mit der nächsten Zusatzfrage.

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Thorsten Klute SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, die zweite Frage der Kollegin Kapteinat wurde meines Erachtens eben nicht beantwortet. Deshalb stelle ich die Frage noch einmal. Es hat ja nun ein Papier unter Beteiligung der Landesregierung gegeben, in dem eine Wiedererhebung von Beiträgen ab 35 Stunden festgehalten wurde. Wer – so war die Frage von Frau Kapteinat, und ich bitte Sie, sie jetzt zu beantworten – hat denn diesen Passus in dieses offensichtlich gemeinsame Papier hineingeschrieben?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Das Entscheidende ist, dass das nicht der Stand der Diskussion ist. Es gibt unterschiedliche Sachstände, die offensichtlich auch an 17.09.2025 bestimmten Stellen zur Aufgabe der Sachstandssicherung zu Papier gebracht werden. Der aktuelle Diskussionsstand ist von der Landesregierung und von mir sehr klargestellt worden: Das ist nicht Gegenstand der Diskussion. Es wird keine Kita-Gebühren in den beiden beitragsfreien Jahren geben. Und das ist das Entscheidende. Das ist übrigens auch das, was die Eltern wissen müssen. Alles andere, was Sie hier zu insinuieren versuchen, führt doch nur zu einer Verunsicherung, weil Sie immer wieder sagen: Da sind sie doch vielleicht, die Elternbeiträge. – Ich sage Ihnen noch einmal sehr klar: Nein, es wird in den beiden beitragsfreien Jahren keine Elternbeiträge geben. Das ist nicht Gegenstand der Diskussion.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es folgt der Abgeordnete Dr. Hartmann mit seiner ersten Zusatzfrage. Bitte schön.

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Dr. Bastian Hartmann SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, das Ministerium habe das Papier mitformuliert. Vor einigen Tagen hat eine Sprecherin Ihres Hauses aber behauptet, sie kenne das Papier nicht. Wie passt das zusammen?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe das auch in der Formulierung gelesen und war darüber ein Stück weit überrascht, weil wir gesagt haben, dass wir uns nicht an Spekulationen über irgendwelche Sachstände, von denen wir jetzt gerade nicht wissen, welche genau vorliegen, beteiligen. Dass wir an den Gesprächen beteiligt sind, dass wir um Sachstände wissen und dass es auch Sachstände gibt, die in irgendeiner Art und Weise dokumentiert werden, ist klar. Das geschieht natürlich auch immer im Wissen meines Hauses als federführendes Ressort.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Abgeordnete Klute mit seiner zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Thorsten Klute SPD

Ich stelle die Frage nun etwas anders – in der Hoffnung, jetzt eine Antwort zu bekommen. Frau Ministerin, ohne Ausweichen bitte: Können Sie ausschließen, dass der Passus mit dem erneuten Erheben von Kita-Beiträgen ab 35 Stunden Landtag aus der Feder der Landesregierung – aus dem Ministerium, aus der Staatskanzlei – kommt?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Damit verfolgen Sie wieder das Ziel, die Elternbeiträge in die Diskussion zu bringen. Ich sage es Ihnen jetzt noch einmal: Es wird keine Elternbeiträge geben. (Sebastian Watermeier [SPD]: Das war nicht die Frage!) Das Entscheidende ist, dass Elternbeiträge in den letzten beitragsfreien Jahren nicht in einem Gesetzentwurf aus der Feder meines Ressorts enden werden. Das ist das Entscheidende, was die Eltern in diesem Land verlässlicherweise wissen müssen. (Thorsten Klute [SPD]: Also kam es aus der Landesregierung!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. (Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Das ist doch eine Unterstellung, Herr Abgeordneter!) Zwiegespräche können Sie gleich draußen führen. (Thorsten Klute [SPD]: Machen wir!) Jetzt hat der Abgeordnete Dr. Hartmann für seine zweite und somit letzte Zusatzfrage das Wort.

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Dr. Bastian Hartmann SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, habe ich das gerade richtig verstanden, dass Sie von den Äußerungen Ihrer eigenen Sprecherin überrascht gewesen sind?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Nein; denn meine Sprecherin hat erklärt, dass wir uns nicht zu Sachständen äußern können, die wir nicht im Detail kennen. Ich habe klargestellt, dass mein Haus immer an den Gesprächen beteiligt war, dass es logischerweise an den Sachständen beteiligt war. Dass Sachstände möglicherweise mal festgehalten werden, dient ja auch der gemeinsamen Verständigung. Auch daran war mein Haus beteiligt. 17.09.2025 Ich will noch einmal für das Protokoll klar sagen, bevor das wieder irgendwo rumwabert: Erstens ist die Ministerin nicht über die Aussagen ihrer Pressesprecherin überrascht, was sie, glaube ich, gerade mehrfach klargestellt hat. Es geht nämlich darum, dass wir uns zu herumwabernden Sachständen nicht äußern, dass wir aber sehr wohl über die Sachstände der Gespräche Bescheid wissen. Zum Zweiten will ich noch einmal klarstellen, Herr Abgeordneter Klute, dass ich gesagt habe, dass es in einem Gesetzentwurf der Landesregierung keine Elternbeiträge für die letzten beitragsfreien Jahre geben wird. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass die Landesregierung das eigentlich vorher in irgendeinem Papier insinuiert habe. Die Menschen können sich darauf verlassen, dass es das in einem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht geben wird. Und das ist das Entscheidende. Alles andere ist ehrlich gesagt ein Stück weit eine sehr freie Interpretation Ihrerseits. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Somit ist die Fragestunde nach nunmehr 84 Minuten geschlossen und damit beendet. Wir kommen zu: 7 Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15206 erste Lesung und zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung einer Ministerin, die nicht anwesend ist, das Wort. – Das macht dann auch Frau Paul, oder wie? (Heiterkeit von Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration – Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Nein! – Thorsten Klute [SPD]: Dann machen wir das! Ich bringe das ein! – Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, betritt den Plenarsaal und begibt sich an das Redepult.) Landtag Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich muss mich entschuldigen; ich saß noch in der Ahnengalerie und war ins Gespräch vertieft. (Stefan Zimkeit [SPD]: Das ist ja auch wichti- ger als die Plenarsitzung!) – Ist es nicht. Deswegen bin ich gerne hier, um Ihnen zu diesem Tagesordnungspunkt einleitend ein paar Gedanken mit in die Debatte zu geben. Unser Leitmotiv beim Ausbau der Windenergie bleibt unverändert „Ambition und Akzeptanz“. Wir wollen den schnellen Ausbau der Windenergie dort, wo er vorgesehen ist, und wir sorgen zugleich für klare Regeln dort, wo kein Ausbau geplant ist. Nordrhein-Westfalen wird hier Vorreiter bleiben. Der Weg war anspruchsvoll, und er wird es auch erst einmal bleiben. Bereits zu Jahresbeginn habe ich auf die besonderen Herausforderungen hingewiesen. Wir sahen einen deutlichen Anstieg von Genehmigungsanträgen außerhalb der vorgesehenen Gebiete. Es drohte die Gefahr, dass unsere Regionalpläne durch eine Vielzahl ungesteuerter Einzelentscheidungen unterlaufen werden könnten – mit der Folge, dass die Akzeptanz vor Ort schwände und die Planungsprozesse in Stocken gerieten. Deshalb haben wir Anfang des Jahres den § 36a des Landesplanungsgesetzes eingeführt. Das ist eine befristete, aber wirksame Regelung. Sie verschaffte den Regionalplanungsbehörden die notwendige Zeit, ihre Verfahren störungsfrei und rechtssicher abzuschließen. Für sechs Monate wurden Genehmigungen außerhalb der geplanten Gebiete ausgesetzt. Gleichzeitig blieb es aber möglich, einzelne Projekte auch außerhalb der zukünftigen Windenergiebereiche zu genehmigen, wenn das den Planungsprozess nicht beeinträchtigte. Dieses Instrument hat sich aus unserer Sicht bewährt. Vier von sechs Planungsverfahren konnten inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden. Das ist ein wichtiger Schritt für eine geordnete und akzeptierte Windenergieplanung. Am 15. August 2025 ist die Regelung ausgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Regionalplanverfahren in der Region Köln und in dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr jedoch noch nicht beendet. Damit die dortigen Planungen ebenso geordnet zu Ende gehen können, hat das Kabinett am 12. August die Verlängerung des § 36a Landesplanungsgesetz um weitere sechs Monate beschlossen. Der Gesetzentwurf liegt Ihnen heute zur Beratung vor und soll rückwirkend ab dem 15. August gelten. Mir ist bewusst, dass diese Verlängerung nicht unumstritten ist. Auch wir hatten sie bei Einführung des Paragrafen nicht vorgesehen. Aber sie ist notwendig. Wir handeln, weil wir die Kommunen nicht allein-17.09.2025 lassen wollen. Nur so schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche, von Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiepolitik. NRW hat beim Ausbau der Windenergie bundesweit Maßstäbe gesetzt. Wir waren das erste Land, das eine solche Regelung eingeführt hat. Inzwischen erkennen auch andere Länder die Notwendigkeit, den Ausbau zu steuern. Zuletzt hat Mecklenburg-Vorpommern eine Bundesratsinitiative gestartet. Das ist ein klares Zeichen, dass über Parteigrenzen hinweg mit fortschreitenden Planungsprozessen die Einsicht wächst, wie wichtig kluge Steuerung ist. Mit dem § 36a Landesplanungsgesetz haben wir ein wirksames Steuerungsinstrument geschaffen, das Handlungsfähigkeit und langfristige Planung im Interesse der Menschen sichert. Mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Verlängerung dieses Paragrafen wollen wir die beiden letzten Planungsverfahren für die Ausweisung von Windenergieflächen nun zügig und störungsfrei abschließen. Aus den betroffenen Gemeinden, insbesondere aus dem Regierungsbezirk Köln, erreichen uns im Übrigen dringende Bitten von Vertreterinnen und Vertretern aller Parteien, diese Regelung fortzuführen. Diese überparteilichen Appelle zeigen deutlich, wie groß der Handlungsdruck vor Ort ist. Gerade deshalb bin ich Ihnen hier dankbar, dass auch im Plenum die Notwendigkeit einer schnellen Entscheidung im Interesse der Kommunen, der Bürgerinnen und Bürger und einer erfolgreichen Energiewende anerkannt wird. Es ist ein wichtiges Signal der Unterstützung an die Planungsregionen, wenn wir heute die Verlängerung des § 36a ohne Verzögerung für eine zukunftsfeste, verlässliche Energiepolitik in Nordrhein-Westfalen beschließen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Herr Dr. Untrieser.

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Dr. Christian Untrieser CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen – das ist ganz unzweifelhaft – ist gerade Vorreiter in Deutschland beim Windenergieausbau. Um das noch einmal in Zahlen zu gießen: Wir haben im ersten Halbjahr 2025 117 Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen neu errichtet. Das ist, wenn man das einmal zusammenrechnet, mehr, als Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemacht haben. Ich glaube, hier muss uns keiner im Rest der Republik sagen, dass wir bei der Energiewende auf der Bremse stehen würden. Im Gegenteil: Wir gehen da richtig nach vorne. Das ist wichtig für unsere Klima-Landtag schutzziele, aber auch für preisgünstige Energie in der Zukunft. (Beifall von der CDU) Wenn man Windenergie so stark ausbaut – in einigen Kreisen sind das ja Dutzende oder vielleicht sogar Hunderte von Anlagen –, ist ganz klar, dass wir die Akzeptanz in den Blick nehmen müssen. Das haben wir seit Beginn unserer Regierungszeit auch gemacht. Wir waren mit der Planung sehr, sehr schnell. Kein anderes Bundesland hat so schnell über die Regionalplanungsbehörden Windenergiegebiete festgelegt. Gleichzeitig waren aber auch Planungen von Windenergiebetreibern vorhanden, die außerhalb dieser Windenergiegebiete Windenergie ausbauen wollten. Wir glauben, dass es akzeptanzfördernd ist, wenn der Staat einmal festlegt: Hier ist ein Windenergiegebiet; dahin kommt Windenergie, aber woandershin dann auch nicht. Das sorgt für Akzeptanz; das sorgt für Vertrauen. Deswegen gehen wir mit dieser zugegebenermaßen etwas technischen Regelung des § 36a Landesplanungsgesetz noch einmal diesen Weg. Vor einem halben Jahr haben wir diese Übergangsregelung, dass für ein paar Monate Windenergieanlagen zurückgestellt werden können, wenn sie nicht auf Akzeptanz vor Ort treffen, hier schon einmal verabredet. Die Ministerin hat es angesprochen: In zwei Planungsregionen müssen wir den Planungsträgern, den Kommunen und den Menschen noch einmal sechs Monate mehr Zeit geben. Das machen wir mit § 36a Landesplanungsgesetz. Deswegen ist es ein vernünftiges, ein gutes Instrument für die Energiewende und für die Akzeptanz. Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal bei allen Kollegen hier, auch aus der Opposition, dafür, dass wir jetzt die erste und zweite Lesung direkt hintereinander durchführen können; denn sonst wäre das mit den sechs Monaten schwierig geworden. Insofern ganz herzlichen Dank! Ich gehe davon aus, dass unser Gesetzentwurf deswegen auch auf breite Zustimmung trifft, und empfehle ihn zur Annahme. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Stinka.

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André Stinka SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Untrieser, ich versetze mich gerade in die Lage eines Unternehmers, der seit mehreren Monaten an einer 17.09.2025 Betriebserweiterung arbeitet und dem man dann rückwirkend sagt: Nein, das können wir so nicht machen, weil wir mit den Planungen nicht so schnell gewesen sind, wie wir das eigentlich dachten. – Darum geht es hier, Kolleginnen und Kollegen. Für die SPD-Fraktion will ich kurz darstellen, wie dieser Regierungsmurks heute weitergeführt wird. Denn wir haben jetzt das Sechste Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes in so kurzer Zeit vorliegen. Das heißt: von Anfang an Pfusch; von Anfang an schlecht geplant. Von Ambition kann ich da nichts erkennen. Sie haben mit dem § 36a Landesplanungsgesetz damals ein Moratorium von sechs Monaten eingeführt – im Grunde ein generelles Entscheidungsverbot für neue Windkraftprojekte in Bezug auf Flächen, die noch im Auswahlprozess waren. Das war für die Branche keine akzeptanzfördernde Maßnahme, sondern ein Schlag ins Kontor und für viele Projektentwickler und Kommunen, die sich mit den Bürgern gemeinsam auf den Weg gemacht haben, auch sehr schlecht. Heute legen Sie mit der sechsten Änderung noch eins drauf. Sie verlängern diese Blockade auf ganze zwölf Monate. Dabei wissen Sie genau, dass diese zwölf Monate zwölf Monate Stillstand, zwölf Monate Unsicherheit und zwölf Monate ohne dringend benötigte Investitionen bedeuten. Sie begründen das mit der Verzögerung in Köln und im Ruhrgebiet. Seien wir einmal ganz ehrlich: Die Verzögerung haben Sie ja hausgemacht. Denn wir erinnern uns doch noch an Ihre ambitionierten Ziele, die Sie gesetzt haben. Sie wollten sieben Jahre schneller sein als der Bund. Die Chose, die wir heute hier diskutieren, haben Sie also selbst verursacht, aber tun dann so, als sei das grandioses Regierungshandeln. Ich sage: weiterhin Murks und vor die Wand gefahren. Stattdessen stolpern wir nun in dieses Provisorium hinein. Die Folgen sind nicht abschätzbar; denn das konkrete Ausmaß des halbjährigen Moratoriums wird von der Landesregierung nicht offengelegt. Von Transparenz keine Spur! Wir haben in sechs Kleinen Anfragen im Sommer nach den Auswirkungen dieses Moratoriums, also der Blockade von Investitionen, gefragt. Die Landesregierung redet sich raus. Das spricht dafür, dass doch ein größerer Schaden entstanden ist, als man zugeben mag. Insofern gehen wir für die ersten sechs Monate von mindestens 1.400 Windrädern, die blockiert wurden, aus. Das waren die erwarteten Kennzahlen von Ihnen im Januar. Bürgerenergieprojekte, an denen die Menschen oft seit einem Jahrzehnt arbeiten, werden mit einem Federstrich gestrichen. Jetzt wollen Sie dieses rechtlich zweifelhafte Moratorium auch noch rückwirkend verlängern. Noch einmal Landtag für Feinschmecker: Das Gesetz lief zum 15. August aus. In vier Planungsregionen wurden die Regionalpläne inzwischen in Kraft gesetzt. Dort gilt die Regelung nicht mehr. In zwei Regionen müsste nun wieder die Privilegierung von Windkraft im Außenbereich greifen. Jetzt verabschieden Sie einen Monat später eine Verlängerung mit Rückwirkung. Der Unternehmer, der sich auf den Weg gemacht hat, steht jetzt vor diesem Planungschaos und guckt in die Röhre. Darüber, wie man so Akzeptanz erzeugen will, müssten wir uns einmal im Wirtschaftsausschuss unterhalten, wenn es um Investitionen geht, Herr Untrieser. So etwas ist mir in meinem ganzen Wirtschaftsleben noch nicht vorgekommen. Das ist eine einzige Katastrophe. (Beifall von der SPD – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Weil wir über Regierungshandeln reden: Wo bleibt der Vertrauensschutz? Beteiligte Akteure durften davon ausgehen, dass das Moratorium nach einem halben Jahr Geschichte ist. Ich bekomme Zuschriften von Betreibern von Bürgerwindparks und von Kommunen. Sie alle fragen mich: Wer übernimmt eigentlich die Haftung für den Schaden, der entstanden ist? Wer ersetzt die Verluste? – Die ehrliche Antwort lautet: Niemand. Sie lassen die Menschen im Regen stehen. Dabei ist klar – das haben Sie gesagt –, dass wir den massiven Ausbau von Windkraft brauchen, wenn wir die Industrie mit grünem Strom versorgen wollen. Sie schmücken sich zwar mit Ausbauzahlen. Aber diese Regelung zeigt, was eigentlich noch möglich wäre. Und wir alle wissen, dass das Angebot an erneuerbaren Energien, an grünem Strom, hoch sein muss – beispielsweise für den Ausbau von Wasserstoff und Elektrolyseuren. Deswegen sind das Potenzial, das jetzt nicht entfaltet wird, und das Planungschaos keine ambitionierte Politik einer Landesregierung – und das alles vor dem Hintergrund, dass das Bundesgesetz großzügige Übergangsregelungen zulässt und man bis 2032 Zeit gehabt hätte. Die Quintessenz für die SPD-Landtagsfraktion lautet: Sie werden nun eine Notbremse ziehen, die im Grunde die Falschen trifft. Diejenigen, die sich auf den Weg machen, um etwas für Klima und erneuerbare Energien zu tun, werden jetzt vor den Kopf gestoßen. Das ist keine gute Regierungspolitik. Es entspricht keiner Ambition und spricht auch nicht dafür, dass Akzeptanz organisiert werden soll. Die SPD-Fraktion macht das mit dieser Rede noch einmal deutlich. Sie können sicher sein, dass wir dieser Regelung so nicht folgen werden; denn sie schadet dem Wirtschaftsstandort, und sie schadet den Zielen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) 17.09.2025

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnete Herr Röls-Leitmann.

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Michael Röls-Leitmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn ich die Rede des Kollegen Stinka höre, habe ich ein bisschen das Gefühl, dass wir in unterschiedlichen Realitäten unterwegs sind. Was Sie hier als „gegen die Wand fahren“, „Planungschaos“ und „schlechte Investitionsbedingungen“ bezeichnen, kann ehrlich gesagt so schlecht nicht sein. Denn seit Start der Wahlperiode sind über 500 Windenergieanlagen bereits in Betrieb gegangen. 1.000 haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen. Über die Hälfte haben wir zum jetzigen Zeitpunkt bereits geschafft, und mehr als 1.500 weitere Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen verfügen bereits über eine Genehmigung. Wenn das so katastrophale Rahmenbedingungen für Investitionen wären, kämen wir zu anderen Zahlen, Herr Stinka. Ich glaube, das kann man durchaus nachvollziehen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir sind hier auf einem phänomenalen Weg. Was Sie hier vorgetragen haben, kann ich so nicht nachvollziehen. Die Regionalplanung ist ein wichtiges Instrument für eine räumliche Steuerung des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen. Im Landesentwicklungsplan haben wir festgelegt: Es soll eine gerechte Verteilung von Windenergieanlagen über das Land geben. Alle Regionen sollen ihren Beitrag zur Energiewende leisten. – Es ist wichtig, dass wir das auch umsetzen und eine räumliche Steuerung nicht letztlich durch einen problematischen Übergangszeitraum ad absurdum geführt wird. Es trifft nicht zu, dass wir hier die Ausbauziele für die Windenergie verfehlen würden. Wir sind gerade dabei, sie überzuerfüllen und das Ganze auf eine geordnete Weise mit einer räumlichen Steuerung zu machen. Ich glaube schon, dass das ein wichtiger Aspekt von Akzeptanz ist, und halte es auch für einen wichtigen Aspekt für das Gefühl derjenigen, die in ihren Regionen bereits viel Windenergieausbau gemacht haben, dass es eben keine Region mehr gibt, die sich da aus der Verantwortung zieht. Ja, es ist so, dass die sechs Monate für die Planungsregion Köln und im Ruhrgebiet nicht ausgereicht haben, um die Pläne fertigzustellen. Aber ich will auch sagen: Wir sind hier nach wie vor im Zeitplan, und wir sind nach wie vor weit – weit! – vor der Frist, die der Bund gesetzt hat. Ich sage schon, dass es ein positiver Punkt ist, sich eine kürzere Frist vorzunehmen, als das Bundes-Landtag gesetz vorsieht. Es hat ja auch Gründe, dass der Ausbau in anderen Bundesländern trotz der Möglichkeiten, die von europäischer Ebene und von Bundesebene geschaffen wurden, was Beschleunigung angeht, noch nicht ausreichend angelaufen ist. Würden alle Bundesländer so agieren wie Nordrhein-Westfalen, wären wir auch bundesweit mit den Ausbauzielen der Windenergie an Land sehr gut dabei. So übererfüllt Nordrhein-Westfalen gerade seine Ziele zusammen mit einigen wenigen anderen Bundesländern, und andere hinken noch hinterher. Das ist nicht gut für unser Land. Deswegen muss ich sagen, dass es die richtige Entscheidung war, sich mehr vorzunehmen, sich einen ambitionierteren Zeitplan vorzunehmen. Die Früchte davon sehen wir gerade in diesem hochdynamischen Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Es ist richtig, im verbliebenen Übergangszeitraum in zwei Planungsregionen eine weitere Kontinuität der Rahmenbedingungen sicherzustellen. Ehrlich gesagt – das möchte ich doch noch betonen – macht mir in Bezug auf die Windenergie gerade etwas anderes Sorgen. Diese räumliche Verteilung – ich habe es eben in meiner Rede gesagt – hat einen Wert. Sie hat den Wert, dass alle Regionen sich beteiligen. Wenn ich die Ankündigung aus den Reihen der Bundesregierung aus den letzten Tagen richtig verstehe, dann steht im Raum, dass der Ausbau der Windenergie künftig viel mehr in Abhängigkeit davon vonstattengehen soll, wo noch Kapazitäten im Netz vorhanden sind, anstatt die Netzbetreiber für den gelingenden Netzausbau weiter in die Pflicht zu nehmen. Das würde ganz klar das Gegenteil eines räumlich ausgewogenen Ausbaus bedeuten. Es würde bedeuten, dass Ausbau nur noch dort gelingen kann, wo das Netz irgendwie gerade noch richtig liegt. Das wäre ein fatales Signal. Es würde nicht gut zu dem passen, was wir hier in Nordrhein-Westfalen als Vorreiter auf den Weg bringen und schon auf den Weg gebracht haben. Wir sehen gerade in einer enormen Ausbaudynamik, dass das für eine gelingende Energiewende wichtig ist. Da hoffe ich auch auf die Unterstützung der SPD, damit das so nicht kommt, sondern wir nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch bundesweit bei der Energiewende in unserem Land auf einem guten Weg bleiben. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Brockes. 17.09.2025

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Dietmar Brockes FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten hier heute über die Verlängerung des Genehmigungsstopps für Windenergieanlagen außerhalb von Windvorranggebieten. Konkret geht es um die Anpassung des § 36a Landesplanungsgesetz. Wenn man sich die Historie dazu anschaut, dann kann man dem Kollegen Stinka nur zustimmen, dass wir bei diesem Thema in den letzten Jahren wirklich ein Planungschaos hatten. Es geht darum, die bisherige Sperrfrist von sechs Monaten um sechs Monate zu verlängern, also bis zum 15. Februar nächsten Jahres. Lassen Sie es mich gleich sagen: Die FDP-Fraktion wird dieser Verlängerung zustimmen. Denn diese Maßnahme ist notwendig, um die laufenden Planungsverfahren in den Regionen Köln und Ruhrgebiet entsprechend zu schützen. Vier von sechs Planungsregionen in Nordrhein-Westfalen – Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf – haben ihre Regionalpläne zur Windenergienutzung bereits fertiggestellt. Auch das ist aufgrund des Drucks nicht immer und überall leichtgefallen. In den Regionen Köln und Ruhr kommt es aber zu Verzögerungen. In Köln erfordert die Nähe zu militärischen Liegenschaften zusätzliche Abstimmungen, etwa im Hinblick auf Mindestflughöhen. Im Ruhrgebiet sind die Planungsgrundlagen aufgrund der besonderen Siedlungsstruktur deutlich heterogener. Das Verfahren dort wird erst im Frühjahr nächsten Jahres abgeschlossen werden können. Für uns als FDP-Fraktion möchte ich deshalb deutlich sagen: Ohne eine Verlängerung der aktuellen Sperrfrist droht durch Schwarz-Grün ab Februar ein ungesteuerter Zubau von Windkraftanlagen außerhalb der vorgesehenen Gebiete. Mit der heutigen Gesetzesänderung verlängern wir die aktuelle Sperrfrist auf zwölf Monate. Das ist kein grundsätzlicher Eingriff. Es geht darum, Steuerung zu ermöglichen, Planungssicherheit zu gewährleisten und Wildwuchs zu verhindern, den Sie, Frau Ministerin, hier leider verursacht haben. Denn alle wissen: Ein unkoordinierter Ausbau führt zu Rechtsunsicherheit, zu Konflikten mit Anwohnern und nicht zuletzt zur Schwächung der Energiewende insgesamt. Aber auch das gehört zur Ehrlichkeit in dieser Debatte dazu: Diese Gesetzesänderung ist nur deshalb nötig, weil Sie, die schwarz-grüne Landesregierung, unser Land hier unnötig unter Druck gesetzt haben. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes sieht nämlich vor, dass 1,1 % der Landesflächen bis 2027 und 1,8 % erst bis 2032 ausgewiesen werden sollen. Nordrhein-Westfalen hatte dieses Ziel bereits übererfüllt, als der Landesentwicklungsplan 2023 geändert wurde; denn damals hatten wir bereits 1,3 % Windflächen. Trotzdem baut die schwarz-Landtag grüne Landesregierung hier weiter enormen Druck auf die Regionalräte auf. Das, Frau Ministerin, haben Sie verursacht. Und das ist schlecht für unsere Regionen; das ist schlecht für unsere Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von der FDP) Sie, Frau Ministerin Neubaur, haben mit der zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen, das Bundesziel, das für 2032 gilt, ohne Not um sieben Jahre auf 2025 vorzuziehen. Ja, Herr Kollege Röls-Leitmann, man hätte nicht den ganzen Zeitraum ausnutzen müssen. Aber Sie haben hier bewusst unnötigen Druck erzeugt, weil Sie es unbedingt vor der Kommunalwahl durchhaben wollten. Auch mit diesem Ziel sind Sie gescheitert. Um die Ausbauziele notfalls mit der Brechstange zu erreichen, hat die Landesregierung auch zentrale Maßnahmen für Schutz und Akzeptanz der Bevölkerung im Baugesetzbuch wie etwa die 1.000-m-Abstandsregelung gestrichen, was völlig falsch und unnötig war. Die Planungsregionen brauchen Aufschub. Sie brauchen Zeit, um ihre Arbeit gründlich und rechtssicher abschließen zu können, also nicht so zu arbeiten, wie es die Landesregierung vorgemacht hat. Aber wir sagen auch klar: Das Problem ist hausgemacht. Es ist die Folge einer Politik der Brechstange, die mit überhöhten Zielen und zu wenig Rücksicht auf Planungspraxis und Bürgerakzeptanz agiert. Wir Freien Demokraten stehen für eine sichere, umweltfreundliche und vor allem auch bezahlbare Energieversorgung. Der Ausbau der Windenergie ist ein Bestandteil davon. Aber er muss vernünftig gesteuert werden, rechtskonform geplant werden und gesellschaftlich akzeptiert sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung scheitert an ihrem eigenen Energiewende-Wahn und bei der Zerstörung der 2 % der NRW-Flächen. Es gibt hier einen massiven Wildwuchs. Und was macht die Landesregierung? Sie versucht, diesen Wildwuchs zu stoppen, indem sie rückwirkend noch Gesetze ändert. Inkompetenz und Planwirtschaft – das sind inzwischen die Kennzeichen dieser Landesregierung. Das hat schwerwiegende Folgen. Es trifft insbesondere 17.09.2025 die Schichtarbeiter und ihre Familien. Jeden Monat verschwinden 10.000 Industriearbeitsplätze in Deutschland, vor allen Dingen aufgrund hoher Strompreise. Jede neue Windindustrieanlage treibt die Kosten weiter. Am Ende zahlen Bürger und Betriebe, die schließen und abwandern. Die Arbeitsplätze sind dann nicht weg; sie sind halt nur woanders: in China oder in den USA. Die Region Köln und das Ruhrgebiet hinken nun den königlichen Vorgaben hinterher – aus guten Gründen: dichte Besiedlungen, Vorbelastungen, Schutzgüter. Wer hier unseren Bürgern 2% der Fläche wegnehmen will, erzeugt Widerspruch, Klagen, Rechtsunsicherheit. Jetzt soll diese Sperrfrist für Genehmigungen auf zwölf Monate verlängert werden, weil die Planwirtschaft des Königs nicht mit der Realität mithalten kann. Das Gesetz bremst aber nicht den Ausbau, sondern verlagert diesen in andere Gebiete. Die hohen Subventionen der Windindustrie bleiben. Schauen wir uns einmal ganz nüchtern die Kosten dazu an. Ein Beispiel: eine Windindustrieanlage von 250 m Höhe, 7 MW Leistung. In 20 Jahren kassiert der Betreiber für diese Anlage etwa 26 Millionen Euro an Einspeisevergütung – für minderwertigen, wetterabhängigen Strom. In rund 2.000 der 8.760 Stunden im Jahr produziert sie Strom. Man kann auch sagen: An vier von fünf Tagen steht die Anlage. Also, was braucht man dafür? Back-up-Kapazitäten, damit die Lichter nicht ausgehen. Für den Bürger wird das teuer. Nach Berechnung der Bundesregierung werden dafür jetzt etwa 70 neue Gaskraftwerke benötigt. Kosten: 30 Milliarden Euro Minimum. Dazu kommt noch ein Netzausbau von 400 Milliarden Euro – ein Netzausbau, der nur nötig ist, weil unter anderem die Windindustrieanlagen mal zu wenig und mal zu viel Strom liefern, je nach Wetterlaune. Werden diese Kosten auf die Windindustrieanlagen heruntergebrochen, kommen für jede Anlage noch einmal knapp 9 Millionen Euro dazu. Summiert man diese Beträge, also Subventionen durch die EEG-Umlage, die vom Staat bezahlt wird, also vom Steuerzahler, Back-up-Kosten, die Netzkosten pro Anlage, kommen wir auf 35 Millionen Euro. Umgerechnet auf den Strompreis sind das 13 Cent pro Kilowattstunde. Und dann kommt ein Antrag – von der SPD zum Beispiel – für einen Industriestrompreis von 5 Cent, den wir ja noch behandeln. 13 Cent bei Windindustrieanlagen mit Back-up-Kosten. Die Industrie braucht 5 Cent, doch sie bekommt sie nicht. Die Kosten, die dann entstehen, haben Folgen. Die Fabriken schalten ihre Maschinen ab, weil Lastspitzen unbezahlbar werden. Es sind Bäcker, Kühlhäuser, Stahl- und Chemiebetriebe, die im Wettbewerb stehen und hierzulande von Abgaben, CO -Preisen Landtag und Netzentgelten erdrückt werden. Es sind Familien, die bei jeder Stromrechnung schlucken. Auch mit diesem Gesetz bleibt Ihr 2-%-Flächen-Ziel. Das heißt: Druck auf Bauland, Wälder und Landwirtschaft. Das heißt: Konflikte in Dörfern, an Schulen, am Stadtrand. Gute Landesplanung löst Konflikte früh und ehrlich. Sie respektiert Eigentum und Natur. Sie stärkt die Regionalräte statt, wie Sie das hier machen, diese zu entmachten. Sie ist technologieoffen. Sie setzt auf sichere Versorgung zu jeder Zeit, statt auf eine einzige wetterabhängige Technologie, deren Folgenkosten andere tragen müssen. Dieses Gesetz zeigt, dass Ihre Planwirtschaft nicht funktioniert. Der Plan des Königs von oben herab, wo diese Industrieanlagen stehen sollen, ist gescheitert. Das Gesetz soll dieses Scheitern nur kaschieren. Doch es gibt eine Lösung: Machen Sie endlich Schluss mit Ihrem Energiewendedesaster, welches am Ende unsere Arbeitsplätze kostet, Schluss mit dieser Politik auf dem Rücken der Menschen in NRW! Die neue Richtung muss heißen: bezahlbare, verlässliche Energie für Industrie und Familien in NRW, damit unsere Firmen wieder Luft zum Atmen haben. Arbeiten statt Abwanderung: 270.000 Menschen kehren Deutschland jedes Jahr den Rücken. Viele Firmen kehren jedes Jahr Deutschland den Rücken. Wir brauchen Perspektive statt politischer Experimente. Und dafür stehen wir: für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Wir sind am Schluss der Aussprache. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir gehen über zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/15206 in der ersten von zwei Lesungen. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/15206 in erster Lesung angenommen. Die Fraktionen haben vereinbart, die zweite Lesung unmittelbar im Anschluss durchzuführen. – Ich sehe hierzu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 18/15206, Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. 17.09.2025 Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf nach zweiter Lesung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/15206 angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 8 NRW muss funktionieren – Mehr Anerkennung für die Beschäftigten in Kita und OGS Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/15585 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD der Abgeordnetenkollegin Frau Andrieshen das Wort.

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Nina Andrieshen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, es ist morgens um kurz nach sieben. Zwischen dem Frühstücksbroteschmieren und dem Anziehen der Kinder noch schnell ein Blick aufs Handy, und schon erscheint die Pushnachricht der Kita auf dem Bildschirm: Heute Notbetreuung! Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie Ihr Kind bringen können. Für die Eltern bedeutet das Chaos im Alltag, Arbeitsstress, schlechte Stimmung, vielleicht sogar die Sorge um den Arbeitsplatz. Und was bedeutet das für die Kinder? Unsicherheit, fehlende Geborgenheit, fehlende Förderung. Das passiert nicht einmal, sondern wieder und wieder. Das ist nicht die Ausnahme, das ist längst der Alltag in unserem Bundesland. (Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU: Ach, Quatsch!) Als ehemalige Erzieherin weiß ich genau, was das heißt. Ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man morgens mit Bauchschmerzen zur Arbeit geht, weil man wieder einmal mit viel zu wenig Personal in den Tag startet. Ich weiß, wie es ist, wenn man zwischen Wickeltisch, Elterngesprächen und Sprachförderung kaum noch Zeit für das Wesentliche hat – für die Kinder. Und ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man nach Feierabend völlig erschöpft nach Hause kommt und genau weiß, dass man nicht alles geben konnte, was die Kinder eigentlich verdient hätten. Die Wahrheit ist: Unser Kita- und OGS-System in NRW ist am Limit. Wir haben viel zu wenig Fachkräfte. Es fehlen über 100.000 Kita-Plätze. Im Offenen Ganztag platzen die Gruppen aus allen Nähten. Träger sprechen von massiven Defiziten, Beschäftigte von Überlastung und Burn-out. Landtag Die GEW spricht von einer dramatischen Unterversorgung. Die WAZ schreibt von der schlimmsten Kita-Krise seit Jahrzehnten. Fachkräfte fehlen, und gleichzeitig steigen die Anforderungen. Ab 2026 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Doch wie will die Landesregierung diesen erfüllen, wenn schon heute die Betreuung zusammenbricht? Was macht die Landesregierung unter Ministerpräsident Wüst? Sie schaut weg. Sie vertröstet. Sie kürzt Förderungen. Sie verschleppt dringend nötige Gesetzesänderungen, und sie weigert sich, die Ausbildung endlich attraktiv und vollfinanziert zu gestalten. Das ist Politik auf dem Rücken der Beschäftigten, der Kinder und der Familien. (Beifall von der SPD – Zuruf) Eine Ihrer angeblichen Lösungen – die Personalverordnung – sollte Entlastung bringen. In Wahrheit ist sie ein Placebo. Träger wenden sie kaum an, weil sie wissen: Mehr Belastung für das ohnehin überforderte Personal bringt die Einrichtung endgültig zum Kollaps. Das ist keine Lösung, das ist ein Offenbarungseid. Diese Regierung besteht nun seit über vier Jahren. Sie kennt all die Probleme, wir haben sie hier rauf und runter diskutiert. Trotzdem gibt es immer noch kein neues Kita-Gesetz, kein Gesetz für den Offenen Ganztag, keine ausreichende Finanzierung und keine nachhaltige Personalstrategie. Das ist keine Politik, das ist Verantwortungslosigkeit. (Beifall von Andrea Busche [SPD]) Es ist mehr als das: Es ist ein Angriff auf die Zukunftschancen unserer Kinder und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Denn ohne verlässliche Bildung und Betreuung können Eltern nicht arbeiten und Kinder nicht gut aufwachsen. Die Beschäftigten in Kitas und OGS, die tagtäglich ihr Bestes geben, um den Laden noch irgendwie am Laufen zu halten, drängen Sie an den Rand der Belastbarkeit und teilweise auch weit darüber hinaus. Wir fordern deshalb eine sofortige Vollfinanzierung der Praxisintegrierten Ausbildung, und zwar nicht nur in der Kita, sondern auch im Ganztag. Junge Menschen müssen die Wahl haben, ob sie praxisintegriert oder schulisch lernen. In beiden Fällen muss die Ausbildung fair vergütet sein. Wir fordern die Entfristung und gesetzliche Verankerung von Alltagshelferinnen und -helfern. Denn die Realität zeigt: Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil in den Kitas geworden. Die geplanten Kürzungen im Landeshaushalt müssen zurückgenommen werden. Wir wollen moderne Kita- und Ganztagsgesetze, in denen Tariferhöhungen zeitnah mitgetragen werden, Personalstandards festgeschrieben werden und der tatsächliche Bedarf abgebildet wird. 17.09.2025 Es braucht Investitionen in Räume, Ausstattung und Gesundheitsprävention. Es reicht nicht, immer mehr Kinder in überfüllte Räume zu stecken. Wir brauchen Platz für Bewegung, Ruhe und Kreativität, kurz: für gutes Aufwachsen und gutes Arbeiten. Wir fordern bessere Aufstiegsmöglichkeiten für das pädagogische Personal. Kinderschutz, Sprachentwicklung, Inklusion – all das sind Aufgaben, die mehr Verantwortung verdienen und auch entsprechend honoriert werden müssen. Dieser Antrag ist ein Signal. Wir sehen die Beschäftigten. Wir hören ihre Sorgen. Wir kämpfen an ihrer Seite. Die Landesregierung unter Hendrik Wüst aber muss endlich aufhören, die Realität zu verdrängen und auf Zeit zu spielen. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Wer weiter nicht handelt, lässt das Fundament unseres Bildungssystems zusammenbrechen und gefährdet die Zukunft unserer Kinder. Sorgen Sie also dafür, dass OGS und Kitas in NRW nicht Orte des Mangels, sondern Orte der Chancen für Kinder, Eltern und Beschäftigte werden. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Quik.

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Charlotte Quik CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kitas und Offene Ganztagsschulen sind weit mehr als Betreuungseinrichtungen. Sie sind Bildungsorte, Integrationsorte und Orte der frühen Chancen. Wenn dieses Fundament ins Wanken gerät, trifft das unsere Gesellschaft insgesamt. Deshalb tragen wir hier im Landtag eine besondere Verantwortung für diese Institutionen. Als Mutter und als Begleiterin vieler Familien in meinem Wahlkreis weiß ich sehr genau, welche Bedeutung verlässliche Betreuung und Förderung haben. Ich erinnere mich an Anrufe besorgter Eltern in den frühen Morgenstunden, wenn die Kita plötzlich schließen musste. Diese Sorgen sind real. Sie belasten Familien, und sie verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Doch wir müssen auch an anderer Stelle Verantwortung zeigen. Wir dürfen keine Versprechen machen, die im Alltag der Kitas und der OGS nicht tragfähig sind. Wir sind uns einig: Die Beschäftigten leisten Herausragendes. Sie verdienen Wertschätzung und gute Arbeitsbedingungen. Wertschätzung heißt aber nicht, jeden Wunschzettel durchzuwinken, sondern verläss-Landtag lich finanzierbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Genau das unterscheidet uns als schwarz-grüne Koalition von dem, was die SPD in ihrem Antrag vorlegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie fordern eine Vollfinanzierung der Praxisintegrierten Ausbildung, mehr Vergütung, mehr Schulplätze, kleinere Gruppen, Funktionsstellen, Sockelfinanzierung und vieles mehr. Das klingt gut, (Gordan Dudas [SPD]: Danke!) aber es fehlt jedes Konzept zur Finanzierung. So entsteht ein Wunschzettel ohne Antworten. Milliardenforderungen ohne Gegenfinanzierung schaffen keine Lösungen, sondern neue Unsicherheiten – bei Beschäftigten, Trägern und Familien. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Die NRW-Zukunftskoalition setzt dagegen auf Verlässlichkeit. Wir haben die PiA-Ausbildungsplätze ausgeweitet und stellen dafür rund 11 Millionen Euro bereit. Wir investieren in die Qualifizierung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern. Und wir haben das Kita-Helfer-Programm trotz schwieriger Haushaltslagen fortgeführt. Das ist konkrete Politik, die wirkt. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Natürlich: Fachkräftemangel und Haushaltslage sind große Herausforderungen – bundesweit. Doch zugleich gilt: Wir haben so viele Fachkräfte und so viele Landesmittel im System wie noch nie. Zur Sockelfinanzierung: Das bedeutet eine komplette Systemumstellung mit dauerhaften Mehrkosten. Diese Mittel würden dann beim Platzausbau fehlen. Verantwortliche Politik heißt, abzuwägen, wo wir mit gezielten Maßnahmen mehr erreichen, als wenn wir das System umstürzen. Zum Vorwurf der Deprofessionalisierung: Das Gegenteil ist richtig. Unterstützungskräfte sind keine Ersatzfachkräfte, sondern eine sinnvolle Ergänzung. Helfer und Helferinnen im Alltag und eine Verwaltungsentlastung für Leitungen, das stärkt die Fachkräfte. Mit der neuen Personalverordnung haben wir einen wichtigen Schritt getan. Am Ende geht es nicht um Schlagzeilen, sondern um Kinder und Familien. Sie brauchen Verlässlichkeit, Qualität und Planbarkeit. Wir handeln verantwortungsvoll, wägen ab und investieren dort, wo es wirklich Wirkung entfaltet. In ihrem Antrag reiht die SPD Forderungen aneinander, ohne Umsetzung und Finanzierung zu erklären. Unsere Aufgabe ist es, solide Schritte zu gehen, die dauerhaft tragen. Wir als CDU-Fraktion und als Koalition stehen für diesen Weg. Wir bauen Ausbildung und Unterstützung aus. Wir entlasten Fachkräfte und 17.09.2025 investieren in Qualität und Verlässlichkeit. Das ist wirksam, finanzierbar und nachhaltig. (Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Frau Quik, ich gehe mal kurz dazwischen, weil es eine Zwischenfrage der Abgeordnetenkollegin Frau Busche gibt. Möchten Sie die gestatten?

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Charlotte Quik CDU

Ja, gerne.

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Andrea Busche SPD

Vielen Dank, Frau Kollegin Quik, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. Sie haben eingangs das Problem beschrieben und Ihre Lösung vorgestellt. Ich habe jetzt nichts von einer KiBiz-Revision gehört. Können wir damit wenigstens noch rechnen?

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Charlotte Quik CDU

Darüber haben wir heute schon umfassend debattiert. Daher glaube ich, dass das entsprechend beantwortet ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Gordan Dudas [SPD]: Nein! – Zuruf von Ale- xander Vogt [SPD]) Wir bauen Ausbildung und Unterstützung aus; wir entlasten Fachkräfte und investieren in Qualität und Verlässlichkeit. Das ist wirksam, finanzierbar und nachhaltig. Einer Überweisung des Antrags stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Woestmann.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Frau Quik hat eine ganze Menge von dem, was ich sagen wollte, vorweggenommen. Es geht darum, hier Verantwortung zu übernehmen und nicht alles zu versprechen, was auf den Tisch kommt. Ich habe den Antrag der SPD gelesen und den Eindruck, dass Sie in einem Land leben, in dem Milch und Honig fließen, in dem das Geld unbegrenzt zur Verfügung steht. Wenn dem so wäre, würde ich gerne noch ein paar Sachen obendrauf setzen. Ich würde nämlich gerne dafür sorgen, dass die besten Kitas, OGS und Schulen dort entstehen, wo die Bedarfe der Kinder am höchsten sind und die Chancen der Kinder am geringsten. Ich würde dann noch dafür sorgen, dass die Kitas, die OGS und Schulen, Landtag das Jugendzentrum usw. die modernsten und schönsten Orte und Plätze in unserem Land sind. Ganz im Ernst: Ich glaube, mir würden noch einige andere Dinge einfallen. (Zuruf von Sebastian Watermeier [SPD]) Aber das, was wir hier machen, ist brandgefährlich. Das, was Sie, liebe SPD, machen, ist brandgefährlich, weil Sie hier Dinge suggerieren und versprechen, die nicht umsetzbar sind. Ich bin gespannt, was passiert, wenn Sie als SPD mal wieder in Verantwortung sind und hier regieren müssen. Dann werden wir Sie an diesen Anträgen messen, und dann müssen Sie erklären, wo das Geld dafür herkommt oder – fairerweise – eben auch nicht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir sprechen hier mal wieder über die Personalverordnung. Ich sage gerne noch mal: Die Idee bei der Debatte um die Änderung der Personalverordnung war nie, mit § 15 dafür zu sorgen, dass ein Heilsbringer, wie Sie das nennen, ins Land kommt, sondern es gab aus der Landschaft heraus die Bitte, für Einzelfälle die Möglichkeit zu schaffen, dass Ergänzungskräfte im Fall des Ausfallens der Fachkraft mehr Verantwortung übernehmen können, damit die Gruppe nicht geschlossen werden muss. Dieser Bitte wurde nachgekommen, weil sie da war und weil die Möglichkeit teilweise auch genutzt wird, aber nie mit der Idee, dass dadurch alle Probleme gelöst werden. Es würde allerdings helfen, wenn die Personalverordnung tatsächlich in all ihrer Breite genutzt würde – darin steht ja deutlich mehr als der § 15 –, denn der Fachkräftemangel ist real. Es ist notwendig, dass multiprofessionelle Teams aufgestellt werden können. Frau Andrieshen, Sie haben gerade sehr schön dargestellt, welche Aufgaben Erzieherinnen und Erzieher in der Kita haben und übernehmen müssen. Damit diese Arbeit weiterhin gut funktionieren kann, braucht es mehr Menschen in den Kitas. Die Personalverordnung wurde ebenfalls angegangen bzw. verändert, damit mehr Menschen in den Kitas arbeiten können. Ich würde ehrlicherweise gerne mehr darüber sprechen, dass es auch Träger und Kitas gibt, die kein Problem mit Personal haben, bei denen es gut läuft, die gute Konzepte haben. Wenn ich frage: „Woran es liegt es, dass ihr keine Probleme habt?“, wird ganz oft gesagt: „Na ja, wir nutzen schon die Möglichkeiten der Personalverordnung und haben nicht nur die klassische Erzieherin, den klassischen Erzieher ausgeschrieben, sondern noch darüber hinaus, und die multiprofessionellen Teams funktionieren bei uns wirklich gut.“ Ich würde gerne noch eine Frage an die SPD richten, denn das ist mir nicht ganz klar. Als die Personalverordnung damals geändert wurde, haben Sie so getan, als wäre das der Untergang des Abendlandes, 17.09.2025 und haben alles schlechtgeredet. Jetzt kritisieren Sie, dass die Personalverordnung nicht genutzt wird. Mir ist nicht ganz klar, wo Sie hinwollen. (Zuruf von Nina Andrieshen [SPD]) Aber wie wir im Ausschuss schon mal festgestellt haben: Egal wie man es macht, man macht es falsch. Fakt ist, dass wir mehr Menschen in den Kitas brauchen. Dafür gibt es die Personaloffensive der Landesregierung. Ein Aspekt dieser Personaloffensive ist die Werbemaßnahme „What the Future“. Natürlich kann man sich als SPD darüber lustig machen, dass das nur bunte Werbebanner im Internet seien. Fakt ist aber, dass so eine Kampagne altersangemessen sein und für die potenziellen Interessentinnen und Interessenten und nicht für uns hier im Parlament passen muss. Vielleicht ist damit auch der bunte Werbebanner gemeint. Dementsprechend ist es doch richtig, dass die Landesregierung diese Kampagne aufgelegt hat. Trotzdem muss man festhalten, dass wir in einer Zeit leben, in der es über 200 Mangelberufe gibt, dass diese Mangelberufe im Rahmen des Fachkräftemangels alle untereinander konkurrieren und dass es dementsprechend schwieriger ist, Menschen für den Beruf der Erzieherin, des Erziehers zu gewinnen. Ich finde, dass wir alle hier zusammen eine Verantwortung tragen, dafür zu sorgen, dass Menschen sagen: „Ja, ich möchte Erzieherin werden“, oder: „Ich möchte Erzieher werden“, und dass nicht der Eindruck entsteht, dass dort, wo man dann anfängt zu arbeiten, alles katastrophal ist, sondern dass es sich um einen wertvollen und wichtigen Beruf handelt, in dem man Erfüllung finden kann. Ich möchte überhaupt nicht sagen, dass in den Kitas aktuell alles gut läuft, aber es ist eben auch nicht die Katastrophe, die hier immer wieder in den Raum gestellt wird. (Beifall von den GRÜNEN und Jens Kamieth [CDU] – Andrea Busche [SPD]: Leider doch!) Ich habe in der aktuellen Debatte immer wieder den Eindruck, dass gefordert wird, dass sich alles ändern muss, dass alles besser werden muss, sich aber bitte nichts ändern darf. (Andrea Busche [SPD]: Anfangen wäre schon mal gut!) So kommen wir nicht voran. Ich bin gespannt, wie wir darüber im Ausschuss diskutieren. Wir stimmen der Überweisung zu, und dann schauen wir mal, wie wir damit weiter umgehen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Herr Hafke. Landtag

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Planungssicherheit verspricht, aber weder Gesetz noch Finanzierung liefert, bricht Versprechen und spielt mit Vertrauen – bei Trägern, Kommunen, Eltern, vor allem aber bei den Kindern. Genau in diesem Spannungsfeld bewegt sich der SPD-Antrag, und genau hier lässt die Landesregierung ihre Partner im Stich. Wir brauchen Qualität, um unsere Kinder fit für die Zukunft zu machen. Qualität entsteht in der Praxis – durch Menschen und gute Prozesse, nicht durch Vorgaben auf dem Papier, wenn das Personal fehlt. (Beifall von der FDP) Wer Qualität will, muss den Rahmen liefern. Das ist die Aufgabe der Landesregierung. (Andrea Busche [SPD]: Genau so!) Beim zentralen Reformprojekt zeigt sich die Schieflage am deutlichsten: große Ankündigungen, wenig Verbindlichkeit und eine intransparente Kommunikation. (Beifall von der FDP und der SPD) Im Dezember 2024 hat die Landesregierung den Start der KiBiz-Revision zum Kita-Jahr 2026/2027 bekräftigt. Doch Zwischenschritte wurden verfehlt. Der Zeitplan, Frau Ministerin, ist weiterhin vage. Es folgte ein Brandbrief der kommunalen Spitzenverbände. Weil kein Fortschritt erkennbar war, wurde die sofortige Vorlage der KiBiz-Reform eingefordert. Der neueste Sachstand ist, dass ein nicht veröffentlichtes Eckpunktepapier kursiert. Das Ministerium verneint morgens die Kenntnis und bestätigt später einen Arbeitsstand. Das ist widersprüchliche Kommunikation, die Vertrauen zerstört, Frau Ministerin. In der Sache heißt es: beitragsfrei bleibt. Zugleich wird ein Kern- und Randzeitenmodell diskutiert. Das wirft mitten in einer Mangelsituation Qualitäts- und Personalfragen auf. Zudem fehlt weiterhin ein verbindliches OGS-Gesetz – ein gebrochenes Wahlversprechen dieser Regierung. Träger und Kommunen müssen ohne klare Standards und Finanzierung planen. Eltern landen auf Wartelisten, und Kinder verlieren wertvolle Bildungsperspektiven. Unsere Forderung lautet, jetzt einen belastbaren KiBiz-Entwurf und ein OGS-Gesetz vorzulegen – mit klaren Personal- und Qualitätsstandards, dynamischer Finanzierung, verlässlichem Zeitplan und transparenter Einbindung aller Partner. Warum lehnen wir den SPD-Antrag trotzdem ab? Er schlägt den falschen Weg ein, denn Qualität entsteht durch pädagogische Professionalität, kluge Konzepte, Digitalisierung in der Organisation und eine bessere Verzahnung von Ausbildung und Praxis. Dazu bleibt der Antrag allerdings vage. Genau da müsste jedoch der Hebel angesetzt werden. Der 17.09.2025 Antrag beschreibt Altbekanntes, bietet aber kaum umsetzbare Lösungen. Die von der SPD-Fraktion geforderte Sockelfinanzierung beispielsweise klingt verlockend, ist aber teuer, nicht zielgenau und am Ende nicht finanzierbar. Worum geht es wirklich? Um Transparenz beim KiBiz, ein belastbares OGS-Gesetz und einen verlässlichen Rahmen für die Praxis. Der Ausschussüberweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! So oft, wie die SPD Wiederholungen sendet, könnte man meinen, das Kürzel „SPD“ stehe nicht für eine Partei im deutschen Parteiensystem, sondern für einen Fernsehsender, und zwar einen Fernsehsender mit rapide sinkenden Einschaltquoten, wenn wir uns das Ergebnis der vergangenen Kommunalwahl vor Augen führen. Dass die Einschaltquoten sinken, wundert auch nicht angesichts der jetzt ausgestrahlten 300. Wiederholung der Serie „Kita-Krise in NRW“. Leider ist das Plenum kein TV-Apparat, bei dem ich einfach weiterzappen könnte, sondern ich muss mir auch diese Folge noch mal ansehen, obwohl die Handlung vorhersehbar und die schauspielerische Leistung der Darsteller höchstens mittelmäßig ist. Wir kennen die Lage. Eltern stehen morgens vor verschlossenen Türen, Erzieher arbeiten am Limit, und die Leidtragenden sind wie so oft die Kinder. Was früher Ausnahme war, ist heute bitterer Alltag. Eltern jonglieren zwischen Beruf, Betreuung und permanenter Ungewissheit. Kinder erleben Instabilität, ständig wechselnde Bezugspersonen und überfüllte Gruppen. Die Fachkräfte stemmen ein System, das kurz vor dem Kollaps steht. Wer auf Lösungen hofft, schaut in die Röhre, sowohl bei der Landesregierung als auch bei der SPD. Der Antrag liefert nämlich vor allem eines: Schlagworte. Mehr Anerkennung, bessere Gesundheit, kleinere Gruppen, faire Vergütung – klingt schön, liest sich auch nett, aber alles steht und fällt mit einem neuen KiBiz. Und was läuft auf dem Sender der Landesregierung? Was macht die Hauptdarstellerin Josefine Paul? Bei ihr wird nur ein Testbild übertragen. Während draußen Eltern verzweifeln, versteckt sich die Ministerin hinter Papieren, Eckpunkten und der nächsten queeren Lebensstudie. Seit Jahren wird der große Blockbuster KiBiz-Reform angekündigt, der Kinostart ist aber noch nicht fest-Landtag gelegt. Die paar Trailer, die veröffentlicht wurden, stiften mehr Verwirrung als Vorfreude. Das Eckpunktepapier ist ein Dokument maximaler Unsicherheit: Elternbeiträge in beitragsfreien Jahren, vage Betreuungsmodelle ohne Qualitätsgarantie. Familien sind aber kein Spartenprogramm wie die zahlreichen unnützen dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Familien sollten zur besten Sendezeit laufen. Ja, es braucht Geld. Die Probleme im Bereich der frühkindlichen Bildung lassen sich aber nicht einfach mit noch mehr Geld zuschütten. Solange Gruppen überfüllt sind, Dienstpläne verworfen und Fachkräfte im Dauerstress verheizt werden, hilft auch die höchste Vergütung nichts. Junge Menschen sehen den Alltag in Kitas. Sie hören von Überlastung, Ausfällen und Dauerstress. Kein Wunder, dass immer weniger in diesem Bereich arbeiten wollen! Werte SPD, machen Sie sich doch nicht lächerlich. Kein junger Mensch entscheidet sich für oder gegen eine Erzieherausbildung, weil es irgendwo einen ergonomischen Schreibtischstuhl gibt. Worauf es ankommt, sind Zeit für echte pädagogische Arbeit und ein Alltag, in dem man den Kindern gerecht werden kann, statt im Dauerstress unterzugehen oder sich erst mal durch die Qualifikations- und Förderprogramme zu kämpfen. Die Wahrheit ist doch, dass Erzieher Entlastung brauchen, Familien Verlässlichkeit brauchen und Kinder Stabilität brauchen. Das ganze System braucht endlich eine Politik, die Verantwortung übernimmt, statt sich hinter schönen Worten und wohlfeilen Anträgen wie diesem zu verstecken. Denn kein Kind profitiert von Schlagzeilen, kein Elternteil von Sonntagsreden. Es ist höchste Zeit für echte Familienpolitik, für eine Politik, die Kinder und Familien in die Primetime holt und nicht als Lückenfüller oder für politische Dauerwerbesendungen missbraucht – für eine Parteishow, die sowieso bald abgesetzt wird. Dieser Antrag trägt dazu herzlich wenig bei. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu, wohl wissend, dass auch die Anhörung dazu nur die 300. Wiederholung derselben langweiligen Sendung werden wird. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Josefine Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben im Rahmen der Fragestunde eben bereits sehr ausführlich über die frühkindliche Bildung diskutiert. Das werden wir auch weiterhin tun. 17.09.2025 Ich will nicht alles aus der Fragestunde wiederholen, nur eines: Die gesamte Fragestunde drehte sich um die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes, liebe SPD. Dementsprechend nehme ich etwas mit Verwunderung zur Kenntnis, dass es noch eine Frage ist, ob es sich im Moment auch um die Diskussion über eine Novellierung des KiBiz handeln könnte. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich will allerdings ein paar Dinge zum Thema „Ausbildung“ klarstellen, die aus meiner Sicht in Ihrem Antrag nicht ganz so beleuchtet worden sind. Ja, zuletzt waren durchaus stagnierende Zahlen bei der Ausbildung zu Erzieher*innen zu beobachten. Diese Entwicklung folgt aber im Wesentlichen einer demografischen Entwicklung, die wir auch in anderen Bereichen sehen. Ich empfehle Ihnen eine Betrachtung des dritten Dossiers „Ausbildungspotenziale für die Kinder- und Jugendhilfe“ des Forschungsverbundes der TU Dortmund und des Deutschen Jugendinstitutes. Wir haben im Landtag oft zu Recht darüber debattiert, wie wichtig valide Daten und eine Bewertung dieser Daten sind. Mit diesem Dossier liegen noch einmal aufbereitete Daten zum Bereich „Ausbildung, Ausbildungspotenziale“ etc. vor. Ich möchte sie zur Lektüre empfehlen. Dort erkennt man, dass insbesondere die Gruppe der unter 19-Jährigen weiterhin verstärkt eine Erzieher*innenausbildung aufnimmt. Es ist uns gelungen, dass inzwischen ein größerer Anteil unter allen unter 19-Jährigen eine Erzieher*innenausbildung absolviert, als es noch vor einigen Jahren der Fall gewesen ist. Wir verzeichnen einen massiven Anstieg bei der Kinderpflegeausbildung. Diese zusätzlichen Kinderpfleger*innen erhöhen das Potenzial für zusätzliche Erzieher*innen, ebenso wie die Sozialassistent*innen für die Betreuung von Grundschulkindern, für die es seit dem letzten Jahr in NRW einen eigenen Bildungsgang gibt. Fakt ist: Die Erzieher*innenausbildung ist die von jungen Menschen am zweithäufigsten gewählte Ausbildung in ganz Deutschland. Das gilt auch für Nordrhein-Westfalen. Sie bleibt weiterhin – das ist eine gute Nachricht – eine attraktive Ausbildung für junge Menschen, und sie wird weiterhin angenommen, weil es ein toller Beruf ist. (Beifall von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Wir konnten in Nordrhein-Westfalen durchaus sehr erfolgreich junge Menschen für diesen Bereich gewinnen. Das zeigt sich auch im deutschlandweiten Vergleich, denn der Anteil der unter 25-Jährigen an allen in den Kitas pädagogisch Tätigen ist mit rund 15 % überdurchschnittlich. Momentan haben wir rund 11.900 Auszubildende und damit im Schnitt in Landtag jeder Kita einen. Damit sind wir unter den Top 4 in Deutschland. NRW war eines der ersten Länder – auch darauf habe ich in der Fragestunde hingewiesen –, die die praxisintegrierte Ausbildung implementiert haben. Wir haben viele Fachschulen, die diese Ausbildung anbieten. Damit verfolgen wir bereits seit Jahren einen Weg der sowohl schulischen als auch praxisintegrierten Ausbildung, der in vielen anderen Bundesländern erst jetzt systematisch angegangen wird, weil die Vorteile einer praxisintegrierten Ausbildung auf der Hand liegen. Diese Vorteile liegen nicht nur im Bereich der Vergütung, sondern auch darin, dass man von vorneherein in die Praxis integriert ausgebildet wird. (Beifall von den GRÜNEN und Charlotte Quik [CDU]) Nordrhein-Westfalen tut sich im Vergleich der westdeutschen Bundesländer auch hervor, wenn es um die Professionalität unseres Personals geht. Insgesamt verfügen fast 74 % der pädagogisch Tätigen in den Kitas in NRW über einen Fachschulabschluss oder einen höheren Abschluss – insbesondere die Erzieher*innen – und ein einschlägiges Hochschulstudium. Damit hat Nordrhein-Westfalen im Vergleich der westdeutschen Flächenländer einen extrem hohen Anteil an gut ausgebildetem Personal. Zum Beispiel in Bayern sind es nur knapp 50 % der in den Kitas Tätigen. Ich möchte natürlich trotzdem nicht so tun, als wäre die Lage im System der frühkindlichen Bildung nicht angespannt. Das wissen wir alle, und deswegen diskutieren wir auch so intensiv darüber. Wir sehen ganz klar, dass das System vor Herausforderungen steht und Verbesserungen nötig sind. In dieser Ausgangsanalyse sind wir uns einig. Deshalb haben wir bereits viele Maßnahmen ergriffen, und ich habe schon mehrfach benannt, welche weiteren Maßnahmen einen Beitrag leisten können, um die Ausbildung nicht nur attraktiv, sondern auch nachhaltig aufzustellen. Wir müssen Auszubildende gut begleiten und Gründe für Abbrüche identifizieren. Die Daten hierzu liefern valide Punkte, die angegangen werden müssen. Wir müssen die Einrichtungen und Fachkräfte auch in die Lage versetzen, Ausbildungsbegleitungen gut gestalten zu können. Das sind Gelingensbedingungen, an denen wir arbeiten. Wir müssen weiterhin dafür werben, dass Möglichkeiten genutzt und Mittel eingesetzt werden. Ein Teil davon findet sich in der viel zitierten Personalverordnung, die übrigens in der Tat aus mehr als § 15 besteht. Dazu zählen auch die Erleichterung der Anerkennung im Ausland erworbener Studienabschlüsse und die Ermöglichung des Einsatzes profilergänzender Kräfte in Kitas. Das alles sind Dinge, die aus der 17.09.2025 Praxis an uns herangetragen worden sind und die wir aufgegriffen haben. Dazu gehört auch ein Modell des qualifizierten Quereinstiegs, das wir im AK Kita-Maßnahmen sehr eng und intensiv mit den Kommunen und mit dem MSB erarbeitet haben. Wir hatten in der letzten Ausschusssitzung Gäste aus der Stadt Mönchengladbach, die uns dargestellt haben, was die Gelingensbedingungen für das Modell sind, das sie in Mönchengladbach sehr erfolgreich durchführen. Ich wünsche mir, dass andere Kommunen diesem Beispiel folgen und gezielt die Möglichkeiten nutzen, die in diesem System stecken: die Anrechenbarkeit beim Personal, die Anrechenbarkeit bei Kita-Helfern, aber auch Fördermöglichkeiten beispielsweise durch das Jobcenter. Das muss dann allerdings gezielt genutzt werden. Wir müssen Fragen konkret adressieren und gemeinsame Lösungen finden. Ein großer Wunschzettel wird dazu aber sicherlich nicht den ganz entscheidenden Beitrag leisten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/15585 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 9 Grundlage für Wirtschaftswachstum schaffen – Wirtschafts- und Güterverkehre angemessen im Landesentwicklungsplan berücksichtigen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/15601 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die FDP der Abgeordnetenkollege Herr Rasche.

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Christof Rasche FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Verkehrspolitik, und Verkehrspolitik ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftspolitik. Wir haben bei der Debatte zum Landtag Haushalt 2026 heute Morgen erlebt, wie wichtig die Wirtschaftspolitik und ein Wirtschaftswachstum sind und wie eng der Spielraum in der Finanzpolitik wird, wenn wir kein Wirtschaftswachstum generieren. Von hier aus ist der Sprung zum LEP, zum Landesentwicklungsplan, nicht weit, denn er ist das zentrale Steuerungsinstrument der Landesplanung. Sie werden gleich sagen: Das Beteiligungsverfahren ist abgeschlossen. – Das stimmt. Auch stimmt, dass die Überarbeitung läuft. Aber sobald der nächste LEP eingebracht wird – vermutlich im Herbst dieses Jahres –, dann sind keine Änderungen wie bei jedem Gesetzesvorhaben mehr möglich, sondern man kann nur noch mit Ja oder mit Nein stimmen. Das heißt, die Diskussion und die Entscheidungen über die Inhalte des LEP fallen jetzt; sie fallen in den nächsten Wochen. Genau deshalb erreichen uns jetzt Warnsignale aus der Wirtschaft, aus dem Mittelstand, aus dem Handwerk, die mit diesem Entwurf des LEP nicht einverstanden sind. Genau deshalb greifen wir dieses Thema jetzt auch mit einem Antrag im Plenum auf. Sonst ist es zu spät. (Gordan Dudas [SPD]: Ach so!) Wir wollen prinzipiell ein Gleichgewicht aller Verkehrsträger – Straße, Schiene, Wasser, Luft –, und wir wollen ein Gleichgewicht zwischen Güterverkehren und Personenverkehren. Wir müssen in diesem LEP an beide Gruppen denken. Tatsache ist: In diesem LEP herrscht ein sehr großes Ungleichgewicht. Ich möchte das an sechs Punkten deutlich machen. Erstens. Die Interessen des Güter- und Wirtschaftsverkehrs – um diese geht es in diesem Antrag ganz wesentlich – gehen völlig unter. Der LEP hat rund 150 Seiten. Darin taucht das Wort „Wirtschaftsverkehr“ nicht und das Wort „Güterverkehr“ ein einziges Mal auf. Das Thema „Radverkehr“ taucht um ein Vielfaches häufiger auf. Das zeigt die Schwerpunktsetzung dieser Koalition. Zweitens. In Bereichen für den Schutz der Natur, also in den sogenannten BSN-Flächen, werden Verfahren bürokratisiert und viel komplizierter gemacht – mit dem Ziel, Vorhaben in diesen Gebieten zu erschweren. Es muss natürlich eine Abwägung zwischen den Interessen der Wirtschaft auf der einen Seite und der Ökologie auf der anderen Seite geben. Aber diese Abwägung muss sinnvoll und pragmatisch möglich sein. Dieser LEP erschwert diese Abwägung brutal. Drittens. In Siedlungsbereichen gibt es jetzt einen grundsätzlichen Vorrang für ÖPNV, Fahrrad und Fußgänger. Das geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. (Beifall von der FDP) Güterverkehre spielen überhaupt keine Rolle, aber die gibt es natürlich auch in diesen Bereichen. 17.09.2025 Viertens. Es gibt ein landesweites Radvorrangnetz. Wo bleibt so etwas für den Güter- und Wirtschaftsverkehr? Was ist mit der Politik für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen? Die gibt es nicht. Da wird ein LEP genutzt, um die Radverkehrspolitik sehr konsequent nach vorne zu betreiben, und an Güterund Wirtschaftsverkehr wird nicht gedacht. Fünftens. Es gibt einen Degressionspfad für Kies und Sand. Das ist eine politische Entscheidung. Wir können sie nicht verstehen. Das führt dazu, dass es bei Kies und Sand eine Verknappung und eine Verteuerung gibt, und das in einer Phase, in der wir noch viel mehr sanieren und bauen müssen. Diese Politik ist absolut widersprüchlich ist und bedeutet ein Ungleichgewicht. (Beifall von der FDP) Sechstens. Dieser LEP wäre eine Chance, um die Flughäfen Paderborn/Lippstadt, Dortmund und Niederrhein wieder als landesbedeutsam zu erklären, um die Flughäfen und die Standorte gerecht zu behandeln und für ein Gleichgewicht zu sorgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt im Rahmen der Wirtschaftspolitik, im Rahmen des LEP wichtige Entscheidungen zu treffen, die von großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen sind. Sie von der Koalition werden gleich sagen: Das läuft doch alles; ist doch im Verfahren. – Vertrauen von uns und seitens der Wirtschaft, des Mittelstandes und des Handwerks besteht aber nicht. Das gibt es nicht. Deswegen wollen wir Sie jetzt motivieren, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wir haben den Eindruck, dass dieser LEP nur von den Grünen und der Staatskanzlei bestimmt wird. Wir würden uns wünschen, dass auch Verkehrs- und Wirtschaftspolitiker der CDU entscheidend Einfluss auf den LEP, der uns am Ende vorgelegt wird, nehmen könnten. Dazu soll dies einen Beitrag leisten. – Vielen Dank.

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André Kuper

Danke, Herr Rasche. Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Goeken.

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Matthias Goeken CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist mit über 18 Millionen Einwohnern nicht nur das bevölkerungsreichste Bundesland, sondern das Bundesland mit den meisten Berufspendlern. Darüber hinaus ist Nordrhein-Westfalen das wirtschaftsstärkste Bundesland. Alle diese Faktoren führen dazu, dass wir in Nordrhein-Westfalen viel Berufs-, Wirtschafts- und Güterverkehr haben. Damit unsere Straßen nicht überlastet sind, müssen wir unsere Infrastruktur sanieren, stärken und weiter ausbauen. Der aktuelle Entwurf des Landesentwicklungsplans sieht genau dies vor. Uns allen ist bewusst, dass die Planung und Sanierung unserer Landtag Verkehrsinfrastruktur sehr komplex ist und in vielen Bereichen berücksichtigt werden muss. Daher fokussieren wir uns im LEP nicht nur auf Straßen und Autobahnen, sondern auch auf Wasserstraßen und Schienen. Eine effektive Nutzung aller Verkehrsinfrastrukturen ist unser erstes und vorrangiges Ziel. Der Landesentwicklungsplan schafft die Grundlage für ausreichende Flächenverfügbarkeit, für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und für mehr Wettbewerbsfähigkeit. In jedem Teilbereich sind stets der Klimawandel, die aktuellen Lebensgewohnheiten der Menschen sowie weitere äußere Umstände zu bedenken und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Dazu – das hat der Kollege Rasche gerade schon gesagt – gehört aber auch, dass der Radverkehr in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Immer mehr Menschen nutzen E-Bikes und fahren auch weite Strecken mit dem Rad. Hierfür benötigen wir gute und vor allem sichere Radwege in Stadt und Land. Von klaren Verkehrsführungen und abgetrennten Radwegen profitieren alle Verkehrsteilnehmer. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir in Erwägung ziehen, alte Trassen, die nicht mehr benötigt werden, für Radwege zu nutzen. Zudem sehen wir die Möglichkeit, Trassen so umzufunktionieren, dass sie von mehreren Verkehrsteilnehmern genutzt werden können. Eine solche Bündelung verschiedener Verkehrsinfrastrukturen in einer Trasse hat den positiven Nebeneffekt, dass Landschaftsräume nicht weiter zerschnitten werden. In erster Linie geht es darum, dass diese Trassen gesichert und somit nicht für andere Zwecke genutzt werden. Der zunehmende Güterverkehr auf den Straßen – mein Kollege hat es ausgeführt – belastet unsere Infrastruktur und die Brücken in NRW aktuell sehr stark. Die Konsequenz sind viele Baustellen. Dadurch entstehen mehr Staus, und die Beschaffenheit der Straßen und Brücken leidet. Für die Zukunft ist mit einem weiteren Anstieg des Güterverkehrs zu rechnen. Daher ist es für uns ein großes Anliegen, den Güterverkehr vermehrt auf die Schiene und die Wasserwege in Nordrhein-Westfalen zu verlagern. Um den Güterverkehr aber effizient zu gestalten, müssen wir dafür sorgen, dass wir die besten Voraussetzungen für mehr modulare Transportketten schaffen. Für die bessere Kombination der einzelnen Verkehrsträger – von Straße, Schiene und Binnenwasserstraße – müssen Logistikdrehscheiben geschaffen werden. Nur so können alle Verkehrsträger effizient genutzt und zudem Umschlagkosten reduziert werden. Die freien Flächen, die wir in NRW haben, müssen wir sinnvoll und mit Bedacht nutzen. Wir möchten der gewerbetreibenden Industrie ausreichend Flächen 17.09.2025 zur Verfügung stellen. Gleichzeitig dürfen wir die Belastung für unsere Umwelt nicht außer Acht lassen. Sie haben es schon angesprochen, Herr Kollege Rasche: Der Sand- und Kiesabbau stellt für Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rohstoffgewinnung dar. Daher wollen wir den Bedarf für die nächsten 20 Jahre ermitteln und einen bedarfsgerechten Abbau betreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der aktuelle Entwurf des Landesentwicklungsplans schafft Rechtssicherheit, fördert effiziente Logistikkonzepte, integriert Klimaschutzaspekte und reduziert den Flächenverbrauch. Die Stärke unserer Wirtschaft gehört dabei zu den obersten Zielen. Doch der LEP darf nicht nur gesondert betrachtet werden. Beispielsweise haben eine Sanierungsoffensive sowie ein Entwurf zum neuen Straßen- und Wegegesetz weiterhin Bestand und ergänzen den LEP. Letztlich ist das Verfahren zur Aufstellung des LEP noch nicht abgeschlossen. Herr Kollege Rasche hat es gerade gesagt. Aktuell werden die über 500 Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet. Wir plädieren dafür, die Endfassung abzuwarten und dann in den Fachausschüssen zu diskutieren. Vielleicht gibt es dann hier noch eine Zweitoffenlegung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Goeken. – Für die SPD hat der Abgeordnete Herr Dudas das Wort.

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Gordan Dudas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag der FDP setzt sich mit einem liebgewonnenen Thema der Freien Demokraten, der geplanten Änderung des LEP, auseinander. Da wird jede Gelegenheit genutzt, die von CDU und Grünen geplanten Änderungen zu kritisieren. So weit, so klar. Sie sprechen im Antrag den schlechten Zustand vieler Straßen und Brücken an. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Sanierung und Instandsetzung der Transportwege, Straßen und Brückenbauwerke eine der zentralen Infrastrukturaufgaben der kommenden Jahre sein wird. Daher fordern wir als SPD schon seit Langem ein besseres Brückenmanagement ein. Ebenso ist es unabdingbar, ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen, gerade mit Blick auf die seit mehreren Jahren explodierenden Baupreise. Die großen Wirtschaftsverbände haben zu Recht im Juli in einem offenen Brief auf den Sanierungsbedarf, den eigentlichen Investitionsbedarf und die Notwendigkeit der bedarfsgerechten Mittelverteilung verwiesen. Landtag Die Signale für die Notwendigkeit, Sanierungsschritte mit großem Engagement voranzutreiben, sind da, und es ist auch richtig, die weiteren Rahmenbedingungen im Blick zu halten. Deshalb ist die im Antrag vorgenommene Problembeschreibung erst einmal weitgehend richtig, ebenso die angesprochene Frage der Beschleunigung von Verfahren. Es ist daher zu begrüßen, dass die Forderung nach einer stärkeren Fokussierung auf Güter- und Wirtschaftsverkehre gestellt wird. Denn auch dieser Blickwinkel muss sich wiederfinden. Allerdings werden im vorliegenden Antrag vor allem die raumplanerischen Instrumente des LEP aufgegriffen. Für einen großen Wurf fehlen dem Antrag hingegen die finanzpolitisch relevanten Impulse, die neben den regulatorischen Fragen zu setzen sind. Hinzu kommen altbekannte FDP-Forderungen an den Landesentwicklungsplan hinsichtlich eines uneingeschränkten Rohstoffabbaus und der absoluten Ablehnung des Degressionspfads für Kies und Sand. Fragen zum Flächenverbrauch und Optionen wie Recycling und Kreislaufwirtschaft werden einfach unter den Tisch gekehrt. Ebenso werden im Antrag mit Blick auf die Förderung des ÖPNV weiterhin Stereotypen hinsichtlich der Berufspendlerinnen und -pendler bedient. Ja, natürlich ist der Pkw in vielen Bereichen ein wichtiges Fortbewegungsmittel und unabdingbar für die Mobilität. Den Ausbau und die Förderung von Bus-, Bahn- und Nahmobilität jedoch quasi wegzuignorieren, sorgt nicht für mehr Wahlfreiheit und eine bessere Verteilung der Verkehre. (Christof Rasche [FDP]: Wir wollen die Gleich- berechtigung!) Der Antrag schlingert daher zwischen richtigen Problembeschreibungen und notwendigen Ansätzen hinsichtlich der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik und einer schwarz-weiß skizzierten Absolutheit in den Forderungen. Mehr Lösungsorientierung, mehr Zwischentöne, mehr Akzeptanz für unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse würden diesem Antrag guttun. Guttun würde der Diskussion auch, wenn hier heute keine direkte Abstimmung anstände, sondern die Diskussion versachlicht und Lösungen gesucht würden. Denn gerade so elementare Fragen wie die Landesplanung mögen zwar etwas für politische und planerische Feinschmecker sein, sie sind aber kein Thema, das täglich auf Platz 1 der Nachrichten kommt. Zusammengefasst: Es geht um ein wichtiges Thema, bei dem der Wettbewerb um die besten Ideen und gute Lösungen notwendig ist. Den Antrag aber schon heute abstimmen zu lassen, widerspricht etwas der gebotenen Ernsthaftigkeit. Daher werden wir uns bei der Abstimmung heute enthalten, und ich danke Ihnen in diesem rappelvollen Saal für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD) 17.09.2025

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André Kuper

Danke, Herr Dudas. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Metz.

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Martin Metz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der FDP-Antrag zeichnet erstens ein schiefes Bild von dem vorliegenden LEP-Entwurf und dessen inhaltlichen Aussagen im Verkehrsbereich, und zweitens ist er hinsichtlich seiner inhaltlichen Intonierung sicherlich rückwärtsgewandt. Zum Beispiel der Flughäfen: Die Unterscheidung zwischen landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen war seit 2016 Teil des Landesentwicklungsplans, wurde 2019 gestrichen und ist 2024 vom OVG wieder rückgängig gemacht worden – mit der Begründung einer mangelhaften Erläuterung bzw. Abwägung und Begründung dieser Änderung. Das war damals noch unter der Verantwortung des FDP-Ministers Pinkwart. Der aktuelle LEP-Entwurf sieht keine weitere Änderung vor. Eine neue Regelung müsste auch begründet werden – so wie immer in der Landesplanung bzw. in der Raumordnung. Denn die Einstufung zwischen den drei internationalen Verkehrsflughäfen und den drei – in Anführungszeichen – weiteren Flughäfen wird vom Bund vorgenommen. (Christof Rasche [FDP] schüttelt den Kopf.) – Doch, lieber Kollege Rasche. Das ist eine Einstufung des Bundes. Das haben wir zum Glück auch in einer entsprechenden Anhörung des Verkehrsausschusses herausgearbeitet. Wenn man das anders machen will, dann braucht es eine sachliche Grundlage. Man wird sehen, ob es dazu kommt. Aber ich möchte eines sagen: Die praktische Relevanz dieser Unterscheidung ist doch sehr gering. Der Luftverkehr ist rückläufig, insbesondere bei den Inlandsflügen. Wenn Geschäftsreisende darauf verzichten, zu fliegen, und lieber die Bahn nehmen oder gleich eine Videokonferenz machen, dann ist das aus grüner Sicht per se kein Drama, sondern – im Gegenteil – effizient und umweltfreundlich. Diese Debatten, ob etwas landes- oder regionalbedeutsam ist, sind sicherlich auch ein Stück weit durch Lokalpatriotismus aufgeladen. Sie sind für die zentrale Herausforderung aber eigentlich unbedeutend. Die zentrale Herausforderung ist, den Luftverkehr klimaneutral, lärmarm und damit zukunftsfähig zu machen. Genau daran arbeitet diese Landesregierung. Meine Damen und Herren, die FDP charakterisiert den LEP-Entwurf als eine Art radikales Verkehrswendepapier. Das ist sicherlich sachlich falsch, und das ist auch gar nicht die Aufgabe der Raumordnung, die eher abwägend und integrierend wirkt. Landtag Bei der Frage der Darstellung der Verkehrstrassen in Gebieten für den Schutz der Natur hat sich die FDP in der Antragstellung sehr nah an der Formulierung der Stellungnahme der IHK orientiert. Die Feststellungen, die dort getroffen werden, sind noch Gegenstand der Auswertung der Beteiligung, aber ich kann Ihnen jetzt schon mal sagen, dass ich es sachlichjuristisch in Teilen nicht nachvollziehen kann, wenn behauptet wird, dadurch würde der Ausbau bestehender Verkehrstrassen erschwert.

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André Kuper

Herr Kollege, ich muss Sie unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der FDP. Herr Kollege Rasche hat sich angemeldet.

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Martin Metz GRÜNE

Aber gerne.

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André Kuper

Herr Kollege Rasche hat das Wort. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die Zeit läuft! – Wibke Brems [GRÜNE]: Die Zeit!)

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Christof Rasche FDP

Die Zeit stoppen, bitte. – Geschätzter Kollege Metz, vielen Dank, dass ich die Frage stellen darf. Mir geht es noch einmal um die Flughäfen. Ob Flughäfen landesbedeutsam sind, entscheidet allein das Land. Da mischt sich der Bund gar nicht ein. Das kann er auch gar nicht für jedes Bundesland leisten. Ich würde Sie jetzt bitten, mir die Unterschiede zwischen dem Flughäfen Münster – aus Ihrer Sicht landesbedeutsam – und den Flughäfen Dortmund und Paderborn/Lippstadt zu erklären. Wo ist der Unterschied – bei Passagierzahlen oder bei Güterverkehren –, der wirklich eine Unterscheidung rechtfertigt?

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André Kuper

Bitte schön.

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Martin Metz GRÜNE

Lieber Kollege Rasche, diese Frage hätten Sie auch gut dem ehemaligen Bundesverkehrsminister Wissing stellen können. Denn Fakt ist: Der Bund stuft die drei Flughäfen Düsseldorf, Köln Bonn und Münster/Osnabrück als internationale Verkehrsflughäfen ein. Dort übernimmt er auch die Abrechnung für die deutsche Flugsicherung. Er gibt diesen drei Flughäfen eine besondere Bedeutung. Bei den anderen drei Flughäfen ist das nicht so. Deshalb werden diese auch einem anderen Gebührenkreis zugerechnet. Warum Münster/Osnabrück diese spezielle Einstufung hat, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich weiß nur, dass es eine Differenzierung gibt. Die kommt vom Bund, und die wendet er auch an. Ich weiß, dass auch ein FDP-Verkehrsminister das nicht geändert 17.09.2025 hat. Bei einer Raumordnung, bei der man immer ein Stück weit gucken muss, was die Grundlagen für Entscheidungen und Einstufungen sind, ist das auf jeden Fall mit zu berücksichtigen. Damit habe ich, glaube ich, die Frage beantwortet und fahre fort. Dieser Landesentwicklungsplan ist kein radikales Verkehrswendepapier und rechtfertigt nicht, ein Horrorgemälde an die Wand zu malen, dass dieses und jenes nicht mehr gehen werde. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Man sollte Regelungen nicht absichtlich falsch interpretieren, denn damit redet man den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen schlecht, und das hilft nun wirklich niemandem, gerade nicht in der aktuellen Lage. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dieser LEP enthält weitere Regelungen zum Wirtschafts- und Güterverkehr, insbesondere zu den Schienentrassen, Häfen und Wasserstraßen, die schon seit mehreren Jahren darin enthalten sind, jetzt aber nicht Gegenstand einer Änderung sind. Offenbar haben sich diese Regelungen bewährt. Das zeigt: Die Landesplanung ist auch unter Schwarz-Grün eine gute Grundlage für eine wirtschaftlich starke Entwicklung und für zukunftsfähige Mobilität. Ich muss Ihnen zum Verkehr auch noch sagen: Jahrzehntelang wurden Straßen ohne Radwege gebaut, Schienenstrecken stillgelegt, die Busse sind weggefallen. Wer echte Wahlfreiheit und nachhaltige Mobilität will, der braucht unter anderem zum Beispiel sichere und komfortable Radwege. NRW plant deshalb ein Radvorrangnetz – wie unter einer schwarzgelben Regierung mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz beschlossen, das jetzt umgesetzt wird. Jetzt kritisiert die FDP, dass sich dies in der Raumplanung wiederfindet. Diese Kritik ist absolut unbegründet. (Ralf Witzel [FDP]: Die Einseitigkeit wird kriti- siert!) Das zeigen auch die Stellungnahmen, selbst diejenigen der IHK und der kommunalen Spitzenverbände. Alle begrüßen diesen Grundsatz zum Radvorrangnetz, auch die IHK, wenn man die Stellungnahme vollständig liest. Ich habe sie sogar hier. Natürlich geht es da auch um Pendlerinnen und Pendler auf ihrem Weg zu den Arbeitsplätzen. Ich glaube, jede Handwerkerin, jeder Handwerker, jede Lkw-Fahrerin und jeder Lkw-Fahrer freut sich doch, wenn Menschen, die zur Arbeit fahren, aufs Fahrrad umsteigen und ein Auto weniger auf der Straße ist. Zu einem klugen Mix aller Verkehrsträger und guten Angeboten gehört eben auch der Radverkehr. Diese schwarz-grüne Landesregierung hat einen LEP-Entwurf vorgelegt, der die richtigen Akzente für eine Landtag bessere und nachhaltige Mobilität von Menschen und Gütern in Nordrhein-Westfalen setzt. Dieser Entwurf befindet sich in der Beteiligung und wird sorgfältig geprüft. Liebe FDP, wenn Ihnen mit Blick auf das LEP das Gleichgewicht fehlt, dann, glaube ich, liegt es nicht am LEP, sondern daran, dass Sie selber ordentlich Schlagseite bei Ihrer Verkehrspolitik haben. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Metz. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Esser.

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Klaus Esser AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Landesentwicklungsplan ist ein sehr abstraktes Thema; etwas dröge, sicherlich kein Allheilmittel. Aber mir gefällt grundsätzlich der optimistisch-positive Ansatz, den wir alle verfolgen, dass wir überhaupt noch Landesentwicklungspläne fassen wollen. Bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage im Land müsste man eher Landesrückentwicklungspläne oder -rückbaupläne miteinander vereinbaren. Der Landesentwicklungsplan NRW – sofern er denn durchdacht ist – kann den Wirtschaftsstandort NRW stärken und Grundlage für ein wettbewerbsfähiges Nordrhein-Westfalen sein. Es ist, wie ich gerade sagte, sicherlich ein sehr abstraktes Werkzeug und kein Allheilmittel. Nordrhein-Westfalen lebt – das wissen wir alle – von seiner Industrie, von Logistikzentren und von Tausenden Arbeitsplätzen, die damit verbunden sind. Wir sind eine der Herzkammern der deutschen Wirtschaft mit Häfen wie Duisburg, dem dichtesten Autobahnnetz Europas und global agierenden Unternehmen aus den Branchen „Stahl“, „Chemie“, „Maschinenbau“ und vielen weiteren. Wir tragen die Last des Auf- und Abschwungs in diesen wirtschaftlichen Bereichen und damit auch die Verantwortung, Deutschland im Sinne der Bürger dort voranzutreiben. Doch in den letzten Jahren haben wir alle gespürt, wie vor allem bürokratische Hürden und überzogene Restriktionen positive Entwicklungen verhindern. Mehr noch: Wir leben im Moment nicht nur in einer Zeit der Verhinderung, dass das eine oder andere nicht so ganz funktioniert, sondern wir leben in einer knallharten Rezession. Wir bräuchten belastbare, schnellere Bahnstrecken für den Gütertransport, erweiterte Logistikparks, bessere Anbindungen an die internationalen Märkte. Als Beispiel: Unternehmen wie thyssenkrupp bauen in der gegenwärtigen Lage nur noch ab. Erst heute lief wieder eine Meldung über die Newsticker, dass der 17.09.2025 indische Konzern Jindal Steel wohl die Stahlsparte von thyssenkrupp übernehmen wolle. Warten wir mal ab, was dabei herauskommt. Konzerne wie thyssenkrupp und viele andere brauchen jedenfalls Raum, um zu investieren, mit wirtschaftlich belastbaren Rahmenbedingungen, die immer mehr schwinden. Wir brauchen Investitionen der Unternehmen vor allem in Produktion und die damit verbundenen Jobs. Die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans ermöglicht es, priorisierte Achsen für Güterverkehre auszubauen, ohne dass jede Maßnahme in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten endet. Wir sprechen hier von Milliardeninvestitionen, die in NRW bleiben, statt ins Ausland abwandern. Denken Sie an die Logistikbranche. Der Hafen Duisburg, der größte Binnenhafen der Welt, könnte durch bessere Bahn- und Straßenverbindungen seine Kapazitäten ausbauen. Das schafft Tausende Arbeitsplätze für Fahrer, Ingenieure, Logistiker. In einer Zeit, in der Lieferketten global unter Druck stehen, macht uns das unabhängiger und widerstandsfähiger. Zu den unlängst vorgebrachten Forderungen der Naturschutzverbände allerdings, die eine Stärkung des Freiraumschutzes verlangen, muss man eines ganz unmissverständlich sagen: Diese Forderungen sind gut gemeint, aber sie sind in der aktuellen Situation fehl am Platz und gefährden nachhaltig unseren Wohlstand. Natürlich müssen wir unsere Landschaft schützen. Niemand will das Gegenteil. Aber ein übertriebener Freiraumschutz, der jede Entwicklung blockiert und einen abstrusen Klimaschutz beschwört, ist nichts anderes als eine Bremse für Fortschritt. Die Verbände fordern Schutzzonen, strengere Vorgaben für Grünflächen und eine Reduzierung von Verkehrsprojekten. Doch was würde das in der Praxis bedeuten? Es würde verzögerte Autobahnausbauten, stillgelegte Industriepläne und letztlich weniger Einnahmen für die Wirtschaft und auch für den Staat bedeuten. Wir haben bereits strenge Umweltstandards; denken Sie an die EU-Richtlinien oder an unsere nationalen Gesetze. Diese sind schon jetzt eine Belastung für die meisten Unternehmen und Projekte und bedürfen nun wirklich keiner weiteren Verschärfung. Ohne belastbare Verkehrswege gibt es keine starke Wirtschaft. Wer Jobs verliert, weil Fabriken schließen – wir haben dieser Tage bei Ford wieder mal erlebt, wie schnell es gehen kann –, der hat dann irgendwann auch keine Steuermittel, keine Einnahmen mehr, um Verkehrswege oder den Umweltschutz zu finanzieren. Die Verbände ignorieren in ihren Forderungen diese einfache Realität leider weitestgehend. Sie wollen ein NRW, das in einer Transformation verharrt, während die Welt um uns herum mit großen Schritten voranschreitet. Landtag Ich sage es daher ganz klar: Wir brauchen keine zusätzlichen Fesseln, sondern mehr Freiheit. Die durch die antragstellende Fraktion vorgeschlagene Überarbeitung des LEP können wir guten Gewissens mitgehen. Denn eine prosperierende Zukunft ist eine, in der Wirtschaft, Güterverkehr und Naturschutz Hand in Hand gehen, allerdings – das sei klar gesagt – mit der Wirtschaft an der Spitze. Wir wollen NRW zum Vorreiter machen, nicht zum Nachzügler, und stimmen diesem Antrag daher gerne zu. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Esser. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der dritten Änderung des LEP NRW geben wir eine entschlossene Antwort auf die Herausforderungen, die sich durch den Strukturwandel und die notwendige Transformation der Wirtschaft aufgrund von Energiewende und Anpassungen an den Klimawandel ergeben. Unser Anspruch ist es, die wirtschaftliche Kraft des Landes zu sichern und auszubauen und zugleich Verantwortung für Naturressourcen und den sorgsamen Umgang mit der zur Verfügung stehenden Fläche zu übernehmen. Wir wollen eine Landesplanung, die nachhaltiges Wachstum und Entwicklung ermöglichen und unsere Industrieprojekte, unsere Infrastrukturprojekte ebenso absichert wie die natürlichen Lebensgrundlagen kommender Generationen. Dazu gehört eine klug gesteuerte, nachhaltige und flexiblere Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, damit wir auf aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen reagieren können, und auch die Sicherung einer wettbewerbsfähigen Rohstoffversorgung, diese aber effizienter und nachhaltiger als bisher ist. Das als grundsätzliche Vorbemerkungen. Jetzt zum Antrag der FDP. Der zeigt vor allem eines, liebe Kollegen und Kolleginnen, nämlich ein erstaunlich kurzsichtiges Zukunftsverständnis. Wer wirtschaftliche Entwicklung und Nachhaltigkeit gegeneinander ausspielt, hat den Kern der aktuellen Herausforderung schlicht nicht verstanden. Zukunft für unser Land und die nachfolgenden Generationen entsteht nur dort, wo man sich zumutet und auch tatsächlich traut, beides zusammenzudenken. Damit komme ich zu dem im Antrag falsch dargestellten Punkt, der Verkehrsentwicklung. Neue Schieneninfrastruktur, die die Verlagerung von Güterverkehren bedienen soll, wird bereits im bestehenden 17.09.2025 LEP bevorzugt. Das ist also bereits Gegenstand der aktuellen Landesentwicklungsplanung. Sie wissen, wer den letzten Landesentwicklungsplan hätte ändern können; das haben Sie damals aber nicht gemacht. Neu ist, dass wir uns jetzt dem Radverkehr stärker als bisher zuwenden. Denn anders als Sie behaupten, sind Pendelwege dank Pedelecs und E-Bikes auch weit aus den urbanen Zentren hinaus und inzwischen auch im ländlichen Raum nicht mehr ausschließlich Wege für den Sonntagsausflug; dabei handelt es sich also tatsächlich um Alternativen zu einem Auto. Dem wollen wir Rechnung tragen. Deswegen haben wir das in unserem Landesentwicklungsplan auch so aufgeschrieben. Wir wollen mit der Förderung des Radverkehrs ganz einfach mit ganz wenig Geldeinsatz auch etwas dazu beitragen, Treibhausgasemissionen zu senken. Neu ist, dass Gemeinden und die kommunalen Verkehrsträger dazu aufgefordert sind, in zentralen Bereichen der Gemeinden, also in den zentralörtlich bedeutsamen allgemeinen Siedlungsbereichen, zukünftig den öffentlichen Personennahverkehr und den Rad- und Fußverkehr vorrangig zu entwickeln. Das heißt, nicht ausschließlich, sondern vorrangig. Auch das gehört aus meiner Sicht zu einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung und bedeutet nicht per se die Benachteiligung von Wirtschafts- und/oder Güterverkehr. Die Tatsache, dass es sich bei dieser Festlegung um einen Grundsatz und nicht wie von der FDP behauptet um ein Ziel handelt, belässt übrigens auch ausreichend Spielraum, um die für die Wirtschaft vor Ort erforderlichen Verkehre weiterhin ermöglichen zu können. Zu Ausnahmen für Verkehrs- und Leitungstrassen in den zukünftigen Zielen des LEP zum Schutz der Natur; auch das ist Gegenstand in Ihrem Antrag. Der Ausgangspunkt für die jetzt vorgeschlagenen Regelungen zum Schutz der Natur ist ein eindeutiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die bisherigen Ausnahmen für Eingriffe in Naturschutz- oder Waldbereiche genügen den Anforderungen an die Ziele der Raumordnung nicht mehr. Auf genau diese neue Rechtslage reagieren wir. Wir wollen bei alldem aber natürlich sicherstellen, dass die Genehmigungsverfahren handhabbar bleiben, und arbeiten auf einer sicheren Rechtslage kontinuierlich daran, in den Genehmigungsverfahren schneller zu werden. Last but not least malen Sie in der Frage der Rohstoffversorgung ein Bild der Verknappung, das mit der Realität wirklich gar nichts zu tun hat. Niemand in dieser Landesregierung will Sand oder Kies künstlich verknappen. (Ralf Witzel [FDP]: Niemand hat die Absicht!) Landtag Wir wissen, wie wichtig diese Rohstoffe für Wohnungsbau, für Infrastruktur sind, und mit diesem Landesentwicklungsplan sichern wir ihre Verfügbarkeit. (Ralf Witzel [FDP]: Ach so!) Der Kern der neuen Regelungen ist ein wissenschaftlich fundiertes Rohstoffmonitoring. Das bedeutet: Wir sorgen erstmals dafür, dass wir den Bedarf genau kennen, wodurch wir Recyclingpotenziale besser ausschöpfen und Flächen schonen können. Das ist keine Einschränkung, sondern moderne Wirtschaftspolitik. An erster Stelle steht Versorgungssicherheit auf der Basis von Fakten und Innovationen. Wir brauchen beides: verlässliche Rohstoffquellen und den konsequenten Ausbau von Kreislaufwirtschaft und Recycling. Die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans setzt den Rahmen für eine zukunftsfähige Entwicklung unseres Landes. Sie schafft Planungssicherheit für Kommunen, Wirtschaft und für die Bürgerinnen des Landes. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/15601. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/15601 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe dann auf: 10 Schluss mit der Messergewalt Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/15594 Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Wagner.

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Markus Wagner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Wahnsinn, was Sie unserem Land antun: Rekordverschuldung, Arbeitslosigkeit, und nun erfolgt im besten Deutschland aller Zeiten schon alle 18 Minuten ein Messerangriff. Das heißt, nur während wir hier debattieren, gibt es schon wieder Blut, schon wieder zwei neue Opfer. Die Angst geht um, und in der Folge vermei-17.09.2025 den es immer mehr Menschen, abends in die Innenstädte zu gehen, nachts mit Bus und U-Bahn zu fahren oder, wie es Ihnen Ihr eigener CDU-Mann, Hagens OB-Kandidat, sagt – Zitat –: „‚Menschen gehen durch die Innenstadt und fühlen sich nicht mehr sicher.‘ Viele fühlen sich stattdessen ‚unwohl und unglücklich‘, weil sie dort ‚nur noch Leute mit Migrationshintergrund‘ sähen.“ Jetzt, wo er in der Stichwahl um Hagens Oberbürgermeisterposten gegen unseren Macher Michael Eiche antreten muss, fallen ihm genau die Zustände mit genau den Worten auf, für die Sie mich hier das letzte Mal rechts genannt haben. Das Beschreiben der Wirklichkeit reicht heute schon, um für CDU bis Linke rechts zu sein. Aber um die neue Wirklichkeit zu beschreiben, musste selbst die CDU nun eine eigene Messerstatistik einführen. Warum? Als Folge der CDU-Politik der offenen Grenzen. Und so wissen wir: 7.661 Messerstraftaten nur in NRW, nur in 2024; das sind über 20 % mehr als im Vorjahr. Besonders schlimm: die massive Zunahme der Messertaten im öffentlichen Raum, also auf den Straßen, auf den Plätzen, in den Parks. Hier sind es sogar 28,6 % mehr. Was für eine verheerende Bilanz von Ihnen, die Herren Wüst, Reul und Ihre grünen Freunde: Sie sind die politischen Ermöglicher dieser Kriminalitätsexplosion. (Beifall von der AfD) Aber wer sind die Täter? Auch das habe ich kleinteilig abgefragt. Die Antwort von Herrn Reul. Von 1.745 ermittelten Tatverdächtigen – das zeigt schon der Blick auf die Staatsangehörigkeit – sind 893 Ausländer, also 51,17 %. Dabei werden Doppelstaatler als Deutsche gezählt. Ich habe dann weiter die Vornamen der deutschen Staatsangehörigen abgefragt. Das Resultat: Viele haben Namen wie Abdul, Boran oder Mahmoud. Im Endergebnis zeigen die amtlichen Daten: 67 % der Täter haben einen Migrationshintergrund. Die Berliner Polizeipräsidentin stellt lapidar fest – Zitat –: Nach unseren Zahlen ist die Gewalt jung, männlich und nicht deutsch. Das gilt auch für Messergewalt. Zitat Ende. Soll das heißen: Alle Ausländer sind Messerstecher? Nein, natürlich nicht. Sind alle Messerstecher Ausländer? Nein, auch nicht. Es sind doch gerade die gut integrierten Menschen ausländischer Herkunft, deren guter Ruf durch die schlechte CDU-Politik besonders in Mitleidenschaft gezogen wird. Und ich sage Ihnen eins: Ich werde nicht zulassen, dass nur, weil Sie zu viele zu schnell von den Falschen ins Land holen, meine ausländisch stämmigen Freunde unter Generalverdacht gestellt werden. (Beifall von der AfD) Landtag Und immer mehr von ihnen kommen zur AfD. Wir haben das am letzten Sonntag wieder gesehen, zum Beispiel in St. Augustin, in Gummersbach oder Paderborn. Die AfD erobert die Integrationsräte. Diese nur von migrantischen Menschen gewählten Räte zeigen, ja dokumentieren: Der prozentuale Anteil von Migranten, die die AfD wählen, ist sogar noch höher als der Anteil unter den sogenannten Bio-Deutschen. Die CDU nennt uns Rassisten, aber die Migranten kommen zu uns. (Beifall von der AfD) Meine Damen und Herren, andere Länder wie Italien haben gegen Messergewalt deutlich klarere Regeln. Angriffe mit dem Messer auf neuralgische Körperregionen müssen als Tötungsabsicht gewertet und entsprechend bestraft werden. Messergewalt muss zukünftig grundsätzlich als Verbrechen behandelt werden. Allerdings wird das alles nicht reichen. Wir müssen an die Wurzel des Problems, genauer: an die Wurzel der von Ihnen verursachten Problemverschärfung. Die Wurzel ist eindeutig: Ihre unkontrollierte Massenmigration. Mir persönlich sind unsere eigenen Kriminellen mehr als genug. Die reichen doch. Zusätzliche Kriminelle, illegale, unberechtigte, also unnötige Kriminelle begehen jedoch logisch unnötige Straftaten, und das Wichtigste: Sie produzieren unnötige Opfer. Die Daten der Landesregierung sind eindeutig. Präventive Wirkung hätte vor allem eine neue Politik. Wenn wir Messeropfer vermeiden wollen, müssen wir die Politik von CDU und Grünen vermeiden, unbedingt vermeiden, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Wagner. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Dr. Katzidis.

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Dr. Christos Katzidis CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Antrag der Fraktion der AfD: „Schluss mit der Messergewalt.“ Dieser Antrag reiht sich in eine ganze Riege von Anträgen der AfD, die sich in der Regel durch zwei Punkte kennzeichnen, ein. Erstens. Populismus pur, so wie es die AfD immer tut. Und das wurde gerade in der Rede von Herrn Wagner noch einmal deutlich. Und zweitens auch durch Überflüssigkeit. Denn mit dem, was Sie auch an Forderungen in dem Antrag erheben, würden Sie gar nichts großartig dazu beitragen, dass sich etwas an der Situation mit Messergewalt, aber auch an der Situation von Gewalt insgesamt verändern würde. Der Antrag ist so geschrieben wie die meisten Anträge, die Sie hier im Landtag von Nordrhein-West-17.09.2025 falen stellen. Sie beschreiben am Anfang Einzelfälle, im innenpolitischen Bereich kommen dann immer schöne statistische Zahlen, eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik hinzu. Sie haben gerade noch einmal dargestellt, wie sich alles von der Kriminalität nach oben entwickelt hat, ohne mit einem Satz zu erwähnen, dass über die Polizeiliche Kriminalstatistik ja nur das Hellfeld abgebildet wird und das Dunkelfeld gar nicht bekannt ist. Also können Sie tatsächlich gar nicht sagen, ob sich die Kriminalität in der Form entwickelt hat, wie Sie es hier jedes Mal darstellen, oder ob es sich nur um eine Verschiebung vom Dunkel- ins Hellfeld handelt. Das können Sie überhaupt nicht darstellen. (Beifall von der CDU – Dr. Martin Vincentz [AfD]: Mann, ist das peinlich!) Sie können es nicht. Sie können diesen Populismus betreiben. Sie können Ängste schüren. Das können Sie immer und immer wieder tun. Aber wenn man dann einmal auf die Beschlusspunkte, die Forderungen schaut, die Sie erheben, dann wird Folgendes ganz deutlich. Natürlich kann man Strafvorschriften verschärfen. Aber Sie stellen es ja selbst in den ersten beiden Punkten dar: Die Bundesebene ist dafür zuständig. Für das Strafgesetzbuch ist auch die Bundesebene zuständig. Dafür haben wir hier überhaupt keine Zuständigkeit. Insofern können Sie über Ihre Bundestagsfraktion gerne konkrete Anträge im Bundestag stellen, wo es hingehört, aber nicht im Landtag von Nordrhein-Westfalen, weil wir überhaupt keine Kompetenz für den Bereich haben. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Auch Prüfaufträge, wie Sie sie unter Punkt III formulieren, sind völlig überflüssig; denn Waffenrecht und das Waffengesetz sind auf der Bundesebene geregelt. Wir haben zumindest in dem Bereich überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz, um Strafvorschriften zu erlassen. Wir können Waffenverbotszonen einrichten, wie wir das getan haben. Verstöße gegen Waffenverbotszonen sind Ordnungswidrigkeiten, die geahndet werden können. Aber Strafvorschriften können wir in dem Bereich nicht erlassen. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Da, wo wir Gesetzgebungskompetenz haben, haben wir es ja gemacht. Beispielsweise im Polizeigesetz, wo es keine Bundeszuständigkeit gibt, haben wir 2018 in der letzten Wahlperiode mit § 34d eine Strafvorschrift eingefügt, wenn es um Verstöße gegen Aufenthaltsvorgaben oder Kontaktverbote oder elektronische Fußfesseln geht. Da haben wir eine eigene Gesetzgebungskompetenz, von der wir schon Gebrauch gemacht haben. Aber in dem Bereich ist das tatsächlich überhaupt nicht möglich. Landtag

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André Kuper

Herr Kollege, ich müsste einmal unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der AfD. Lassen Sie die zu?

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Dr. Christos Katzidis CDU

Bitte schön.

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André Kuper

Herr Wagner.

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Markus Wagner AfD

Kollege Katzidis, in unserem Antrag sprechen wir unter anderem davon, Messerangriffe als Verbrechen einzustufen. Abgesehen davon, dass die Landesregierung dazu eine Bundesratsinitiative aufnehmen könnte, habe ich hier ein Papier vorliegen. Das heißt: „Bereit für Verantwortung: Irreguläre Migration beenden. Innere Sicherheit wiederherstellen“. Es ist ein Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 6. September 2024. Darin heißt es: „Messerangriffe als Verbrechen einstufen. Die Zahl der Messerangriffe steigt seit Jahren. Es braucht hier eine entschlossene und harte Antwort des Rechtsstaats. Körperverletzungen mittels eines Messers oder einer sonstigen Waffe müssen künftig als Verbrechen geahndet werden. Den Strafrahmen wollen wir auf 1 Jahr bis 15 Jahre Freiheitsstrafe anheben.“ Was haben Sie eigentlich gegen den Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Frage? (Beifall von der AfD)

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Dr. Christos Katzidis CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sie haben gerade unsere Bundestagsfraktion angesprochen. Ich habe eben gesagt, genau da gehört es hin: in den Bundestag, aber nicht hier in den Landtag von Nordrhein-Westfalen. – Insofern hätten Sie sich das gerade sparen können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Andreas Keith [AfD]) Ich sage Ihnen eines in aller Deutlichkeit: Mir ist die Debatte über die Messergewalt zu verkürzt. Natürlich haben wir ein Problem in dem Bereich, aber nicht nur in dem Bereich. 1996 bin ich im Streifendienst bei der Polizei gewesen und musste da schon miterleben, wie ein Kollege durch ein Springmesser, das aus dem Ärmel gezogen wurde, am Hals verletzt worden ist und nur dank eines Zentimeters überlebt hat. Messergewalt hat es weit vor der AfD gegeben und wird es auch weit nach der AfD geben. Wir wollen nämlich keinen polizeilichen Überwachungsstaat, so wie Sie das wollen. Aber auch dann würden Sie es nicht in Gänze verhindern können. Wir müssen uns aber mit der Gewalt in der Gesellschaft insgesamt beschäftigen. Das ist das Problem. 17.09.2025 Das Messer ist nur eine qualitative Steigerung des Gewaltproblems in der Gesellschaft. Da müssen wir den Fokus vor allen Dingen auf die häusliche Gewalt legen. Worauf wir auch den Fokus legen müssen, aber auch das ist bundespolitische Angelegenheit, ist beispielsweise die Einstufung von Körperverletzungsdelikten insgesamt und nicht nur von den gefährlichen Körperverletzungsdelikten. Viele Verfahren, bei denen es um einfache Körperverletzungen geht, werden eingestellt. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer von Gewaltdelikten, dass die Verfahren überhaupt eingestellt werden. Aber das ist alles Zuständigkeit des Bundes und gehört in den Bundestag und nicht in den Landtag von Nordrhein-Westfalen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU – Zuruf von Markus Wag- ner [AfD]) – Ja, das kann man auch auf anderen Wegen machen. Ich tue das im Übrigen auch auf meinen Kanälen, wie ich das kann, auch mit Blick auf unsere Bundestagsfraktion, und versuche, da zu intervenieren und mich dafür einzusetzen, dass entsprechend was geändert wird. Aber es gehört hier nicht hin. Deswegen können wir uns eigentlich diese populistischen Anträge sparen. Die kosten uns nur Zeit. – Danke schön. (Beifall von der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Katzidis. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Kampmann.

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Christina Kampmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Herren von der AfD, wenn Sie eine Bundesratsinitiative wollen, dann schreiben Sie das doch in diesen Antrag rein, und wenn Sie keine wollen, dann schreiben Sie in diesen Antrag doch bitte Maßnahmen rein, die wir hier im Land in Nordrhein-Westfalen tatsächlich umsetzen können. Darin findet sich keine einzige Idee dazu. Das heißt, Ihr Antrag bringt keinen einzigen Sicherheitsgewinn für unser Bundesland. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Er ist kein Beitrag zur Lösung. Da schließe ich mich meinem Vorredner an. Er ist reine Symbolpolitik. Um es mit den Worten von Herrn Wagner zu sagen: Es ist ein Wahnsinn, was Sie dem Rechtsstaat mit diesem Antrag antun wollen. – Dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt, Herr Wagner. Dieser Antrag zeigt: Wenn diese Partei von rechtsaußen hier das Sagen hätte, dann hätte der Rechtsstaat in unserem Land verloren. Das hatten wir schon mal. Alle, die jetzt sagen „das mit dem Rechtsstaat ist doch vielleicht gar nicht so wichtig“, die will ich noch mal daran erinnern, was eigentlich das Gegen-Landtag teil ist, was ein Unrechtsstaat bedeuten würde: Das würde bedeuten, dass diejenigen, die hier regieren, sich willkürlich über das Recht hinwegsetzen könnten, dass Bürgerinnen und Bürger staatlichen Angriffen schutzlos ausgesetzt wären. – Ich möchte das nicht, und ich will Ihnen auch sagen, warum das in diesem Antrag ein Problem ist. Mich wundert ein bisschen, dass der Redner dazu kein Wort verloren hat, obwohl das einen Großteil dieses Antrags ausmacht.

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André Kuper

Frau Kollegin, ich müsste Sie einmal unterbrechen. Es gibt den Wunsch des eben Angesprochenen nach einer Zwischenfrage.

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Christina Kampmann SPD

Bitte schön, Herr Wagner.

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Markus Wagner AfD

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Sie haben gerade gesagt, wenn wir eine Bundesratsinitiative wollten, sollten wir das doch in unseren Antrag schreiben. Unter III 1. steht: „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Körperverletzungen mittels einer Waffe, insbesondere Messers, oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs künftig mit Freiheitsstrafe von 1 bis 12 Jahren zu ahnden sind“. Sich auf Bundesebene dafür einsetzen – wie kann eine Landesregierung das tun? Mittels einer Bundesratsinitiative. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, von denen ich im Augenblick nichts weiß? (Zuruf: Dann schreiben Sie doch „Bundesrats- initiative“!)

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Christina Kampmann SPD

Dann schreiben Sie doch „Bundesratsinitiative“ rein. (Andreas Keith [AfD]: Jetzt regen Sie sich über das Wort auf! Mein Gott!) Genau das meinte ich doch, Herr Wagner. Oder ist Ihnen das Wort entfallen, als Sie versucht haben, den Antrag zu schreiben? (Beifall von der SPD) Im Strafrecht… (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) – Darf ich jetzt weiter ausführen? – Im Strafrecht geht es um den nachgewiesenen Vorsatz und nicht um eine gesetzliche Vermutungsregelung, wie Sie von der AfD es fordern. Die AfD – das muss man in dieser Deutlichkeit sagen – möchte, dass in Zukunft jeder Messerangriff automatisch als versuchtes Tötungsdelikt gewertet wird. Das mag populistisch vielleicht erst einmal gut klingen, ist aber juristischer Unfug und ein Frontalangriff auf ein entscheidendes rechts-17.09.2025 staatliches Prinzip, denn: Ob ein Täter Tötungsvorsatz hatte, muss im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden. Dabei soll es auch bleiben. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Bei- fall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Dafür haben wir Gerichte und dafür haben wir eine unabhängige Justiz, die sich in jedem Einzelfall von dieser Schuld überzeugen muss. Ihr Antrag würde rechtsstaatliche Prinzipien aushebeln und keinen einzigen Gewinn an Sicherheit mit sich bringen. Deshalb hören Sie auf, den Rechtsstaat zu verhöhnen und nehmen Sie zur Kenntnis, dass es für wirksame Politik mehr braucht als die hohlen Phrasen, die in Ihrem Antrag zu lesen sind. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Natürlich sind in der Logik der AfD auch wieder die Leute mit den falschen Vornamen schuld. Staatsangehörigkeiten zählen in der nordrhein-westfälischen Innenpolitik sowieso nicht mehr, aber die Tatsache, dass ein Teil der deutschen Tatverdächtigen einen Vornamen trägt, der auf eine Zuwanderungsgeschichte schließen lassen könnte, das reicht Ihnen, um Vorurteile zu schüren, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Herr Wagner, mit genau dieser Methode – Sie haben das ja gerade verneint – schüren Sie doch Vorurteile gegen Menschen mit Migrationshintergrund. Deshalb müssen Sie sich nicht hier hinstellen und so tun, als wären Sie der Vorkämpfer für Migrantinnen und Migranten. Diese Methode eignet sich dazu, diese Migrantinnen und Migranten, die Sie eben genannt haben, zu diskriminieren. Sie eignet sich dazu, Rassismus in unserer Gesellschaft zu schüren und diese zu spalten. Deshalb stellen Sie sich hier nicht hin und tun Sie so, als würden Sie das Gegenteil davon machen. Dieser Antrag zeigt, dass Sie genau das tun, und das ist ein Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Bei- fall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Denn die kriminologische Forschung zeigt ganz klar: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Herkunft und zwischen Kriminalität. Wir als SPD lassen einen solchen Zusammenhang auch nicht politisch konstruieren. Die Tatsache, dass nicht deutsche Tatverdächtige bei Straftaten mit dem Messer überproportional vertreten sind, ist dem Umstand geschuldet, dass wir vor allem von jungen Männern reden und dass die bei Zugewanderten einen höheren Anteil abbilden und häufiger mit prekären Lebenssituationen konfrontiert sind als andere. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Das zeigt auch, was mit Ihrem Antrag eigentlich falsch läuft: Kriminalität – das gilt auch für Messer-Landtag gewalt – hat soziale Ursachen. Wer es mit der Bekämpfung ernst meint, der setzt deshalb auf Bildung, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) – darf ich bitte aussprechen? – auf gewaltfreie Erziehung, auf Armutsbekämpfung und auf Integration statt auf Ausgrenzung. Die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen sind für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen genauso wirksam wie die Zölle von Trump für die amerikanische Wirtschaft, nämlich gar nicht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat letztes Jahr nach dem Anschlag von Solingen ein umfangreiches Sicherheitspaket auf den Weg gebracht. Das beinhaltet auch eine Verschärfung des Waffenrechts mit Blick auf das Thema „Messergewalt“. Es braucht also keine populistischen Forderungen der AfD. Dieser Antrag ist genauso überflüssig wie all das, was Sie hier im Landtag vorschlagen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Kampmann. – Es gibt eine angemeldete Kurzintervention der AfD. Herr Wagner wählt sich ein.

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Markus Wagner AfD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Kampmann, Sie haben eben gesagt, wir würden fordern, dass jede Messerattacke als Tötungs- bzw. versuchtes Tötungsdelikt verfolgt würde. Das ist nicht richtig. Wenn Sie unseren Antrag genau gelesen haben, dann werden Sie feststellen, dass wir uns auf die Regelung in Italien beziehen. Italien ist bekannterweise ein Rechtsstaat. Wir haben gesagt: „Messerattacken konsequent als Tötungsdelikte, sofern ein Angriff auf lebenswichtige Körperregionen gerichtet ist.“ Das steht in unserem Antrag, und das habe ich übrigens eben auch in meiner Rede gesagt. Sie beziehen sich auf die Vornamen, die wir abgefragt haben: Uns blieb ja gar nichts anderes übrig. Erst vor Kurzem hat Innenminister Reul eine Forderung, die wir seit Jahren erhoben haben, umgesetzt, bei Mehrfachstaatsangehörigen alle Staatsangehörigkeiten zu nennen. Das war damals noch nicht der Fall. Daher mussten wir die Vornamen abfragen, um ein einigermaßen vernünftiges statistisches Bild zu bekommen. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Wagner. – Zur möglichen Reaktion, Frau Kampmann, bitte einmal einwählen. Dafür müsste die Abstimmkarte eingelegt werden. 17.09.2025 (Christina Kampmann [SPD]: Einen Moment!) Es funktioniert trotz Karte nicht. Können Sie gerade einmal den Platz vielleicht mit der Kollegin nebenan tauschen? Vielleicht funktioniert das? (Christina Kampmann [SPD]: Nein, ich komme noch einmal nach vorne!) Ja, das würde ich auch empfehlen. Wir machen es vorne vom Redepult.

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Christina Kampmann SPD

Also, Herr Wagner, die Verzögerung hätten Sie sich auch sparen können. Ich lese Ihnen jetzt noch einmal Ihren eigenen Antrag vor, in dem Sie eindeutig nicht nur auf Italien rekurrieren. Denn unter Punkt 3 und dann im zweiten Punkt schreiben Sie ganz klar, dass Sie bitten, „zu prüfen, ob eine gesetzliche Klarstellung im Strafgesetzbuch vorgenommen werden kann, wonach vorsätzliche Messerangriffe zunächst grundsätzlich als versuchtes Tötungsdelikt zu werten sind“. Genau das habe ich gerade gesagt. (Markus Wagner [AfD]: Zunächst!) Genau das ist der Angriff auf den Rechtsstaat, den wir nicht zulassen werden. Zum Thema Vornamen habe ich Ihnen alles gesagt. Das ist vollkommen überflüssig, weil es keinerlei Zusammenhang zwischen Herkunft und Kriminalität gibt. Die gesamte kriminologische Forschung bestätigt Ihnen das. Deshalb hören Sie auf, hier so etwas zu konstruieren. Das ist rassistisch und das befördert Vorurteile, die wir hier im Landtag nicht mit Ihnen diskutieren wollen. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Markus Wagner [AfD]: Müssen wir aber! – Christina Kampmann [SPD]: Nee!)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt für die Fraktion der Grünen die Kollegin Dr. Julia Höller. Bitte sehr.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Messergewalt ist ein ernsthaftes Problem und niemand hier bestreitet das – im Gegenteil: Wir nehmen das sehr ernst, und die Landesregierung hat entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren auf den Weg gebracht, darunter beispielsweise Waffenverbotszonen, die durchaus Menschen davon abhalten können, Messer mit sich zu tragen. Genau darum geht es. Es geht um individuelle Waffentrageverbote und diese individuelle Ansprache. Landauf, landab ist ziemlich bekannt, dass das wirklich gute Ideen sind – Landtag Kampagnen wie „Besser ohne Messer“, Programme wie „Kurve kriegen“ oder auch der Zehn-Punkte-Plan gegen Messergewalt. Diese Maßnahmen laufen in NRW. Aber Prävention wirkt nicht von Freitag- auf Samstagnacht, sondern sie wirkt nachhaltig; sie wirkt mittel- und langfristig. In dem Antrag wird immer wieder von diesem Trend und den großen Zuwächsen gesprochen. Es ist allerdings so, dass Straftaten mit Messern erst seit 2019 in der PKS erfasst werden. Seriöse Langzeitanalysen sind überhaupt nicht möglich, auch wenn das hier ständig suggeriert wird. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Zum Dunkel- und Hellfeld, also den ganzen Sachen, die in diesem Antrag stehen, und auch zu diesem völkischen Vornamen-Wahnsinn haben meine Kolleginnen und Kollegen eben sehr ausführlich vorgetragen. Ihr Antrag ist genau wegen dieses Blödsinns durchaus ärgerlich. Ich wage mich an dieser Stelle sogar noch einen Schritt weiter: Er ist nicht nur ärgerlich, sondern er ist sogar richtig schädlich, weil Sie übersimplifizieren. Sie verstärken das Unsicherheitsgefühl. Wer Ihnen zuhört, glaubt Ihnen den Untergang des Abendlandes und denkt: Nur ein Messer in der Tasche schützt mich. – Denn Sie suggerieren dem jungen Mann mit jedem TikTok-Video, dass er dieses Messer ganz dringend braucht, um sich zu verteidigen: so, und zack! Sie sind es, die das Sicherheitsgefühl der Menschen erschüttern. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Wir sind diejenigen, die für Sicherheit in diesem Land sorgen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dr. Werner Pfeil das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Wir sollen hier über etwas abstimmen, für das wir nicht zuständig sind, und wir sollen hier etwas prüfen lassen, für das der Bundestag zuständig ist. Ich will Messerangriffe nicht verharmlosen, genauso wenig wie meine Vorredner. Aber wir sind hier das unzuständige Parlament für diesen Prüfauftrag, der in dem AfD-Antrag steht. Unser Mitgefühl als Fraktion gilt den Opfern der Angriffe, ihren Angehörigen 17.09.2025 und denen, die als arglose Zeugen dieses miterleben mussten. Aber mit diesem Antrag, der hier vorgelegt wird, ändern wir gar nichts. Wir ändern nichts damit. Die FDP-Fraktion fordert stattdessen seit Langem konsequente Verfahren, spürbare Konsequenzen für Täter und eine starke Prävention, die Taten verhindert, bevor sie geschehen. Die zentralen Forderungen betreffen das Bundesstrafrecht. Der Landtag hat hier keinerlei Gesetzgebungskompetenz. Zwar kann man immer wieder etwas prüfen oder anregen. Aber wer wirklich etwas für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen tun will, der muss hier im Land handeln, und zwar sofort. Das wurde auch von allen Vorrednern so mitgeteilt und gefordert. Es geht um mehr Personal in der Justiz und in der Polizei, schnellere Verfahren, konsequente Hotspot-Strategien und Unterstützung der Opfer. Das sind Maßnahmen, die Wirkung entfalten – im Gegensatz zu einem Prüfauftrag. Wir wollen einen konsequenten Vollzug, mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, mehr Richterinnen und Richter und beschleunigte Verfahren. Wir setzen auf Prävention, die ankommt, Deeskalation, Sozialarbeit an Schulen, klare Regeln bei Veranstaltungen, Aufklärung und frühzeitige Intervention. Wir wollen den Opferschutz durch Trauma-Ambulanzen stärken und haben die klare Haltung, dass asservierte Waffen nicht verwertet, sondern vernichtet werden. Und wir setzen auf mehr Sicherheit, aber rechtsstaatlich wirksam und sofort umsetzbar. Der Antrag der AfD verfehlt dieses Ziel. Der eigentliche Adressat hierfür ist Berlin. – Danke schön. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Limbach das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder Angriff auf einen anderen Menschen, egal mit welchem Werkzeug, mit welcher Waffe, ist einer zu viel. Aber was wir heute wieder gehört haben, ist blanker Populismus. Ich kann nur dem zustimmen, was die Abgeordneten Herr Katzidis, Frau Kampmann und Frau Höller gesagt haben. Deswegen halte ich mich auch kurz und will das gar nicht wiederholen. Ja, Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Messerangriff grundsätzlich als versuchtes Tötungsdelikt? Aus einem objektiven Faktum schließen wir auf ein subjektives Element? – Vor meiner Zeit als Verwaltungsrichter bin ich Strafrechtler gewesen. Landtag Wenn ich das meinem Professor erzählt hätte, hätte ich noch einmal ganz von vorne anfangen müssen. Das kann so nicht funktionieren. Ein Indiz ist ein Indiz und kein Beweis. Was Sie vorschlagen, widerspricht den Grundsätzen des Straf- und Strafprozessrechts. Das ist Ihnen aber auch vollkommen egal. Es geht Ihnen gar nicht darum, eine konsistente, sinnvolle Lösung vorzulegen. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Was Sie wollen, ist Hass säen. Das ist blanker Populismus. Das ist, Leute zu diskriminieren, sie an den Pranger zu stellen und zu brüllen: Kreuzigt sie! – Das ist das Einzige, worum es Ihnen bei diesem Antrag geht. Ihr Antrag wird der Thematik – das haben die Kollegen vor mir ziemlich deutlich klargemacht – nicht im Ansatz gerecht. Die Landesregierung hingegen nimmt das Thema ernst, wie zahlreiche Maßnahmen zeigen, die auch von den Vorrednern erwähnt worden sind. Deswegen will ich damit enden, dass auch diese Landesregierung diesem Antrag mit Sicherheit nicht zustimmen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Ende der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/15594 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 11 Viertes Gesetz zur Änderung des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14097 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/15638 zweite Lesung Der ursprünglich für diesen Tagesordnungspunkt eingereichte Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen Drucksache 18/15675 wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Ich weise auf die entsprechende Unterrichtung Drucksache 18/15701 hin. 17.09.2025 Ich eröffne die Aussprache. Der Kollege Raphael Tigges hat für die Fraktion der CDU das Wort. Bitte sehr.

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Raphael Tigges CDU

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes sind seit Jahrzehnten eine unverzichtbare Säule für die Ausbildung unserer Beamtinnen und Beamten. Sie sichern Qualität, Professionalität und Verlässlichkeit in Verwaltung, Justiz und Finanzwesen. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass unser Land auch in Zukunft stabil, gerecht und – einfach gesagt – am Laufen bleibt. Mit der heutigen vierten Änderung des Fachhochschulgesetzes machen wir einen wichtigen Schritt, um diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Denn es gilt, die besten Köpfe für den Dienst in der öffentlichen Verwaltung zu gewinnen, sie zu halten und auch echte Karriereperspektiven zu schaffen. Die CDU-geführte Landesregierung setzt hier ein klares Zeichen: Wir investieren in Menschen, nicht nur in Strukturen. Wir stärken mit diesem Gesetzentwurf die Attraktivität der Fachhochschulen und erweitern Studienmöglichkeiten für Karrieren im öffentlichen Dienst. Besonders zu erwähnen ist die zukünftige Möglichkeit für die Hochschule für Finanzen, einen eigenständigen Bachelor- und Masterstudiengang oder -studiengänge einzurichten. Bisher mussten Beschäftigte externe Masterstudiengänge absolvieren, die häufig gar nicht zum Profil der Finanzverwaltung passten. Das hat Frust erzeugt, Aufstiegschancen erschwert und auf dem Weg qualifizierte Fachkräfte gekostet. Nun geben wir eine Antwort auf die Herausforderungen der Laufbahngruppe 2.2 für Beamtinnen und Beamte, einen darauf zugeschnittenen Abschluss zu erwerben und somit in eine höhere Laufbahngruppe einzusteigen. Außerdem stärken wir die Möglichkeit zur Kooperation mit anderen Hochschulen, auch im Bereich von kooperativen Promotionsverfahren und bei Einbindung des Promotionskollegs NRW. Das fördert natürlich auch den wissenschaftlichen Austausch. Es steigert die Qualität von Lehre und Forschung und öffnet unseren Fachhochschulen und ihren Studierenden neue Horizonte. Ebenfalls soll die Hochschule für Finanzen ermächtigt werden, Weiterbildungsangebote zu machen und hierfür, wie auch für eigene Studiengänge, Beiträge zu erheben. Mit diesem Gesetz schaffen wir praxisnahe und maßgeschneiderte Studiengänge und Weiterbildungsangebote direkt an der Hochschule für Finanzen. Das stärkt die Attraktivität, erhöht die Motivation und bindet die besten Köpfe an die Verwaltung unseres Lan-Landtag des. Dies ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiger Wettbewerbsaspekt. Das Gesetz enthält darüber hinaus weitere Elemente, von denen ich beispielsweise die Umbenennung der Fachhochschule für Rechtspflege hervorheben möchte. Sie wird künftig den Namen „Hochschule für Justiz Nordrhein-Westfalen“ tragen. Der neue Name macht zugleich deutlich, dass unsere Hochschule für eine moderne und praxisnahe Ausbildung der Justiz steht. Damit schaffen wir insgesamt eine einheitliche Bezeichnung und einen moderneren Auftritt der drei Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes in unserem Land. Sie gleichen sich damit auch an die aktuelle Namensgebung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Allgemeinen an. Die konzeptionelle Ausgestaltung und Dimensionierung der Studiengänge und somit auch die Finanzierung können und werden erst nach Implementierung der Ermächtigungsgrundlagen geprüft werden, wofür wir heute den rechtlichen Rahmen schaffen. Nicht nur die externen Sachverständigen bewerten den Antrag in ihren schriftlichen Stellungnahmen als durchweg positiv. Sie sehen ihn auch als dringend erforderlich an. (Christian Dahm [SPD]: Ja!) Die CDU steht genau für diese Politik, die Verantwortung schafft und Lösungen darstellt. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf ein kluger, moderner und zukunftsweisender Schritt. Ich hoffe, dass wir diese Chance jetzt gemeinsam erkennen und nutzen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu – für unsere Hochschulen, für die Wertschätzung unserer Studierenden und für ein starkes Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, Dr. Volkhard Wille [GRÜNE] und Jan Matzoll [GRÜNE])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Stefan Zimkeit das Wort. Bitte sehr.

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Stefan Zimkeit SPD

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Um wirklich die besten Köpfe in der Finanzverwaltung und beim Land Nordrhein-Westfalen zu halten, bedarf es erheblich mehr als das, was jetzt als ganz kleiner Schritt vorliegt. Ich würde Ihnen einmal empfehlen, über Arbeitszeiten, Besoldung sowie Einstiegsbesoldung zu reden und nicht so zu tun, als wenn dies ein wirklich entscheidender Schritt zur Verbesserung der Situation wäre. Da lügen Sie sich etwas in die Tasche. (Beifall von der SPD) 17.09.2025 Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Sie augenscheinlich selbst nicht glauben, dass das wirklich so etwas wie ein großer Wurf ist. Dann hätten Sie im Haushalts- und Finanzausschuss ja nicht alles getan, um in diesem Haus weitergehende Diskussionen zu verhindern. Sie haben mit der Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss entgegen dem gemeinsamen Votum, das wir gefasst haben, nämlich weitere Ausschüsse zu beteiligen, schon ein abschließendes Votum abgegeben und lassen das heute beschließen, obwohl die beiden Ausschüsse, die mitberaten sollten, noch nicht beteiligt waren. (Zuruf von Raphael Tigges [CDU]) Das zeigt, dass Sie das selbst nicht für den großen Wurf halten, sondern Angst vor weiteren Diskussionen haben. Irgendwelche Formen von Zeitdruck waren nämlich überhaupt nicht gegeben. (Zuruf von Raphael Tigges [CDU]) Deswegen ist es falsch, was Sie zum Teil über genaue Vorgaben hier gesagt haben, was das alles bewegen und wie das aussehen wird. Die Landesregierung hat auf unsere Fragen im Ausschuss klar erklärt: Es gibt noch keinen Zeitplan, kein Konzept und erst recht keine Finanzierung von zusätzlichen Studiengängen. (Raphael Tigges [CDU]: Kann es ja auch nicht!) Deswegen ist all das, was Sie hier gesagt haben, Spekulation. (Raphael Tigges [CDU]: Doch, habe ich ge- sagt!) Es gibt kein klares Konzept, wie das aussehen soll. Deswegen kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht bewerten, ob uns das entscheidend vorwärtsbringt oder nicht. Da ist noch viel Arbeit zu tun. Aber mit dieser Arbeit will die Landesregierung ja erst anfangen, wenn hier beschlossen wurde. Vorher schon mal etwas zu tun, um das voranzubringen, war nicht gegeben. (Raphael Tigges [CDU]: Sie haben gar nicht zugehört, was ich gesagt habe!) Wirklich spannend ist aber das, was Sie alles nicht gesagt haben, nämlich zu der Frage Ihres Änderungsantrags, den Sie gestellt haben. Dazu haben Sie kein Wort gesagt. Wir hatten eine Ausschusssitzung, in der kein Wort darüber gesagt wurde, warum das denn so eilig ins Plenum sollte. Das wird dann mit Mehrheit durchgeziegelt. Einige Tage später tauchte plötzlich aus dem Nichts ein mehrseitiger Änderungsantrag auf, der hier behandelt werden soll und der fachlich und sachlich mit dem, was in dem Gesetzentwurf steht, nichts zu tun hat. Landtag Das war der Versuch, Fehler der Landesregierung und falsche Inhalte in einem Schnellverfahren, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchzupeitschen – an den Beschäftigten vorbei und gegen die Rechte des Parlaments. Dass Sie den Antrag jetzt zurückgezogen haben, ist richtig. Aber das hätten Sie zumindest mal erklären sollen. Sie hätten sich eigentlich für das entschuldigen müssen, was Sie da vorgehabt haben. (Beifall von der SPD und Ralf Witzel [FDP] – Zuruf) Was haben Sie denn geplant? Die Rheinische Post bringt es wunderbar auf den Punkt: Sie wollten mit dem, was Sie in der Nacht-und-Nebel-Aktion umsetzen wollten, Einstellungen und Beförderungen nach Sympathien durchsetzen. (Simon Rock [GRÜNE]: Stimmt doch gar nicht!) Ich füge hinzu: Vielleicht ging es ja nicht nur um Sympathien, sondern auch um politische Gemeinsamkeiten, die man mitbewerten wollte. (Christian Dahm [SPD]: Was? So was gibtʼs?) Das wollten Sie hier in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchführen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Die Proteste des DGB, des dbb und der Opposition haben das verhindert. Sie haben den Antrag nicht zurückgezogen – das hört man wieder an den Zurufen des Herrn Mostofizadeh –, weil Sie inhaltlich gelernt haben, sondern, weil Sie genau wissen, dass Sie hier rechtswidrig handeln wollten. (Raphael Tigges [CDU]: Im Gegenteil!) Das haben wir Ihnen deutlich gemacht. Deswegen sind Sie eingeknickt – und nicht, weil Sie inhaltlich dazugelernt haben. (Beifall von der SPD – Zuruf von Raphael Tig- ges [CDU] – Ihr Beitrag war schon bemerkenswert. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Es geht hier um einen kleinen Schritt, um etwas vorzubereiten, was dann zu bewerten ist. Wir werden uns, obwohl Sie die Rechte der Ausschüsse, die mitberaten wollten, missachten und obwohl Sie versuchen, konzeptionslos und ohne Finanzierung hier irgendetwas in den Raum zu stellen, was noch nicht fertig ist, der Stimme enthalten. Denn wir sind der Meinung, dass hieraus etwas entstehen kann. Das steht aber längst noch nicht fest, weil Sie keine Konzeption und kein Geld haben. Es bleibt im Raum stehen, dass Sie wieder einmal an den Beschäftigten vorbei und über das Parlament 17.09.2025 hinweg in einer Nacht-und-Nebel-Aktion Dinge umsetzen wollten, die der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen erheblich geschadet hätten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Simon Rock das Wort. Bitte.

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Simon Rock GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Zimkeit, Sie haben das Kunststück fertiggebracht, Ihre komplette Rede darauf zu verwenden, über Verfahrensfragen zu reden, und zum eigentlichen Gesetzentwurf kein einziges inhaltliches Wort zu verlieren. (Ina Blumenthal [SPD]: Ja, zu Recht! – Stefan Zimkeit [SPD]: Haben Sie denn zugehört? Hö- ren Sie doch mal zu! – Zuruf von Raphael Tigges [CDU]) – Ich weiß nicht, ob es berechtigt ist, in der Plenardebatte nicht zu den Inhalten zu reden. Wenn das Ihre Form von Parlamentarismus ist, dann ist das auch ein Punkt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ste- fan Zimkeit [SPD]: Ihr Parlamentarismus ist Missachtung des Parlaments! – Zuruf von Ina Blumenthal [SPD]) – Okay. Ja, alles klar. Vielleicht reden wir tatsächlich einmal darüber, was mit diesem Gesetzentwurf geplant ist. Wir wollen nämlich die Entwicklungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich des Finanzministeriums verbessern. Genau das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. Wir wollen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten den Aufstieg in den höheren Dienst, also in die Laufbahngruppe 2, erleichtern. Dafür wollen wir passende Bachelor- und Masterstudiengänge an der Hochschule für Finanzen in Nordrhein-Westfalen anbieten. Mit diesem Gesetz schaffen wir nichts anderes als die gesetzliche und rechtliche Grundlage dafür. Es ist ein wichtiger Schritt in die Richtung, den öffentlichen Dienst und die Aufstiegsperspektiven attraktiver zu machen. Denn wir haben im Rahmen der schriftlichen Anhörung in der Stellungnahme der Deutschen Steuer-Gewerkschaft gelesen, dass wir im öffentlichen Dienst aktuell einige fähige, leistungsstarke Beamtinnen und Beamte verlieren, weil ihnen die Entwicklungsperspektiven fehlen. Viele Absolventen der HSF wollen sich weiterqualifizieren, absolvieren ein externes Masterstudium und entscheiden sich mangels Aufstiegs- bzw. Anerkennungsmöglichkeiten innerhalb der Finanzverwaltung Landtag für eine berufliche Zukunft außerhalb des öffentlichen Dienstes. Das sollten wir uns nicht leisten, und das können wir uns auf Dauer auch nicht leisten. Deshalb schaffen wir mit diesem Gesetz neue berufliche Perspektiven. Wir ermöglichen damit auch, innerhalb der Finanzverwaltung einen Abschluss zu erwerben und in die Laufbahn höherer Ämtergruppen einzusteigen. Da Herr Kollege Zimkeit es angesprochen hat, will ich explizit auch auf den jetzt nicht zur Diskussion und nicht zur Abstimmung stehenden Änderungsantrag eingehen. Sie insinuieren, wir würden groß am Beamtenrecht herumschrauben. Vielleicht hilft die Versachlichung der Debatte ein bisschen, das Ganze einmal einzuordnen. Die Anpassung des Landesbeamtengesetzes ist zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schlicht notwendig. Es gibt drei einschlägige Gerichtsurteile, die besagen, dass man Auswahlinstrumente wie Assessment-Center nicht einfach mit Verwaltungsvorschriften umsetzen kann, sondern dass sie einer rechtlichen und gesetzlichen Grundlage bedürfen. Genau das war Ziel dieses Änderungsantrags. Mit anderen Worten: Vorstellungsgespräche, Assessment-Center und Ähnliches darf es nur geben, wenn es gesetzlich geregelt wird. Nichts anderes sollte mit der Einfügung des neuen § 92a Landesbeamtengesetz erreicht werden. Jedem wird klar sein, dass man Personalpolitik und -einstellungen nicht nur per Aktenlage machen kann, also anhand von Notendurchschnitten und Bewerbungsunterlagen, sondern zukünftig auch mit anderen Auswahlinstrumenten, die ohnehin schon seit Jahren in der Praxis eingesetzt werden, arbeiten muss. An der bisher auf Verwaltungsvorschriften gestützten Praxis ändert sich dadurch nichts. Das werden wir an anderer Stelle auch noch einmal intensiv diskutieren. So zu tun, als würden wir in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ganz groß materiell am Beamtenrecht herumschrauben, ist einfach ein bisschen unredlich. Das muss man auch einmal so eindeutig sagen.

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Christof Rasche

Herr Kollege Rock, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Dahm.

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Simon Rock GRÜNE

Bitte.

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Christian Dahm SPD

Herr Kollege, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Jetzt haben Sie umfänglich erklärt, was Sie mit dem beabsichtigten 17.09.2025 Änderungsantrag eigentlich vorhatten oder welchem Zweck er dienen sollte. Können Sie uns denn erklären, warum Sie dazu weder eine Ankündigung in der Beratung im zuständigen Fachausschuss letzte Woche noch eine Abstimmung mit den Gewerkschaften, die gesetzlich eigentlich vorgesehen ist, vorgenommen haben?

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Simon Rock GRÜNE

Herr Kollege Dahm, ich sage Ihnen gerne, dass eine gesetzliche Abstimmung dann vorgesehen ist, wenn die Landesregierung einen Gesetzentwurf einbringt. (Stefan Zimkeit [SPD]: Das gebietet der An- stand!) Wie Sie vielleicht wissen, bin ich nicht Teil der Landesregierung, sondern Teil einer regierungstragenden Fraktion. Diesen kleinen, aber dezenten und wichtigen Hinweis sollte man an der Stelle schon noch zur Kenntnis nehmen. (Beifall von Wibke Brems [GRÜNE] und Jan Matzoll [GRÜNE] – Christian Dahm [SPD]: Das Urteil ist aber von Mai dieses Jahres! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Ich komme dann aber noch einmal zum eigentlichen Gesetzentwurf. Die Expertinnen und Experten waren sich im Rahmen der schriftlichen Anhörung einig, dass das ein guter Gesetzentwurf ist. Mit diesem Gesetzentwurf gewinnt die Finanzverwaltung bzw. die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber an Attraktivität. Wir schaffen Rechtssicherheit bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern; das machen wir dann an anderer Stelle. Jedenfalls ist das ein guter Gesetzentwurf. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Ralf Witzel das Wort. Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es hier in der Tat mit einem bemerkenswerten und leider zugleich auch ärgerlichen Vorgang zu tun. Die Landesregierung legt mit Landtagsdrucksache 18/14097 einen Gesetzentwurf vor, der in der Zielrichtung bei allen Fraktionen weitgehend unstrittig ist – jedenfalls, wenn man einmal auf den Teil der Finanzverwaltung abstellt. Der sachliche Hintergrund ist, dass es dauerhaft, strukturell unbesetzte Stellen in der Finanzverwaltung in diesem Land gibt – je nachdem, zu welchem Landtag Stichtag man guckt, zwischen 1.000 und 2.000, und das seit mehreren Jahren. Jetzt wird zu Recht gesagt: Gerade Leistungsträger haben uns in den letzten Jahren verlassen, weil sie bessere Angebote von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bekommen. Daher muss man insbesondere für diese Zielgruppe ein Masterstudium vorhalten, das spezifisch auf die Belange der Finanzverwaltung abgestellt ist und mit den Interessen korrespondiert, damit nicht Unternehmen wie große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen ankommen und wertvolle, gute, leistungsbereite Finanzer aus dem System herausnehmen, weil sie ihnen – vielleicht noch berufsbegleitend und finanziell unterstützt – solche Angebote im Masterstudiengang machen. Auch ich kenne Fälle aus der Finanzverwaltung, die Sie so als Abgänge zu verzeichnen haben, weil diejenigen für sich diese Entscheidung getroffen haben. Dass Regelungsbedarf vorhanden ist und es auch ein Vorhaben ist, das auf Beschäftigtenseite Interesse und breite Unterstützung findet, ist so. Vor diesem Hintergrund haben wir das im Verfahren alles kollegial miteinander gestaltet. Wir haben Debatten im Personalausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss geführt und haben auch Bedenken, die angesprochen worden sind, nicht überthematisiert. Damit meine ich Unklarheiten bei den zeitlichen Abläufen, zu denen die Landesregierung sich nicht näher äußern konnte, und auch Auffassungsunterschiede zwischen Koalitionsseite und Opposition, was die Ressourcenfrage angeht. Schließlich ist klar, dass sich, wenn man etwas Neues anbietet und Sie sagen, das alles solle aus vorhandenen Mitteln von der öffentlichen Hochschule mit angeboten werden, die Frage stellt, was dafür wegfällt, was an anderer Stelle gekürzt wird oder ob diejenigen bislang so unterausgelastet waren, dass dort Ressourcen versandet sind; auch das wäre ja interessant. Das alles haben wir als Opposition aber nicht als Anlass genommen, um das Gesetzesvorhaben abzulehnen. Wir haben auch beim Verfahren kooperiert, indem wir Ihnen entgegengekommen sind und eine zügige Beratung ermöglicht haben, nämlich durch eine schriftliche Anhörung – ohne Präsenz, was terminlich, wie Sie wissen, jetzt parallel zum Haushaltsberatungsverfahren mehr Zeit gekostet hätte. Von der Landesregierung kommt dann bei dem Gesetzgebungsverfahren mit artikulierter Unterstützung von CDU und Grünen dieser Änderungsantrag. Er kommt nicht von der Regierung. Vielmehr ist dieser Änderungsantrag Landtagsdrucksache 18/15675 mit Zeichnung von CDU und Grünen gestellt worden, Herr Kollege Rock. Wie bereits dargestellt worden ist: kein Wort dazu im Ausschuss. Wir haben Sie immer wieder gefragt, warum Sie das Verfahren abkürzen. Warum lassen wir das Parlament 17.09.2025 die Beratungsreihenfolge, den Beratungsgang in Fachausschüssen beschließen, wenn sich dann der federführende Ausschuss nicht daran hält und Sie mit Mehrheit gegen drei andere Fraktionen die Verfahrensverkürzung durchstimmen? Wir haben gefragt: Was ist der Grund? Kommt da noch was? – Nichts! Schweigen im Walde von Ihnen. Jetzt legen Sie als CDU und Grüne das so vor. Nun kann man Herrn Rock glauben, dass er zum Zeitpunkt der Abstimmung vor wenigen Tagen nichts davon wusste. Da muss man ihm aber schon die Frage stellen, warum er das dann so schnell durchwinkt, nur weil die Regierung es vielleicht als Bitte bei ihm auf den Tisch legt. Herr Kollege, was uns inhaltlich umtreibt, ist doch nicht, dass es völlig ungewöhnlich ist, dass Sie alles auf fünf Seiten in Ihrem Änderungsantrag schreiben – er ist ja doppelt so lang wie der gesamte Bericht der Ausschussvorsitzenden über den Beratungsgang dieses Gesetzgebungsverfahrens –, sondern, dass Sie einmal mehr, nachdem Sie das bereits vor Monaten gemacht haben, ein neues Instrument schaffen, um von Regelbeurteilungswegen abzuweichen. Natürlich ist man nach vielen Fällen und Diskussionen mit Minister Limbach, wie hier nach Objektivität, Leistung, Befähigung und Eignung öffentliche Spitzenämter in Nordrhein-Westfalen besetzt werden, vorsichtig bei jeder weiteren Öffnung, bei jedem weiteren Abweichen von der Norm, von Regeln. Sie haben den Landespersonalausschuss aus vielen Entscheidungen herausgenommen. Er hat eine Objektivierungsfunktion, nämlich zu gucken, dass es, wenn es zur Abweichung von Verfahren kommt, wenigstens landesweit nach einheitlichen Maßstäben geschieht, dass Fachleute draufgucken, dass das nicht im Verborgenen geschieht, dass das nicht eine Willkürentscheidung einer Führungskraft ist, sondern dass andere mit draufgucken. Das ist der nächste Schritt, mit dem Sie zu einer Öffnung weg von allgemeinen Standards kommen. Das sehen die Beamten und ihre Vertreter sehr kritisch. Das bedarf eines eigenen Beratungsgegenstands und nicht einer kurzen Beratung – völlig sachfremd, losgekoppelt vom Fachhochschulgesetz – angehängt an dieses Gesetz. Deshalb ist es rechtlich notwendig, das hier nicht zu behandeln und zurückzuziehen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. (Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD])

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Ralf Witzel FDP

Das haben Sie erkannt. Deshalb freuen wir uns auf eine eigene Debatte zu diesem Punkt an anderer Stelle. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag

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Christof Rasche

Wir freuen uns natürlich alle gemeinsam auf diese Debatte und freuen uns darauf, dass sich dann alle Beteiligten an das Zeitbudget halten. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Kollege Dr. Beucker das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der Staat hat, jedenfalls auf Landesebene, ein Finanzierungsproblem – aber nicht wegen fehlender Einnahmen, sondern wegen zu hoher Ausgaben. Die Ausgaben müssen sich bei uns verringern – etwa indem wir überlegen, ob wir wirklich alle Aufgaben erledigen müssen, für die wir Geld ausgeben, oder indem wir überlegen, ob wir wirklich alles gleichzeitig erledigen müssen und nicht die eine oder andere Aufgabe aufschieben können. Leider werden diese Forderungen der AfD von der Regierung kaum beachtet. Wir werden aber nicht von der schädlichen Verschuldungspolitik herunterkommen, wenn es so weitergeht. Ich bin gespannt, wann das in der Regierung ankommt. Angekommen in der Öffentlichkeit ist jedenfalls die Unmöglichkeit, Stahl mittels grünen Wasserstoffs wirtschaftlich herzustellen bzw. das dauerhaft zu subventionieren. Mittlerweile wurden von der Regierung aber Hunderte Millionen Euro dafür ausgegeben – ein klassischer Beleg für das von mir genannte Ausgabenproblem. Damit sich das Finanzierungsproblem erledigt, müssen auch die Einnahmen gesichert sein. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist eine erstklassige Finanzverwaltung. Diese erstklassige Finanzverwaltung haben wir, wenn wir erstklassige Mitarbeiter haben – so wie jetzt. Das muss aber auch so bleiben. Jetzt schon und erst recht in Zukunft werden wir Probleme haben, genügend Leute zu rekrutieren, die sich in dieser Erstklassigkeit in der Finanzverwaltung üben werden. Das liegt auch daran, dass eine Weiterbildung, um in der Karriereleiter aufzusteigen, derzeit nur eingeschränkt möglich ist. Kollege Tigges hat das, was dieses Gesetz bewirken soll und in welcher Funktion die Sachen wirken werden, schon ausreichend dargestellt. Deswegen kann ich mich kurzhalten. Mit den neuen Studiengängen fallen so manche Beschränkungen weg. Das ist nicht gerade ein Beförderungsturbo, aber es ist eine eindeutige Erleichterung. Junge Menschen werden das bemerken. Junge Menschen werden erkennen, dass sich die Landesverwaltung bemüht, ihnen das berufliche Leben zu verbessern. Junge Menschen werden die Entscheidung treffen, es mit einem solchen Arbeitgeber zu versuchen. Die Arbeit in der Landesverwaltung muss attraktiv sein. Dieses Gesetz ist ein guter Schritt auf dem Weg 17.09.2025 bei dieser Daueraufgabe. Die Einsicht, die ich gerade geschildert habe, hatte sich – so war auch der allgemeine Eindruck – im Ausschuss durchgesetzt. Dann bestand – das wurde hier ebenfalls skizziert – der Wunsch, eine Ergänzung bzw. Frage, die der Bund der Steuerzahler aufgeworfen hat, noch einmal näher zu beleuchten. Da wurde einfach zugemacht. Wenn ein Gutachter ein Problem aufwirft, hätte ich erwartet, dass dieses Problem im Ausschuss dargestellt wird. Normalerweise ist das sicher möglich. Der Antrag wurde aber durchgepeitscht, sodass wir heute hier entscheiden sollen, ohne dass der Ausschuss die Fragen klären konnte. Das ist völlig unangemessen. Das ist ein Verstoß und eine Missachtung der Oppositionsrechte. Dazu kommt das, was Herr Rock wahrscheinlich als Formalie abtut, die man missachten kann, nachdem er Entsprechendes schon über den Beitrag des Kollegen Zimkeit gesagt hat. Das passt völlig ins Bild. Wenn Formalien, wie es zum Beispiel auch unsere Geschäftsordnung ist, als geringwertig erachtet werden, dann kommen solche peinlichen Aktionen wie dieser Änderungsantrag heraus. (Beifall von Christian Loose [AfD]) Es wäre schön, wenn so etwas in Zukunft nicht mehr passiert, wir uns auf das Sachliche konzentrieren und dem wirklich guten Inhalt dieses Gesetzes zustimmen könnten. Das wäre eine tolle Sache. Im Sinne unserer Beamten und im Sinne der Jugend werden wir diesem Gesetz so zustimmen, wie es jetzt ist. Wir hoffen bzw. erwarten aber, dass solche Dinge, wie sie hier passiert sind, in Zukunft nicht wieder geschehen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Marcus Optendrenk das Wort. Bitte sehr. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir die Ausbildung für die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen ein Stück zukunftsfester. Das seit über 40 Jahren bestehende alte Fachhochschulgesetz ist entsprechend überarbeitungsbedürftig. Ich bedanke mich sehr herzlich dafür, dass es im Ausschuss in diese Zielrichtung beraten wurde. Wir planen auch weitere Schritte zur Modernisierung des gesamten Konvoluts; das wurde Ihnen mitgeteilt. Wir versuchen, das schrittweise und so, wie die Dinge umsetzbar sind, auf den Weg zu bringen und in den Laufbahnen des öffentlichen Dienstes, in der Finanzverwaltung dafür zu sorgen, dass junge Leute Landtag attraktive Möglichkeiten vorfinden, bei uns zu arbeiten, sich bei uns weiterzubilden, sich bei uns zu entwickeln. Denn gerade sie in der Finanzverwaltung halten dieses Land mit der Einnahmeverwaltung am Laufen.

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Christof Rasche

Herr Minister, Herr Kollege Zimkeit hat eine Zwischenfrage. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Bitte schön.

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Stefan Zimkeit SPD

Herr Minister, ich möchte Sie fragen: War die Landesregierung an der Erstellung des von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrags zu diesem Gesetz beteiligt?

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Dr. Marcus Optendrenk

Die Landesregierung hat auf Bitten der Koalitionsfraktionen eine Formulierungshilfe für das Parlament erstellt. Wie das Verfahren im Parlament durchgeführt wird, ist allerdings Sache des Parlaments. Wir halten in der Sache eine Änderung aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für erforderlich. Dann darf ich mit der Beratung zu unserem eigentlichen Vorhaben fortfahren. Mit dem Gesetzentwurf erhält die Hochschule für Finanzen die gleichen Möglichkeiten, wie sie die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW schon heute hat. Damit werden die richtigen Weichen für diejenigen gestellt, die sich für uns als Arbeitgeber entscheiden. Denn mit dem geplanten neuen Masterstudiengang ermöglichen wir gute und schnelle Entwicklungsmöglichkeiten in die Laufbahngruppe 2.2, früher höherer Dienst genannt. Auch die Finanzverwaltung muss um die besten Köpfe werben. Mit den geplanten Bachelor- und Masterstudiengängen bleiben wir als Arbeitgeber attraktiv und müssen den Vergleich mit anderen Universitäten und mit dualen Angeboten von Unternehmen nicht scheuen. Das ist einer von mehreren Bausteinen zur Modernisierung unserer Finanzverwaltung. Darüber hinaus wird es eine Vielzahl weiterer Maßnahmen geben – zum Teil gibt es sie bereits, und Sie kennen sie zu einem erheblichen Teil –, die die Arbeit in der Finanzverwaltung attraktiver machen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir uns in diesem Hohen Hause darüber einig sind und das als einen gemeinsamen Weg sehen. 17.09.2025 Einiges haben wir bereits auf den Weg gebracht. Einiges werden wir in den nächsten Monaten auf den Weg bringen und mit Ihnen auch im Rahmen des Haushaltsverfahrens beraten. Ich konnte dazu heute Morgen nur wenig sagen, aber das wird sicherlich Gegenstand der Fachhaushaltsberatung zum Einzelplan 12 sein. Ich bedanke mich für das positive Feedback auch in der schriftlichen Sachverständigenanhörung und darf ausdrücklich darum bitten, dass Sie dem Gesetzentwurf nunmehr so zustimmen. Wir werden alles tun, um ihn im Sinne der Zukunftsfähigkeit unserer Finanzverwaltung und im Interesse der jungen Menschen, die bei uns eine Zukunft suchen, entsprechend mit Leben zu füllen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt kommen wir zu einer Kurzintervention des Kollegen Witzel. Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, Sie haben in Ihrem Wortbeitrag gerade erklärt, dass der Änderungsantrag Drucksache 18/15675 auf Bitten der Koalitionsfraktionen im Ministerium als Formulierungshilfe erarbeitet worden sei. Weil Kollege Rock eben sehr unbeteiligt getan hat – wir können noch einmal ins Protokoll schauen –, wüsste ich gerne von Ihnen: Ist die Landesregierung auf die Koalition zugegangen und hat den Wunsch geäußert, diesen Änderungsantrag einzureichen, oder haben sich die Koalitionsfraktionen initiativ bei Ihnen gemeldet, und Sie wussten gar nichts von der Thematik? War das zum Zeitpunkt des letzten Haushalts- und Finanzausschusses schon bekannt? Hatte also die Abstimmung zwischen Regierung und Koalitionsfraktionen schon begonnen, oder ist denen das erst am letzten Wochenende parallel zur Kommunalwahl eingefallen?

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Christof Rasche

Herr Minister, bitte. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Ich habe Ihnen eben auf Anfrage des Kollegen Zimkeit erklärt, dass wir dies durch die Änderung der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung für sachlich geboten und erforderlich halten. Es ist nicht im Zuständigkeitsbereich meines Hauses, das zu tun. Die Landesregierung hat an der Stelle eine andere Zuständigkeitsordnung. Die Landesregierung hat eine Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen übersandt. Ich kann Ihnen nicht sagen, zu welchem Zeitpunkt das war. Ich persönlich war daran nicht beteiligt, unser Haus auch nicht. Allerdings ist die Rechts-Landtag grundlage für uns völlig klar. Wenn Sie Assessment-Center und Ähnliches zukünftig durchführen wollen, brauchen Sie aufgrund dieser Rechtsprechung eine entsprechende gesetzliche Änderung. Wie das Parlament die anschließend berät, das wird Sache des Parlaments sein.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14097. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/15638, den Gesetzentwurf Drucksache 18/14097 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und AfD. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? – Keine Fraktion. Wer enthält sich? – Die Fraktionen von SPD und FDP. Somit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zu: 12 NRW muss funktionieren: Zeit für echte Inklusion auf dem Arbeitsmarkt Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/15584 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat die Kollegin Anja Butschkau das Wort. Bitte sehr.

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Anja Butschkau SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mensch hat faire Chancen verdient, auch auf dem Arbeitsmarkt. Doch 16 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sind Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen nach wie vor benachteiligt. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung liegt bei 14 %, fast doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Wer als Mensch mit einer Behinderung eine Stelle sucht, wartet im Schnitt 113 Tage länger als Menschen ohne Beeinträchtigung, und das, obwohl wir mitten im Fachkräftemangel stecken. Dabei reden wir über fast zwei Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung nur in Nordrhein-Westfalen – zwei Millionen Menschen, die Fähigkeiten, die Erfahrungen und Perspektiven mitbringen und die trotzdem zu oft übersehen werden. Das ist ungerecht, und es ist ökonomisch unsinnig. (Beifall von der SPD) 17.09.2025 Die Inklusion in Arbeit ist eine der großen Baustellen in der Inklusionspolitik. Trotzdem plant die Landesregierung ausgerechnet hier drastische Kürzungen. Sie will die gesamte Förderung der beruflichen Inklusion streichen. 1,5 Millionen Euro sollen von heute auf morgen einfach wegfallen. Das ist ein inklusionspolitischer Offenbarungseid. (Beifall von der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Menschen mit Behinderung müssen endlich gleichberechtigt teilhaben können. Sie müssen wie jede und jeder andere die Chance haben, ihr Leben beruflich in die eigene Hand zu nehmen. Sie dürfen nicht länger vor verschlossenen Türen stehen. Vor allem darf ihr Recht auf Teilhabe nicht einfach weggespart werden. Deshalb fordern wir erstens eine bessere Aus- und Weiterbildungsstruktur für Menschen mit Behinderung. Gerade junge Menschen brauchen faire Startchancen. Programme wie KAoA-STAR leisten hier wertvolle Arbeit. Sie müssen gestärkt werden. Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung dürfen nicht die Ausnahme bleiben, sondern müssen selbstverständlich sein. (Beifall von der SPD) Wir müssen zweitens die Durchlässigkeit zum ersten Arbeitsmarkt verbessern. Vor allem müssen Inklusionsunternehmen besser gefördert werden, eben jene Unternehmen, denen die Landesregierung nun die Förderung streichen möchte. Drittens. Die Landesregierung muss den sozialen Arbeitsmarkt ausbauen. Das hat Schwarz-Grün im Koalitionsvertrag auch groß angekündigt, aber bis heute nicht geliefert. Dabei ist der soziale Arbeitsmarkt für viele Menschen mit Behinderung die Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Wir schlagen deshalb ein Pilotprojekt vor, um Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen neue Chancen zu eröffnen. Das wäre ein wichtiger Schritt, um den sozialen Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen wirksam weiterzuentwickeln. Wir alle kennen die öffentlichen Auftritte und Fototermine, wenn es um Inklusion geht. Das ist schön, verbessert aber die soziale und ökonomische Situation der Menschen mit Behinderung überhaupt nicht. Sie brauchen echte Chancen. Sie brauchen eine Politik, die einen wirksamen Rahmen schafft, um die Teilhabe an Arbeit sicherzustellen – für Menschen, die wir nicht länger übersehen dürfen. Unser Antrag ist dafür ein Angebot. Es ist ein klares Signal an die Menschen mit Behinderung in unserem Land: Wir sehen euch, wir hören euch, und wir kämpfen mit euch. Es ist ein Appell an die Landesregierung: Setzen Sie um, was Sie versprochen haben. Sorgen Sie dafür, dass Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein-Landtag Westfalen nicht länger eine Ausnahme ist, sondern zur Regel wird. Machen Sie Schluss mit Ankündigungen, handeln Sie endlich, und hören Sie auf, an der Inklusion zu sparen. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollege Daniel Hagemeier hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU.

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit einem Antrag, der grundsätzlich ein wichtiges und selbstverständliches Thema aufgreift. Politik sollte jedoch immer mit der Wahrnehmung der Realität beginnen. Realität ist, dass die Weichen in Nordrhein-Westfalen richtig gestellt sind. (Thorsten Klute [SPD]: Es findet bloß keiner richtig!) Die sogenannte Inklusionsinitiative, offiziell „Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt Nordrhein-Westfalens“ ist ein starkes Bündnis. Seit April 2024 arbeiten unter der Führung von Minister Karl-Josef Laumann die Landesregierung, die Bundesagentur für Arbeit, die Inklusionsämter, die Kammern, Sozialversicherungsträger und zahlreiche weitere Partner eng zusammen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung und offene Stellen noch besser zusammenzubringen, dauerhaft und nachhaltig. Dass das gelingt, zeigen ganz konkrete Beispiele. Viele verantwortungsbewusste Unternehmer gehen mit gutem Beispiel voran, zum Beispiel Supermärkte oder auch Inklusionshotels. Diese Unternehmen werden durch die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, das Inklusionsamt und die Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Das ist ein vorbildliches Zusammenspiel von privatwirtschaftlichem Engagement und staatlicher Unterstützung, die unsere Anerkennung verdient. Allein in den letzten drei Jahren hat die Landesregierung rund 12,8 Millionen Euro für die Förderung von Inklusionsbetrieben zur Verfügung gestellt. Ziel ist, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen zu ermöglichen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung besondere Unterstützung benötigen. Diese Politik ist kein Placebo, sie wirkt. In Nordrhein-Westfalen gibt es über 320 Inklusionsunternehmen mit mehr als 4.000 Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, Tendenz steigend. Hinzu kommen individuelle Unterstützungsleistungen wie Lohnkostenzuschüsse, Minderleistungsausgleiche, behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung und professionelle Beratungen, finanziert aus der Ausgleichsabgabe. 17.09.2025 Und wir gehen weiter. Mit dem Programm „Integration unternehmen!“ unterstützen wir gezielt Neugründungen von Inklusionsbetrieben. Je Arbeitsplatz können Unternehmen bis zu 20.000 Euro investive Förderung erhalten, plus flankierende Beratung. Auch damit setzen wir ein klares Signal. Inklusion ist kein Sonderthema, sie ist Teil unserer aktiven Arbeitsmarktpolitik in Nordrhein-Westfalen. So ist KAoA-STAR ein weiterer wichtiger Bestandteil der Inklusionsinitiative und der Fachkräftegewinnung der Landesregierung. Ziel der Landesregierung ist es auch, mehr Menschen mit Behinderung in die Landesverwaltung einzustellen und ihnen damit die bestmögliche Teilhabe am Arbeitsleben im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Wir setzen mit unserer Politik auf Struktur, auf Praxis, auf Vertrauen in starke Partner und auf ein staatliches Unterstützungssystem, das vieles möglich macht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben seitens der CDU-Landtagsfraktion in vielen Gesprächen mit Betroffenen, mit Trägern und Arbeitgebern erlebt, wie viel bereits erreicht wurde. Aber wir wissen auch, wo wir weiter anpacken müssen. Genau das tun wir. Rund 20.000 gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung suchen eine Anstellung als Fachkraft. Dieses Potenzial gilt es stärker zu nutzen – nicht plakativ, sondern verlässlich. Unsere Verantwortung ist dabei klar: Menschen mit Behinderung brauchen keine Sonderrolle. Sie verdienen faire Chancen, die ihren Fähigkeiten gerecht werden. Das kann auch eine Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung sein. Wahlmöglichkeiten zu schaffen und zu sichern, daran arbeiten wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen Tag für Tag verlässlich, partnerschaftlich und gemeinsam mit allen, die Verantwortung übernehmen wollen. Diesen Weg werden wir aus Überzeugung entschlossen weitergehen und uns weiterhin umfassend für einen inklusiven Arbeitsmarkt engagieren; denn das ist im Interesse der Menschen unseres Landes. Zur Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 Grundgesetz gehört, dass die Menschen an der Gesellschaft teilhaben können. Das inkludiert die gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben. Der Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stimmen wir zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Dennis Sonne das Wort. Landtag

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Dennis Sonne GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir sprechen heute über ein Thema, das im Kern zwei Herausforderungen zugleich betrifft: das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Arbeit und den Fachkräftemangel in unserem Land. Die SPD weist in ihrem Antrag zu Recht darauf hin: Auch 16 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sind Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt strukturell benachteiligt. Hier muss man aber ehrlicherweise darauf hinweisen, dass das ja nicht der einzige Lebensbereich ist, der Benachteiligung und Diskriminierung von behinderten Menschen aufweist. Eine Umfrage der Aktion Mensch aus diesem Jahr hat aufgezeigt: Sechs von zehn Menschen mit Behinderung wurden in den letzten fünf Jahren in unterschiedlichen Alltagssituationen diskriminiert, am häufigsten im öffentlichen Raum, im Gesundheitssystem und am Arbeitsplatz. Für mehr als ein Viertel von ihnen ist Diskriminierung sogar ein ständiges Problem. Kollegin Butschkau hat es gerade schon angesprochen: Die Arbeitslosenquote von behinderten Menschen in NRW liegt bei rund 14 %, also rund doppelt so hoch wie bei arbeitslosen Menschen ohne Behinderung. Menschen mit Behinderung brauchen dazu deutlich länger, um eine Stelle zu finden, und viel zu oft endet der Weg nicht im ersten Arbeitsmarkt, was aber immer das Ziel sein muss. Das dürfen wir nicht weiter hinnehmen. Stichwort „Fachkräfte“: Der Fachkräftemonitor der Industrie- und Handelskammer aus 2025 zeigt, dass bis 2035, also in den kommenden zehn Jahren, rund 2,5 Millionen Erwerbstätige allein in NRW in den Ruhestand gehen. Schon jetzt sind über 60 Berufe als Engpassberufe ausgewiesen, vom Handwerk über die Pflege bis zu den MINT-Berufen. Wenn wir das Potenzial von fast zwei Millionen Menschen mit Behinderung in NRW nicht besser nutzen, gefährden wir nicht nur die Teilhabe, sondern auch die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Genau deshalb haben wir Grüne gemeinsam mit der CDU wichtige Punkte im Koalitionsvertrag vereinbart, die die Situation verbessern sollen, und bereits einiges umgesetzt, damit die Inklusion am Arbeitsmarkt systematisch angegangen wird. Die Inklusionsinitiative für den Arbeitsmarkt wurde vor einem Jahr gestartet und bündelt Unternehmen, Kammern, Wohlfahrtsverbände und Betroffene. Ziel ist es, echte Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Ich will an dieser Stelle betonen: Ja, es gab viele Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, was die SPD in ihrem Antrag offensichtlich bemängelt. Aber diese Veranstaltungen waren kein Selbstzweck, sondern 17.09.2025 sind notwendige Maßnahmen, um das Produkt an die Menschen zu bringen. Werbung für Inklusion – super! Inklusion scheitert häufig nicht nur am guten Willen, sondern an Vorurteilen und Unwissenheit in Betrieben. Darum braucht es Sichtbarkeit, gute Beispiele, aktive Ansprache von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Aber auch an systemischen Stellschrauben muss gedreht werden. Viele Wirkungen der Initiative werden wir erst nach einiger Zeit erkennen können. Deshalb ist es richtig, dass wir evaluieren. Nur so können wir prüfen, wo die Maßnahmen wirken und wo wir nachjustieren müssen. Für uns Grüne ist aber auch entscheidend: Der Übergang von der Schule in den Beruf muss oberste Priorität haben. Wir dürfen junge Menschen mit Behinderung nicht weiterhin in das Werkstattsystem durchleiten, wenn sie Potenzial für Ausbildung oder Arbeit im ersten Arbeitsmarkt haben. (Beifall von den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Inklusion ist kein Nebenthema, sie ist eine zentrale Antwort auf den Arbeits- und Fachkräftemangel und ein Gebot der Gerechtigkeit. Es ist unsere gesetzliche Aufgabe, und deshalb ist es richtig, dass wir in NRW nicht stehen bleiben, sondern die Initiativen der letzten Jahre konsequent weiterentwickeln. Wir müssen Barrieren abbauen, Beratung ausbauen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Chancen überzeugen, die Inklusion und Vielfalt in Betrieben mit sich bringen. Die Angst vor dem Unbekannten haben wir uns alle selbst vorzuwerfen. Es wird immer noch zu sehr separiert, sortiert nach Fähigkeiten, die das System den Menschen vorgibt. Dabei ist laut fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen längst klar, dass die Teilhabe von behinderten Menschen auch an Arbeit der Schlüssel zum Erfolg in der Gesellschaft ist. Menschen in Arbeit verdienen Geld. Was machen sie mit dem Geld? Sie geben es natürlich aus, Stichwort „Kaufkraft“. Sie zahlen in die Sozialversicherung ein. Sie zahlen Steuern. Sie sind dadurch gleichzeitig unabhängig und selbstständig, egal, ob der Mensch eine Behinderung hat oder nicht. Daher müssen wir festhalten: Aus rechtlichen und ökonomischen Gründen ist der einzig richtige Weg die Stärkung des inklusiven Arbeitsmarkts in Nordrhein-Westfalen. Wie das besser funktionieren kann, besprechen wir dann im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung des Antrags natürlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susanne Schneider das Wort. Bitte sehr. Landtag

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Menschen mit Behinderungen brauchen manchmal einfach nur eine Chance. Wer bereit ist, diese Chance zu geben, der wird tatsächlich nicht enttäuscht, so wie zum Beispiel ein Supermarkt im Kreis Viersen, der einfach keinen Hausmeister fand und dann einen Menschen mit Behinderung einstellte. Der Supermarktbetreiber hat es niemals bereut. Vielmehr machte das Beispiel Schule. Inzwischen arbeiten in dem Betrieb sieben Menschen mit Behinderungen. Doch viel zu oft werden Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt immer noch ausgebremst, so wie Alma aus der rbb-Dokumentation „WIR WOLLEN MEHR – Arbeit ohne Barrieren“, die mich stark beeindruckt hat. Die junge Frau mit Downsyndrom möchte gerne in einem Kindergarten arbeiten, darf es aber nicht. Dabei kennt Alma ihre Grenzen, was sie schaffen kann und was nicht, sehr genau. Dass sie als Erzieherin überfordert wäre, ist ihr durchaus bewusst. Aber sie kämpft um ihre Möglichkeit, im sozialen Bereich arbeiten zu dürfen. Inklusion in der Arbeitswelt ist ein wesentlicher Baustein, damit Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Mit einem eigenen Job erhalten sie bessere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sollten wir die Potenziale von Menschen mit Behinderungen nicht ungenutzt lassen. Wir sollten sie vielmehr darin unterstützen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Menschen mit Behinderungen verfügen häufig über hohe berufliche Kompetenzen und Qualifikationen, oft wie Menschen ohne Behinderungen. Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen eine Chance gegeben haben, berichten immer wieder über die besondere Loyalität und das hohe Verantwortungsbewusstsein dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Arbeitgeber müssen aber bereit sein, die Chancen zu erkennen und nicht nur mögliche Risiken zu sehen. Der Erfolg bei der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ist also stark abhängig von den handelnden Personen. Wir brauchen daher einzelfallbezogene Lösungen und Angebote sowie Überzeugungsarbeit bei den Betrieben. Eine wichtige Rolle spielen dabei die von den Landschaftsverbänden geförderten Fachberater Inklusion, die bei den Kammern beschäftigt sind. Diese beraten Betriebe aus der Perspektive der Arbeitgeber und finden über ihre Netzwerke Zuständigkeiten und Ansprechpartner in den Behörden und für die jeweiligen Unternehmen heraus. Wir wollen die Aufklärungsarbeit bei den Arbeitgebern intensivieren und dabei die Fachberater Inklusion noch stärker einbinden. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales, unterhält sich mit einer Mitarbeiterin.) 17.09.2025 – Herr Minister, möchten Sie zuhören? Oder reden Sie bitte ein bisschen leiser, weil es stört. – Danke. Wir brauchen aber auch eine Weiterentwicklung des Angebots der Werkstätten für behinderte Menschen. Sie müssen stärker auf Qualifizierung und eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Dazu wollen wir die Werkstätten so aufstellen, dass Beschäftigte in den Werkstätten ganz nach ihren Fähigkeiten an die betriebliche Realität herangeführt werden. Werkstätten, die mit Unternehmen kooperieren und somit einen fließenden Übergang von der Werkstatt in den Arbeitsmarkt ermöglichen, haben für uns hier Modellcharakter. Den Bereich der Werkstätten bei der Arbeitsmarktinklusion ganz außen vor lassen zu wollen, ist wirklichkeitsfremd und wird nicht funktionieren. Der vorliegende Antrag beinhaltet viele richtige Forderungen. Die Förderung von Teilqualifizierungen und Inklusionsunternehmen sowie Bürokratieabbau sehen auch wir als wichtige Maßnahmen. Einige Aspekte wie die Rolle des Budgets für Arbeit, der Fachberater Inklusion oder der Ausrichtung der Werkstätten fehlen jedoch. Skeptisch sind wir bei einer Anschlussförderung an Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes. Ein sozialer Arbeitsmarkt des Landes könnte weder finanziell noch strukturell das erreichen, was vorher schon mit den Instrumenten der Bundesagentur nicht gelungen ist. Vielmehr würden damit nur dauerhaft alimentierte Tätigkeiten für relativ wenige Menschen entstehen. Machen wir Menschen mit Behinderungen stark für den regulären Arbeitsmarkt. Ich freue mich sehr auf die weitere Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Kollege Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist ein wirklich wichtiges Thema, und zwar aus mehreren Gründen, zum einen für den Staat, der durch jeden Beschäftigten Steuern verdient, zum anderen für die Betroffenen selbst, für die es immer eine Form von Selbstverwirklichung, von mehr eigenen Möglichkeiten ist, wenn sie einer Betätigung nachgehen und nicht arbeitslos sind, aber natürlich auch für eine Wirtschaft, die schlichtweg unter dem Arbeitskräftemangel und der demografischen Entwicklung leidet, also etwas, was uns allen am Herzen liegen sollte und wo man hinterher sein muss. Aber es ist ein bisschen komplexer als das, was die SPD in Teilen ihres Antrags darstellt, weil Menschen Landtag mit Behinderungen eine sehr, sehr breite Gruppe sind, die extrem divers aufzufassen ist. Es geht von Jung bis Alt, von jungen Menschen, denen erst die Möglichkeit gegeben werden muss, überhaupt ins Arbeitsleben einzusteigen, bis zu einer sehr, sehr großen Anzahl von Menschen, die im Laufe ihrer Arbeitstätigkeit eine Behinderung bekommen, bei denen es vielleicht eher darum geht, sie in der Berufstätigkeit zu halten oder umzuschulen, was die deutlich größere Anzahl ist. Darüber hinaus geht es um ganz unterschiedliche Gruppen von Behinderungen. Es geht um Sinnesbeeinträchtigungen, es geht um den Bewegungsapparat, es geht aber mehr und mehr auch um die Psyche, die wiederum herangezogen wird, um den Grad der Behinderung zu bestimmen. Wir sehen also, insgesamt ist es eine sehr bunte Gruppe. Daher ist das Matching auf dem Arbeitsmarkt gar nicht so einfach. Aber vielleicht erklären wir zunächst einmal, wie es zu einer Behinderung kommt. Eine Schwerbehinderung wird beispielsweise ab einem GdB von 50 vergeben, ermittelt anhand der sogenannten Versorgungsmedizin-Verordnung. Das klingt relativ kompliziert, und das ist es auch. Dabei wird beurteilt, wie groß die Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Anhand der Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird ein Behinderungsgrad vergeben. Das zeigt, dass es überhaupt nicht verwunderlich ist, dass Menschen mit einem hohen Behinderungsgrad womöglich weniger oft beschäftigt sind. Allein darauf hinzuweisen, dass es unter Behinderten mehr Arbeitslose gibt: Schon der Grad der Behinderung sagt aus, dass es schwieriger ist, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das heißt natürlich nicht, dass wir uns nicht dahinterklemmen sollten, genau diesen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken und diesen Menschen zu helfen. Zudem gibt es rund 120.000 offene Stellen in Nordrhein-Westfalen – ja, klar, das ist absolut richtig. Es gibt aber eben 800.000 Arbeitslose, die ihrerseits schon kein Match mit einem vernünftigen Arbeitsplatz finden, und nur eine kleine Teilmenge davon sind Menschen mit Behinderung, bei denen noch zusätzliche Vermittlungshemmnisse dazukommen. Auch hier sollte es also eigentlich nicht verwundern, dass es auch jetzt, im Prinzip einige Jahre nach dem Start, noch nicht dazu gekommen ist, dass wir tatsächlich eine auch nur annähernde Gleichheit der Beschäftigungsverhältnisse haben. Insbesondere – das muss eine Realität sein, die man nicht ausblenden kann – ist bei einer schlechten Wirtschaftslage auch klar, dass Unternehmen nicht genug Geld in die Hand nehmen können, um vielleicht das machbar zu machen, was in einer idealen Welt 17.09.2025 möglich wäre. Auch hier zeigt sich: Die Realität und das, was die SPD fordert, klaffen weit auseinander. Es ist ein kompliziertes Thema; es ist sehr komplex; es ist deutlich schwieriger, als es die SPD, die es sich mal wieder sehr einfach macht, suggeriert. (Lachen von Kirsten Stich [SPD]) Es gibt aber auch einige Punkte, auf die wir durchaus mal schauen müssen – zum Beispiel die Werkstätten betreffend. In der Tat sind in Werkstätten viele Menschen beschäftigt, die am Arbeitsmarkt sonst vielleicht keine Chance hätten, einfach aufgrund der Schwere ihrer Behinderung. Trotzdem ist es schlichtweg einfach besser, dort einer geregelten Arbeit nachzugehen, einen geregelten Tagesablauf zu haben, als zu Hause zu sitzen und gar nichts zu machen. Nur – eine Einschränkung, auf die man schauen muss –: Für Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt zum Beispiel kein Mindestlohn. Es kann also Fälle geben – im Einzelfall liegt der Verdacht zumindest nahe –, in denen Menschen in den Werkstätten gehalten werden, weil es dort viel günstiger ist und weil diese Menschen auf die Arbeitskraft angewiesen sind. Es gilt, diese schwarzen Schafe herauszufiltern. Es gilt, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob dort Menschen arbeiten, die an anderen Stätten auf dem ersten Arbeitsmarkt vielleicht tatsächlich eine bessere Beschäftigung finden könnten, und ob dort womöglich ökonomische oder andere Überlegungen eine Rolle spielen, um die Werkstätten zu bestätigen. So oder so freue ich mich auf die Diskussion über ein wichtiges Thema im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig, dass wir gemeinsam daran arbeiten, Menschen mit Behinderungen noch besser in den Arbeitsmarkt zu bringen und ihnen dadurch eine Teilhabe an der Arbeitswelt zu ermöglichen. Ich glaube, dass man schon sagen darf, dass wir in der Sozialpolitik, in der Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren viele Ideen entwickelt haben. Ich möchte auch deutlich sagen, dass wir als Landesregierung einige davon umsetzen. (Lachen von Thorsten Klute [SPD]) Die Inklusionsinitiative, die wir mit vielen Verbänden – mit den Arbeitgebern, mit dem Handwerk usw. – abgesprochen haben, haben wir doch deswegen Landtag gemacht, weil sie sich an Arbeitgeber richtet und Arbeitgeber letzten Endes diejenigen sind, die Arbeitsplätze anbieten. Sie sind die Zielgruppe, die mehr Beschäftigung ermöglichen kann. Wir wollen eine veränderte Einstellung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erreichen, indem wir informieren, bei den Prozessen unterstützen und Ansprechpartner für konkrete Problemstellungen anbieten. Ich selbst bin bei einigen Arbeitgeberveranstaltungen zu diesem Thema gewesen. Man glaubt ja gar nicht, dass viele gar nicht wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es in diesem Bereich gibt – und das, obwohl wir Integrationsämter und all das schon sehr lange haben. Im Übrigen führt die Digitalisierung auch dazu, dass man bestimmte Behinderungen am Arbeitsplatz noch mehr, noch besser so ausgleichen kann, dass sie in Wahrheit gar keine Problematik mehr darstellen. Darüber muss man eben informieren. Auf der einen Seite zu sagen: „Wir finden keine Fachleute“, und auf der anderen Seite für dieses Thema nicht offen zu sein – gar nicht aus bösem Willen, sondern weil man irgendwie nicht dazu gekommen ist –, ist etwas, was wir unbedingt überwinden müssen. Das Zweite ist: Man sollte nicht vergessen, dass wir KAoA-STAR haben. Dadurch erhalten junge Menschen eine auf ihre Förderschwerpunkte ausgerichtete berufliche Orientierung – zum Beispiel, wenn sie aus Förderschulen kommen –, mit dem Ziel, den Weg in eine Ausbildung zu ermöglichen. Für die berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit Einschränkungen stehen innerhalb des Haushaltsansatzes „KAoA“ unverändert fast 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit den Partnern können insgesamt 7,1 Millionen Euro für diese Zielgruppe genutzt werden. Ich glaube auch, dass wir in Richtung der Fachpraktiker-Ausbildung weitermachen müssen. Mit der Fachpraktiker-Ausbildung ist für Menschen mit Behinderung grundsätzlich eine gute Aus- und Weiterbildungsstruktur mit abschlussorientierten Teilqualifizierungen gegeben. Unter Berücksichtigung der Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes sollen die Ausbildungsinhalte aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden. Dadurch wird ein Durchstieg in alle qualifizierten, bundesweit anerkannten Berufsabschlüsse unterstützt. Wir haben zum Beispiel zusammen mit der Landwirtschaftskammer und der IHK den Ausbildungsberuf „Fachpraktiker in der Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen“ geschaffen. Es gibt auch Angebote, die wir schon seit vielen Jahren kontinuierlich durchhalten. 100 zusätzliche Ausbildungsplätze gehören dazu. Man sollte auch nicht vergessen, dass wir für Menschen, die schon besonders lange Sozialleistungen beziehen, mit Blick auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt viele Modellprojekte 17.09.2025 haben. Sie wissen, dass das Stichwort hier vor Jahren war: Wir machen aus Passivleistungen Aktivleistungen. – Davon haben in Nordrhein-Westfalen bis jetzt immerhin rund 40.000 Menschen profitiert. Ich finde – das muss man auch mal sagen –, dass, wenn Arbeitgeber über fünf Jahre teilweise eine sehr hohe Förderung der Lohnkosten bekommen haben, klar sein muss, dass diese Arbeitgeber nach dieser Zeit auch eine gewisse Verpflichtung haben, zu Einstellungen zu kommen, bevor wir uns neue Modellprojekte überlegen. Irgendwann müssen solche Förderungen in Einstellungen münden. Das gilt für private Arbeitgeber, aber auch für Wohlfahrtsverbände und andere, die sehr stark von diesem Thema profitiert haben. (Beifall von der CDU und Dennis Sonne [GRÜNE]) Vor allen Dingen – um das noch mal klar zu sagen – ist es einfach nicht akzeptabel, dass bei den schwerbehinderten Menschen bzw. bei Menschen mit Beeinträchtigungen, die eine gute Berufsausbildung haben, in der jetzigen Lage des Arbeitsmarktes so wenig passiert. Ich finde, es gibt in der sozialen Marktwirtschaft auch eine Verantwortung der Arbeitgebenden, und die fordern wir, wie gesagt, mit unserer Initiative sehr stark ein. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/15584 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 13 Organisierten Missbrauch von Sozialleistungen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit konsequent bekämpfen – von Armutszuwanderung betroffene Kommunen besser unterstützen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/15600 Landtag Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der Abgeordneten Schneider das Wort.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehört zu den zentralen Errungenschaften der Europäischen Union. Diese wollen wir Freien Demokraten ohne Wenn und Aber verteidigen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Na ja!) Denn wir wollen gleichberechtigte Chancen auf Arbeit und Wohlstand für die Bürgerinnen und Bürger der EU. Gleichzeitig wollen wir aber keine Transferunion. Sozialpolitik ist und bleibt richtigerweise vorrangige Aufgabe der Mitgliedstaaten. Eine Wanderung in einen anderen Mitgliedstaat, nur um höhere Sozialleistungen zu erhalten, ist weder Gegenstand der Freizügigkeit noch der europäischen Verträge. Dies muss auch in der Praxis durchgesetzt werden. Ansonsten würde die Freizügigkeit selbst politisch diskreditiert, unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Missbrauchsfälle. Die scheidende Oberbürgermeisterin von Gelsenkirchen hat die Zuwanderung in die Sozialsysteme kritisiert: Sie sei zum Geschäftsmodell für Kriminelle geworden. Der Duisburger Sicherheits- und Ordnungsdezernent betonte, dass es nicht Sinn der EU-Freizügigkeit sei, wenn Menschen aus Südosteuropa von Kriminellen nach Duisburg gelotst würden, um hier Sozialleistungen zu kassieren. Auch die Bundesarbeitsministerin sprach schon von mafiösen Strukturen, die staatliche Unterstützungszahlungen letztlich in die Tasche von Kriminellen umlenken würden. Solche organisierten Strukturen stellen vor allem in Städten des Ruhrgebiets ein großes Problem dar, aber nicht nur dort. Die benachteiligten Menschen aus Südosteuropa werden angeworben und dann in überbelegten und maroden Immobilien untergebracht. Ihnen werden fingierte Arbeitsverträge für geringfügige Beschäftigungen oder Scheinselbstständigkeiten angeboten. Dann lässt man sie Sozialleistungen wie ergänzendes Bürgergeld oder Kindergeld beantragen. Den Großteil dieser staatlichen Leistungen behalten die kriminellen Hintermänner jedoch selbst. Menschen werden also ausgenutzt und zu Werkzeugen krimineller Machenschaften gemacht. Wir brauchen Arbeitsmigration. Der Großteil der Einwanderer aus Südosteuropa ist im Rahmen regulärer Arbeitsmigration nach Deutschland gekommen. Im Februar 2025 waren rund 685.000 Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien in Deutschland sozial-17.09.2025 versicherungspflichtig beschäftigt. All diese Menschen zahlen in das deutsche System der sozialen Absicherung ein und werden hier gebraucht. Der Missbrauch von Sozialleistungen ist jedoch nicht hinnehmbar. Unser Sozialstaat kann nur funktionieren, wenn Regeln gelten und Missbrauch spürbar geahndet wird. (Beifall von der FDP) Besonders problematisch ist es, wenn organisierte Strukturen gezielt staatliche Leistungen abschöpfen, während viele Menschen auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. Wer unser System derartig ausnutzt, gefährdet das Vertrauen in die Gerechtigkeit unseres Sozialstaats insgesamt. (Beifall von der FDP) Wir dürfen die Kommunen bei dieser Problematik nicht alleinlassen. Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch gibt es bereits seit 2019. Mit dem im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen entwickelte Modell MISSIMO sollen ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen aufgedeckt werden. Dazu muss es zwischen den beteiligten Behörden jedoch einen strukturellen Datenaustausch geben. Diesen scheuen viele Kommunen aber noch, sei es aus datenschutzrechtlichen Bedenken oder aufgrund des hohen Aufwandes, entsprechende Strukturen aufzubauen. Das Land muss die Kommunen bei der Implementierung daher noch besser begleiten und unterstützen und auf eine landesweite Umsetzung hinwirken. Zudem brauchen wir anstelle der erfolgten Kürzungen bei der integrationspolitischen Infrastruktur durch Ministerin Paul eine Ergänzung des kommunalen Integrationsmanagements um eine vierte Säule. Damit sollen gezielt Kommunen mit besonderen Problemlagen unterstützt und bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort gefördert werden. Auf europäischer Ebene muss sich die Landesregierung noch vehementer für eine Anpassung der Rechtsgrundlage zur Arbeitnehmerfreizügigkeit einsetzen, die dazu beiträgt, Missbrauch zu vermeiden. Sehr geehrte Damen und Herren, schützen wir unseren Sozialstaat, fördern wir reguläre Arbeitsmigration, bekämpfen wir konsequent kriminelle Systeme, die die wirtschaftliche Not von Menschen ausnutzen. Ich bin sehr gespannt auf die weitere Debatte in den Ausschüssen und danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Abgeordnete Fuchs-Dreisbach. Landtag

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Anke Fuchs-Dreisbach CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des FDP-Antrags „Organisierten Missbrauch von Sozialleistungen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit konsequent bekämpfen – von Armutszuwanderung betroffene Kommunen besser unterstützen“ erweckt bei mir erst einmal den Eindruck, die Landesregierung tue nichts gegen Sozialleistungsmissbrauch. Aber das stimmt doch nicht. Auch die Antragsteller haben das erkannt; auf den folgenden drei Seiten des Antrags stellen sie das auch fest. Nordrhein-Westfalen setzt seit Jahren auf wirksame Instrumente wie MISSIMO mit der Task Force NRW. Kommunen wie Leverkusen, Duisburg oder Wuppertal nutzen dieses Projekt bereits erfolgreich und decken damit Missbrauch auf. Kern von MISSIMO ist ein strukturierter Datenaustausch zwischen den beteiligten Ämtern der betroffenen Kommunen, der Familienkasse, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Jobcenter. Meldungen der Jobcenter über abwesende Familien mit Kindern werden erfasst und an Familienkassen und Kommunen weitergegeben. So können Melderegister bereinigt und Leistungsansprüche kritisch überprüft werden. Wird ein Missbrauch festgestellt, fließen die Informationen zurück an die Jobcenter. Der Austausch von Daten zwischen Melde- und Sozialbehörden hängt also nicht am fehlenden Willen des Landes, sondern an den teilweise bestehenden bundes- und europarechtlichen Vorgaben, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Doch mit MISSIMO helfen wir bei dieser Problematik und machen genau diese Vernetzung möglich. Um die Chancen des Projekts landesweit zu nutzen, haben Ministerin Scharrenbach und Minister Reul die Kommunen mit einem gemeinsamen Rundschreiben ermutigt, MISSIMO einzusetzen. Seither ist die Zahl der Durchführungen in den Städten und Kreisen gestiegen. Das zeigt: Wir unterstützen die Kommunen nicht nur punktuell, sondern schaffen Strukturen, die dauerhaft wirken. Ein gutes Beispiel liefert auch Gelsenkirchen. Dort gibt es seit 2021 in Zusammenarbeit mit dem MHKBD eine fälschungssichere Schulbescheinigung mit einem QR-Code. Laut einem WDR-Bericht wurden seit Oktober 2024 rund 1.500 Bescheinigungen geprüft, und keine davon war gefälscht. Genau auf solche praxisnahen Lösungen vor Ort setzen wir. Im Antrag steht weiter, dass die Stadt Münster auf MISSIMO verzichtet. Ja, das stimmt. Münster hat sich entschieden, MISSIMO nicht einzuführen. Das ist ein legitimer Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung, und wir respektieren die Entscheidungen der Kommunen, die diese Instrumente nicht einführen möchten. 17.09.2025 Wer im Übrigen pauschal die EU-Freizügigkeit verantwortlich macht, verkennt die Realität, denn zwei Drittel der Sozialleistungsbetrugsfälle betreffen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. EU-Zuwanderer, zum Beispiel aus Rumänien und Bulgarien, machen etwa 5,6 % aus. Zugleich gilt: Nordrhein-Westfalen kann, wie Sie wissen, nur begrenzt Einfluss auf die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit nehmen. Wir bringen uns über den Bundesrat dort ein, wo wir Handlungsbedarf sehen. Noch ein Punkt zum Kommunalen Integrationsmanagement, kurz KIM: Die Integration von Zugewanderten erfolgt in Nordrhein-Westfalen bereits über die Regelstrukturen des KIM, das rechtsübergreifende und bedarfsorientierte Beratung durch das KIM-Case Management sicherstellt, sodass wir eine zusätzliche vierte Säule für nicht erforderlich halten. Wir greifen außerdem bei Problemimmobilien durch und unterstützen die Kommunen dabei, solche unansehnlichen Plätze und Schrottimmobilien zu entfernen. Das wurde im FDP-Antrag auch anerkannt – immerhin. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Ich stimme Ihnen zu, dass es diesbezüglich Probleme in unserem Bundesland gibt. Die AfD schlägt daraus leider Kapital. Das ist auch ein Grund dafür, dass wir uns diesem Thema noch einmal verstärkt widmen. Wir stellen uns den Fragen der Armutsmigration, der Gerechtigkeit der Sozialsysteme und den Problemen durch Schrottimmobilien. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu, um darüber zu diskutieren. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Fuchs-Dreisbach. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Teschlade.

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Lena Teschlade SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute über den Antrag der FDP sprechen, dann sprechen wir nicht nur über Zahlen, über Sozialleistungen oder über kommunale Belastungen, sondern wir sprechen über Menschen – Menschen, die vornehmlich aus Südosteuropa zu uns kommen, und zwar nicht nur, weil sie arm sind, sondern weil sie in ihren Herkunftsländern teilweise systematisch diskriminiert werden, weil sie dort keine Chance auf ein würdevolles Leben haben, weil sie dort nicht sicher sind. Ich habe selbst als Sozialarbeiterin in Bosnien und in Serbien gearbeitet. Auch dort leben viele Roma unter ganz prekären Bedingungen und werden täglich Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Ich habe ihre Landtag Geschichte und ihre Lebensrealitäten gehört und auch vor Ort gesehen. Ich habe gesehen, wie tief die Diskriminierung reicht – in den Schulen, auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheitssystem und in der Gesellschaft. Wer dort als Roma geboren wird, wird oft von Anfang an ausgeschlossen, und wer sich dann entscheidet, zu gehen, tut das nicht leichtfertig. Es ist ein Schritt aus der Not heraus, aber auch in Hoffnung auf ein würdevolles Leben. Natürlich bringt Zuwanderung Herausforderungen mit sich, insbesondere für unsere Kommunen. Das ist völlig unbestritten. Es ist auch wahr, dass wir ein Problem mit mafiösen Strukturen haben, die diesen Staat systematisch ausbeuten. Aber wir müssen in der Debatte vorsichtig sein und Opfer und Täter klar voneinander trennen. (Beifall von der SPD und Gönül Eğlence [GRÜNE]) Daher warne ich eindringlich vor einer so angeheizten Debatte, denn mir läuft es jetzt schon kalt den Rücken herunter, wenn ich darüber nachdenke, welche menschenverachtende Rede Frau Seli-Zacharias gleich wieder halten wird, ohne jede Empathie und ohne jeden humanitären Anspruch, (Beifall von der SPD und von Gönül Eğlence [GRÜNE]) weil der AfD die Menschen völlig egal sind und Sie die Rede gleich wieder nur nutzen, um zu hetzen. Deshalb bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, sachlich zu bleiben, Herausforderungen ernst zu nehmen, aber unseren humanitären Kompass nicht zu verlieren. Wer Herausforderungen ernst nimmt, der muss auch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Wir haben als SPD in unserem Antrag zum Förderprogramm Südosteuropa ganz bewusst darauf abgezielt, die Kommunen langfristig zu entlasten und zu unterstützen. Wir wollten Integrationsprojekte fördern, Sprachkurse ausbauen, Beratungsangebote stärken. Wir wollen den Menschen helfen und gleichzeitig die Kommunen entlasten. Vielleicht sollten Sie mal zuhören bei der AfD, da kann man noch was lernen, und Ihr Dazwischengebrabbel nervt. (Beifall von der SPD – Zuruf Sven Werner Tritschler [AfD]) Doch dieser Antrag fand keine Mehrheit, und die FDP hat sich am Ende enthalten. Und jetzt kommt ein neuer Antrag, der sich vordergründig für die Kommunen stark macht. Wir stehen für eine Politik, die die Realität anerkennt und vor Herausforderungen nicht die Augen verschließt; für eine Politik, die die Kommunen stärkt, 17.09.2025 aber nicht auf Grundlage von Pauschalurteilen gegenüber ganzen Bevölkerungsgruppen oder angesichts des Verhaltens einiger Krimineller. Deshalb ist es gut, wenn wir das Thema im Ausschuss diskutieren, uns fachlich damit auseinandersetzen und gemeinsam nach Lösungen suchen, aber ohne Populismus. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Teschlade. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Eğlence.

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Gönül Eglence GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich muss wirklich sagen: Dass dieser Antrag die Unterschrift der FDP trägt, hat mich tatsächlich überrascht. Nach dem Lesen des Antrags frage ich mich allerdings nur noch eines: Geht es hier wirklich um Sozialpolitik? Dem Titel zufolge klingt es jedenfalls eher nach Stimmungsmache, auch wenn vorgegeben wird, die kommunale Unterstützung im Blick zu haben. Es wird deutlich, dass es nicht um soziale Gerechtigkeit geht, sondern um die Skandalisierung von Zuwanderung. Das kennen wir sonst von den politischen Rändern. Ja, es gibt Probleme mit organisiertem Missbrauch und sogenannten Schrottimmobilien. Anstatt allerdings die Täter in den Blick zu nehmen, zielt Ihr Antrag mindestens im Titel auf die Opfer ab. (Zuruf von Susanne Schneider [FDP]) Betroffen sind Menschen, die als EU-Bürger*innen das Recht haben, nach Deutschland zu kommen. Viele hoffen auf Arbeit und ein gutes Leben, landen aber in brüchigen Wohnungen und werden schamlos ausgenutzt. Die Aufgabe wäre, ihre Rechte zu schützen, aber Sie, liebe FDP, ziehen es vor, einen Generalverdacht gegenüber EU-Bürger*innen insbesondere aus Südosteuropa zu formulieren. (Zuruf von Susanne Schneider [FDP]) Damit stellen Sie letztlich eben doch die europäische Idee infrage. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Besonders irritierend ist: Sie fordern eine Anpassung der Rechtsgrundlagen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ist das ernsthaft die neue FDP-Linie? Ist das dieselbe FDP, die Freizügigkeit und offene Märkte bisher als Grundpfeiler verteidigte? Das liest sich nicht wie Liberalismus, das liest sich eher wie Populismus mit FDP-Logo. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag Auch Ihre eigenen Zahlen sprechen übrigens gegen die Dramatik, die Sie aufmachen. 140.000 Verdachtsfällen unrechtmäßiger Kindergeldzahlungen stehen 421 bestätigte Fällen im Bürgergeldbereich im Jahr 2024 gegenüber. Das wiederum zeigt: NRW hat das Problem erkannt – meine Vorrednerin von der CDU hat es erwähnt – (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Ja, ja! Absolut!) und handelt mit ordnungspolitischen Maßnahmen, mehrsprachiger Aufklärung und ressortübergreifender Zusammenarbeit. Beim Kindergeld greift nämlich das Modell MISSIMO. Daten aus Jobcentern, Familienkassen und Kommunen werden zusammengeführt, sodass unrechtmäßige Zahlungen rasch gestoppt werden. Auch im Bereich „Integration“ ist Ihr Antrag einfach unsachlich. Das Kommunale Integrationsmanagement – KIM – ist flächendeckend etabliert, gut finanziert und ermöglicht es Kommunen, eigene Schwerpunkte zu setzen – auch auf Südosteuropa. Zugewanderte erhalten durch das Case Management individuelle und rechtskreisübergreifende Beratung. Das ist echte Unterstützung. Das Modellprojekt „Südosteuropa“ war bewusst befristet. Kommunen legten Konzepte für die Überführung in die Regelstrukturen vor und erhielten zuletzt noch einmal 5,5 Millionen Euro jährlich. Heute bestehen landesweit starke Strukturen. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) KIM, Integrationszentren, Integrationsagenturen und auch die Migrantenselbstorganisationen sind ein Teil dessen. Wer aber organisierte Ausnutzung wirklich bekämpfen will, der muss Zoll, Wohnraumschutzämter und Sozialbehörden stärken, (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) kriminelle Vermieter belangen, Ausbeutung auf dem Arbeiterstrich beenden, Kindern Teilhabe ermöglichen. Doch in Ihrem Antrag findet sich nichts dazu – keine Stärkung der Jobcenter; keine Vorschläge für einen besseren Bildungszugang, faire Arbeit oder Gesundheitsversorgung. So bleiben Zugewanderte aus Osteuropa an den Rand gedrängt statt integriert; schutzlos ausgeliefert. Ihr Antrag ist sozialpolitisch substanzlos und integrationspolitisch brandgefährlich. Deshalb, liebe Kolleg*innen, stimmen wir der Überweisung zwar zu, inhaltlich lehnen wir diesen Antrag aber ab – nicht, weil uns Probleme egal wären, sondern weil wir Lösungen suchen und keine Sündenböcke. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) 17.09.2025

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Eğlence. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt die Abgeordnete Seli-Zacharias. (Zuruf von Markus Wagner [AfD] – Zuruf von Lena Teschlade [SPD])

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anscheinend kann es die SPD kaum abwarten, bis ich hier vorne stehe. Deswegen ist es mir heute ein Vergnügen, Ihnen noch einmal ganz kurz aufzuzeigen, warum Sie in Gelsenkirchen so abgestraft wurden. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: 500 Stimmen mehr als das letzte Mal! Das ist abgestraft?) Es ist dieser Realitätsverlust, der eigentlich von allen vorgetragen wurde, aber insbesondere von der SPD. (Zuruf von der SPD) Wie kann sich jemand, der kommunalpolitisch auf diese Art und Weise versagt, hier vorne hinstellen und sich fast unter Tränen wieder einmal – das kennen wir ja von der SPD – sagt: „Ich habe als Sozialarbeiterin selber in Rumänien und Bulgarien gearbeitet“? Die zentrale Frage muss doch sein: Wieso hat man überhaupt unterstützt, dass Rumänien und Bulgarien diesem Verbund beitreten? Das ist doch die erste Frage. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Als es dann so weit war – siebte EU-Erweiterung –, musste man sich doch eigentlich als glühender Europäer darauf vorbereiten, dass das die Konsequenz sein wird. Wir kennen die Zahl der Roma in dieser Region. Wir wussten, was passieren wird, wenn diese Gruppe die EU-Arbeitsfreizügigkeit für sich nutzt. Aber was niemand von Ihnen hier gerade erwähnt hat, ist die Tatsache, dass Sie den Hebel hatten – und nach wie vor haben –, bei der Krankenversicherung anzusetzen. Diese Menschen kommen ohne Krankenversicherung nach Deutschland. Das ist schon mal die erste Gesetzmäßigkeit, wo man eingreifen kann, weil sie damit eigentlich gar nicht in den Genuss der EU-Freizügigkeit kommen. Warum gibt es dann einen Minister Laumann, der sagt: „Ach Mensch, dann legen wir mal direkt ein Programm auf. Was macht das schon? Ihr habt keine Krankenversicherung? Das bezahlt natürlich der deutsche Steuerzahler für euch“? Damit lockt man Menschen ganz gezielt an. Warum zum Teufel richtet man in Nordrhein-Westfalen Clearingstellen ein? Das war ein Grund, warum wir in Gelsenkirchen von vornherein kommunalpolitisch gesagt haben: Eine solche Clearingstelle gehört abgeschafft. Sie ist ein Magnet; sie entwickelt Anziehungskraft auf diese Gruppe. Landtag Deswegen bin ich zwar positiv überrascht, dass die FDP plötzlich erkennt, wie wichtig das Thema ist, aber wo waren Sie denn im Rat der Stadt Gelsenkirchen? Wieso hat sich die FDP im Rat der Stadt Gelsenkirchen genau bei diesen Themen grundsätzlich immer so verhalten wie die SPD? Man hat immer nett gekuschelt, man hat grundsätzlich gesagt: Mensch, man darf doch diese Gruppe nicht als Vorwand nehmen, um die EU-Freizügigkeit infrage zu stellen. – Das tut ja keiner! (Zuruf von den GRÜNEN: Doch!) Rumänen und Bulgaren sagen von sich selbst: Ich möchte mit dieser Gruppe nicht in einen Topf geworfen werden. – Ich kenne viele Menschen, selbst in Gelsenkirchen, die sagen: Hört auf, uns in einen Topf zu werfen! Aber was macht gerade die Stadt Gelsenkirchen? Sie alle wurden gerade nicht müde, die Stadt Gelsenkirchen zu erwähnen. Ich glaube, das Trauma des politischen Erdbebens ist noch im Gedächtnis. Aber warum haben Sie gerade Gelsenkirchen so oft genannt, ohne nur im Ansatz zu erwähnen, was Gelsenkirchen vor allem unter SPD- und CDU-Führung macht? Gelsenkirchen richtet mobile Kitas ein, um unmittelbar vor dem Hauseingang von Roma-Menschen eine Kita anzubieten. Sagen Sie einmal einer Mutter, die 40 Stunden die Woche arbeitet: Wir bringen dir eine mobile Kita. – Sagen Sie einmal einer Mutter in Gelsenkirchen, sie kann in den Genuss einer mobilen Kita kommen. Für dieses Ungleichgewicht gibt es viele weitere Beispiele. Wir haben ein ganzes Referat, das sich nur noch damit beschäftigt, die Armutszuwanderung in Gelsenkirchen aufzufangen. Wir haben ganze Straßenzüge – da waren wir letztens mit Alice Weidel –, die vollkommen verkommen sind. Sie können durch ganze Stadtteile nicht mehr laufen, weil alles verkommen ist. Diese Menschen ziehen in die Häuser ein und reißen von innen alles raus. Was meinen Sie, was das mit den Anwohnern vor Ort macht, mit Menschen, die in der Nähe wohnen? Sie haben Angst, rauszugehen. Das ist eine unzumutbare Art und Weise zu leben. Es gibt Situationen, in denen schmeißen Menschen Kühlschränke aus dem vierten Stock. Das ist unfassbar. Wer sich hier vorne hinstellt und so tut, als sei die Realität nicht so, dem biete ich an: Kommen Sie doch mal mit. Ich führe Sie durch die Straßen. Kommen Sie mit und entscheiden Sie für sich, ob es schön ist, dort zu leben. Aber ich finde, man kann hier nicht was von Empathie faseln, wenn man keine Empathie mit den Menschen hat, die vor Ort tagtäglich mit dem Lärm, mit dem Dreck, mit den Ratten, mit diesen unzumutbaren Lebensbedingungen in einer Stadt mitten 17.09.2025 in Deutschland leben, aufwachsen und ihre Kinder dort großziehen müssen. (Beifall von der AfD) Also faseln Sie mir bitte nichts von Empathie. Das ist die Dreistigkeit sondergleichen. Jetzt noch ein ganz entscheidender Punkt für Gelsenkirchen. Wenn eine Stadt wie Gelsenkirchen, die ohnehin schon immer mit Zuwanderung zu kämpfen hatte und eine extreme Integrationsleistung aufbringen musste, dann noch am Ende des Tages über 10.000 Menschen aus dieser Gruppe auffangen muss, was glauben Sie denn, wie das dann im sozialen Frieden endet? – Das ist der Grund, warum uns vor allem Türken in Gelsenkirchen wählen, denn die sagen: Die SPD hat uns verraten. Punkt. (Beifall von der AfD – Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE] – Volkan Baran [SPD]: Das ist Anti- ziganismus! Nichts anderes! -Zurufe von Christian Loose [AfD])

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Rainer Schmeltzer

Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! (Unruhe – Glocke) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es steht doch außer Frage, dass unser Staat Vertrauen braucht. Es steht auch außer Frage, dass unsere sozialen Sicherungssysteme – auch in der Bevölkerung – Vertrauen und Akzeptanz brauchen. Ich glaube, dass wir über diese Frage reden müssen. Denn es ist ja unstreitig, dass es zurzeit Realität in der deutschen Gesellschaft – also in der hier lebenden Gesellschaft – ist, dass dieses Vertrauen bei einem Teil der Menschen nicht mehr da ist, und zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen. Ich glaube aber, wenn man sich dieses Thema des organisierten Sozialmissbrauches in Richtung Bürgergeld anschaut, dann muss doch erst einmal klar sein, wer die Opfer und wer die Schuldigen sind. Für mich ist völlig klar, dass diejenigen, die diese Menschen mit Scheinarbeitsverträgen oder mit kleinsten Arbeitsverträgen hierherlocken und sie dann zu überhöhten Mietspreisen in Schrottimmobilien unterbringen, die Täter sind und nicht diese armen Leute. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich finde, dieser Blickwinkel muss erst einmal klar sein. Wir haben es hier aus meiner Sicht – auch bei dem, was ich in den letzten Monaten darüber gelesen habe; es wird ja auch zunehmend zu einer politischen Debatte – teilweise mit Sicherheit mit einer organisierten Kriminalität zu tun. Landtag (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Die dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Aber zu einer Sache stehe ich auch – da unterscheide ich mich nicht nur ein bisschen, sondern fundamental von dem, was Sie gesagt haben –: Wenn die Leute hier sind, wenn die Kinder hier sind, dann bin ich ganz entschieden dafür, dass sie, solange hier sind, anständig behandelt werden. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Das hat auch mit unserem Menschenbild zu tun. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Mit Rechtsstaat- lichkeit! – Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Sie ver- gessen die anderen Menschen!) Denn ich finde, diese Kinder sind die Opfer. Deswegen müssen wir jetzt überlegen, wie wir diesen kriminellen Sumpf – wenn ich das mal so sagen darf –, austrocknen können. Wir dürfen nicht zulassen, dass es diese Zustände in ganzen Straßenzügen in Nordrhein-Westfalen gibt. Da müssen wir uns vielleicht auch alle ein bisschen vorwerfen, dass wir – egal aus welchen Gründen – es nicht früh genug zum Thema gemacht haben. Denn der Vertrauensverlust ist da. Deswegen bin ich dafür, dass man es sehr realistisch anpackt. Daher braucht man Jobcenter, das Land und die Kommunen, um systematisch vorgehen zu können. Dafür brauchen wir vor allen Dingen einen besseren Datenaustausch. Das haben wir mit den Jobcentern vereinbart, und es funktioniert zunehmend. Der zweite Punkt ist aber auch: Wenn die europäischen Gesetze so sind, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit zieht, wenn man Menschen mit Arbeitsverträgen von unter zehn Stunden in der Woche hierherholt, dann ist das ein schlechtes EU-Gesetz. Das muss man ganz klar sagen. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Das sagen wir seit Jahren!) Dann müssen wir – Land und Bundesregierung gemeinsam – jetzt dafür sorgen, dass wir dieses Gesetz in der Europäischen Union verändert bekommen. Ich stehe für Arbeitnehmerfreizügigkeit, auch aus Rumänien und Bulgarien. Da sind viele Menschen – etwa in der Landwirtschaft, in den Saisonbetrieben – ohne die wir es – seien wir einmal ehrlich – doch gar nicht erledigt bekommen. (Zuruf von der SPD: Ja, das stimmt!) Es ist aber auch völlig klar: Wenn ein EuGH – teilweise in Urteilen – bestätigt, dass mit fünf Wochenstunden schon die gesamte Arbeitnehmerfreizügigkeit greift und somit der gesamte deutsche Sozialstaat, dann ist das eine Situation, die wir in dieser Gesellschaft nicht wollen und nicht für richtig halten. 17.09.2025 Deswegen müssen wir gemeinsam sehen, dass diese Gesetze verändert werden. (Beifall von der CDU) Ein weiterer Punkt, den ich auch einmal ansprechen will – es ist ja nicht so, dass die Landesregierung diese Problematik nicht kennt –, ist, dass diese Schrottimmobilien teilweise auch in Besitz von diesen Banden sind. Auf der anderen Seite ist es so, dass diese Schrottimmobilien durch einen riesigen Strukturwandel entstanden sind und wir auch eine Abnahme der Bevölkerung haben. Deswegen ist es doch richtig, dass die Landesregierung – zum Beispiel auch Gelsenkirchen – Geld zur Verfügung stellt, damit Schrottimmobilien schlicht und ergreifend abgebrochen werden, sodass sie einfach verschwinden, weil sie nicht mehr gebraucht werden. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Immobilien, die so aussehen, wie man sie sich teilweise dort anschauen kann, die kann man nur noch abbrechen. Und dafür stellen wir 30 Millionen Euro zur Verfügung, damit über 3.000 Wohnungen abgebrochen werden können. Das ist auch dringend notwendig, denn ich bin der Meinung, dass Straßenzüge, die von solchen Schrottimmobilien geprägt sind, schlicht und ergreifend nicht zum deutschen Straßenbild gehören sollten. (Zuruf von der AfD: Enteignen ist richtig!) Deswegen bin ich dafür, Opfer und Täter schön zu unterscheiden, aber das Problem auch in aller Deutlichkeit, in aller Konsequenz anzupacken. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass der Minister seine Redezeit um 48 Sekunden überzogen hat. Ich sehe trotzdem keine weiteren Wortmeldungen. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/15600 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Integrationsausschuss, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: Landtag 14 Schwimmende Häuser in Nordrhein-Westfalen: Mit „Floating Houses“ neue Formen des Wohnens erforschen und möglich machen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/15589 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden sollen (siehe Anlage 1). Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/15589 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 15 NRW muss funktionieren – die Chemieregion Europas stärken, Standortbedingungen verbessern, Wohlstand der Zukunft schaffen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/15581 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Stinka das Wort.

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André Stinka SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit weit über 100.000 Beschäftigten, mit einer starken Zulieferund Abnehmerbranche, mit Weltmarktführern und hochspezialisierten Mittelständern ist die chemische Industrie in Nordrhein-Westfalen ein zentraler Grundpfeiler unseres Wohlstandes. Sie ist das industrielle Herz Deutschlands und damit Garant für gute Arbeitsplätze, für Innovation und wirtschaftliche Souveränität. Doch dieser Grundpfeiler gerät ins Wangen. Seit Jahren beobachten wir Produktionsrückgänge, Standortverlagerungen und einen Stellenabbau, nicht zuletzt bei Bayer, Evonik und Covestro oder INEOS Phenol in Gladbeck. Das sind nur Zahlen und Statistiken. Das sind aber auch Schicksale von Beschäftigten und Familien. Das ist ein tiefer Einschnitt in ganze Städte und Regionen unseres Bundeslandes. Gleichzeitig ist klar: 17.09.2025 Ohne eine starke Chemie- und Grundstoffindustrie gibt es keine Transformation, keinen Klimaschutz und keine Zukunftsperspektiven für die Industrie insgesamt. Denn die Chemie liefert Grundstoffe für nahezu alle Wertschöpfungsketten: leichte Kunststoffe für die Elektromobilität, Dämmstoffe für die energetische Sanierung, Vorprodukte für Batterien und Wasserstofftechnologien. Aber auch die Pharmaindustrie ist integraler Bestandteil dieses Ökosystems. Denn fast ein Fünftel der deutschen Pharma-Produktion findet bei uns in NRW statt. Wer Chemie schwächt, schwächt den gesamten Standort, und wer die Industrie aufgibt, macht Europa zum Spielball austauschbarer Dienstleistungen aus anderen Weltregionen. Unser Antrag zielt klar darauf ab: Wir brauchen eine aktive Industriepolitik, die nicht länger zusieht, sondern handelt, eine Politik, die Standortbedingungen verbessert, Wertschöpfung sichert und die Transformation zur Klimaneutralität in einem klaren Kurs begleitet. Wir als SPD-Landtagsfraktion benennen die entscheidenden Stellschrauben: Erstens. Unsere Unternehmen zahlen in Deutschland im internationalen Vergleich die höchsten Industriestrompreise. Das gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen. Darum fordern wir einen verlässlichen Industriestrompreis von 5 Cent pro Kilowattstunde für mindestens 80 % des Verbrauchs, und dies nicht nur für drei Jahre, sondern planbar und dauerhaft. Zudem müssen Stromabgaben gesenkt und Netzentgelte gedämpft werden. Direkteinleitung zu Windund Solarparks muss ermöglicht werden. Mit einem Landesprogramm „Direktstrom NRW“ wollen wir solche Projekte gezielt fördern. Zweitens. Ohne Wasserstoffleitungen, CO - Pipelines und leistungsfähige Stromnetze kann zukünftig kein Chemiepark betrieben werden. Wir schlagen vor, Chemieparks und Raffinerien als industrielle Transformationsgebiete im Landesentwicklungsplan auszuweisen – mit beschleunigten Genehmigungsverfahren und Priorität beim Anschluss an die Netze der Zukunft. Drittens. Wir wollen die Kreislaufwirtschaft stärken. Plastikmüll darf nicht länger im großen Stil exportiert werden. Wir brauchen eigene Kapazitäten in Nordrhein-Westfalen für mechanisches und chemisches Recycling. Unser Ziel: mindestens 20 % chemisches Recycling bis 2030, mindestens 50 % bis 2045. Dafür wollen wir großtechnische Pilotanlagen mit einem Programm Circular Scale Up fördern und mit Landesvergaben Mindestanteile an recyceltem Grundstoff vorschreiben, um den Markt für Rezyklate zu stärken. Viertens. Zukunftstechnologien wollen wir fördern. Investitionen in Batterierecycling, in industrielle Wärmespeicher und Power-to-Heat-Anlagen müssen Vor-Landtag rang haben. Klimaschutzverträge, sogenannte Carbon Contracts for Difference, dürfen nicht zusammengestrichen werden. Wir brauchen Planungssicherheit. Deswegen wollen wir ein eigenes Landesprogramm auflegen, um Unternehmen bei der Umstellung auf klimaneutrale Produktion zu unterstützen. Und letztlich ein wichtiger Punkt: Die Pandemie hat uns gelehrt, wie gefährlich Abhängigkeiten in der Arzneimittelversorgung sind. Deswegen schlagen wir mit einem NRW Pharma Invest gezielt Investitionen in neue Produktionslinien vor und wollen mindestens zwei neue Wirkstoffproduktionen im Land ansiedeln, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das alles sind konkrete Maßnahmen, die auch das Land anregen kann. Wir erleben zurzeit einen nicht geordneten Strukturbruch. Wir haben vom Ministerpräsidenten und von der Wirtschaftsministerin sicherlich immer wieder Papiere vorgelegt bekommen, nur fehlt es uns an Vehemenz und Gestaltungswillen dieser Landesregierung, sich für den Standort Nordrhein-Westfalen einzusetzen. Die SPD-Landtagsfraktion stellt heraus: NRW muss funktionieren. Das bedeutet: Wir wollen industrielle Wertschöpfung hierbehalten. Wir sorgen für bezahlbare Energie und verlässliche Rahmenbedingungen. Wir wollen Industrieland Nummer eins sein. Nur müssen wir noch einmal deutlich machen, wo Zukunftsfelder sind. In diese Zukunftsfelder muss der klare Pfad gehen. Klare und geordnete Strukturen und Prozesse sind notwendig. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, weil das einer der wichtigen Punkte ist, über die in den nächsten Jahren entschieden werden muss. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Franken. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Och, schön!)

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Björn Franken CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns eint die Erkenntnis, dass die chemische Industrie Wohlstand und Wertschöpfung, aber auch Innovation bedeutet, gerade bei uns in Nordrhein-Westfalen. Wir sind ein starkes Chemieland und vor allen Dingen der bundesweit größte Standort. Doch die wettbewerblichen Herausforderungen – wir alle wissen das – sind so groß wie wahrscheinlich nie in der Geschichte. Hohe Energie- und Rohstoffpreise, Instabilität von Lieferketten – der internationale Wettbewerb, speziell befeuert durch staatlich subventionierten Stahl aus China, belastet die chemische Industrie. 17.09.2025 Hinzu kommt, dass wir uns mitten in diesem Transformationsprozess hin zu einem klimaneutralen und modernisierten Industriestandort befinden. Erst Mitte August – Sie haben von Stellschrauben gesprochen, lieber Kollege Stinka – hat Ministerin Neubaur das Maßnahmenpapier „Nordrhein-Westfalen – Standort einer zukunftsfähigen und klimaneutralen chemischen Industrie“ vorgestellt. (Frank Sundermann [SPD]: Wenn es ein Pa- pier gibt, dann ist ja alles geregelt!) Es gibt 15 Seiten Konkretes, leider wenig Bilder, aber viel Inhalt. Dass Sie jetzt, vier Wochen später, mit einem Antrag daherkommen, der sich klar zur Chemieindustrie bekennt, ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, aber Sie kommen leider viel zu spät. Deswegen ist dieser Antrag überflüssig. (André Stinka [SPD]: Könnte am Inhalt liegen!) Ich sage es Ihnen mal konkret: Wir haben schon vor Jahren entsprechende Impulse von Düsseldorf in Richtung Berlin und in Richtung Brüssel gesendet. Auch hier im Plenum hatten wir schon viele konkrete Beispiele, also Anträge. Ich denke an unseren Antrag zum Industriestandort, in dem wir genau diese Themen bearbeitet haben. Im Ausschuss reden wir fast jedes Mal über die Lage in der chemischen Industrie. Ich helfe Ihnen noch kurz auf die Sprünge, was die letzten Jahre hier so passiert ist. Im Jahr 2023 hat unser Ministerpräsident die Chemieallianz mit initiiert. Ein Ministerpräsident hat deutschlandweit eine Allianz initiiert, damit die relevanten Akteure in der Branche gegenüber dem Bund ihre Belange klar machen und sich für die Branche einsetzen konnten. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Die Landesregierung hat 2024 in Brüssel sehr intensiv dafür geworben und dafür gekämpft, dass ein Brückenstrompreis kommt. Es war Ihr SPD-Kanzler Scholz, der im Wahlkampf das Versprechen abgegeben hat, einen Industriestrompreis einzuführen, dieses Versprechen aber niemals eingelöst hat. Es ist die CDU-geführte Bundesregierung, die die Weichen endlich stellt, um die energieintensiven Unternehmen zu entlasten. Das heißt konkret: die Entfristung der Stromsteuersenkung – eine lange Forderung für das produzierende Gewerbe –, der Zuschuss für die Betreiber der Übertragungsnetzwerke, die Abschaffung der Gasspeicherumlage und die Einführung des Industriestrompreises. Das alles sind natürlich nicht die finalisierten Lösungsstellschrauben, durch die alle Probleme auf einmal weggewischt werden, aber es ist endlich das Signal in die Industrie, dass die Bundesregierung anpackt, sich kümmert und wichtige Weichen stellt. Das ist ein ganz zentraler Impuls. Landtag (Beifall von der CDU, Jan Matzoll [GRÜNE] und Frank Jablonski [GRÜNE]) Ein weiterer wichtiger Schritt in Nordrhein-Westfalen hin zu bezahlbaren Energiepreisen ist natürlich auch die CO -neutrale Stromerzeugung. Wir bauen konsequent erneuerbare Energien aus und setzen dabei auch auf grundlastfähige, moderne Gaskraftwerke. (Frank Sundermann [SPD]: Aha!) Denn nur wenn es uns gelingt, den zentralen Standortfaktor, den Strompreis, zu verbessern, wird die Wettbewerbsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland wieder erhöht. So werden wieder Arbeitsplätze und Wohlstand entstehen. Abschließend möchte ich noch kurz und knapp mit den Punkten in Ihrem Antrag aufräumen. Erstens. Ein Programm „Direktstrom.NRW“ braucht es nicht, da wir mit unserer Energie- und Wärmestrategie bereits die Direktversorgung als Potenzial für den wettbewerbsfähigen Energiepreis benannt haben. Das Thema ist also erledigt. Zweitens. Die Fördergrenze des Programms „NRW.BANK.Invest Zukunft“ können wir nicht anheben. Wir beauftragen die NRW.BANK mit bestimmten Förderaufgaben. Die tatsächliche Ausgestaltung regeln nicht wir. Drittens. Grundsätzlich ist es weder zielgerichtet noch sinnvoll oder finanziell irgendwie durchzuhalten, dass das Land parallel zu Bundesförderprogrammen gleiche Programme obendrauf setzt und damit noch mehr Bürokratie schafft. Viertens. In dem EFRE-Programm „Produktives.NRW“ fördern wir bereits industrielle Demonstrationsvorhaben wie zum Beispiel im Bereich des chemischen Recyclings und der CO -Auffangtechnologie. Fünftens. Wir haben hier im Hohen Haus bereits einen Antrag unserer Koalitionsfraktion zur Kunststoffindustrie und auch zum chemischen Recycling verabschiedet. Lieber Kollege Stinka, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, es ist gut, dass Sie die Probleme der chemischen Industrie erkannt haben. Ihre heutigen Ideen setzen wir bereits um. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Franken. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Matzoll.

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Jan Matzoll GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die chemische Industrie ist ein essenzieller Baustein unserer nordrheinwestfälischen Wirtschaft. Das haben wir heute schon einige Male gehört. Über 100.000 Menschen arbei-17.09.2025 ten direkt in der Chemiebranche. Weit mehr Arbeitsplätze hängen unmittelbar bzw. mittelbar an der Chemie in NRW. Mit mehr als 450 Unternehmen ist NRW der führende Standort der Chemieindustrie in Deutschland. Das ist in dieser Konzentration sogar einzigartig in ganz Europa. Nordrhein-Westfalen ist Heimat von 7 der 20 umsatzstärksten Chemieunternehmen in Deutschland sowie von vielen mittelständischen Unternehmen, darunter Weltmarktführer und Hidden Champions. Es bedarf keiner frauenfeindlichen und ableistischen Sprüche des bayerischen Wurstfluencers, um die Wichtigkeit deutscher Industriezweige zu unterstreichen. Die Zahlen sprechen für sich. Ebenso ist aber festzuhalten, dass die Chemiebranche unter enormem Druck steht. Hohe Energie- und Rohstoffpreise, eine unsichere Weltlage, instabile Lieferketten, aber auch strukturelle Probleme und der Investitionsstau fordern die Branche tagtäglich heraus. Lieber André Stinka, liebe SPD-Fraktion, ich stimme mit Ihnen in Ihrer Analyse der aktuellen Situation der Chemiebranche in einigen Teilen überein. Für die Zukunftsfähigkeit der Chemieindustrie brauchen wir kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung, um die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten und auf dieser Basis Investitionen in technologische Innovationen und klimaneutrale Geschäftsmodelle überhaupt erst wieder zu ermöglichen. Der vorliegende Antrag ist dabei aber nur bedingt hilfreich. (Dietmar Brockes [FDP]: Was macht ihr denn?) Ein Großteil der von Ihnen geforderten Maßnahmen richtet sich an die Bundes- bzw. EU-Ebene. Andere Forderungen werden bereits von der schwarz-grünen Landesregierung umgesetzt. (Dietmar Brockes [FDP]: Nein!) Nehmen wir zum Beispiel die Aufforderung an die Landesregierung – ich zitiere –, „sich beim Bund und der EU-Kommission für die Einführung eines Industriestrompreises“ einzusetzen. Liebe SPD, darf ich Sie daran erinnern, dass sich diese Landesregierung, insbesondere in Person der Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, seit Langem für einen Brückenstrompreis einsetzt? Darf ich Sie daran erinnern, dass der ehemalige grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck einen Brückenstrompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde wollte? Darf ich Sie, liebe SPD, daran erinnern, dass es der SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz war, der einen solchen Brückenstrompreis in der letzten Legislatur als – ich zitiere – „Dauersubvention […] mit der Gießkanne“ bezeichnete und befürchtete, dieser sei – ich Landtag zitiere – „ökonomisch falsch, fiskalisch unsolide und würde sicherlich auch falsche Anreize setzen“? Scholz hat, wenn er nicht gerade Sonntagsreden im Wahlkampf vor der IGBCE oder der IG Metall gehalten hat, den Brückenstrompreis, den Industriestrompreis stets abgelehnt. Nun ist die SPD erneut in der Bundesregierung. Allerdings scheint der Einfluss der NRW-SPD auf den Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil begrenzt zu sein, sonst müsste es nicht die Landesregierung sein, die das Projekt ohnehin und bekanntermaßen unterstützt und zum Handeln auffordert. Noch eine kurze Anmerkung: Die EU hat mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework bereits die notwendige Grundlage geschaffen. Was fehlt, ist die Entscheidung der Bundesregierung. Liebe SPD, vor einigen Wochen hat das NRW-Wirtschaftsministerium das Strategiepapier zur Zukunft der chemischen Industrie mit 20 Maßnahmen für eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und zukunftsfähige Chemieindustrie veröffentlicht. Björn Franken hat es eben auch schon erwähnt. Wir stärken Kunststoffrecycling und Kreislaufwirtschaft mit gezielten Förderprogrammen. Wir fördern den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur. Wir bereiten uns aktiv auf CO -Abscheidung, -Nutzung und - Speicherung vor, um nur einige Beispiele zu nennen. Unser Ziel, das Ziel der Landesregierung ist es, der Chemieindustrie den Rahmen und die Unterstützung zu geben, sich zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen. Das ist ambitioniert, ökologisch notwendig und ökonomisch richtig. Wir brauchen die chemische Industrie als Innovationsmotor und Arbeitgeber. Wir brauchen die Chemieindustrie tagtäglich in unserem Alltag. Bevor wir morgens aus dem Haus gehen, haben wir die Errungenschaften der chemischen Industrie bereits dutzendfach erlebt – wenn der Wecker klingelt, wenn wir uns von unserer Matratze aufsetzen, wenn wir uns die Zähne putzen, uns waschen, duschen, pflegen, in frisch gewaschene Kleidung schlüpfen. Gerade in der heutigen Zeit ist es noch viel mehr als das. Die chemische Industrie ist die Grundlage für eine resiliente Wirtschaft in einem geopolitischen Chaos. Die chemische Industrie ist die Grundlage dafür, dass die Zeitenwende nicht nur Rhetorik bleibt, sondern auch Realität werden kann. Die Zukunftsfähigkeit der chemischen Industrie hängt maßgeblich vom Gelingen der Transformation ab. Um diese zu ermöglichen, brauchen wir stabile politische Rahmenbedingungen. Und da, liebe SPD, sehen wir noch einmal auf die Bundesebene, wo Sie gemeinsam mit der Merz-CDU alle Möglichkeiten hätten, für eben diese stabilen und 17.09.2025 verlässlichen Rahmenbedingungen zu sorgen: Industriestrompreis, niedrige Netzentgelte, Verlässlichkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Verlässlichkeit für die Wirtschaft und Industrie in der Transformation. Was passiert da aber aktuell? Das genaue Gegenteil. Dagegen stehen wir auf Landesebene verlässlich an der Seite der chemischen Industrie. Wir sorgen für stabile politische Rahmenbedingungen. Wir sorgen mit gezielten Förderprogrammen für Investitionssicherheit. Wir sorgen für eine klimaneutrale und zugleich wettbewerbsfähige Zukunft in NRW. Dieser Antrag der SPD hilft der chemischen Industrie nur bedingt weiter. Ich freue mich aber dennoch, mit Ihnen darüber im Ausschuss weiter zu diskutieren. Der Überweisung stimmen wir natürlich gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Matzoll. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es freut mich ja, dass bei allen hier im Raum mittlerweile angekommen ist, welch wichtiger Teil die Chemieindustrie für Nordrhein-Westfalen ist. Sie sorgt nicht nur für Arbeitsplätze, sondern ist auch ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Wertschöpfungskette, die in viele andere Bereiche tief hineinwirkt. Herr Kollege Matzoll, ich finde das schon schön, dass Sie betonen, dass manche Produkte und auch die frisch gewaschene Kleidung am Morgen bei den Grünen so gewollt sind und die Chemieindustrie dazu einen wichtigen Beitrag leistet. (Heiterkeit und Beifall von Ralf Witzel [FDP] und Franziska Müller-Rech [FDP] – Zuruf von Dr. Robin Korte [GRÜNE]) Es ist wichtig und richtig, dass wir heute über die wirtschaftspolitische Notwendigkeit der Chemieindustrie reden, denn Tausende Arbeitsplätze sind in den letzten Jahren aus Nordrhein-Westfalen abgewandert. Frau Ministerin Neubaur, ich habe bis heute nicht gesehen, dass Sie eigene Anstrengungen unternommen haben, um diese Arbeitsplätze wieder nach Nordrhein-Westfalen zurückzuholen. Die SPD-Fraktion legt einen Antrag vor, dessen Inhalt wir in einigen Punkten durchaus teilen – wie Bürokratieabbau, Planungsbeschleunigung, Absenkung der Stromsteuer und Abgaben. Bereits bei diesen Punkten zeigt sich leider, liebe Kollegen, wie ernst Sie es meinen. Landtag Sie fordern die Landesregierung, Schwarz-Grün, auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Stromsteuer gesenkt wird. Diese Landesregierung soll den SPD-Finanzminister Lars Klingbeil – immerhin SPD-Parteivorsitzender und Vizekanzler – ansprechen, damit dieser die Stromsteuer senkt. Warum sprechen Sie nicht einfach selbst mit ihm? Vielleicht liegt es daran, dass im Bund die zugesagte Absenkung der Stromsteuer bekanntermaßen leider ausbleibt. Deshalb stellen sich auch zu Recht viele Bürgerinnen und Bürger die Frage, wie ernst es die SPD-Fraktion denn mit konkreten Entlastungen wirklich meint. Mit Blick auf die weiteren Forderungen der SPD-Fraktion, wird eines sehr deutlich: Sie setzen vor allem immer wieder auf Förderpolitik, Förderprogramme und Planwirtschaft, anstatt endlich echte Standortpolitik zu betreiben. Diese, Frau Ministerin, vermisse ich auch von Ihnen. So wie Sie zeigen auch Ihre Fraktionen von CDU und Grünen wieder nur nach Brüssel und Berlin, statt endlich hier im Land ihre Hausaufgaben zu machen. (Beifall von der FDP) Ich komme auf den SPD-Antrag zurück. Sie setzen sich zum Beispiel für eine Zielvorgabe beim chemischen Recycling ein, also für Planwirtschaft, anstatt die Bedingungen für chemisches Recycling zu verbessern. Wir Freie Demokraten haben dagegen einen ganz konkreten Antrag mit vielen guten Vorschlägen gemacht, den Sie, liebe Kolleginnen von der SPD, aber auch von CDU und Grünen, abgelehnt haben. Deshalb war dieses Strategiepapier, das Sie, lieber Kollege Franken, eben genannt haben, als Sie auf chemisches Recycling eingegangen sind, ein reines Lippenbekenntnis. Schauen Sie sich Ihren Antrag von CDU und Grünen bitte noch einmal an: man sollte, man müsste etc. – nichts Konkretes, was wirklich zur Realisierung führen würde. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Ein weiteres gutes Beispiel aus dem Antrag ist der geforderte Industriestrompreis. Das klingt erst einmal interessant. Aber am Ende bedeutet es Subventionen. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Immer „aber“!) Es bedeutet Subventionen, die von allen anderen Steuerzahlern finanziert werden müssen, also auch von den kleinen Betrieben und Mittelständlern, auch aus den kleinen und mittelständischen Betrieben der Chemieindustrie, die selbst unter hohen Energiekosten leiden. Das ist weder fair noch nachhaltig. Nachhaltig wäre, die Stromsteuer und Abgaben für alle Unternehmen spürbar zu senken, statt nur einigen wenigen Unternehmen kurzfristige Rabatte zu gewähren. Doch genau daran scheitert es im Bund 17.09.2025 bekanntlich. Daran sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, nicht ganz unschuldig. Die SPD hat aber auch gute Forderungen aufgeschrieben. (Frank Sundermann [SPD]: Aha!) – Ja, ich bin gar nicht so. (Frank Sundermann [SPD]: Abends wieder gütig!) So teile ich beispielsweise die Auffassung, dass wir einen technologieoffenen Umgang mit Wasserstoff forcieren müssen, bis es grünen Wasserstoff endlich in ausreichenden Mengen gibt. Dazu habe ich eben noch die Staatssekretärin beim BDEW gehört, die das auch wollte. Wer aber verhindert seit Jahren – auf Bundesebene und auch hier im Land –, dass wir beim Wasserstoff vorankommen und erst mal auf blauen Wasserstoff setzen, bis wir ausreichend grünen Wasserstoff haben? Natürlich die Grünen. Ich komme zum Ende. Wir müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen verbessern, um für Unternehmen ein attraktiver Standort zu bleiben. Damit sichern wir Arbeitsplätze und den sozialen Zusammenhalt. Deshalb sind nicht alle Vorschläge der SPD schlecht. Daher freue ich mich auf die weitere Beratung. Natürlich stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Durch die Übergabephase hier im Präsidium hatte der Kollege Brockes 30 Sekunden länger Zeit für seine Rede. Das ist aber ja nicht schlimm; er hat sie klug genutzt. (Lachen von Christian Berger [CDU] und Frank Sundermann [SPD] – Frank Sunder- mann [SPD]: Na ja!) Jetzt spricht für die Fraktion der AfD Herr Loose. Bitte sehr. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Dafür redet er 30 Sekunden weniger lang! – Zuruf: Er kann auch schneller!)

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Industrie wird nicht von außen angegriffen. Sie wird von innen zerstört – politisch gesprochen, ermordet. Die Täter sitzen in Berlin und Brüssel: Merz, Klingbeil und Frau von der Leyen. Hier in NRW leisten Wüst und Neubaur Beihilfe zu dieser Zerstörung. (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Die Opfer sieht jeder, vor allem in der Chemie: Duisburg und Krefeld-Uerdingen – mit Venator in der Insolvenz. In Krefeld-Uerdingen hat LANXESS 2025 Landtag die Hexan-Oxidationsanlage geschlossen. Deutschlandweit schließt Trinseo die Polycarbonat-Produktion in Stade. BASF fährt Anlagen in Ludwigshafen herunter. Evonik streicht in Deutschland Tausende Stellen. Das sind Familien, nicht Zahlen. Es sind die Menschen und die Familien, die leiden. Warum passiert das? Erstens. Die Mordwerkzeuge – politisch gesprochen – heißen CO -Steuern und Abgaben. Energiepreise liegen in Deutschland auf Rekordniveau. Dafür herrscht aber jederzeit die Angst, dass die Firma ihre Anlage schließen muss, weil gerade der Wind nicht weht. Steuern treiben die Gaspreise, treiben die Preise für Benzin und Diesel. Dadurch steigen die Transportkosten. Jede Tonne Chemie kostet damit extra. Zweitens: Biozid-Verordnung ohne Maß. Alltagssprays werden wie Gefahrgut behandelt. Wegschließen, beraten, protokollieren – das gilt selbst für das Insektenspray für 3,95 Euro beim Drogeriemarkt. Fragen Sie vielleicht einfach mal SC Johnson hier in Erkrath. Drittens: Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten. Da sind wir bei Frau von der Leyen in der EU – Akten statt Aufträge, Haftung statt Innovation. Ein Beispiel, was diese Richtlinie bedeutet: Chemiebetriebe setzen Sojaöl als PVC-Weichmacher ein. Wenn der Betrieb dieses Sojaöl aus Südamerika importiert, muss er jetzt belegen, dass für die Sojaplantage kein Baum gefällt wurde. Dafür muss er nun die GPS-Koordinaten jeder Anbauzelle dokumentieren. Wie irre ist so etwas? Wenn auf dieser Anbauparzelle in den letzten vier Jahren Wald gerodet wurde, ist die Ware in der EU nicht mehr zulässig. Das ist Berichts-, das ist Prüfaufwand quer durch die ganze Lieferkette. Und glauben Sie wirklich, dass dadurch irgendein Baum weniger gefällt wird? Was machen denn die Chinesen? Die kaufen einfach das Sojaöl von der Plantage, wo vorher der Wald stand. Ihre Weltrettung funktioniert nur für kleine Gehirne, aber nicht in der großen, weiten Welt. Zum Strom: Heute zahlen viele energieintensive Betriebe mehr als 10 Cent je Kilowattstunde. Wettbewerbsfähig wäre ein Preis von 5 Cent. Das hatten wir bis zum Jahr 2019, bis Sie Ihre CO -Ideen wieder ausgeweitet hatten – auch in der EU mit der Marktstabilitätsreserve. Auch die Russland-Sanktionspolitik treibt die Preise nach oben. Gas ist nicht nur Brennstoff für die Stromerzeugung, es ist auch Einsatzstoff für die Chemie. Die Sanktionen gegen Russland haben nicht Russland in die Knie gezwungen, sondern unsere eigenen Werke, die dann schließen. Die Leidtragenden sind unsere Arbeiter und ihre Familien. 17.09.2025 Die SPD versucht jetzt weiter, mit einer Besteuerung von Luft das weltweite Wetter zu steuern. Die SPD will mit ihrem Antrag neue Subventionen verteilen. Sie fordert Quoten für Produkte. Sie will einen Sonderstrom für die Industrie einführen. Die SPD doktert damit an Symptomen herum, statt die Ursachen zu bekämpfen. Wir dagegen schaffen gut bezahlte Arbeitsplätze mit bezahlbarer Energie, weniger Auflagen und schnellen Entscheidungen. Unser Gegenentwurf: einfach und wirksam die Energiewende beenden, CO - Strafpreise abschaffen, Strom dauerhaft bezahlbar machen, und zwar für alle, Kernkraft reaktivieren, Kohlekraft sichern – erst Grundlast; dann können Sie mit Ihren Träumereien wie Windkraft oder PV-Anlagen ankommen, aber nicht andersherum – und Kühlturmsprengungen stoppen. Wir brauchen einen Schutz von Volksvermögen. Diese Zerstörung durch Politiker, die noch nie in der freien Wirtschaft gearbeitet haben und jetzt Kühltürme sprengen lassen, muss endlich aufhören. (Beifall von der AfD) Ganz im Gegensatz zu Ihnen, Herr Brockes von der FDP, wollen wir keine Wasserstoffsubventionen, egal ob für blaues, grünes, weißes oder sonst welches Wasserstoffgas. Kein Milliardengrab für Ihre Luftschlösser! Wir wollen allgemein entlasten, statt einzelne Branchen zu subventionieren. Stromsteuer und Abgaben runter, Netzentgelte dämpfen, und zwar für alle Betriebe und Haushalte! NRW kann Chemie, wenn man es lässt. Wir werden das mit günstiger Energie und schlanken Verfahren möglich machen. Freiheit statt Planwirtschaft! Denn wir bringen unserer Bevölkerung Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! An alle in diesem Saal, die Recht von Unrecht unterscheiden wollen und wissen, dass das manchmal anstrengend ist, und an alle, die verstehen, dass Anstand ein Wert ist, der uns als Demokratinnen und Demokraten zusammenhält: (Beifall von Christina Osei [GRÜNE]) Ja, wir erleben harte Unterschiede mit Blick auf die Zeit, in der wir gerade leben. Ja, es ist das gute Recht der Opposition, die Landesregierung dafür zu kritisieren, wie sie versucht, in dieser Situation einen Rahmen zu schaffen, der den 100.000 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen eine Zukunftsperspektive eröff-Landtag net, damit die Unternehmen hier investieren und die guten Arbeitsplätze auch in Zukunft hier entstehen und erhalten bleiben. Ich will aber allen gegenüber, die meine Arbeit in der Landesregierung kritisieren, ganz deutlich wertschätzen, dass Sie – politisch gesprochen – davon absehen, von – ich zitiere – Mord und Mordwerkzeugen zu reden, wenn es um politische Maßnahmen geht, mit denen versucht wird, einen Rahmen für eine Gesellschaft zu schaffen, die in einer sozialen Marktwirtschaft zusammenhalten und sich dem internationalen Wettbewerb stellen muss, wie sie das jahrzehntelang in dieser krassen Form nicht tun musste. Ich möchte mich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie Anstand hochhalten. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Zu Ihrem Redebeitrag, lieber Herr Brockes, möchte ich richtigstellen, dass die Frage von grünem Wasserstoff keine Zielperspektive ist, die Sie in der Landesregierung als Spaltpilz zwischen CDU und Grüne setzen können. Wir im Land, aber auch in Regierungsverantwortung im Bund haben versucht, bei der Europäischen Kommission genau die lange Leine zu bekommen, die über Pragmatismus bei den Farben auf dem Weg zum grünen Wasserstoff das ermöglicht, was notwendig ist. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Es gilt nämlich, den besten Weg zu finden, damit sich am Ende der Wasserstoff mit seiner Infrastruktur so finanzieren lässt, dass er als Teil einer Transformation mit grünen Molekülen die Wettbewerbsfähigkeit unserer chemischen Industrie sicherstellt, sodass sie in Nordrhein-Westfalen, im Herzen Europas, bleiben kann. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Das Strategiepapier von Mitte August wurde jetzt mehrfach angesprochen. Es enthält natürlich Maßnahmen, die wir in Nordrhein-Westfalen aktiv begleiten. Ich will als ein Beispiel die Infrastruktur der CO - Pipelines nennen. Das entsteht nicht von allein. Den Vorschlag, es über die Regionalpläne zu machen, könnte man umsetzen. Wir haben das nur nicht mehr nötig. Denn wir sind schon heute in den Verfahren so weit, dass eine Umsetzung durch unsere Behörden schnell und zügig gelingen kann, sobald der Bund die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen hat, überhaupt wieder Kohlenstoffdioxid transportieren zu dürfen. Wir bereiten unsere Genehmigungs- und Planungsbehörden darauf vor, dass die Infrastruktur stimmt, damit darauf basierend dann Innovationen stattfinden. Zu den Fördermitteln für den Aufbau von Batterie-Recyclinganlagen: Wir machen das in Nordrhein-Westfalen bereits ganz gut, wie ich finde, auch wenn 17.09.2025 ich immer den Anspruch habe, dass wir besser werden. Wir unterstützen diejenigen, die an den Hochschulen und an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zum Beispiel in Aachen, in Köln oder im Ruhrgebiet daran forschen, wie Kreislaufwirtschaft sowie Einsatz und Erfindung von neuem Material helfen können, dass unsere Chemieindustrie mit den innovativsten Technologien die Wachstumsimpulse setzt, die erstens Arbeitsplätze schaffen, zweitens gute Steuereinnahmen für die öffentliche Hand bieten und drittens eine Chemieindustrie zukunftsfähig machen, weil sie innerhalb der Grenzen des Planeten erfolgreich wirtschaften kann. Das wiederum ist so attraktiv, dass zum Beispiel im CHEMPARK Dormagen das Unternehmen cylib, ein Spin-off der RWTH Aachen, gerade zig Millionen einsammelt, weil das Verfahren und die Innovation so attraktiv sind. Nordrhein-Westfalen soll auf den Zukunftsfeldern mit dem, was die Chemie des 21. Jahrhunderts sein kann und aus meiner Sicht gerade auch mit Impulsen aus Nordrhein-Westfalen sein muss, stark sein. Das können wir mit Innovationsförderung und Förderung von Start-ups bewirken. Hier setzen wir Wachstumsimpulse. Wir sind gerne bereit, das in weiteren Beratungen mit Ihnen im Ausschuss zu vertiefen. Darauf freue ich mich. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/15581 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Neinstimmen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist so beschlossen. Ich rufe auf: 16 Klare Trennung: Keine religiösen Gebetsräume an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/15599 Ich eröffne die Aussprache. Franziska Müller-Rech hat für die Fraktion der FDP das Wort. Bitte. Landtag

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Franziska Müller-Rech FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Kleine Anfrage der SPD-Kollegen hat ergeben, dass an 176 Schulen in NRW in der Schule ein Raum separiert wird – nicht für den Unterricht, sondern für das Gebet. Diese Gebetsräume sollen für alle Konfessionen offen sein. In der Schule, einem Ort, an dem Neutralität und Zusammenhalt an erster Stelle stehen sollten, wird der Religion im wahrsten Sinne des Wortes ein besonderer Raum gegeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle sind für Religionsfreiheit. Man muss aber auch ehrlich benennen, was offensichtlich ist: Das Thema „Religion“ bringt heute mehr denn je Konfliktpotenzial überall dorthin, wo es eingeladen wird. Zusätzliche Konflikte brauchen wir in der Schule nicht, insbesondere nicht in einer Situation, in der wir in den Schulen schon genug Herausforderungen und Probleme haben, zum Beispiel den Raummangel. (Beifall von der FDP – Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) – Herr Kollege, Sie haben vielleicht im Antrag gelesen, dass es um öffentliche Schulen geht. Ich kläre gerne auf und fahre jetzt in meiner Rede fort. Die Ministerin sagt: Die Schulen sollen selbst entscheiden, ob sie Gebetsräume einrichten wollen oder nicht. – Das klingt vielleicht erst einmal nach Freiheit, ist aber bei genauerem Hinsehen Feigheit. Mal wieder wird Verantwortung abgeschoben, einfach von oben runter auf die Schulen. Überlastete Schulleitungen müssen Konflikte austragen, denen die Landesregierung einfach aus dem Weg gehen will. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Ministerin Ge- bauer!) Ich erinnere an einen Fall in Neuss. Drei Jugendliche wollten einen Gebetsraum an ihrer Schule einrichten. Die Schulleitung musste sich damit herumschlagen, weil die Ministerin von oben keine Richtung vorgeben wollte. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Immer Frau Ministerin Gebauer?) Schulfreiheit heißt: pädagogische Freiheit, organisatorische Freiheit. Aber Grundsatzfragen zur Neutralität muss immer noch die Politik und muss immer noch die oberste Dienstherrin klären. (Beifall von der FDP – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Es geht eben nicht darum, das Recht auf Religionsfreiheit zu diskutieren. Das wird von uns absolut nicht infrage gestellt. Aber Schulen sind Lernorte. Wer einer Religion angehört, angehören möchte, wer beten will, hat im privaten Raum jede Gelegenheit dazu. Aber dafür brauchen wir keine Gebetsräume an öffentlichen Schulen. 17.09.2025 Das gilt insbesondere, weil wir doch gerade in diesen Zeiten sehen, dass konservativ ausgelegte Religion regelmäßig Konflikte provoziert. Und ja, wir müssen das Kind auch beim Namen nennen. Die streng konservative Auslegung des Islam führt zu immer mehr Konflikten in unseren Schulen bis hin zum Islamismus. (Beifall von der FDP – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE]) Um beim Beispiel Neuss zu bleiben: Da wurden Medienberichten zufolge Mitschülerinnen drangsaliert, dass sie doch unbedingt ein Kopftuch tragen müssten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Einzelfall. In dieser Gemengelage Gebetsräume an Schulen einzurichten oder weiterhin zuzulassen, ist ein Zeichen von falsch verstandener Toleranz. (Beifall von der FDP) Die Landesregierung verliert die Kontrolle über die Konfliktlage in unseren Schulen. Diese Konflikte belasten die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte zusätzlich. Dann muss man doch praktisch denken und hier einfach mal mutig sein und Prioritäten setzen. Es gibt für jede Religion nahezu überall Gebetshäuser, Kirchen, Moscheen, Synagogen, die in der Freizeit wunderbar genutzt werden können. Wieso soll Schule das jetzt auch noch regeln? Wieso soll Schule dafür auch noch zuständig sein? (Beifall von der FDP) In der Schule ist Lernen angesagt – wertneutral, freiheitlich und ohne religiösen Druck. Darauf muss die Priorität liegen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ohne reli- giösen Druck!) Wir brauchen klare gesetzliche Regeln. Und das liegt in der Verantwortung der Landesregierung. Hier darf man keine Angst haben, sich bei bestimmten religiösen Gruppen unbeliebt zu machen. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Schulfrieden zu schützen und die religiöse und weltanschauliche Neutralität an den öffentlichen Schulen zu schützen. Dafür braucht es klare Leitlinien. Es muss festgehalten werden, dass Schulen nicht dafür verantwortlich sind und auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden dürfen, dass Schüler in der Zeit in der Schule vermeintliche religiöse Pflichten erfüllen können. Wichtig ist auch noch, dass die wertvollen und knappen Räume in unseren Schulen nicht dafür zweckentfremdet werden. (Beifall von der FDP) Landtag Unsere Schulen brauchen Rückendeckung und keinen Streit vor Ort. Schulen sind offene Orte des Lernens und keine religiösen Einrichtungen. Wer das anders will, gefährdet den Schulfrieden und nimmt Platz zum Lernen – im wahrsten Sinne des Wortes. Neutralität schützt jeden, ob gläubig oder nicht, egal an wen oder was man glaubt. Genau das ist die Voraussetzung für Freiheit – Freiheit, sich für seine Religion zu entscheiden und in der Schule dann einen religionsfreien Raum, einen gebetsfreien Raum zu haben, weil wir an den öffentlichen Schulen fürs Lernen zuständig sind. Es ist sehr wichtig, dass wir auch den religiösen Druck, der an manchen Schulen herrscht, nun herausnehmen. Deswegen ist für uns klar: Schulen sind keine Orte, an denen auch noch Gebetsräume eingerichtet werden sollen. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Wir leben auch dem Schulhof!) Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, klare Grenzen zu setzen und die Schulen sich nicht selbst zu überlassen. Herr Kollege, lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar persönliche Worte sagen. Ich bin selbst Schülerin an einer erzbischöflichen Mädchenschule gewesen. Nicht einmal wir hatten einen Gebetsraum. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Jonathan Grunwald das Wort. Bitte sehr.

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Jonathan Grunwald CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Henning Hönes Instagram-Showeinlage zu arabischen Klassenarbeiten in der letzten Woche kommt nun der nächste FDP-Show-Act zur Kommunalwahl – (Franziska Müller-Rech [FDP]: Genau! Die Kommunalwahl ist vorbei!) Klappe die Zweite, und Action! –: der Angriff auf die Gebetsräume an Schulen mit Franziska Müller-Rech in der Hauptrolle. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Falsch infor- miert, Herr Kollege!) Ich grüße daher herzlich die Social-Media-Abteilung der Liberalen, erlaube mir allerdings den dezenten Hinweis, dass der 14. September bereits vorbei ist und vor uns nur noch die Stichwahlen liegen, bei denen, soweit ich richtig informiert bin, kein einziger FDP-Kandidat zur Wahl steht, dem Ihr vermeintlicher Blockbuster noch irgendwie helfen könnte. 17.09.2025 Mit dem vorliegenden Antrag der FDP erleben wir heute ein Stück Weltanschauungspolitik, das den freiheitlichen Geist unserer Verfassung nicht verteidigt, sondern verrät. Ausgerechnet die Fraktion, die sich selbst als Hüterin der Freiheitsrechte versteht, fordert die Einschränkung eines der wichtigsten Rechte unserer Verfassung, der Religionsfreiheit. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Es besteht kein Recht auf einen Gebetsraum!) Art. 4 des Grundgesetzes schützt nicht nur die Freiheit des Glaubens, sondern auch die ungestörte Religionsausübung. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Aber doch nicht in der Grundschule!) Diese Religionsausübung endet eben nicht an der Schultür. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Daher ist es nur konsequent, dass das Verfassungsgericht und auch das Bundesverwaltungsgericht festgehalten haben, dass sich Schüler außerhalb der Unterrichtszeiten und unter Wahrung des Schulfriedens in der Schule zum Gebet zurückziehen dürfen. Die FDP stand einst für die individuelle Entfaltung aller Menschen, ob gläubig oder nicht. Ihr vorliegender Antrag rüttelt an den Grundfesten des freiheitlichen Geistes unseres Landes und spiegelt den aktuellen Zustand Ihrer Partei sehr gut wider. Es ist nichts mehr übrig von den Idealen, für die Sie einmal eingestanden haben. Religiöse Neutralität des Staates bedeutet nicht die Verdrängung von Religion aus dem öffentlichen Raum und schon gar nicht aus unseren Schulen. Sie bedeutet, dass der Staat alle Religionen gleichbehandelt, keine bevorzugt und keine benachteiligt. Und auch unsere Schulen sind Orte religiöser und weltanschaulicher Freiheit. Von rund 5.500 Schulen in Nordrhein-Westfalen haben 176 Räume eingerichtet, in denen gebetet werden kann. Mehr als zwei Drittel dieser Räume sind Multifunktionsräume, Rückzugsräume oder Räume der Stille, die anderweitig genutzt werden. Abzüglich der Schulen in privater, meist christlicher Trägerschaft verbleiben in ganz Nordrhein-Westfalen fünf öffentliche Schulen, die einen Gebetsraum eingerichtet haben. Lassen Sie mich klar sagen: Wenn eine Schule in Rücksprache mit Eltern, Schülern und Lehrkräften entscheidet, (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) einen Raum für stille Andacht oder Gebet zu öffnen, dann ist das kein Angriff auf den Schulfrieden, sondern gelebte Freiheit und Eigenverantwortung im Sinne unseres Grundgesetzes. Landtag (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Und was macht die FDP? Sie sprechen über Raumnot. Ich frage Sie: Wollen Sie ernsthaft einen multifunktionalen Raum für ein gelegentliches Gebet gegen die Raumfrage für OGS-Konzepte (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) oder G9 ausspielen? Unentwegt rufen Sie nach Schulautonomie. Aber den Schulen trauen Sie noch nicht einmal zu, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Räume nutzen wollen? (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ach, Unfug!) Ihr vermeintlicher Blockbuster ist eine Komödie – aber eine schlechte. Ihnen geht es nicht um Räume. Ihnen geht es um die Religion. Und das sollte uns allen Sorge machen. Der Antrag der FDP ist ein weiterer verzweifelter Versuch, Aufmerksamkeit zu erhaschen. Sie geben vor, Probleme zu lösen, die es überhaupt nicht gibt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen treffen kluge, verantwortungsvolle Entscheidungen in Kenntnis der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft, im Dialog mit Eltern und auf Grundlage unseres Grundgesetzes. „Freiheit stirbt immer zentimeterweise“, hat einst Guido Westerwelle in einer Rede den Journalisten Karl-Hermann Flach zitiert. Und heute greift die FDP die Freiheit an, die unser Grundgesetz uns sichert. Ich kann Ihnen daher nur raten, demnächst weniger Wahlkampf und mehr inhaltliche Substanz in Ihren Anträgen unterzubringen. Als CDU-Fraktion sagen wir klar: Religionsfreiheit ist kein Störfaktor, sondern ein Grundpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaft. Sie gehört auch und gerade in unsere Schulen und in die Mitte unserer Gesellschaft. Ich würde mich daher freuen, wenn wir uns morgen vor Beginn unserer Plenardebatte in unserem Raum der Stille hier im Landtag Nordrhein-Westfalen treffen, so wie jeden Donnerstag in unseren Sitzungswochen. Mir persönlich geben das Innehalten, das Gebet und die Gemeinschaft mit den Kolleginnen und Kollegen Zuversicht und Kraft und nicht zuletzt den Kompass für mein politisches Handeln. Auf den FDP-Show-Act fallen weder wir noch die Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen rein. Wir lehnen daher den Antrag entschieden ab und überreichen Ihnen hiermit symbolisch die Goldene Himbeere. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 17.09.2025

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Kollegin Dilek Engin das Wort. Bitte sehr.

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen hat eine Debatte in Nordrhein-Westfalen spürbar an Fahrt aufgenommen: eine Debatte über Gebetsräume an öffentlichen Schulen. Eine Kleine Anfrage meiner Fraktion hat ergeben: Es gibt 176 Gebetsräume an unseren Schulen. Der Haken: Diese Liste ist nicht vollständig. Als wäre das nicht schon Flickenteppich genug, haben wir die Ministerin gefragt, welche Regeln es eigentlich für die Nutzung von Gebetsräumen gibt. Aber siehe da, der zweite Haken bei der Sache: Es gibt keine Regelungen, und laut der Ministerin soll es auch keine geben. Es ist das gleiche Muster, das wir von Schwarz-Grün bereits beim Offenen Ganztag kennen: keine Regelungen, keine Entscheidungen. Die Ministerin nimmt sich vornehm zurück, verweist auf die Eigenverantwortung der Schulen und duckt sich weg. (Beifall von der SPD) Doch genau das ist das Problem. Diese Frage darf nicht stillschweigend an die Schulen weitergereicht werden. Wir als SPD haben eine klare Haltung: Gerade durch die sorgfältige Abwägung halten wir Gebetsräume an Schulen für falsch. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch ein Urteil im Jahr 2011 zwar klargestellt, dass das Beten an Schulen erlaubt ist, jedoch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, während des Unterrichts und auch dann nicht, wenn der Schulfrieden dadurch gestört wird. Und dazu herrscht schon jetzt an vielen Schulen akuter Raummangel. Unsere Klassenzimmer sind überfüllt. Hier Platz für Gebetsräume zu schaffen, braucht Ressourcen, die gar nicht da sind. Außerdem können Gebetsräume den Schulfrieden gefährden. Wir haben sehr viele verschiedene Religionen an unseren Schulen. Wie sollen wir eine gerechte Nutzung von Gebetsräumen umsetzen, und wie wollen wir das in den Schulalltag integrieren? (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: So wie auch bei uns im Landtag!) Egal, wie man es macht: Lehrkräfte werden sich mit vielen Konflikten zwischen den Schülerinnen und Schülern, aber auch mit Eltern beschäftigen müssen. Dadurch geht Zeit für die pädagogischen Kernaufgaben verloren. Das können wir uns nicht leisten. Darüber hinaus – das möchte ich betonen – kommt eine bildungspolitische Grundhaltung, die wir als Landtag SPD vertreten, hinzu. Wir wollen, dass Kinder gemeinsam an einem Ort lernen, egal, wer sie sind, woher sie kommen und woran sie glauben. Und es geht hier nicht um den konservativen Islamismus, wie die FDP behauptet, sondern es geht um alle Glaubensrichtungen. (Beifall von der SPD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Unsere Schulen sind – oder sollten es sein – Orte der Begegnung, des gemeinsamen Lernens, der Verständigung und des Miteinanders. Hier treffen Kinder und Jugendliche verschiedenster Herkunft, Religionen und Weltanschauungen aufeinander. Genau in dieser Vielfalt liegt der Schatz unserer Demokratie. Frau Feller, ich frage Sie ganz direkt: Sind Gebetsräume eine Aufgabe unserer Schulen? Wenn ja, dann wälzen Sie keine Verantwortung auf die Schulleitungen ab und sorgen Sie für klare Vorgaben: Wo soll dieser Raum sein? Wer kann ihn wie nutzen? Wer bezahlt ihn? Wie soll zwischen verschiedenen Glaubensgemeinschaften vermittelt werden? – Oder sind Sie gegen Gebetsräume an unseren Schulen? Dann erwarten wir hier eine klare Vorgabe Ihres Ministeriums. Aber, Frau Feller, zu Gebetsräumen keine Haltung zu haben, ist die schlechteste Haltung, die Sie als Schulministerin haben können. (Verena Schäffer [GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht!) Deshalb sagen wir: Es braucht eine klare landesweite Regelung – weg von den einzelnen Schulen und hin in den Landtag Nordrhein-Westfalen. Wir stimmen dem Antrag der FDP zu. Unsere Schulen brauchen …

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Christof Rasche

Entschuldigung. Es gibt noch den Wunsch des Kollegen Mehrdad Mostofizadeh nach einer Zwischenfrage.

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Dilek Engin SPD

Ja.

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Christof Rasche

Dann machen wir das. – Bitte sehr.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich bin übrigens auch der Meinung, dass Schulen säkulare Orte sein sollten. In meiner Schulzeit war es allerdings so, dass ich bei Weihnachtsfeiern und Nikolausfeiern an Gebetsstunden teilnehmen musste, in denen katholische Priester im Klassenraum gebetet haben. 17.09.2025 Wieso hat die SPD-Fraktion – es gibt ganz viele Konfessionsschulen in Nordrhein-Westfalen, übrigens exklusiv in Deutschland – nicht danach gefragt, inwieweit auch der christliche Glaube Einfluss in den Schulen hat und zum Beispiel christliche Symbole in den Schulen hängen? Wieso interessiert Sie jetzt ausgerechnet die Frage des islamischen Glaubens?

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Dilek Engin SPD

Hätten Sie die Kleine Anfrage gelesen, wüssten Sie, dass es uns nicht nur um den islamischen Glauben, sondern um alle Religionen geht. Sie können gerne Ihre Ministerin fragen, ob sie die christlichen Glaubenswerte in ihren Schulen abschaffen oder beibehalten möchte. Uns als SPD-Fraktion geht es um Gebetsräume an unseren Schulen. Wie ich es gerade in meiner Rede betont habe, geht es uns nicht um den konservativen Islamismus, wie die Kollegin Frau Müller-Rech vorhin behauptet hat oder worauf sich gleich die AfD stürzen wird. Es geht uns darum, dass die Schulen ganz andere Herausforderungen haben, und zwar den Lehrkräftemangel, den Unterrichtsausfall, kleine Klassenräume, große Anzahl an Schülerinnen und Schülern in einer Klasse. Es geht darum, dass Schulleitungen vor allem in Neuss im letzten Jahr dafür plädiert haben, die Landesregierung regelrecht fast angebettelt haben, den Schulfrieden zu wahren, indem es klare Anweisungen gibt. Sie hätten keine Zeit mehr für ihre pädagogische Arbeit, sondern müssten sich ständig mit Lehrkräften und Eltern darüber streiten, ob Gebetsräume an Schulen erlaubt sind oder nicht. Deswegen meine Frage vorhin an Frau Feller: Sind Sie dafür, dann schaffen Sie klare Regeln. Sind Sie dagegen, dann sorgen Sie für Ruhe, sorgen Sie für den Schulfrieden. Dazu stehen wir hier als SPD-Fraktion. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Benjamin Rauer das Wort. Bitte sehr.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der der demokratischen Fraktionen! Auch wenn man mir das vielleicht nicht ansieht, ich war lange im Handballverein aktiv und habe mit großer Freude seit meiner Schulzeit Handball gespielt. An meiner Schule gab es neben Handball auch andere Angebote, eine Tanzgruppe, eine Fußballmannschaft. Obwohl ich mich für diese Sportarten persönlich nicht interessiert habe, hat mich ihre Existenz nicht gestört. Ebenso wenig hat mich gestört, dass Freundinnen und Freunde dort aktiv waren und nicht Handball gespielt haben. Landtag (Dr. Christian Blex [AfD]: Die haben Sie auch nicht umgebracht! – Widerspruch von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP) Genau dafür steht Nordrhein-Westfalen: für die freie Entfaltung der eigenständigen Entscheidungen unserer Schülerinnen und Schüler. Um von der Analogie abzurücken und zum vorliegenden Antrag der FDP zu kommen: Mit der Forderung, konfessionsübergreifende Gebetsräume zu verbieten, beschneiden Sie Art. 4 Grundgesetz, die garantierte Religionsfreiheit. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Auch nicht zu- gehört!) Ich rufe es Ihnen gerne in Erinnerung: „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird ge- währleistet.“ Dieses Grundrecht räumt Schülerinnen und Schülern auch das Recht ein, während der Pausen, außerhalb des Unterrichts zu beten. Unsere Aufgabe als Parlament und Gesetzgeber ist es, die Geltung des Grundgesetzes an Schulen in NRW zu sichern, nicht, sie durch Anträge wie diesen zu untergraben. Im Antrag werden Gebetsräume als Nährboden für Ausgrenzung und Konflikte bezeichnet. Unsere Schulen sind Orte des gemeinsamen Lernens und des friedlichen Miteinanders, gerade durch gemeinsame Gebetsräume. Das erreichen wir jedoch nicht, indem wir gläubigen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit verbieten, ihren Glauben zu praktizieren. Im Gegenteil, mit diesem Vorschlag fördern Sie Frustration, senden insbesondere muslimischen Schülerinnen und Schülern das Signal, dass sie nicht dazugehören. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) An ähnliche Debatten kann ich mich nicht erinnern, dass Kreuze in Klassenräumen, Kirchenbesuche, Schulgottesdienste ähnlich wie bei diesen Gebietsräumen jetzt als Konfliktpotenzial skandalisiert worden wären. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir setzen uns an unseren Schulen für ein respektvolles, multikulturelles und interreligiöses Miteinander ein. Wer Schülerinnen und Schülern ihre Glaubenspraxis verbieten will, greift nicht nur in ihr Grundrecht ein, sondern schwächt auch das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. 17.09.2025 (Franziska Müller-Rech [FDP]: Nicht zuge- hört!) Lassen Sie uns daher gemeinsam deutlich machen: Unsere Schulen sind Orte der Vielfalt, des Miteinanders und der Freiheit und sollen dies auch bleiben. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Den Zwischenruf von Herrn Blex werden wir natürlich prüfen. Das muss so sein. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Genau dieser Herr Blex hat jetzt für die AfD-Fraktion das Wort. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Der kann sich jetzt entschuldigen!)

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Dr. Christian Blex AfD

Ich habe einen Doktortitel, ist aber nicht schlimm. Alles gut! (Rodion Bakum [SPD]: Macht Sie auch nicht schlauer!) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gebetet wird zu Hause oder in der Kirche. Wirklich niemand braucht Gebetsräume an öffentlichen säkularen Schulen. Doch eine lautstarke Minderheit fordert sie ein – und bekommt sie auch. Unter dem Deckmantel der konfessionsübergreifenden Gebetsräume wird ihnen mehr und mehr Freiraum zugestanden. Aus Angst vor der Unterstellung von Diskriminierung und rechtem Gedankengut hat man Deutschlands Schulen mehr und mehr diesem schleichenden Prozess der religiösen Indoktrination ausgesetzt. Die antragstellende FDP-Fraktion schreibt es selbst in ihrem Einleitungstext – Zitat –: „Die Räume sind offiziell konfessionsübergreifend, werden jedoch in der Realität oft überwiegend von bestimmten religiösen Gruppen genutzt.“ (Ralf Witzel [FDP]: Genau! So ist es!) „Oft überwiegend“? Wohl eher ausschließlich. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Bestimmte religiöse Gruppen, sind das vielleicht die Buddhisten, oder sind es Mormonen? Haben sich vielleicht gar evangelikale Freikirchen an den deutschen Schulen breitgemacht? Nein, es ist immer und immer wieder der Islam, dem grün-woke Fantasten und gerade Herr Grunwald von der CDU – wer es nicht glaubt, der muss sich das mal anhören – eine Hand reichen will und der dann einfach mal schnell den ganzen Arm nimmt. Die vielen Ereignisse der letzten Jahre haben es fast wöchentlich gezeigt. Landtag Aus naiv-dummen Zugeständnissen und unterwürfigem Entgegenkommen werden irgendwann Scharia-Polizei, solidarisches Verpflichten des Fastens im Ramadan für Nichtmuslime, Schikane und Terrorisierung von Musiklehrern sowie verbeamteten Lehrern, Frau Feller, mit Kontakten zu mittlerweile verbotenen islamistischen Zentren. Eine für den 27.09. angekündigte Palästinenser-Demonstration hier in Düsseldorf geriet kürzlich in die Kritik, da die Anreise mit Bussen nach islamischen Regeln der Geschlechtertrennung organisiert wurde; selbst die Chatgruppen hat man nach Geschlechtern getrennt. Da stellt sich allerdings schon die Frage: Wie sieht es mit den Gebetsräumen aus, wenn der Islam dort Einzug erhält, da man ja nur einen Raum hat? Eigentlich müssten Sie auch da zwei haben wollen. (Zuruf von Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Aber das Thema „Gleichstellung“, welches sich vornehmlich linke und grüne Kräfte auf die Fahne geschrieben haben, wird im Kontext des Islams und der illegalen Masseneinwanderung der Fremden natürlich ignoriert, wie jüngst in Essen, wo die Abiturfeier eines Gymnasiums nach jenen religiösen Regeln ablaufen sollte. Die Regierungsbank aus CDU und Grünen schaut natürlich weg. Ihre Parteien sind in Kollaboration mit der SPD schließlich die Haupttäter bei der Masseneinwanderung der illegalen Fremden in unser Land. Die FDP traut sich nicht einmal, bestimmte religiöse Gruppen beim Namen zu nennen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Da ich gerade von Essen gesprochen habe: Der 17- jährige Kosovare, der seine Berufsschullehrerin beinahe erstochen hat, hat nun doch, Frau Feller, einen islamistischen Hintergrund. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Frau Ministerin Feller hielt es in der letzten Ausschusssitzung nicht für nötig, (Zurufe von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE] und Lena Zingsheim-Zobel [GRÜNE]) darüber auch nur ein Wort zu verlieren. Sie weigerte sich, meine Frage hierzu zu beantworten. (Dilek Engin [SPD]: Das hat nichts mit dem Thema zu tun! – Zuruf von Dorothea Depper- mann [GRÜNE]) An 44 Grundschulen sollen die im Antragstext beschriebenen Gebetsräume eingerichtet worden sein, und dies bei einer immer wieder betonten Raumknappheit. Eine Nutzungsregelung für oder gar Vorschrift zur Einrichtung solcher Räume fehlt in Nordrhein-Westfalen, darüber würden die Schulleitungen vor Ort entscheiden. 17.09.2025 Doch kann den Schulleitern diese Entscheidung tatsächlich allein überlassen werden? Besonders jene Brennpunktschulen mit hohen Anteilen muslimischer Schüler geraten immer wieder in den medialen Fokus hinsichtlich islamistischer Vorfälle. Sie werden mit Forderungskatalogen muslimischer Schüler und islamistischer Eltern überhäuft, (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) und allzu häufig knicken die Träger und Schulleiter gegenüber der islamistischen Intoleranz ein – auf Kosten der nicht muslimischen Schüler. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Unmöglich!) Die hochgepriesene weltanschauliche und religiöse Neutralität von und an Schulen gilt für die grün-woken Deutschlandabschaffer offensichtlich nicht für den Islam. Der Antrag der bald aus dem Landtag verschwundenen FDP (Ralf Witzel [FDP]: Unverschämt! – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) zeigt in seiner Verschleierung und Ängstlichkeit allzu deutlich, … (Ralf Witzel [FDP]: Unverschämt!) – Ich kann doch nichts dafür, dass Sie keiner mehr wählen will. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) … warum niemand diese Partei vermissen wird. (Ralf Witzel [FDP]: Eine Frechheit ist das!) Er geht von der Grundidee jedoch tatsächlich in die richtige Richtung, und deshalb stimmen wir zu. – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Herr Dr. Blex, halten Sie sich an die Regeln!

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Dr. Christian Blex AfD

Ich habe mich an die Regeln gehalten, glaube ich, oder wo nicht? (Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

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Christof Rasche

An die Zeitregeln nicht, nein.

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Dr. Christian Blex AfD

Ich habe jetzt wegen der Zwischenrufe fünf Sekunden überzogen. Ich bedauere das sehr. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Auch das stimmt nicht, und bedauern tun Sie es auch nicht. Landtag (Ralf Witzel [FDP]: Unverschämtheit! Absolute Unverschämtheit! – Zurufe von Martin Metz [GRÜNE] und Benjamin Rauer [GRÜNE] – Dr. Christian Blex [AfD]: Sie können meine Worte gerne prüfen!) Jetzt hat für die Landesregierung Ministerin Dorothee Feller das Wort. Bitte sehr.

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Dorothee Feller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, das Thema ist es wert, dass wir uns hier auf sehr sachliche Bezüge und nicht auf irgendwelche Spekulationen beziehen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wir diskutieren heute über ein Thema, das nicht einmal 0,1 % unserer Schulen betrifft, (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Richtig!) denn genau das ist der Anteil der Schulen in Nordrhein-Westfalen, (Dilek Engin [SPD]: Das stimmt gar nicht! Wie messen Sie das denn? – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) die tatsächlich einen Gebetsraum besitzen. Wie kommt es zu dieser Zahl? Wir haben in Nordrhein-Westfalen insgesamt 5.400 Schulen, von denen 176 Schulen einen Rückzugsraum – Rückzugsraum! – haben. Ich rede nicht vom Gebetsraum. (Beifall von Dr. Jan Heinisch [CDU] und Gönül Eğlence [GRÜNE]) Von diesen 176 Schulen befinden sich 73 Schulen in privater Trägerschaft, von denen wiederum 67 christlich geprägte Schulen sind, deren Rückzugsort zum Beispiel in einer Kapelle besteht. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Aha!) Allein dieses Beispiel macht deutlich, welche Absurdität dem Antrag zugrunde liegt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Entschuldigung, Frau Ministerin. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage der Kollegin Engin.

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Dorothee Feller

Ich mache jetzt erst weiter, und dann machen wir das im Anschluss.

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Christof Rasche

Okay. 17.09.2025

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Dorothee Feller

Verbleiben also noch 103 Schulen in öffentlicher Hand, die einen Rückzugsort besitzen. Diese sind zu einem großen Teil nicht spezifisch religiöse Orte, sondern Räume der Stille, in die sich junge Menschen und auch Lehrkräfte zurückziehen können, um zur Ruhe zu kommen. In genau vier dieser 103 Schulen, also in weniger als 0,1 % aller Schulen in Nordrhein-Westfalen, sind diese tatsächlich als reine Gebetsräume deklariert, wobei zwei nur zeitweise genutzt werden, zum Beispiel während der Fastenzeit, und ein weiterer als Klassenraum. Wir diskutieren heute also über sage und schreibe vier Räume, die sich auf 5.400 Schulen verteilen, (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Wahnsinn! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Da hat die FDP mal wieder voll getroffen! – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ein Riesenproblem entdeckt! – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) wobei einer davon ein Religionsraum ist und zwei nur für Fastenzeiten genutzt werden. Ganz unabhängig davon, dass die Errichtung von Rückzugsräumen in öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen keiner rechtlichen Klarstellung bedarf, geht Ihr Antrag an der Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler vorbei. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge müssen sich Schulen nicht von jeglichen religiösen Bezügen frei halten. Vielmehr verlange die Neutralitätspflicht von Schulen – ich zitiere das Gericht –, (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) „die weltanschaulichen und religiösen Zusammenhänge unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Realitäten zu vermitteln, ohne sie in die eine oder andere Richtung einseitig zu bewerten.“ Das ist in einem Zuwanderungsland wie Nordrhein-Westfalen, in dem unterschiedliche Kulturen und Regionen zusammenkommen, auch gut so. Denn diese Vielfalt spiegelt sich selbstverständlich auch in unseren Schulen wider. Schulen müssen die Möglichkeit haben, auf diese gesellschaftliche Vielfalt einzugehen und ihr im wahrsten Sinne des Wortes genügend Raum zu geben. Selbstverständlich sind der Ausübung der Glaubensfreiheit auch innerhalb der Schulen Grenzen gesetzt. So hat das Gebet außerhalb des Unterrichts stattzufinden, und der Schulfrieden darf nicht gestört werden. Innerhalb dieser Grenzen kann die Schule im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung und der räumlichen Möglichkeiten auch Räume zur Ruhe zur Verfügung stellen. Landtag Durch den Antrag wird die gesamte Thematik in einer Weise skandaliert, die zur tatsächlichen Situation in den Schulen in keinem Verhältnis steht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit Ihrem Antrag wollen Sie der Öffentlichkeit das Gefühl vermitteln, als seien Freiräume nur fürs Beten und ein ernstzunehmendes Problem. Das ist Aktionismus, der gerade angesichts der aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen sehr gefährlich ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich bin ausgesprochen froh, dass unsere Schulen hier deutlich umsichtiger reagieren und sich dabei ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind. Mein großer Dank geht an alle am Schulleben Beteiligten, die so umsichtig mit der Religionsfreiheit und der Religionsausübung ihrer Schülerinnen und Schüler umgehen. Sie alle sind ein gelungenes Beispiel dafür, dass gesellschaftliche Vielfalt bereichernd ist, wenn wir ihr den richtigen Raum dafür geben und mit Gesprächen den Ausgleich suchen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Vi- zepräsident Rainer Schmeltzer übernimmt den Vorsitz.)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Abgeordnete Mostofizadeh hat sich zu Wort gemeldet. (Dilek Engin [SPD]: Ich habe eine Zwischen- frage!) – Entschuldigung, Frau Kollegin Engin. Sie haben gesehen, dass ich gerade hierhin gehechtet bin. Ich muss erst einmal gucken, was Sache ist. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Kollegin Engin. Würden Sie die zulassen? (Kopfnicken von Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bildung) Da habe ich aber Glück gehabt. – Bitte schön.

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Dilek Engin SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben zu Beginn Ihrer Rede gesagt, dass nur 0,1 % aller Schulen über Gebetsräume verfügten. Ich würde gerne wissen, wie Sie das gemessen haben. Denn die Zahl resultiert aus unserer Kleinen Anfrage, die wir von den Sommerferien gestellt haben. Die Antwort auf die Kleine Anfrage lautet sinngemäß, dass wir kurz vor den Sommerferien ständen, die Schulen zwar angeschrieben worden seien, sich bis dato aber lediglich 176 Schulen zurückgemeldet hätten. (Ralf Witzel [FDP]: Aha!) 17.09.2025 Das sind freiwillige Angaben. Daher frage ich Sie: Haben sich noch weitere Schulen zurückgemeldet? Haben sich alle Schulen zurückgemeldet? Blieb es bei einer freiwilligen Antwort?

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Dorothee Feller

Wir sind noch einmal mit den Bezirksregierungen in Kontakt getreten, haben diese Zahlen noch einmal aufgeschlüsselt und haben noch einmal genau herausgestellt, was ein reiner Gebetsraum, was ein Raum der Stille, was ein Aufenthaltsraum ist. Dabei hat sich diese Zahl ergeben. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Di- lek Engin [SPD]: Das habe ich gar nicht ge- fragt! Das war nicht meine Frage!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Auf die Antworten, Frau Kollegin Engin, hat das Präsidium keinen Einfluss. (Zuruf von der SPD: Wir auch nicht! – Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) Jetzt hat der Abgeordnete Mostofizadeh das Wort.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind ja viel Schlimmes von der AfD in diesem Parlament gewöhnt, aber die Äußerung gerade, die ich so interpretiere – oder meine, genauso gehört zu haben –, dass der Abgeordnete Blex gesagt hat, alle Muslime seien potenzielle Mörderinnen und Mörder, (Christian Loose [AfD]: Das hat er nicht ge- sagt, und das wissen Sie auch! – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) weise ich nicht nur entschieden zurück, sondern das ist eine ganz klar verfassungsfeindliche, widerwärtige, menschenfeindliche Äußerung, die dieses Parlaments mehr als unwürdig ist. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP – Vizepräsident Christof Rasche übernimmt den Vorsitz.) In Nordrhein-Westfalen leben Menschen verschiedenster Religionen verschiedenster Ausprägungen. Ich will die Debatte hier nicht wiederholen. Der Abgeordnete Blex muss sich sicher sein, dass ich von jetzt an nicht nur wie immer sehr genau darauf achte, was er sagt, sondern es muss auch klar sein, dass wir sehr genau darauf achten, in welcher Weise diese AfD den gesellschaftlichen Frieden vergiftet. Da werden Sie uns sehr klar auf der anderen Seite sehen. Das werden wir auch immer wieder deutlich machen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Landtag

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Herr Dr. Blex hat den Wunsch geäußert, eine persönliche Erklärung abgeben zu wollen. Korrekt? – Bitte sehr. Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wozu macht er eine persönliche Erklärung? Auf welcher Basis der Geschäftsordnung? – Wibke Brems [GRÜNE]: Welche Basis? – Zuruf von den GRÜNEN: Zum Abstimmungsverhalten? – Zuruf von der CDU: Er will sich entschuldigen!)

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Dr. Christian Blex AfD

Meine Damen und Herren! Leseverstehen und Hörverstehen sind vielleicht nicht jedermanns Sache, (Zuruf von Charlotte Quik [CDU]) aber das, was hier gerade eben an infamen Unterstellungen meiner Person gegenüber von den Grünen gesagt wurde, das schlägt wirklich alles. (Zurufe von den GRÜNEN) Es ist eine Unverschämtheit, was Sie mir hier unterstellt haben. (Zurufe von Gönül Eğlence [GRÜNE] und Martin Metz [GRÜNE]) – Hören Sie zu, und passen Sie auf, was ich sage! (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Nein! Das haben wir alle gehört! – Weitere Zurufe von den Grü- nen – Dr. Christian Blex [AfD]: Lesen Sie es doch nach, wenn Sie es nicht verstehen! – Weitere Zurufe)

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Christof Rasche

Das war die persönliche Erklärung. (Zurufe) – Es ist so. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/15599. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der FDP, die Fraktion der SPD und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen noch zu acht Tagesordnungspunkten. Die werden aber vermutlich relativ schnell vorübergehen. Ich rufe auf: 17.09.2025 17 Gesetz zur Modernisierung der Gesetze berufsständischer Versorgungswerke der Notare sowie der Architekten und der Ingenieure Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14096 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/15639 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 2). Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Haushaltsund Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/15639, den Gesetzentwurf Drucksache 18/14096 unverändert anzunehmen. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist so beschlossen. Wir kommen zu: 18 NRW muss funktionieren: Echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis 2030 möglich machen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/15587 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/15587 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu: 19 Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2024 Vorlage 18/4088 Landtag Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage 18/4088 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Enthaltungen? – Nein. Gegenstimmen? – Nein. Dann ist so beschlossen. Ich rufe auf: 20 Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2023 Vorlage 18/2842 In Verbindung mit: Vorlage der Haushaltsrechnung 2022 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 18/7503 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 18/14760 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zu den Abstimmungen. Über die beiden Nummern der Beschlussempfehlung ist getrennt abzustimmen. Erstens. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nr. 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/14760, die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über die einzuleitenden Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine sowie die ausgesprochenen Missbilligungen gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung zu bestätigen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Ist jemand dagegen? -Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist so beschlossen. Zweitens. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nr. 2 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/14760, der Landesregierung für die Haushaltsrechnung 2022 Drucksache 18/7503 in Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2023, Vorlage 18/2842, gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung, die Entlastung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Erteilung der Entlastung. Wer stimmt der Entlastung zu? – Das sind die 17.09.2025 Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist so beschlossen. Ich rufe auf: 21 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im II. Quartal des Haushaltsjahres 2025 ab 25.000 Euro Vorlage 18/4178 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/15662 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 18/15662, die in Vorlage 18/4178 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt der Vorlage zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist so beschlossen. Wir kommen zu: 22 Wahl der Mitglieder für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/15637 Im Wahlvorschlag Drucksache 18/15637 sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge im Rahmen einer verbundenen Einzelabstimmung, das heißt in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von Grünen, der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. -Gibt es Gegenstimmen? – Die Fraktion der AfD stimmt dagegen. Trotzdem ist der Wahlvorschlag so beschlossen. Ich rufe auf: Landtag 23 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 33 gemäß § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/15636 – Neudruck Die Übersicht 33 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 33 abstimmen. Wer stimmt dieser Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Somit ist so beschlossen. Ich komme zu: 24 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/29 gemäß § 97 Abs. 8 GO Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. 17.09.2025 Ihnen liegen mit der Übersicht 18/29 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir jetzt abstimmen. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist so beschlossen. Wir sind am Ende der heutigen Plenarsitzung, die ich damit schließe. Wir treffen uns morgen früh um 10:00 Uhr. – Vielen Dank. Schluss: 20:58 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 14 – Schwimmende Häuser in Nordrhein-Westfalen. Mit „Floating Houses“ neue Formen des Wohnens erforschen und möglich machen – zu Protokoll gegebene Reden Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Mit diesem Antrag wird das Thema „schwimmende Häuser“ zum wiederholten Male auf die Tagesordnung gebracht. Dabei ist doch allen Fachleuten klar, dass das kein ernsthafter Beitrag zum Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen sein kann. Es gibt nur wenige größere Binnenseen und Flussabschnitte abseits der ausgewiesenen Bundeswasserstraßen. Hinzu kommt, dass Überschwemmungsbereiche an Fließgewässern grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden sollen. Denn Bebauungen in Gewässernähe stellen im Hochwasserfall immer zusätzliche, vermeidbare Schadensrisiken dar. Allerdings kann schon heute in Einzelfällen die Errichtung von „schwimmenden Häusern“ im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Mit der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen sorgen wir dafür, dass Wohnungen dort gebaut werden können, wo die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum besonders groß ist. Wir brauchen bezahlbare Wohnungen und zukunftsfähige Wohnformen, die den Bedürfnissen der Menschen vor Ort tatsächlich gerecht werden. Und das geschieht vor allem in den großen Ballungszentren, also an städtebaulich integrierten Standorten mit Arbeitsplätzen und einem dichten Angebot an Dienstleistungen und Versorgungseinrichtungen. Wer viele Jahre in seinem Viertel gewohnt hat und dort Freunde oder Familie hat, möchte nicht wegziehen. Daher fördern wir auch Begegnungsräume, die der Vereinsamung entgegenwirken. Wir unterstützen Nachbarschaften mit örtlicher Infrastruktur, Geschäften, medizinischer Versorgung und Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Immer öfter entstehen diese Wohnquartiere auf ehemals industriell genutzten Brachflächen oder durch die Umnutzung leerstehender Gebäude. Die öffentliche Wohnraumförderung verbessert nicht nur die Wohnraumversorgung. Sie umfasst auch die Baulandaufbereitung und Quartiersentwicklung. Und sie schafft einen Mehrwert für die Stadtund Dorferneuerung in Nordrhein-Westfalen. Es ist nicht ersichtlich, welchen Beitrag „schwimmende Häuser“ für die Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen leisten sollen. Daher lehnt die Landesregierung den Inhalt des Antrags ab. 17.09.2025

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Vanessa Odermatt CDU

Es ist nichts Neues, dass der Mensch schon immer gerne am Wasser gelebt hat. Viele große Städte liegen entlang von Flüssen – zum einen wegen der Versorgung mit Wasser, aber insbesondere sind sie wichtige Verkehrswege, um Güter zu transportiere. Auch in Innenstädten oder Parks halten wir uns gerne da auf, wo Wasser ist. Da liegt die Idee, auf dem Wasser zu wohnen, nicht fern, und sie ist auch nicht neu. Hausboote oder auf Stelzen gebaute Häuser ermöglichen es uns, auf dem Wasser zu leben. Schon vor Jahrhunderten haben Menschen ganze Städte ins Wasser gesetzt. Bereits in prähistorischen Zeiten bauten auch die Menschen in Deutschland Pfahlbauten. Funde am Bodensee gehen bis auf die Jungsteinzeit zurück. Man könnte also sagen, „Floating Houses“ ist eine bewährte Baumethode und nicht neu, aber trotzdem stehen die meisten Häuser auf festem Untergrund. Und das hat Gründe; denn das Wohnen auf dem Wasser bringt ebenfalls viele Nachteile. Was in der Jungsteinzeit noch ein Vorteil war, nämlich die eingebaute Müllentsorgung in das Wasser, ist unter heutigen Bedingungen eine große Gefahr. Eine breite Freigabe der Wasserfläche für Wohnzwecke wäre schon aus Gründen möglicher Verschmutzungseinträge, zum Beispiel über Toiletten und andere Hausabfälle, problematisch. Eine Lösung für die Wohnungsknappheit stellen „Floating Houses“ aber schon deshalb nicht dar, da der Wohnraum vor allem in den Ballungsgebieten knapp ist. Es sind keine riesigen Seenlandschaften in NRW vorhanden. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Wasserflächen stark genutzt sind. Dafür brauchen sie nur einen Blick nach draußen auf den Rhein zu werfen. Es könnten sich aufgrund der Bauten sogar Gefahren durch die Veränderung der Strömungsdynamik ergeben. Schwimmkörper wirken als Hindernisse im Abflussquerschnitt und können bei Hochwasser Rückstau verursachen, wodurch die Überflutungsgefahr für angrenzende Flächen steigt. Treibgut kann sich an den Bauwerken verfangen und die Abflussverhältnisse zusätzlich verschlechtern. Ufererosion, Kolkbildung und Störungen im Sedimenttransport sind weitere Folgen. Bei extremen Hochwasserereignissen besteht zudem das Risiko, dass sich Verankerungen lösen und die Häuser unkontrolliert abtreiben, wodurch Brücken, Wehre oder andere wasserbauliche Anlagen gefährdet werden. Es müsste daher baulich ein hoher Aufwand für die Hochwassersicherheit betrieben werden, und die Wohnfläche müsste deutlich über der Stau-Landtag höhe liegen, um neben der Hochwasserstauhöhe auc, Wellenschlag und einen Sicherheitszuschlag zu berücksichtigen. Das Juli-Hochwasser 2021 hat gezeigt, dass bei den hohen Strömungsgeschwindigkeiten auch in den Seen Campingwagen und ganze Boote mitgerissen werden und sich in der Folge vor Hindernissen wie Floating Houses ansammeln. Die Fundamente und Aufständerungen der Häuser müssten daher sehr massiv aus Stahl- oder Stahlbetonkonstruktionen ausgeführt werden, um den starken Kräften aus Strömungsdruck und Anprall von Gegenständen ausreichend Widerstand leisten zu können. Der bauliche und somit auch finanzielle Aufwand für ein Floating House könnte damit erheblich über einem auf Land gebauten Haus liegen. Es gibt sicherlich Bereiche, in denen es möglich ist schwimmende Häuser zu bauen, und dort wird es auch gemacht. Das sagen Sie ja bereits in Ihrem Antrag. Aber es bringt auch viele Probleme mit sich. Neben den genannten ist vor allem fraglich, wo in den Ballungsräumen überhaupt genügend Wasserflächen vorhanden sind. Es bleibt daher eher ein Sonderbau, der nicht wesentlich zur Wohnsituation beitragen wird.

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Sebastian Watermeier SPD

Ich bin ja durchaus ein Freund davon, wenn wir uns hier im Parlament auch mal etwas lockerer machen können. Ein bisschen Schmunzeln schadet nie. Aber der Spaß hört bei mir auf, wenn mit einem ernsten Thema wie der Wohnungskrise Schindluder getrieben wird – und genau das passiert mit diesem Antrag. Da frage ich mich schon: Wen wollen Sie eigentlich überzeugen? Ihre Kernklientel, die neuerdings auf dem Hausboot vom nächsten „großen Austausch“ träumt? Oder wollen Sie sich ausgerechnet an den ökologischen Zeitgeist anbiedern, den Sie sonst so lautstark bekämpfen? Oder – und das ist meine Vermutung – Sie haben sich einfach wieder einmal gar nichts dabei gedacht. Es wäre ja nicht das erste Mal. Zur Sache: Ja, schwimmende Häuser gibt es in Amsterdam, in Kopenhagen oder als Ferienhäuschen im Lausitzer Seenland. Aber NRW ist keine Seenplatte. Wir haben keine Kanäle wie Venedig und keine Fjorde wie in Skandinavien. Und dass die Braunkohlegruben im Rheinischen Revier vielleicht in 70 bis 90 Jahren mit Wasser gefüllt sind, hilft uns heute beim Wohnungsbau überhaupt nicht weiter. Ihr Antrag klingt, als sei alles schon perfekt: unsinkbar, ökologisch unbedenklich, nagetiersicher – 17.09.2025 fehlt nur noch, dass Sie versprechen, die Häuser seien von allein beheizt und kostenlos. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Nutzungskonflikte mit Naturschutz, Schifffahrt und Trinkwasserschutz. Vor allem aber: Wer soll sich das leisten können? Sicher nicht die Erzieherin in Köln oder der Busfahrer in Dortmund. Und hier liegt der Kernunterschied: Wir als SPD machen Politik für die breite Mehrheit im Land. Wir wollen eine Landeswohnungsbaugesellschaft. Wir wollen eine aktive Bodenpolitik und einen Bodenfonds. Und wir wollen mehr sozialen Wohnungsbau – bezahlbar, klimagerecht und sicher. Sie dagegen präsentieren hier ein schwimmendes Luftschloss – teuer, unpraktisch und vollkommen am Thema vorbei. Kurz gesagt: Die Menschen in NRW brauchen Wohnungen für Tausende Familien – und keine schwimmenden Luxusvillen für die Tagträume der AfD. Wir sind sehr gespannt auf Ihre Erklärungen und stimmen der Überweisung zu.

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Arndt Klocke GRÜNE

In ihrem neuesten Antrag beschäftigt die AfD sich mit Häusern, die auf dem Wasser gebaut sind. Dabei bemüht sie sich oberflächlich betrachtet sogar, ökologischen Bedenken prophylaktisch zu begegnen. Wenn man jedoch beispielsweise das Thema „Flächenversiegelung“ aktuell ernsthaft angehen wollte, würde der sogenannte „Bau-Turbo“ der Bundesbauministerin Hubertz und der Bundesregierung die Angriffsfläche der Stunde bieten. Hier wäre viel gewonnen, wenn sich dieser auf den Geschosswohnungsbau und angespannte Märkte begrenzen würde und nicht dazu führen würde, dass wir Errungenschaften der Gesetzgebung, des Planens, der Regional- und der Stadtentwicklung künftig einfach über Bord werfen. Zurück zum Antrag: Die Erschließungsbedarfe der „Floating Houses“, also Abwasser, Strom, Stellplatz, Zuwegung usw., werden in diesem Antrag komplett außer Acht gelassen. Auch Probleme wie die Zersiedelung, oft in ökologisch wertvollen Regionen, werden nicht adressiert. Das ist es aber bei Weitem noch nicht mit den Einwänden: Schwimmende Häuser können sensible Lebensräume wie Flachwasserzonen, Uferbereiche oder Brutstätten für Fische und Vögel beeinträchtigen. Durch Lärm, Licht und menschliche Aktivitäten können Tiere vertrieben werden. Die Häuser stören zudem das Landschaftsbild. Planerische und somit auch parlamentarische Vorsicht ist also mehr als angebracht. Über alles Landtag Weitere ist im Ausschuss zu sprechen, der Antrag wir ja überwiesen. Unser Wohnraum- und Mietenproblem in Ballungsräumen können Floating Houses jedenfalls nicht lösen. Hier braucht es andere Instrumente wie das Schließen von Schlupflöchern beim Mieterschutz, mehr Engagement bei der Wohnraumförderung vom Bund, Vereinfachung bürokratischer Auflagen und generelle Baukostensenkungen. Wir tragen in NRW auch künftig unseren Teil dazu bei, eine erfolgreiche und im besten Sinne bodenständige Bau- und Wohnungspolitik umzusetzen.

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Angela Freimuth FDP

Floating Houses sind in vielen Regionen Europas bereits Realität, und auch in Deutschland gibt es Projekte. Schwimmende Häuser können architektonisch ansprechend sein, sie verursachen weniger – aber eben nicht keine – Flächenversiegelung und eröffnen Perspektiven für das Wohnen am Wasser. Wir sollten aber nicht dem Eindruck erliegen, dass Floating Houses einen signifikanten Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes in NRW leisten können. Innovationen im Bauwesen sind wichtig – Freie Demokraten stehen neuen Ideen grundsätzlich offen gegenüber und sehen darin Chancen. Geht es in diesem Antrag aber tatsächlich um Innovationen im Bau? Oder folgt er dem oft zu beobachtenden Muster der Antragsteller: ein Schlagwort aufgreifen und sich damit ein vermeintlich modernes Label geben, aber entscheidende Fragen unbeantwortet lassen und in der Folge auch die Folgerungen schwammig? Bei endlichen Flächen – auch auf dem Wasser – konkurrieren schwimmende Häuser mit zahlreichen Nutzungen: Fischerei, Landwirtschaft, die Trinkwasserversorgung, Naherholung und Naturschutz – auch sie beanspruchen denselben Raum. Diese Konflikte berechtigter Nutzungsinteressen blendet der Antrag einseitig aus. Hinzu kommt: Schwimmende Häuser brauchen ebenso eine funktionierende Infrastruktur wie alle anderen Wohnstätten. Dabei brauchen die Versorgung mit Strom, Internet, Frischwasser und Entsorgung – Abwasser und Müll – eigene Konzepte und müssen von Beginn an mit geplant werden. Die Erfahrungen in anderen Regionen machen deutlich, dass die Standards klassischer Baugebiete nicht passen. Der Antrag blendet auch die Anforderungen an Mobilität aus. Denn auch Quartiere auf dem Wasser müssen in die kommunale Verkehrs- und Raumplanung integriert werden – mit Lösungen für Individualmobilität und ÖPNV. 17.09.2025 Gestatten Sie mir ebenfalls einen Hinweis zum Rechtsrahmen. Die Landesbauordnung enthält eine Innovationsklausel als Soll-Bestimmung. Das Fehlen einer Ausführungsverordnung wird von den Kommunen als Bauaufsichten und Baugenehmigungsbehörden seit Langem beklagt. Mehr als bedenkenswert fände ich es, wenn unter Nutzung der Innovationsklausel tatsächlich Wohnraum entsteht und Sicherheit nicht entgegensteht und die Soll-Bestimmung zu einer verbindlichen Genehmigungspflicht würde. Und wenn wir schon bei rechtlichen Fragen sind: Der freie Zugang zu Gewässern ist gesetzlich geschützt, der Schutz eines privaten Lebensbereichs ebenfalls. Zu den daraus folgenden Abwägungsherausforderungen findet sich im Antrag kein Hinweis. Meine Damen und Herren, schwimmende Häuser sind architektonisch sicher spannend und inspirierend, ich bezweifele aber eine Eignung, den Druck in angespannten Wohnungsmärkten tatsächlich zu entlasten. Jedenfalls sind sie für mehr kostengünstigen Wohnraum deutlich weniger geeignet als eine weitere Entschlackung der Landesbauordnung, beschleunigte und planbare Genehmigungsverfahren, eine Stärkung der Vertragsfreiheit und der Verzicht auf die Ausweitung einer Mietenregulatorik, eine Senkung der Grunderwerbsteuer sowie Investitionsanreize im Steuerrecht und in der Förderpolitik. Der vorliegende Antrag nähert sich dem Thema „Floating Houses“ leider nur unvollständig an. Gleichwohl stimmen wir der Ausschussüberweisung zu.

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Christian Loose AfD

Der heutige Antrag passt in Zeiten zunehmender Extremwetterlagen und klimatischer Veränderungen in den Kontext pragmatischer Ansätze zur Klimawandelanpassung, die die AfD auf allen Ebenen fordert. In Zeiten von knappem Bauland und hoher Bauund Grundstückskosten bei gleichzeitig hohem Bedarf an Wohnraum gilt es, zusätzliche innovative und kreative Lösungsansätze zu erforschen und zu erproben – nicht nur mit Blick auf steigende Meeresspiegel an der Küste, sondern gerade auch in einem strukturell so vielseitigen und dichtbesiedelten Bundesland wie Nordrhein-Westfalen. Mit Blick auf innovative Wohnformen ist mir eine auf Städtetouren in den Niederlanden nachhaltig im Gedächtnis geblieben: „Floating Houses“ – „Schwimmende Häuser“. Es handelt sich um Wohnhäuser, die nicht auf einem Landgrundstück stehen, sondern – wie der Name nahelegt – im Wasser liegen. Im Gegensatz zu einem Hausboot Landtag befinden sich „Floating Houses“ an einem festen Liegeplatz. Es handelt sich also nicht um Wasserfahrzeuge, sondern um richtige Häuser auf dem Wasser, für die es mehrere Befestigungsvarianten gibt. Gerade Nordrhein-Westfalen bietet mit seinen zahlreichen Gewässern großes Potenzial für schwimmende Häuser, etwa im Zuge der Entstehung riesiger Tagebauseen in Garzweiler, Inden oder Hambach – Letzterer wird eines Tages der zweitgrößte See Deutschlands werden. Oder denken Sie an die Umnutzung ehemals industriell genutzter Innenstadthäfen für Wohnzwecke. Gerade hier drängt sich eine Nutzung eines Teils der Wasserflächen durch „Floating Houses“ geradezu auf. In diesem Antrag geht es – und das möchte ich betonen – nicht um Luxuslofts am Wasser. Der Bau von schwimmenden Wohneinheiten mit mehreren Stockwerken ist technisch machbar und schon an vielen Standorten erprobte Wohnpraxis. Die Raumaufteilung ist sehr flexibel, da es weniger tragende Wände als bei üblichen Häusern auf festem Grund gibt. Wir fordern also, länderübergreifende Forschung zu initiieren, um innovative Lösungen für das Wohnen am und auf dem Wasser voranzubringen und zu prüfen, wie wir dieses Potenzial besser abrufen können. „Floating-Houses“-Gemeinschaften in Kommunen mit geeigneten Wasserstellen können einen Beitrag zur allgemeinen Entlastung des Wohnungsmarktes leisten. Es müssen aber die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Kommunen sind zudem bei Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen zu unterstützen. In geeigneten Kommunen bieten schwimmende Häuser die Möglichkeit, Wohnraum ins Wasser auszuweiten und neue Flächen zu erschließen – und das ohne weitere Bodenversiegelung. Sie nutzen Gewässer, wo dies schifffahrtsrechtlich möglich ist sowie die bestehende Flora und Fauna nicht bedroht. Bedenken hinsichtlich des Gewässerschutzes, die die Landesregierung in der Antwort auf die von uns gestellte Kleine Anfrage Drucksache 18/11123 andeutete, werden durch die Praxis in anderen Ländern zerstreut. Erfahrungen im Ausland haben gezeigt, dass man natürlich die Standorte klug auswählen muss, ansonsten aber die Konstruktionen der Hausfundamente von Tieren und Pflanzen angenommen werden und sogar belebend auf ein Gewässer wirken können. In vielen Ländern ist man offen für ein solch innovatives Vorgehen. In den Niederlanden werden Wohnprojekte mit schwimmenden Häusern von der Politik aktiv unterstützt. In unserem Antrag wird die Landesregierung somit aufgefordert, mit 17.09.2025 Entwicklern und Bewohnern von „Floating Houses“-Gemeinschaften in Austausch zu treten, Forschungspartnerschaften ins Leben zu rufen, Pilotprojekte auszuweisen und gemeinsam mit interessierten Kommunen Potenziale für schwimmendes Wohnen zu ergründen. Geben Sie dieser innovativen Wohnform also eine Chance in Nordrhein-Westfalen. Landtag Anlage 2 Zu TOP 17 – Gesetz zur Modernisierung der Gesetze berufsständischer Versorgungswerke der Notare sowie der Architekten und der Ingenieure – zu Protokoll gegebene Reden

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Dr. Marcus Optendrenk

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf stärken wir die berufsständische Versorgung und modernisieren die gesetzlichen Grundlagen für zwei unserer berufsständischen Versorgungswerke in Nordrhein-Westfalen. Dabei berücksichtigen wir das Selbstverwaltungsrecht der verkammerten Berufsstände. So schaffen wir eine zukunftsfähige Grundlage, die den Bedürfnissen der Berufsgruppen gerecht wird. Die Versorgungswerke sollen auch in der Zukunft in der Lage sein, flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können, begleitet durch die Versicherungsaufsicht im Ministerium der Finanzen mit ihrem Auftrag, die Belange der Mitglieder der Versorgungswerke zu schützen. Dadurch gewährleisten wir eine stabile soziale Absicherung der Mitglieder der Versorgungswerke. Dies ist auch erforderlich. Denn die berufsständische Versorgung gehört im System der Alterssicherung in Deutschland zur Regelsicherung der „ersten Säule“. Sie steht gleichberechtigt neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese kapitalgedeckte Altersversorgung muss für die Mitglieder der Versorgungswerke sicher bleiben. Die 14 in Nordrhein-Westfalen ansässigen berufsständischen Versorgungswerke gewähren ihren Mitgliedern und Rentnern eine sichere Altersversorgung und Schutz vor Berufsunfähigkeit auf hohem Niveau ohne staatliche Zuschüsse. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden Änderungen für das Notarversorgungswerk Köln und das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen verfolgt. Mit der Modernisierung des Gesetzes über das Notarversorgungswerk Köln kann der Berufsstand zukünftig satzungsautonom die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft selbst bestimmen. Durch die umfassende Novellierung des Baukammerngesetzes NRW erhält das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eine neue, moderne und zukunftssichere Organstruktur. Durch die neue Führungs- und Überwachungsstruktur kann das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren und die Belange der Mitglieder des Versorgungswerks schützen. 17.09.2025 Dabei greifen wir auf Erfahrungen zurück, die im Rahmen der Versicherungsaufsicht bei anderen Versorgungswerken im Land gesammelt wurden. Das gilt beispielsweise für die hauptamtliche Geschäftsführung, die zukünftig Organstatus erhalten und durch den neuen Verwaltungsrat überwacht werden soll. Risiken sollen auf dieser Grundlage auch zukünftig angemessen gesteuert werden. Mit dem Gesetzentwurf sichern wir bewährte Strukturen und entwickeln diese gezielt weiter. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

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Bernd Krückel CDU

Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick technisch und speziell erscheinen mag. Doch hinter den Paragrafen zur Modernisierung der berufsständischen Versorgungswerke verbirgt sich ein wichtiges Kapitel unserer Sozialstaatsarchitektur. Mit rund 1,3 Millionen Menschen in den berufsständischen Versorgungswerken sprechen wir über einen gewichtigen Anteil unserer Gesellschaft. Diese Versorgungswerke sind lebendige Institutionen, die sich den Herausforderungen unserer Zeit stellen müssen. Denn der demografische Wandel macht auch vor den freien Berufen nicht halt. In NRW ist die Bevölkerung im Durchschnitt 44 Jahre alt, und ohne zusätzliche Zuwanderung wird sich die Alterung der Gesellschaft noch verstärken. Wir erleben eine Arbeitswelt im Umbruch: Lebensläufe werden flexibler, Quereinstiege häufiger, die klassische Berufsbiografie von der Ausbildung bis zur Rente existiert kaum noch. Die starre Altersgrenze von 45 Jahren für den Eintritt ins Notarversorgungswerk stammt aus einer Zeit, als Berufswege linear verliefen. Heute jedoch entscheiden sich Menschen aus verschiedensten Gründen für berufliche Neuorientierungen – sei es nach Elternzeiten, nach Tätigkeiten im Ausland oder schlicht aus dem Wunsch heraus, ihre Lebenserfahrung in einen neuen Beruf einzubringen. Eine 45-jährige Juristin, die sich nach Jahren in der Wirtschaft für das Notariat entscheidet, bringt wertvolle Kompetenzen mit. Es ist nur folgerichtig, ihr auch die Möglichkeit zur Altersversorgung zu eröffnen. Die vorgeschlagene Flexibilisierung – weg von der starren gesetzlichen Grenze, hin zur Satzungsautonomie beim Höchsteintrittsalter – ist dabei mehr als eine technische Anpassung. Sie ist Ausdruck eines modernen Verständnisses von Subsidiarität und Selbstverwaltung. Bei der Architektenkammer und der Ingenieurkammer-Bau geht es um die Anpassung der Landtag Organstrukturen. Das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen versorgt nicht nur die Mitglieder aus NRW, sondern auch jene der Architektenkammern aus Hessen, dem Saarland und Bremen sowie der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. Diese überregionale Zuständigkeit erfordert eine moderne Struktur, die der Komplexität gerecht wird. Die Einrichtung einer eigenen Vertreterversammlung ist dabei kein bürokratischer Selbstzweck, sondern stärkt die interne Legitimation. Wenn verschiedene Kammern ihre Altersversorgung gemeinsam organisieren, müssen auch alle eine angemessene Stimme haben. Ebenso wichtig ist die Professionalisierung der Führungsstruktur. Die hauptamtliche Geschäftsführung erhält Organstatus und übernimmt die operative Verantwortung. Ein neu zu schaffender Verwaltungsrat gewährleistet dabei die notwendige Aufsicht und Überwachung der Geschäftsführung. Die berufsständischen Versorgungswerke sind ein bemerkenswertes Element unserer Sozialarchitektur. Sie stehen als Teil der ersten Säule gleichberechtigt neben der gesetzlichen Rentenversicherung, finanzieren sich aber vollständig selbst – ohne einen Cent staatlicher Zuschüsse. Diese Selbstverantwortung verdient Anerkennung und Unterstützung durch moderne rechtliche Rahmenbedingungen. Der demografische Wandel, welcher durch politische Weichenstellungen noch begünstigt wird, stellt alle Alterssicherungssysteme vor Herausforderungen. Auch die Versorgungswerke müssen sich auf eine alternde Mitgliederstruktur einstellen, gleichzeitig aber auch attraktiv für den Berufsnachwuchs bleiben. Flexible Eintrittsregelungen und professionelle Verwaltungsstrukturen sind dafür essenziell. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird dem Rechnung getragen. So schafft unsere CDUgeführte Landesregierung eine zukunftsfähige Grundlage, die den Bedürfnissen der Berufsgruppen gerecht wird. Daher schließt sich die CDU-Fraktion der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses an und stimmt dem Gesetzesentwurf zu.

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Alexander Baer SPD

Wir als SPD-Fraktion begrüßen den Gesetzentwurf. Die Modernisierung der Gesetze berufsständischer Versorgungswerke ist sinnvoll, sachgerecht und entbürokratisierend. Sie stärkt die Selbstverwaltungsautonomie der Versorgungswerke, passt die Strukturen an die aktuellen 17.09.2025 Berufsanforderungen an und sichert gleichzeitig die bewährte soziale Absicherung der Mitglieder. Da der Entwurf bereits im Fachausschuss einstimmig angenommen wurde und keine strittigen Punkte enthält, stimmen wir dem Gesetz so zu.

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Simon Rock GRÜNE

Mit diesem Gesetzentwurf stärkt Nordrhein-Westfalen die berufsständische Versorgung und nimmt Modernisierungen im Sinne der Mitglieder in den Berufsgruppen der Notare, Architekten und Ingenieure vor. Die berufsständische Versorgung ist insbesondere für Berufsgruppen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vollständig abgesichert sind, ein wesentlicher Bestandteil der Altersversorgung. In Nordrhein-Westfalen existieren 14 Versorgungswerke der freien Berufe. Dieser Gesetzentwurf nimmt Anpassungen an den Gesetzen berufsständischer Versorgungswerke der Notare, Architekten und Ingenieure vor. Konkret wird mit Änderungen im Gesetz über das Notarversorgungswerk Köln sichergestellt, dass das Notarversorgungswerk zukünftig satzungsautonom die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft selbst bestimmen kann. Das Versorgungswerk der Architektenkammer bekommt durch eine Novelle des Baukammerngesetzes NRW in erster Linie eine neue Leitungsstruktur. Selbstverwaltung und Entbürokratisierung stehen im Mittelpunkt der Reformen. Dieses Vorgehen halten wir für gerechtfertigt und richtig. Die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss sowie den mitberatenden Ausschüssen hat gezeigt, dass es einen großen Konsens unter den demokratischen Fraktionen gibt, den Gesetzentwurf ohne Änderungen anzunehmen. In diesem Sinne stimmt meine Fraktion dem Gesetzentwurf selbstverständlich zu.

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Ralf Witzel FDP

Die schriftliche Begründung des Gesetzentwurfes ist grundsätzlich ausreichend und nachvollziehbar.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Dies ist ein Gesetzentwurf, der Feinsteuerung im Rahmen der Altersversorgung der Notare sowie der Architekten und Ingenieure anstrebt. Dabei bedeutet „Feinsteuerung“ nicht das Anfügen von Goldrandlösungen und Zierrat, sondern durchaus nicht unbedeutende Ergänzungen. Landtag Beim Versorgungswerk der Notare soll der Zugang auch für Notare über 45 Jahre ermöglicht werden. Das stärkt die Mitgliederbasis und das Aufkommen der Gesamteinnahmen. Die Stabilität der Altersversorgung wird verbessert, die Flexibilität der Berufsausübung unterstützt. Beim Versorgungswerk der Architekten und Ingenieure wird die Selbstverwaltungs- und Satzungsautonomie flexibler und selbstbestimmter ausgestaltet. Die neu einzurichtende Vertreterversammlung und die hauptamtliche Geschäftsführung werden zu Organen erhalten. Zudem wird die gerichtliche und außergerichtliche Vertretungsbefugnis auf die Geschäftsführung übertragen, weil sie nunmehr das operative Geschäft trägt. Was Organe bestimmen können und wer sie bildet, bestimmt zukünftig eben diese Geschäftsführung. Die Ziele des Gesetzentwurfes sind zu unterstützen. Wir stimmen zu. 17.09.2025

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